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DE3601614A1 - Schrank, insbesondere fuer badezimmer - Google Patents

Schrank, insbesondere fuer badezimmer

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Publication number
DE3601614A1
DE3601614A1 DE19863601614 DE3601614A DE3601614A1 DE 3601614 A1 DE3601614 A1 DE 3601614A1 DE 19863601614 DE19863601614 DE 19863601614 DE 3601614 A DE3601614 A DE 3601614A DE 3601614 A1 DE3601614 A1 DE 3601614A1
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DE
Germany
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shells
housing
cabinet
rotary
cabinet according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Granted
Application number
DE19863601614
Other languages
English (en)
Other versions
DE3601614C2 (de
Inventor
Heinz Georg Baus
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Duscholux GmbH
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Priority to AT87100218T priority patent/ATE66279T1/de
Priority to DE8787100218T priority patent/DE3772060D1/de
Priority to EP87100218A priority patent/EP0230237B1/de
Priority to CA000527351A priority patent/CA1317627C/en
Priority to ZA87360A priority patent/ZA87360B/xx
Priority to AU67892/87A priority patent/AU592273B2/en
Priority to US07/005,869 priority patent/US4783132A/en
Publication of DE3601614A1 publication Critical patent/DE3601614A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3601614C2 publication Critical patent/DE3601614C2/de
Priority to GR91401324T priority patent/GR3002719T3/el
Granted legal-status Critical Current

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    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B3/00Window sashes, door leaves, or like elements for closing wall or like openings; Layout of fixed or moving closures, e.g. windows in wall or like openings; Features of rigidly-mounted outer frames relating to the mounting of wing frames
    • E06B3/90Revolving doors; Cages or housings therefor
    • E06B3/903Revolving doors; Cages or housings therefor consisting of arcuate wings revolving around a parallel axis situated outside the wing, e.g. a cylindrical wing revolving around its axis
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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    • E06B3/42Sliding wings; Details of frames with respect to guiding
    • E06B3/46Horizontally-sliding wings
    • E06B3/4663Horizontally-sliding wings specially adapted for furniture
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES E05D AND E05F, RELATING TO CONSTRUCTION ELEMENTS, ELECTRIC CONTROL, POWER SUPPLY, POWER SIGNAL OR TRANSMISSION, USER INTERFACES, MOUNTING OR COUPLING, DETAILS, ACCESSORIES, AUXILIARY OPERATIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, APPLICATION THEREOF
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    • E05Y2900/132Doors

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Description

Die Erfindung betrifft einen Schrank, insbesondere für Badezimmer und zur Aufnahme von Badeutensilien oder dergleichen, mit einem Gehäuse, mit wenigstens einer schwenkbar angeordneten Tür zum Verschließen bzw. Freigeben einer Öffnung und ferner mit im Inneren des Gehäuses angeordneten Zwischenböden oder dergleichen.
Schränke dieser Art sind in den unterschiedlichsten Ausgestaltungen bekannt und dienen beispielsweise in einem Badezimmer zum Aufbewahren und Bereithalten von Bade- bzw. Waschutensilien, Kosmetikas und sonstiger Dinge für die tägliche Körperpflege. Es sei hier beispielshaft auf sogenannte Spiegelschränke verwiesen, die an der Außenfläche ihrer Türen ebene Spiegel aufweisen. Ferner sind auch Kleinschränke, Regale oder ähnliches bekannt, die in einer Nische oder in einer Raumecke anzuordnen sind. Die bisher bekannten Schränke weisen relativ große Außenabmessungen auf, wobei ferner die Zugänglichkeit des Innenraumes des Gehäuses den Anforderungen nicht im vollen Umfange entspricht. Es ergeben sich Schwierigkeiten im Hinblick auf ein funktionsgerechte Einteilung und Ausnutzung des Innenraumes, zumal bei einer zu großen Tiefe die im hinteren Bereich befindlichen Teile nur schlecht zugänglich sind.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Schrank zu schaffen, der bei einfacher und kostengünstiger Konstruktion eine gute Zugänglichkeit des Innenraumes und einen kompakten Aufbau aufweist. Der Schrank soll ein gefälliges Design aufweisen und bei geringem Gewicht eine gute Stabilität besitzen. Die Fertigung und Montage des Schrankes soll mit geringem Aufwand durchführbar sein, und eine funktionssichere Betätigung der Tür bzw. der Türen soll gewährleistet werden. Der Schrank soll problemlos im Eckbereich oder in einer Nische eines Raumes angeordnet werden können, wobei das Volumen des Aufhänge- oder Aufstellbereiches durch den Schrank weitgehend ausgenutzt wird, und somit letztendlich eine optimale Nutzung des zur Verfügung stehenden Raumes erfolgt.
Zur Lösung wird vorgeschlagen, daß das Gehäuse zwei sich in Längsrichtung erstreckende, bogenartige Gehäuseschalen aufweist, zwischen deren vorderen Längskanten die Öffnung vorhanden ist, daß die Türen als zwei bogenartige und zum Verschließen der Öffnung gegeneinander schwenkbare Drehschalen ausgebildet sind und daß jeweils eine der Drehschalen achsparallel, bevorzugt koaxial, zu einer der Gehäuseschalen angeordnet und bezüglich der Längsachsen schwenkbar sind.
Der erfindungsgemäße Schrank weist kompakte Außenabmessungen auf und ermöglicht eine optimale Nutzung des Innenraumes. Die zueinander achsparallelen und insbesondere koaxialen Gehäuse- bzw. Drehschalen können ebenso wie der gesamte Schrank kostengünstig gefertigt werden und bestehen zweckmäßigerweise aus bogenförmigen Metallprofilen. Bevorzugt stellen die genannten Schalen etwa viertelkreisförmige Halbschalen dar, wobei ggfs. jedoch auch vom Kreis abweichende Formen im Rahmen dieser Erfindung liegen. Wichtig ist die achsparallele Anordnung der Drehschalen bezüglich der Gehäuseschalen, und zwar derart, daß im geöffneten Zustand die sich praktisch über die gesamte Breite des Schrankes erstreckende Öffnung im wesentlichen vollständig freigegeben wird. Der Abstand der Vorderkanten der Gehäuseschalen ist erfindungsgemäß nur unwesentlich kleiner als die Gesamtbreite des Schrankes, so daß eine sehr gute Zugänglichkeit des Innenraumes und der in diesem angeordneten Zwischenböden, Haken oder ähnlichem gegeben ist. Entsprechend der gebogenen Ausgestaltung der Gehäuse- sowie Drehschalen sind auch Zwischenböden, die erfindungsgemäß in Richtung der Längsachsen verstellbar sind, mit einer entsprechend gebogenen, angepaßten Kontur versehen. Diese Zwischengböden und ferner der Gehäusedeckel und der Gehäuseboden ragen teilweise über die Öffnung bzw. die zwischen den beiden vorderen Längskanten der Gehäuseschalen sich erstreckende Ebene hinaus; die Zugänglichkeit des Innenraumes wird durch diese erfindungswesentliche Ausgestaltung erheblich erleichtert. Die Gehäuseschalen und auch die Drehschalen können im Rahmen der Erfindung auch im wesentlichen gerade, und als Stege oder dergleichen ausgebildete Teile aufweisen, wobei jedoch durch entsprechende Anordnung der Längsachsen die erfindungsgemäße Schwenkbarkeit der Drehschalen gewährleistet wird. Die gegeneinander verschwenkbaren Drehschalen schließen im geschlossenen Zustand die Öffnung bzw. den gesamten Schrank vollständig ab, so daß bei Aufstellung im Badezimmer oder gar in einer Duschkabine das Eindringen von Spritzwasser weitgehend ausgeschlossen werden kann. Aufgrund der kompakten, praktisch allseits abgerundeten Außenkontur ist nicht nur ein formschönes Design gegeben, sondern darüberhinaus wird eine funktionsgerechte Anpassung und Integration bei optimaler Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Raumes erreicht. Wesentlich ist ferner die vergleichsweise geringe Tiefe des Schrankes; mit anderen Worten, der Schrank ragt nicht allzu weit in das Badezimmer oder in einen sonstigen Aufstellraum hinein. Aufgrund der im wesentlichen koxialen Anordnung der Drehschale zu den Gehäuseschalen ragen bei freigegebener Öffnung die Drehschalen nicht wie bei ebenen Türen vom Schrank weg in das Badezimmer oder einen sonstigen Aufstellungsraum, sondern die Drehschalen werden sozusagen hinter die Gehäuseschalen geschwenkt, ohne hierbei störend in Erscheinung zu treten.
In einer besonderen Ausgestaltung weist das Gehäuse an der Rückseite der Gehäuseschalen sich im wesentlichen jeweils über die gesamte Länge erstreckende Stege auf, die bevorzugt mittels eines Klemmprofiles miteinander verbunden sind. Ferner weisen die Gehäuseschalen und insbesondere die genannten Stege Schraubkanäle auf, welche die Befestigung eines Gehäusedeckels sowie eines Gehäusebodens am oberen bzw. unteren Ende mittels Schrauben oder dergleichen ermöglichen. Die Fertigung und Montage sind kostengünstig durchzuführen, zumal Gehäuseboden und Gehäusedeckel zweckmäßigerweise übereinstimmend ausgebildet sind. Die Gehäuseschalen bestehen zweckmäßig aus Metallprofilen und sind zwischen Gehäuseboden und Gehäusedeckel eingesetzt. Im Rahmen der Erfindung liegt aber auch die einstückige Ausbildung der beiden Gehäuseschalen samt Stegen oder dergleichen, und zwar bevorzugt aus einem Kunststoff, um in geeigneten Spritzformen gefertigt zu werden.
Im Rahmen dieser Erfindung erstrecken sich die Gehäuseschalen und auch die beiden Drehschalen über Winkelbereiche größer als 90°, wobei sich Winkelbereiche in der Größenordnung von 110° als besonders zweckmäßig erwiesen haben. Die Gehäuseschalen bilden sozusagen die Seitenwände und gleichzeitig einen Teil der Rückwand, welche durch die zwischen den Gehäuseschalen angeordnete Befestigungskonsole vervollständigt wird. Erfindungsgemäß ist die Breite der Befestigungskonsole näherungsweise gleich groß wie der Abstand der Längsachsen der beiden Gehäuseschalen. Der genannte Abstand ist in der Größenordnung von 20% größer als der Radius der Gehäuseschalen. Aufgrund dieser Ausgestaltung ist im Bereich der Öffnung eine Einbuchtung vorhanden, in welche die beiden Drehschalen mit ihren Vorderkanten hineinschwenken. Gleichwohl weist der Schrank einen etwa ovalen Grundriß auf, und eine vergleichsweise geringe Tiefe wird erreicht. Diese Einbuchtung an der Frontseite des Schrankes ergibt ein besonders gutes Design, doch kann im Rahmen dieser Erfindung dieser Bereich auch eben ausgebildet sein, um das nutzbare Innenvolumen zu vergrößern.
In einer zweckmäßigen Ausgestaltung weisen die Drehschalen jeweils ein oberes und ein unteres sektorähnlich ausgebildetes Führungsteil auf, welches über einen Zapfen oder dergleichen mit dem Gehäusedeckel bzw. dem Gehäuseboden in Eingriff stehen. Dieses Führungsteil kann gleichzeitig auch als Abdeckkappe ausgebildet sein, um an den Enden, und zwar quer zu den Längsachsen, die Drehschalen abzuschließen,. Die Führungsteile dienen erfindungsgemäß auch zur Stabilisierung und zur Abstützung der Drehschalen, die somit mit einer vergleichsweise geringen Wandstärke ausgebildet sein können, wobei gleichwohl eine hohe Verwindungssteifigkeit und letztendlich eine leichtgängige Bewegung und Schwenkbarkeit der Türen bzw. der Drehschalen auch über eine lange Lebensdauer gewährleistet wird. Die jeweilige Drehschale ist in Ausnehmungen, Nuten oder ähnlichem in die zugeordnete Abdeckkappe eingesetzt, die aus einem gespritzten Kunststoff gefertigt ist. Die Führungsteile oder Abdeckkappen weisen eine an die gebogene Kontur der Drehschalen angepaßten Rand auf, der eine zweckmäßige Auflagerung und Abstützung bildet, wodurch eine gute Stabilität und letztendlich eine Leichtgängigkeit gewährleistet wird.
In einer besonders zweckmäßigen Ausgestaltung sind den Drehschalen und insbesondere den Führungsteilen miteinander in Eingriff stehende Zahnsegmente bzw. Verzahnungen zugeordnet. Aufgrund dieser Zahnsegmente wird die Betätigung und Handhabung nicht unwesentlich verbessert. Es genügt mit einer Hand die eine Drehschale zu betätigen, um insgesamt die Öffnung des Schrankes freizugeben bzw. zu verschließen.
Die Erfindung wird nachfolgend an Hand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt quer zur Längsachse eines Schrankes mit zwei Drehschalen,
Fig. 2 einen Schnitt parallel zur Längsachse durch den oberen Bereich des Schrankes,
Fig. 3 eine Aufsicht auf den Gehäusedeckel in Blickrichtung III gemäß Fig. 2,
Fig. 4 einen Schnitt entlang Linie IV gemäß Fig. 3,
Fig. 5 eine Aufsicht auf die Abdeckkappe samt Verzahnung in Blickrichtung III gemäß Fig. 2,
Fig. 6 einen Schnitt entlang Linie VI gemäß Fig. 5.
Der Schnitt gemäß Fig. 1 zeigt zwei feststehende Gehäuseschalen 2, 4, welche im Bereich der Rückseite 6 des Schrankes eine Stege 7, 8 aufweisen, die ihrerseits mittels eines sich über die gesamte Länge erstreckenden Klemmprofiles 9 miteinander verbunden sind. Die Verbindung der einzelnen Gehäuseteile, und zwar insbesondere eines oberen Gehäusedeckels und eines unteren Gehäusebodens, welche übereinstimmend ausgebildet sind und zwischen welchen die Richtung der Längsachsen 10, 12 die beiden Gehäuseschalen 2, 4 angeordnet sind, erfolgt mittels Schrauben oder dergleichen, die in Schraubkanäle 13, 14 von oben bzw. von unten eingreifen. Die beiden Gehäuseschalen 2, 4 sind bogenartig bzw. als Teile von Zylindern ausgebildet und erstrecken sich um die Längsachsen 10 bzw. 12 über einen Winkelbereich von näherungsweise 110°. Zwischen den vorderen Längskanten 15, 16 der beiden Gehäuseschalen 2, 4 befindet sich eine freie Öffnung 18, durch welche der Innenraum des Schrankes zugänglich ist. Im Innenraum des Schrankes befinden sich in Richtung der Längsachsen 10, 12 beabstandet übereinander angeordnete Zwischenböden 19 bzw. hier nicht weiter dargestellte Haken, Trennwände oder Sonstige, die an der Befestigungskonsole 8 befestigt sind. Hierzu weist diese Befestigungskonsole 8 eine hinterschnittene Längsnut 20 auf, in welche die Zwischenböden oder dergleichen mit entsprechend ausgebildeten Halteteilen 21 eingesetzt sind. Aufgrund der erfindungsgemäßen Verbindung der Gehäuseschalen 2, 4 und insbesondere deren Stege 7, 8 mittels des Klemmprofiles 9 wird über die gesamte axiale Länge sichergestellt, daß die einander gegenüberliegenden Seitenwände dieser hinterschnittenen Längsnut 20 den gleichen Abstand aufweisen und nicht durch äußere Krafteinwirkungen nach außen gedrückt werden können. Damit ist sichergestellt, daß die Zwischenböden 19 Haken oder ähnliches auch bei Belastung sicher in der Längsnut 20 arretiert sind.
Der gesamte Schrank und ebenfalls die im Inneren desselben angeordneten Böden weisen einen etwa ovalen Grundriß auf, wobei im Bereich der Öffnung vorn eine Einbuchtung 22 vorhanden ist. Der Abstand zwischen den beiden Längsachsen 10, 12 entspricht im wesentlichen dem äußeren Radius der Gehäuseschalen 2, 4 und ist zweckmäßigerweise in der Größenordnung von 20% größer als dieser Radius. Die Tiefe, also der Abstand zwischen der Einbuchtung 22 und der Befestigungskonsole 8, ist folglich vergleichsweise klein und insgesamt wird trotz abgerundeter Gehäuseschalen ein schmaler Grundriß erreicht. Die Einbuchtung 22 ergibt sich somit aufgrund der erfindungsgemäßen koaxialen Anordnung der Gehäuseschalen und Drehschalen sowie deren im wesentlichen kreisbogenförmigen oder tonnenartigen Ausbildung. Selbstverständlich liegen im Rahmen dieser Erfindung auch solche Ausführungsformen, die auch in ihrem vorderen Bereich, ähnlich wie an der Rückseite 6, im wesentlichen eben ausgebildet sind. Wesentlich ist bei allen Ausführungsformen, daß die vorderen Längskanten 15, 16 der Gehäuseschalen 2, 4 von der Frontfläche oder der Vorderseite 23 zur Rückseite hin zurückversetzt sind. Sind die Türen bzw. Drehschalen 24, 26 in Richtung der Pfeile 27 nach hinten geschwenkt, so ist der Innenraum des Schrankes sehr gut zugänglich, und zwar praktisch teilweise auch von der Seite her.
Koaxial zu den Gehäuseschalen 2, 4 und schwenkbar um deren geometrischen Längsachsen 10, 12 ist jeweils eine Drehschale 24, 26 angeordnet. Die Drehschalen 24, 26 sind erfindungsgemäß außen um die Gehäuseschalen 2, 4 mit einem relativ geringen Abstand angeordnet und erstrecken sich ebenfalls über einen Winkelbereich größer 90° und zwar zweckmäßigerweise etwa 110°. Werden die Drehschalen 24, 26 aus der dargestellten Position in Richtung der Pfeile 27 um die Längsachsen 10, 12 von der Öffnung 18 weggeschwenkt, so wird diese geöffnet. Die Drehschalen 24, 26 sind ebenso wie die beiden Gehäuseschalen 2, 4 erfindungsgemäß als dünnwandige Metallprofile ausgebildet, die entsprechend der Höhe bzw. Länge des Schrankes auf die erforderliche Länge gebracht sind. Die Gesamtlänge des Schrankes ist somit im Rahmen dieser Erfindung problemlos und ohne wesentliche konstruktive Änderungen vorgebbar. Die Drehschalen 24, 26 weisen im Bereich ihrer Vorderkanten 28 und ihrer Hinterkanten 30 nach außen vorstehende Rippen 32, 34 auf, die ein Benutzer zum Öffnen oder Schließen des Schrankes in einfacher Weise ergreifen kann. Obgleich die koaxiale Anordnung besonders zweckmäßig ist, können im Rahmen dieser Erfindung die Achsen der Drehschalen von denen der Gehäuseschalen beabstandet angeordnet sein; dies insbesondere bei einer Ausbildung der Drehschalen abweichend von der dargestellten kreisförmigen Außenkontur.
So können beispielsweise die im Bereich der Einbuchtung 22 befindlichen und zur Rückseite gebogenen Teile auch eben ausgebildet sein, um eine praktisch ebene Frontfläche in diesem Bereich zu erhalten. Zweckmäßig werden dann unter Beachtung der Krümmungsradien die Drehachsen der Drehschalen aus den Längsachsen 10, 12 herausgeschoben. An der Rückseite 6 befindet sich ein Wandanschlußelement 29, das an einer ebenen Raumwand angeschraubt werden kann. Zur Montage in einer Ecke eines Badezimmers oder dergleichen kann das Wandanschlußelement auch die strichpunktiert angedeutete Form aufweisen. Dem Wandanschlußelement 29 ist oben und unten ein Bügel mit einem nachfolgend noch zu erläuternden Arm zugeordnet, um eine einfache Verbindung und Montage des gesamten Schrankes an der derart ausgebildeten Befestigungskonsole zu ermöglichen. Die Drehschalen 24, 26 sind wie nachfolgend noch erläutert wird, mittels Zapfen 31 im Gehäusedeckel und entsprechend im Gehäuseboden schwenkbar befestigt, wobei mittels eines Clips oder eines Federringes 33, der in eine Ringnut eines Zapfens 31 eingreift, die axiale Sicherung erreicht wird.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt durch die Längsachsen 10, 12 im oberen Bereich des Schrankes, wobei hier der obere Gehäusedeckel 36 zu erkennen ist. In entsprechender Weise ist am unteren Ende des Schrankes ein gleich ausgebildeter Gehäuseboden vorgesehen, so daß nachstehende Erläuterungen entsprechend gelten. Der Gehäusedeckel 36 weist einen Außenrand 38 auf, an welchem die Gehäuseschalen 2, 4 mit ihrem oberen Ende anliegen. Der Gehäusedeckel 36 enthält eine vom Außenrand 38 begrenzte Stützfläche 40, an welcher die beiden Gehäuseschalen 2, 4 mit ihren axialen Endflächen anliegen. Wie oben bereits angegeben, sind der Gehäusedeckel 36 und der Gehäuseboden mittels Schrauben, die in die Schraubkanäle der Stege eingreifen verbunden, wobei zwischen Gehäusedeckel und Gehäuseboden in der dargestellten Weise die beiden Gehäuseschalen 2, 4 eingespannt sind. Die Montage des Schrankes ist damit äußerst einfach, da nach dem entsprechenden Zusammenfügen lediglich die Schraubverbindung zwischen Gehäusedeckel bzw. Gehäuseboden und Befestigungskonsole herzustellen ist.
Die Drehschalen 24, 26 werden oben mittels je eines als Abdeckkappe ausgebildeten Führungselementes 46, 48 abgeschlossen, welche sich über den Gehäusedeckel 36 hinweg erstrecken und mittels den obengenannten Zapfen schwenkbar bezüglich des Gehäusedeckels 36 sind. Diese Zapfen befinden sich in oben erweiterten Bohrungen 50, 52 und durchdringen den Gehäusedeckel 36, um unterhalb desselben mittels den Sicherungsringen 33 abgefangen und gegen axiales Verschieben gesichert werden. Am unteren Ende des Schrankes sind jeweils übereinstimmend ausgebildete Abdeckkappen vorgesehen, so daß nachfolgende Erklärungen wiederum entsprechend gelten. Die Abdeckkappen 46, 48 weisen im Bereich ihres Außenrandes 54, 56 jeweils eine Ringnut 58, 60 auf, in welche die Drehschalen 24, 26 mit ihren oberen Enden eingesetzt sind. Die Abdeckkappen 46, 48 sind ebenso wie die beiden Drehschalen 24, 26 außerhalb der feststehenden Teile des Schrankes, also außerhalb vom Gehäusedeckel 36 sowie der Gehäuseschalen 2, 4, angeordnet und um diese herum bezüglich der beiden Längsachsen 10, 12 schwenkbar. Schließlich ist über den beiden Abdeckkappen 46, 48 ein übergreifender Abschlußdeckel 62 angeordnet, um einerseits eine einfache Reinigungsmöglichkeit und andererseits Funktionsstörungen oder eine Verschmutzung der gegeneinander bewegbaren Teile zu unterbinden.
Fig. 3 zeigt eine Aufsicht auf den oberen Gehäusedeckel 36, wobei nunmehr auch die Auflagefläche 64 für den oben erwähnten Arm des Randanschlußelements der Befestigungskonsole zu erkennen ist. Mittels Zapfen, Nuten 66 oder ähnlichem greifen die hinteren Stege und der Gehäusedeckel 36 ineinander, wodurch eine gute gegenseitige Ausrichtung und Fixierung erreicht wird. Es sind hier auch zwei Bohrungen 67 zu erkennen, welche mit den oben erwähnten Schraubkanälen der Stege fluchten. Durch diese Bohrungen 67 werden zur Verbindung von Gehäusedeckel und Gehäuseschalen Schrauben eingeschraubt. Ferner befinden sich koaxial zu den Längsachsen in der Außenfläche des Gehäusedeckels 36 Ringnuten 68 für nachfolgend noch zu erläuternde Zahnsegmente.
Fig. 4 zeigt einen Schnitt entlang Linie IV von Fig. 3, wobei nunmehr auch die in die Oberfläche des Gehäusedeckels 36 eingebrachten Ringnuten 68 gut zu erkennen sind. Die Sackbohrung 69 dient zur Aufnahme einer Schraube, welche durch den auf der Auflagefläche 64 aufliegenden Arm der Befestigungskonsole bzw. des Wandanschlußelements hindurchgeführt ist, wodurch eine einfache Befestigung und Montage des Schrankes an einer Wand oder dergleichen ermöglicht wird.
Fig. 5 zeigt eine Aufsicht auf das Führungselement 46 mit einer sektorartigen Verzahnung 70. Auch das andere Führungselement weist eine entsprechend ausgebildete Verzahnung auf, wobei beide Verzahnungen ineinandergreifen. Diese Verzahnungen 70 reichen in die oben genannten Ringnuten 68 und stehen im Bereich der Verbindungslinie zwischen den beiden Längsachsen miteinander in Eingriff. Aufgrund der Anordnung der Verzahnungen 70 in den Ringnuten sind jene nach außen praktisch nicht sichtbar, wobei ferner die Gefahr einer Verschmutzung oder das Eindringen von Fremdkörpern nicht unwesentlich verringert wird. Mittels der Verzahnungen 70 wird die gegenläufige Bewegung der beiden Abdeckkappen 46, 48 und somit der Drehschalen und letztendlich eine einfache Handhabung beim Öffnen bzw. schließen des Schrankes gewährleistet. Die Verzahnungen 70 befinden sich an etwa halbkreisförmigen Ansätzen 74 der Führungselemente bzw. der Abdeckkappen und erstrecken sich über Winkelbereiche in der Größenordnung von etwa 110 bis 130 Winkelgraden. Es ist gewährleistet, daß für den gesamten Weg der Schwenkbewegung der Eingriff aufrechterhalten wird und die gemeinsame Betätigung erfolgen kann. Zumindest an der einen Abdeckkappe bzw. deren Ansatz 74 ist bevorzugt an einem kleinen Stift 78 ein Federelement 80 befestigt, dessen anderes Ende am Gehäuse bzw. Gehäusedeckel oder -boden befestigt ist. Erfindungsgemäß ist das Federelement, welches auch als ein einfacher Gummiring ausgebildet sein kann, derart angeordnet, daß eine Schnappmechanik vorliegt, um die Drehschalen wahlweise in die Schließ- oder Offenstellung zu bringen. Das Führungselement 46 ist hier in der Offenstellung des Schrankes dargestellt und nimmt die zur Rückseite des Schrankes geschwenkte Stellung ein. Wird das Führungselement 46 und die Drehschalen in Richtung des Pfeiles 82 nach vorn geschwenkt, so überschreitet der Stift 78 den Kippunkt, der durch die Verbindungslinie der beiden Längsachsen definiert ist, und nachfolgend wird das Führungselement 46 durch das vorgespannte Federelement 80 in die Schließstellung gebracht. Das Federelement ist in entsprechender Weise an einem Stift des Führungselements befestigt.
Fig. 6 zeigt einen Schnitt durch die Abdeckkappe 46, wobei hier deutlich die abgesetzte Bohrung 50 für den Befestigungszapfen sowie das nach unten gerichtete zahnsegment 70 zu erkennen ist. In die Ringnut 58 greift die axiale Stirnfläche der Drehschale und ist dort funktionsgerecht abgestützt und arretiert.
  • Bezugszeichenliste  2, 4 Gehäuseschale
     6 Rückseite
     7, 8 Steg
     9 Klemmprofil
    10, 12 Längsachse
    15, 16 vordere Längskante
    18 Öffnung
    19 Zwischenboden
    20 Längsnut in 8
    21, 23 Vorderseite
    22 Einbuchtung
    24, 26 Drehschale
    27 Pfeil
    28 Vorderkante
    29 Wandanschlußelement
    30 Hinterkante
    31 Zapfen
    32, 34 Rippe
    33 Sicherungsring
    36 Gehäusedeckel
    38 Außenrand
    40 Stützfläche
    42 Arm von 8
    44 Schraube
    46, 48 Führungselement
    50, 52 Bohrung
    54, 56 Rand
    58, 60 Ringnut
    62 Abschlußdeckel
    64 Auflagefläche
    66 Nut
    67 Bohrung
    68 Ringnut
    69 Sackbohrung
    70, 72 Verzahnung
    74, 76 Ansatz
    78 Stift
    80 Federelement
    82 Pfeil

Claims (10)

1. Schrank, insbesondere für Badezimmer und zur Aufnahme von Badeutensilien oder dergleichen, mit einem Gehäuse, mit wenigstens einer schwenkbaren angeordneten Tür zum Verschließen bzw. Freigeben einer Öffnung und ferner mit im Inneren des Gehäuses angeordneten Zwischenböden oder dergleichen,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse zwei sich in Längsrichtung erstreckende bogenartige Gehäuseschalen (2, 4) aufweist, zwischen deren vorderen Längskanten (14, 16) die Öffnung (18) vorhanden ist, daß alle Türen als zwei boenartige und zum Verschließen der Öffnung (18) gegeneinander schwenkbare Drehschalen (24, 26) ausgebildet sind,
und daß jeweils eine der Drehschalen (24, 26) achsparallel, bevorzugt koxial, zu einer der Gehäuseschalen (2, 4) angeordnet und bezüglich der Längsachsen (10, 12) schwenkbar ist.
2. Schrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseschalen (2, 4) an ihrer Rückseite sich, insbesondere über die gesamte Länge erstreckende Stege (7, 8) aufweisen, welche bevorzugt mittels eines Klemmprofiles (9) miteinander verbunden sind.
3. Schrank nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseschalen (2, 4), insbesondere an den Stegen (7, 8), Schraubkanäle (13, 14) aufweisen und/oder zwischen einem Gehäusedeckel (36) und einem Gehäuseboden angeordnet sind und mittels Schrauben oder dergleichen, welche in die Schraubkanäle (13, 14) eingreifen, verbunden sind.
4. Schrank, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungskonsole (8) zwischen den hinteren Längskanten der beiden Gehäuseschalen (2, 4) angeordnet ist und / oder eine Breite aufweist, die zweckmäßigerweise um 10 bis 30%, vorteilhaft 20%, größer ist als der Außenradius der Gehäuseschalen (2, 4).
5. Schrank nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehschalen (24, 26) einen größeren Radius als die Gehäuseschalen (2, 4) aufweisen und / oder außen um die Gehäuseschalen (2, 4) herum angeordnet sind.
6. Schrank, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehschalen (24, 26) zwischen einem unteren und einem oberen Führungselement (46, 48) angeordnet sind, die vorzugsweise mittels eines Zapfens (31) mit dem Gehäuseboden bzw. dem Gehäusedeckel (36) in Eingriff stehen.
7. Schrank nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß den Drehschalen (24, 26) bzw. den Führungselementen (46, 48) miteinander in Eingriff stehende Verzahnungen (70, 72) zugeordnet sind, die insbesondere an sektorförmigen Ansätzen (74, 76) der Führungselemente (46, 48) angeordnet sind.
8. Schrank nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß den Drehschalen (24, 26) nach Art einer Schnappmechanik ein Federelement (80) zugeordnet ist, mit welchem die Drehschalen (24, 26) wahlweise in die Schließ- oder Offenstellung bewegbar sind.
9. Schrank nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehschalen (24, 26) im Bereich ihrer Vorderkanten (28) und / oder Hinterkanten (30) nach außen vorstehende Rippen (32, 34) aufweisen.
10. Schrank nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehschalen (24, 26) und/oder die Gehäuseschalen (2, 4) sich über einen Winkelbereich zwischen 90° und 130°, bevorzugt näherungsweise über 110°, erstrecken.
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