DE3536990A1 - Ausbau unterhalb von deponien - Google Patents
Ausbau unterhalb von deponienInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Ausbau für das Sanieren von Deponien
oder anderen kontaminierten Bereichen, wobei der Bereich bergmännisch
unterfahren wird.
In der Vergangenheit wurden Deponien, insbesondere Mülldeponien,
häufig mit unzureichender Abdichtung zum Grundwasser hin oder über
haupt ohne Abdichtung errichtet, so daß aus diesen mit dem Ober
flächenwasser Schadstoffe in den Boden einsickern und in das Grund
wasser gelangen können. Das gleiche gilt für kontaminierte Flächen,
z.B. Industrieflächen, auf denen chemische Rückstände, insbesondere
Kohlenwasserstoffverbindungen und/oder Schwermetalle sich niederge
schlagen haben.
Zur Abdichtung unter den kontaminierten Bereichen soll nach einem
älteren Vorschlag eine Folie eingezogen werden. Das kann aus Gründen
der Belastung der Folie aus dem darüberliegenden Erdreich nur in
Abschnitten erfolgen. Dadurch werden aus den Folien Streifen. Zugleich
sind diese Streifen als Profilstränge gedacht, um den Streifen aus
reichende mechanische Festigkeit zu geben.
Die Profilstränge werden unter dem kontaminierten Bereich durchge
zogen und/oder durchgeschoben. Das stößt bei bestimmten Böden auf
erhebliche Schwierigkeiten. Deshalb ist für diese schwierigen Böden
ein bergmännisches Unterfahren vorgeschlagen worden. Das berg
männische Unterfahren kann sich auf die im Bergbau gewonnenen Er
fahrungen stützen, so daß eine Deponieabdichtung auf diesem Wege
schneller als eine Deponieabdichtung mit den oben erwähnten Profil
strängen entwickelt ist.
Ein gravierender Unterschied zur Bergbautechnik ist die Beschaffen
heit des Erdreiches. Im Unterschied zum Erzbergbau oder Steinkohle
bergbau ist beim bergmännischen Unterfahren von kontaminierten Be
reichen vorwiegend mit Lockergestein, Sand und Kies zu rechnen.
Das kann zu Ausbrüchen führen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, derartige Ausbrüche zu
vermeiden. Nach der Erfindung wird das dadurch erreicht, daß die Ab
baufront mindestens um 30° zur Vertikalen als Böschung geneigt ist.
Vorzugsweise wird ein Böschungswinkel gewählt, der dem Böschungs
winkel des Lockergesteins entspricht. Dieser Böschungswinkel läßt
sich ohne Schwierigkeit von einer Schüttung gewonnenen Ausbruchs
abnehmen.
Als besonders vorteilhaftes Abbauverfahren wird ein Abbau in Form
eines Aufhauens angesehen, das hin und hergehend unter dem kontami
nierten Bereich vorgetrieben wird. Zur Vermeidung von Setzbewegungen
soll der abgebaute Bereich nach Möglichkeit wieder verfüllt werden.
Als Versatz dient vorzugsweise der gewonnene Ausbruch. Der nach
Möglichkeit zugleich verfestigt wird. Das Verfestigen kann mechanisch
oder auch durch Bindemittel erfolgen. Als Bindemittel kommen Zement
mörtel, aufgearbeitete Rückstände aus der Abgaswäsche von Kraft
werken mit Kalkmilch oder auch Bindemittel wie Wasserglas mit Säure
estern in Betracht.
Der durch den Abbau entstandene Hohlraum wird verfüllt bis auf einen
Stollen, der während des Abbaus einen Förderer aufnimmt und eine
ausreichende Zugänglichkeit des Abbaus gewährleistet.
Die gesamten Arbeiten sind davon abhängig, daß die Abbaufront mit
einem entsprechenden Ausbau versehen ist. Als Ausbau dient vorzugs
weise ein Messerschild. Der Messerschild besitzt Hangendmesser, die
entsprechend der notwendigen Neigung der Abbaufront vorragen. Das
gilt für den eingefahrenen Zustand. Sind die Messer je nach Be
schaffenheit des Erdreiches 0,6 bis 1,5 m in die Abbaufront hinein
gedrückt worden. Damit entsteht eine Vorpfändung des Ausbaus. Mit
der Vorpfändung wird das Hangende gegen ein Ausbrechen gesichert.
Für die seitlichen Messer des Messerschildes nimmt mit zunehmendem
Abstand vom Hangenden die Notwendigkeit der Vorpfändung ab. Vorzugs
weise sind die seitlichen Messer entsprechend der natürlichen
Böschung der Abbaufront versetzt angeordnet, d. h. mit zunehmendem
Abstand vom Hangenden stückweise zurückgesetzt. Das gilt wiederum
für den eingezogenen Zustand.
Die auf dem Liegenden ruhenden Sohlmesser dienen im wesentlichen
als Schreitwerk, um den Messerschild mit zunehmenden Abbau in Vor
triebsrichtung vorzubewegen.
Dabei bildet der Messerschild einen vorne und hinten offenen Mantel.
Vorn ist die Abbaufront. Dort nimmt der Messerschild das Abbauwerk
zeug auf. Nach hinten wird der gewonnene Ausbruch wieder versetzt
und/oder abgefördert.
Der begehbare Stollen wird vorzugsweise an einer Seite des Aufhauens
angelegt. An dieser Seite ist in weiterer Ausbildung der Erfindung
gleichfalls eine Neigung, d. h. eine Böschung vorgesehen. Diese
Böschung entsteht dadurch, daß der Messerschild an der zugehörenden
Seite eine entsprechende Neigung besitzt.
Die seitliche Böschung am Aufhauen erscheint zunächst unwirtschaft
lich, sie ist jedoch dann von Vorteil, wenn für den Stollen ein
seitlich offener Ausbau vorgesehen ist. Der seitlich offene Ausbau,
der bereits daraus resultiert, daß ein hin und hergehendes Auf
hauen vorgesehen ist. Beim Zurücklaufenden, sich unmittelbar an
das zuerst eingebrachte Aufhauen anschließende Aufhauen kann bei
seitlich offenem Ausbau der dort vorhandene Förderer zum Abfördern
des gewonnenen Ausbruches benutzt werden. Ferner ermöglicht der
seitlich offene Ausbau das Anschließen einer Abdichtungsbahn an
eine beim ersten Aufhauen verlegte Abdichtungsbahn.
Der Ausbau kann durch u-förmige Profile gebildet werden. Die u-förmigen
Profile werden zur Herstellung eines seitlich offenen Ausbaus liegend
angeordnet, mit dem offenen Ende zur Böschung hin. Dabei ragt der
obere Schenkel entsprechend der Böschung vor, um ein Einbrechen von
Lockergestein, Kies oder Sand zu verhindern.
Die Ausbauprofile werden gegeneinander abgestützt. Zur Hangend
sicherung sind zwischen den Ausbauprofilen Matten oder Bleche
angeordnet. Bei Verwendung von Matten sind diese entsprechend eng
maschig und/oder mehrlagig. Wahlweise wird der Ausbau auch mit einer
Abdichtungsbahn abgedeckt.
Von Vorteil ist auch ein seitliches Abhängen des Ausbaus mit einer
Abdichtungsbahn. Für das seitliche Abhängen und die Abdeckung des
Ausbaus kann eine einteilige Abdichtungsbahn verwendet werden.
Der Ausbau wird mit samt der Abdichtungsbahn schrittweise vorange
baut. Der Vorbau des Ausbaus ist gleich dem Abbaufortschritt beim
Aufhauen. Der Vorbau des Ausbaus wird im Messerschild und/oder an
gehängenten Einrichtungen zusammengesetzt. Angehängte Einrichtungen
können einen Ausbau für das Verlegen einer Abdichtungsbahn auf dem
Liegenden und einen Ausbau für den Versatz und/oder das Erzeugen
von Glätteschichten auf dem Liegenden für die Abdichtungsbahn sein.
Vorzugsweise wird der Ausbau für den Stollen in den beiden letztge
nannten Bereichen auf der bereits liegenden Abdichtungsbahn zusammen
gesetzt. Durch den entstandenen und durch eine seitliche und/
oder oben aufliegende Abdichtungsbahn geschützten Ausbau bildet
dieser ein Formwerkzeug für den Blasversatz. D.h. der Blasversatz
kann ohne weiteres gegen den so präparierten Ausbau gespritzt und/
oder geschleudert werden.
Ohne einen mit seitlicher Abdichtung versehenen Ausbau für den
Stollen ist wahlweise in dem letzten Abschnitt des Messerschildes
bzw. seiner anhängenden Teile ein senkrechtstehendes Schwert als
Formgebung für den Versatz angeordnet.
Wahlweise wird der Ausbau auch durch Bleche gebildet, die in Umfangs
richtung und/oder in Längsrichtung des für den Stollen vorgesehenen
Ausbaus abschnittsweise zusammengesetzt sind.
Die Bleche bilden nach der Erfindung Gleitbögen, so daß sie im
vormontierten Zustand eingbaut werden können. Das geschieht dann
in der Weise, daß jeder durch ein Profilblech gebildete Bogen das
Hangende bis zur Böschung unterstützt. Dabei können Hilfsstützen
verwendet und diese z.B. an den Bracken oder Rinnen eines
im Stollen vorgesehenen Förderers abgestützt werden. In dieser
Form bleiben die durch die Bleche gebildeten Gleitbögen offen,
bis das nachfolgende Aufhauen einschließlich Verlegen der Ab
dichtungsbahn fertiggestellt ist. Dann wird das Blech gelöst, so daß
es heruntergleitet oder heruntergezogen werden kann. Dann ver
schließen die Bleche die offene Seite des Ausbaus und bilden eine
geschlossene Tunnelwölbung. Durch Verschraubung kann dabei ein in
sich starkes Gebilde erzeugt werden.
In der Zeichnung sind verschiedene Ausführungsbeispiele der Erfindung
dargestellt.
Fig. 1 und 2 zeigen in schematischer Darstellung ein bergmännisches
Unterfahren einer Mülldeponie. Das dabei entstehende Hangende ist
mit 1, das Liegende mit 2 bezeichnet.
Der Abbau wird mit Hilfe eines Schrämwalzenladers oder eines
leichten, verschiebbar und/oder schwenkbaren und/oder höhenver
stellbaren Löffelbaggers oder Greiferbaggers bewirkt. Das nicht
dargestellte Abbauwerkezug wird durch einen Messerschild 3 ge
schützt. Der Messerschild 3 besteht aus Hangendmesser 4, Sohl
messern 5 und seitlichen Messern 6. Alle Messer sind in einem
in sich steifen Rahmen gehalten.
Der Messerschild hat neben der Abstützung des Hangenden die Auf
gabe, die Abbaufront zu sichern. Im Ausführungsbeispiel ist eine
abgeböschte Abbaufront 7 vorgesehen. Durch die Abböschung soll
ein Hereinbrechen von Lockergestein, Sand oder Kies verhindert
werden. Der Böschungswinkel beträgt 60° zum Liegenden. Die
Böschung wird bei Verwendung eines Walzenladers als Abbauwerk
zeug durch eine entsprechende Neigung des Walzenladers hergestellt.
Wahlweise kann die Böschung bei Verwendung von Walzenladern mit
geringmächtigen Walzen auch terrassenförmig angelegt werden. Im
Querschnitt nach Fig. 1 ergibt sich dann eine Abstufung der
Böschung. Die einzelnen Stufen (Terrassen) kennzeichnen zugleich
die Arbeitsbahn des Walzenladers.
Die Vorpfändung des Ausbaus wird mittels gestrichelt dargestellter
Messerspitzen 8, 9, 10 und 11 erreicht. Diese Messerspitzen
dringen beim Vorwärtsbewegen der Messer soweit in die Abbaufront
ein, daß sie nach einem Arbeitsgang des Abbauwerkzeuges im Aus
führungsbeispiel noch etwa 1 m im Gestein bzw. Sand oder Kies
stecken.
Der Abbau erfolgt in der Weise, daß beginnend von einer Deponie
seite das Abbauwerkzeug in Form eines Aufhauens bis zur anderen
Deponieseite vorgetrieben wird. Dort wird das Abbauwerkzeug ent
weder um 180° geschwenkt oder in einer offenen Baugrube umgesetzt.
Durch Schwenken oder Umsetzen wird erreicht, daß das nächste sich
von einer Deponieseite zur anderen vorgetriebene Aufhauen mit
seiner Seite unmittelbar an eine Seite des vorher erstellten Auf
hauens anschließt.
Beim Vortrieb eines Aufhauens wird hinter dem Messerschild und
hinter nicht dargestellten nachgeordneten Einrichtungen zum Aus
legen einer Abdichtungsbahn, Herstellung einer Glätteschicht auf
dem Liegenden der entstandene Hohlraum wieder verfüllt und ver
festigt. Zur Verfüllung dient etwa 60% des gewonnenen Ausbruches,
der unmittelbar hinter dem Abbauwerkzeug innerhalb des Messer
schildes abgesiebt und getrennt wird. Die zum Verfüllen bestimmte
Fraktion wird über eine pneumatische und/oder mechanische Ein
richtung in den hinter dem Messerschild und den nachgeordneten
Einrichtungen entstandenen Hohlraum geworfen bzw. transportiert.
Die andere Fraktion wird über einen Bandförderer oder Ketten
förderer abgefördert. Dazu wird seitlich am Aufhauen ein Stollen
erstellt. Der Stollen wird so errichtet, daß er zu der Seite des
Aufhauens hin offen ist. Damit kann beim nachfolgenden Aufhauen
das abzufördernde Material auf das in diesem Stollen angeordnete
Transportband bzw. den Kratzer aufgegeben werden, ohne das ein
weiterer Stollen mit Transporteinrichtung angelegt werden muß.
Fig. 3 und 4 zeigen solche Stollen. Während der Stollen nach
Fig. 3 ein eckiges Profil bildet, ist nach Fig. 4 ein abge
rundetes Profil vorgesehen. Dem Stollenprofil ist auch das Profil
des Messerschildes an der zugehörigen Seite angepaßt. In Fig. 3
ist die äußere Kante des Messerschildes beschreibende Linie mit
12, in Fig. 4 mit 13 bezeichnet.
Nach Fig. 3 ist für den Stollen ein Ausbau mit Ausbauprofilen 14
vorgesehen. Das Ausbauprofil 14 hat eine U-Form mit einem kürzeren
Schenkel 16 und einem vorragenden Schenkel 15. Der Schenkel 15
stützt das Hangende 1 ab. Der Schenkel 16 nimmt im Ausführungsbei
spiel nach Fig. 1 einen Kettenkratzer 17 als Förderer auf.
Für den Transport sind die Ausbauprofile 14 mehrteilig. Sie bestehen aus
einzelnen Holmen, die in den dem Messerschild nachgeordneten Ausbau
einrichtungen zusammengesetzt werden. Das Zusammensetzen erfolgt
auf einer vorher auf dem Liegenden 2 gelegten Abdichtungsbahn 18.
Zur Sicherung der Abdichtungsbahn ist unter der Abdichtungsbahn
eine wahlweise armierte Glätteschicht und/oder Betonschicht vorge
sehen. Die Abdichtungsbahn selbst ist vorzugsweise oben und unten
mit einem stützenden Glasfaservlies kaschiert. Das mit 19 be
zeichnete seitliche Ende ist ausreichend weit in den Stollen hinein
geführt, um nach Fertigstellung des Stollens beim nächsten - strich
punktiert dargestellten - Aufhauen eine Verbindung mit der dann
in diesem Aufhauen 20 gelegten Abdichtungsbahn zu ermöglichen. Um
eine saubere Schweißnaht an der Verbindungsstelle zwischen beiden
Abdichtungsbahnen zu gewährleisten, wird das Ende 19 der Abdichtungs
bahn 18 z. B. mit einer selbstklebenden Folie geschützt, die sich
zum Verschweißen des Endes 19 leicht abziehen läßt. Statt der
selbstklebenden Folie können auch stabile Schutzkästen oder ge
schützte Rohre verwendet werden. In die Kästen und Rohre läßt sich
das seitliche Ende 19 gerollt einbringen. Dann ist trotz großen
Überstandes gesichert, daß weder beim Begehen des Stollens noch
beim anschließenden Aufhauen die Gefahr einer Beschädigung für
das Ende 19 besteht.
Die Ausbauprofile 14 sind durch nicht dargestellte Streben gegen
einander verspannt. Oben auf den Schenkeln 15 liegen Matten aus
Stahldraht auf, die bei einem Ausbauabstand von 1 m infolge aus
reichender Mattenstärke das Hangende sichern. Die Matten sind zwei
lagig. Als oberste Lage sind engmaschige Matten aus dünnem Draht
vorgesehen, die in Verbindung mit einer oben aufgelegten weiteren
Abdichtungsbahn 22 den Stollen sichern. Die Abdichtungsbahn 22 über
lappt den Ausbau seitlich, so daß der oben erwähnte Versatz 23 auch
mit Mörtelzuschlägen bzw. flüssigen Bindemittelzuschlägen in denen
beim Aufhauen entstandenen Hohlraum geworfen bzw. geblasen werden
kann, ohne daß die Gefahr eines Eindringen des Versatzes in den
Stollen besteht.
Nach Fig. 4 sind anstelle der Ausbauprofile 14 Gleitbögen vorgesehen.
Die Gleitbögen sind mehrteilig. Nach Fig. 4 sind im Querschnitt 3
Bogenteile 24, 25 und 26 vorgesehen. In Längsrichtung besteht der
Ausbau gleichfalls aus einzelnen Abschnitten. D.h. die Ausbau
bögen haben in Längsrichtung des Stollens zwischen 1 m und 2 m
Breite, im Ausführungsbeispiel 1,5 m. Die Gleitbögen bestehen aus
dünnem Blech, das gewählt ist, um dem Ausbau ausreichende Festig
keit zu geben. Nach Fig. 4 werden die Gleitbögen in der Form ein
gebaut, daß sie zunächst ineinander geschoben zum Messerschild
transportiert werden. Dort werden die Gleitbögen mit dem Ab
schnitt 24 aufgestellt und die Abschnitte 25 und 26 zusammen
ausgezogen und durch eine Stütze 27 gesichert. Die Stütze 27
greift an den Maschinenrahmen des nach Fig. 4 vorgesehenen Band
förderers. Die Stütze 27 wird entfernt, wenn nach dem anschließenden
Aufhauen das Segment 26 des Gleitbogens ausgezogen worden ist. Dann
nimmt das Segment 26 die in Fig. 4 strichpunktiert dargestellte
Lage ein.
Die einzelnen Segmente der Gleitbögen sind durch Führungen 28 und
29 gehalten. Die Führungen können durch im Querschnitt eßförmige
Teile gebildet werden, sie können auch durch bogenförmige sich
von der Stelle 30 bis zur Liegendstelle 31 erstreckende Profile mit
dem Querschnitt eines Doppel-T-Profiles gebildet werden. Diese Profile
nehmen an der einen Seite die Segmente 24, 25, 26 des einen Gleit
bogens und an der anderen Seite die Segmente des benachbarten Gleit
bogens auf.
Claims (11)
1. Ausbau für das Sanieren von Deponien und/oder anderen kontami
nierten Bereichen, wobei der Bereich bergmännisch unterfahren
wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Ab
baufront mindestens um 30° zur Vertikalen als Böschung geneigt
ist.
2. Ausbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ausbau in Form eines hin und hergehenden Aufhauens er
folgt und der Abbaurand mit dem Ende (12) an einer Seite des
Aufhauens gleichfalls als Böschung geneigt ist.
3. Ausbau nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch
einen Messerschild (3) mit vorragenden Hangendmessern (8).
4. Ausbau nach Anspruch 2 oder 3, gekennzeichnet
durch ein Messerschild (3), das an einer Seite eine der
Böschung des Abbaurandes (12) entsprechende Neigung aufweist.
5. Ausbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 4, da
durch gekennzeichnet, daß in dem Bereich der
seitlichen Böschung des Aufhauens ein zur Böschung hin offener
Ausbau für einen Stollen und/oder für einen Förderer vorgesehen
ist.
6. Ausbau nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch
u-förmige Profile (14) die liegend angeordnet sind und einen
vorragenden oberen Schenkel (15) aufweisen.
7. Ausbau nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausbauprofile (14) gegeneinander abgestützt sind und oben
mit Matten versehen sind.
8. Ausbau nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Matten kunststoffbeschichtet sind und/oder mit einer Kunst
stoffbahn (22) abgedeckt sind.
9. Ausbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 5 bis 8, da
durch gekennzeichnet, daß die Ausbauprofile
(14) an der der Böschung abgewandten Seite mit einer Kunststoff
bahn (22) abgehängt sind.
10. Ausbau nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch
Gleitbögen, die aus Blechen gebildet sind, die abschnittsweise
in Umfangsrichtung und/oder Längsrichtung des Aufbaues aneinan
dergesetzt sind.
11. Ausbau nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Blechabschnitte (24, 25, 26) in- und/oder auseinander
schiebbar oder faltbar sind.
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