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DE3536990A1 - Ausbau unterhalb von deponien - Google Patents

Ausbau unterhalb von deponien

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DE3536990A1
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DE19853536990
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Aloys Schluetter
Klaus Kaewert
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NIEDERBERG CHEMIE
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NIEDERBERG CHEMIE
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Description

Die Erfindung betrifft einen Ausbau für das Sanieren von Deponien oder anderen kontaminierten Bereichen, wobei der Bereich bergmännisch unterfahren wird.
In der Vergangenheit wurden Deponien, insbesondere Mülldeponien, häufig mit unzureichender Abdichtung zum Grundwasser hin oder über­ haupt ohne Abdichtung errichtet, so daß aus diesen mit dem Ober­ flächenwasser Schadstoffe in den Boden einsickern und in das Grund­ wasser gelangen können. Das gleiche gilt für kontaminierte Flächen, z.B. Industrieflächen, auf denen chemische Rückstände, insbesondere Kohlenwasserstoffverbindungen und/oder Schwermetalle sich niederge­ schlagen haben.
Zur Abdichtung unter den kontaminierten Bereichen soll nach einem älteren Vorschlag eine Folie eingezogen werden. Das kann aus Gründen der Belastung der Folie aus dem darüberliegenden Erdreich nur in Abschnitten erfolgen. Dadurch werden aus den Folien Streifen. Zugleich sind diese Streifen als Profilstränge gedacht, um den Streifen aus­ reichende mechanische Festigkeit zu geben.
Die Profilstränge werden unter dem kontaminierten Bereich durchge­ zogen und/oder durchgeschoben. Das stößt bei bestimmten Böden auf erhebliche Schwierigkeiten. Deshalb ist für diese schwierigen Böden ein bergmännisches Unterfahren vorgeschlagen worden. Das berg­ männische Unterfahren kann sich auf die im Bergbau gewonnenen Er­ fahrungen stützen, so daß eine Deponieabdichtung auf diesem Wege schneller als eine Deponieabdichtung mit den oben erwähnten Profil­ strängen entwickelt ist.
Ein gravierender Unterschied zur Bergbautechnik ist die Beschaffen­ heit des Erdreiches. Im Unterschied zum Erzbergbau oder Steinkohle­ bergbau ist beim bergmännischen Unterfahren von kontaminierten Be­ reichen vorwiegend mit Lockergestein, Sand und Kies zu rechnen. Das kann zu Ausbrüchen führen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, derartige Ausbrüche zu vermeiden. Nach der Erfindung wird das dadurch erreicht, daß die Ab­ baufront mindestens um 30° zur Vertikalen als Böschung geneigt ist. Vorzugsweise wird ein Böschungswinkel gewählt, der dem Böschungs­ winkel des Lockergesteins entspricht. Dieser Böschungswinkel läßt sich ohne Schwierigkeit von einer Schüttung gewonnenen Ausbruchs abnehmen.
Als besonders vorteilhaftes Abbauverfahren wird ein Abbau in Form eines Aufhauens angesehen, das hin und hergehend unter dem kontami­ nierten Bereich vorgetrieben wird. Zur Vermeidung von Setzbewegungen soll der abgebaute Bereich nach Möglichkeit wieder verfüllt werden. Als Versatz dient vorzugsweise der gewonnene Ausbruch. Der nach Möglichkeit zugleich verfestigt wird. Das Verfestigen kann mechanisch oder auch durch Bindemittel erfolgen. Als Bindemittel kommen Zement­ mörtel, aufgearbeitete Rückstände aus der Abgaswäsche von Kraft­ werken mit Kalkmilch oder auch Bindemittel wie Wasserglas mit Säure­ estern in Betracht.
Der durch den Abbau entstandene Hohlraum wird verfüllt bis auf einen Stollen, der während des Abbaus einen Förderer aufnimmt und eine ausreichende Zugänglichkeit des Abbaus gewährleistet.
Die gesamten Arbeiten sind davon abhängig, daß die Abbaufront mit einem entsprechenden Ausbau versehen ist. Als Ausbau dient vorzugs­ weise ein Messerschild. Der Messerschild besitzt Hangendmesser, die entsprechend der notwendigen Neigung der Abbaufront vorragen. Das gilt für den eingefahrenen Zustand. Sind die Messer je nach Be­ schaffenheit des Erdreiches 0,6 bis 1,5 m in die Abbaufront hinein­ gedrückt worden. Damit entsteht eine Vorpfändung des Ausbaus. Mit der Vorpfändung wird das Hangende gegen ein Ausbrechen gesichert.
Für die seitlichen Messer des Messerschildes nimmt mit zunehmendem Abstand vom Hangenden die Notwendigkeit der Vorpfändung ab. Vorzugs­ weise sind die seitlichen Messer entsprechend der natürlichen Böschung der Abbaufront versetzt angeordnet, d. h. mit zunehmendem Abstand vom Hangenden stückweise zurückgesetzt. Das gilt wiederum für den eingezogenen Zustand.
Die auf dem Liegenden ruhenden Sohlmesser dienen im wesentlichen als Schreitwerk, um den Messerschild mit zunehmenden Abbau in Vor­ triebsrichtung vorzubewegen.
Dabei bildet der Messerschild einen vorne und hinten offenen Mantel. Vorn ist die Abbaufront. Dort nimmt der Messerschild das Abbauwerk­ zeug auf. Nach hinten wird der gewonnene Ausbruch wieder versetzt und/oder abgefördert.
Der begehbare Stollen wird vorzugsweise an einer Seite des Aufhauens angelegt. An dieser Seite ist in weiterer Ausbildung der Erfindung gleichfalls eine Neigung, d. h. eine Böschung vorgesehen. Diese Böschung entsteht dadurch, daß der Messerschild an der zugehörenden Seite eine entsprechende Neigung besitzt.
Die seitliche Böschung am Aufhauen erscheint zunächst unwirtschaft­ lich, sie ist jedoch dann von Vorteil, wenn für den Stollen ein seitlich offener Ausbau vorgesehen ist. Der seitlich offene Ausbau, der bereits daraus resultiert, daß ein hin und hergehendes Auf­ hauen vorgesehen ist. Beim Zurücklaufenden, sich unmittelbar an das zuerst eingebrachte Aufhauen anschließende Aufhauen kann bei seitlich offenem Ausbau der dort vorhandene Förderer zum Abfördern des gewonnenen Ausbruches benutzt werden. Ferner ermöglicht der seitlich offene Ausbau das Anschließen einer Abdichtungsbahn an eine beim ersten Aufhauen verlegte Abdichtungsbahn.
Der Ausbau kann durch u-förmige Profile gebildet werden. Die u-förmigen Profile werden zur Herstellung eines seitlich offenen Ausbaus liegend angeordnet, mit dem offenen Ende zur Böschung hin. Dabei ragt der obere Schenkel entsprechend der Böschung vor, um ein Einbrechen von Lockergestein, Kies oder Sand zu verhindern.
Die Ausbauprofile werden gegeneinander abgestützt. Zur Hangend­ sicherung sind zwischen den Ausbauprofilen Matten oder Bleche angeordnet. Bei Verwendung von Matten sind diese entsprechend eng­ maschig und/oder mehrlagig. Wahlweise wird der Ausbau auch mit einer Abdichtungsbahn abgedeckt.
Von Vorteil ist auch ein seitliches Abhängen des Ausbaus mit einer Abdichtungsbahn. Für das seitliche Abhängen und die Abdeckung des Ausbaus kann eine einteilige Abdichtungsbahn verwendet werden.
Der Ausbau wird mit samt der Abdichtungsbahn schrittweise vorange­ baut. Der Vorbau des Ausbaus ist gleich dem Abbaufortschritt beim Aufhauen. Der Vorbau des Ausbaus wird im Messerschild und/oder an­ gehängenten Einrichtungen zusammengesetzt. Angehängte Einrichtungen können einen Ausbau für das Verlegen einer Abdichtungsbahn auf dem Liegenden und einen Ausbau für den Versatz und/oder das Erzeugen von Glätteschichten auf dem Liegenden für die Abdichtungsbahn sein. Vorzugsweise wird der Ausbau für den Stollen in den beiden letztge­ nannten Bereichen auf der bereits liegenden Abdichtungsbahn zusammen­ gesetzt. Durch den entstandenen und durch eine seitliche und/ oder oben aufliegende Abdichtungsbahn geschützten Ausbau bildet dieser ein Formwerkzeug für den Blasversatz. D.h. der Blasversatz kann ohne weiteres gegen den so präparierten Ausbau gespritzt und/ oder geschleudert werden.
Ohne einen mit seitlicher Abdichtung versehenen Ausbau für den Stollen ist wahlweise in dem letzten Abschnitt des Messerschildes bzw. seiner anhängenden Teile ein senkrechtstehendes Schwert als Formgebung für den Versatz angeordnet.
Wahlweise wird der Ausbau auch durch Bleche gebildet, die in Umfangs­ richtung und/oder in Längsrichtung des für den Stollen vorgesehenen Ausbaus abschnittsweise zusammengesetzt sind.
Die Bleche bilden nach der Erfindung Gleitbögen, so daß sie im vormontierten Zustand eingbaut werden können. Das geschieht dann in der Weise, daß jeder durch ein Profilblech gebildete Bogen das Hangende bis zur Böschung unterstützt. Dabei können Hilfsstützen verwendet und diese z.B. an den Bracken oder Rinnen eines im Stollen vorgesehenen Förderers abgestützt werden. In dieser Form bleiben die durch die Bleche gebildeten Gleitbögen offen, bis das nachfolgende Aufhauen einschließlich Verlegen der Ab­ dichtungsbahn fertiggestellt ist. Dann wird das Blech gelöst, so daß es heruntergleitet oder heruntergezogen werden kann. Dann ver­ schließen die Bleche die offene Seite des Ausbaus und bilden eine geschlossene Tunnelwölbung. Durch Verschraubung kann dabei ein in sich starkes Gebilde erzeugt werden.
In der Zeichnung sind verschiedene Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
Fig. 1 und 2 zeigen in schematischer Darstellung ein bergmännisches Unterfahren einer Mülldeponie. Das dabei entstehende Hangende ist mit 1, das Liegende mit 2 bezeichnet.
Der Abbau wird mit Hilfe eines Schrämwalzenladers oder eines leichten, verschiebbar und/oder schwenkbaren und/oder höhenver­ stellbaren Löffelbaggers oder Greiferbaggers bewirkt. Das nicht dargestellte Abbauwerkezug wird durch einen Messerschild 3 ge­ schützt. Der Messerschild 3 besteht aus Hangendmesser 4, Sohl­ messern 5 und seitlichen Messern 6. Alle Messer sind in einem in sich steifen Rahmen gehalten.
Der Messerschild hat neben der Abstützung des Hangenden die Auf­ gabe, die Abbaufront zu sichern. Im Ausführungsbeispiel ist eine abgeböschte Abbaufront 7 vorgesehen. Durch die Abböschung soll ein Hereinbrechen von Lockergestein, Sand oder Kies verhindert werden. Der Böschungswinkel beträgt 60° zum Liegenden. Die Böschung wird bei Verwendung eines Walzenladers als Abbauwerk­ zeug durch eine entsprechende Neigung des Walzenladers hergestellt.
Wahlweise kann die Böschung bei Verwendung von Walzenladern mit geringmächtigen Walzen auch terrassenförmig angelegt werden. Im Querschnitt nach Fig. 1 ergibt sich dann eine Abstufung der Böschung. Die einzelnen Stufen (Terrassen) kennzeichnen zugleich die Arbeitsbahn des Walzenladers.
Die Vorpfändung des Ausbaus wird mittels gestrichelt dargestellter Messerspitzen 8, 9, 10 und 11 erreicht. Diese Messerspitzen dringen beim Vorwärtsbewegen der Messer soweit in die Abbaufront ein, daß sie nach einem Arbeitsgang des Abbauwerkzeuges im Aus­ führungsbeispiel noch etwa 1 m im Gestein bzw. Sand oder Kies stecken.
Der Abbau erfolgt in der Weise, daß beginnend von einer Deponie­ seite das Abbauwerkzeug in Form eines Aufhauens bis zur anderen Deponieseite vorgetrieben wird. Dort wird das Abbauwerkzeug ent­ weder um 180° geschwenkt oder in einer offenen Baugrube umgesetzt. Durch Schwenken oder Umsetzen wird erreicht, daß das nächste sich von einer Deponieseite zur anderen vorgetriebene Aufhauen mit seiner Seite unmittelbar an eine Seite des vorher erstellten Auf­ hauens anschließt.
Beim Vortrieb eines Aufhauens wird hinter dem Messerschild und hinter nicht dargestellten nachgeordneten Einrichtungen zum Aus­ legen einer Abdichtungsbahn, Herstellung einer Glätteschicht auf dem Liegenden der entstandene Hohlraum wieder verfüllt und ver­ festigt. Zur Verfüllung dient etwa 60% des gewonnenen Ausbruches, der unmittelbar hinter dem Abbauwerkzeug innerhalb des Messer­ schildes abgesiebt und getrennt wird. Die zum Verfüllen bestimmte Fraktion wird über eine pneumatische und/oder mechanische Ein­ richtung in den hinter dem Messerschild und den nachgeordneten Einrichtungen entstandenen Hohlraum geworfen bzw. transportiert. Die andere Fraktion wird über einen Bandförderer oder Ketten­ förderer abgefördert. Dazu wird seitlich am Aufhauen ein Stollen erstellt. Der Stollen wird so errichtet, daß er zu der Seite des Aufhauens hin offen ist. Damit kann beim nachfolgenden Aufhauen das abzufördernde Material auf das in diesem Stollen angeordnete Transportband bzw. den Kratzer aufgegeben werden, ohne das ein weiterer Stollen mit Transporteinrichtung angelegt werden muß.
Fig. 3 und 4 zeigen solche Stollen. Während der Stollen nach Fig. 3 ein eckiges Profil bildet, ist nach Fig. 4 ein abge­ rundetes Profil vorgesehen. Dem Stollenprofil ist auch das Profil des Messerschildes an der zugehörigen Seite angepaßt. In Fig. 3 ist die äußere Kante des Messerschildes beschreibende Linie mit 12, in Fig. 4 mit 13 bezeichnet.
Nach Fig. 3 ist für den Stollen ein Ausbau mit Ausbauprofilen 14 vorgesehen. Das Ausbauprofil 14 hat eine U-Form mit einem kürzeren Schenkel 16 und einem vorragenden Schenkel 15. Der Schenkel 15 stützt das Hangende 1 ab. Der Schenkel 16 nimmt im Ausführungsbei­ spiel nach Fig. 1 einen Kettenkratzer 17 als Förderer auf.
Für den Transport sind die Ausbauprofile 14 mehrteilig. Sie bestehen aus einzelnen Holmen, die in den dem Messerschild nachgeordneten Ausbau­ einrichtungen zusammengesetzt werden. Das Zusammensetzen erfolgt auf einer vorher auf dem Liegenden 2 gelegten Abdichtungsbahn 18. Zur Sicherung der Abdichtungsbahn ist unter der Abdichtungsbahn eine wahlweise armierte Glätteschicht und/oder Betonschicht vorge­ sehen. Die Abdichtungsbahn selbst ist vorzugsweise oben und unten mit einem stützenden Glasfaservlies kaschiert. Das mit 19 be­ zeichnete seitliche Ende ist ausreichend weit in den Stollen hinein­ geführt, um nach Fertigstellung des Stollens beim nächsten - strich­ punktiert dargestellten - Aufhauen eine Verbindung mit der dann in diesem Aufhauen 20 gelegten Abdichtungsbahn zu ermöglichen. Um eine saubere Schweißnaht an der Verbindungsstelle zwischen beiden Abdichtungsbahnen zu gewährleisten, wird das Ende 19 der Abdichtungs­ bahn 18 z. B. mit einer selbstklebenden Folie geschützt, die sich zum Verschweißen des Endes 19 leicht abziehen läßt. Statt der selbstklebenden Folie können auch stabile Schutzkästen oder ge­ schützte Rohre verwendet werden. In die Kästen und Rohre läßt sich das seitliche Ende 19 gerollt einbringen. Dann ist trotz großen Überstandes gesichert, daß weder beim Begehen des Stollens noch beim anschließenden Aufhauen die Gefahr einer Beschädigung für das Ende 19 besteht.
Die Ausbauprofile 14 sind durch nicht dargestellte Streben gegen­ einander verspannt. Oben auf den Schenkeln 15 liegen Matten aus Stahldraht auf, die bei einem Ausbauabstand von 1 m infolge aus­ reichender Mattenstärke das Hangende sichern. Die Matten sind zwei­ lagig. Als oberste Lage sind engmaschige Matten aus dünnem Draht vorgesehen, die in Verbindung mit einer oben aufgelegten weiteren Abdichtungsbahn 22 den Stollen sichern. Die Abdichtungsbahn 22 über­ lappt den Ausbau seitlich, so daß der oben erwähnte Versatz 23 auch mit Mörtelzuschlägen bzw. flüssigen Bindemittelzuschlägen in denen beim Aufhauen entstandenen Hohlraum geworfen bzw. geblasen werden kann, ohne daß die Gefahr eines Eindringen des Versatzes in den Stollen besteht.
Nach Fig. 4 sind anstelle der Ausbauprofile 14 Gleitbögen vorgesehen. Die Gleitbögen sind mehrteilig. Nach Fig. 4 sind im Querschnitt 3 Bogenteile 24, 25 und 26 vorgesehen. In Längsrichtung besteht der Ausbau gleichfalls aus einzelnen Abschnitten. D.h. die Ausbau­ bögen haben in Längsrichtung des Stollens zwischen 1 m und 2 m Breite, im Ausführungsbeispiel 1,5 m. Die Gleitbögen bestehen aus dünnem Blech, das gewählt ist, um dem Ausbau ausreichende Festig­ keit zu geben. Nach Fig. 4 werden die Gleitbögen in der Form ein­ gebaut, daß sie zunächst ineinander geschoben zum Messerschild transportiert werden. Dort werden die Gleitbögen mit dem Ab­ schnitt 24 aufgestellt und die Abschnitte 25 und 26 zusammen ausgezogen und durch eine Stütze 27 gesichert. Die Stütze 27 greift an den Maschinenrahmen des nach Fig. 4 vorgesehenen Band­ förderers. Die Stütze 27 wird entfernt, wenn nach dem anschließenden Aufhauen das Segment 26 des Gleitbogens ausgezogen worden ist. Dann nimmt das Segment 26 die in Fig. 4 strichpunktiert dargestellte Lage ein.
Die einzelnen Segmente der Gleitbögen sind durch Führungen 28 und 29 gehalten. Die Führungen können durch im Querschnitt eßförmige Teile gebildet werden, sie können auch durch bogenförmige sich von der Stelle 30 bis zur Liegendstelle 31 erstreckende Profile mit dem Querschnitt eines Doppel-T-Profiles gebildet werden. Diese Profile nehmen an der einen Seite die Segmente 24, 25, 26 des einen Gleit­ bogens und an der anderen Seite die Segmente des benachbarten Gleit­ bogens auf.

Claims (11)

1. Ausbau für das Sanieren von Deponien und/oder anderen kontami­ nierten Bereichen, wobei der Bereich bergmännisch unterfahren wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Ab­ baufront mindestens um 30° zur Vertikalen als Böschung geneigt ist.
2. Ausbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausbau in Form eines hin und hergehenden Aufhauens er­ folgt und der Abbaurand mit dem Ende (12) an einer Seite des Aufhauens gleichfalls als Böschung geneigt ist.
3. Ausbau nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen Messerschild (3) mit vorragenden Hangendmessern (8).
4. Ausbau nach Anspruch 2 oder 3, gekennzeichnet durch ein Messerschild (3), das an einer Seite eine der Böschung des Abbaurandes (12) entsprechende Neigung aufweist.
5. Ausbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß in dem Bereich der seitlichen Böschung des Aufhauens ein zur Böschung hin offener Ausbau für einen Stollen und/oder für einen Förderer vorgesehen ist.
6. Ausbau nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch u-förmige Profile (14) die liegend angeordnet sind und einen vorragenden oberen Schenkel (15) aufweisen.
7. Ausbau nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausbauprofile (14) gegeneinander abgestützt sind und oben mit Matten versehen sind.
8. Ausbau nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Matten kunststoffbeschichtet sind und/oder mit einer Kunst­ stoffbahn (22) abgedeckt sind.
9. Ausbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 5 bis 8, da­ durch gekennzeichnet, daß die Ausbauprofile (14) an der der Böschung abgewandten Seite mit einer Kunststoff­ bahn (22) abgehängt sind.
10. Ausbau nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch Gleitbögen, die aus Blechen gebildet sind, die abschnittsweise in Umfangsrichtung und/oder Längsrichtung des Aufbaues aneinan­ dergesetzt sind.
11. Ausbau nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Blechabschnitte (24, 25, 26) in- und/oder auseinander­ schiebbar oder faltbar sind.
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