DE3529452A1 - Streugeraet - Google Patents
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Classifications
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A01—AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
- A01C—PLANTING; SOWING; FERTILISING
- A01C17/00—Fertilisers or seeders with centrifugal wheels
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-
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Description
NACKGi'-i; ;i;
C. van der LeIy N.V. *Ψ A 38 360/beoa
Weverskade 1O
3155 ZG Maasland / Niederlande 15. ÄUg.
Streugerät
Die Erfindung betrifft ein Streugerät nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 .
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Streugeräte der genannten Art zu verbessern.
Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Streugerät mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Durch die Anordnung eines dritten Streugutverteilers, der das Streugut über etwa dieselbe Fläche wie die beiden
übrigen ausstreut, werden Unregelmäßigkeiten im Streuergebnis, wie sie beim Betrieb eines Streugutverteilers
auftreten, wirksam durch die beiden anderen Streugutverteiler kompensiert.
Da mit dem erfindungsgemäßen Streugerät die pro Fläche
und Zeiteinheit zu verteilende Streugutmenge von mindestens drei Streugutverteilern ausgestreut wird, ergibt sich
ein vorteilhaftes gleichmäßiges Streuergebnis.
Nach einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist der dritte Streugutverteiler höher angeordnet als die beiden
anderen. Infolge dieser Höhendifferenz wird das Streugut aus unterschiedlichen Höhen über dem Boden verteilt, was
zu dem vorteilhaften gleichmäßigen Streubild führt. Die unterschiedliche Höhenanordnung der Streugutverteiler be-
-/15
wirkt weiterhin, daß sich die von den einzelnen Streugutverteilern
ausgeworfenen Materialteilchen nicht gegenseitig in ihrer Flugbahn behindern.
Eine vorteilhafte Ausführung nach der Erfindung ergibt
sich durch die Anordnung von;vier Streugutverteilern/ die
jeweils paarweise in unterschiedlicher Höhe zueinander angeordnet sind.
. ■ .■ /
Nach einer weiteren Ausbildiin^jder Erfindung sind die
Streugutverteiler an aufwä^tis gerichteten Wellen angebracht/
die innerhalb einer Antriebseinheit gelagert sind und über eine zentrale Antriebswelle der Einheit angetrieben
werden. Durch diesen Aufbau sind die Streugutverteiler auf einfache Weise befestigt und angetrieben,
der konstruktive Aufbau der Maschine ist dadurch einfach
und .'zugleich robust.
Nach einer weiteren Ausführung der Erfindung sind Streugutverteiler
und Rührwerkzeuge über Wechselgetriebe antriebsverbunden. So kann mit Hilfe eines Wechselgetrie/bes
auch bei konstanter Zapfwellendrehzahl die erforderliche Drehzahl der Streugutverteiler eingestellt
werden, über ein weiteres Wechselgetriebe kann die Drehzahl
der Rührwerkswelle entsprechend angepaßt werden. Hierdurch ist es möglich, das Streugerät exakt an das
auszustreuende Material anzupassen. Des weiteren wird
eine konstante Materialzufuhr vom Vorratsbehälter zu den Streugutverteilern gewährleistet.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführung nach der
Erfindung sind die Dosiereinrichtungen unterhalb der Auslaßöffnungen der jeweiligen Auslaßtrichter über einen
gemeinsamen Stellarm fest miteinander verbunden, so daß beim Verstellen dieses Arms die Durchlaßquerschnitte
-16-
- 16 -
aller Auslaßöffnungen gleichzeitig in gleicher Weise
verändert werden. Hierdurch wird gewährleistet, daß jedem Streugutverteiler die gleiche Materialmenge pro
Zeiteinheit zugeführt wird/ wobei das Verstellen mit nur einem Hebel erfolgt und die Auslaßquerschnitte gleichzeitig
in gleicher Weise vergrößert oder verkleinert werden. Hierdurch wird sichergestellt, daß allen Streugutverteilern
immer die gleiche Materialmenge zugeführt wird, ohne daß hierzu besondere Einstellungen erforderlich
sind. Dies führt zu einem gleichmäßigen und guten Streuergebnis.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen, die
ein Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigen und im folgenden näher beschrieben sind. Es zeigen
eine Vorderansicht eines Streugerätes nach der Erfindung,
in verkleinerter Darstellung eine Draufsicht auf das Streugerät nach Fig. 1,
eine Rückansicht des Streugerätes nach Fig. 1,
eine Seitenansicht des Streugerätes in Richtung des Pfeiles IV in Fig. 2 (der
Darstellungsmaßstab entspricht dem der Fig. 1 und 3),
Fig. 5 in vergrößerter Darstellung einen Teil
des Streugerätes, und zwar einen Schnitt längs der Linie V-V in Fig. 2,
Fig. 6 einen Schnitt längs der Linie VI-VI in Fig. 5,
-17-
- 17 -
Fig. 7 eine Ansicht in Richtung !des Pfeiles VII
in Fig. 5,
Fig. 8 in schematischer Darstellung die Anordnung der Streugutverteiler zueinander in
Draufsicht/
Fig. 9 eine andere Anordnung der Streugutverteiler zueinander in Darstellung nach Fig. 8.
Das dargestellte Streugerät hat ein Maschinengestell 1,
an dem ein Vorratsbehälter 2 mit darunter angeordneten Streugutverteilern 3, 4, 5 und 6 angebracht ist.
Das Maschinengestell 1 weist zwei parallel zueinander angeordnete Träger 10 und 11 auf, die bei horizontaler
Stellung des Streugerätes vertikal angeordnet sind. Die oberen Enden der Träger 10 und 11 sind durch einen oberen
Querbalken 12 miteinander verbunden. Die unteren Enden
der Träger 10 und 11 sind durch einen horizontalen
unteren Querbalken 13 miteinander verbunden, der parallel zum oberen Querbalken 12 angeordnet ist. Der Abstand 14
zwischen den Trägern 10 und 11 ist kleiner als die Länge
15 des unteren Querbalkens 13. Die Länge 16 des oberen
Querbalkens 12 ist größer als die Länge 15 des unteren Querbalkens 13 und mehr als doppelt so groß wie der
Abstand 14 der Träger 10, 11. Dieser vertikale Teil des Maschinengestells 1, bestehend aus den Trägern 10 und 11
und den Querbalken 12 und 13, ist in bezug auf die normale Arbeits- und Fahrtrichtung 17 des Streugerätes an der
Vorderseite des Vorratsbehälters 2 angeordnet. An der
Rückseite des unteren Querbalkens 13 sind zwei nach hinten
konvergierende untere Balken 18 befestigt. Die hinteren
Enden der Balken 18 stoßen aneinander an und sind rückseitig
durch ein U-förmig ausgebildetes Kupplungsteil verbunden. Die Träger 10, 11, die Querbalken 12, 13 und
-18-
die unteren Balken 18 bestehen vorzugsweise aus Kastenprofilen rechteckigen Querschnitts.
Nahe der Mitte des oberen Querbalkens 12 sind zwei mit Abstand voneinander angeordnete vertikale Platten 20 befestigt,
die den oberen Kupplungsanschluß des Streugerätes bilden. An den Vorderseiten der Träger 10 und 11
sind jeweils drei vertikal angeordnete Zungen 21, 22 und 23 vorgesehen, die die unteren Kupplungsanschlüsse des
Streugerätes bilden. Weiterhin hat das Maschinengestell 1 zwei im Querschnitt U-förmige, parallel zueinander
angeordnete Tragarme 24 und 25, die sich von den Rückseiten der Träger 10 und 11 horizontal nach hinten erstrecken.
Am oberen Querbalken 12 sind Ansätze 28 vorgesehen, an
denen die Vorderseite des Vorratsbehälters 2 befestigt ist (Fig. 1). Der obere Umriß des Vorratsbehälters 2 ist
rechtwinklig ausgebildet und hat seine größte Erstreckung
,guer
(Länge 29)\ zur normalen Arbeits- und Fahrtrichtung 17. Die Länge 29 beträgt bis zu 300 cm, vorzugsweise wie hier 260 cm. Die sich in Arbeits- und Fahrtrichtung 17 erstreckende Breite des Vorratsbehälters 2 an der Oberseite ist kleiner als seine Länge 29 und beträgt in dieser Ausführungsform etwa zwei Drittel der Länge 29. Der Vorratsbehälter 2 hat eine Höhe 31, die etwa einem Drittel seiner Länge 29 an der Oberseite entspricht. Durch diese Ausbildung weist der Vorratsbehälter 2 eine hohe Aufnahmekapazität von beispielsweise 2.000 1 auf. Wie die Fig. 1 bis 4 zeigen, konvergiert der Vorratsbehälter 2 von seiner Oberseite nach unten hin in vier einzelne Auslaßtrichter 32, 33, 34 und 35. Die Tragarme 24 und erstrecken sich jeweils zwischen zwei der Auslaßtrichter 32, 33 bzw. 34, 35 unter dem Vorratsbehälter 2 nach hinten. Die gegenüberliegenden Seiten der Auslaßtrichter 32, 33 bzw. 34, 35 liegen dabei auf den Oberseiten der
(Länge 29)\ zur normalen Arbeits- und Fahrtrichtung 17. Die Länge 29 beträgt bis zu 300 cm, vorzugsweise wie hier 260 cm. Die sich in Arbeits- und Fahrtrichtung 17 erstreckende Breite des Vorratsbehälters 2 an der Oberseite ist kleiner als seine Länge 29 und beträgt in dieser Ausführungsform etwa zwei Drittel der Länge 29. Der Vorratsbehälter 2 hat eine Höhe 31, die etwa einem Drittel seiner Länge 29 an der Oberseite entspricht. Durch diese Ausbildung weist der Vorratsbehälter 2 eine hohe Aufnahmekapazität von beispielsweise 2.000 1 auf. Wie die Fig. 1 bis 4 zeigen, konvergiert der Vorratsbehälter 2 von seiner Oberseite nach unten hin in vier einzelne Auslaßtrichter 32, 33, 34 und 35. Die Tragarme 24 und erstrecken sich jeweils zwischen zwei der Auslaßtrichter 32, 33 bzw. 34, 35 unter dem Vorratsbehälter 2 nach hinten. Die gegenüberliegenden Seiten der Auslaßtrichter 32, 33 bzw. 34, 35 liegen dabei auf den Oberseiten der
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Tragarme 24 und 25 auf, wie es in Fig. 1 dargestellt ist.
Maschinengestell 1 und Vorratsbehälter 2 sind symmetrisch in bezug auf die Längsmittelebene 36 der Maschine
ausgebildet und angeordnet, die bei horizontaler Stellung des Streugerätes vertikal und in Arbeits- und Fahrtrichtung
17 verläuft. Der Vorratsbehälter 2 ist auch symmetrisch in bezug auf eine Querebene 37 (Fig. 4), die
senkrecht zur Ebene 36 verläuft. Die unteren Enden der Auslaßtrichter 32 bis. 35, die zugleich das untere Ende
des Vorratsbehälters 2 bilden, sind kreisbogenförmig um eine Achse 31 ausgebildet und angeordnet, die bei horizontaler
Stellung des Streugerätes ebenfalls horizontal ist und in der Querebene 37 liegt (Fig. 5). Die so gekrümmten
unteren Enden 39 der Auslaßtrichter 32 bis 35 haben jeweils eine Auslaßöffnung 40. Die Auslaßöffnungen sind
polygonal, in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel dreieckig, wie in Fig. 6 dargestellt ist. Eine Seite 41
jeder dreieckigen Auslaßöffnung 4 0 liegt parallel zur
Querebene 37 und zur Achse 38. In bezug auf die normale Arbeits- und Fahrtrichtung 17 liegen die Seiten 41 hinter
der Querebene 37. Die Auslaßöffnungen 40 sind so ausgebildet,
daß ihre Seiten 42 und 43 (Fig. 6) nach vorne
konvergieren und zusammen mit der Seite 41 ein gleichseitiges Dreieck bilden. Jede dreieckige Auslaßöffnung
40 ist symmetrisch zu einer Ebene 44 angeordnet, die
senkrecht zur Seite 41 und zur Querebene 37 ist und durch den Schnittpunkt der Seiten 42 und 43 verläuft. Die
Ebene 44 ist symmetrisch zum entsprechenden Auslaßtrichter angeordnet. Jeder Auslaßtrichter 32 bis 35 hat
nur eine Auslaßöffnung 40, die vier Auslaßöffnungen 4 0
sind in gleicher Weise angeordnet, wie die anhand von Fig. 6 dargestellte Auslaßöffnung 40. Die Ebenen 44 liegen
parallel zur Längsmittelebene 36 des Streugerätes. Von oben gesehen liegt die Auslaßöffnung 4 0 eines jedes Aus-
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laßtrichters 32 bis 35 über dem zugehörigen Streugutverteiler 3 bis 6, wie es in Fig. 2 im einzelnen dargestellt
ist.
Die Streugutverteiler 3,4, 5 und 6 sind an einer Antriebseinheit 50 befestigt, die in bezug auf die Arbeitsund
Fahrtrichtung 17 hinter den Auslaßtrichtern 32 bis 35 angeordnet ist. Die Achse der Antriebseinheit 50
ist parallel zur Achse 38 angeordnet und liegt im Abstand 52 hinter der Achse 38 und der Querebene 37. Der Abstand
52 ist etwas größer als ein Viertel des Durchmessers 53 eines Streugutverteilers. Die vier Streugutverteiler 3
bis 6 haben alle den gleichen Durchmesser 53, der im dargestellten Ausführungsbeispiel etwa 6 0 cm beträgt. Bei
horizontaler Stellung des Streugerätes ist auch die Antriebseinheit 50 horizontal angeordnet. Die Antriebseinheit
50 enthält Getriebe 54, in denen Wellen 62 und 63 gelagert sind. Der größte Teil der Antriebseinheit
50 ist oberhalb der Enden der Auslaßtrichter 32 bis 35 angeordnet. Die Streugutverteiler 3 bis 6 sind über ihre
Wellen 62, 63 mit der Antriebseinheit 50 antriebsverbunden, so daß sie im Betrieb um ihre aufwärts gerichtete Drehachsen
55 antreibbar sind, die bei horizontaler Stellung des Streugerätes vertikal stehen. Die Streugutverteiler
3 bis 6 erstrecken sich im wesentlichen senkrecht zu ihren Drehachsen 55. Von oben gesehen (Fig. 2) sind die Streugutverteiler
3 bis 6 in einer Querreihe zur Arbeitsund Fahrtrichtung 17 angeordnet. Ihre Drehachsen 55
liegen dabei in einer Querebene 56, in der auch die Achse 51 der Antriebseinheit 50 liegt und die parallel
zur Querebene 37 ist. Die Querebenen 56 und 37 liegen im Abstand 52 voneinander. Wie in den Fig. 1 und 3 dargestellt
ist, sind die beiden mittleren Streugutverteiler
4 und 5 in gleicher Höhe angeordnet, ihre Drehachsen 55 liegen in einem Abstand 57 voneinander, der etwas größer
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als der Durchmesser 53 der Streugutverteiler 4 und 5 ist. In dieser Ausführung ist der Abstand 57 etwa ein Sechstel
größer als der Durchmesser 53 der Streugutverteiler 4 und 5. Auch die äußeren Streugutverteiler 3 und 6 sind in
gleicher Höhe, aber höher als die mittleren Streugutverteiler 4 und 5 angeordnet. Der Höhenabstand 58 zwischen
den mittleren Streugutverteilern 4 und 5 und den äußeren Streugutverteilern 3 und 6 entspricht etwa der doppelten
Höhe 49 eines Streugutverteilers, von der Unterseite bis
181 zum obersten Teil der Wurfschaufel1 gemessen (Fig. 3).
Die Drehachsen 55 der äußeren Streugutverteiler 3 und sind mit gleichem Abstand 59 von den Drehachsen 55 der
benachbarten Streugutverteiler 4 und 5 angeordnet. Der Abstand 59 ist kleiner als der Durchmesser 53 eines Streugutverteilers,
so daß die Streugutverteiler 3 und 6 die entsprechenden Streugutverteiler 4 und 5 mit einer
Länge 60 überlappen, die etwa einem Viertel des Durchmessers 53 eines Streugutverteilers entspricht. Die Streugutverteiler
3, 4, 5 und 6 sind symmetrisch zur Längsmittelebene 36 des Streugerätes angeordnet. Die Gesamtbreite 61, über die sich die Streugutverteiler quer zur
normalen Arbeits- und Fahrtrichtung 17 erstrecken, beträgt in dieser Ausführung 220 cm.
Die Streugutverteiler 3 und 6 sitzen auf Wellen 62, die
in Getrieben 54 gelagert sind, wie es in Fig. 5 im einzelnen anhand der Welle 62 des Streugutverteilers 6
dargestellt ist.
Die Streugutverteiler 4 und 5 sitzen auf Wellen 63, die
in gleicher Weise wie in Fig. 5 dargestellt in Getrieben 54 gelagert sind. Aufgrund der höheren Anordnung der
äußeren Streugutverteiler 3 und 6 sind ihre Wellen 62 kürzer als die Wellen 63 der mittleren Streugutverteiler
4 und 5. Die Getriebe 54 der Streugutverteiler 3 bis 6 sind
gleich und als Kegelradwinkelgetriebe ausgebildet, an den oberen Enden der Wellen 62 und 63 ist jeweils ein
Kegelrad 64 befestigt.
Innerhalb der Antriebseinheit 50 ist eine Antriebswelle
65 gelagert, auf der innerhalb der Getriebe 54 Kegelräder
66 sitzen, die mit den entsprechenden Kegelrädern 64 in Eingriff sind. Zu der Antriebseinheit 50 gehört weiterhin
ein Getriebe 67 mit darin gelagerter Eingangswelle 68, die bei horizontaler Stellung des Streugerätes ebenfalls
horizontal liegt. Die Eingangswelle 68 ist an der Vorderseite des Getriebes 67 als Zapfwellenanschluß herausgeführt.
Die Drehachse der Welle 68 liegt in der Längsmittel ebene 36, das Getriebe 67 ist symmetrisch zu dieser
Ebene angeordnet. Die Antriebseinheit 50 besteht im wesentlichen aus vier Getrieben 54, dem Hauptgetriebe 67
und Zwischenstücken 69 und 70, durch die die Getriebe 54 und das Hauptgetriebe 67 miteinander verbunden sind. Die
mittleren Zwischenstücke 69, die die Getriebe 54 der Streugutverteiler 4 und 5 mit dem Hauptgetriebe 67 verbinden,
sind gleich ausgebildet und zu beiden Seiten des Hauptgetriebes 67 angeordnet. Die Getriebe 54 der Streugutverteiler
3 und 6 sind über die Zwischenstücke 70 mit den Getrieben 54 der mittleren Streugutverteiler 4 und 5
verbunden, die ebenfalls gleich ausgebildet, aber etwas länger als die Zwischenstücke 69 sind. Die Antriebswelle
65 verläuft durch die Getriebe 54, durch das Hauptgetriebe 6 7 und durch die Zwischenstücke 69 und 70; innerhalb
des Hauptgetriebes 67 ist die Antriebswelle 65 mit der Eingangswelle 68 antriebsverbunden. Im Hauptgetriebe 6 7
sitzen rückseitig zwei Wechselräder 71 und 72, wobei das Wechselrad 71 direkt auf der Eingangswelle 68 sitzt. Zum
Wechseln oder Tauschen der Wechselräder 71 und 72 ist ein abnehmbarer Deckel 73 an der Rückseite des Getriebes 6 7
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vorgesehen, nach dessen Entfernen die Wechselräder 71 und
72 getauscht oder gegen andere ausgewechselt werden können. Das Wechselrad 72 sitzt auf einer nicht dargestellten
Zwischenwelle, die parallel zur Eingangswelle 68 im Getriebe 67 gelagert ist und beispielsweise über Kegelräder
mit der Welle 65 antriebsverbunden ist.
Wie in Fig. 5 dargestellt, sind an der Antriebseinheit
50 Ansätze 75 vorgesehen . Diese Ansätze 75 sitzen an den
Zwischenstücken 70 und sind jeweils an einer Platte 74 festgeschraubt. Die Platten 74 sind fest mit den hinteren
Enden der Tragarme 24 und 25 verbunden und erstrecken sich quer und seitlich zu diesen Tragarmen. Die Zwischenstücke
70 sind über ihre Ansätze 75 mit jeweils vier Schrauben an der entsprechenden Platte 74 befestigt. Wie Fig. 5
zeigt, sind die Platten 74 parallel zu der nach hinten und oben gerichteten Rückwand des Vorratsbehälters 2 angeordnet.
Die Antriebseinheit 50 zusammen mit den Streugutverteilern 3 bis 6 ist folglich nur am Maschinengestell
1 und nicht am Vorratsbehälter 2 befestigt·
Die Streugutverteiler 3 bis 6 sind gleich ausgebildet,
ihr Aufbau im einzelnen ist anhand der Streugutverteiler 5 und 6 in den Fig. 5 und 6 dargestellt. Jeder Streugutverteiler
hat einen zentralen Tragkörper 76, der fest mit der entsprechenden Welle 62 bzw. 63 verbunden ist. An
dem Tragkörper 76 ist mit Schrauben 80 ein Streuteller
77 befestigt. Der Streuteller 77 hat einen am Außenumfang abgebogenen Rand 78 und ist senkrecht zur Drehachse 55
angeordnet. Zentriert wird der Streuteller 77 durch einen erhabenen kreisförmigen Ansatz 79 an der Unterseite des
Tragkörpers 76. Auf der Oberseite des Streutellers 77 sind vier gleich ausgebildete Wurfschaufeln 81 angebracht,
die in bezug auf die Drehachse 55 gleich und im gleichen Abstand angeordnet sind. Die Wurfschaufeln 81 haben einen
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gebogenen, etwa U-förmigen Querschnitt, der in bezug auf
die Drehrichtung (145, 146) nach vorne hin geöffnet ist. Die unteren Teile der Wurfschaufeln 81 liegen mit ihren
zur Drehachse 55 weisenden Enden nahe am Tragkörper 76, wie in Fig. 6 dargestellt ist. Die nach innen weisenden
Kanten 82 der oberen Teile der Wurfschaufeln 81 erstrecken
sich vom Außenumfang des Tragkörpers 76 an nach oben und außen. Diese nach innen weisenden Kanten 82
liegen in einer Rotationsebene, die den Mantel eines kopfstehenden Kegelstumpfes mit der Achse 55 bildet.
Von oben gesehen (Fig. 6) erstrecken sich die Wurfschaufeln
81 vom Außenumfang des Tragkörpers 76 geradlinig nach außen und in bezug auf die Drehrichtung (145, 146)
leicht nach hinten. Die Wurfschaufeln 81 sind so nach hinten gerichtet, daß die Rückwand 85 jeder Wurfschaufel
am Außenumfang des Streutellers 77 einen spitzen Winkel 83 mit einer radialen Linie 84 einschließt, wie in Fig. 6
dargestellt ist. In der hier dargestellten Ausführung beträgt dieser Winkel etwa 12°, doch können auch hiervon
abweichende Werte zweckmäßig sein. Die Wurfschaufeln 81
erstrecken sich vom Außenumfang des Tragkörpers 76 bis zum Außenumfang des Streutellers 77.
Nahe den Auslaßöffnungen 40 der Auslaßtrichter 32 bis 35
ist jeweils ein Dosierblech 88 vorgesehen. Die Dosierbleche 88 liegen dicht an den Unterseiten der gewölbten
Enden 39 an und sind jeweils mittels zwei Führungsschienen 8 9 und 90 befestigt, die an den Enden 39 der Auslaßtrichter
32 bis 35 mit jeweils vier Schrauben 91 angebracht sind (Fig. 7). Die Schienen 89 und 90 sind an
ihren gegenüberliegenden Führungsteilen mit Abstand von der Unterseite des jeweiligen unteren Endes 39 angeordnet,
so daß die Dosierbleche 88 zwischen den jeweiligen Schienen 89 und 90 und dem unteren Ende 39 verschiebbar
-25-
sind, wobei die Dosierbleche 88 von den Führungsschienen
89 und 90 getragen werden. Wie in Fig. 7 dargestellt ist,
hat jedes. Dosierblech 88 eine Auslaßkante 92, die unter der Auslaßöffnung 40 des entsprechenden Auslaßtrichters
32 bis 35 angeordnet ist. Die Auslaßkante 92 ist geradlinig ausgebildet und erstreckt sich in Arbeitsund
Fahrtrichtung 17 gemessen über eine Länge 93, die größer ist als die ebenfalls in Fahrtrichtung 17 gemessen
größte Länge 94 der Auslaßöffnungen 40. Die Dosierkante 92 ist in bezug auf die Seiten 42 und 43 der zugehörigen
Auslaßöffnung 4 0 schräg angeordnet, so daß, wie in Fig. 7 dargestellt, die Kante 92 einen Winkel 95 mit
der Querebene 37 aufspannt. Dieser Winkel 95 ist kleiner als der Winkel 96, den die Seite 43 einer Auslaßöffnung
4 0 mit der Querebene 3 7 einschließt. Die Dosierbleche 88 haben jeweils einen nach oben abgebogenen Rand 97,
der mittels einer Schraube 98 an einer Zunge 99 befestigt
ist; die Zungen 99 sitzen an einem gemeinsamen Stellarm 100. Wie in Fig. 7 dargestellt, ist die Schraube 98 an
dem abgebogenen Rand 97 befestigt und durch eine Bohrung 101 in der Zunge 99 hindurchgeführt. Die Zunge 99 ist
mit zwei Muttern 102 auf der Schraube 98 befestigt. Der
Stellarm 100 liegt bei horizontaler Stellung des Streugerätes ebenfalls horizontal und erstreckt sich längs
der Vorderseiten der Auslaßtrichter 32 bis 35, wie in den Zeichnungen dargestellt ist. Der Stellarm 100 ist
mit einer entsprechenden Steuereinrichtung verbunden, durch die die Dosierbleche 88 entsprechend unter den
Auslaßöffnungen 4 0 bewegt werden können, so daß der Durchlaßquerschnitt der öffnungen 4 0 nach Wahl verstellt
werden kann. In dieser Ausführung weist die hier nicht im einzelnen dargestellte Steuereinrichtung ein hydraulisch
betätigbares Stellglied 103 in Form eines Hubzylinders auf. Das eine Ende des Hubzylinders 103 ist an einer
Zunge 104 angelenkt, die fest mit dem Stellarm 100 verbunden
ist (Fig. 6). Das andere Ende des Hubzylinders
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103 ist über eine Zunge 105 am Tragarm 25 gelenkbefestigt. Das Stellglied 103 ist als doppelt wirkender Hubzylinder
ausgebildet/ um ein Verstellen in beide Richtungen zu ermöglichen/ was einem öffnen bzw. Schließen der Auslaßöffnungen
40 entspricht. Der Hubzylinder 103 ist parallel zum Stellarm 100 angeordnet.
Nahe jeder Auslaßöffnung 40 ist eine Auslaßführung in
Form einer Auslaßrutsche 106 angeordnet, die etwa U-förmigen Querschnitt hat. Am oberen Ende der Auslaßrutsche 106
ist eine Befestigungszunge 112 vorgesehen, die zusammen mit der Führungsschiene 90 mittels der Schrauben 91 befestigt
ist (Fig. 5). Auslaßrutsche 106 und Befestigungszunge 112 sind in Fig. 7 nicht dargestellt. Von oben
gesehen sind die Schenkel jeder U-förmigen Auslaßrutsche 106 mit seitlichem Abstand zur Auslaßöffnung 4 0 angeordnet.
Der Abstand der Schenkel ist größer als die Breite der Auslaßöffnung 40, quer zur Arbeits- und Fahrtrichtung 17
gemessen. Der die beiden Schenkel verbindende Steg 107
jeder Auslaßrutsche 106 erstreckt sich etwa von der Vorderseite einer Auslaßöffnung 40 nach hinten und unten
(Fig. 5). Das untere Ende 109 einer Auslaßrutsche 106 ist näher an der Drehachse 55 des zugehörigen Streugutverteilers
angeordnet als die Kanten 82 der umlaufenden Wurfschaufeln 81. Die Auslaßrutschen 106 reichen bis
zu einem Abstand 110 über den scheibenförmigen Teil des jeweiligen Tragkörpers 76; dieser Abstand 110 entspricht
etwa der halben Höhe 111 der Wurf schaufeln 8.1 an den Innenseiten. Die Seitenwände 108 (Schenkel) der Auslaßrutschen
106 konvergieren nach unten, wie es im einzelnen aus den Fig. 1 und 3 zu entnehmen ist.
Am unteren Ende des Vorratsbehälters 2 ist in jedem Auslaßtrichter 32 bis 35 mindestens ein Rührwerkzeug vorgesehen.
In dieser Ausführung hat jeder Auslaßtrichter 2
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Rührwerkzeuge 115 und 116, die gleich ausgebildet sind.
Fig. 6 zeigt die Rührwerkzeuge 115, 116 des Auslaßtrichters
34 in Draufsicht, in Fig. 5 ist ein Rührwerkzeug des Auslaßtrichters 35 in Seitenansicht dargestellt.
Die Rührwerkzeuge 115, 116 sitzen auf einer Welle 117, die im unteren Teil des Vorratsbehälters 2 angeordnet
ist und parallel zur Querebene 37 durch die Auslaßtrichter 32 bis 35 läuft. Die Drehachse der Welle 117 liegt auf
der Achse 38, um die die unteren Enden 39 gebogen sind. Jedes Rührwerkzeug hat eine im wesentlichen runde Scheibe
118, die senkrecht zur Welle 117 angeordnet ist und
an deren Außenumfang Ansätze 119 vorgesehen sind. Teile
der Ansätze 119 sind am Außenumfang des Rührwerkzeuges
115 zu Rührflügeln 120 abgebogen, die parallel zur Drehachse 38 verlaufen und koaxial zur Welle 117 angeordnet
sind(Fig. 5 und 6). Der Durchmesser 130 der Rührwerkzeuge
115, 116 ist so gewählt, daß sie sich mit ihrem Außenumfang
bis nahe zu den gebogenen Enden 39 der Auslaßtrichter 32 bis 35 erstrecken. Die Vorderkanten 122 der
Teile der Ansätze 119, die in der Ebene der Scheibe 118 liegen, sind in bezug auf die normale Drehrichtung 121
des Rührwerkzeuges schräg nach hinten in Richtung auf den Außenumfang gerichtet. Die hinteren Kanten 123 dieser
Teile verlaufen in bezug auf die Achse 38 etwa radial nach außen (Fig. 5). Die hintere Kante 123 und die hintere
Kante 124 des zugehörigen Rührflügels 120 liegen in
derselben Ebene. Die Vorderkante 125 der abgebogenen Rührflügel 120 ist in bezug auf die Drehrichtung 121 der
Scheibe 118 schräg nach hinten gerichtet. Die Scheiben
118 der Rührwerkzeuge 115 und 116 sind in einem Abstand
126 gegenüberliegend auf der Welle 117 angeordnet. Der Abstand 126 zweier gegenüberliegender Scheiben 118 entspricht
etwa der Breite der Auslaßöffnung 140, in Richtung der Welle 117 gemessen. Die Rührflügel 120 zwei
benachbarter und gegenüberliegender Rührwerkzeuge 115
und 116 sind aufeinander zu gerichtet. Die Rührflügel
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120 erstrecken sich jeweils über ihre Breite 127 parallel zur Welle 117, ihre Breite 127 entspricht etwa einem
Drittel des Abstandes 126 zwischen zwei gegegenüberliegenden Scheiben 118. In dieser Ausführung ist jedes Rührwerkzeug
115 und 116 mit sechs Ansätzen 119 versehen, die in gleichem Winkelabstand über den Außenumfang des jeweiligen
Rührwerkzeuges angeordnet sind. Die Ansätze 119 haben in Umfangsrichtung gemessen eine Breite 127,
die kleiner ist als der Abstand 128 zwischen zwei benachbarten Ansätzen 119 einer Scheibe 118. Dieser Abstand 128
ist etwa eineinhalb mal so groß wie die Breite 127 eines Ansatzes 119 (Fig. 5).
Die Welle 117, auf der die Rührwerkzeuge 115, 116 sitzen,
erstreckt sich durch die Auslaßtrichter 32 bis 35 jeweils über die Gesamtbreite des unteren Endes eines Auslaßtrichters
und ist in Lagern 131 und 132 gelagert, die
an den Seitenwänden des Vorratsbehälters 2 befestigt sind. Die Welle 117 ist durch die Seitenwände der Auslaßtrichter
32 bis 35 hindurchgeführt, innerhalb dieser Seitenwände sind sie in Durchführungen 133 gelagert, die verhindern,
daß Streugut zwischen Welle 117 und die Seitenwand eines
Auslaßtrichters gelangt. Es sei noch angemerkt, daß die Welle 117 durch Bohrungen 134 in den Tragarmen 24 und 25
hindurchgeführt ist, wie Fig. 6 zeigt.
Wie die Fig. 1 und 3 zeigen, sind die Lager 131 und 132, in denen die Welle 117 gelagert ist, mit Abstand von den
Seitenwänden des Vorratsbehälhers 2 angeordnet. Das Lager
132 ist Teil eines Getriebes 135, das mit einem Träger 132a mit Abstand zur Seitenwand des Vorratsbehälters 2 an dieser
befestigt ist. Das Getriebe 135 ist über ein Zwischenstück 136 mit dem letzten Getriebe 54 der Antriebseinheit 50 verbunden.
Die Antriebswelle 65 erstreckt sich durch das Zwischenstück 136 in das Getriebe 135, das als Wechselge-
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triebe ausgebildet ist. Am Ende der Welle 65 sitzt innerhalb
des Wechselgetriebes 135 ein Zahnrad 137. Das Zahnrad 137 kämmt mit einem Zahnrad 138, das auf einer Zwischenwelle
139 des Wechselgetriebes 135 sitzt. Das Wechselgetriebe 135 ist in dieser Ausführung als Wechselradkasten
ausgebildet, ein Wechselrad 140 sitzt auf der Zwischenwelle
139 und kämmt mit einem Wechselrad 141, das auf dem Ende der Welle 117 angeordnet ist. Der Wechselradkasten
135 hat einen abnehmbaren Deckel 42, der mittels Schrauben
143 am Getriebe befestigt ist.
Im Betrieb ist das Streugerät an der Dreipunkt-Hebevorrichtung eines Schleppers angeschlossen. Die Platten 20
bilden dabei den oberen Anschluß der Maschine und sind mit dem Oberlenker verbunden, die Unterlenker sind an
den durch die Zungen 21 und 2 3 gebildeten unteren Anschlüsse angekuppelt. Den Abmessungen des Schleppers entsprechend können die Unterlenker entweder zwischen den
Zungen 21 und 22 oder zwischen den Zungen 22 und 23 angelenkt werden. Die Eingangswelle 68 ist über eine
Kreuzgelenkwelle mit der Zapfwelle des Schleppers verbunden.
Das Streugerät ist insbesondere geeignet zum Verteilen
von streubarem Material, wie granuliertem und pulverigem Dünger oder Saatgut. Das auszustreuende Material wird
in den Vorratsbehälter 2 gefüllt und im Betrieb von
dort den Streugutverteilern 3 bis 6 zum Ausstreuen zugeführt. Das Streugut wird während der Fahrt ausgestreut,
wobei ein breiter Bodenstreifen mit Streugut bedeckt wird. Die Streudichte, mit der das Material über den Bodenstreifen
verteilt wird, wird über die Durchflußmenge der Auslaßöffnungen 4 0 gesteuert, die durch entsprechendes
Verstellen der Dosierbleche 88 vergrößert oder verkleinert werden können. Auf diese Weise kann die gewünschte Durch-
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flußmenge eingestellt werden, so daß bei vorgegebener Fahrgeschwindigkeit des Streugerätes die gewünschte
Streudichte entsteht. Das Verstellen der Dosierbleche in bezug auf die Auslaßöffnungen 40 erfolgt durch
Betätigen des Stellarmes 100 mittels der nicht dargestellten Steuereinrichtung. Die Steuereinrichtung ist
so ausgebildet, daß das Stellglied 103 zum Verstellen des Stellarmes 100 vorzugsweise vom Schlepper aus betätigbar
ist. Da alle vier Dosierbleche 88 fest über den Stellarm 100 miteinander verbunden sind, haben sie
immer dieselbe vorbestimmte Stellung zueinander. Der über die Zungen 99 mit den Dosierblechen 88 verbundene
Stellarm 100 wird von den Dosierblechen 88 bzw. den Führungsschienen 8 9 und 90 getragen. In diesem Ausführungsbeispiel ist der Stellarm aus einem Hohlprofil rechteckigen
Querschnitts hergestellt, er kann natürlich auch aus anderen einfachen und stabilen Bauteilen aufgebaut
sein. Um die Dosierbleche 88 exakt in bezug auf die zugehörigen Auslaßöffnungen 4 0 einstellen zu können, ist
jedes Dosierblech 88 in bezug auf die zugehörige Zunge 99 mit Hilfe der Muttern 102 auf der Schraube 98
verstellbar. Auf diese Weise können alle vier Dosierbleche 88 exakt in die gleiche Position zueinander und
zu den jeweiligen Auslaßöffnungen 40 eingestellt werden. Durch die genaue Einstellung der Dosierbleche 88 wird
erreicht, daß bei allen vier Auslaßöffnungen 40 stets der gleiche, aber veränderbare Durchlaßquerschnitt freigegeben
wird.
Die Auslaßkanten 92 der Dosierbleche 88 sind so angeordnet, daß sie den Auslaßquerschnitt beim Schieben der
Bleche 88 aus der voll geöffneten Stellung in die Schließstellung progressiv verkleinern, bis sie den
durch den Schnittpunkt der Seiten 4 2 und 43 gebildeten Scheitelpunkt erreichen. Auf diese Weise ist es möglich,
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das Streumaterial auch bei geringen Durchlaßmengen noch exakt zu dosieren, indem nur ein entsprechend kleiner
Durchlaßquerschnitt eingestellt wird.
Der Materialfluß durch die Auslaßöffnungen 40 wird durch
die Rührwerkzeuge 115 und 116 unterstützt, die im Betrieb
um die Achse 38 in Richtung des Pfeiles 121 rotieren. Die Vorderkanten 122 der Ansätze 190 sind so angeordnet,
daß sie beim Rotieren der Werkzeuge über den gewölbten Boden 39 des zugehörigen Auslaßtrichters bewegt werden
und das Streugut in Richtung auf die Auslaßöffnung 4 0 fördern. Die Vorderkanten 125 der Rührflügel 120 sind so
geformt, daß sie bei Drehung des Rührwerkzeuges in Richtung 121 das Streugut in Richtung auf die Ebene 4 4
bewegen. Hierdurch wird erreicht, daß auch dann, wenn die Auslaßöffnungen 40 durch die Dosierbleche 88 fast
ganz verschlossen sind, wie beispielsweise in Fig. 7 dargestellt ist, das Streugut durch die Vorderkanten
der Rührflügel 120 in Richtung auf den geöffneten Teil
der Auslaßöffnungen gefördert wird, wodurch ein konstanter Durchfluß auch bei geringem Austrittsquerschnitt gewährleistet
ist. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Rührflügel 120 zwei benachbarter Rührwerkzeuge
115 und 116 gegenüberliegend angeordnet, wie es in Fig. dargestellt ist, sie können aber auch versetzt zueinander
angeordnet sein, so daß die Rührflügel 120 eines Rührwerkzeuges 115 den Ausnehmungen zwischen den Rührflügeln
120 eines Rührwerkzeuges 116 gegenüberliegen. Ein Rührflügel 120 kann also auch so angeordnet sein,
daß er genau den Zwischenraum zwischen zwei gegenüber angeordneten Ansätzen 119 gegenüberliegt. Die Rührwerkzeuge
115 und 116 können auch hiervon abweichend versetzt zueinander angeordnet sein.
In der dargestellten Ausführung sind benachbarte Rührwerkzeuge
115 und 116 jeweils mittels einer Hülse 129
miteinander verbunden und zusammen als Werkzeugpaar auf der Welle 117 befestigt. Die Rührwerkzeuge 115, 116
können auch einzeln, also unabhängig voneinander auf der Welle 117 befestigt sein. Prinzipiell kann es auch
ausreichen, jedem Auslaßtrichter nur ein Rührwerkzeug zuzuordnen, um den Materialfluß zu den Auslaßöffnungen
zu gewährleisten. Die in den Zeichnungen dargestellten und beschriebenen Auslaßöffnungen 4 0 haben dreieckige
Form, sie können aber auch eine andere Form aufweisen. Bei anders ausgebildeten Auslaßöffnungen sollen die
Auslaßkanten 92 der Dosierbleche 88 so ausgebildet und angeordnet sein, daß bei Einstellung eines kleinen
Durchlaßguerschnittes das Verhältnis von Querschnittsfläche zum Umfang der Querschnittsfläche so groß wie
möglich ist.
Wenn, wie im dargestellten Ausführungsbeispiel, mehrere im Abstand voneinander angeordnete Auslaßöffnungen 4
vorgesehen sind, so ist es vorteilhaft, die Dosierbleche 88 miteinander zu verbinden, so daß immer alle
Dosierbleche 88 in derselben Stellung zueinander und in der gleichen Stellung in bezug auf die jeweilige Auslaßöffnung
40 angeordnet sind, ümdies zu erreichen, sollte der Stellarm 100 stabil ausgebildet sein, was
z. B., wie in der beschriebenen Ausführung, durch Einsatz eines rechteckigen Hohlprofils erreicht wird. Ein
weiterer Vorteil ist, daß sich der Stellarm 100 längs der Reihe von Auslaßöffnungen 40 erstreckt und alle
Dosierbleche 88 in der gleichen Weise daran befestigt sind. Um alle Dosierbleche in exakt die gleiche Stellung
in bezug auf die zugehörige Auslaßöffnung 40 zu bringen, ist es vorteilhaft, die Dosierbleche 88 mittels der
Muttern 102 in bezug auf den Arm 100 verstellbar auszubilden.
Im Betrieb werden die Streugutverteiler 3 bis 6 von der Antriebswelle 65 angetrieben. Die Antriebswelle 65 wird
von der Eingangswelle 68 über das Getriebe 6 7 angetrieben. Die Kegelräder 66 sind dabei so zueinander angeordnet,
daß die Streugutverteiler 3, 4, 5 und 6 im Betrieb in den in Fig. 2 dargestellten Drehrichtungen 145 und 146
angetrieben werden. Jeweils zwei auf einer Seite der Längsmittelebene 36 angeordnete Streugutverteiler drehen in
die gleiche Richtung, während die auf der anderai Seite liegenden beiden anderen Streugutverteiler in entgegengesetzte
Richtung angetrieben werden. In diesem Ausführungsbeispiel werden die Streugutverteiler 3 und 4 in Drehrichtung
145 und die Streugutverteiler 5 und 6 in Drehrichtung 146 angetrieben. Entsprechend ihren entgegengesetzten
Drehrichtungen 145 und 146 sind die Wurfschaufeln 81 der Streugutverteiler 3 und 4 symmetrisch
zu denen der Streugutverteiler 5 und 6 auf den Streutellern 77 angeordnet. Die Streugutverteiler 3 und 4 sind in
bezug auf die Längsmittelebene 36 des Streugerätes symmetrisch zu den Streugutverteilern 5 und 6 ausgebildet
und angeordnet. Im Betrieb bewegen sich die Vorderseiten der zu einer Seite der Längssymmetrieebene 36 angeordneten
Streugutverteiler zu einer Seite, während sich die Vorderseiten der Streugutverteiler auf der anderen
Seite der Längssymmetrieebene 36 zur anderen Seite bewegen.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel bewegen sich die Vorderseiten der Streugutverteiler von der
Längssymmetrieebene 36 weg.
Die Form der Streugutverteiler 3 bis 6, die Weise, in der sie angetrieben werden und die Weise, in denen ihnen
das Streugut zugeführt wird, bewirken, daß jeder der Streugutverteiler das Streugut über etwa dieselbe Fläche
wie die übrigen Streugutverteiler ausstreut; jeder Streugutverteiler wirft bei normalem Betrieb das Streugut
gleich weit zu beiden Seiten des Streugerätes. Je nach
I HAOi ϊ.-
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'Drehgeschwindigkeit der Streugutverteiler und des auszustreuenden
Materials kann mit dem beschriebenen und dargestellten Streugutverteiler eine Streubreite von 48 m
erreicht werden, wobei jeder Streugutverteiler das Material mit einer Breite von etwa 24 m zur einen und
zur anderen Seite der Längsmittelebene 36 auswirft. Da die Streugutverteiler 3 und 4 entgegengesetzt zu den
Streugutverteilern 5 und 6 angetrieben sind, sind auch die Zufuhröffnungen dementsprechend symmetrisch zur
Längsmittelebene 36 angeordnet. Insbesondere sind die unteren Enden 109 der Auslaßrutschen 106 in Draufsicht
symmetrisch zur Ebene 36 angeordnet. Die unteren Enden der Auslaßrutschen 106 sind über den Streugutverteilern
3 und 4 auf den zur Mittelebene 36 weisenden Seiten der Ebenen 147 angeordnet. Die unteren Enden 109 der Auslaßrutschen
106 über den Streugutverteilern 5 und 6 sind auf den zur Ebene 36 weisenden Seiten der entsprechenden
Ebenen 148 angeordnet. Auf diese Weise streuen die Streugutverteiler 3 und 4 in bezug auf die Längsmittelebene 36 symmetrisch zu den Streugutverteilern 5 und 6.
Hierdurch wird eine sehr gute und gleichmäßige Verteilung des Streugutes über die gesamte Streubreite erhalten.
Ein vorteilhafter Materialfluß zu den Streugutverteilern wird dadurch erreicht, daß die unteren Enden 109 der
Auslaßrutschen 106 innerhalb der durch die hinteren Kanten 82 der Wurfschaufeln 81 gebildeten Rotationsebenen
angeordnet sind. Vorteilhaft sind die Enden 109 unterhalb der Oberseiten der Wurfschaufeln 81 angeordnet,
vorzugsweise aber über dem scheibenförmigen Teil des Tragkörpers 76. Das gleichmäßige Ausstreuen wird
weiterhin dadurch gefördert, daß auf jeder Seite der Längsmittelebene 36 zwei Streugutverteiler angeordnet
sind, die das Material jeweils gleichmäßig über gleiche Abschnitte verteilen. Auf diese Weise wird das Streugut
über vier sich etwa deckende Abschnitte ausgestreut, die
paarweise symmetrisch zur Ebene 36 angeordnet sind und
die sich zu beiden Seiten der Ebene 36 etwa gleich weit erstrecken. Der Aufbau der Streugutverteiler und die
Anordnung der Auslaßöffnungen in bezug auf die Streugutverteiler ist so gewählt, daß die Streugutverteiler
3 und 4 das Material über die entsprechenden Abschnitte 149 und 150 auswerfen, die kreissegmentförmig um die
jeweilige Drehachse 55 angeordnet sind. Der Abschnitt erstreckt sich zwischen den Begrenzungslinien 151 und
152, der Abschnitt 150 zwischen den Begrenzungslinien 153 und 154, wie in Fig. 2 dargestellt. Die Streugutverteiler
5 und 6 verteilen das Material über entsprechende Abschnitte 155 und 156. Die Abschnitte 155 und 156 sind
ebenfalls kreissegmentförmig um die entsprechende Drehachse 55 angeordnet, der Abschnitt 155 erstreckt
sich zwischen den Begrenzungslinien 157 und 158, der
vom Streugutverteiler 6 bestreute Abschnitt 156 erstreckt sich zwischen den Begrenzungslinien 159 und 160. Das
Streugut wird innerhalb dieser Abschnitte in bezug auf die Fahrtrichtung 17 nach hinten ausgeworfen, d. h. zu
der von den Platten 20 bis 23 abgewandten Seite des
Streugerätes. Wenn der Schlepper in normaler Fahrtrichtung fährt, das Streugerät jedoch an der Vorderseite angeschlossen
ist, so wird das Streumaterial entsprechend auch nach vorne ausgeworfen.
Da die mittleren beiden Streugutverteiler 4 und 5 tiefer
angeordnet sind als die äußeren 3 und 6, wird das von
den Streugutverteilern 4 und 5 ausgeworfene Material nicht durch das von den Streugutverteilern 3 und 6 verteilte
Streugut beeinflußt. Auf diese Weise werden die
ausgeworfenen Streugutpartikel weder von den anderen Streugutverteilern noch von anderen Teilen des Streugerätes
behindert (Fig. 2). Das Streugut kann von den vier Streugutverteilern jederzeit so ausgeworfen werden,
daß es nicht an irgendwelchen Teilen des Streugerätes
J N
Tl
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aufschlägt; hierdurch wird das gleichmäßige Ausstreuen der Streugutverteiler nicht nachteilig beeinflußt. Das
gleichmäßige Ausstreuen wird weiterhin dadurch vorteilhaft beeinflußt, daß zwei der Streugutverteiler tiefer
angeordnet sind als die übrigen.
Geringe Unregelmäßigkeiten des einzelnen Streugutverteilers beim Ausstreuen des Streugutes machen sich nicht bemerkbar,
da sie vorteilhaft durch die übrigen Streugutverteiler kompensiert werden.
Wenn die Drehachsen 55 der Streugutverteiler in den vertikalen Ebenen 147 und 148 liegen, wird das Streugut
zu beiden Seiten der Längsmittelebene 36 mit zu den Rändern bis auf Null abfallender Streudichte verteilt.
Wegen der sehr großen Streubreite, über die das Material verteilt werden kann, kann die Überlappungsbreite zweier
nebeneinanderliegender Streifen, die nacheinander bestreut
wurden, die Hälfte der Streubreite betragen. Hierdurch wird eine sehr gleichmäßige Verteilung des Streugutes
über der gesamten Bodenoberfläche erreicht. Es ist deshalb vorteilhaft, wenn das Streugut mit der von der
Mitte (Ebene 36) bis zum Rand mit gleichmäßig bis auf Null abfallender Streudichte zu beiden Seiten der Längsmittelebene
36 ausgestreut wird. Diese Ausbildung ist deshalb sehr zweckmäßig zum Ausstreuen von Dünger oder
Saatgut, dadurch das sehr gleichmäßige Ausstreuen, z. B. des Düngers und/oder des Saatgutes, ein entsprechend
gleichmäßiger Bewuchs des Feldes erreicht wird.
Um das Streugut immer über die gleiche Streubreite ausstreuen zu können, ist es erforderlich, die Drehzahl der
Streugutverteiler dem verwendeten Streugut anpassen zu können. Hierzu können die Wechselräder 71 und 72 im
Getriebe 67 vertauscht oder durch andere Wechselräder ersetzt werden. Auf diese Weise kann bei gleichbleibender
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NÄCHST: "Λ:Ζ
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Zapfwellendrehzahl bzw. gleichbleibender Drehzahl der Eingangswelle 68 die Drehzahl der Antriebswelle 65 und
damit auch die Drehzahl der Streugutverteiler 3 bis 6 verändert
werden, umgekehrt kann durch die Drehzahländerung
auch die Streubreite, mit der das Streugut ausgestreut wird, verändert werden.
Der Materialfluß durch die Auslaßöffnungen 40 kann vorteilhaft
den unterschiedlichen Streumaterialien angepaßt werden, indem die Drehgeschwindigkeit der Rührwerkzeuge
115 und 116 entsprechend verändert wird. Die Drehzahl der
Rührwerkzeuge bzw. ihrer Welle 117 ist abhängig von der
Drehzahl der Antriebswelle 65 und der übersetzung im
Getriebe 135. Das Verhältnis der Drehzahlen der Welle
und der Antriebswelle 65 kann durch Tauschen oder Wechseln
der Wechselräder 140 und 141 im Wechselradkasten 135 verändert werden. Die Wechselräder 140 und 141 können entweder
vertauscht oder gegen andere Wechselräder ausgetauscht werden.
Die Drehzahl der Rührwerkzeuge auf der Welle 117 kann
also durch Wechseln der Wechselräder 140 und 141 und durch Wechseln der Wechselräder 71 und 72 verändert werden.
Gewöhnlich werden die Wechselräder 71 und 72 so gewählt, daß die für die Streugutverteiler gewünschte Drehzahl erreicht
wird. Die Drehzahl der Welle 117 der Rührwerkzeuge 115 und
116 kann dann durch Einsatz der entsprechenden Wechselräder
140 und 141 im Verhältnis zur Antriebswelle 65 geändert werden.
Obwohl das Streugerat in dieser Ausführung vier Streugutverteiler
aufweist, kann ein gleichmäßiges Streuergebnis auch vorteilhaft dann erreicht werden, wenn drei Streugutverteiler
vorgesehen sind. Einer dieser drei Streugutverteiler
sollte dann in anderer Höhe als die übrigen beiden angeordnet sein. Z. B. könnten nur die zwei Streu-
gutverteiler 3 und 6 zusammen mit einem dritten, mittig
dazwischen und tiefer angeordneten Streugutverteiler vorgesehen sein. Die Drehachse dieses dritten Streugutverteilers
könnte in der Längsmittelebene 36 liegen. Die Streugutverteiler 3 und 6 können in den mit den Pfeilen
145 und 146 gekennzeichneten Richtungen angetrieben sein, wobei der dritte, tiefer angeordnete Streugutverteiler
in einer der beiden Richtungen drehen kann. Es ist auch möglich, z. B. in Abhängigkeit von der Drehrichtung, den
dritten Streugutverteiler näher an einem der Streugutverteiler 3 oder 6 anzuordnen.
Bei der in den Fig. 1 bis 7 dargestellten Ausführung haben die Wurfschaufeln der Streugutverteiler 3 bis 6 im
wesentlichen alle die gleiche Ausrichtung um die jeweilige. Drehachse 55, die Wurfschaufeln können aber auch um
einen Winkel gedreht zueinander angeordnet sein. So können beispielsweise die Wurfschaufeln der Streugutverteiler
auf einer Seite der Symmetrieebene 36 anders um ihre Drehachse ausgerichtet sein als die der Streugutverteiler
auf der anderen Seite der Ebene 36. Fig. 8 zeigt in schematischer Darstellung eine solche Anordnung, wobei
die Wurfschaufeln 81 der Streugutverteiler 3 und 4 in
bezug auf ihre Drehachsen 55 gleich angeordnet sind, aber in bezug auf die Wurfschaufeln 81 der Streugutverteiler
5 und 6 um 45° gedreht angeordnet sind- Der Drehwinkel von 45° entspricht dem halben Winkel zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Wurfschaufeln eines Streugutverteilers,
der in dieser Ausführung 90'° beträgt. Vorzugsweise sollte der Versetzungswinkel etwa halb so groß wie der Winkenabstand
zwischen zwei aufeinanderfolgenden Wurschaufeln eines Streugutverteilers sein, wobei die Wurfschaufeln vorzugsweise
gleichmäßig um die Drehachse des Streugutverteiler verteilt angeordnet sind. Es kann auch eine Anordnung,wie
in Fig. 9 dargestellt, gewählt werden. Hierbei sind die Wurfschaufeln der Streugutverteiler 4 und 5 zueinander
gedreht angeordnet. Der Streugutverteiler 3 ist in bezug auf den Streugutverteiler 4 so angeordnet, daß seine
Wurfschaufeln versetzt sind zu denen des Streugutverteilers
4. Das Gleiche gilt für die Wurfschaufeln der
Streugutverteiler 5 und 6. Vorzugsweise sollten in jedem Fall die der Mittelebene 36 benachbarten Streugutverteiler
versetzt zueinander angeordnet sein, wie es in den Fig. 8 und 9 dargestellt ist." Durch die um einen Winkel
versetzte Anordnung der Streugutverteiler zueinander auf beiden Seiten der Ebene 36 wird das gleichmäßige
Ausstreuen vorteilhaft beeinflußt, auch das Kollidieren von Streugutteilchen aus verschiedenen Streugutverteilern
wird hierdurch vermindert.
Ein Streugerät nach der Erfindung weist eine sehr große Arbeitsbreite, ein sehr exaktes Streuverhalten und eine
große Aufnahmekapazität des Vorratsbehälters aufweisen. Da die Streubereiche der einzelnen Streugutverteiler
einander mehrfach überlappen, wird eine hohe Streugenauigkeit erreicht. Diese Genauigkeit wird weiterhin dadurch
unterstützt, daß die Dosierbleche direkt und ohne Gelenkverbindungen miteinander verbunden sind.
Die große Aufnahmekapazität des Vorratsbehälters von beispielsweise 2.000 1 stellt genügend Material zur Verfügung,
um bei großer Streubreite selbst bei hoher Fahrgeschwindigkeit des Schleppers mit hoher Streudichte
zu arbeiten. Die Leistung des Streugerätes ist sehr hoch, da eine große Fläche binnen kurzer·Zeit bearbeitet werden
kann, was zu einer Erhöhung der Produktivität führt.
Auch in konstruktiver Hinsicht ist das erfindungsgemäße
Streugerät sehr vorteilhaft. Die Anordnung, die Streugutverteiler auf der Antriebseinheit 50 anzuordnen, die nur
an den Tragarmen 24 und 25 befestigt ist, ergibt eine ein-
MACH ^EFcElCHT
3529Λ52
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fache und zugleich gute Verbindung zwischen Streugutverteilern, dem Antrieb und dem Maschinengestell. Die
Maschine kann deshalb auch aus einfachen Grundelementen aufgebaut werden.
Claims (61)
- C. van der LeIy N. V. " A 38 36 0/beoaWeverskade 10ZG Maasland /Niederlandet 5. Aug.Ansprücheι Ij Streugerät, insbesondere für den landwirtschaftlichenV/ Einsatz, mit einem am Maschinengestell angebrachten Vorratsbehälter und mehreren angetriebenen Streugutverteilern, die das Streugut jeweils über etwa dieselbe Fläche ausstreuen,dadurch gekennzeichnet, daß drei Streugutverteiler (3 bis 6) am Streugerät vorgesehen sind. ψ
- 2. Streugerät nach Anspruch 1, * dadurch gekennzeichnet, daß ein Streugutverteiler (4/ 5) in unterschiedlicher Höhe zu den beiden anderen Streugutverteilern (3, 6) angeordnet ist.
- 3. Streugerät nach Anspruch 1 oder 2,dadurch gekennzeichnet, daß zwei Streugutverteiler (3, 6) in gleicher Höhe angeordnet sind.
- 4. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß vier Streugutverteiler (3 bis 6) vorgesehen sind, die paarweise in unterschiedlicher Höhe angeordnet sind.
- 5. Streugerät nach Anspruch 4,dadurch gekennzeichnet, daß die Streugutverteiler (3 bis 6) in Draufsicht in einer Reihe quer zur normalen Arbeits- und Fahrtrichtung (17) des Streugerätes— 2 —verteiler (4, 5) in geringerer Höhe über dem Boden angeordnet sind als die beiden äußeren Streugutverteiler (3, 6) .
- 6. Streugerät nach Anspruch 4 oder 5,dadurch gekennzeichnet, daß die beiden mittleren Streugutverteiler (4 und 5) mit Abstand zueinander angeordnet sind, wobei die äußeren Streugutverteiler (3 und 6) den jeweils benachbarten mittleren Streugutverteiler (4, 5) zumindest zum Teil überlappen.
- 7. Streugerät nach Anspruch 6,dadurch gekennzeichnet, daß die Überlappungslänge (60) zwischen einem äußeren Streugutverteiler (3, 6) und dem benachbarten mittleren Streugutverteiler (4, 5) "? etwa einem Viertel des Durchmessers eines Streugutver- *■ teiler (3 bis 6) entspricht.
- 8. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Streugutverteiler (3 bis 6) symmetrisch in bezug auf die in Arbeitsund Fahrtrichtung (17) verlaufende Längsmittelebene (36) angeordnet sind, die bei horizontaler Stellung des Streugerätes vertikal ist.
- 9. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachsen (55) der Streugutverteiler (3 bis 6) parallel zueinander angeordnet sind und in einer Ebene (56) liegen, die im wesentlichen quer zur Arbeits- und Fahrtrichtung (17) des Streugerätes angeordnet ist.
- 10. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Streugutverteiler (3 bis 6) so miteinander antriebsverbunden sind,t -3-daß zwei der Streugutverteiler (3 bis 6) gleichsinnig rotieren und der bzw. die übrigen Streugutverteiler (3 bis 6) entgegengesetzt dazu rotieren.
- 11. Streugerät nach Anspruch 8 und 10,dadurch gekennzeichnet, daß die zu einer Seite der Längsmittelebene (36) angeordneten Streugutverteiler (3,4) in entgegengesetzter Richtung zu den Streugutverteilern (5, 6) auf der anderen Seite dieser Längsmittelebene (36) antreibbar sind.
- 12. Streugerät nach Anspruch 11,dadurch gekennzeichnet, daß die Streugutverteiler (3, 4 bzw. 5, 6) auf einer Seite der Längsmittelebene (36) so antreibbar sind, daß sich die der Streurichtung abgewandten Seiten am Außenumfang des jeweiligen ~Streugutverteilers (3 bis 6) von der Längsmittelebene ;>-(36) wegbewegen. 5 <
- 13. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß am Streugerät Anschlüsse (20 bis 23) vorgesehen sind, mit denen das Streugerät an die Hebevorrichtung eines Schleppers ,anschließbar ist, wobei die zu den Anschlüssen (20 bis 23) gerichteten Seiten der Streugutverteiler (3 bis 6) so antreibbar sind, daß sie sich von der Längsmittelebene (36) wegbewegen.
- 14. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Streugutverteiler (3 bis 6) so angeordnet und ausgebildet sind, daß die von ihnen bestreute Fläche symmetrisch zur Längsmittelebene (36) des Streugerätes liegt.-4-■ ■ ■' ■ - ; ^ ■ ' ' ' ■' ■ ■ ' -f- - ■ ■ , ■■ f
- 15. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Streugutverteiler (3 bis 6) einen Streuteller (77) aufweist, auf dem ein oder mehrere Wurfschaufeln (81) angeordnet sind.
- 16. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Streugutverteiler (3 bis 6) eine oder mehrere Wurfschaufeln (81) aufweist und im Betrieb um eine Drehachse (55) antreibbar ist, wobei die Wurfschaufeln (81) aller Streugutverteiler (3 bis 6) in bezug auf ihre Drehachse und Drehrichtung (55) gleich angeordnet sind.
- 17. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Streugutverteiler (3 bis 6) mindestens eine Wurfschaufel aufweist und im Betrieb um eine Drehachse (55) antreibbar ist, wobei die Wurfschaufeln zweier Streugutverteiler (3, 4; 5, 6) in bezug auf ihre Drehachse (55) unterschiedlich gerichtet sind.
- 18. Streugerät nach Anspruch 17,dadurch gekennzeichnet, daß die Wurfschaufeln (81) benachbarter Streugutverteiler (3, 4 bzw.5, 6) in bezug auf ihre Drehachse (55) um einen Winkel versetzt zueinander angeordnet sind.
- 19. Streugerät nach Anspruch 17,dadurch gekennzeichnet, daß die Wurfschaufeln (81) der Streugutverteiler (3, 4 bzw. 5, 6) auf einer Seite der Längsmittelebene (36) in bezug auf ihre Drehrichtung gleich gerichtet sind.
- 20. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der vertikale Abstand (58) zwischen zwei Streugutverteilern (3, 4; 5, 6)— 5 —etwa doppelt so groß ist wie die Höhe (111) eines Streugutverteilers (3 bis 6).
- 21. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachsen (55) der am nächsten zueinander angeordneten Streugutverteiler (3, 4; 5,6) einen Abstand (57) zueinander aufweisen, der etwa um ein Sechstel größer als der Durchmesser (53) eines Streugutverteilers (3 bis 6) ist.
- 22. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Streugutverteiler (3 bis 6) im wesentlichen gleich ausgebildet sind.
- 23. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß ein Streugutverteiler (3 bis 6) einen tellerförmigen Teil (76) aufweist, der über dem Streuteller (77) angeordnet ist, auf dem eine oder mehrere Wurfschaufeln (81) vorgesehen sind.
- 24. Streugerät nach einem der Ansprüche T bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Wurfschaufeln (81) von nahe der Drehachse (55) eines Streugutver^ teilers (3 bis 6) zu seinem Außenumfang in bezug auf die Drehrichtung (145, 146) nach hinten erstrecken.
- 25. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Drehachse (55) weisen.den Enden der Wurf schaufeln (81) aufwärts gerichtet sind und in einer nach oben divergierenden Rotationsebene liegen, deren Rotationsachse mit der Drehachse (55) zusammenfällt.
- 26. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Streugutverteiler-6-(3 bis 6) auf vertikalen Wellen (62, 63) sitzen, die in einer Antriebseinheit (50) gelagert sind, durch die die Streugutverteiler (3 bis 6) antriebsverbunden sind.
- 27. Streugerät nach Anspruch 26,dadurch gekennzeichnet, daß sich die Antriebseinheit (50) horizontal und quer zur Arbeits- und Fahrtrichtung (17) des Streugerätes erstreckt.
- 28. Streugerät nach Anspruch 26 oder 27,dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinheit (50) entlang der Unterseite des Vorratsbehälter (2), aber oberhalb seines unteren Endes (39) angeordnet ist.
- 29. Streugerät nach einem der Ansprüche 26 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinheit (50) an der Seite des Vorratsbehälters (2) angeordnet ist, die in Streurichtung des Gerätes weist.
- 30. Streugerät nach einem der Ansprüche 26 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinheit (50) Getriebe (54) aufweist, in denen die Wellen (62, 63) der Streugutverteiler (3 bis 6) gelagert sind, wobei die Getriebe (54) durch Verbindungselemente (69, 70) miteinander verbunden sind, und daß die Antriebseinheit (50) ein Hauptgetriebe (67) aufweist, dessen Eingangswelle (68) zum Anschluß an die Zapfwelle des Schleppers vorgesehen ist.
- 31. Streugerät nach Anspruch 30,dadurch gekennzeichnet, daß dem Hauptgetriebe (67) ein Wechselgetriebe (71, 72) zur Änderung des Übersetzungsverhältnisses zwischen der Eingangswelle (68) und der Antriebswelle (65) der Antriebseinheit (50) zugeordnet ist.
- 32. Streugerät nach einem der Ansprüche 26 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinheit (50) der Streugutverteiler (3 bis 6) unabhängig vom Vorratsbehälter (2) am Maschinengestell (1) befestigt ist.
- 33. Streugerät nach Anspruch 32,dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinheit (50) an Tragarmen (24, 25) befestigt ist, die sich vom vorderen Teil des Maschinengestelles(101) unterhalb des Vorratsbehälters (2) nach hinten erstrecken, wobei die Antriebseinheit (50) hinter dem Vorratsbehälter (2) an den Enden der Tragarme (24, 25) angebracht ist.
- 34. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Streugutverteiler (3 bis 6) nahe einem Auslaßtrichter (32 bis 35) des Vorratsbehälters (2) angeordnet ist, wobei jeder Auslaßtrichter (32 bis 35) mindestens eine Auslaßöffnung (40) aufweist.
- 35. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslaßöffnungen (4 0) der Auslaßtrichter (32 bis 35) symmetrisch in bezug auf die Längsmittelebene (36) des Streugerätes angeordnet sind.
- 36. Streugerät nach Anspruch 35,dadurch gekennzeichnet, daß die Auslaßöffnungen (40) einen geringeren Abstand zur Längsmittelebene (36) des Streugerätes aufweisen als die jeweils zugehörigen Drehachsen (55) der Streugutverteiler (3 bis 6).
- 37. Streugerät nach einem der Ansprüche 34 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslaßöffnungen (40)dreieckig ausgebildet sind, wobei eine Seite jeder Auslaßöffnung (40) senkrecht zur normalen Arbeitsund Fahrtrichtung (17) des Streugerätes angeordnet ist und die beiden anderen Seiten gleich lang sind und jeweils einen Winkel mit der Auslaßkante (92) einer Dosiereinrichtung (88) aufspannen, und daß die Auslaßkante (92) einen Winkel (95) mit der Bewegungsrichtung der Dosiervorrichtung (88) aufspannt, der kleiner ist als der Winkel zwischen zwei Seiten einer dreieckigen Auslaßöffnung (40).
- 38. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen jedem Auslaßtrichter (32 bis 35) und dem zugehörigen Streugutverteiler (3 bis 6) eine Streugutführung (81) vorgesehen ist, deren eines Ende nahe der Auslaßöffnung (40) und deren anderes Ende über einen mittleren Teil des Streugutverteilers angeordnet ist, der innerhalb der Rotationsebene liegt, auf der die inneren Enden (82) der Wurfschaufeln (81) liegen.
- 39. Streugerät nach einem der Ansprüche 34 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Dosiereinrichtungen (88) aus Dosierplatten (88) bestehen, die nahe der Auslaßöffnungen (40) angeordnet sind, und daß die Dosierplatten (88) über einen Stellarm (100) fest miteinander verbunden sind, der sich längs der Auslaßöffnungen (40) erstreckt und über eine Steuereinrichtung\verstellbar ist, so daß die Dosierplatten gemeinsam verstellbar sind.
- 40. Streugerät, insbesondere für den landwirtschaftlichen Einsatz, mit einem Maschinengestell und mindestens einem daran angeordneten Streugutverteiler und mit einem am Maschinengestell befestigten Vorratsbehälter mit mindestens einer Auslaßöffnung, deren Auslaß-querschnitt mittels einer Dosiereinrichtung verstellbar ist,dadurch gekennzeichnet, daß der Vorratsbehälter (2) mindestens drei Auslaßöffnungen (40) aufweist, nahe denen jeweils eine Dosiereinrichtung (88) vorgesehen ist, und daß die Dosiereinrichtungen (88) über einen gemeinsamen Stellarm (100) fest miteinander verbunden sind, so daß die Auslaßquerschnitte gleichzeitig veränderbar sind.
- 41. Streugerät nach Anspruch 39 oder 40,dadurch gekennzeichnet, daß die Dosiereinrichtungen (88) geradlinig längs der Auslaßöffnungen (40) bewegbar sind, und daß sich der gemeinsame Stellarm (100) längs der Auslaßöffnungen (40) erstreckt und im wesentlichen in Richtung seiner Längsachse verstellbar ist.
- 42. Streugerät nach einem der Ansprüche 39 bis 41, dadurch gekennzeichnet, daß die Dosiereinrichtungen(88) aus Dosierplatten (88) bestehen, die zum\fest
Versteilemmit dem Stellarm (100) verbunden sind. - 43. Streugerät nach einem der Ansprüche 39 bis 42, dadurch gekennzeichnet, daß der Stellarm (100) horizontal angeordnet ist und sich längs der Unterseite des Vorratsbehälters (2) quer zur Arbeits- und Fahrtrichtung (17) erstreckt.
- 44. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 43, dadurch gekennzeichnet, daß die Dosiereinrichtungen (88) in der Richtung verstellbar sind, in der die Streugutverteiler (3 bis 6) nebeneinander angeordnet sind, wobei am Vorratsbehälter (2) für jeden Streugutverteiler (3 bis 6) ein Auslaßtrichter (32 bis 35)- ίο -mit mindestens einer Auslaßöffnung (40) vorgesehen ist, und daß der Stellarm (100) für die Dosiereinrichtungen (88) längs dieser Auslaßtrichter verläuft.
- 45. Streugerät nach einem der Ansprüche 39 bis 44, dadurch gekennzeichnet, daß jede Dosierplatte eine Auslaßkante (92) aufweist, die einen Winkel von weniger als 90° mit der Richtung einschließt, in der die Dosierplatte (88) bewegbar ist.
- 46. Streugerät nach einem der Ansprüche 39 bis 45, dadurch gekennzeichnet, daß der Stellarm (100) mit einer Steuereinrichtung verbunden ist, die einen hydraulischen Stellzylinder (103) aufweist, durch den der Stellarm (100) zum Verkleinern oder Vergrößern der Auslaßquerschnitte verstellbar ist.
- 47. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 46, dadurch gekennzeichnet, daß im Vorratsbehälter nahe den Auslaßöffnungen (40) ein Rührwerkzeug (115, 116) vorgesehen ist, das auf einer antreibbaren Welle (117) sitzt.
- 48. Streugerät nach Anspruch 47,dadurch gekennzeichnet, daß die Welle (117) des Rührwerkzeuges (115, 116) mit der Antriebswelle (65) der Streugutverteiler (3 bis 6) antriebsverbunden ist und daß eine Übersetzung (140, 141) zwischen der Antriebswelle (65) und der Welle (117) für die Rührwerkzeuge (115, 116) zum Ändern des Übersetzungsverhältnisses zwischen diesen Wellen vorgesehen ist.
- 49. Streugerät nach Anspruch 48,dadurch gekennzeichnet, daß die Welle (117) des Rührwerkzeuges (115, 116) in Lagern (131, 132) gelagertist, die nahe den Seitenwänden des Vorratsbehälters (2) mit Abstand davon angebracht sind.
- 50. Streugerät nach Anspruch 48 oder 49,dadurch gekennzeichnet, daß die Übersetzung (140, 141) ein Wechselgetriebe ist, in dem auf den Wellenenden von Antriebswelle (68) und Rührwerkswelle (117) jeweils ein Wechselrad (14 0, 141) sitzt, die zum Ändern des Übersetzungsverhältnisses vertauschbar und/ oder gegen andere Wechselräder auswechselbar sind.
- 51. Streugerät nach einem der Anspruch 4 7 bis 50, dadurch gekennzeichnet, daß ein Rührwerkzeug (115, 116) aus einem scheibenförmigen Teil (118) besteht, an dessen Außenumfang Ansätze (119) vorgesehen sind, deren Enden nahe dem Boden des Vorratsbehälters(2) angeordnet sind.
- 52. Streugerät nach Anspruch 51,dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Teil der Ansätze (119). innerhalb der Ebene der scheibenförmigen Teils (118) angeordnet ist, dessen Kanten (122, 123) in Drehrichtung des Rührwerkzeuges (115, 116) gesehen zum Außenumfang des scheibenförmigen Teils (118) nach hinten gerichtet sind.
- 53. Streugerät nach Anspruch 51 oder 52,dadurch gekennzeichnet, daß ein Rührwerkzeug (115, 116) an seinem Außenumfang mindestens einen Rührflügel (120) aufweist, der sich quer zum scheibenförmigen Teil (118) erstreckt und der eine Kante (125) aufweist, die in Drehrichtung (121) des Rührwerkζeuges (115, 116) nach hinten gerichtet ist.
- 54. Streugerät nach einem der Ansprüche 47 bis 53, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Rührwerkzeuge (115,- 12 -116) mit Abstand voneinander angeordnet sind, deren Rührflügel (120) aufeinander zugerichtet sind und die im Betrieb längs einer Auslaßöffnung (4 0) nahe dieser bewegt werden.
- 55. Streugerät nach einem der Ansprüche 47 bis 54, dadurch gekennzeichnet, daß die Rührwerkswelle (117) parallel zum Boden des Vorratsbehälters (2) angeordnet ist.
- 56. Streugerät nach einem der Ansprüche 4 7 bis 55, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (39) des Vorratsbehälters (2) konzentrisch um die Rührwerkzeuge angeordnet ist, wobei die Rührwerkzeuge (115, 116) bis nahe zum Boden (39) des Vorratsbehälters (2) reichen.
- 57. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 56, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorratsbehälter eine Länge von etwa 260 cm bis 300 cm aufweist, quer zur Arbeits- und Fahrtrichtung (17) des Streugerätes gemessen.
- 58. Streugerät, insbesondere für den landwirtschaftlichen Einsatz, mit einem am Maschinengestell angebrachten Vorratsbehälter und mehreren angetriebenen Streugutverteilern, die das Streugut jeweils über etwa dieselbe Fläche ausstreuen,dadurch gekennzeichnet, daß der Vorratsbehälter (2) eine Länge von etwa 260 bis 300 cm, quer zur Arbeitsund Fahrtrichtung (17) des Streugerätes gemessen, aufweist.
- 59. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 48, dadurch gekennzeichnet, daß die StreugutverteilerNACi-SSERHlCHT- 13 -(3 bis 6) über die Länge (29) des Vorratsbehälters (2) angeordnet sind und daß sich die Antriebseinheit (50) über eine Länge erstreckt, die etwa dem Abstand zwischen den Streugutverteilern (3 bis 6), quer zur Arbeits- und Fahrtrichtung (17) gemessen, entspricht.
- 60. Streugerät nach einem der Ansprüche 57 bis 59, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorratsbehälters (2) in Draufsicht rechteckige Form hat und seine Längsseiten quer zur Arbeits- und Fahrtrichtung (17) des Streugerätes angeordnet sind, und daß der Vorratsbehälter (2) symmetrisch zur Längsmittelebene (36) und einer Quersymmetrieebene (37) ausgebildet und angeordnet ist, wobei in dieser senkrecht zur Längsmittelebene (36) verlaufenden Querebene (37) die Auslaßtrichter (32 bis 35) angeordnet sind, deren Anzahl der Anzahl der Streugutverteiler (3 bis 6)· entspricht.
- 61. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 60, dadurch gekennzeichnet, daß die Streugutverteiler (3 bis 6) am Maschinengestell (T) des Streugerätes angebracht sind, und daß das Maschinengestell (1) einen Teil aufweist, der im wesentlichen zu einer Seite des Vorratsbehälters angeordnet und aufwärts gerichtet ist, wobei an den oberen Enden dieses Teiles der Vorratsbehälter befestigt ist, und daß dieser Teil mit horizontal gerichteten Tragarmen (24, 25) verbunden ist, die sich unter dem Vorratsbehälter(2) nach hinten erstrecken und an denen die Antriebseinheit (50) befestigt ist.
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