DE3527100A1 - Einrichtung zum schutz gegen hochwasser - Google Patents
Einrichtung zum schutz gegen hochwasserInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Schutz
gegen Hochwasser, bestehend aus einem am Erdboden
verankerten Stützgerüst und mindestens einer Hochwasser
zurückhaltenden, flexiblen Materialbahn, die jeweils
an ihrer Längsseite Befestigungselemente aufweist und
mit dem ersten Befestigungselement an der Oberseite des
Stützgerüsts angeordnet ist und mit dem zweiten Befestigungselement
am Erdboden verankert ist.
Bekanntlich werden Hochwasser gefährdete Gebiete,
wie Uferstraßen, Häuser, Plätze und dergl., durch
ortsfeste Hochwasserschutzbauten, wie Erddämme, Betonmauern,
Spundwände, Untergrunddichtungen, Entwässerungs-
und Polderpumpwerke sowie durch zusätzliche Einrichtungen,
beispielsweise Sperreinrichtungen zum Schutz vor Rückflutungen
durch das Kanalnetz uws., geschützt. Derartige
ortsfeste Hochwasserschutzanlagen erfordern einen
erheblichen Investitionsaufwand und haben weiterhin
den Nachteil, daß sie wegen ihrer relativ großen Höhe
das Städte- bzw. Landschaftsbild beeinträchtigen.
Da die Hochwassergefahr nur während weniger Wochen
im Jahr besteht, werden die bekannten ortsfesten Schutzeinrichtungen
während der viel längeren, nicht durch
Hochwasser gefährdeten Jahreszeit, insbesondere in
Fremdenverkehrsgebieten als äußerst nachteilig angesehen.
Insofern wurden bereits mobile Einrichtungen zum Schutz
gegen Hochwasser vorgeschlagen, die im Bedarfsfall
aufgebaut und nach dem Abflauen der Hochwassergefahr
wieder abgebaut wurden.
So ist aus der DE-OS 20 56 356 eine Einrichtung der
eingangs erwähnten Art bekannt, bei der entlang der
Hochwasser gefährdeten Stelle ein aus einer Vielzahl
von Stützen bestehendes Stützgerüst aufgebaut ist,
das mit speziellen Befestigungseinrichtungen im Boden
verankert ist. Dieses Stützgerüst ist mit einer flexiblen,
wasserdichten Materialbahn versehen, die entlang ihrer
Längskanten jeweils mit Kederleisten versehen ist.
Dabei wird die obere Kederleiste mit dem Oberteil
des Stützgerüsts verbunden und soll somit die Druckkräfte
in das Stützgerüst einleiten. Andererseits ist die
andere Längskante der Materialbahn im Erdboden verankert
und an einer eingerammten Spundwand befestigt, um
ein Hinterfließen der flexiblen Materialbahn zu verhindern.
Des weiteren sollen hier die an dieser Längskante
auftretenden Zugspannungen in die Spundwand abgeleitet
werden.
Abgesehen davon, daß in dieser DE-OS keinerlei Angaben
über die Beschaffenheit der Materialbahn gemacht werden,
kann diese keinesfalls die gewünschten Wassermengen
aufstauen, da die Kräfte im wesentlichen über die
Längskanten abgeführt werden, die lediglich punktartig
auf den jeweiligen Gerüstspitzen aufliegen bzw. dort
befestigt sind. Die hier auftretenden Punktlasten
sind jedoch bereits so groß, daß die bisher verwendeten
Materialbahnen zwangsläufig bei derartigen Lasten reißen.
In der US-PS 41 36 995 ist eine weitere Einrichtung
zum Schutz gegen Hochwasser beschrieben, bei der ebenfalls
eine Vielzahl von Stützen zur Auflagerung der Materialbahn
eingesetzt wird. Bei dieser Ausführung liegt die Materialbahn
sowohl in Längsrichtung als auch in Querrichtung
an den Stützen auf, so daß die auftretenden Kräfte
sowohl quer als auch längs in das Stützgerüst eingeleitet
werden können.
Aufgrund der auftretenden Lasten weitet sich die elastische
Materialbahn um einen bestimmten Betrag
in Abhängigkeit von der Lastgröße aus, so daß gewisse
Dehnungsreserven in der Materialbahn vorhanden sein
müssen. Diese Reserve wird bei der Materialbahn gem.
US-PS dadurch zur Verfügung gestellt, daß zwischen
den jeweiligen Stützen in der Materialbahn Falten
vorgesehen sind, die sich bei Belastung nach hinten
ausbauchen. Durch die Fixierung der Falten an den
jeweiligen Rändern der Materialbahn entfällt dort
eine Ausbauchung mit der Folge, daß auch dort wiederum
Punktlasten auftreten, die zwangsläufig zum Reißen
der Materialbahn beim Einsatz führen.
Dabei ist im Stand der Technik generell nicht ausgeführt,
welche Festigkeitseigenschaften die einzusetzende
Materialbahn überhaupt aufweisen muß, um wirksam als
Hochwasserschutz eingesetzt werden zu können.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Einrichtung zum Schutz gegen Hochwasser gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 zur Verfügung zu stellen,
die Hochwasser von wenigstens 1,5 m Höhe wirksam zurückhalten
kann.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäß eingesetze Materialbahn weist zunächst
den Vorteil auf, daß sie zwischen den vorgesehenen Befestigungselementen
einen hydrostatischen Druck von wenigstens
1,5 m Wasserhöhe aufnehmen kann, ohne daß die Gefahr besteht,
daß sie bereits aufgrund ihrer Materialeigenschaften bricht. Demzufolge
kann die vorgeschlagene Materialbahn als wasserabhaltendes
Element in Verbindung mit einer Vielzahl von Stützen
eingesetzt werden, ohne daß hierdurch die Gefahr besteht,
daß der bei einem Wasserstand 1-3,5 m auftretende
Wasserdruck bereits die Membran zerstört.
Zur Aufnahme derart hoher Lasten dient als Grundwerkstoff
zur Herstellung der Materialbahn ein Gewebe aus hochreißfesten,
widerstandsfähigen Kunststoff-Fäden, die üblicherweise
aus einer Vielzahl von synthetischen Endlosfäden
hergestellt sind, oder ein Fadengelege mit Wirk-, Näh-
oder Klebeverfestigung der Fäden untereinander.
Als Material für derartige Fäden kommen beispielsweise
Polyester, die unter anderem von der Firma Hoechst AG
unter der Bezeichnung "Trevira hochfest" vertrieben
werden, Aramide, die beispielsweise von der Firma
Dupont unter der Bezeichnung "Kevlar" vertrieben werden,
Kohlenstoff-Fasern, Polyamide, hochfeste Polyethylenfäden,
Polyvinylalkohol-Fasern und ähnliche synthetische
Fasern, die eine geringe Dehnung aufweisen, in Frage.
Als besonders wirtschaftlich einsatzfähig haben sich
Polyesterfäden erwiesen, wobei insbesondere PE-Fäden
mit 1.100-11.000 dtex eingesetzt werden.
Derartige Fäden sind vorteilhaft miteinander verzwirnt,
beispielsweise 3-6, insbesondere 3 oder 4 Fäden, wodurch
die textile Raumerfüllung des erzeugten Gewebes
erhöht wird. Die Anzahl der Zwirndrehungen/m werden in
technisch üblicher Weise aufgrund der α-Werte festgelegt.
Daneben können jedoch auch ungezwirnte Fäden eingesetzt
werden, was im vorliegenden Fall jedoch weniger bevorzugt
ist.
Derartige Fäden werden entsprechend der zu erzielenden
Reißbeständigkeit des Gewebes zu einem Gewebe verwoben,
wobei verschiedene Bindungstypen, die nachstehend
erläutert sind, eingesetzt werden können. Bei den
erfindungsgemäß einsetzbaren Bindungen soll die Flotierung
in Kette und Schuß relativ lang sein, damit ein
möglichst geringer Crimp in beiden Richtungen, vorzugsweise
in Schußrichtung, gegeben ist. Es sind dabei solche
Bindungen einsetzbar, bei denen in dem beschichteten
Produkt eine geringstmögliche biaxiale (in Längs- und
Querrichtung) Dehnbarkeit erzielt wird. Es sind dabei
solche Bindungen einsetzbar, bei denen in dem beschichteten
Produkt der Anteil der Dehnung der aus der Einwebung,
d. h. aus der Gewebekonstruktion (Crimp) kommt, möglichst
klein ist, so daß die tatsächlich auftretende
Dehnung hauptsächlich auf die Eigendehnung der Fasern zurückzuführen
ist. Vorteilhafterweise werden daher Fasern
mit hohem Elastizitätsmodul, d. h. geringer Eigendehnung,
eingesetzt.
Zu erfindungsgemäß besonders einsetzbaren Bindungen gehören
die Panama-Bindung, vorzugsweise 4/4 und höher,
die Steilgrad-Köperbindung, vorzugsweise 4/4 und höher
sowie die Atlas-Bindungen. Des weiteren können erfindungsgemäß
Gewebesysteme mit zwei oder mehr Fadenebenen in
Kette und/oder Schuß (s. g. Kett- bzw. Schuß-Doppelstoffe)
verwendet werden.
Diese Bindungen werden u. a. entsprechend der Einzelfadenstärke,
der Zwirndrehung und der zur Erzielung der gewünschten
Höchstzugkraft erforderlichen Fadendichte/cm
bestimmt.
Andererseits darf die Zahl der Bindungspunkte nicht unter
eine bestimmte Anzahl absinken, da ansonsten durch die
Verschieblichkeit des Gewebes Nachteile bzw. Schwierigkeiten
beim Beschichtungsprozeß auftreten können.
Ein derart erzeugtes und beschichtetes Gewebe weist eine
Höchstzugkraft (Reißfestigkeit oder Reißkraft) in Kette
und/oder Schuß oberhalb 20 t/m (1.000 daN/5 cm) auf. Für
die vorzunehmende Anwendung ist es vorteilhaft, durch
entsprechende Gewebeeinstellung die Höchstzugkraft in
Schußrichtung größer einzustellen als in Kettrichtung.
Die Höchstzugkraft wird entsprechend der Bestimmungsmethode
der DIN 53 354 bestimmt, die für die Prüfung
von Kunstleder entwickelt worden ist. Erfindungsgemäß
werden jedoch Proben des erzeugten Beschichtungsproduktes
den gleichen Prüfungsbedingungen unterzogen.
Des weiteren beträgt die Weiterreißfestigkeit des erfindungsgemäß
erzeugten Produkts wenigstens 100 daN in Kette
und/oder Schuß, wobei diese Weiterreißfestigkeit in Anlehnung
an DIN 53 363 bestimmt worden ist. Diese Bestimmungsmethode
wurde ursprünglich für Kunststoff-Folien
genormt und wird unter exakter Beibehaltung aller Prüfparameter
auf den erfindungsgemäß beschichteten Membranstoff
angewandt, jedoch in der Weise, daß eine dickenbezogene
Umrechnung nicht stattfindet, weil ohnehin nur
die textile Einlage den Betrag der Weiterreißfestigkeit
bestimmt.
Erfindungsgemäß wesentlich ist weiterhin, daß bezogen auf
die jeweilige Höchstzugkraft bei der jeweiligen Gewebekonstruktion
eine möglichst hohe Weiterreißfestigkeit im
beschichteten Membranstoff erreicht wird.
Derartige erfindungsgemäß hergestellte Materialbahnen
sollen eine möglichst geringe Dehnung bei Belastungen
aufweisen. So ist z. B. die Dehnung in einem Prüfkörper
bei 18% der Höchstzugkraft in Schußrichtung (Umfangsrichtung)
etwa 12%, bei gleichzeitiger Dehnung in Kettrichtung
von etwa 3%. Aufgrund der Höchstzugkraft des
Versuchsmaterials in Kettrichtung macht dies eine Belastung
von ca. 43,3% der Höchstzugkraft aus. Bei der
im Prüfbericht angegebenen Abmessung des Probekörpers zur
biaxialen Dehnungsmessung entsprechen diese Werte einem
Fülldruck von etwa 1 bar.
Bei einem Fülldruck von 2 bar ergeben sich in Schußrichtung
eine Dehnung des Umfangs um etwa 15% bei 38,5% der
Höchstzugkraft und in Kettrichtung eine 7,5%ige Dehnung
bei 30% der Höchstzugkraft.
Bei Vernachlässigung der Dimension ist es erfindungsgemäß
bevorzugt, daß die Weiterreißfestigkeit (N) etwa 15-25%
des Höchstzugkraftwerts (N/5 cm) beträgt.
Das Trägergewicht (Gewicht des Gewebes) hängt ab von dem
Gewebetyp bzw. dem eingesetzten Faden. So weist ein aus
Polyester (1100 dtex) als Doppelstoff in Köperbindung 3/1
hergestelltes Gewebe, das in Kette 90 Fäden/10 cm und im
Schuß 140 Fäden/10 cm aufweist, ein Trägergewicht von etwa
1,1 kg/m2 auf.
Das erfindungsgemäß eingesetzte Trägergewebe wird zumindest
auf der dem Hochwasser zugewandten Seite mit einer
wasserundurchlässigen Beschichtung aus einem polymeren
Material versehen. Vorteilhafterweise sind beide Oberflächen
des Trägergewebes mit dieser polymeren Schicht versehen,
weil nur auf diese Weise kraftübertragende Schweißverbindungen
über die thermoplastischen Eigenschaften des
des Kunststoffs herstellbar sind bzw. bei Nähnähten eine
nachfolgende Abdichtung durch Überschweißen mit Folie möglich
ist. Bei nichtthermoplastisch verschweißbaren Beschichtungsflächen
werden Nähnähte verwendet und zur Abdichtung
mit Dichtstreifen überklebt.
Als Materialien für derartige Schichten kommen hochelastische
polymere Materialien, wie Synthesekautschuk, PVC und
dergl. in Frage, wobei insbesondere PVC wegen seiner guten
Verschweißbarkeit eingesetzt wird. Derartige PVC-Schichten
werden nach den üblichen Beschichtungsverfahren z. B. aus
Plastisolen oder Kalanderbeschichtung aufgetragen, wobei
700-1.500, insbesondere etwa 1.000-1.300 g/m2 einsetzbar sind.
So weist beispielsweise die vorstehend erwähnte Polyester-
Trägerbahn in beidseitiger Beschichtung ein Beschichtungsgewicht
von etwa 1,3 kg/m2 auf und hat somit ein Gesamtgewicht
von etwa 2,4 kg/m2.
Derart hergestellte, mit einem polymeren Material beschichtete
Gewebebahnen dehnen sich bei Belastung, was
neben der spezifischen lastabhängigen Faserdehnung auch
auf die aus der Einbindung kommenden Reserven (dicke
Einzelfäden, starke Schußondulation) zurückzuführen ist,
kehren jedoch nach Aufhebung der Belastung im wesentlichen
in ihren Ausgangszustand zurück, zeigen also eine bestimmte,
lastabhängige Dehnungshysterese auf. Dieses Verhalten
ist wohl im wesentlichen überwiegend auf die
elastischen Eigenschaften der polymeren Beschichtung zurückzuführen,
die der Gewebeeinlage quasi die Streckbewegung
gestatten.
Die erfindungsgemäß beschichteten Materialbahnen können
entlang ihrer Kanten verschweißt werden, wobei der Einsatz
von PVC Hochfrequenzschweiß- oder anderen Schweißverfahren
möglich ist.
Um eine zuverlässige Festigkeit der Schweißnaht zu erreichen,
soll die Schweißnahtbreite wenigstens etwa 60 mm,
insbesondere etwa 80-100 mm betragen. Ggf. können zur Erhöhung
der Schweißnahtfestigkeit zwei oder mehrere Schweißnähte
nebeneinander liegen, wobei jeweils die Schweißnahtbreite
wenigstens 30 mm und mehr beträgt und zwischen den
Schweißnähten ein unverschweißter Zwischenraum von etwa
10 mm vorliegt. Aufgrund der Haftungswerte von etwa 15 bis
20 daN/5 cm beim Einsatz von PVC bei der vorstehend beschriebenen
Materialbahn wird beispielsweise eine Schweißnahtscherfestigkeit
von wenigstens etwa 900 daN, vorzugsweise
wenigstens 1.100 daN, bei einer Schweißnahtbreite
von 80 mm erreicht. Damit ist es möglich, die Materialfestigkeit
nahezu völlig über die Schweißnaht zu übertragen.
Derartige Schweißnähte werden auch an den Längskanten
unter Bildung eines Hohlsaumes, in den Kederschnüre eingezogen
werden, oder an den Querkanten bei aufeinandergelegten
Materialbahnen gebildet. Des weiteren können die
Bahnen entlang der genähten Zuschnittsform in Bogen unterschiedlicher
Radien verschweißt werden, wie dies nachstehend
an einem speziellen Ausführungsbeispiel erläutert
ist.
Da aber Schweißnähte bei Weich-PVC bei Temperaturen oberhalb
30°C allmählich an Reißkraft einbüßen, kann es auch
zweckmäßig sein, die kraftübertragenden Materialverbindungen
über Nähnähte entsprechender Festigkeit herzustellen
und die Nahtbereiche danach durch Überschweißen mit Folien
oder dünnen, gewebeverstärkten Materialbahnen abzudichten.
Mittels Nähnähten kann man zwar nur etwa 60-75% - abhängig
vom Membranmaterial und der Nahtausführung - der
Kraft übertragen, jedoch sind solcher Art hergestellte
Nähnähte von gleichbleibender Festigkeit über einen weiten
Temperaturbereich (bis zur Versagensobergrenze des
Membranmaterials).
Ein erfindungsgemäßes Polyester-Trägergewebe (Doppelschußstoff
mit 90 Fäden aus PES-dtex 1100 × 4/10 cm und
140 Fäden/10 cm, das mit PVC beschichtet ist, weist eine
Höchstzugkraft in der Kette von etwa 1.200 daN/5 cm und im
Schuß von etwa 1.750 daN/5 cm sowie eine Weiterreißfestigkeit
durch die Kette von etwa 250 daN und durch den
Schuß von etwa 370 daN auf.
Eine derartige flexible Materialbahn kann bei entsprechend
ordnungsgemäß berechneter Einleitung der Kräfte in die
Befestigungselemente eine Wassersäule von 3,5 m und
darüber ertragen, ohne daß die Gefahr besteht, daß es
zum Reißen der Materialbahnen kommt.
Derartige Materialbahnen werden üblicherweise derart konfektioniert,
daß die Kettrichtung die Längsrichtung des
Uferbauwerks bildet. Dies hat den Vorteil, daß praktisch
keine tragenden Schweißnähte in Querrichtung erforderlich
sind.
Wie bereits vorstehend erwähnt wurde, ist eine möglichst
geringe Dehnung der Materialbahn in Kette- und Schußrichtung
anzustreben, damit unkontrollierte Dehnungen, die
ein Auftreten von Punktlasten erlauben, vermieden werden.
Da die Dehnung in Schußrichtung herstellungsbedingt oft einen
höheren Wert hat als in Kettrichtung, sind bei der Herstellung
der Materialbahn entsprechende Vorkehrungen,
beispielsweise webtechnischer Art, zu treffen, um, soweit
möglich, angenähert gleiche Dehnungswerte in beiden Richtungen
zu erhalten.
Eine derartige Materialbahn wird vorteilhafterweise in
bestimmten Standardabmessungen hergestellt, wobei eine
Einheit üblicherweise auf mehreren Stützen angeordnet wird.
Die erfindungsgemäße Materialbahn wird vorteilhafterweise
an drei Seiten festgelagert und entlang einer Seite
elastisch gelagert. Vorzugsweise erfolgt die feste Lagerung
am Erdboden und jeweils an den Stützen, also quer zur
Materialbahn, während die elastische Lagerung an der
oberen Längskante der Materialbahn zwischen den Stützen
erfolgt.
Um die Materialbahn fest zu lagern, sind - wie nachstehend
erläutert ist - im Erdboden bzw. in einem dort vorgesehenen
Fundament Ausnehmungen vorgesehen, die entsprechende
Kederleisten festlagern können. In entsprechender Weise
sind vorteilhafterweise an den Stützen Befestigungseinrichtungen
vorgesehen, die entsprechende an der Materialbahn
vorgesehene querverlaufende Kederleisten festlagern
können. Andererseits können jedoch auch querverlaufende
Hohlsäume oder Laschen an der Materialbahn vorgesehen sein,
die über die Stützen geschoben werden können.
Die elastische Lagerung an der oberen Längskante erfolgt
vorteilhafterweise durch ein in der Längskante vorgesehenes
Drahtseil, das zwischen den Stützen gespannt vorgesehen
ist.
Die Materialbahn kann jeweils zwischen den Stützen vorgesehen
sein oder aber eine Reihe von Stützen überspannen,
wobei vorteilhafterweise jeweils im Bereich einer Stütze
ein querverlaufendes Befestigungselement in Form eines
Kederstreifens, Hohlsaums oder einer Lasche vorgesehen
ist.
Die jeweiligen Querränder werden wasserdicht mit den
jeweiligen Endstützen verbunden und bilden somit einen
zusammenhängenden, wasserdichten Damm, der zum Zurückhalten
von Hochwasser und dergl. eingesetzt werden kann.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachstehenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
und aus den Unteransprüchen.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht der erfindungsgemäßen Einrichtung
zum Schutz gegen Hochwasser,
Fig. 2 einen Schnitt nach Linie II-II der Fig. 1,
Fig. 3 eine Schrägstütze,
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform einer Stütze
mit an ihr angeordneten Befestigungsanschlüssen
für die flexible Materialbahn,
Fig. 5 die Darstellung einer Profilleiste für den
senkrechten Anschluß der Bahnen an die Stützen,
Fig. 6 ist eine Detaildarstellung der Ausnehmungen
im Sockel für die Aufnahme des an den flexiblen
Bahnen unten angeordneten Abdichtungsmittels,
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen
Einrichtung im aufgebauten Zustand,
Fig. 8 einen Schnitt durch die Darstellung gem. Fig. 7
entlang der Linie VIII-VIII und
Fig. 9 eine vergrößerte Darstellung des oberen Endbereichs
der Materialbahn gem. Fig. 8.
Wie aus den Zeichnungen ersichtlich, besteht die Einrichtung
zum Schutz gegen Hochwasser aus einer verhältnismäßig
niedrig gehaltenen ortsfesten Mauer, die einen
Sockel 3 bildet, dessen Höhe h höchstens halb so hoch
ist wie die Gesamthöhe H der Hochwasserschutzeinrichtung.
Der Sockel wird üblicherweise als Betonsockel ausgeführt,
der in das Erdreich wasserdicht eingebunden ist. In dem
Sockel befinden sich in vorbestimmten Abständen Aufnahmen
4, hier in Form von Ausnehmungen für die zu montierenden
Stützen 5. Diese Aufnahmen 4 sind entsprechend der Form
der Stützfüße 5 ausgebildet, wobei besondere Befestigungsmittel,
wie nicht dargestellte Keile oder dergl. verwendet
werden können. Die montier- bzw. demontierbaren
Pfosten 5 sind beispielsweise als Metall- oder Holzpfosten
ausgebildet. Sie weisen Befestigungsanschlüsse 7 für wenigstens
eine Materialbahn 6 auf. Diese Befestigungsanschlüsse
7 sind so ausgebildet, daß sie mit korrespondierenden
Befestigungsmitteln 14 der Materialbahnen 6
derart zusammenfügbar sind, daß eine wasserdichte Befestigung
der Materialbahn über die ganze Höhe der Stützen
erzielt wird.
Hierzu können die Stützen 5 mit parallel zu ihnen verlaufenden
Hohlprofilen 21 versehen sein, in die entsprechend
ausgebildete und profilierte Verstärkungsprofile
20 der Materialbahnen 6 einpassen. Hierzu sind
zweckmäßig an der senkrechten Kante 19 der Materialbahn 6
entsprechende Profile, wie Schlauchwulste, Keder oder
dergl., beispielsweise durch Schweißen angebracht.
Durch Einführen dieser Verstärkungsprofile 20 der Bahnen
6 in die zugehörigen und ihnen angepaßten Hohlprofile 21
der Stützen 5 entsteht eine wasserdichte Verbindung
zwischen diesen und den wasserzurückhaltenden Bahnen 6.
Die Bahnen 6 können Einzelbahnen sein, die zwischen je
zwei Stützen eingespannt werden. Es ist aber auch denkbar,
daß je nach den zu erwartenden Beanspruchungen,
insbesondere je nach Größe des Abstandes benachbarter
Stützen, die Bahnen größer als ein zwischen zwei Stützen
befindliches Feld sind, wobei zweckmäßigerweise die
krafteinleitende Befestigung an jeder Stütze erfolgt. Die
Stützen 5 werden mit ihren Füßen 5′ in die Aufnahmeöffnungen
4 des Sockels 3 bei der Errichtung der Schutzeinrichtung
eingesteckt und sind dann in dieser fest verankert.
Wenn besondere Verankerungsmittel, beispielsweise
Formschlußmittel, erforderlich sind, können diese an den
Fußteilen 5′ und/oder den Aufnahmeöffnungen 4 vorgesehen
werden. Die vorkonfektionierte Materialbahn überspannt
vorteilhafterweise mehrere - gegebenenfalls 10-15 -
Stützen, ist aber jeweils an jeder Stütze krafteinleitend
befestigt.
Um einen wasserdichten Anschluß des unteren Abschnittes
der einzelnen Materialbahnen 6 am Sockel 3 zu schaffen,
weist der Sockel 3 in Längsrichtung zusätzliche
Ausnehmungen 13 auf, in welche korrespondierende
Dichtungsteile 14, wie Schlauchkeder und dergl., die an
den flexiblen Bahnen 6 angeordnet sind, einpassen, und
zwar derart, daß ein wasserdichter Anschluß der Bahnen
im unteren Bereich längs des Sockels gewährleistet ist.
Die Dichtungsteile 14 unten an den flexiblen Bahnen 6
können ebenfalls als besondere Dichtprofile, wie
Schlauchkeder, Wulstkeder, ausgebildet sein. Hierzu ist
es zweckmäßig, ähnlich wie bei den senkrechten Kanten 19
der Bahnen 6, auch im unteren horizontalen Bereich der
Bahnen, also im Bereich der Anlageflächen an der Mauer
3, Dichtprofile 14, vorzugsweise an den Unterkanten der
flexiblen Bahnen 6, beispielsweise durch Schweißen, anzuordnen.
Diese können mit einem zum Einsetzen in die
vorgesehenen Ausnehmungen 13 des Sockels 3 bestehenden
Schlauchkeder 15 versehen sein.
Um einen wasserdichten und sicheren Anschluß zwischen den
Dichtungsteilen 14, wie beispielsweise Schlauchkeder 15,
und den zugeordneten Ausnehmungen 13 im Sockel zu erreichen,
kann es zweckmäßig sein, an dem Sockel 3 entsprechend
geformte Klemmprofile 16 zum wasserdichten
Anschluß der korrespondierenden Abdichtprofile 14 der
Bahnen 6 vorzusehen.
Weiter kann von Vorteil sein, die Bahnen 6 im Bereich
ihrer Auflageflächen an den Stützen 5 mit Verstärkungen
(Scheuerstreifen und -polster) zu versehen und die
Bahnen 6 zusätzlich an den Stützen zu befestigen.
Zur Vereinfachung der Montage kann es zweckmäßig sein,
an den Oberkanten 6′ der Bahnen 6 Seile anzuordnen, die
über Seilrollen bei der Montage geführt werden. Diese
Seilrollen können am oberen Ende 5″ der Stützen dauernd
oder nur für Montagezwecke befestigt sein.
Die flexiblen Bahnen 6 sind vorteilhaft aus einem hochreißfesten,
widerstandsfähigen Kunststoff gefertigt, wie
dies vorstehend erläutert worden ist.
Dieses Gewebe ist vorteilhaft beidseitig mindestens aber
einseitig mit einer Kunststoffschicht versehen. Bei
einer bevorzugten Ausführungsform besteht die flexible
Kunststoffbahn 6 aus beidseitig mit Polyvinylchlorid beschichtetem
Polyestergewebe. Dieses beschichtete Gewebe
kann vorteilhaft eine Dicke von etwa 2,2 mm haben und
weist vorteilhaft die vorstehend angegebenen Reißfestigkeiten
auf.
Die Verarbeitung des Bahnenmaterials geschieht vorteilhaft
mit Hochfrequenzschweißung, wobei die Bahnen vorteilhaft
waagerecht verlaufen, so daß die Schußrichtung
der Bahnen in der Hauptbelastungsrichtung liegt. Die an
den senkrechten Kanten der Bahnen vorgesehenen Dichtprofile
in Form von beispielsweise runden Kedern sind vorteilhaft,
wie auch die horizontal im unteren Teil der
Bahnen vorgesehenen Dichtstreifen, angeschweißt. Die Befestigung
der Bahnen, die an den Auflageflächen verstärkt
ausgebildet sind, erfolgt über die erwähnten Kederprofile,
Manschetten oder Bindeseile an den Stützen 5, so
daß eine wind- und sturmsichere Befestigung gegeben ist.
Die Montage der Bahnen mittels der an den Oberkanten
vorgesehenen Seilen und der Seilrollen an den Enden der
Stützen läßt sich in einfacher Weise durchführen.
Wie die Fig. 3 und 4 zeigen, können die Stützen 5 auch
schräg auf dem Sockel 3 aufgestellt werden. Ausführungsbeispiel
Fig. 4 zeigt überdies Stützen, die insgesamt als
aufklappbare Stützböcke 8 gebildet sind. Hierzu kann
vorteilhaft eine schrägliegende Auflagestrebe 9 vorgesehen
sein, auf der die wasserdichte Materialbahn 6 aufliegt,
die ihrerseits auf dem Sockel, vorzugsweise an
einer Vertikalstrebe 10, gelenkig abgestützt ist. Anstelle
von Verbindungsgelenken sind auch Steckgelenke
denkbar, die ebenfalls eine leichte Montage bzw. Demontage
des Stützbockes ermöglichen.
Die vertikale Stützstrebe 10 ist ebenfalls in einer Aufnahme
4′ im Mauersockel 3 eingesetzt und mit der Auflagestrebe
9 lösbar, beispielsweise durch ein Gelenk oder
durch Einsteckbolzen verbunden. Bei dieser Ausführung
werden also die Stützkräfte von der Vertikalstütze 10 und
der Schrägstütze 9 auf den Sockel 3 übertragen.
Die erfindungsgemäße Einrichtung hat den Vorteil, daß
sie im Vergleich zu anderen, bei drohender Gefahr zu errichtenden
Dämmen aus Sandsäcken oder dergl., verhältnismäßig
leicht aufzustellen und nach Absinken des Hochwassers
wiederabbaubar ist. Die erfindungsgemäße Einrichtung
kann sowohl senkrecht, wie auch schräg leicht
demontierbar angeordnet sein. Ihre Teile sind leicht beweglich
und können daher an geeigneten Orten bis zum
nächsten Einsatz gelagert werden. Der erfindungsgemäß
vorgesehene Sockel 3 ist mit verhältnismäßig niedrigen
Baukosten auch dort zu errichten, wo beispielsweise aus
örtlich bedingten baulichen Gründen hohe Schutzmauern
unerwünscht sind. Die erfindungsgemäß vorgesehenen Verbindungen
zwischen den Stützen 5, den Dichtausnehmungen
13 längs der Sockel 3 und den diesen angepaßten Dichtungsteilen
19 bzw., 14 an den Bahnen 6 gewährleisten
eine wasserdichte, durchgehende Verbindung zwischen den
flexiblen Bahnen, den Stützen und dem ortsfesten Mauersockel,
derart, daß ein leicht montierbarer und demontierbarer
Hochwasserschutzraum geschaffen ist, der hinsichtlich
seiner Schutzfunktion einer errichteten hohen
Wasserschutzmauer aus Beton oder dergl. gleichkommt.
Aus Fig. 7 ist eine perspektivische Darstellung der Einrichtung
1 zum Schutz gegen Hochwasser ersichtlich, die
wiederum aus einer Vielzahl von Pfosten 5 besteht, die im
Bedarfsfall in den Sockel 3 eingelassen sind und dort
nach Beendigung der Hochwassergefahr wieder entfernt
werden können.
Im Beispielsfall sind gem. Fig. 7 fünf Stützen mit
einer Materialbahn 6 verbunden, wobei jede Stütze die in
Fig. 5 gezeigten Befestigungsanschlüsse 7 aufweist. Demzufolge
besitzt die Materialbahn 6 jeweils querverlaufende
Kederleisten 14, die wasserdicht gegen die Pfosten
5 mit Hilfe von Befestigungsanschlüssen 7 gepreßt sind.
Die oberen Längskante weist - wie in Fig. 9 gezeigt
ist - einen Hohlsaum 25 auf, der dadurch gebildet ist,
daß die Materialbahn 6 auf der Rückseite zurückgeschlagen
ist und das Ende der Materialbahn über eine Schweiß-
oder Nähnaht 27 mit der Rückseite der Materialbahn 6
verbunden ist. Durch diesen Hohlsaum 25 ist ein Seil,
insbesondere ein Drahtseil 29 geführt, dessen Enden gem.
der in Fig. 7 gezeigten Ausführungsform an jedem Pfosten
befestigt sind. Hierzu weisen die entsprechenden Pfosten
eine nicht gezeigte Befestigungseinrichtung auf.
Durch das Drahtseil 29 wird also gewährleistet, daß die
Materialbahn an ihrem oberen Ende elastisch zwischen den
jeweiligen Pfosten 5 befestigt ist und im wesentlichen
nicht durchhängt. Zweckmäßigerweise kann auch dieses
Drahtseil 29 an jedem Pfosten befestigt oder eingehängt
sein, so daß die Materialbahn 6 sicher an den Pfosten 5
gehalten ist.
Wie aus Fig. 7 ersichtlich ist, besteht die Materialbahn
6 nicht nur aus einem an dem Pfosten zu befestigenden
Teil 31, sondern vielmehr auch aus einem am Boden
oder auf dem Sockel 3 anzuordnenden Bodenteil 33. Dabei
sind - wie aus Fig. 8 ersichtlich ist - der Bodenteil 33
und der im wesentlichen senkrechte Teil 31 im Bereich des
Bodens mit einer Schweißnaht 35 miteinander verbunden.
Wie aus Fig. 7 ersichtlich ist, verläuft die
Schweißnaht 35 zwischen den jeweiligen Stützen 5 nicht
gerade, sondern vielmehr unter Bildung eines Bogens 37,
wobei die maximale Höhe a des Bogens etwa dem Betrag
enspricht, um den sich die Materialbahn 6 bei einer
Wassersäule von etwa 2-2,5 mm und darüber flächenmäßig
dehnt. Wenn als der Abstand zwischen den Stützen etwa
2 m beträgt und sich die Materialbahn etwa um 5% bei
einer derartigen Belastung dehnt, so liegt die Bogenhöhe
a bei etwa 10 cm.
Insofern entspricht also erfindungsgemäß die Bogenhöhe
a etwa dem Produkt aus dem Abstand zwischen zwei Stützen
5 und der prozentualen biaxialen Flächenvermehrung der
Materialbahn unter Belastung.
In Fig. 8 ist schematisch die Ausbauchung der Materialbahn
6 bei Belastung ersichtlich. Durch die bogenförmige
Ausbauchung der Materialbahn 6 wird erreicht, daß sich im
wesentlichen keine Falten an der Schweißnaht 35 bilden,
das heißt, es treten keine Punktbelastungen auf, die zum
Reißen der Materialbahn 6 an dieser kritischen Übergangsstelle
führen könnten.
Das Bodenteil 33 ist weiterhin, wie aus Fig. 6-8 ersichtlich
ist, an seiner Vorderseite mit einem wulstartigen
Schlauchkeder 15 versehen, der dicht in eine im
Sockel 3 vorgesehene rinnenförmige Ausnehmung 13 eingelassen
und dort mit dem Klemmprofil 16 gehalten ist.
In einer weiteren Ausführungsform ist in die Pfosten
selbst bereits eine hohlkehlartige Ausnehmung 37 eingelassen,
in die der quer zur Materialbahn verlaufende
Keder 14 eingeführt werden kann und unter Wasserbelastung
sich selbstdichtend anlegt, ohne daß weitere Elemente zur
Befestigung des Keders 14 notwendig wären.
Weiterhin ist zusätzlich zu den Verstärkungen und Befestigungselementen
der Materialbahn gegebenenfalls die
Vorderkante der Stützen jeweils mit einer elastischen,
die Reibung zwischen der Materialbahn 6 und der Stütze 5
vermindernden Schicht 39 versehen, um die Materialbahn 6
bei Belastung nicht an den etwa scharfkantigen Stützen 5
zu verletzen. Eine derartige Schicht 39 kann beispielsweise
aus einem Gummibelag oder einer PVC-Folie oder
dergleichen gebildet sein.
Die erfindungsgemäße Materialbahn 6 weist durch die in
ihrem oberen Ende elastische Befestigung mit Hilfe des
Drahtseils 29 und durch den bogenförmig geschnittenen
Dichtstreifen 33 eine hervorragende Rückhalteeigenschaft
gegen Hochwasser auf. Dabei vermindert das Seil am oberen
Ende eine Durchbiegung der Oberkante, die bei hohem
Wasserstand zur Überflutung führen könnte.
Der bogenförmig geschnittene Dichtstreifen 33 am Boden,
der der Materialbahn 6 eine Durchbiegung gestattet, wie
dies aus Fig. 8 ersichtlich ist, erzeugt die Anpassung
an möglichst punktlastfreie Zugverhältnisse.
Ein derart bogenförmig geschnittener Dichtstreifen wird
entsprechend den Materialeigenschaften und den Abständen
der Stützen zugeschnitten und anschließend mit dem Materialbahnteil
31 in üblicher Weise an den Bogenrändern
verschweißt oder vernäht und abgedichtet. Zuvor oder danach
werden jeweils die entsprechenden Keder bzw. Seile
an den Rändern einkonfektioniert.
Für die Messung der biaxialen Dehnung wird ein gleichförmiger
Prüfbehälter konfektioniert und die Dehnung
durch Druckbelastungsmessung ermittelt.
Im Beispielsfall hatte der Behälter einen Umfang von etwa
3,40 m (infolge der Dehnung ändert sich der Umfang unter
Belastung) und eine Länge von 5,0 m. Die beiden Enden
wurden mittels Klemmplatten flach abgeklemmt, in der
Weise, daß die Klemmschienen zueinander um 90° versetzt
sind. Die Klemmschienen wurden in der Mitte geteilt, um
zu erreichen, daß beim Füllen des Behälters ein leichtes
Drehen der Enden nach außen möglich ist. Druckabhängig
stellt sich dabei ein Versatzwinkel von ca. 15° ein.
Die Kettrichtung der zu prüfenden Materialbahn wurde in
Längsrichtung gelegt, so daß die Schußrichtung die Umfangskräfte
aufnimmt. Die Füllung erfolgte vom Hydranten
über Druckminderventil; außerdem war ein auf 0,1 bar
genaues Meßmanometer und ein Füllungsmengenzähler eingebaut.
Es zeigte sich generell, daß mit der Anzahl der Füllungen
nach jeweiliger Zwischendruckentlastung die Flächendehnung
des Behälters noch etwas zunimmt, so daß erst nach einigen
Füllungen ein Gleichgewichtszustand zwischen Fülldruck
und Dehnung erreicht wird.
Auf dem Behälter war in Längs- und Umfangsrichtung vor
der ersten Befüllung je eine 1 m-Meßmarkierung aufgetragen
worden, so daß die Dehnung im gefüllten Zustand sehr
einfach festzustellen war.
Es ist klar, daß infolge der Behältergeometrie und der
dabei vom Innendruck auf den Wandungswerkstoff ausgeübten
Kräfte die Kraft in Umfangsrichtung stets den doppelten
Wert der Kraft in Behälterlängsrichtung ergibt, was
natürlich auch bei Betrachtung der Meßpaare der Dehnungsmessung
berücksichtigt werden muß.
Für den Dehnungsversuch wurde folgendes Gewebematerial
eingesetzt:
PES-dtex 1100 × 4 mit Einstellung in Kette 90 Fäden/cm
und Schuß 140 Fäden/10 cm.
Es wurde ein Gewebegewicht von 1.120/m2 erhalten.
Anschließend wird dieses Gewebe mit PVC beschichtet und
weist danach ein Gewicht von 2.400 g/m2 auf.
Das beschichtete Gewebe weist eine Reißfestigkeit nach
DIN 53 354 von
K: ≦λτ1200 daN/5 cm
S: ≦λτ1750 daN/5 cm
Reißdehnung gem. DIN 53 354:
K: etwa 32%
S: etwa 44%
ddK: ≦λτ150 daN
ddS: ≦λτ150 daN
DIN 53 363:
ddK: ≦λτ 220 daN
ddS: ≦λτ380 daN
K: ≦λτ1200 daN/5 cm
S: ≦λτ1750 daN/5 cm
Reißdehnung gem. DIN 53 354:
K: etwa 32%
S: etwa 44%
ddK: ≦λτ150 daN
ddS: ≦λτ150 daN
DIN 53 363:
ddK: ≦λτ 220 daN
ddS: ≦λτ380 daN
Die Haftung betrug 15 daN/5 cm analog DIN 53 357.
Claims (16)
1. Einrichtung zum Schutz gegen Hochwasser, bestehend
aus einem am Erdboden verankerten Stützgerüst und
mindestens einer Hochwasser zurückhaltenden flexiblen
Materialbahn, die jeweils an ihrer Längsseite
Befestigungselemente aufweist und mit dem ersten Befestigungselement
an der Oberseite des Stützgerüsts
angeordnet ist und mit dem zweiten Befestigungselement
am Erdboden verankert ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Materialbahn
aus einem mit einer wasserdichten Beschichtung versehenen
Gewebe oder Fadengelege besteht, das in
Kette- (Längs-) und/oder Schuß- (Quer-)Richtung
eine Weiterreißfestigkeit von wenigstens 100 daN
und eine Höchstzugkraft von wenigstens 600 daN aufweist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Weiterreißfestigkeit
wenigstens 130, insbesondere oberhalb 200 daN
aufweist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gewebe oder das Gelege
aus hochreißfesten, widerstandsfähigen Kunststoff-
Fäden besteht.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kunststoff-Fäden
aus Polyester, Aramiden, Kohlenstoff-Fasern, Polyamiden,
hochfesten Polyethylenfäden oder Polyvinylalkoholfasern
bestehen.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, gekennzeichnet
durch Polyesterfäden von 1.100-11.000 dtex.
6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-6,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Gewebe eine Panama-Bindung, Steilgrad-Körperbindung
oder Atlasbindung aufweist oder aus einem Gewebesystem
mit zwei oder mehreren Fadenebenen in Kette und/oder
Schuß besteht.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-6,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Gewebe oder Gelege eine Höchstzugkraft in Kette
und/oder Schuß von wenigstens 1.000 daN/5 cm aufweist,
wobei vorzugsweise die Höchstzugkraft in Schußrichtung
größer ist als in Kettrichtung.
8. Einrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verhältnis von
Weiterreißfestigkeit/Höchstzugkraft in einem Bereich
von etwa 15-25/Hundert liegt.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-8,
dadurch gekennzeichnet, daß ein
aus der Materialbahn hergestellter Prüfbehälter mit
einem Anfangsdurchmesser von 109 cm bei 1 bar Fülldruck
eine Flächendehnung von etwa 12% in Umfangrichtung
und von etwa 3% in Längsrichtung und bei
etwa 2 bar Fülldruck eine Umfangsdehnung von 15%
und eine Längsdehnung von 7,5% aufweist.
10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-9,
dadurch gekennzeichnet, daß
die wasserdichte Beschichtung des Gewebes eine PVC-
Schicht ist.
11. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Materialbahn
ein oder mehrere Schweißnähte mit einer Schweißnahtbreite
von wenigstens etwa 60 mm aufweist, wobei
jede Schweißnaht einen Haftungswert von wenigstens
15 daN/5 cm aufweist.
12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Materialbahn (6) entlang ihrer Außenkanten Keder (14,
29) aufweist.
13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-12,
dadurch gekennzeichnet, daß
in den oberen Längskanten Drahtseile vorgesehen
sind.
14. Einrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet
durch einen Sockel (3) mit einer nutförmigen
Ausnehmung (13), in der der Keder (15) mittels
eines Klemmprofils (16) fixierbar ist.
15. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Materialbahn (6)
aus einem an den Stützen (5) befestigbaren Materialbahnteil
(31) und einem auf dem Sockel (3) anzuordnenden
Bodenteil (33) besteht, der mit dem Materialbahnteil
(33) entlang einer bogenförmigen Schweißnaht
(35) verschweißt ist.
16. Einrichtung nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Höhe a
des Bogens (37) des Bodenteils (33) etwa an den
Betrag der Dehnung des zwischen den jeweiligen
Stützen (5) befindlichen Materialbahnteils angepaßt
ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19853527100 DE3527100A1 (de) | 1985-07-29 | 1985-07-29 | Einrichtung zum schutz gegen hochwasser |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19853527100 DE3527100A1 (de) | 1985-07-29 | 1985-07-29 | Einrichtung zum schutz gegen hochwasser |
Publications (1)
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| DE3527100A1 true DE3527100A1 (de) | 1987-02-05 |
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ID=6277058
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