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Verfahren zur thermischen Behandlung von mit Schad-
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stoffen belasteten Massen sowie Anlage zur Durchführung eines solchen
Verfahrens Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur thermischen Behandlung von mit
Schadstoffen belasteten passen nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 sowie eine
Anlage zur Durchführung eines solchen Verfahrens nach dem Oberbegriff des Anspruches
7.
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Zur Behandlung von Industrieschlämmen ist es bekannt, den Schlamm
in einem Drehrohrofen bei hohen Temperaturen zu brennen. Die hierbei entstehende
Abluft wird über einen Wärmetauscher in eine Nachverbrennungseinrichtung geleitet,
in der die Abluft bei hohen Temperaturen von etwa 1 0000C verbrannt wird, Der Wärmetauscher
ist so angeordnet, daß die die Nachverbrennungseinrichtung verlassenden Gase die
vom Drehrohrofen zugeführten, noch zu behandelnde Abluft vorwärmen. Der Drehrohrofen
ist auf Stützgerüsten gelagert, während die Nachverbrennungseinrichtung und der
Wärmetauscher
auf gesonderten Fundamenten auf dem Boden montiert sind. Diese Anlage und dieses
Verfahren arbeiten mit einem erheblichen Energieaufwand. Die Anlage ist nur auf
die Verarbeitung bestimmter Stoffe abgestimmt.
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Die Anlage ist außerdem stationär angeordnet.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das gattungsgemäße Verfahren
und die gattungsgemäße Vorrichtung so auszubilden, daß unterschiedlichste Massen
in energiesparender Weise von Schadstoffen befreit werden können, wobei die Anlage
in emfacher Weise erstellt und an die Behandlung unterschiedlicher Massen soll angepaßt
werden kann,wobei die Anlage besonders mobil ausaebildet sein Diese Aufgabe wird
beim gattungsgemäßen Verfahren erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen
des Anspruches 1 und bei der gattungsgemäßen Anlage erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Anspruches 7 gelöst.
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Beim erfindungsgemäßen Verfahren wird die Masse vor dem Erhitzen zunächst
getrocknet, so daß bei diemm Verfahrenschritt bereits das Material vorgewärmt und
entwässert wird. Die zum Trocknen herangezogene Zuluft wird durch die nach der thermischen
Nachverbrennung abgeführte Abluft erwärmt. Dadurch kann Außenluft herangezogen werden,
die von der nach der thermischen Nachverbrennung entstehenden Abluft auf beispielsweise
etwa 3000C bis etwa 4000C aufgewärmt werden kann. Dadurch kann die nach der thermischen
Nachverbrennung noch bestehende Restwärmeenergie zur Trocknung herangezogen werden.
Es hat sich gezeigt, daß mit dem erfindungsaemäßen Verfahren bei der therrrischen
Nachverbrennung ein W##eruckgewinnungsgrad von etwa 75% bis etwa 80% erzielt
Mit
dem erfindungsgemäßen Verfahren kann darum sehr energiesparend gearbeitet werden.
Bei der Feinstfiltration der Abluft nach der thermischen Nachverbrennung werden
nahezu alle noch vorhandenen Reststäube aus der Abluft entfernt. Es lassen sich
Reststaubkonzentrationen von nur noch weniger als 0,01mg/Nm3 erzielen. Die ins Freie
geführte Abluft ist somit praktisch frei von Schadstoffen.
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Die erfindungsgemäße Anlage kann, da ihre wesentlichen Bestandteile
in Containern untergebracht sind, einfach transportiert, montiert und demontiert
werden. An den Anschlüssen im Bereich der Wände der Container lassen sich die zur
Verbindung der Container untereinander notwendigen Leitungen in einfacher Weise
montieren.
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Da die Anlagenteile unabhängig voneinander zu in sich funktionsfähigen
Moduln in den Containern vorgesehen sind, ist es cXjgl#ich, die Anlage in Abhängigkeit
von den zu behandelnden ##ssen zusc(mner,-zustellen. Auch kann auf die Einbauverhältnisse
Rücksicht genommen werden, da sich die Container praktisch beliebig im Verhältnis
zueinander aufstellen lassen.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen,
der Beschreibung und den Zeichnungen.
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Die Erfindung wird anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles
näher erläutert. Es zeigen Fig. 1 in schematischer Darstellung den Ablauf des erfindungsgemäßen
Verfahrens, Fig. 2 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Anlage zur Durchführung
des Verfahrens gemäß Fig. 1, Fig. 3 einen Schnitt und eine Ansicht längs der Linie
III-III in Fig. 2, Fig. 4 eine Ansicht und einen Schnitt längs der Linie IV-IV in
Fig. 2, Fig. 5 eine Ansicht und einen Schnitt längs der Linie V-V in Fig. 2, Fig.
6 eine Ansicht und einen Schnitt längs der Linie VI-VI in Fig. 2, Fig. 7 eine Draufsicht
auf einen Zwischensilo-Kastenbeschicker der Anlage gemäß Fig. 2 Fig. 8 eine Draufsicht
auf einen Voraufbereiter der Anlage gemäß Fig. 2,
Fig. 9 eine Seitenansicht
einer Trockentrommel der Anlage gemäß Fig. 2, Fig. 10 eine Draufsicht auf die Trockentrommel
gemäß Fig. 9, Fig. 11 eine Seitenansicht einer Brenntrommel der Anlage gemäß Fig.
2, Fig. 12 eine Seitenansicht einer Kühltrommel der Anlage gemäß Fig. 2, Fig. 13
eine Seitenansicht eines Multizyklons der Anlage gemäß Fig. 2, Fig. 14 in Seitenansicht
einen Zwischencontainer der Anlage gemäß Fig. 2, Fig. 15 einen Container der Anlage
gemäß Fig. 2, Fig. 16 in Seitenansicht einen Wärmetauscher der Anlage gemäß Fig.
2, Fig. 17 den Wärmetauscher gemäß Fig. 16 in Draufsicht, Fig. 18 einen weiteren
Wärmetauscher der Anlage gemäß Fig. 2, Fig. 19 eine Seitenansicht eines Kalksilos
der Anlage gemäß Fig. 2,
Fig. 20 eine Draufsicht auf den Kalksilo
gemäß Fig. 19 sowie einen Schlauch- und Feinstfilter der Anlage gemäß Fig. 2, Fig.
21 ein Stromaggregat der Anlage gemäß Fig.2 in Seitenansicht, Fig. 22 einen Gastank
der Anlage gemäß Fig. 2 in Seitenansicht, Fig. 23 in Draufsicht einen Werkstattcontainer
der Anlage gemäß Fig. 2.
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Mit dem Verfahren und der Anlage wird ein kontaminierter Boden oder
eine andere kontaminierte Masse gereinigt, das heißt er wird von Schadstoffen, wie
organische Schadstoffe und Schwermetalle und dergleichen gereinigt. Dabei werden
die organischen Schadstoffe weitestgehend zerstört und die Schwermetalle und andere
Schadstoffe entnamen bzw. weitgehend inert gebunden. Anhand der Fig. 1 soll im folgenden
der Verfahrensablauf anhand eines kontaminierten Bodens erläutert werden.
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Der mit Schadstoffen belastete Boden wird mit Löse- und Ladegeräten
1 abgetragen und zur Vor zerkleinerung transportiert. Der abgetragene Boden wird
über einen Grobrost 2 einem Brecher 3 zugeführt. Im Grobrost 2 werden Teile mit
bestimmten Kantenlängen aussortiert, beispielsweise mit Kantenlängen von größer
als 500mm. Im Brecher 3 werden alle im Bodenmaterial enthaltenen Stoffe, wie z.B.
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Fundamentreste, Teera#Lomarate und dergleichen auf eine bestimmte
Kantenlänge zerkleinert. Beispielsweise werden diese Stoffe auf eine Kantenlänge
von maximal 40mm zerkleinert. Die zerkleinerten Bestandteile werden über einen Förderer
4 auf ein Sieb 5 aufgegeben, das alle nicht ausreichend zerkleinerten Bruchstücke
entfernt. Im Ausführungsbeispiel
werden also alle Bruchstücke
entfernt, deren Kantenlänge größer als 40mm ist. Die aussortierten, gröberen Bruchstücke
werden erneut dem Brecher 3 zugeführt. über Förderer 6 wird das zerkleinerte Bodenmaterial
einem Ausgleichsspeicher 7 zugeführt, der beispielsweise in Form eines Kastenbeschickers
ausgebildet ist. Da die Anlage 24 Stunden in Betrieb sein kann, der Bodenabtrag
jedoch nur beispielsweise während 8 Stunden erfolgt, ist durch den Ausgleichsspeicher
7 sichergestellt, daß auch während der Zeiten, in denen kein Bodenmaterial abgetragen
wird, für die weitere Verarbeitung stets Material vorhanden ist.
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Aus dem Ausgleichsspeicher 7 gelangt das Bodenmaterial über einen
Förderer 8 und eine Materialschleuse 9 in eine Ofenanlage 10. Sie besteht im wesentlichen
aus drei Drehrohrtrommeln 11 bis 13. Zunächst gelangt das Material in eine Trockentrommel
11, in welcher der zerkleinerte Boden entwässert und auf etwa 3000C bis etwa 5000C
erwärmt wird.
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Das Material gelangt aus der Trockentrommel 11 über eine Ubergangsschurre
14 in einen Drehrohrofen, in dem das Material bei steuerbaren Temperaturen zwischen
etwa 6000C und etwa 1 1000C je nach den zu zerstörenden Schadstoffinhalten gebrannt
wird. Aus dem Drehrohrofen 12 gelangt das Material dann in eine Kühltrommel 13,
in der es abgekühlt wird. Der thermisch gereinigte Boden wird über einen Förderer
15 ausgetragen und steht nach vollständiger Abkühlung für den Wiedereinbau zur Verfügung.
Der gereinigte Boden 16 kann anstelle des ausgehobenen Bodenmateriales wieder eingebaut
werden, wie dies durch den Pfeil 17 angedeutet ist.
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Die Ofenanlage 10 wird im Gegenstrom gefahren, das heißt das Material
wird entgegen dem Abluftstrom einer Brennflamme 18 im Drehrohrofen 12 zugeführt.
In einem öl- oder Gastank 19 ist der jeweilige Brennstoff gelagert und über eine
Leitung 20 mit dem Drehrohrofen 12 verbunden.
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Die Umluftführung ist so gesteuert, daß der Wärmeeintrag weitgehend
zurückgewonnen wird. Die zur Kühlung in der Kühltrommel 13 benötigte Kühlluft wird
über ein Gebläse 21 in die Kühltrommel angesaugt. In der Kühltrommel 13 wird die
Luft aufgewärmt und über eine Leitung 22 im Bereich der Ubergangsschurre 14 zwischen
der Trockentrommel 11 und dem Drehrohrofen 12 eingeführt. Die Luft strömt in die
Trockentrommel 11. Außerdem wird ein Teil der Kühlluft zur Vorwärmung der Brennerluft
verwendet, wie in Fig. 1 durch den strichpunktierten Pfeil 23 angedeutet ist.
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Bei ausreichender Brenntemperatur und Aufenthaltszeit in der Ofenanlage
10 ist der Boden von allen organischen Verunreinigungen befreit. Ein Teil der anorganischen
Schadstoffe, wie z.B. leichtflüchtige Schwermetalle, sind in der gasförmigen Phase
des Abluftstromes und müssen nach dessen Abkühlung als vorwiegend feste Partikel
im Feinstaubbereich mit Hilfe einer Abluftreinigungseinrichtung 24 abgeschieden
werden. Da im Drehrohrofen 12 Temperaturen zwischen etwa 6000C und etwa 1 1000C
eingestellt werden, können die Bodenkörner bei etwa 800 bis 9000C verklinkert bzw.
bei etwa 1 0000C bis etwa 1 1000C gesintert werden.
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Hierbei werden die im Boden verbleibenden Schwermetalle und Salze
weitgehend inert gebunden, so daß keine Elutionsvorgänge zu erwarten sind. Wenn
der gereinigte
Boden 16 daher wieder zurückgeführt wird, ist nicht
zu befürchten, daß diese Schwermetalle und Salze ausgespült werden und in das Erdreich
gelangen.
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Die in der Ofenanlage 10 entstehende Abluft wird mit einem Gebläse
25 in einer Leitung 26, die die Trockentrommel 11 mit einem Zyklon 27, vorzugsweise
einem Multizyklon, verbindet, abgesaugt und dem Zyklon zugeführt. Die Abluft hat
in diesem Bereich noch eine Temperatur von rund 2500C bis 3000C. Im Zyklon 27 erfolgt
eine Grobabscheidung von in der Abluft vorhandenen Stäuben, die in pdletierter Form
über eine Leitung 28 dem Ausgleichsspeicher 7 zugeführt und somit in den Reinigungsprozeß
zurückgegeben werden.
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Aus dem Zyklon 27 strömt die Abluft weiter in einen ersten Wärmetauscher
29, der über eine Leitung 30 mit einer thermischen Nachverbrennungseinrichtung 31
verbunden ist.
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Im Wärmetauscher 29 wird die Abluft auf etwa 5000C bis etwa 6000C
erwärmt. In die Nachverbrennungseinrichtung 31 mündet eine Leitung 32 des Tanks
19. In der Nachverbrennungseinrichtung 31 wird die Abluft einer Brennflamme 33 zugeführt.
Die Temperaturen in der Nachverbrennungseinrichtung 31 können auf etwa 8000C bis
etwa 1 4000C eingestellt werden. Die Abluft gelangt aus der Nachverbrennungseinrichtung
31 über eine Leitung 34 in eine Filtereinrichtung 36. Die Leitung 34 durchläuft
hierbei den Wärmetauscher 29 sowie einen weiteren Wärmetauscher 35. Die durch die
Leitung 34 strömende Abluft erwärmt die vom Zyklon 27 in den Wärmetauscher 29 geführte
Abluft auf etwa 5000C bis etwa 6000C. In den Wärmetauscher 35 mündet eine Leitung
37, durch die Außenluft zugeführt wird. Sie wird beim Durchtritt durch den Wärmetauscher
35 durch die in der Leitung 34 strömende
Abluft auf etwa 3000C
bis etwa 4000C erwärmt und über eine Leitung 38 im Bereich der Ubergangsschurre
14 in die Ofenanlage 10 eingeführt. Auf diese Weise wird bei der thermischen Nächverbrennung
ein W#rückgewinnungsgrad von etwa 75% bis etwa 80% erreicht, so daß der Wärreeintrag
weitgehend zurückgewonnen wird.
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Im Zyklon 27 werden vorwiegend grobe Stäube mit relativ geringen Belastungskonzentrationen
aus der Abluft entfernt, um die thermische Nachverbrennung sowie die Wärmetauscher
29, 35 von mechanischen Absetzvorgängen zu entlasten. Die Abluft aus dem Zyklon
27 wird vor dem Eintritt in die thermische Nachverbrennungseinrichtung 31 im Wärmetauscher
29 von den aus der Nachverbrennungseinrichtung 31 austretenden Heißgasen auf etwa
5000C bis etwa 6000C vorgewärmt. In der Nachverbrennungseinrichtung 31 werden die
gasförmigen organischen Verbindungen thermisch überwiegend zu CO2 und H2O sowie
zu HFl und HCl abgebaut. Nach Durchströmen der beiden Wärmetauscher 29 und 35 werden
die in der Abluft noch vorhandenen sauren gasförmigen Bestandteile, wie SOx, CNx,
HFl und HCl an Kalkhydrat gebunden. Diese Chemikalie wird in einem Reaktor 39 zur
Verfügung gestellt. Die Abluft hat beim Durchströmen des Reaktors 39 noch eine Temperatur
von etwa 200°C. Beim Durchströmen des Reaktors 39 werden diese sauren gasförmigen
Bestandteile an das Kalkhydrat gebunden. Aus dem Reaktor 39 gelangt die Abluft dann
in einen Schlauchfilter oder einen Elektrofilter 40, in dem die an das Kalkhydrat
gebundenen sauren Bestandteile als leicht es mittellösliche Kalciumsalze in fester
Form zurückgehalten werden.
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Die sauren Bestandteile werden somit in einem Trockenabsorptionsverfahren
aus der Abluft entfernt. Die Kalciumsalze können dann über eine Leitung 41 abgezogen
werden.
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Dem Schauchfilter bzw. Elektrofilter 40 ist ein Feinstfilter 42 nachgeschaltet,
der die in der Abluft noch befindlichen restlichen Feinstpartikel auf mechanische
Weise zurückhält. Vorzugsweise wird ein zweistufig arbeitender Feinstfilter 42 verwendet,
mit dem Restkonzentrationen von Feinpartikeln in der Abluft von weniger als 0,01mg/Nm3
erzielt werden können. Die mechanisch zurückgehaltenen Feinstpartikel können ebenfalls
über die Leitung 41 aus dem Feinstfilter abgezogen werden. Die abgeschiedenen Teile
aus den Filtern 40 und 42 werden auf Sonderdeponien verbracht. Dem Feinstfilter
42 ist ein Gebläse 43 nachgeschaltet, um den Abluftstrom zu ermöglichen. Die Abluft
wird dann mit dem Gebläse 43 in einen Kamin 44 geblasen.
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Um sicherzustellen, daß an keiner Stelle der Anlage Abluft vor Passieren
des Feinstfilters 42 entweichen kann, wird die Anlage im Bereich der Abluft im Unterdruckbereich
gefahren.
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Das beschriebene Verfahren wird in einer mobilen Anlage durchgeführt
(Fig.2-23)1 die inContainerbauweise aus einzelnen, die verschiedenen Anlagenteile
enthaltenden Containern an Ort und Stelle errichtet werden kann. Je nach den im
Boden vorhandenen Schadstoffen können die Anlagenteile in unterschiedlicher Reihenfolge
und Zusammensetzung angeordnet werden. Handelt es sich um weniger stark verunreinigten
Boden, dann reicht es beispielsweise aus, wenn die mit dem Gerät 1 ausgehobenen
Bodenteile über den Förderer 6 direkt in den Drehrohrofen 12 gefördert werden, Über
das Gebläse 25 kann die entstehende Abluft, welche die leicht flüchtigen Schwermetalle,
z.B.Cadmium, enthält, dem Schlauchfilter oder Elektrofilter 40 zugeführt
werden.
Bei einem derart einfach zu behandelnden Boden wären die übrigen Anlagenteile nicht
erforderlich. Infolge der Containerbauweise kann eine solche Anlage ohne weiteres
an Ort und Stelle je nach den Gegebenheiten zusammengebaut werden.
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Handelt es sich um einen Boden, der gröbere Bestandteile aufweist
und leicht flüchtige Schwermetalle, wie z.B.
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Cadmium,aufweist, dann werden zusätzlich der Grobrost 2 und der Brecher
3, die thermische Nachverbrennungseinrichtung 31 und der Reaktor 39 verwendet. Anstelle
des Schlauchfilters 40 wird dann ein Naßwäscher eingesetzt.
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Die mit diesen Anlagenteilen versehenen Container werden entsprechend
zusammengebaut.
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In einer weiteren Ausbaustufe können dann zusätzlich noch das Sieb
5, der Ausgleichsspeicher 7, die Trockentrommel 11, der Zyklon 27 und die beiden
Wärmetauscher 29, 35 eingebaut werden.
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Als letzte Ausbaustuft für stark mit Schadstoffen belasteten Boden
werden dann noch die Kühltrommel 13 und der Feinstfilter 42 in die Anlage integriert.
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Fig. 2 zeigt eine Anlage zur Durchführung des anhand von Fig. 1 beschriebenen
Verfahrens. Infolge der Containerbauweise können die einzelnen Anlagenteile auf
engstem Raum in der jeweils günstigsten Anordnung zusammengestellt werden, so daß
die Anlage platzsparend an Ort und Stelle aufgebaut werden kann. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel sind maximal drei Container übereinandergestellt. Der Grobrost
2, der Brecher 3, der Förderer 4 und das Sieb 5 sind
in einem Container
45 (Fig. 2 und 5) untergebracht. Er ist über den Förderer 6 mit dem Container 46
(Fig. 2 und 5) verbunden, der mit Abstand neben dem Container 45 steht und doppelt
so lang wie dieser ist. Der Förderer 6 verläuft vom Bodenbereich des Containers
45 aus zur Oberseite des Containers 46. Wie Fig. 5 zeigt, wird der Förderer 6 durch
ein endlos umlaufendes Förderband 47 gebildet, dessen beide Enden horizontal verlaufen,
die durch ein schräg ansteigendes Zwischenstück ineinander übergehen. Das Förderband
47 ist bis auf seine Enden in einem Gehäuse 48 untergebracht, das durch eine Öffnung
49 im Bodenbereich in den Container 45 ragt und mit dem anderen Ende auf dem Container
46 aufliegt. Im Container 46 ist der Ausgleichsspeicher 7 untergebracht. Im Boden
50 des Containers 46 (Fig. 5) befindet sich eine Austrittsöffnung 51, durch welche
die im Ausgleichsspeicher 7 gelagerten Bodenteile auf den Förderer 8 fallen können.
Er weist ebenso wie der Förderer 6 ein endlos umlaufendes Transportband 52 auf,
das quer zur Transportrichtung mit Abstand voneinander liegende, senkrecht von ihm
abstehende Leisten 53 aufweist, zwischen welche die Bodenteilchen fallen können.
Ähnlich wie beim Förderer 6 sind die beiden Enden des Förderers 8 durch einen schräg
aufwärts verlaufenden Zwischenteil verbunden. Da der Container 46 auf dem Untergrund
54 steht, ist im Bereich unterhalb der Austrittsöffnung 51 im Untergrund eine Vertiefung
55 vorgesehen, in der das untere Ende des Förderers 8 liegt. Der schräg verlaufende
Zwischenteil und das obere Ende des Transportbandes 52 sind von einem Gehäuse 56
umgeben, das auf einem die Trockentrommel 11 enthaltenden Container 57 aufliegt.
Die beiden Enden des Förderers 8 liegen
wiederum horizontal.
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Der Container 57 liegt auf einem gleich großen Container 58, in dem
der Drehrohrofen 12 untergebracht ist. Die beiden Container 57 und 58, die gleich
groß sind wie der Container 46, sind durch die Ubergangsschurre 14 miteinander verbunden.
Der Container 58 liegt auf einem weiteren, gleich großen Container 59, in dem die
Kühltrommel 13 und das Gebläse 21 untergebracht sind. In den Container 59 ragt im
Bodenbereich das eine Ende des Förderers 15 (Fig. 5), der vorzugsweise ein endlos
umlaufendes Transportband aufweist, mit dem die thermisch gereinigten Bodenteile
aus der Kühltrommel 13 ausgetragen werden. Der gereinigte Boden 16 (Fig. 2) kann
dann mit einem entsprechenden Vder 60 oder dergleichen abtransportiert werden.
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Die übereinanderliegenden Container 57 bis 59 schließen mit ihren
Schmalseiten an die Breitseite von ebenfalls drei übereinanderliegenden Containern
61 bis 63 an (Fig.
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2, 3 und 6). Die Container 61 bis 63 sind gleich groß wie der Container
45, das heißt nur halb so groß wie die Container 46 und 57 bis 59. Der obere Container
61 enthält den Zyklon 27 mit dem Gebläse 25. Im Container 61 ist außerdem die Leitung
26 untergebracht (Fig. 3), welche die Materialschleuse 9 im Container 57 mit dem
Zyklon 27 verbindet. Der Boden 64 (Fig. 6) des Containers 61 bildet eine Gd#bühne,
auf der der Zyklon 27 und das Gebläse 25 z.B. zur Reparatur- oder zu Wartungszwecken
leicht zugänglich sind, Auf den Boden 64 führt eine Treppe 65, die im mittleren
Container 62 vorgesehen ist. Wie sich aus Fig.
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2 ergibt, ist die Treppe 65 an der den Containern 57 bis
59
gegenüberliegenden Längsseite des Containers 62 vorgesehen. Der Treppe 65 und der
Gehbühne 64 ist außerdem jeweils ein Geländer 66 und 67 zugeordnet. Der untere,
auf dem Untergrund 54 sitzende Container 63 hat ebenfalls eine Treppe 68 mit einem
Geländer 69 die zum Boden 70 des Containers 62 führt. Außerdem sind im Container
63, der mit einem Fenster 71 versehen ist, Elektrizitätsschränke 72 oder dergleichen,
ein Labor 73 für Austauschteile, Nachschubteile und dergleichen sowie ein Büro untergebracht
(Fig. 6).
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Im Bereich neben den Containern 61 bis 63 ist auf der vom Container
46 abgewandten Schmalseite der Kamin 44 mit dem Gebläse 43 auf dem Untergrund 54
montiert.
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Wie die Fig. 2 und 5 zeigen, sind benachbart zu den Containern 57
bis 59 und parallel zu ihnen zwei weitere Container 74 und 75 vorgesehen, die mit
ihren Schmalseiten an die Längsseite der Container 58 und 59 anliegen. Die Container
74, 75 haben gleiche Größe wie die Container 57 bis 59. Zwischen den Containern
74, 75 und den Containern 58 und 59 sind jeweils zwei Bedienungsstege 76 und 77
(Fig. 5) angeordnet. Der obere Bedienungssteg 76 liegt in Höhe der Oberseite 78
des oberen Containers 74 bzw.
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in Höhe des Bodens 79 des Containers 57. Der untere Bedienungssteg
77 liegt in Höhe des Bodens 80 des Containers 74 und des Bodens 81 des Containers
58.
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Im oberen Container 74 sind die thermische Nachverbrennungseinrichtung
31 und der Wärmetauscher 29 untergebracht (Fig. 2 und 4). Im unteren, auf dem Untergrund
54 sitzenden Container 75 sind der Wärmetauscher 35, der Reaktor 39
und
eine Dosiereinrichtung 82 für das Kalkhydrat untergebracht. Der obere Container
74 ist an seiner von den Containern 61 bis 63 abgewandten Schmalseite 83 (Fig. 4)
mit einer Durchtrittsöffnung 84 für die Leitung 34 versehen, die durch eine öffnung
85 in der benachbarten Schmalseite 86 des unteren Containers 75 zum Wärmetauscher
35 verläuft.Innerhalb des Containers 75 ist der Wärmetauscher 35 über die ihn mäanderförmig
durchsetzende Leitung 34 mit dem Reaktor 39 verbunden. In die Leitung 34 mündet
eine Leitung 87 der Dosiereinrichtung 82, so daß der durch die Leitung 34 strömenden
Abluft dosiert das Kalkhydrat zugegeben werden kann.
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Im Container 74 sind der Wärmetauscher 29 und die Nachverbrennungseinrichtung
31 durch die Rückführleitung 30 miteinander verbunden (Fig. 4 und 5). Sie liegt
platzsparend auf dem Boden 80 des oberen Containers 74 auf.
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In den Wärmetauscher 29 mündet außerdem die Leitung 26' vom Zyklon
27. Über diese Leitung strömt die Abluft vom Zyklon zunächst in den Wärmetauscher
29 und von dort über die Rückführleitung 30 in die Nachverbrennungseinrichtung 31.
Zum Anschluß der Leitung 26' ist der Container 74 in seiner Oberseite 78 mit einer
Durchtrittsöffnung 88 versehen. Die Leitung 26' verläuft mit geringem Abstand oberhalb
des Containers 74 parallel zu dessen Oberseite 78 und erstreckt sich durch eine
Durchtrittsöffnung 89 in der dem Container 74 zugewandten Längsseite 90 des Containers
61.
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An den Reaktor 39 schließt eine Leitung 91 an (Fig. 1 und 4). Der
Reaktor 39 ist zum Anschluß dieser Leitung mit einem nach oben ragenden Stutzen
92 (Fig. 4) versehen, der
durch Durchtrittsöffnungen 93 und 94
in der Oberseite 95 des Containers 75 und im Boden 80 des Containers 74 ragt.
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Die Leitung 91 verläuft im Container 74 auf der vom Wärmetauscher
29 abgewandten Seite der Nachverbrennungseinrichtung 31 aufwärts und ist unmittelbar
unterhalb der Oberseite 78 des Containers 74 rechtwinklig abgebogen und erstreckt
sich durch Durchtrittsöffnungen 96 und 97 (Fig.
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2) in einen Container 98. Die Durchtrittsöffnung 96 ist in der von
den Containern 57 bis 59 abgewandten Längsseite 99 des Containers 74 vorgesehen.
Der Container 98 steht mit einer Stirnseite auf dem Untergrund 54 auf und liegt
mit seiner einen Längsseite 100 (Fig. 2) an den Längsseiten 99, 101 der Container
74 und 75 an. Der Container 98 hat gleiche Größe wie die Container 61 bis 63.
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Wie Fig. 5 zeigt, überragt der stehend angeordnete Container die beiden
benachbarten Container 74 und 75. Im Container 98 sind der Schlauchfilter 40 bzw.
Elektrofilter und der Feinstfilter 42 untergebracht. Die Leitung 91 mündet in diese
Filter, so daß die aus der Nachverbrennungseinrichtung 31 austretende Abluft in
der beschriebenen Weise gefiltert wird.
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Der Container 98 ist so in bezug auf die Container 74 und 75 angeordnet,
daß seine dem Kamin 44 zugewandte Längsseite 102 in einer Ebene mit den Stirnseiten
103 und 104 (Fig. 2 und 4) der Container 74, 75 in aner gemeinsamen Ebene liegt.
Die Längsseite 102 des Containers 98 weist nahe der Oberseite 105 (Fig. 4) eine
Durchtrittsöffnung 106 für eine Leitung 107 auf, die den Feinstfilter 42 mit dem
Gebläse 43 verbindet. Wie Fig. 4 zeigt, verläuft die Leitung 107 im Bereich außerhalb
des Containers 98
senkrecht nach unten bis zu dem auf dem Untergrund
54 montierten Gebläse 43, das über ein kurzes Leitungsstück 108 mit dem Kamin 44
verbunden ist.
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Auf der vom Kamin 44 abgewandten Seite liegt am Container 98 ein Container
109 an, der gleich groß ist wie er und mit einer Stirnseite 110 (Fig. 5) ebenfalls
auf dem Untergrund 54 steht. Der Container 109 liegt mit seiner einen Längsseite
111 an den Längsseiten 99, 101 der Container 74, 75 an. In ihm ist ein Kalksilo
112 untergebracht, in dem das zur Reinigung der Abluft nötige Kalk gelagert ist.
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Auf seiner vom Container 98 abgewandten Längsseite 113 (Fig. 2) ist
außerhalb des Containers eine Fülleitung 114 (Fig. 2 und 5) vorgesehen, deren eines
Ende nahe dem Untergrund 54 liegt und längs der Längsseite 113 des Containers 109
nach oben verläuft. Unterhalb der Oberseite 115 mündet die Fülleitung 114 dann in
den Container 109.
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Unterhalb des Kalksilos 112 befindet sich im Container 109 ein Förderer
116 (Fig. 5), der vorzugsweise als Förderschnecke ausgebildet ist und den Kalk aus
dem Silo 112 in die Dosiereinrichtung 92 im Container 75 transportiert.
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Zum Durchtritt des Förderers 116 sind in den Längsseiten 111 und 101
der Container 109, 75 Durchtrittsöffnungen 117, 118 vorgesehen.
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Der Öl- oder Gastank 19 ist in einem gesonderten Container 119 (Fig.
2 und 3) untergebracht. Er ist gleich groß wie der Container 45. Er liegt mit Abstand
den Containern 61 bis 63 gegenüber und liegt auf dem Untergrund 54 auf. Die Brennerleitung
32 ist vom Container 119 durch den Container 62 in den Container 74 geführt. Außerdem
ist die Brennerleitung 20 (Fig. 3) vom Container 119 zum Drehrohrofen 12
im
Container 62 geführt.
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Auf der vom Container 45 abgewandten Seite des Containers 119 liegt
auf dem Untergrund 54 ein weiterer Container 120 (Fig. 2 und 4), in dem ein Stromaggregat
121 für die mit Strom zu versorgenden Anlagenteile untergebracht ist.
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Der Container 120 hat gleiche Größe wie der Container 119.
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Schließlich weist die Anlage noch einen Container 122 (Fig. 2 und
6) auf, in dem eine Werkstatt untergebracht ist, so daß die Anlagenteile an Ort
und Stelle repariert und/oder gewartet werden können. Der Container 122 hat gleiche
Größe wie der Container 120.
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Der Container 45 (Fig. 8) hat rechteckigen Querschnitt und weist den
Brecher 3 auf, der durch zwei gegenläufig rotierende Brecherwalzen 123, 124 gebildet
wird. Sie werden über einen (nicht dargestelhen) Motor angetrieben, der ebenfalls
im Container 45 untergebracht ist und vom Stromaggregat 121 im Container 120 aus
mit Strom versorgt wird. Oberhalb der Brecherwalzen 123, 124 ist im Container 45
ein rechteckigen Querschnitt aufweisender Zuführtrichter 125 vorgesehen, der sich
nach unten in Richtung auf die Brecherwalzen verjüngt und ihnen den zu behandelnden
Boden gezielt zuführt. Im Bereich unterhalb der Brecherwalzen 123, 124 liegt der
in Längsrichtung des Containers 45 sich erstreckende Förderer 4, der das von den
Walzen zerkleinerte Bodenmaterial dem Sieb 5 zuführt. Das vom Förderer 4 auf den
Sieb 5 fallende zerkleinerte Bodenmaterial wird hier aussortiert. Die durch das
Sieb 5 fallenden Teilchen gelangen auf den Förderer 6, während die nicht durch den
Sieb 5 hindurchgetretenen,
gröberen Bodenteile über eine Leitung
126 in einen Abfallcontainer 127 (Fig. 2) abtransportiert werden. Die Leitung 126
ist an die eine Längsseite 128 des Containers 45 angeschlossen, die eine Durchtrittsöffnung
135 (Fig.
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5) für die Leitung 126 hat. Der Sieb 5 liegt an der Oberseite eines
nach unten sich verjüngenden Trichters 136, durch den das durch den Sieb 5 gefallene
Bodenmaterial auf den Förderer 6 fällt. Die Längsseite 128 des Containers 45 weist
die Durchtrittsöffnung 49 (Fig. 5) für den Durchtritt des Förderers 6 auf. Um den
Container einfach transportieren zu können, ist der Förderer 6 zweckmäßig lösbar
mit den Containern 45 und 46 verbunden. Sämtliche Ecken 129 bis 134 des Containers
45 sind, wie dies bei den normierten Containern üblich ist, verstärkt ausgebildet.
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Der Container 46 (Fig. 7) enthält den Ausgleichsspeicher 7, der sich
nahezu über die gesamte Länge des Containers erstreckt. Der Ausgleichsspeicher 7
hat nach innen geneigte Seitenwände 137 bis 140 (Fig. 5 und 7), so daß das im Ausgleichsspeicher
gelagerte Material kontinuierlich nach unten rutschen kann. In der Oberseite 141
(Fig. 5) des Containers 46 befindet sich eine in halber Breite und in dessen Längsrichtung
sich erstreckende Öffnung 142, die sich über etwa die halbe Länge des Containers
46 erstreckt. Sie weist an ihren Längsseiten Führungen 143 und 144 für einen in
Längsrichtung des Containers verfahrbaren Förderwagen 145 auf, der vorzugsweise
durch ein endlos umlaufendes Förderband gebildet wird. Er kann nur jeweils so weit
verfahren werden, daß das obere Ende des Förderers 6 stets oberhalb des Förderwagens
145 liegt. Dadurch ist gewährleistet, daß das zugeführte Bodenmaterial in jeder.
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Stellung des Förderwagens 145 auf ihn gelangt. Die eine
Endstellung
des Förderwagens 145 ist in Fig. 7 mit ausgezogenen und die andere Endstellung mit
gestrichelten Linien dargestellt. Mit geringem Abstand oberhalb des Bodens 50 befindet
sich eine weitere Fördereinrichtung 146, die sich von der einen Stirnseite 147 des
Containers aus nahezu über dessen ganze Länge bis zu einem Auslaßtrichter 148 verläuft,
der sich geringfügig nach unten über den Boden 50 erstreckt und die Austrittsöffnung
51 aufweist, unter der das eine Ende des Förderers 8 liegt. Der Auslaßtrichter 148
erstreckt sich über die gesamte Breite des Containers 46 und ist verhältnismäßig
schmal ausgebildet. Auf der von der Fördereinrichtung 146 abgewandten Seite schließt
an den Auslaßtrichter 148 eine schmale Gehbühne 149 an, die sich über die Breite
des Containers erstreckt und an die andere Stirnseite 150 des Containers und an
die gegenüberliegende Seitenwand 151 des Auslaßtrichters 148 anschließt. Mit dem
Förderwagen 145 kann der Ausgleichsspeicher 7 über seine gesamte Länge gleichmäßig
beladen werden. Die Ecken 152 bis 157 (Fig. 5 und 7) sind ebenfalls verstärkt ausgebildet.
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Der die Trockentrommel 11 enthaltende Container 57 (Fig.
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9 und 10) weist im Boden 79 nahe der einen Stirnseite 158 eine Öffnung
159 auf. An der Innenseite der Stirnseite 158 ist eine Seitenwand 160 eines haubenförmigen
Gehäuseteiles 161 befestigt, der den oberen Abschluß der Ubergangsschurre 14 bildet,
Sie ist ebenso wie der Drehrohrofen 12 ausgemauert. Der Cehäuseteil 161 istgeringfügig
niedriger als der Container 57, Die unteren Enden 162 bis 165 der senkrecht stehenden
Seitenwände 160,166 bis 168 sind flanschartig nach außen abgebogen.
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Die Seitenwand 166 des Gehäuseteiles 161 weist eine Durchtrittsöffnung
169 auf, durch welche das eine Ende der Trockentrommel
11 ragt.
Sie ist im Container 57 in Richtung auf den Gehäuseteil 161 nach unten geneigt angeordnet.
Die Trockentrommel 11 ist auf paarweise angeordneten Lagerrollen 174 um ihre Achse
drehbar gelagert. Jede Lagerrolle 174 ist in Lagerböcken 170 bis 173 drehbar gelagert,
die auf dem Boden 79 des Containers befestigt sind. Die Trockne trommel 11 ist auf
ihrer Außenseite mit zwei umlaufenden Laufringen 175,176 versehen, mit denen die
Trockentromael auf den Lagerrollen 174 aufliegt. Die Trockentrommel liegt außerdem
mit einem weiteren, über ihren Umfang umlaufenden Ring 177 an der Außenseite der
Seitenwand 166 des Gehäuseteiles 161 an. Am gegenüberliegenden Ende ist die Trockentrommel
11 ebenfalls von einem Ring 178 umgeben, der an der Außenseite einer senkrecht auf
dem Boden 79 stehenden Seitenwand 179 der Materialschleuse 9 anliegt. Sie erstreckt
sich über die gesamte Breite und Höhe des Containers 57 und wird durch ein quaderförmiges
Gehäuse gebildet, das mit seinem Boden 180, seiner Decke 181 und seinen Seitenwänden
182 bis 184 am Boden 79, an der Oberseite 185, an den Seitenwänden 186, 188 und
an der Stirnseite 187 des Containers 57 anliegt.
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In der Stirnseite 158 des Containers 57 befindet sich mittig eine
Öffnung 189 (Fig. 10), die mit einer Öffnung 190 in der Seitenwand 160 des Gehäuseteiles
161 fluchtet.
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Da der Container 57 mit dem Gehäuseteil 161 eine vormontierte Baueinheit
bildet, sind die beiden Öffnungen 189, 190 zuverlässig gegeneinander abgedichtet.
In sie wird das eine Ende der Leitung 38 gesteckt (Fig. 1, 2 und 5), die die Ubergangsschurre
14 mit dem Wärmetauscher 35 im
* 11 ist möglich.
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Container 75 verbindet. Zumindest die Öffnung 189 kann bereits mit
entsprechenden Dichtungen versehen sein, so daß bei dem Aufbau der Anlage lediglich
das Ende der Leitung 38 durch die Öffnungen gesteckt zu werden braucht.
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Auf der Oberseite 185 des Containers 57 ist das Ende des im Querschnitt
quadratischen Gehäuses 56 des Förderers 8 befestigt. Es schließt an eine in der
Oberseite 185 vorgesehene öffnung 191 an, in die ein konisch nach unten sich verjüngender
Einführtrichter 192 anschließt. An ihn ist eine in der Materialschleuse 9 liegende
Leitung 193 angeschlossen, die in die Trockentrommel 11 mündet, die mit ihrem Ende
geringfügig in die Materialschleuse 9 ragt.
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Der Einführtrichter 192 ist innerhalb des Containers 57 vormontiert,
so daß auf ihm nur noch das Gehäuse 56 des Förderers 8 montiert werden muß.
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Zum Drehen der Trockentrommel 11 ist im Container 57 ein Antrieb 194
untergebracht, auf dessen Antriebswelle 195 ein Ritzel 196 sitzt,das mat einem die
Trockentramel 11 una,ebenden Zahnring 197 kär,.t. Auch ein Kettentrieb zum Drehen
der Trockentratrre# Die Stirnseite 187 und die Seitenwand 184 der Materialschleuse
9 weisen jeweils eine öffnung 198 und 199 auf.
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Durch die Öffnungen ragt ein kurzer Rohrstutzen 200 mit einem Ringflansch
201, der vertieft in der Außenseite der Stirnseite 187 des Containers 57 liegt (Fig.
9). An den Rohrstutzen 200 wird die Leitung 26 angeschlossen, die im Container 61
untergebracht ist und die Leitungsverbindung zwischen der Materialschleuse 9 und
dem Zyklon 27 herstellt. Am Ringflansch 201 läßt sich unter Zwischenlage
einer
Dichtung ein entsprechender Ringflansch der Leitung 26 problemlos befestigen, so
daß die Leitungsverbindung zwischen dem Zyklon 27 und der Materialschleuse 9 einfach
hergestellt werden kann.
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Im Container 58 ist der Drehrohrofen 12 entgegengesetzt zur Trockentrommel
11 geneigt. Dadurch kann das aus der Trockentrommel 11 über die Übergangsschurre
14 in den Drehrohrofen 12 gelangende Material durch Drehen schräg nach unten in
Richtung des in Fig. 11 eingezeichneten Pfeiles rutschen. Der Drehrohrofen 12 ist
in gleicher Weise ausgebildet und drehbar abgestützt wie die Trockentrommel 11.
Zum Drehantrieb ist wiederum ein Antrieb 202 vorgesehen, dessen Ritzel 203 in einen
den Drehrohrofen 12 umgebenden Zahnkranz 204 eingreift. Der Container 58 ist ebenso
wie der Container 57 an der Oberseite 205 geschlossen. Lediglich im Bereich der
Stirnseite 206 ist die Oberseite 205 mit einer Öffnung 207 versehen, die gleichen
Querschnitt wie die Öffnung 159 im Boden 79 des Containers 57 hat. Die Öffnung 207
wird von einem Gehäuseteil 208 begrenzt, der im Container 58 untergebracht ist und
dessen aufrecht stehenden Seitenwände 209, 210 nach außen abgewinkelte flanschartige
Enden 211, 212 aufweisen. Sie liegen bündig zur Oberseite 205 des Containers 58
und liegen in der Einbaulage gemäß den Fig. 3 und 5 an den Flanschen 162 bis 165
des oberen Containers 57 an. Die beiden Gehäuseteile 161 und 208 in den beiden Containern
57, 58 bilden die Übergangsschurre 14. Damit das aus der Trockentrommel 11 in der
Übergangsschurre 14 nach unten fallende Material zuverlässig in den Drehrohrofen
12 gelenkt wird, ist die in Fallrichtung untere Seite 213 des Gehäuseteiles
208
derart gekrümmt ausgebildet, daß das auf diese Seite fallende Material in den Drehrohrofen
12 rutscht. Er ragt mit seinem einen Ende durch die Seitenwand 210 in den Gehäuseteil
208.
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Am anderen Ende ist der Drehrohrofen 12 von einem ringförmigen Schild
214 umgeben, der fest im Container 58 angeordnet ist. Der v. Schild 214 mit Abstand
umgebene Endbereich des Drehrohrofens 12 weist über den Umfang verteilt angeordnete
Auslaßöffnungen 215 auf, durch die das im Drehrohrofen ausgebrannte Material nach
unten in ein kurzes Rohrstück 216 fallen kann. Es ist am Schild 214 befestigt, der
eine entsprechende Durchtrittsöffnung für den Durchtritt des aus dem Drehrohrofen
12 fallenden Materiales aufweist. Das Rohrstück 216 durchsetzt eine öffnung 217
im Boden 81 des Containers 58. In der anderen Stirnseite 218 ist eine weitere öffnung
219 vorgesehen, durch die ein Brennerschild 220 ragt. Er umschließt das Ende des
Drehrohrofens 12 und ist in Achsrichtung des Drehrohrofens bewegbar.
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Der Brennerschild 220 ist in der Öffnung 219 befestigt und ragt auch
durch eine Öffnung 221 (Fig. 3) in der einen tängsseite des Containers 62. Der Brennerschild
ragt etwa gleich weit in die beiden rechtwinklig zueinander liegenden Container
58 und 62.
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Der Container 59 (Fig. 12) enthält außer der Kühltrommel 13 auch
noch das Gebläse 21, mit dem die Kühlluft in die Kühltrommel geblasen wird. Das
Gebläse 21 ist auf dem Boden 222 des Containers 59 benachbart zu dessen einer Stirnseite
223 montiert. Es mündet in ein im Querschnitt rechteckförmiges Gehäuse 224, das
mit Füßen 225 am Boden 222 und an der Decke 226 des Containers 59 abgestützt ist.
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Der Boden 227 des Gehäuses 224 weist eine Austrittsöffnung
228
auf, durch die das aus der Kühltrommel 13 fallende Material auf den Förderer 15
fallen kann. Sein eines Ende liegt zwischen dem Boden 227 des Gehäuses 224 und dem
Boden 222 des Containers 59. Der Förderer 15 ist durch eine (nicht dargestellte)
Öffnung in einer Seitenwand des Containers nach außen geführt. Die parallel zur
Stirnseite 223 des Containers liegenden Seitenwände 229 und 230 des Gehäuses 224
weisen jeweils eine öffnung 231 und 232 für das Gebläse 21 und für das eine Ende
der Kühltrommel 13 auf. Sie ragt so weit in das Gehäuse 224, daß das aus der Kühltrommel
fallende Material direkt in die Austrittsöffnung 228 fällt. Die Kühltrommel 13 ist
in gleicher Richtung geneigt wie die Trockentrommel 11. Zum Drehen der Kühltrommel
13 ist wiederum ein Antrieb 233 im Container 59 vorgesehen, der auf dem Boden 222
abgestützt ist. Ein Ritzel 234 des Antriebs 233 greift in einen die Kühltrommel
umgebenden Zahnkranz 235 ein. Die Kühltrommel 13 ist außerdem in gleicher Weise
wie die Trockentrommel 11 und der Drehrohrofen 12mit Laufringen 236 und 237 auf
Lagerrollen 238 drehbar abgestützt. Mit weiteren Ringen 239 und 240, die die Kühltrommel
umgeben, liegt sie an der Seitenwand 230 des Gehäuses 224 sowie an einer Stirnseite
241 einer Zuführung 242 . Sie ist gehäuseförmig ausgebildet und weist an ihrer Stirnseite
eine Öffnung 243 auf, durch die das Ende der Kühltrommel 13 ragt. In die Zuführung
242 mündet das Rohrstück 216, das durch eine Öffnung 244 in der Decke 226 des Containers
59 und eine Öffnung 245 in einer Decke 246 der Zuführung 242 ragt, Die in Zuführrichtung
liegende Seitenwand 247 der Zuführung 242 ist derart gekrümmt, daß das von oben
durch das Rohrstück 216 fallende Gut in die Kühltrommel 13 abgelenkt wird. Da sie
in Richtung auf das gegenüberliegende Ende geneigt ist und um ihre Achse gedreht
wird,
rutscht das Gut in der Kühltrommel bis zum anderen Ende und fällt dann auf den Förderer
15, der das Gut aus dem Container 59 transportiert. Wie auch in den Containern 57
und 58 wird der Antrieb 233 von dem im Container 120 untergebrachten Stromaggregat
121 versorgt. Auch das Gebläse 21 ist an das Stromaggregat 121 angeschlossen.
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Der den Zyklon 27 enthaltende Container 61 weist in seinem Boden 64
eine Öffnung 248 auf (Fig. 13), so daß über die Treppe 65 (Fig. 6) die jeweilige
Bedienungsperson in den Container 61 gelangen kann. Die Öffnung 248 befindet sich
benachbart zu der von den Containern 57 bis 59 abgewandten Längsseite 249 (Fig.
3) des Containers 61. An die Öffnung 248 schließt das Ende des Treppengeländers
67 an. Der Boden 64 des Containers 61 ist begehbar, so daß der Zyklon 27 und das
zugehörige Gebläse 25, das auf dem Boden montiert ist, gewartet und gegebenenfalls
repariert werden können. Parallel zur Längsseite 249 ist auf dem Boden 64 ein weiteres
Geländer 250 vorgesehen, das sich zwischen den beiden Stirnseiten 251 und 252 des
Containers 61 erstreckt. In der Decke 253 des Containers 61 befindet sich eine öffnung
254, in die ein Rohrstutzen 255 mündet, der an die Leitung 26 angeschlossen ist.
Das Rohrstück 255 liegt mit einem Flansch 256 bündig in der Decke 253. Der Antrieb
257 für das Gebläse 25 ist auf dem Boden 64 montiert.
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Im Container 62 ist die Treppe 65 und der größte Teil des Geländers
67 untergebracht. In der Decke 258 des Containers 62 ist eine Durchtrittsöffnung
259 und im Boden 70 eine
Durchtrittsöfhung 260 vorgesehen. Wenn
die beiden Container 61 und 62 aufeinander gesetzt werden, bilden die beiden Öffnungen
248, 259 einen Durchtritt, durch den die Bedienungsperson auf den Boden 64 des Containers
61 gelangen kann. Der Boden 70 ist ebenfalls begehbar, so daß die Bedienungsperson
an den Brennerschild 220 (Fig. 3) gelangen kann, der teilweise in den Container
62 ragt. Längs der einen Seitenwand des Containers 62 ist ein weiteres, auf dem
Boden TO befestigtes Geländer 261 vorgesehen. Außerdem ist im Container 62 das obere
Ende des Geländers 69 (Fig. 6) vorgesehen.
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Die Stirnseiten 251, 252 des Containers 61 sowie die Stirnseiten 262,
263 des Containers 62 sind offen, so daß ausreichend Licht in die Container gelangen
kann.
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Der Container 63 (Fig. 15) weist in der Decke 264 eine öffnung 265
auf, die zusammen mit der öffnung 260 im Boden 70 des Containers 62 einen Durchgang
bildet, zu dem die Treppe 68 führt.
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Sämtliche Ecken der Container 61 bis 63 sind wie die Ecken der zuvor
beschriebenen Container 57 bis 59 verstärkt ausgebildet. Die übereinander gesetzten
Container sitzen mit ihren verstärkten Ecken aufeinander, so daß die Böden und Decken
der aufeinandersitzenden Container geringen Abstand voneinander haben.
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Der Container 74 (Fig. 16 und 17) weist in seiner einen Stirnseite
83 die öffnung 84 auf, in die ein Rohrstück 267 des Wärmetatchers 29 mündet. Das
Rohrstück hat einen
Ringflansch 268, der in der Außenseite der
Stirnseite 83 liegt und an den die gekrümmte Leitung 34 (Fig. 4) leicht angeschlossen
werden kann, die an ihren Enden mit entsprechenden Ringflanschen 269, 270 versehen
ist. Bei der Montage der Anlage läßt sich darum die Leitung 34 bequem an das Rohrstück
267 anschließen. Der Wärmetauscher 29 erstreckt sich über die gesamte Höhe und Breite
des Containers 74. Er ist mit seiner Decke 78 mit der Durchtrittsöffnung 88 versehen,
in der ein Befestigungsflansch 271 liegt, an den die Leitung 26' (Fig. 17) mit einem
entsprechenden Flansch 272 einfach befestigt werden kann.
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Da der Befestigungsflansch 271 ebenso wie der Ringflansch 268 bereits
am Container 74 montiert sind, lassen sich die erforderlichen Abdichtungen bereits
vormontieren. Die eine Längsseite 99 des Containers 74 weist nahe benachbart zur
Stirnseite 103 die Durchtrittsöffnung 96 auf, in welche die Leitung 91 mündet. Sie
ist mit einem Befestigungsflansch 273 versehen, der in der Durchtrittsöffnung 96
liegt und an den eine Leitung 274 (Fig. 5) mit einem entsprechenden Flansch befestigt
werden kann. Die Leitung 274 führt in den Container 98 mit den Filtereinrichtungen
40 und 42. Innerhalb des Containers 74 verläuft die Leitung 91 von der Durchtrittsöffnung
96 aus senkrecht zur Längsseite 99 und geht dann in halber Breite des Containers
gekrümmt in ein senkrecht bis zum Boden 80 verlaufendes Leitungsstück über. Im Boden
ist die Durchtrittsönung 94 vorgesehen, in die die im Bereich zwischen der Nachverbrennungseinrichtung
31 und der Stirnseite 103 liegende Leitung 91 mündet. Die Brennerleitung 32 für
die Nachverbrennungseinrichtung 32 ist bis zur Stirnseite 103 geführt und weist
dort eine (nicht dargestellte) Steckkupplung auf.
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Der Container 75 (Fig. 18) weist in seiner Decke 95 die Durchtrittsöffnung
93 auf, die mit der Durchtrittsöffnung 94 des Containers 74 in montierter Lage fluchtet
und an die ein kurzes Rohrstück 275 am oberen Ende des Reaktors 39 angeschlossen
ist. Er ist innerhalb des Containers 75 in Stützen 276 befestigt, die sich zwischen
dem Boden 277 und der Decke 95 erstreckt. In der Stirnseite 86 des Containers 75
befindet sich die Durchtrittsöffnung 85, in der ein Befestigungsflansch 278 eines
Leitungsstückes 279 liegt.
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An den Befestigungsflansch 278 kann der Ringflansch 270 der Leitung
34 bequem angeschlossen werden. Das Leitungsstück 279 mündet in den Wärmetauscher
35.
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Der Container 109 (Fig. 19 und 20) weist in seiner einen Seitenwand
280 nahe ihrem oberen Rand 115 eine Öffnung 281 auf, in die die Fülleitung 114 mündet.
Über sie wird der im Kalksilo 112 gelagerte Kalk eingebracht. In der benachbarten
Seitenwand 111 ist nahe dem Boden 110 die Durchtrittsöffnung 117 vorgesehen, an
die der Förderer 116 anschließt.
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Der Container 98 (Fig. 20) weist in seiner einen Seitenwand 100 die
Öffnung 97 auf, in die die Leitung 274 mündet.
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In der benachbarten Seitenwand 282 des Containers 98 ist die Öffnung
106 vorgesehen, an die innerhalb des Containers ein Teilstück der Leitung 107 angeschlossen
ist. Sie hat ebenfalls einen in der Seitenwand 282 liegenden Befestigungsflansch
283, an den ein Befestigungsflansch eines im Container 61 liegenden Teilstückes
der Leitung 107 angeschlossen werden kann.
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Der Container 120 (Fig. 21) enthält das Stromaggregat 121,
mit
dem die verschiedenen Motoren für die Gebläse und für den Antrieb der Trommeln 11
bis 13 mit Strom versorgt werden können. Der Container 120 hat eine (nicht dargestellte)
Tür.
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Der Öl- oder Gastank 19 im Container 119 (Fig. 22) ist in einem Gestell
284 abgestützt. Ein Einfüllstutzen 285 mündet in eine Öffnung 286 in einer Decke
287 des Containers.
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Der Werkstattcontainer 122 (Fig. 23) weist in den Seitenwänden 288
bis 290 Türen 291 und 292 sowie ein Fenster 293 auf.
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Die kleinen Container haben eine Größe von 20' und die großen Container
von 40'. Es handelt sich bei den Containern um die üblichen normierten Container,
so daß sie in üblicher Weise ohne besondere zusätzliche Maßnahmen transportiert
werden können.
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Die Container sind selbstverständlich entsprechend den abzutragenden
Lasten zu dimensionieren.