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DE3520325C2 - - Google Patents

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DE3520325C2
DE3520325C2 DE3520325A DE3520325A DE3520325C2 DE 3520325 C2 DE3520325 C2 DE 3520325C2 DE 3520325 A DE3520325 A DE 3520325A DE 3520325 A DE3520325 A DE 3520325A DE 3520325 C2 DE3520325 C2 DE 3520325C2
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DE
Germany
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trichloro
urea
hydroxydiphenyl ether
foot
drug
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DE3520325A
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DE3520325A1 (de
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Yogo Kyoto Jp Takaoka
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • A61K31/16Amides, e.g. hydroxamic acids
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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Description

Die Erfindung betrifft ein Medikament gegen Fußpilz (tinea pompholyciformis), der eine Art Hautkrankheit ist, und im besonderen ein äußerlich anwendbares Medikament gegen Fußpilz, das pharmazeutisch verwertet werden kann.
Fußpilz ist eine Art Hautkrankheit, die von Keimen der Ringelflechte hervorgerufen wird, die in der dicken Hornhaut leben, wie sie auf Fußsohlen oder Handflächen auftritt.
Es wurden bisher schon viele Medikamente zur äußerlichen Anwendung gegen Fußpilz vorgeschlagen. Bei der Prüfung im Reagenzglas bewirken fast alle von ihnen in gewisser Weise, daß das Überleben von Keimen der Ringelflechte verhindert wird. Man kann sagen, daß es hinsichtlich dieser Wirkung keine großen Unterschiede zwischen diesen konventionellen Medikamenten gibt. Fußpilz ist jedoch eine hartnäckige Hautkrankheit, die von bekannten Medikamenten nicht vollständig geheilt werden kann. Ist sie erst einmal zum Ausbruch gekommen, tritt oft der Fall ein, daß die Keime in den tiefen Schichten der Hornhaut überleben, um sich im Sommer oder nach Absetzen des Medikamentes wieder zu verbreiten, was zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit führt. Dies ist deshalb möglich, weil die Keime der Ringelflechte parasitär in den tiefen Schichten der Hornhaut leben, wohin das Medikament nur schwer durchdringt, und weil die Dermatophytenkeime ziemlich zäh oder widerstandsfähig gegen Medikamente sind.
Die experimentelle Wirksamkeit eines Medikamentes bedeutet also nicht immer einen klinischen Heilerfolg. Fußpilz wird daher allgemein als eine besonders hartnäckige Hautkrankheit angesehen. Um sie dennoch zu heilen, wird als bester Weg normalerweise empfohlen, zunächst die Keimart der Ringelflechte zu bestimmen, um so das wirkungsvollste Medikament gegen den so bestimmten Keim auszuwählen, und das so ausgewählte Medikament geduldig anzuwenden, wobei man sowohl die befallenen Teile (Hände und Füße) als auch besonders die Zwischenräume zwischen den Fingern und Zehen stets sauberhalten soll.
In Abhängigkeit von der Keimart der Ringelflechte sind die bekannten Medikamente gegen Fußpilz nicht immer wirksam gegen diese Krankheit, und es kommt vor, daß ein Medikament in der tatsächlichen Behandlung versagt, obwohl es eine hinreichende Wirksamkeit im Experiment gezeigt hat. Auch wenn die Symptome geheilt sind, bricht die Krankheit daher oft wieder auf den vorher befallenen Stellen aus. Darüber hinaus ist es nötig, daß der Patient bei einer medikamentösen Behandlung über einen langen Zeitraum eine beachtliche Geduld aufbringt.
Aus der US-PS 42 94 855 ist eine Zusammensetzung für Badeperlen bekannt, die aus Harnstoff in Verbindung mit handelsüblichen Germiziden, Erweichungsmitteln und/ oder oberflächenaktiven Substanzen besteht. Diese Zusammensetzung zeigt zwar gute Erweichungseigenschaften ohne Irritation von Haut oder Schleimhäuten, ist aber als Medikament zur Bekämpfung von Fußpilz weder vorgesehen noch geeignet.
Die DE-AS 12 16 882 offenbart die germizide Wirksamkeit gewisser substituierter Diphenylether. Einer dieser Ether, nämlich der 2,4,4′-Trichlor-2′-hydroxydiphenylether, hat sich mittlerweile als wirksames Mittel gegen Echtpilze bewährt. So wird in der Zeitschrift "Seifen-Öle-Fette- Wachse" (93. Jg.-Nr. 19/1967, Seiten 670 bis 684) der Einsatz dieser Verbindung als Antimikrobikum in Toilettenseifen und Waschmitteln, speziell für Kliniken, beschrieben. Aus der EP-OS 65 471 ist der Einsatz des genannten Diphenylethers für Mittel zur Bekämpfung des Fußschweißgeruches in Strümpfen und Socken bekannt. Artikel in den Zeitschriften "Medicine and Drug Journal" 1975, Seiten 163 bis 166 und "Japan Medical Journal" Nr. 2630, Seiten 48 bis 51, beschreiben schließlich die desinfizierende Wirkung dieser Substanz gegenüber HB-Antigenen (Antigene gegen den B-Typus der Hepatitis). In keiner der genannten Druckschriften wird jedoch auf die Wirksamkeit und Anwendbarkeit von 2,4,4′-Trichlor- 2′-hydroxydiphenylether bei Fußpilz hingewiesen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein äußerlich anwendbares Medikament gegen Fußpilz zur Verfügung zu stellen, bei dem in kurzer Zeit ein klinischer Heilerfolg erreicht wird, unabhängig von der Keimart, d. h. ohne Bestimmung der Keimart der Ringelflechte vor der Behandlung, und durch das der Fußpilz vollständig geheilt und ein späterer erneuter Ausbruch desselben verhindert wird.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Medikament gelöst, das mindestens 0,2-2,0 Gew.-% 2,4,4′-Trichlor- 2′-hydroxydiphenylether und 5-40 Gew.-% Harnstoff enthält.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Fig. 1 zeigt die Draufsicht einer Vorrichtung zur Bestimmung der Wirksamkeit eines Medikaments gegen Echtpilze;
Fig. 2 zeigt einen Querschnitt der Vorrichtung aus Fig. 1; und
Fig. 3 zeigt ein Diagramm zum Vergleich der Wirksamkeit verschiedener Medikamente gegen Echtpilze.
Das erfindungsgemäße Medikament gegen Fußpilz enthält mindestens 2,4,4′-Trichlor-2′-hydroxydiphenylether als Mittel gegen Echtpilze und Harnstoff als Erweichungsmittel.
Wie bereits erwähnt, ist 2,4,4′-Trichlor-2′-hydroxydiphenylether eine weithin als Fungizid und Desinfektionsmittel verwendete Substanz, die keine unerwünschte Hautreizung oder Reaktion im Haut-Toxizitätstest hervorruft und daher hervorragend für die Anwendung auf Haut geeignet ist. Der Gehalt an 2,4,4′-Trichlor-2′- hydroxydiphenylether im erfindungsgemäßen Medikament liegt zwischen 0,2 und 2,0 Gew.-%, bevorzugt bei etwa 1,0 Gew.-%.
Der Gehalt an Harnstoff, der ein sicheres und weitgehend ungiftiges Erweichungsmittel für hornige Substanzen ist, liegt zwischen 5 und 40 Gew.-%, bevorzugt bei etwa 10 Gew.-%.
Es ist weiterhin bevorzugt, eine geringe Menge von Schwefelsäure als Stabilisator zu der Mischung aus 2,4,4′-Trichlor-2′-hydroxydiphenylether und Harnstoff hinzuzufügen. Durch die Schwefelsäure werden diese beiden Bestandteile stabilisiert und die Wirksamkeit des Medikaments, das auf die befallenen Stellen aufgetragen wird, dadurch verlängert.
Durch den im erfindungsgemäßen Medikament enthaltenen Harnstoff wird die Wasseraufnahmefähigkeit der Haut erhöht, so daß die Hornhaut durch Anschwellen erweicht. Das Medikament kann entsprechend einfach in die tieferen Schichten der Hornhaut eindringen, und gleichzeitig wird die hornige Substanz stufenweise aufgelöst (verflüssigt) und abgetrennt (abgeschält). Im Ergebnis wird die Hornhaut selbst dünn, was die Absorption des Medikamentes durch die Haut begünstigt, und die Keime der Ringelflechte, die parasitär in der Hornhaut leben, werden schließlich durch den gegen Echtpilze wirkenden Bestandteil des erfindungsgemäßen Medikamentes vernichtet. Sogar beim Vorhandensein verschiedener Keimarten oder bei sehr zähen Keimen werden diese durch 2,4,4′-Trichlor- 2′-hydroxydiphenylether vollständig vernichtet.
Im weiteren werden experimentelle Beispiele beschrieben, die die Wirksamkeit des erfindungsgemäßen Medikamentes beweisen. Die Erfindung wird damit selbstverständlich nicht auf diese experimentellen Beispiele beschränkt.
Beispiel 1
Zunächst soll, mit Bezug auf Fig. 1 und Fig. 2, ein Verfahren beschrieben werden, mit dessen Hilfe man die Wirksamkeit (Wirkungsprozente) eines Medikamentes gegenüber verschiedenen Echtpilzen (Anti-Echtpilz-Spektrum) und den mittleren, wirksamen Keimvermehrungs-Verhinderungsindex (Anti-Echtpilz-Aktivität) bestimmen kann.
Ein Agar, der als Echtpilz-Nährboden 2 dienen soll, wird in eine Schale 1 gegeben und gleichmäßig mit einem Echtpilz geimpft. Eine bestimmte Menge des Medikamentes wird dann von einem Filterpapier 3 mit 6 mm Durchmesser absorbiert, und nach dem Trocknen wird das Filterpapier 3 auf die Oberfläche des Nährbodens 2 gelegt. Durch diese Anordnung diffundiert das Medikament, das im Filterpapier enthalten ist, in den Agar. Wenn das Medikament eine Verhinderungsfähigkeit oder -wirkung gegen die Keimvermehrung hat, bildet sich 7 bis 10 Tage nach Impfung des Nährbodens ein Ringstreifen B in dem Bereich in dem sich die Echtpilze nicht vermehrt haben, zwischen dem Filterpapier 3 und dem Bereich, in dem sich die Echtpilze vermehrt haben. In diesem Beispiel wird die Weite t des besagten Ringstreifens B gemessen und aufgrund von Tabelle 1 einer Wirkeinheit zugeordnet.
Tabelle 1
Danach wird die Wirksamkeit und der mittlere, wirksame Keimvermehrungs-Verhinderungsindex (im weiteren als "mittlerer, wirksamer Verhinderungsindex" bezeichnet) jedes Medikaments entsprechend den folgenden Formeln berechnet:
Die Ergebnisse bezüglich der Wirksamkeit (Anti-Echtpilz- Spektrum) und des mittleren, wirksamen Verhinderungsindexes (Anti-Echtpilz-Aktivität) verschiedener Medikamente sind in Fig. 3 und Tabelle 2 dargestellt, wo man auch die für die Erfindung bedeutsamen Ergebnisse findet, d. h. die Anti-Echtpilz-Wirkungen zweier Mischungen, die durch Lösen von 1,0 g 2,4,4′-Trichlor-2′-hydroxydiphenylether und 5,0 g bzw. 10,0 g Harnstoff in je 100 ml einer 50%igen wäßrigen Ethanollösung hergestellt sind (in Fig. 3 und Tabelle 2 sind diese als IR (1,0%) + UR (5%) und IR (1,0%) + UR (10%) bezeichnet). Außerdem findet man hier die Anti-Echtpilz-Wirkungen von Medikamenten, die durch Lösen von 1,0 Gew.-%, 0,5 Gew.-% und 0,25 Gew.-% 2,4,4′- Trichlor-2′-hydroxydiphenylether in jeweils 50%iger wäßriger Ethanollösung hergestellt sind. Darüber hinaus sind auch die Anti-Echtpilz-Wirkungen von 9 verschiedenen äußerlich anwendbaren Medikamenten gegen Fußpilz, die kommerziell erhältlich sind, zu Vergleichszwecken dargestellt.
Tabelle 2
Wie aus Fig. 3 und Tabelle 2 ersichtlich ist, zeigt das erfindungsgemäße Medikament im Vergleich mit den äußerlich anwendbaren Medikamenten gegen Fußpilz, die kommerziell erhältlich sind, eine sehr hohe Wirksamkeit. Mit anderen Worten hat das Medikament, das aus 2,4,4′-Trichlor-2′- hydroxydiphenylether und Harnstoff besteht, einen weiten Bereich im Anti-Echtpilz-Spektrum, und ist damit den kommerziell erhältlichen Medikamenten überlegen. Weiterhin wurde eine Anti-Echtpilz-Aktivität gefunden, die mit derjenigen der kommerziell erhältlichen Medikamente A und B vergleichbar ist (in beiden Fällen handelt es sich um Imidazolpräparate). Bezüglich des Einflusses des Gehaltes an 2,4,4′- Trichlor-2′-hydroxydiphenylether auf die Anti-Echtpilz- Wirkung kann festgestellt werden, daß sich die Anti-Echtpilz- Wirkung entsprechend einer Steigerung des Gehalts in den Stufen 0,25<0,5<1,0 Gew.-% erhöht. Wenn der Gehalt größer als 2,0 Gew.-% ist, kann jedoch keine Steigerung der Anti- Echtpilz-Wirkung durch eine Erhöhung des Gehalts erreicht werden. Es wurde auch festgestellt, daß die Anti-Echtpilz- Wirkung dann höher ist, wenn 2,4,4′-Trichlor-2′- hydroxydiphenylether nicht allein, sondern zusammen mit Harnstoff verwendet wird.
Im Hinblick auf den Harnstoffgehalt, zeigen sich gute Wirkungen bezüglich des Auflösens und Abtrennens der hornigen Substanz im Bereich zwischen 10 und 20 Gew.-%, beim Vergleich erwies sich der Bereich zwischen 5 und 10 Gew.-% vom klinischen Standpunkt überlegen.
Beispiel 2
In diesem Beispiel ist die Wirkung verschiedener Stabilisatoren auf die Stabilisierung sowohl von 2,4,4′-Trichlor- 2′-hydroxydiphenylether als auch von Harnstoff, die in dem erfindungsgemäßen Medikament enthalten sind, beschrieben.
Zur Durchführung des Experimentes wurden 4 verschiedene Lösungen hergestellt, wie in Tabelle 3 gezeigt (wobei "2%ige ethanolische IR-Lösung" eine 2%ige ethanolische Lösung (99,5%iges Ethanol) von 2,4,4′-Trichlor-2′-hydroxydiphenylether bezeichnet).
Tabelle 3
Die Stabilität des Medikamentes wurde dadurch gemessen, daß man das Ausmaß der Zersetzung von Harnstoff und 2,4,4′-Trichlor-2′-hydroxydiphenylether bestimmte, nachdem 2,55 ml jeder angesetzten Lösung 72 Std. lang bei 37°C stehengelassen wurden.
Wenn Harnstoff zersetzt wird, bildet sich Ammoniak, und entsprechend wurde die Stabilität des Harnstoffs durch Messung der entstandenen Menge Ammoniak bestimmt.
Dabei enthält je 1 ml der hergestellten Lösungen 0,07843 g Harnstoff, und wenn dieser Harnstoff zersetzt wird entstehen 0,04448 g Ammoniak. Entsprechend wird der Prozentsatz der Ammoniakbildung durch folgende Formel errechnet:
Als Ammoniak-Meßmethode wurde die sogenannte Fuji- Okuda-Methode verwendet. Die Ergebnisse sind in Tabelle 4 zusammengestellt.
Tabelle 4
Wie aus obiger Tabelle ersichtlich ist, ist die Stabilität von Harnstoff bei Zugabe von konzentrierter Schwefelsäure deutlich besser, und auch hinreichend, als bei Zugabe von Essigsäure. Brenztraubensäure, die durch eine Redoxreaktion aus Milchsäure entsteht, ist als Stabilisator nicht geeignet, da die Harnstoffzersetzung mit steigendem Gehalt an Brenztraubensäure ebenfalls ansteigt. Bei Verwendung von Salzsäure beobachtet man einen kristallinen Niederschlag des entsprechenden Salzes, und bei Verwendung von Zitronensäure, EDTA · 2 Na oder EDTA · 2 K reagiert jedes von diesen unter Ausbildung von Chelatkomplexen mit den Calciumionen der Hautoberfläche. Daher sind auch diese Mittel als Stabilisatoren nicht geeignet.
Im folgenden wird ein Stabilisator für 2,4,4′-Trichlor- 2′-hydroxydiphenylether beschrieben. Da phenolische Verbindungen eine Kondensationsreaktion mit 4-Aminophenazon unter Bildung eines Chinon-Farbstoffes eingehen, wird die quantitative Analyse von 2,4,4′-Trichlor- 2′-hydroxydiphenylether durch Messung des Absorptionsvermögens dieses Farbstoffes bei 500 nm (oder 570 nm) vorgenommen. Die prozentuale Zersetzung wird dann aufgrund der quantitativen Differenz vor und nach dem 72stündigen Stehenlassen bei 37°C berechnet. Die Ergebnisse sind in Tabelle 4 zusammengestellt (in dieser Tabelle bezeichnet "IR-Zersetzung" die prozentuale Zersetzung von 2,4,4′-Trichlor- 2′-hydroxydiphenylether).
Wie aus Tabelle 4 ersichtlich ist, ist die Stabilität hinreichend gut, wenn der angesetzten Lösung ein wenig Schwefelsäure zugesetzt wird. Da die Zugabe einer geringen Menge Schwefelsäure nicht nur, wie oben angegeben, nützlich zur Stabilisierung von Harnstoff, sondern auch wirksam zur Stabilisierung von 2,4,4′-Trichlor-2′-hydroxydiphenylether ist, wurde gefolgert, daß eine geringe Menge Schwefelsäure den besten Stabilisator für die obengenannten Substanzen darstellt.
Anwendungsbeispiel
Im folgenden soll nun ein Beispiel der tatsächlichen Anwendung des erfindungsgemäßen Medikamentes beschrieben werden: 1,0 g 2,4,4′-Trichlor-2′-hydroxydiphenylether und 10,0 g Harnstoff werden mit 89,0 g einer hydrophilen Salbengrundlage gemischt oder geknetet. Das so zusammengesetzte Medikament wird einmal am Tag auf die befallenen Stellen aufgetragen, nachdem diese durch Abreiben der eingeweichten äußeren Hautschicht nach einem Bad mit einem Handtuch o. ä. gereinigt wurden. Bei leichtem Befall wurde der Fußpilz bereits nach einer 4-5tägigen Behandlung geheilt, bei schwererem Befall nach 2-3 Wochen.
In einer anderen bevorzugten Anwendungsform wird entweder die Salbe, die nach der oben beschriebenen Art und Weise hergestellt wurde, oder eine Lösung, die durch Auflösen von 2,4,4′-Trichlor-2′-hydroxydiphenylether in einer wäßrigen Ethanollösung o. ä. hergestellt wurde, zusammen mit einem Klebstoff auf eine Seite eines Textilstreifens aufgetragen, um so ein Pflaster zu erhalten, das über die befallenen Stellen geklebt wird. Bei dieser Anwendungsmethode, wenn man sie mit der normalen äußerlichen Anwendung der Salbe auf die befallenen Stellen vergleicht, wird schon eine recht befriedigende medizinische Wirkung erreicht, sogar dann, wenn der Gehalt des Medikamentes nur ein 1/10- 1/20 der Salbe beträgt.
Das erfindungsgemäße Medikament gegen Fußpilz ist nicht auf die Anwendung auf Haut beschränkt, sondern kann auch bei Ringelflechten der Nägel angewendet werden. In diesem Fall ist es bevorzugt, das Medikament durch Mischen von 1,0 g 2,4,4′-Trichlor-2′-hydroxydiphenylether, 40,0 g Harnstoff, 24,0 g raffiniertem Lanolin, 25,0 g weißer Vaseline und 10,0 g gebleichten Bienenwachses herzustellen und auf die befallenen Nägel aufzubringen.

Claims (5)

1. Äußerlich anwendbares Medikament gegen Fußpilz, dadurch gekennzeichnet, daß es mindestens 0,2 bis 2,0 Gew.-% 2,4,4′-Trichlor-2′-hydroxydiphenylether und 5 bis 40 Gew.-% Harnstoff enthält.
2. Medikament nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen geringen Zusatz von konzentrierter Schwefelsäure als Stabilisator.
3. Medikament nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Inhaltsstoffe mit einer hydrophilen Salbengrundlage vermischt sind.
4. Medikament nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Inhaltsstoffe in einer 50%igen wäßrigen Ethanollösung gelöst sind.
5. Medikament nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Gehalt von 1,0 Gew.-% 2,4,4′-Trichlor-2′-hydroxydiphenylether und 10 Gew.-% Harnstoff.
DE19853520325 1984-06-12 1985-06-07 Aeusserlich anwendbares medikament gegen fusspilz Granted DE3520325A1 (de)

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