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DE3611691A1 - Zerkleinerungsvorrichtung - Google Patents

Zerkleinerungsvorrichtung

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Publication number
DE3611691A1
DE3611691A1 DE19863611691 DE3611691A DE3611691A1 DE 3611691 A1 DE3611691 A1 DE 3611691A1 DE 19863611691 DE19863611691 DE 19863611691 DE 3611691 A DE3611691 A DE 3611691A DE 3611691 A1 DE3611691 A1 DE 3611691A1
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DE
Germany
Prior art keywords
rotor
outlet opening
funnel
cutting
axis
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19863611691
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English (en)
Inventor
Kurt Roessler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19863611691 priority Critical patent/DE3611691A1/de
Priority to US07/034,301 priority patent/US4773602A/en
Priority to CA 534163 priority patent/CA1279305C/en
Publication of DE3611691A1 publication Critical patent/DE3611691A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Zerkleinerungsvor­ richtung für gewerbliche bzw. industrielle Abfälle gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bekannte Zerkleinerungsvorrichtungen dieser Art dienen der Trockenzerkleinerung von feststückigen Gegenständen, insbesondere aus Holz. Der kreiskegelige, gelegentlich auch pyramidenstumpfförmige Trichter hat eine horizontale Austrittsöffnung an seinem unteren Ende, und die Schneid­ messer des Rotors, der einen Langsamläufer bildet, durch­ laufen eine ringförmige, im wesentlichen horizontale Schneidangriffsfläche (DE-PS 27 01 897, 29 28 471).
Für die Zerkleinerung von Abfällen aus Pappe, Papier, Kunststoff od.dgl. Materialien, wie sie vornehmlich bei Verpackungsabfällen anfallen, finden Zerkleinerungsvorrichtungen An­ wendung, die im allgemeinen einen Trichter prismatischer Grundgestalt aufweisen, dessen Austrittsöffnung im wesent­ lichen horizontal ausgerichtet und mit einem Schneidwerk bestückt ist, das einen als Schnelläufer horizontal um­ laufenden, mit Schneidmessern besetzten Rotor oder ein Paar solcher Rotoren umfaßt. Schneidvorrichtungen derartiger Ausbildung (DE-OS 19 15 559) haben zwar eine verhältnis­ mäßig hohe, zumeist den Anfall übersteigende Zerkleinerungs­ leistung, neigen jedoch bei zu starker Beschickung mit insbesondere flachem Zerkleinerungsnut zum Festsetzen.
Bei schwacher Beschickung und volumigem Zerkleinerungs­ gut übt der Rotor aufgrund seiner hohen Drehzahl eine eher abweisende Wirkung aus, was auch für Doppelrotoren gilt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Zer­ kleinerungsvorrichtung für insbesondere Verpackungsabfälle aus Pappe, Papier, Kunststoff od.dgl. Materialien zu schaffen, die unabhängig vom Grad der Befüllung des Aufnahmebehälters mit Zerkleinerungsgut eine zwang-läufige, geordnete Zufuhr von Zerkleinerungsgut zum Schneidwerk und dabei eine dosier­ bare, zuverlässige Zerkleinerung gewährleistet.
Zu diesem Zweck ist die Zerkleinerungsvorrichtung nach der Erfindung ausgehend von einer solchen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 gekennzeichnet durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale. Hinsichtlich wesentlicher weiterer Ausgestaltungen wird auf die An­ sprüche 2 bis 23 verwiesen.
Die Ausbildung der Vorrichtung nach der Erfindung schafft einen Zwangstransport für das Zerkleinerungsgut im Trichter auf dem Wege zur Schneidangriffsfläche, die eine zuver­ lässige Gutzufuhr zum Schneidwerk unabhängig von der Gut­ säule im Aufnahmebehälter sichert. Das Schneidwerk arbeitet frei von unmittelbarer Schwerkrafteinwirkung des Zer­ kleinerungsgutes, so daß sowohl Festsetzungserscheinungen bei starker Beschickung des Aufnahmebehälters als auch Abweisungserscheinungen bei schwacher Beschickung vermieden sind. Dabei baut die Vorrichtung verhältnismäßig klein, verarbeitet auch volumiges Zerkleinerungsgut problemlos und hat eine durch den möglichen Langsamlauf des Rotors bedingte geringe Geräuschentwicklung.
Zahlreiche weitere Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung, in der mehrere Ausführungsbeispiele des Gegenstands der Erfindung schematisch näher veranschaulicht sind. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer ersten Ausführung einer Zerkleinerungsvorrichtung nach der Erfindung in einem vertikalen, das Reiß- und Förderwerkzeug ausnehmenden Schnitt durch die Behälterhauptachse nach der Linie I-I in Fig. 2,
Fig. 2 eine Draufsicht zu Fig. 1,
Fig. 3 eine Darstellung ähnlich Fig. 1 in einem vertikalen, das Reiß- und Förderwerkzeug ausnehmenden Schnitt nach der Linie III-III in Fig. 2,
Fig. 4 eine Darstellung ähnlich Fig. 1 zur Veran­ schaulichung einer abgewandelten zweiten Ausführung der Zerkleinerungsvorrichtung nach der Erfindung,
Fig. 5 einen schematischen Horizontalschnitt durch die Vorrichtung in Höhe des Schneid­ werkes,
Fig. 6 eine schematische Einzeldarstellung eines Rotors des Schneidwerkes mit kegeliger Umfangsfläche des Rotorkörpers,
Fig. 7 einen horizontalen, abgebrochenen, stark vergrößerten Schnitt durch den Außenbereich des Rotors mit aufgeschraubtem Schneidmesser,
Fig. 8 eine Seitenansicht des Trichterbereiches eines Aufnahmebehälters zur Veranschaulichung einer abgewandelten Trichterausbildung,
Fig. 9 einen Schnitt nach der Linie IX-IX in Fig. 8,
Fig. 10 eine vergrößerte, abgebrochene Darstellung des Schneidwerkbereiches der Zerkleinerungs­ vorrichtung nach der Fig. 1 bis 3 im Schnitt durch die Behälterhauptachse,
Fig. 11 einen abgebrochenen vertikalen Schnitt zur Veranschaulichung der Lagerdichtung für die Rotorantriebswelle im Detail,
Fig. 12 eine abgebrochene Draufsicht zu Fig. 11,
Fig. 13 eine Schnittdarstellung ähnlich Fig. 11 zur Veranschaulichung einer abgewandelten Ausführung der Lagerdichtung,
Fig. 14 eine Draufsicht zu Fig. 12,
Fig. 15 eine schematische Darstellung des Antriebs­ bereiches der Zerkleinerungsvorrichtung nach den Fig. 1 bis 3 in einem horizontalen, schematischen Schnitt nach der Linie XV-XV in Fig. 3 und 16, und
Fig. 16 eine Seitenansicht zu Fig. 15, teilweise im Schnitt nach der Linie XVI-XVI in Fig. 15.
Die in der Zeichnung veranschaulichte Zerkleinerungsvor­ richtung für gewerbliche bzw. industrielle Abfälle insbe­ sondere aus Pappe, Papier, Kunststoff od.dgl. Materialien, die im begrenzten Umfang auch für andere Materialien, z.B. feststückige Gegenstände, eingesetzt werden könnte, umfaßt im einzelnen einen Aufnahmebehälter 1, der sich über vertikale Stützfüße 2 auf dem Boden abstützt. Die Stützfüße 2 bilden mit oberen Verbindungsstreben 3, die eine mittels Deckel verschließbare Einfüllöffnung 4 umgrenzen, und mit unteren Verbindungsstreben 5 ein Rahmenwerk.
Der Aufnahmebehälter 1 hat eine vertikale Behälterhaupt­ achse 6, und geht in seinem unteren Bereich in einen in seinem Hauptteil annähernd kreiskegeligen Trichter 7 (Fig. 1 bis 3) bzw. 8 (Fig. 4) bzw. 9 (Fig. 8 und 9) über.
Der Trichter 7, 8, 9 hat in seinem unteren Bereich eine Austrittsöffnung 10, der ein als Ganzes mit 11 bezeichnetes Schneidwerk zugeordnet ist. Dieses umfaßt einen mittels eines Antriebsmotors 12 um eine vertikale, mit der Behälter­ hauptachse 6 zusammenfallende Drehachse in Umlauf ver­ setzbaren Rotor 13 mit Schneidmessern 14, deren Schneid­ kanten 15, 16 bei Rotorumlauf eine zumindest annähernd geschlossene, die Austrittsöffnung 10 überstreichende Schneidangriffsfläche 17 zumindest im wesentlichen zylindrischer Gestalt durchlaufen.
Oberhalb des Rotors 13 ist ein mit diesem umlaufendes, im Trichterraum oberhalb der Austrittsöffnung 10 wirksames Reiß- und Förderwerkzeug 18 vorgesehen, das auf dem oberen Ende einerRotorantriebswelle 19 befestigt ist.
Das Reiß- und Förderwerkzeug 18 hat die Aufgabe, Zer­ kleinerungsgut wie beispielsweise Kartons etc. vorzuzer­ kleinern, Brückenbildungen im Innenraum des Behälters zu vermeiden und insbesondere eine Förderwirkung auf das Zerkleinerungsgut in Richtung nach unten hin auszuüben. Im einzelnen besteht das Reiß- und Förderwerkzeug 18 aus einer den Rotor 13 übergreifenden Tragplatte 20 mit einer unter spitzem Winkel zur horizontalen Unterseite ausge­ richteten Oberseite 21 sowie einem Reißarm 22, der auf der Oberseite 21 der Tragplatte 20 um eine parallel zur Oberseite und radial verlaufende Klappachse 23 frei klapp­ bar angelenkt ist. Der Reißarm 22 ist dabei als Flachsteg mit zu seiner Klappachse 23 parallel ausgerichteten Breit­ seiten ausgebildet und an seiner äußeren Schmalseite mit einer Zahnung 24 versehen.
Die Austrittsöffnung 10 des Trichters 7, 8 bzw. 9 des Aufnahmebehälters 1 ist bei den dargestellten Ausführungs­ beispielen vertikal ausgerichtet, wobei ihre Ebene mit der Behälterhauptachse 6 zusammenfällt. Anstelle dieser bevorzugten Ausführung kann die Ebene der Austritts­ öffnung 10 jedoch auch geringfügig gegenüber der Vertikalen geneigt sein. Ferner kann die Ebene der Austrittsöffnung 10 einen Abstand zur Behälterhauptachse 6 aufweisen und dementsprechend den unteren Bereich des Trichters 7, 8 bzw. 9 sehnenförmig durchsetzen.
Der Trichter 7, 8 bzw. 9 hat einen in einem ersten Teilbe­ reich seines Querschnitts annähernd horizontal zur Be­ hälterhauptachse 6 hin vorspringenden, die Austrittsöffnung 10 einem zweiten Teilbereich seines Querschnitts horizontal zur Behälterhauptachse 6 hinvorspringenden, die Austritts­ öffnung 10 unterseitig begrenzenden unteren Wandteil 26. An die innere Randkante des oberen Wandteils 25 grenzen sich abwärts erstreckende, die Austrittsöffnung 10 seit­ lich begrenzende Verbindungswandstücke 27, 28 an, welche die Austrittsöffnung seitlich begrenzen. Den Verbindungs­ wandstücken 27, 28 sind, wie dies der Fig. 5 entnommen werden kann, auf der dem Trichterraum zugewandten Seite Verstärkungsleisten 29 vorgeordnet.
Bei der Ausführung nach Fig. 1 bzw. 3 stützen der obere Wandteil 25 und der untere Wandteil 26 je ein Lager 30 der Rotorantriebswelle 19 über eine weiter unten noch näher zu beschreibende kugelige Zweipunktaufhängung 31 ab. Bei der Ausführung nach Fig. 4 ist hingegen die Rotor­ antriebswelle 19 über ein Lager 32 fliegend nur im unteren Wandteil 26 gelagert und abgestützt.
Bei der Ausführung nach den Fig. 1 bis 3 ist die Trichter­ wandung in zwei axial zueinander versetzte Segmente (33, 34) unterteilt, deren kreiskegeliger Teil jeweils von einer gesonderten Erzeugenden gebildet ist. Die Erzeugenden können dabei untereinander gleiche oder aber auch unterschiedliche Kegelwinkel aufweisen, und zwischen den Schnittpunkten der Erzeugenden mit der Behälterhauptachse 6 besteht ein Abstand, wie er bei 35 als Höhendifferenz zwischen den oberen Randkanten 36, 37 der Segmente 33, 34 veranschaulicht ist. Dieser Abstand 35 entspricht mindestens der Höhe der Austrittsöffnung 10.
Dem relativ zum Segment 34 nach oben versetzten Segment 33 des Trichters 7 ist der obere Wandteil 25 zugeordnet, und dieses Segment 33 hat mit einem Zentriwinkel von 180° seinen oberen Grenzwert. Der untere Grenzwert kann theoretisch erheblich niedriger liegen, z.B. 120° Zentri­ winkel betragen, jedoch verkleinert sich hierdurch in einem zumeist unerwünschten Umfange die Abmessung der Austrittsöffnung 10. Dementsprechend hat das untere Seg­ ment 34 einen Zentriwinkel 180 ° als unteren Grenzwert.
Wie der Fig. 3 entnommen werden kann, sind die zueinander versetzten Segmente 33, 34 randseitig durch parallel zur Ebene der Austrittsöffnung 10 verlaufende Verbindungswand­ stücke 38, 39 verbunden, von denen die oben erwähnten Ver­ bindungswandstücke 27, 28 in Fig. 5 einen Teil bilden können. Dementsprechend bilden hierbei die Innenkanten dieser Verbindungswandstücke 38, 39 die seitliche Be­ grenzung der Austrittsöffnung 10.
Wie der Fig. 8 bzw. 9 entnommen werden kann, kann der kreiskegelige Teil der Wandung des Trichters 9 auch von einer einzigen Erzeugenden gebildet sein, wobei auch hier Segmente 133, 134 vorgesehen, diese jedoch nicht axial versetzt angeordnet sind. Auch hier ist dem Segment 133 mit Zentriwinkel von 180° ein oberer Wandteil 25 und dem Segment 134 ein unterer Wandteil 26 zugeordnet. Ferner ist im Segment 134 eine Schiene 40 angeordnet, die sich entlang einer Erzeugenden erstreckt, mit der Trichter­ wandung verschweißt ist, im Querschnitt die Form eines umgekehrten U aufweisen kann und zweckmäßig etwa in Höhe des Wandteils 25 endet.
Auch bei der Ausführung nach Fig. 4 ist der Trichter 8 in zwei Segmente 233, 234 aufgeteilt, die ähnlich wie in Fig. 8 axial unversetzt sind. Jedoch liegen hier für die kreiskegeligen Teile der Segmente 233, 234 unterschiedliche Erzeugende vor, wobei die Erzeugende des Segmentes 233 mit der Behälterhauptachse 6 einen Winkel einschließt, der größer ist als der zwischen der Behälterhauptachse 6 und der Erzeugenden für das Segment 234. Da wegen einer geordneten Abwärtsbewegung des Zerkleinerungsgutes auch im Trichterbereich 233 der Winkel der Erzeugenden mit der Behälterhauptachse 6 nicht zu groß werden darf, eignet sich eine solche Ausführung insbesondere für Aufnahme­ behälter 1 mit großem Durchmesser.
Die Schneidmesser 14 haben, wie dies insbesondere den Fig. 7 und 10 entnommen werden kann, eine ringsegment­ förmige Grundgestalt. Sie sind bevorzugt in einer Gruppe 41 zusammengefaßt und haben innerhalb ihrer Gruppe 41 eine versetzte Anordnung entlang einer Schraubenlinie. Bei einer gradzahligen Anzahl von Messergruppen 41 weisen die Schraubenlinien bevorzugt eine abwechselnd gegenläufige Steigung auf, damit der Rotor in beiden Drehrichtungen gleiche Schneidarbeitsbedingungen erfüllt.
Die Schneidkanten 15, 16 verlaufen bevorzugt sämtlich in einer zur Drehachse des Rotors 13 koaxialen, die Schneideingriffs­ fläche 17 bildenden Zylinderfläche, welche die Umfangs­ fläche 42 des jeweiligen Rotors im Abstand umgibt. Sie sind durch Schrauben 43 auf ihrem Rotor festgelegt und zusätzlich über einen Keil 44 gesichert. Die Stirnflächen 45 der Schneidmesser können drehachsparallel ausgerichtet sein, in welchem Falle die Stirnflächen 45 zweckmäßig unter einem Freiwinkel angestellt sind. Statt dessen können die Stirnflächen 45 auch, wie dies in Fig. 7 erkennbar ist, mit einer Erzeugenden der Schneideingriffsfläche 17 einen kleinen spitzen Winkel einschließen, wobei entweder die obere Begrenzungskante 46 oder die untere Begrenzungs­ kante 47 eine in Drehrichtung vorlaufende Anordnung haben kann. Dies gilt unabhängig davon, ob die Schneidmesser 14 auf einem Rotor 113 zylindrischer Gestalt mit oberem Schrägabschnitt oder auf einem Rotor 213 (Fig. 6) ange­ bracht sind, der die Grundform eines sich nach unten hin erweiternden Kreiskegelstumpfes besitzt.
Dem Rotor 13 (und dies gilt auch nachstehend generell für die Rotorausführungen 113 bzw. 213) ist im Bereich der Austrittsöffnung 10 je ein drehachsparalleles, leisten­ förmiges Standmesser 48 zugeordnet. Diese praktisch bis an die Schneidangriffsfläche 17 heranreichenden Stand­ messer 48 können als eigentliche seitliche Begrenzung der Austrittsöffnung 10 angesehen werden. Ferner ist dem Rotor 13 auf der dem Zylinderraum abgewandten Seite zu­ mindest ein weiteres Standmesser 49 zugeordnet, oder, wie bei dem Beispiel nach Fig. 5, drei solcher weiterer Standmesser 49, deren Zahl bzw. Zentriwinkelabstand die Granulatgröße mitbestimmt. Ferner sind zweckmäßig in den Zwischenräumen zwischen benachbarten Standmessern 48, 49 dem Rotor 13 Siebstäbe 50 drehachsparallel zugeordnet, die trichterseitig abgestützt und, wie dies die Pfeile 51 versinnbildlichen, in radialer Richtung parallel ver­ schieb- und feststellbar gehalten sind. Ihr Vorhandensein und weiterhin bei Vorhandensein ihr Abstand zur Schneid­ angriffsfläche 17 des Rotors 13 bestimmt wesentlich die sich beim Zerkleinerungsvorgang ergebende Granulatgröße mit.
Wie sich insbesondere den Fig. 11 bis 14 entnehmen läßt, sind die Lager 30 im Wandteil 26 bzw. im Wand­ teil 25 durch eine Lagerabdichtung 52 abgedichtet, die der Rotorantriebswelle 19 jeweils oberhalb bzw. unter­ halb deren Lager 30 (bzw. 32 in Fig. 4) zugeordnet ist. Diese Lagerabdichtung 52 umfaßt eine auf der Rotorantriebswelle 19 angebrachte, radial vorstehende Dichtungsscheibe 53, die auf ihrer dem Lager 30 zuge­ wandten Seite nahe ihrem Außenrand mit einem ortsfesten Axialschleifring 54 aus Filz od.dgl. Material in Druckeingriff steht. Die Dichtungsscheibe 53 kann ferner mit einem konzentrisch innerhalb des Axialschleifringes 54 angeordneten ortsfesten zweiten Axialschleifring 55 in Druck­ eingriff stehen, und in den Zwischenraum 56 zwischen der Unterseite des Dichtungsringes 52 und der Oberfläche des Wandteils 26 kann ein Schmiermittelkanal 57 einmünden.
In dem abgeschrägten Außenrand 58 der Dichtungsscheibe 53 ist eine über einem Außenteil des äußeren Axialschleif­ ringes 54 angeordnete und in ihrem Bereich die Oberfläche 59 des Axialschleifringes 54 freilegende Aussparung 60 bzw. 160 versehen. Die Aussparung 60 ist als spitzwinklige Kerbe und die Aussparung 160 als sehnenförmiger Abschnitt ausgebildet. Die dem Axialschleifring 54 benachbarten Be­ grenzungskanten 61 bzw. 62 der Aussparung 60 verlaufen unter einem spitzen Winkel zur Außenrandkante der Dichtungs­ scheibe 53, und dies gilt auch für die Begrenzungsrand­ kante 161, wie das der Fig. 14 entnommen werden kann. Die an die Begrenzungskanten 61, 62 bzw. 161 nach oben hin angrenzenden Begrenzungsflächen der Aussparung 60 bzw. 161 können mit der Unterseite der Dichtungsscheibe 53 einen Winkel von maximal 90° einschließen, jedoch ist dieser Winkel bevorzugt etwas kleiner als 90°.
Eine derartige Lagerdichtung stellt mit außerordentlich einfachen Mitteln sicher, daß Feinpartikel, die unver­ meidlich zwischen die Dichtungsscheibe 53 und den äußeren Axialschleifring 54 gelangen, bei einem Über­ laufen der Aussparung 60 bzw. 161 nach oben in den Bereich der Begrenzungskanten 61, 62 bzw. 161 gelangen und von diesen nach außen abgefördert werden. Eine der­ artige Lagerdichtung bietet daher mit einfachsten Mitteln eine hohe Lebensdauer dar. Dies gilt nicht nur für Zerkleinerungsvorrichtungen der vorstehend beschriebenen besonderen Art, sondern für Zerkleinerungsvorrichtungen schlechthin und allgemein auch für Lagerdichtungen, die gegenüber staubförmigen bzw. klein und kleinstückigen Gegenst-änden zu dichten haben.
Wie den Fig. 15 und 16 entnommen werden kann, ist der Antriebsmotor 12 über ein (Winkel-)Getriebegehäuse 63 mit der Rotorantriebswelle 19 gekuppelt. Das auf das untere Ende der Rotorantriebswelle 19 aufgesetzte Getriebe­ gehäuse 63 weist einen radial vorkragenden Hebelarm 64 auf, an dem ein mittels einer einstellbaren Reibbrems­ vorrichtung 65 mit oberer und unterer Bremsscheibe 66 festgelegtes Zahnrad 67 um eine zur Rotorantriebswelle 19 parallele Drehachse 68 drehbar gelagert ist. Dieses kämmt mit einer bogenförmigen, behälterseitig, d.h. am Rahmenwerk der Streben 2, 3, 5 festgelegten Zahnstange 69 und bildet einen besonders einfachen Überlastschutz für den Vorrichtungsantrieb, wenn sich aus irgendwelchen Gründen der Rotor 13 einmal festsetzen sollte. Ferner sind nicht näher veranschaulichte Endschalter vorgesehen, die nach Verschwenken des Getriebegehäuses 63 aus einer in Fig. 15 veranschaulichten Ausgangslage um einen vorge­ gebenen Winkel 70 in beiden Richtungen bei ihrer Betätigung jeweils eine Umkehr der Antriebsdrehrichtung der Antriebs­ motors 12 herbeiführen.
Im Betrieb der Vorrichtung wird Zerkleinerungsgut vom Reiß- und Vorbrechwerkzeug 18 erfaßt, vorzerkleinert und in Richtung auf die Austrittsöffnung 10 gefördert, in der die Schneidmesser 14 das Zerkleinerungsgut erfassen und im Zusammenwirken mit den Standmessern 48, 49 fortschreitend zerkleinern. Je nach Größe des gewünschten Granulates wird die Zahl der Standmesser 48, 49, die dem Rotor 13 auf seiner im Trichterraum abgewandten Seite zugeordnet sind, vergrößert oder verkleinert. Zusätzlich dazu können die Siebstäbe 50 angebracht und in ihrem Abstand zur Schneidangriffsfläche des Rotors eingestellt werden, um dadurch ebenfalls die Granulatgröße mitzubestimmen.
Das Granulat wird über ein Austraggehäuse 71 ausgetragen und gelangt durch geeignete Fördermittel, z.B. mit Hilfe eines Fördergebläses, in einen Sammelbehälter zwecks Weiterverwendung. Die Standmesser 48, 49 sind über Be­ festigungsschrauben 72 an den Wandteilen 25, 26 oder an den Lagern 30, die mit entsprechenden Gewindebohrungen ver­ sehen sind, festlegbar, und zur einstellbaren Festlegung der Siebstäbe 50 dienen ebenfalls Stellschrauben 73.
Das Schneidwerk 11 kann in beiden Drehrichtungen durch den Antriebsmotor 12 angetrieben werden und bietet in beiden Drehrichtungen gleichförmige Schneidarbeitsbedingungen dar. Die Lager 30 sind über kugelige Aufhängungen 31 mit den Wandteilen 25 bzw. 26 verbunden, wobei die äußeren Lager­ ringe der Lager 30 einander gegenüberliegende, vorstehende Ansätze 74 aufweisen. Diese haben eine kugelförmige Aus­ nehmung 75 für eine Kugelscheibe 76, die Rücken an Rücken mit einer Kugelscheibe 77 angeordnet ist, welche ihrerseits in eine kugelige Ausnehmung 78 im Wandteil 26 (bzw. ebenso im Wandteil 25) eingreift. Eine Spannschraube 79 erstreckt sich durch den Wandteil 26, die kugeligen Scheiben 76, 77 und greift jeweils in den Ansatz 74 ein, wobei anzumerken ist, daß eine solche kugelige Aufhängung auf beiden Seiten des Lagers 30 vorgesehen ist. Eine entsprechende Ausgestaltung findet sich auch für die Aufhängung des Lagers 30 an dem Wandteil 25. Eine solche kugelige Zweipunkt-Aufhängung je Lager ähnelt einer Rohrschellenfestlegung allerdings mit kugeliger Abstützung der Schellenteile aneinander mit der Folge, daß bei einfachster Bearbeitung ein problemloser Übergang zwischen dem ein Präzisionsaggregat bildenden Schneidwerk 11 und dem eine Stahlschweißkonstruktion bildenden Behälter geschaffen wird, der unter allen Um­ ständen die Funktionstüchtigkeit des Schneidwerks gewähr­ leistet. Bei einer derartigen Gestaltung der Schneid­ werksaufhängung sind neben den Standmessern 48, 49 auch die Siebstäbe 50 zweckmäßig an den Außenringen der Lager 30 festgelegt.
Die Drehzahl wird je nach Durchmesser der Schneidangriffs­ fläche 17 so bemessen, daß die Schneidgeschwindigkeit kleiner ist als 2 m/sec, vorzugsweise bei etwa 1,2 m/sec liegt.

Claims (23)

1. Zerkleinerungsvorrichtung für gewerbliche bzw. industrielle Abfälle, mit einem Aufnahmebehälter (1) mit vertikaler Behälterhauptachse (6) für das Zerkleinerungsgut, der zumindest in seinem unteren Bereich in einen in seinem Hauptteil annähernd kreiskegeligen Trichter (7; 8; 9) über­ geht, welcher in seinem unteren Bereich eine Austritts­ öffnung (10) umgrenzt,mit einem der Austrittsöffnung (10) zugeordneten Schneidwerk (11), das einen mittels eines Antriebsmotors (12) um eine vertikale Drehachse in Umlauf versetzbaren Rotor (13) mit Schneidmessern (14) umfaßt, deren Schneidkanten (15, 16) bei Rotorumlauf eine zumindest annähernd geschlossene, die Austrittsöffnung überstreichende Schneidangriffsfläche durchlaufen, und mit einem oberhalb des Rotors mit diesem umlaufenden, im Trichterraum oberhalb der Austrittsöffnung wirksamen Reiß- und Förderwerkzeug, dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittsöffnung (10) an­ nähernd vertikal ausgerichtet ist, eine im wesentlichen rechteckige Kontur aufweist und den unteren Bereich des Trichters (7; 8; 9) mittig oder sehnenförmig durchsetzt, und daß der Rotor (13) an seiner Umfangsfläche mit übereinander angeordneten Messern (14) besetzt ist, die eine die Aus­ trittsöffnung (10) durchsetzende, annähernd zylindrische Schneidangriffsfläche (17) durchlaufen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ebene der Austrittsöffnung (10) des Trichters (7; 8; 9) mit der Behälterhauptachse (6) zusammenfällt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Trichter (7; 8; 9) einen in einem ersten Teilbereich seines Querschnittes annähernd hori­ zontal zur Behälterhauptachse (6) hin vorspringenden, die Austrittsöffnung (10) oberseitig begrenzenden oberen Wandteil (25) aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Trichter einen in einem zweiten Teilbereich seines Querschnitts horizontal zur Behälterhauptachse (6) hin vorspringenden, die Austritts­ öffnung (10) unterseitig begrenzenden unteren Wandteil (26) aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß an die innere Randkante des oberen Wand­ teils (25) angrenzende, sich abwärts erstreckende, die Austrittsöffnung (10) seitlich begrenzende Verbindungs­ wandstücke (27, 28) vorgesehen sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3 und 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der obere und/oder der untere Wand­ teil (25, 26) ein Lager (30) der Rotorantriebswelle (19) über eine kugelige Zweipunkt-Aufhängung (31) abstützt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der kreiskegelige Teil der Wandung des Trichters (9) von einer einzigen Erzeugenden gebildet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Trichterwandung in zwei axial zueinander versetzte Segmente (33, 34) unterteilt ist, wobei deren kreiskegeliger Teil jeweils von einer gesonderten Erzeugenden gebildet ist und zwischen den Schnittpunkten der Erzeugenden mit der Behälterhaupt­ achse (6) ein Abstand (35) besteht, der mindestens der Höhe der Austrittsöffnung (10) entspricht.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß dem oberen Segment (33) der obere Wandteil (25) zuge­ ordnet ist und dieses Segment einen Zentriwinkel mit einem oberen Grenzwert von 180° aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die axial zueinander versetzten Segmente (33, 34) randseitig durch parallel zur Ebene der Austritts­ öffnung (10) verlaufende Verbindungswandstücke (38, 39) ver­ bunden sind, deren Innenkanten die seitliche Begrenzung der Austrittsöffnung (10) bilden.
11. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß den Verbindungswandstücken (27, 28; 38, 39) Verstärkungsleisten (29) auf der dem Trichterraum zuge­ wandten Seite vorgeordnet sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidmesser (14) eine ringsegmentförmige Grundgestalt aufweisen, in zumindest einer Gruppe (41) zusammengefaßt sind und innerhalb einer Gruppe (41) eine entlang einer Schraubenlinie ver­ setzte Anordnung haben.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich­ net, daß bei einer geradzahligen Anzahl von Schneidmesser­ gruppen (41) die Schraubenlinien eine abwechselnd gegen­ läufige Steigung aufweisen.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkanten (15, 16) sämtlich in einer zur Drehachse des Rotors (13) koaxialen, die Schneideingriffsfläche (17) bildenden Zylinderfläche, welche die Umfangsfläche des Rotors (13) in einem Abstand umgibt, verlaufen.
15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß dem Rotor im Bereich der seitlichen Begrenzung der Austritts­ öffnung (10) je ein Standmesser (48) und auf der dem Zylinderraum abgewandten Seite zumindest ein weiteres Standmesser (49) zugeordnet ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß in Zwischenräumen zwischen benachbarten Standmessern (48, 49) dem Rotor (13) Siebstäbe (50) dreh­ achsparallel zugeordnet, trichterseitig abgestützt und radial parallelverschieb- und feststellbar gehalten sind.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Reiß- und Förderwerk­ zeug (18) eine den Rotor (13) übergreifende, auf dem oberen Ende der Rotorantriebswelle (19) befestigte Tragplatte (20) mit einer unter spitzem Winkel zur hori­ zontalen Unterseite ausgerichteten Oberseite (21) sowie einen Reißarm (22) umfaßt, der auf der Oberseite (21) der Tragplatte (20) um eine parallel zur Oberseite (21) und radial verlaufende Klappachse (23) frei klappbar angelenkt ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Reißarm (22) als Flachsteg mit zu seiner Klappachse (23) parallel ausgerichteten Breit­ seiten ausgebildet und an seiner äußeren Schmalseite mit einer Zahnung (24) versehen ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (12) für die Rotorantriebswelle (19) an einem am unteren Ende der Rotorantriebswelle (19) angesetzten Getriebegehäuse (63) angebracht ist, das einen radial vorkragenden Hebel­ arm (64) aufweist, an dem ein mittels einer einstellbaren Reibbremsvorrichtung (65, 66) festgelegtes Zahnrad (67) um eine zur Rotorantriebswelle (19) parallele Drehachse (68) drehbar gelagert ist, das mit einer bogenförmigen, behälter­ seitig ortsfesten Zahnstange (69) kämmt.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekenn­ zeichnet, daß Endschalter vorgesehen sind, die nach Ver­ schwenken des Getriebegehäuses (63) aus seiner Ausgangs­ lage um einen vorgegebenen Winkel (70) in beiden Richtungen bei ihrer Betätigung jeweils eine Umkehr der Antriebsdreh­ richtung des Antriebsmotors herbeiführen.
21. Vorrichtung, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 20, mit einer Lagerdichtung (52) für die Rotorantriebswelle (19) in Gestalt einer auf der Rotorantriebswelle (19) angebrachten, radial vorstehenden Dichtungsscheibe (53), die auf ihrer dem Lager (30; 32) zugewandten Seite nahe ihrem Außenrand (58) mit einem ortsfesten Axialschleifring (54) aus Filz od.dgl. in Druck­ eingriff steht, dadurch gekennzeichnet, daß im Außen­ rand (58) der Dichtungsscheibe (53) eine über einem Außenteil des Axialschleifringes (54) angeordnete und in ihrem Bereich die Oberfläche (59) des Axialschleif­ ringes (54) freilegende Aussparung (60) vorgesehen ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die dem Axialschleifring benachbarte(n) Begrenzungskante(n) der Aussparung unter einem spitzen Winkel zur Außenrandkante der Dichtungsscheibe (53) ver­ laufen.
23. Vorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß die an die Begrenzungskante(n) (61, 62; 161) nach oben hin angrenzende(n) Begrenzungs­ fläche(n) der Aussparung (60; 161) mit der Unterseite der Dichtungsscheibe (53) einen Winkel kleiner 90° einschließt bzw. einschließen.
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