DE3601614A1 - Schrank, insbesondere fuer badezimmer - Google Patents
Schrank, insbesondere fuer badezimmerInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Schrank, insbesondere für Badezimmer
und zur Aufnahme von Badeutensilien oder dergleichen,
mit einem Gehäuse, mit wenigstens einer schwenkbar angeordneten
Tür zum Verschließen bzw. Freigeben einer Öffnung und
ferner mit im Inneren des Gehäuses angeordneten Zwischenböden
oder dergleichen.
Schränke dieser Art sind in den unterschiedlichsten Ausgestaltungen
bekannt und dienen beispielsweise in einem Badezimmer
zum Aufbewahren und Bereithalten von Bade- bzw. Waschutensilien,
Kosmetikas und sonstiger Dinge für die tägliche Körperpflege.
Es sei hier beispielshaft auf sogenannte Spiegelschränke
verwiesen, die an der Außenfläche ihrer Türen ebene
Spiegel aufweisen. Ferner sind auch Kleinschränke, Regale oder
ähnliches bekannt, die in einer Nische oder in einer Raumecke
anzuordnen sind. Die bisher bekannten Schränke weisen relativ
große Außenabmessungen auf, wobei ferner die Zugänglichkeit
des Innenraumes des Gehäuses den Anforderungen nicht im vollen
Umfange entspricht. Es ergeben sich Schwierigkeiten im Hinblick
auf ein funktionsgerechte Einteilung und Ausnutzung des
Innenraumes, zumal bei einer zu großen Tiefe die im hinteren
Bereich befindlichen Teile nur schlecht zugänglich sind.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Schrank
zu schaffen, der bei einfacher und kostengünstiger Konstruktion
eine gute Zugänglichkeit des Innenraumes und einen kompakten
Aufbau aufweist. Der Schrank soll ein gefälliges Design
aufweisen und bei geringem Gewicht eine gute Stabilität besitzen.
Die Fertigung und Montage des Schrankes soll mit geringem
Aufwand durchführbar sein, und eine funktionssichere Betätigung
der Tür bzw. der Türen soll gewährleistet werden. Der
Schrank soll problemlos im Eckbereich oder in einer Nische
eines Raumes angeordnet werden können, wobei das Volumen des
Aufhänge- oder Aufstellbereiches durch den Schrank weitgehend
ausgenutzt wird, und somit letztendlich eine optimale Nutzung
des zur Verfügung stehenden Raumes erfolgt.
Zur Lösung wird vorgeschlagen, daß das Gehäuse zwei sich in
Längsrichtung erstreckende, bogenartige Gehäuseschalen aufweist,
zwischen deren vorderen Längskanten die Öffnung vorhanden
ist, daß die Türen als zwei bogenartige und zum Verschließen
der Öffnung gegeneinander schwenkbare Drehschalen
ausgebildet sind und daß jeweils eine der Drehschalen achsparallel,
bevorzugt koaxial, zu einer der Gehäuseschalen angeordnet
und bezüglich der Längsachsen schwenkbar sind.
Der erfindungsgemäße Schrank weist kompakte Außenabmessungen
auf und ermöglicht eine optimale Nutzung des Innenraumes. Die
zueinander achsparallelen und insbesondere koaxialen Gehäuse-
bzw. Drehschalen können ebenso wie der gesamte Schrank
kostengünstig gefertigt werden und bestehen zweckmäßigerweise
aus bogenförmigen Metallprofilen. Bevorzugt stellen die genannten
Schalen etwa viertelkreisförmige Halbschalen dar,
wobei ggfs. jedoch auch vom Kreis abweichende Formen im Rahmen
dieser Erfindung liegen. Wichtig ist die achsparallele Anordnung
der Drehschalen bezüglich der Gehäuseschalen, und zwar
derart, daß im geöffneten Zustand die sich praktisch über die
gesamte Breite des Schrankes erstreckende Öffnung im wesentlichen
vollständig freigegeben wird. Der Abstand der Vorderkanten
der Gehäuseschalen ist erfindungsgemäß nur unwesentlich
kleiner als die Gesamtbreite des Schrankes, so daß eine sehr
gute Zugänglichkeit des Innenraumes und der in diesem angeordneten
Zwischenböden, Haken oder ähnlichem gegeben ist. Entsprechend
der gebogenen Ausgestaltung der Gehäuse- sowie Drehschalen
sind auch Zwischenböden, die erfindungsgemäß in Richtung
der Längsachsen verstellbar sind, mit einer entsprechend
gebogenen, angepaßten Kontur versehen. Diese Zwischengböden
und ferner der Gehäusedeckel und der Gehäuseboden ragen teilweise
über die Öffnung bzw. die zwischen den beiden vorderen
Längskanten der Gehäuseschalen sich erstreckende Ebene hinaus;
die Zugänglichkeit des Innenraumes wird durch diese erfindungswesentliche
Ausgestaltung erheblich erleichtert. Die
Gehäuseschalen und auch die Drehschalen können im Rahmen der
Erfindung auch im wesentlichen gerade, und als Stege oder
dergleichen ausgebildete Teile aufweisen, wobei jedoch durch
entsprechende Anordnung der Längsachsen die erfindungsgemäße
Schwenkbarkeit der Drehschalen gewährleistet wird. Die gegeneinander
verschwenkbaren Drehschalen schließen im geschlossenen
Zustand die Öffnung bzw. den gesamten Schrank vollständig
ab, so daß bei Aufstellung im Badezimmer oder gar in einer
Duschkabine das Eindringen von Spritzwasser weitgehend ausgeschlossen
werden kann. Aufgrund der kompakten, praktisch allseits
abgerundeten Außenkontur ist nicht nur ein formschönes
Design gegeben, sondern darüberhinaus wird eine funktionsgerechte
Anpassung und Integration bei optimaler Ausnutzung des
zur Verfügung stehenden Raumes erreicht. Wesentlich ist ferner
die vergleichsweise geringe Tiefe des Schrankes; mit anderen
Worten, der Schrank ragt nicht allzu weit in das Badezimmer
oder in einen sonstigen Aufstellraum hinein. Aufgrund der im
wesentlichen koxialen Anordnung der Drehschale zu den Gehäuseschalen
ragen bei freigegebener Öffnung die Drehschalen
nicht wie bei ebenen Türen vom Schrank weg in das Badezimmer
oder einen sonstigen Aufstellungsraum, sondern die Drehschalen
werden sozusagen hinter die Gehäuseschalen geschwenkt, ohne
hierbei störend in Erscheinung zu treten.
In einer besonderen Ausgestaltung weist das Gehäuse an der
Rückseite der Gehäuseschalen sich im wesentlichen jeweils über
die gesamte Länge erstreckende Stege auf, die bevorzugt
mittels eines Klemmprofiles miteinander verbunden sind. Ferner
weisen die Gehäuseschalen und insbesondere die genannten Stege
Schraubkanäle auf, welche die Befestigung eines Gehäusedeckels
sowie eines Gehäusebodens am oberen bzw. unteren Ende mittels
Schrauben oder dergleichen ermöglichen. Die Fertigung und
Montage sind kostengünstig durchzuführen, zumal Gehäuseboden
und Gehäusedeckel zweckmäßigerweise übereinstimmend ausgebildet
sind. Die Gehäuseschalen bestehen zweckmäßig aus Metallprofilen
und sind zwischen Gehäuseboden und Gehäusedeckel
eingesetzt. Im Rahmen der Erfindung liegt aber auch die einstückige
Ausbildung der beiden Gehäuseschalen samt Stegen oder
dergleichen, und zwar bevorzugt aus einem Kunststoff, um in
geeigneten Spritzformen gefertigt zu werden.
Im Rahmen dieser Erfindung erstrecken sich die Gehäuseschalen
und auch die beiden Drehschalen über Winkelbereiche größer als
90°, wobei sich Winkelbereiche in der Größenordnung von 110°
als besonders zweckmäßig erwiesen haben. Die Gehäuseschalen
bilden sozusagen die Seitenwände und gleichzeitig einen Teil
der Rückwand, welche durch die zwischen den Gehäuseschalen
angeordnete Befestigungskonsole vervollständigt wird. Erfindungsgemäß
ist die Breite der Befestigungskonsole näherungsweise
gleich groß wie der Abstand der Längsachsen der beiden
Gehäuseschalen. Der genannte Abstand ist in der Größenordnung
von 20% größer als der Radius der Gehäuseschalen. Aufgrund
dieser Ausgestaltung ist im Bereich der Öffnung eine Einbuchtung
vorhanden, in welche die beiden Drehschalen mit ihren
Vorderkanten hineinschwenken. Gleichwohl weist der Schrank
einen etwa ovalen Grundriß auf, und eine vergleichsweise geringe
Tiefe wird erreicht. Diese Einbuchtung an der Frontseite
des Schrankes ergibt ein besonders gutes Design, doch kann im
Rahmen dieser Erfindung dieser Bereich auch eben ausgebildet
sein, um das nutzbare Innenvolumen zu vergrößern.
In einer zweckmäßigen Ausgestaltung weisen die Drehschalen
jeweils ein oberes und ein unteres sektorähnlich ausgebildetes
Führungsteil auf, welches über einen Zapfen oder dergleichen
mit dem Gehäusedeckel bzw. dem Gehäuseboden in Eingriff
stehen. Dieses Führungsteil kann gleichzeitig auch als Abdeckkappe
ausgebildet sein, um an den Enden, und zwar quer zu den
Längsachsen, die Drehschalen abzuschließen,. Die Führungsteile
dienen erfindungsgemäß auch zur Stabilisierung und zur Abstützung
der Drehschalen, die somit mit einer vergleichsweise
geringen Wandstärke ausgebildet sein können, wobei gleichwohl
eine hohe Verwindungssteifigkeit und letztendlich eine leichtgängige
Bewegung und Schwenkbarkeit der Türen bzw. der Drehschalen
auch über eine lange Lebensdauer gewährleistet wird.
Die jeweilige Drehschale ist in Ausnehmungen, Nuten oder ähnlichem
in die zugeordnete Abdeckkappe eingesetzt, die aus
einem gespritzten Kunststoff gefertigt ist. Die Führungsteile
oder Abdeckkappen weisen eine an die gebogene Kontur der
Drehschalen angepaßten Rand auf, der eine zweckmäßige Auflagerung
und Abstützung bildet, wodurch eine gute Stabilität und
letztendlich eine Leichtgängigkeit gewährleistet wird.
In einer besonders zweckmäßigen Ausgestaltung sind den Drehschalen
und insbesondere den Führungsteilen miteinander in
Eingriff stehende Zahnsegmente bzw. Verzahnungen zugeordnet.
Aufgrund dieser Zahnsegmente wird die Betätigung und Handhabung
nicht unwesentlich verbessert. Es genügt mit einer Hand
die eine Drehschale zu betätigen, um insgesamt die Öffnung des
Schrankes freizugeben bzw. zu verschließen.
Die Erfindung wird nachfolgend an Hand der in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt quer zur Längsachse eines Schrankes mit
zwei Drehschalen,
Fig. 2 einen Schnitt parallel zur Längsachse durch den oberen
Bereich des Schrankes,
Fig. 3 eine Aufsicht auf den Gehäusedeckel in Blickrichtung
III gemäß Fig. 2,
Fig. 4 einen Schnitt entlang Linie IV gemäß Fig. 3,
Fig. 5 eine Aufsicht auf die Abdeckkappe samt Verzahnung in
Blickrichtung III gemäß Fig. 2,
Fig. 6 einen Schnitt entlang Linie VI gemäß Fig. 5.
Der Schnitt gemäß Fig. 1 zeigt zwei feststehende Gehäuseschalen
2, 4, welche im Bereich der Rückseite 6 des Schrankes eine
Stege 7, 8 aufweisen, die ihrerseits mittels eines sich über
die gesamte Länge erstreckenden Klemmprofiles 9 miteinander
verbunden sind. Die Verbindung der einzelnen Gehäuseteile, und
zwar insbesondere eines oberen Gehäusedeckels und eines unteren
Gehäusebodens, welche übereinstimmend ausgebildet sind und
zwischen welchen die Richtung der Längsachsen 10, 12 die beiden
Gehäuseschalen 2, 4 angeordnet sind, erfolgt mittels Schrauben
oder dergleichen, die in Schraubkanäle 13, 14 von oben bzw.
von unten eingreifen. Die beiden Gehäuseschalen 2, 4 sind
bogenartig bzw. als Teile von Zylindern ausgebildet und erstrecken
sich um die Längsachsen 10 bzw. 12 über einen Winkelbereich
von näherungsweise 110°. Zwischen den vorderen Längskanten
15, 16 der beiden Gehäuseschalen 2, 4 befindet sich
eine freie Öffnung 18, durch welche der Innenraum des
Schrankes zugänglich ist. Im Innenraum des Schrankes befinden
sich in Richtung der Längsachsen 10, 12 beabstandet übereinander
angeordnete Zwischenböden 19 bzw. hier nicht weiter dargestellte
Haken, Trennwände oder Sonstige, die an der Befestigungskonsole
8 befestigt sind. Hierzu weist diese Befestigungskonsole
8 eine hinterschnittene Längsnut 20 auf, in welche
die Zwischenböden oder dergleichen mit entsprechend ausgebildeten
Halteteilen 21 eingesetzt sind. Aufgrund der erfindungsgemäßen
Verbindung der Gehäuseschalen 2, 4 und insbesondere
deren Stege 7, 8 mittels des Klemmprofiles 9 wird über
die gesamte axiale Länge sichergestellt, daß die einander
gegenüberliegenden Seitenwände dieser hinterschnittenen Längsnut
20 den gleichen Abstand aufweisen und nicht durch äußere
Krafteinwirkungen nach außen gedrückt werden können. Damit ist
sichergestellt, daß die Zwischenböden 19 Haken oder ähnliches
auch bei Belastung sicher in der Längsnut 20 arretiert sind.
Der gesamte Schrank und ebenfalls die im Inneren desselben
angeordneten Böden weisen einen etwa ovalen Grundriß auf,
wobei im Bereich der Öffnung vorn eine Einbuchtung 22 vorhanden
ist. Der Abstand zwischen den beiden Längsachsen 10, 12
entspricht im wesentlichen dem äußeren Radius der Gehäuseschalen
2, 4 und ist zweckmäßigerweise in der Größenordnung von
20% größer als dieser Radius. Die Tiefe, also der Abstand
zwischen der Einbuchtung 22 und der Befestigungskonsole 8, ist
folglich vergleichsweise klein und insgesamt wird trotz abgerundeter
Gehäuseschalen ein schmaler Grundriß erreicht. Die
Einbuchtung 22 ergibt sich somit aufgrund der erfindungsgemäßen
koaxialen Anordnung der Gehäuseschalen und Drehschalen
sowie deren im wesentlichen kreisbogenförmigen oder tonnenartigen
Ausbildung. Selbstverständlich liegen im Rahmen dieser
Erfindung auch solche Ausführungsformen, die auch in ihrem
vorderen Bereich, ähnlich wie an der Rückseite 6, im wesentlichen
eben ausgebildet sind. Wesentlich ist bei allen Ausführungsformen,
daß die vorderen Längskanten 15, 16 der Gehäuseschalen
2, 4 von der Frontfläche oder der Vorderseite 23 zur
Rückseite hin zurückversetzt sind. Sind die Türen bzw. Drehschalen
24, 26 in Richtung der Pfeile 27 nach hinten geschwenkt,
so ist der Innenraum des Schrankes sehr gut zugänglich,
und zwar praktisch teilweise auch von der Seite her.
Koaxial zu den Gehäuseschalen 2, 4 und schwenkbar um deren
geometrischen Längsachsen 10, 12 ist jeweils eine Drehschale
24, 26 angeordnet. Die Drehschalen 24, 26 sind erfindungsgemäß
außen um die Gehäuseschalen 2, 4 mit einem relativ geringen
Abstand angeordnet und erstrecken sich ebenfalls über einen
Winkelbereich größer 90° und zwar zweckmäßigerweise etwa 110°.
Werden die Drehschalen 24, 26 aus der dargestellten Position
in Richtung der Pfeile 27 um die Längsachsen 10, 12 von der
Öffnung 18 weggeschwenkt, so wird diese geöffnet. Die Drehschalen
24, 26 sind ebenso wie die beiden Gehäuseschalen 2, 4
erfindungsgemäß als dünnwandige Metallprofile ausgebildet, die
entsprechend der Höhe bzw. Länge des Schrankes auf die erforderliche
Länge gebracht sind. Die Gesamtlänge des Schrankes
ist somit im Rahmen dieser Erfindung problemlos und ohne wesentliche
konstruktive Änderungen vorgebbar. Die Drehschalen
24, 26 weisen im Bereich ihrer Vorderkanten 28 und ihrer Hinterkanten
30 nach außen vorstehende Rippen 32, 34 auf, die ein
Benutzer zum Öffnen oder Schließen des Schrankes in einfacher
Weise ergreifen kann. Obgleich die koaxiale Anordnung besonders
zweckmäßig ist, können im Rahmen dieser Erfindung die
Achsen der Drehschalen von denen der Gehäuseschalen beabstandet
angeordnet sein; dies insbesondere bei einer Ausbildung
der Drehschalen abweichend von der dargestellten kreisförmigen
Außenkontur.
So können beispielsweise die im Bereich der Einbuchtung 22
befindlichen und zur Rückseite gebogenen Teile auch eben ausgebildet
sein, um eine praktisch ebene Frontfläche in diesem
Bereich zu erhalten. Zweckmäßig werden dann unter Beachtung
der Krümmungsradien die Drehachsen der Drehschalen aus den
Längsachsen 10, 12 herausgeschoben. An der Rückseite 6 befindet
sich ein Wandanschlußelement 29, das an einer ebenen Raumwand
angeschraubt werden kann. Zur Montage in einer Ecke eines
Badezimmers oder dergleichen kann das Wandanschlußelement auch
die strichpunktiert angedeutete Form aufweisen. Dem Wandanschlußelement
29 ist oben und unten ein Bügel mit einem nachfolgend
noch zu erläuternden Arm zugeordnet, um eine einfache
Verbindung und Montage des gesamten Schrankes an der derart
ausgebildeten Befestigungskonsole zu ermöglichen. Die Drehschalen
24, 26 sind wie nachfolgend noch erläutert wird, mittels
Zapfen 31 im Gehäusedeckel und entsprechend im Gehäuseboden
schwenkbar befestigt, wobei mittels eines Clips oder eines
Federringes 33, der in eine Ringnut eines Zapfens 31 eingreift,
die axiale Sicherung erreicht wird.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt durch die Längsachsen 10, 12 im
oberen Bereich des Schrankes, wobei hier der obere Gehäusedeckel
36 zu erkennen ist. In entsprechender Weise ist am
unteren Ende des Schrankes ein gleich ausgebildeter Gehäuseboden
vorgesehen, so daß nachstehende Erläuterungen entsprechend
gelten. Der Gehäusedeckel 36 weist einen Außenrand 38 auf, an
welchem die Gehäuseschalen 2, 4 mit ihrem oberen Ende anliegen.
Der Gehäusedeckel 36 enthält eine vom Außenrand 38 begrenzte
Stützfläche 40, an welcher die beiden Gehäuseschalen
2, 4 mit ihren axialen Endflächen anliegen. Wie oben bereits
angegeben, sind der Gehäusedeckel 36 und der Gehäuseboden
mittels Schrauben, die in die Schraubkanäle der Stege eingreifen
verbunden, wobei zwischen Gehäusedeckel und Gehäuseboden
in der dargestellten Weise die beiden Gehäuseschalen 2, 4
eingespannt sind. Die Montage des Schrankes ist damit äußerst
einfach, da nach dem entsprechenden Zusammenfügen lediglich die
Schraubverbindung zwischen Gehäusedeckel bzw. Gehäuseboden und
Befestigungskonsole herzustellen ist.
Die Drehschalen 24, 26 werden oben mittels je eines als Abdeckkappe
ausgebildeten Führungselementes 46, 48 abgeschlossen,
welche sich über den Gehäusedeckel 36 hinweg erstrecken
und mittels den obengenannten Zapfen schwenkbar bezüglich des
Gehäusedeckels 36 sind. Diese Zapfen befinden sich in oben
erweiterten Bohrungen 50, 52 und durchdringen den Gehäusedeckel
36, um unterhalb desselben mittels den Sicherungsringen
33 abgefangen und gegen axiales Verschieben gesichert werden.
Am unteren Ende des Schrankes sind jeweils übereinstimmend
ausgebildete Abdeckkappen vorgesehen, so daß nachfolgende
Erklärungen wiederum entsprechend gelten. Die Abdeckkappen 46,
48 weisen im Bereich ihres Außenrandes 54, 56 jeweils eine
Ringnut 58, 60 auf, in welche die Drehschalen 24, 26 mit ihren
oberen Enden eingesetzt sind. Die Abdeckkappen 46, 48 sind
ebenso wie die beiden Drehschalen 24, 26 außerhalb der feststehenden
Teile des Schrankes, also außerhalb vom Gehäusedeckel
36 sowie der Gehäuseschalen 2, 4, angeordnet und um diese
herum bezüglich der beiden Längsachsen 10, 12 schwenkbar.
Schließlich ist über den beiden Abdeckkappen 46, 48 ein übergreifender
Abschlußdeckel 62 angeordnet, um einerseits eine
einfache Reinigungsmöglichkeit und andererseits Funktionsstörungen
oder eine Verschmutzung der gegeneinander bewegbaren
Teile zu unterbinden.
Fig. 3 zeigt eine Aufsicht auf den oberen Gehäusedeckel 36,
wobei nunmehr auch die Auflagefläche 64 für den oben erwähnten
Arm des Randanschlußelements der Befestigungskonsole zu erkennen
ist. Mittels Zapfen, Nuten 66 oder ähnlichem greifen die
hinteren Stege und der Gehäusedeckel 36 ineinander, wodurch
eine gute gegenseitige Ausrichtung und Fixierung erreicht
wird. Es sind hier auch zwei Bohrungen 67 zu erkennen, welche
mit den oben erwähnten Schraubkanälen der Stege fluchten.
Durch diese Bohrungen 67 werden zur Verbindung von Gehäusedeckel
und Gehäuseschalen Schrauben eingeschraubt. Ferner befinden
sich koaxial zu den Längsachsen in der Außenfläche des
Gehäusedeckels 36 Ringnuten 68 für nachfolgend noch zu erläuternde
Zahnsegmente.
Fig. 4 zeigt einen Schnitt entlang Linie IV von Fig. 3, wobei
nunmehr auch die in die Oberfläche des Gehäusedeckels 36 eingebrachten
Ringnuten 68 gut zu erkennen sind. Die Sackbohrung
69 dient zur Aufnahme einer Schraube, welche durch den auf der
Auflagefläche 64 aufliegenden Arm der Befestigungskonsole bzw.
des Wandanschlußelements hindurchgeführt ist, wodurch eine
einfache Befestigung und Montage des Schrankes an einer Wand
oder dergleichen ermöglicht wird.
Fig. 5 zeigt eine Aufsicht auf das Führungselement 46 mit
einer sektorartigen Verzahnung 70. Auch das andere Führungselement
weist eine entsprechend ausgebildete Verzahnung auf,
wobei beide Verzahnungen ineinandergreifen. Diese Verzahnungen
70 reichen in die oben genannten Ringnuten 68 und
stehen im Bereich der Verbindungslinie zwischen den beiden
Längsachsen miteinander in Eingriff. Aufgrund der Anordnung
der Verzahnungen 70 in den Ringnuten sind jene nach außen
praktisch nicht sichtbar, wobei ferner die Gefahr einer Verschmutzung
oder das Eindringen von Fremdkörpern nicht unwesentlich
verringert wird. Mittels der Verzahnungen 70 wird die
gegenläufige Bewegung der beiden Abdeckkappen 46, 48 und somit
der Drehschalen und letztendlich eine einfache Handhabung beim
Öffnen bzw. schließen des Schrankes gewährleistet. Die Verzahnungen
70 befinden sich an etwa halbkreisförmigen Ansätzen
74 der Führungselemente bzw. der Abdeckkappen und erstrecken
sich über Winkelbereiche in der Größenordnung von etwa 110 bis
130 Winkelgraden. Es ist gewährleistet, daß für den gesamten
Weg der Schwenkbewegung der Eingriff aufrechterhalten wird und
die gemeinsame Betätigung erfolgen kann. Zumindest an der
einen Abdeckkappe bzw. deren Ansatz 74 ist bevorzugt an einem
kleinen Stift 78 ein Federelement 80 befestigt, dessen anderes
Ende am Gehäuse bzw. Gehäusedeckel oder -boden befestigt ist.
Erfindungsgemäß ist das Federelement, welches auch als ein
einfacher Gummiring ausgebildet sein kann, derart angeordnet,
daß eine Schnappmechanik vorliegt, um die Drehschalen wahlweise
in die Schließ- oder Offenstellung zu bringen. Das Führungselement
46 ist hier in der Offenstellung des Schrankes
dargestellt und nimmt die zur Rückseite des Schrankes geschwenkte
Stellung ein. Wird das Führungselement 46 und die
Drehschalen in Richtung des Pfeiles 82 nach vorn geschwenkt,
so überschreitet der Stift 78 den Kippunkt, der durch die
Verbindungslinie der beiden Längsachsen definiert ist, und
nachfolgend wird das Führungselement 46 durch das vorgespannte
Federelement 80 in die Schließstellung gebracht. Das Federelement
ist in entsprechender Weise an einem Stift des Führungselements
befestigt.
Fig. 6 zeigt einen Schnitt durch die Abdeckkappe 46, wobei
hier deutlich die abgesetzte Bohrung 50 für den Befestigungszapfen
sowie das nach unten gerichtete zahnsegment 70 zu erkennen
ist. In die Ringnut 58 greift die axiale Stirnfläche
der Drehschale und ist dort funktionsgerecht abgestützt und
arretiert.
- Bezugszeichenliste
2, 4 Gehäuseschale
6 Rückseite
7, 8 Steg
9 Klemmprofil
10, 12 Längsachse
15, 16 vordere Längskante
18 Öffnung
19 Zwischenboden
20 Längsnut in 8
21, 23 Vorderseite
22 Einbuchtung
24, 26 Drehschale
27 Pfeil
28 Vorderkante
29 Wandanschlußelement
30 Hinterkante
31 Zapfen
32, 34 Rippe
33 Sicherungsring
36 Gehäusedeckel
38 Außenrand
40 Stützfläche
42 Arm von 8
44 Schraube
46, 48 Führungselement
50, 52 Bohrung
54, 56 Rand
58, 60 Ringnut
62 Abschlußdeckel
64 Auflagefläche
66 Nut
67 Bohrung
68 Ringnut
69 Sackbohrung
70, 72 Verzahnung
74, 76 Ansatz
78 Stift
80 Federelement
82 Pfeil
Claims (10)
1. Schrank, insbesondere für Badezimmer und zur Aufnahme von
Badeutensilien oder dergleichen, mit einem Gehäuse, mit wenigstens
einer schwenkbaren angeordneten Tür zum Verschließen bzw.
Freigeben einer Öffnung und ferner mit im Inneren des Gehäuses
angeordneten Zwischenböden oder dergleichen,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse zwei sich in Längsrichtung erstreckende bogenartige Gehäuseschalen (2, 4) aufweist, zwischen deren vorderen Längskanten (14, 16) die Öffnung (18) vorhanden ist, daß alle Türen als zwei boenartige und zum Verschließen der Öffnung (18) gegeneinander schwenkbare Drehschalen (24, 26) ausgebildet sind,
und daß jeweils eine der Drehschalen (24, 26) achsparallel, bevorzugt koxial, zu einer der Gehäuseschalen (2, 4) angeordnet und bezüglich der Längsachsen (10, 12) schwenkbar ist.
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse zwei sich in Längsrichtung erstreckende bogenartige Gehäuseschalen (2, 4) aufweist, zwischen deren vorderen Längskanten (14, 16) die Öffnung (18) vorhanden ist, daß alle Türen als zwei boenartige und zum Verschließen der Öffnung (18) gegeneinander schwenkbare Drehschalen (24, 26) ausgebildet sind,
und daß jeweils eine der Drehschalen (24, 26) achsparallel, bevorzugt koxial, zu einer der Gehäuseschalen (2, 4) angeordnet und bezüglich der Längsachsen (10, 12) schwenkbar ist.
2. Schrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gehäuseschalen (2, 4) an ihrer Rückseite sich, insbesondere
über die gesamte Länge erstreckende Stege (7, 8) aufweisen,
welche bevorzugt mittels eines Klemmprofiles (9) miteinander
verbunden sind.
3. Schrank nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Gehäuseschalen (2, 4), insbesondere an den Stegen (7, 8),
Schraubkanäle (13, 14) aufweisen und/oder zwischen einem Gehäusedeckel
(36) und einem Gehäuseboden angeordnet sind und
mittels Schrauben oder dergleichen, welche in die Schraubkanäle
(13, 14) eingreifen, verbunden sind.
4. Schrank, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungskonsole (8) zwischen
den hinteren Längskanten der beiden Gehäuseschalen (2,
4) angeordnet ist und / oder eine Breite aufweist, die zweckmäßigerweise
um 10 bis 30%, vorteilhaft 20%, größer ist als
der Außenradius der Gehäuseschalen (2, 4).
5. Schrank nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Drehschalen (24, 26) einen größeren Radius
als die Gehäuseschalen (2, 4) aufweisen und / oder außen um
die Gehäuseschalen (2, 4) herum angeordnet sind.
6. Schrank, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Drehschalen (24, 26) zwischen
einem unteren und einem oberen Führungselement (46, 48) angeordnet
sind, die vorzugsweise mittels eines Zapfens (31) mit
dem Gehäuseboden bzw. dem Gehäusedeckel (36) in Eingriff
stehen.
7. Schrank nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß den Drehschalen (24, 26) bzw. den Führungselementen
(46, 48) miteinander in Eingriff stehende Verzahnungen
(70, 72) zugeordnet sind, die insbesondere an sektorförmigen
Ansätzen (74, 76) der Führungselemente (46, 48) angeordnet
sind.
8. Schrank nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß den Drehschalen (24, 26) nach Art einer Schnappmechanik
ein Federelement (80) zugeordnet ist, mit welchem die
Drehschalen (24, 26) wahlweise in die Schließ- oder Offenstellung
bewegbar sind.
9. Schrank nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Drehschalen (24, 26) im Bereich ihrer Vorderkanten
(28) und / oder Hinterkanten (30) nach außen vorstehende
Rippen (32, 34) aufweisen.
10. Schrank nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Drehschalen (24, 26) und/oder die Gehäuseschalen
(2, 4) sich über einen Winkelbereich zwischen 90° und
130°, bevorzugt näherungsweise über 110°, erstrecken.
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