DE3611691A1 - Zerkleinerungsvorrichtung - Google Patents
ZerkleinerungsvorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Zerkleinerungsvor
richtung für gewerbliche bzw. industrielle Abfälle
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bekannte Zerkleinerungsvorrichtungen dieser Art dienen
der Trockenzerkleinerung von feststückigen Gegenständen,
insbesondere aus Holz. Der kreiskegelige, gelegentlich
auch pyramidenstumpfförmige Trichter hat eine horizontale
Austrittsöffnung an seinem unteren Ende, und die Schneid
messer des Rotors, der einen Langsamläufer bildet, durch
laufen eine ringförmige, im wesentlichen horizontale
Schneidangriffsfläche (DE-PS 27 01 897, 29 28 471).
Für die Zerkleinerung von Abfällen aus Pappe, Papier,
Kunststoff od.dgl. Materialien, wie sie vornehmlich bei
Verpackungsabfällen anfallen, finden Zerkleinerungsvorrichtungen An
wendung, die im allgemeinen einen Trichter prismatischer
Grundgestalt aufweisen, dessen Austrittsöffnung im wesent
lichen horizontal ausgerichtet und mit einem Schneidwerk
bestückt ist, das einen als Schnelläufer horizontal um
laufenden, mit Schneidmessern besetzten Rotor oder ein Paar
solcher Rotoren umfaßt. Schneidvorrichtungen derartiger
Ausbildung (DE-OS 19 15 559) haben zwar eine verhältnis
mäßig hohe, zumeist den Anfall übersteigende Zerkleinerungs
leistung, neigen jedoch bei zu starker Beschickung mit
insbesondere flachem Zerkleinerungsnut zum Festsetzen.
Bei schwacher Beschickung und volumigem Zerkleinerungs
gut übt der Rotor aufgrund seiner hohen Drehzahl eine
eher abweisende Wirkung aus, was auch für Doppelrotoren
gilt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Zer
kleinerungsvorrichtung für insbesondere Verpackungsabfälle
aus Pappe, Papier, Kunststoff od.dgl. Materialien zu schaffen,
die unabhängig vom Grad der Befüllung des Aufnahmebehälters
mit Zerkleinerungsgut eine zwang-läufige, geordnete Zufuhr
von Zerkleinerungsgut zum Schneidwerk und dabei eine dosier
bare, zuverlässige Zerkleinerung gewährleistet.
Zu diesem Zweck ist die Zerkleinerungsvorrichtung nach der
Erfindung ausgehend von einer solchen nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 gekennzeichnet durch die im kennzeichnenden
Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale. Hinsichtlich
wesentlicher weiterer Ausgestaltungen wird auf die An
sprüche 2 bis 23 verwiesen.
Die Ausbildung der Vorrichtung nach der Erfindung schafft
einen Zwangstransport für das Zerkleinerungsgut im Trichter
auf dem Wege zur Schneidangriffsfläche, die eine zuver
lässige Gutzufuhr zum Schneidwerk unabhängig von der Gut
säule im Aufnahmebehälter sichert. Das Schneidwerk arbeitet
frei von unmittelbarer Schwerkrafteinwirkung des Zer
kleinerungsgutes, so daß sowohl Festsetzungserscheinungen
bei starker Beschickung des Aufnahmebehälters als auch
Abweisungserscheinungen bei schwacher Beschickung vermieden
sind. Dabei baut die Vorrichtung verhältnismäßig klein,
verarbeitet auch volumiges Zerkleinerungsgut problemlos
und hat eine durch den möglichen Langsamlauf des Rotors
bedingte geringe Geräuschentwicklung.
Zahlreiche weitere Merkmale und Vorteile ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung, in
der mehrere Ausführungsbeispiele des Gegenstands der
Erfindung schematisch näher veranschaulicht sind. In
der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer ersten
Ausführung einer Zerkleinerungsvorrichtung
nach der Erfindung in einem vertikalen,
das Reiß- und Förderwerkzeug ausnehmenden
Schnitt durch die Behälterhauptachse nach
der Linie I-I in Fig. 2,
Fig. 2 eine Draufsicht zu Fig. 1,
Fig. 3 eine Darstellung ähnlich Fig. 1 in einem
vertikalen, das Reiß- und Förderwerkzeug
ausnehmenden Schnitt nach der Linie III-III
in Fig. 2,
Fig. 4 eine Darstellung ähnlich Fig. 1 zur Veran
schaulichung einer abgewandelten zweiten
Ausführung der Zerkleinerungsvorrichtung
nach der Erfindung,
Fig. 5 einen schematischen Horizontalschnitt
durch die Vorrichtung in Höhe des Schneid
werkes,
Fig. 6 eine schematische Einzeldarstellung eines
Rotors des Schneidwerkes mit kegeliger
Umfangsfläche des Rotorkörpers,
Fig. 7 einen horizontalen, abgebrochenen, stark
vergrößerten Schnitt durch den Außenbereich
des Rotors mit aufgeschraubtem Schneidmesser,
Fig. 8 eine Seitenansicht des Trichterbereiches eines
Aufnahmebehälters zur Veranschaulichung einer
abgewandelten Trichterausbildung,
Fig. 9 einen Schnitt nach der Linie IX-IX in Fig. 8,
Fig. 10 eine vergrößerte, abgebrochene Darstellung
des Schneidwerkbereiches der Zerkleinerungs
vorrichtung nach der Fig. 1 bis 3 im
Schnitt durch die Behälterhauptachse,
Fig. 11 einen abgebrochenen vertikalen Schnitt
zur Veranschaulichung der Lagerdichtung für
die Rotorantriebswelle im Detail,
Fig. 12 eine abgebrochene Draufsicht zu Fig. 11,
Fig. 13 eine Schnittdarstellung ähnlich Fig. 11
zur Veranschaulichung einer abgewandelten
Ausführung der Lagerdichtung,
Fig. 14 eine Draufsicht zu Fig. 12,
Fig. 15 eine schematische Darstellung des Antriebs
bereiches der Zerkleinerungsvorrichtung
nach den Fig. 1 bis 3 in einem horizontalen,
schematischen Schnitt nach der Linie XV-XV
in Fig. 3 und 16, und
Fig. 16 eine Seitenansicht zu Fig. 15, teilweise
im Schnitt nach der Linie XVI-XVI in Fig. 15.
Die in der Zeichnung veranschaulichte Zerkleinerungsvor
richtung für gewerbliche bzw. industrielle Abfälle insbe
sondere aus Pappe, Papier, Kunststoff od.dgl. Materialien,
die im begrenzten Umfang auch für andere Materialien,
z.B. feststückige Gegenstände, eingesetzt werden könnte,
umfaßt im einzelnen einen Aufnahmebehälter 1, der sich
über vertikale Stützfüße 2 auf dem Boden abstützt. Die
Stützfüße 2 bilden mit oberen Verbindungsstreben 3, die
eine mittels Deckel verschließbare Einfüllöffnung 4 umgrenzen,
und mit unteren Verbindungsstreben 5 ein Rahmenwerk.
Der Aufnahmebehälter 1 hat eine vertikale Behälterhaupt
achse 6, und geht in seinem unteren Bereich in
einen in seinem Hauptteil annähernd kreiskegeligen
Trichter 7 (Fig. 1 bis 3) bzw. 8 (Fig. 4) bzw. 9 (Fig. 8
und 9) über.
Der Trichter 7, 8, 9 hat in seinem unteren Bereich eine
Austrittsöffnung 10, der ein als Ganzes mit 11 bezeichnetes
Schneidwerk zugeordnet ist. Dieses umfaßt einen mittels
eines Antriebsmotors 12 um eine vertikale, mit der Behälter
hauptachse 6 zusammenfallende Drehachse in Umlauf ver
setzbaren Rotor 13 mit Schneidmessern 14, deren Schneid
kanten 15, 16 bei Rotorumlauf eine zumindest annähernd
geschlossene, die Austrittsöffnung 10 überstreichende
Schneidangriffsfläche 17 zumindest im wesentlichen zylindrischer
Gestalt durchlaufen.
Oberhalb des Rotors 13 ist ein mit diesem umlaufendes, im
Trichterraum oberhalb der Austrittsöffnung 10 wirksames
Reiß- und Förderwerkzeug 18 vorgesehen, das auf dem oberen
Ende einerRotorantriebswelle 19 befestigt ist.
Das Reiß- und Förderwerkzeug 18 hat die Aufgabe, Zer
kleinerungsgut wie beispielsweise Kartons etc. vorzuzer
kleinern, Brückenbildungen im Innenraum des Behälters zu
vermeiden und insbesondere eine Förderwirkung auf das
Zerkleinerungsgut in Richtung nach unten hin auszuüben.
Im einzelnen besteht das Reiß- und Förderwerkzeug 18 aus
einer den Rotor 13 übergreifenden Tragplatte 20 mit einer
unter spitzem Winkel zur horizontalen Unterseite ausge
richteten Oberseite 21 sowie einem Reißarm 22, der auf
der Oberseite 21 der Tragplatte 20 um eine parallel zur
Oberseite und radial verlaufende Klappachse 23 frei klapp
bar angelenkt ist. Der Reißarm 22 ist dabei als Flachsteg
mit zu seiner Klappachse 23 parallel ausgerichteten Breit
seiten ausgebildet und an seiner äußeren Schmalseite mit
einer Zahnung 24 versehen.
Die Austrittsöffnung 10 des Trichters 7, 8 bzw. 9 des
Aufnahmebehälters 1 ist bei den dargestellten Ausführungs
beispielen vertikal ausgerichtet, wobei ihre Ebene mit
der Behälterhauptachse 6 zusammenfällt. Anstelle dieser
bevorzugten Ausführung kann die Ebene der Austritts
öffnung 10 jedoch auch geringfügig gegenüber der Vertikalen
geneigt sein. Ferner kann die Ebene der Austrittsöffnung
10 einen Abstand zur Behälterhauptachse 6 aufweisen und
dementsprechend den unteren Bereich des Trichters 7, 8
bzw. 9 sehnenförmig durchsetzen.
Der Trichter 7, 8 bzw. 9 hat einen in einem ersten Teilbe
reich seines Querschnitts annähernd horizontal zur Be
hälterhauptachse 6 hin vorspringenden, die Austrittsöffnung 10
einem zweiten Teilbereich seines Querschnitts horizontal
zur Behälterhauptachse 6 hinvorspringenden, die Austritts
öffnung 10 unterseitig begrenzenden unteren Wandteil 26.
An die innere Randkante des oberen Wandteils 25 grenzen
sich abwärts erstreckende, die Austrittsöffnung 10 seit
lich begrenzende Verbindungswandstücke 27, 28 an, welche
die Austrittsöffnung seitlich begrenzen. Den Verbindungs
wandstücken 27, 28 sind, wie dies der Fig. 5 entnommen
werden kann, auf der dem Trichterraum zugewandten Seite
Verstärkungsleisten 29 vorgeordnet.
Bei der Ausführung nach Fig. 1 bzw. 3 stützen der obere
Wandteil 25 und der untere Wandteil 26 je ein Lager 30
der Rotorantriebswelle 19 über eine weiter unten noch
näher zu beschreibende kugelige Zweipunktaufhängung 31
ab. Bei der Ausführung nach Fig. 4 ist hingegen die Rotor
antriebswelle 19 über ein Lager 32 fliegend nur im unteren
Wandteil 26 gelagert und abgestützt.
Bei der Ausführung nach den Fig. 1 bis 3 ist die Trichter
wandung in zwei axial zueinander versetzte Segmente
(33, 34) unterteilt, deren kreiskegeliger Teil jeweils
von einer gesonderten Erzeugenden gebildet ist.
Die Erzeugenden können dabei untereinander gleiche oder
aber auch unterschiedliche Kegelwinkel aufweisen, und
zwischen den Schnittpunkten der Erzeugenden mit der
Behälterhauptachse 6 besteht ein Abstand, wie er bei 35
als Höhendifferenz zwischen den oberen Randkanten 36, 37
der Segmente 33, 34 veranschaulicht ist. Dieser Abstand
35 entspricht mindestens der Höhe der Austrittsöffnung 10.
Dem relativ zum Segment 34 nach oben versetzten Segment 33
des Trichters 7 ist der obere Wandteil 25 zugeordnet,
und dieses Segment 33 hat mit einem Zentriwinkel von 180°
seinen oberen Grenzwert. Der untere Grenzwert kann
theoretisch erheblich niedriger liegen, z.B. 120° Zentri
winkel betragen, jedoch verkleinert sich hierdurch in
einem zumeist unerwünschten Umfange die Abmessung der
Austrittsöffnung 10. Dementsprechend hat das untere Seg
ment 34 einen Zentriwinkel 180 ° als unteren Grenzwert.
Wie der Fig. 3 entnommen werden kann, sind die zueinander
versetzten Segmente 33, 34 randseitig durch parallel zur
Ebene der Austrittsöffnung 10 verlaufende Verbindungswand
stücke 38, 39 verbunden, von denen die oben erwähnten Ver
bindungswandstücke 27, 28 in Fig. 5 einen Teil bilden
können. Dementsprechend bilden hierbei die Innenkanten
dieser Verbindungswandstücke 38, 39 die seitliche Be
grenzung der Austrittsöffnung 10.
Wie der Fig. 8 bzw. 9 entnommen werden kann, kann der
kreiskegelige Teil der Wandung des Trichters 9 auch von
einer einzigen Erzeugenden gebildet sein, wobei auch
hier Segmente 133, 134 vorgesehen, diese jedoch nicht
axial versetzt angeordnet sind. Auch hier ist dem Segment 133
mit Zentriwinkel von 180° ein oberer Wandteil 25 und dem
Segment 134 ein unterer Wandteil 26 zugeordnet. Ferner
ist im Segment 134 eine Schiene 40 angeordnet, die sich
entlang einer Erzeugenden erstreckt, mit der Trichter
wandung verschweißt ist, im Querschnitt die Form eines
umgekehrten U aufweisen kann und zweckmäßig etwa in Höhe
des Wandteils 25 endet.
Auch bei der Ausführung nach Fig. 4 ist der Trichter 8
in zwei Segmente 233, 234 aufgeteilt, die ähnlich wie in
Fig. 8 axial unversetzt sind. Jedoch liegen hier für die
kreiskegeligen Teile der Segmente 233, 234 unterschiedliche
Erzeugende vor, wobei die Erzeugende des Segmentes 233
mit der Behälterhauptachse 6 einen Winkel einschließt,
der größer ist als der zwischen der Behälterhauptachse 6
und der Erzeugenden für das Segment 234. Da wegen einer
geordneten Abwärtsbewegung des Zerkleinerungsgutes auch
im Trichterbereich 233 der Winkel der Erzeugenden mit der
Behälterhauptachse 6 nicht zu groß werden darf, eignet
sich eine solche Ausführung insbesondere für Aufnahme
behälter 1 mit großem Durchmesser.
Die Schneidmesser 14 haben, wie dies insbesondere den
Fig. 7 und 10 entnommen werden kann, eine ringsegment
förmige Grundgestalt. Sie sind bevorzugt in einer Gruppe
41 zusammengefaßt und haben innerhalb ihrer Gruppe 41
eine versetzte Anordnung entlang einer Schraubenlinie.
Bei einer gradzahligen Anzahl von Messergruppen 41 weisen die
Schraubenlinien bevorzugt eine abwechselnd gegenläufige
Steigung auf, damit der Rotor in beiden Drehrichtungen
gleiche Schneidarbeitsbedingungen erfüllt.
Die Schneidkanten 15, 16 verlaufen bevorzugt sämtlich in einer
zur Drehachse des Rotors 13 koaxialen, die Schneideingriffs
fläche 17 bildenden Zylinderfläche, welche die Umfangs
fläche 42 des jeweiligen Rotors im Abstand umgibt. Sie sind
durch Schrauben 43 auf ihrem Rotor festgelegt und zusätzlich
über einen Keil 44 gesichert. Die Stirnflächen 45 der
Schneidmesser können drehachsparallel ausgerichtet sein,
in welchem Falle die Stirnflächen 45 zweckmäßig unter
einem Freiwinkel angestellt sind. Statt dessen können die
Stirnflächen 45 auch, wie dies in Fig. 7 erkennbar ist,
mit einer Erzeugenden der Schneideingriffsfläche 17 einen
kleinen spitzen Winkel einschließen, wobei entweder die
obere Begrenzungskante 46 oder die untere Begrenzungs
kante 47 eine in Drehrichtung vorlaufende Anordnung haben
kann. Dies gilt unabhängig davon, ob die Schneidmesser 14
auf einem Rotor 113 zylindrischer Gestalt mit oberem
Schrägabschnitt oder auf einem Rotor 213 (Fig. 6) ange
bracht sind, der die Grundform eines sich nach unten hin
erweiternden Kreiskegelstumpfes besitzt.
Dem Rotor 13 (und dies gilt auch nachstehend generell für
die Rotorausführungen 113 bzw. 213) ist im Bereich der
Austrittsöffnung 10 je ein drehachsparalleles, leisten
förmiges Standmesser 48 zugeordnet. Diese praktisch
bis an die Schneidangriffsfläche 17 heranreichenden Stand
messer 48 können als eigentliche seitliche Begrenzung der
Austrittsöffnung 10 angesehen werden. Ferner ist dem
Rotor 13 auf der dem Zylinderraum abgewandten Seite zu
mindest ein weiteres Standmesser 49 zugeordnet, oder,
wie bei dem Beispiel nach Fig. 5, drei solcher weiterer
Standmesser 49, deren Zahl bzw. Zentriwinkelabstand die
Granulatgröße mitbestimmt. Ferner sind zweckmäßig in den
Zwischenräumen zwischen benachbarten Standmessern 48, 49
dem Rotor 13 Siebstäbe 50 drehachsparallel zugeordnet,
die trichterseitig abgestützt und, wie dies die Pfeile
51 versinnbildlichen, in radialer Richtung parallel ver
schieb- und feststellbar gehalten sind. Ihr Vorhandensein
und weiterhin bei Vorhandensein ihr Abstand zur Schneid
angriffsfläche 17 des Rotors 13 bestimmt wesentlich die
sich beim Zerkleinerungsvorgang ergebende Granulatgröße
mit.
Wie sich insbesondere den Fig. 11 bis 14 entnehmen
läßt, sind die Lager 30 im Wandteil 26 bzw. im Wand
teil 25 durch eine Lagerabdichtung 52 abgedichtet,
die der Rotorantriebswelle 19 jeweils oberhalb bzw. unter
halb deren Lager 30 (bzw. 32 in Fig. 4) zugeordnet
ist. Diese Lagerabdichtung 52 umfaßt eine auf der
Rotorantriebswelle 19 angebrachte, radial vorstehende
Dichtungsscheibe 53, die auf ihrer dem Lager 30 zuge
wandten Seite nahe ihrem Außenrand mit einem ortsfesten
Axialschleifring 54 aus Filz od.dgl. Material in
Druckeingriff steht. Die Dichtungsscheibe 53 kann ferner
mit einem konzentrisch innerhalb des Axialschleifringes 54
angeordneten ortsfesten zweiten Axialschleifring 55 in Druck
eingriff stehen, und in den Zwischenraum 56 zwischen der
Unterseite des Dichtungsringes 52 und der Oberfläche des
Wandteils 26 kann ein Schmiermittelkanal 57 einmünden.
In dem abgeschrägten Außenrand 58 der Dichtungsscheibe 53
ist eine über einem Außenteil des äußeren Axialschleif
ringes 54 angeordnete und in ihrem Bereich die Oberfläche
59 des Axialschleifringes 54 freilegende Aussparung 60
bzw. 160 versehen. Die Aussparung 60 ist als spitzwinklige
Kerbe und die Aussparung 160 als sehnenförmiger Abschnitt
ausgebildet. Die dem Axialschleifring 54 benachbarten Be
grenzungskanten 61 bzw. 62 der Aussparung 60 verlaufen
unter einem spitzen Winkel zur Außenrandkante der Dichtungs
scheibe 53, und dies gilt auch für die Begrenzungsrand
kante 161, wie das der Fig. 14 entnommen werden kann.
Die an die Begrenzungskanten 61, 62 bzw. 161 nach oben hin
angrenzenden Begrenzungsflächen der Aussparung 60 bzw. 161
können mit der Unterseite der Dichtungsscheibe 53 einen
Winkel von maximal 90° einschließen, jedoch ist dieser
Winkel bevorzugt etwas kleiner als 90°.
Eine derartige Lagerdichtung stellt mit außerordentlich
einfachen Mitteln sicher, daß Feinpartikel, die unver
meidlich zwischen die Dichtungsscheibe 53 und den
äußeren Axialschleifring 54 gelangen, bei einem Über
laufen der Aussparung 60 bzw. 161 nach oben in den
Bereich der Begrenzungskanten 61, 62 bzw. 161 gelangen
und von diesen nach außen abgefördert werden. Eine der
artige Lagerdichtung bietet daher mit einfachsten Mitteln
eine hohe Lebensdauer dar. Dies gilt nicht nur für
Zerkleinerungsvorrichtungen der vorstehend beschriebenen
besonderen Art, sondern für Zerkleinerungsvorrichtungen
schlechthin und allgemein auch für Lagerdichtungen, die
gegenüber staubförmigen bzw. klein und kleinstückigen
Gegenst-änden zu dichten haben.
Wie den Fig. 15 und 16 entnommen werden kann, ist der
Antriebsmotor 12 über ein (Winkel-)Getriebegehäuse 63
mit der Rotorantriebswelle 19 gekuppelt. Das auf das
untere Ende der Rotorantriebswelle 19 aufgesetzte Getriebe
gehäuse 63 weist einen radial vorkragenden Hebelarm 64
auf, an dem ein mittels einer einstellbaren Reibbrems
vorrichtung 65 mit oberer und unterer Bremsscheibe 66
festgelegtes Zahnrad 67 um eine zur Rotorantriebswelle 19
parallele Drehachse 68 drehbar gelagert ist. Dieses
kämmt mit einer bogenförmigen, behälterseitig, d.h. am
Rahmenwerk der Streben 2, 3, 5 festgelegten Zahnstange 69
und bildet einen besonders einfachen Überlastschutz für
den Vorrichtungsantrieb, wenn sich aus irgendwelchen
Gründen der Rotor 13 einmal festsetzen sollte. Ferner
sind nicht näher veranschaulichte Endschalter vorgesehen,
die nach Verschwenken des Getriebegehäuses 63 aus einer
in Fig. 15 veranschaulichten Ausgangslage um einen vorge
gebenen Winkel 70 in beiden Richtungen bei ihrer Betätigung
jeweils eine Umkehr der Antriebsdrehrichtung der Antriebs
motors 12 herbeiführen.
Im Betrieb der Vorrichtung wird Zerkleinerungsgut vom
Reiß- und Vorbrechwerkzeug 18 erfaßt, vorzerkleinert und
in Richtung auf die Austrittsöffnung 10 gefördert, in der
die Schneidmesser 14 das Zerkleinerungsgut erfassen und
im Zusammenwirken mit den Standmessern 48, 49 fortschreitend
zerkleinern. Je nach Größe des gewünschten Granulates
wird die Zahl der Standmesser 48, 49, die dem Rotor 13 auf
seiner im Trichterraum abgewandten Seite zugeordnet sind,
vergrößert oder verkleinert. Zusätzlich dazu können die
Siebstäbe 50 angebracht und in ihrem Abstand zur
Schneidangriffsfläche des Rotors eingestellt werden, um
dadurch ebenfalls die Granulatgröße mitzubestimmen.
Das Granulat wird über ein Austraggehäuse 71 ausgetragen
und gelangt durch geeignete Fördermittel, z.B. mit Hilfe
eines Fördergebläses, in einen Sammelbehälter zwecks
Weiterverwendung. Die Standmesser 48, 49 sind über Be
festigungsschrauben 72 an den Wandteilen 25, 26 oder an den
Lagern 30, die mit entsprechenden Gewindebohrungen ver
sehen sind, festlegbar, und zur einstellbaren Festlegung
der Siebstäbe 50 dienen ebenfalls Stellschrauben 73.
Das Schneidwerk 11 kann in beiden Drehrichtungen durch den
Antriebsmotor 12 angetrieben werden und bietet in beiden
Drehrichtungen gleichförmige Schneidarbeitsbedingungen dar.
Die Lager 30 sind über kugelige Aufhängungen 31 mit den
Wandteilen 25 bzw. 26 verbunden, wobei die äußeren Lager
ringe der Lager 30 einander gegenüberliegende, vorstehende
Ansätze 74 aufweisen. Diese haben eine kugelförmige Aus
nehmung 75 für eine Kugelscheibe 76, die Rücken an Rücken
mit einer Kugelscheibe 77 angeordnet ist, welche ihrerseits
in eine kugelige Ausnehmung 78 im Wandteil 26 (bzw. ebenso
im Wandteil 25) eingreift. Eine Spannschraube 79 erstreckt
sich durch den Wandteil 26, die kugeligen Scheiben 76, 77
und greift jeweils in den Ansatz 74 ein, wobei anzumerken ist,
daß eine solche kugelige Aufhängung auf beiden Seiten des
Lagers 30 vorgesehen ist. Eine entsprechende Ausgestaltung
findet sich auch für die Aufhängung des Lagers 30 an dem
Wandteil 25. Eine solche kugelige Zweipunkt-Aufhängung je
Lager ähnelt einer Rohrschellenfestlegung allerdings mit
kugeliger Abstützung der Schellenteile aneinander mit der
Folge, daß bei einfachster Bearbeitung ein problemloser
Übergang zwischen dem ein Präzisionsaggregat bildenden
Schneidwerk 11 und dem eine Stahlschweißkonstruktion
bildenden Behälter geschaffen wird, der unter allen Um
ständen die Funktionstüchtigkeit des Schneidwerks gewähr
leistet. Bei einer derartigen Gestaltung der Schneid
werksaufhängung sind neben den Standmessern 48, 49 auch
die Siebstäbe 50 zweckmäßig an den Außenringen der Lager 30
festgelegt.
Die Drehzahl wird je nach Durchmesser der Schneidangriffs
fläche 17 so bemessen, daß die Schneidgeschwindigkeit kleiner
ist als 2 m/sec, vorzugsweise bei etwa 1,2 m/sec liegt.
Claims (23)
1. Zerkleinerungsvorrichtung für gewerbliche bzw.
industrielle Abfälle, mit einem Aufnahmebehälter (1) mit
vertikaler Behälterhauptachse (6) für das Zerkleinerungsgut,
der zumindest in seinem unteren Bereich in einen in seinem
Hauptteil annähernd kreiskegeligen Trichter (7; 8; 9) über
geht, welcher in seinem unteren Bereich eine Austritts
öffnung (10) umgrenzt,mit einem der Austrittsöffnung (10)
zugeordneten Schneidwerk (11), das einen mittels eines
Antriebsmotors (12) um eine vertikale Drehachse in Umlauf
versetzbaren Rotor (13) mit Schneidmessern (14) umfaßt,
deren Schneidkanten (15, 16) bei Rotorumlauf eine zumindest
annähernd geschlossene, die Austrittsöffnung überstreichende
Schneidangriffsfläche durchlaufen, und mit einem oberhalb
des Rotors mit diesem umlaufenden, im Trichterraum oberhalb
der Austrittsöffnung wirksamen Reiß- und Förderwerkzeug,
dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittsöffnung (10) an
nähernd vertikal ausgerichtet ist, eine im wesentlichen
rechteckige Kontur aufweist und den unteren Bereich des
Trichters (7; 8; 9) mittig oder sehnenförmig durchsetzt, und
daß der Rotor (13) an seiner Umfangsfläche mit übereinander
angeordneten Messern (14) besetzt ist, die eine die Aus
trittsöffnung (10) durchsetzende, annähernd zylindrische
Schneidangriffsfläche (17) durchlaufen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ebene der Austrittsöffnung (10) des Trichters
(7; 8; 9) mit der Behälterhauptachse (6) zusammenfällt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Trichter (7; 8; 9) einen in einem
ersten Teilbereich seines Querschnittes annähernd hori
zontal zur Behälterhauptachse (6) hin vorspringenden,
die Austrittsöffnung (10) oberseitig begrenzenden oberen
Wandteil (25) aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Trichter einen in einem
zweiten Teilbereich seines Querschnitts horizontal zur
Behälterhauptachse (6) hin vorspringenden, die Austritts
öffnung (10) unterseitig begrenzenden unteren Wandteil
(26) aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß an die innere Randkante des oberen Wand
teils (25) angrenzende, sich abwärts erstreckende, die
Austrittsöffnung (10) seitlich begrenzende Verbindungs
wandstücke (27, 28) vorgesehen sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3 und 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß der obere und/oder der untere Wand
teil (25, 26) ein Lager (30) der Rotorantriebswelle (19)
über eine kugelige Zweipunkt-Aufhängung (31) abstützt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der kreiskegelige Teil der
Wandung des Trichters (9) von einer einzigen Erzeugenden
gebildet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trichterwandung in zwei
axial zueinander versetzte Segmente (33, 34) unterteilt
ist, wobei deren kreiskegeliger Teil jeweils von einer
gesonderten Erzeugenden gebildet ist und zwischen den
Schnittpunkten der Erzeugenden mit der Behälterhaupt
achse (6) ein Abstand (35) besteht, der mindestens der
Höhe der Austrittsöffnung (10) entspricht.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß dem oberen Segment (33) der obere Wandteil (25) zuge
ordnet ist und dieses Segment einen Zentriwinkel mit einem
oberen Grenzwert von 180° aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß die axial zueinander versetzten Segmente
(33, 34) randseitig durch parallel zur Ebene der Austritts
öffnung (10) verlaufende Verbindungswandstücke (38, 39) ver
bunden sind, deren Innenkanten die seitliche Begrenzung
der Austrittsöffnung (10) bilden.
11. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 10, dadurch ge
kennzeichnet, daß den Verbindungswandstücken (27, 28; 38, 39)
Verstärkungsleisten (29) auf der dem Trichterraum zuge
wandten Seite vorgeordnet sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidmesser (14) eine
ringsegmentförmige Grundgestalt aufweisen, in zumindest
einer Gruppe (41) zusammengefaßt sind und innerhalb
einer Gruppe (41) eine entlang einer Schraubenlinie ver
setzte Anordnung haben.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich
net, daß bei einer geradzahligen Anzahl von Schneidmesser
gruppen (41) die Schraubenlinien eine abwechselnd gegen
läufige Steigung aufweisen.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schneidkanten (15, 16) sämtlich
in einer zur Drehachse des Rotors (13) koaxialen, die
Schneideingriffsfläche (17) bildenden Zylinderfläche,
welche die Umfangsfläche des Rotors (13) in einem
Abstand umgibt, verlaufen.
15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß dem
Rotor im Bereich der seitlichen Begrenzung der Austritts
öffnung (10) je ein Standmesser (48) und auf der dem
Zylinderraum abgewandten Seite zumindest ein weiteres
Standmesser (49) zugeordnet ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß in Zwischenräumen zwischen benachbarten
Standmessern (48, 49) dem Rotor (13) Siebstäbe (50) dreh
achsparallel zugeordnet, trichterseitig abgestützt und
radial parallelverschieb- und feststellbar gehalten
sind.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß das Reiß- und Förderwerk
zeug (18) eine den Rotor (13) übergreifende, auf dem
oberen Ende der Rotorantriebswelle (19) befestigte
Tragplatte (20) mit einer unter spitzem Winkel zur hori
zontalen Unterseite ausgerichteten Oberseite (21) sowie
einen Reißarm (22) umfaßt, der auf der Oberseite (21)
der Tragplatte (20) um eine parallel zur Oberseite (21)
und radial verlaufende Klappachse (23) frei klappbar
angelenkt ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Reißarm (22) als Flachsteg mit zu
seiner Klappachse (23) parallel ausgerichteten Breit
seiten ausgebildet und an seiner äußeren Schmalseite mit
einer Zahnung (24) versehen ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (12) für
die Rotorantriebswelle (19) an einem am unteren Ende
der Rotorantriebswelle (19) angesetzten Getriebegehäuse (63)
angebracht ist, das einen radial vorkragenden Hebel
arm (64) aufweist, an dem ein mittels einer einstellbaren
Reibbremsvorrichtung (65, 66) festgelegtes Zahnrad (67)
um eine zur Rotorantriebswelle (19) parallele Drehachse (68)
drehbar gelagert ist, das mit einer bogenförmigen, behälter
seitig ortsfesten Zahnstange (69) kämmt.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekenn
zeichnet, daß Endschalter vorgesehen sind, die nach Ver
schwenken des Getriebegehäuses (63) aus seiner Ausgangs
lage um einen vorgegebenen Winkel (70) in beiden Richtungen
bei ihrer Betätigung jeweils eine Umkehr der Antriebsdreh
richtung des Antriebsmotors herbeiführen.
21. Vorrichtung, insbesondere nach einem der
Ansprüche 1 bis 20, mit einer Lagerdichtung (52) für die
Rotorantriebswelle (19) in Gestalt einer auf der
Rotorantriebswelle (19) angebrachten, radial vorstehenden
Dichtungsscheibe (53), die auf ihrer dem Lager (30; 32)
zugewandten Seite nahe ihrem Außenrand (58) mit einem
ortsfesten Axialschleifring (54) aus Filz od.dgl. in Druck
eingriff steht, dadurch gekennzeichnet, daß im Außen
rand (58) der Dichtungsscheibe (53) eine über einem
Außenteil des Axialschleifringes (54) angeordnete und
in ihrem Bereich die Oberfläche (59) des Axialschleif
ringes (54) freilegende Aussparung (60) vorgesehen ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekenn
zeichnet, daß die dem Axialschleifring benachbarte(n)
Begrenzungskante(n) der Aussparung unter einem spitzen
Winkel zur Außenrandkante der Dichtungsscheibe (53) ver
laufen.
23. Vorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch
gekennzeichnet, daß die an die Begrenzungskante(n)
(61, 62; 161) nach oben hin angrenzende(n) Begrenzungs
fläche(n) der Aussparung (60; 161) mit der Unterseite
der Dichtungsscheibe (53) einen Winkel kleiner 90°
einschließt bzw. einschließen.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19863611691 DE3611691A1 (de) | 1986-04-08 | 1986-04-08 | Zerkleinerungsvorrichtung |
| US07/034,301 US4773602A (en) | 1986-04-08 | 1987-04-03 | Comminuting device |
| CA 534163 CA1279305C (en) | 1986-04-08 | 1987-04-08 | Comminuting device |
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| CA (1) | CA1279305C (de) |
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