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Beschreibung
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Die Erfindung geht aus von einem durchschußhemmenden Profil für Rahmen,
Blendrahmen, Flügel und Zargen von Fenstern und Türen mit den Merkmalen des Oberbegriffs
des Hauptanspruchs.
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Bei diesem aus der Praxis bekannten durchschußhemmenden Profil ist
das eigentliche ballistische Material als Beplankung auf den zu schützenden Träger
aufgcbracht, der den eigentlichen Konstruktionsbereich bildet.
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Es muß deswegen das durchschußhemmende Material nicht nur nach ballistischen
Gesichtspunkten ausgewählt werden, sondern es muß auch in der Lage sein.
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oberflächenbehandelt zu werden, da die Beplankung unmittelbar eine
Sichtseite bildet. Außerdem ist die durchschußhemmende Beplankung bei Außenfenstern
oder Außentüren unmittelbar den äußeren Witterungseinflüssen ausgesetzt, weshalb
bei der Materialauswahl auch die Korrosionsbeständigkeit zu beachten ist.
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Konstruktiv erschwerend und die Fertigung verteuernd kommt hinzu,
daß die Beplankung von Blendrahmen und Flügeln im Bereich der Fuge einen gegen Durchschuß
sicheren Überschlagfalz bilden muß, weshalb die Beplankung eine entsprechend komplizierte
Querschnittsgestalt erfordert, um diese Anforderung ZU erfüllen.
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Keramisches Material zum Schutz des Trägers kommt bei dieser Ausführungsform
grundsätzlich nicht in Frage, denn es hat einen anderen Temperaturkoeffizienten
als der üblicherweise aus Aluminium bestehende Träger. Die hierdurch entstehenden
Temperaturspannungen führen entweder zu Verbiegungen oder zum Aufreißen der Befestigung
zwischen dem durchschußhemmenden Material und dem Träger. Schließlich ist auch die
Oberflächenbehandlung von keramischem Material nicht unproblematisch.
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Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein durchschußhemmendes
Profil für Rahmen, Blendrahmen, Flügel und Zargen von Fenstern und Türen zu schaffen,
bei dem das durchschußhemmende Material selbst unsiChtbar ist und deshalb auch keiner
Oberflächenbehandlung aus ästhetischen oder architektonischen Gründen unterzogen
werden muß und bei dem eine große Vielfalt von durchschußhemmendem Material, insbesondere
auch Keramik, ohne weiteres eingesetzt werden kann.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch das im
Hauptanspruch
gekennzeichnete durchschußhemmendc Profil gelöst.
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Dadurch, daß mit dem Träger selbst ein über seine Länge sich erstreckendes
Hohlprofil verbunden ist, kann das durchschußhemmende Material ohne weiteres in
dem Hohlprofil untergebracht werden. Das durchschußhemmende Material wird allseitig
von dem Hohlprofil umschlossen und ist damit weder Witterungseinflüssen ausgesetzt
noch bedarf es einer besonderen Oberflächenbehandlung aus ästhetischen Gründen.
Die Oberflächenbehandlung kann vielmehr an der Außenseite des Hohlprofils erfolgen,
das wiederum keine besonderen ballistischen Eigenschaften aufzuweisen braucht. Vielmehr
kann das Hohlprofil entsprechend den Anforderungen an die Korrosionsfestigkeit,
Bearbeitbarkeit der Oberfläche bzw. Herstellbarkeit ausgewählt werden. Im Inneren
des Hohlprofils wird das durchschußhemmende Material angeordnet, das beispielsweise
in mehreren Lagen, bezogen auf die Tiefe des Hohlprofils, eingesetzt ist. Darüber
hinaus kann ohne weiteres keramisches Material verwendet werden, beispielsweise
in Gestalt von Kacheln oder Fliesen, die auf eine Kunststofffolie als Substrat aufgeklebt
sind. Da die Fliesen lose in dem Hohlprofil stecken, können Temperaturschwankungen
keine Spannungen erzeugen.
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Um einen möglichst guten Schutz des durchschußhemmenden Materials
gegenüber Witterungseinflüssen zu erhalten, ist es vorteilhaft, wenn das Hohlprofil
allseitig geschlossen und lediglich an seinen Stirnseiten offen ist. Wenn nämlich
ein solches Profil zum Bau des Blendrahmens oder des Flügels oder auch der Zarge
auf Gehrung geschnitten wird und die die Schenkel bildenden Profile aneinanderstoßen,
werden hierbei auch ohne weitere Maßnahmen die Stirnseiten des Profils durch den
mit der Gehrung anstoßenden Nachbarschenkel verschlossen.
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Ein besonders guter Schutz des dahinterliegenden Trägers wird erhalten,
wenn die Kammer zumindest auf einer Seite über den Träger seitlich übersteht. Diese
Anordnung wird insbesondere benötigt, wenn Blendrahmen und Flügel bzw. Zarge und
Blatt einen die Fuge überdeckenden Überschlagfalz bilden sollen, der auch bei Schrägschüssen
ein Eindringen des Geschosses in den dahinterliegenden Träger oder in den geschützten
Raum verhindert.
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Zweckmäßigerweise befindet sich zwischen dem Träger und dem Hohlprofil
ein wärmeisolierendes Material, das nicht nur das Hohlprofil gegenüber dem Träger
über die gesamte Länge wärmeisoliert, sondern auch zur Verankerung des Hohlprofils
am Träger dient. Hierdurch wird eine großflächige und von außen nicht leicht zu
beschädigende Verankerung erzielt, die ein Herausbrechen des Hohlprofils mit dem
darin enthaltenen ballistischen Material wirksam verhindert. Eine besonders sichere
Verankerung wird dabei erreicht, wenn an den einander gegenüberliegenden Seiten
sowohl des Hohlprofils als auch des Trägers Leisten ausgebildet sind, die sich über
die gesamte Länge erstrecken und über ihre gesamte Länge Hinterschneidungen enthalten,
die von dem wärmeisolierenden Material ausgefüllt sind, derart, daß das wärmeisolierende
Material formschlüssig sowohl mit dem Hohlprofil als auch mit dem Träger verbunden
ist. Zum Zwecke einer einfacheren Herstellung von Hohlprofil und Träger, beispielsweise
als Strangpreßprofil, verlaufen das Hohlprofil und der Träger parallel und im Abstand
zueinander. Zum Zwecke einer weiter vereinfachten Herstellung bestehen das Hohlprofil
und der Träger aus einem gemeinsam stranggepreßten Material, wobei sie über wenigstens
einen durchgehenden Steg miteinander verbunden sind.
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Das Anbringen des wärmeisolierenden Materials wird wesentlich erleichtert,
wenn zwei in Längsrichtung durchgehende Stege vorgesehen sind, die nach dem Strangpressen
den Träger und das Hohlprofil miteinander verbinden. Die beiden Stege begrenzen
zusammen mit den gegenüberliegenden Seiten von Hohlprofil und Träger dann eine durchgehende
Kammer, in die das fließfähige wärmeisolierende Material einfüllbar ist.
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Hernach können längs Sollbruchstellen heraustrennbare Abschnitte aus
den beiden Stegen herausgebrochen werden, während die verbleibenden Stegreste die
oben erwähnten Leisten zur Verankerung des wärmeisolierenden Materials bilden.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der
Erfindung dargestellt. Es zeigt Fig. 1 ein durchschußhemmendes Fenster, bei dem
der Flügel und der Blendrahmen aus einem durchschußhemmenden Profil gemäß der Erfindung
aufgebaut sind, in einer Vorderansicht und Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie
1-1 nach Fig. 1 in einer Draufsicht.
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In Fig. list ein in eine entsprechende Maueröffnung einzusetzendes
durchschußhemmendes Fenster 1 in einer Ansicht auf seiner einem Angriff ausgesetzte
Seite veranschaulicht. Das Fenster 1 bilden ein durchschußhemmender Blendrahmen
2 sowie ein in dem Blendrahmen 2 mit entsprechenden Beschlägen angelenkter Flügel
3, der ebenfalls durchschußhemmend ist und eine durchschußhemmende Verglasung 4
enthält. Die Schenkel 5 sowohl des Blendrahmens 2 als auch die Schenkel 6 des Flügels
3 stoßen in den Ecken mit 450 Gehrungen aneinander und bestehen jeweils aus einem
Profil, dessen Querschnitt in Fig. 2 veranschaulicht ist.
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Das durchschußhemmende Profil des Schenkels 5 für den Blendrahmen
2 enthält einen Träger 7, der im wesentlichen die Gestalt eines Rechteckrohres aufweist.
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An seiner einem Angriff ausgesetzten Vorderseite 8 sind zwei im Abstand
zueinander verlaufende Leisten 9 und 11 angeformt, die sich über die gesamte Länge
des Trägers 6 erstrecken. Beide Leisten 9 und 11 tragen an ihrem freien Ende einstückig
angeformte durchgehende Fortsätze 12 und 13, die etwa aufeinander zu weisen.
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Die beiden Leisten 9 und 11 zusammen mit den durchgehenden Fortsätzen
12 und 13 dienen der formschlüssigen Verankerung eines wärmeisolierenden Materials
14, das als Befestigungsmittel für ein Hohlprofil 15 dient, das der dem Angriff
ausgesetzten Vorderseite 8 des Trägers 7 vorgelagert ist. Auch das Hohlprofil 15
hat im wesentlichen die Form eines allseitig geschlossenen Rechteckrohres, dessen
eine Flachseite 16 dem Träger 7 und dessen andere Flachseite 17 der Außenseite bzw.
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der Angriffseite zugekehrt ist.
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An der Flachseite 16 sind an dem Hohlprofil 15 ebenfalls zwei Leisten
18 und 19 einstückig angeformt, die mit den Leisten 9 und 11 des Trägers 7 fluchten
und an ihren freien Enden durchgehende einstückig angeformte Fortsätze 21 und 22
tragen; die Fortsätze 21 und 22 zeigen im wesentlichen aufeinander zu, so daß über
die Leisten 18 und 19 ebenfalls eine formschlüssige Verbindung mit dem wärmeisolierenden
Material 14 zustandekommt. Es ist somit das wärmeisolierende Material 14 sowohl
formschlüssig mit dem Träger 7 als auch formschlüssig mit dem Hohlprofil 15 verbunden.
Gleichzeitig sind Kältebrücken zwischen dem Träger 7 und dem Hohlprofil 15 vermieden.
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Das Material für den Träger 7 und für das Hohlprofil
15
kann ausschließlich nach konstruktionstechnischen Gesichtspunkten ausgewählt werden,
wie Bearbeitbarkeit, Gewicht, Materialkosten oder auch der Eigenschaft der Oberflächenveredelung,
denn die eigentliche Durchschußhemmung erfolgt mittels in der Kammer des Hohlprofils
15 angeordnetem Material 23. Das durchschußhemmende Material 23 kann, wie die Fig.
2 zeigt, innerhalb des Hohlprofils 15 in Richtung auf den Träger 7 zu geschichtet
werden, so daß innerhalb des Hohlprofils 15 gleichzeitig unterschiedliche Materialien
eingesetzt werden können, die allseitig von der Wandung des Hohlprofils 15 umschlossen
sind.
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Das Profil, aus dem die Schenkel 6 des Flügels 3 hergestellt sind,
hat grundsätzlich denselben Aufbau wie das Profil für die Schenkel 5 des Blendrahmens
2 und besteht ebenfalls aus einem Träger 7', an dessen Vorderwand 8' mittels wärmeisolierenden
Material 14' ein Hohlprofil 15' vorgelagert ist, das sich über die gesamte Länge
des Trägers 7' erstreckt. Es sind deshalb die den Teilen des Profils für den Schenkel
5 entsprechenden Teile am Profil des Schenkels 6 mit denselben Bezugszeichen versehen,
denen ein Apostroph nachgestellt ist.
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In beiden Fällen, sowohl beim Profil für den Schenkel 5 als auch
beim Profil für den Schenkel 6 überdeckt das Hohlprofil 15 bzw. 15' im wesentlichen
überwiegend die Vorderseite 8, 8' und steht an einer Seite des Trägers 7, 7' sogar
beträchtlich über. Der überstehende Teil des Hohlprofils 15 wird dazu verwendet,
die zwischen dem Schenkel 5 und dem Schenkel 6 bestehende Fuge schußhemmend zu überdecken,
wobei zusätzlich die einander benachbarten Seiten des Hohlprofils 15 und des Hohlprofils
15' mit Rücksprüngen 24 und 25 ausgebildet sind, um bei geschlossenem Fenster 1
einen durchschußhemmenden Überschlagfalz zu erzeugen, der bei in den Falz gerichteten
Schrägschüssen ein Eindringen des Geschosses in den Träger 7 verhindert. Im einzelnen
ist hierzu an der Rückseite 16 des Hohlprofils 15 der im Querschnitt etwa rechteckig
verlaufende Rücksprung 24 ausgebildet, der sich über die gesamte Länge des Hohlprofils
15 bzw. Trägers 7 erstreckt. Bei geschlossenem Fenster 1 steht dem Rücksprung 24
der Rücksprung 25 gegenüber, der ebenfalls im Querschnitt rechteckig ist, jedoch
in der Vorderseite 17' des Hohlprofils 15' sich befindet. Hierdurch entsteht bei
geschlossenem Fenster 1 eine mehrfach abgewinkelte Fuge, die zu beiden Seiten von
durchschußhemmendem Material 23 bzw. 23' der Hohlprofile 15 bzw. 15' begrenzt ist.
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Wie sich aus der Fig. 2 ferner ergibt, wird der über den Träger 7'
überstehende Teil des Hohlprofils 15' gleichzeitig zur Befestigung der durchschußhemmenden
Glasscheibe 4 verwendet. Es liegt hierzu zwischen der dem Angriff ausgesetzten Vorderseite
der Glasscheibe 4 und der Rückseite 16' ein die Scheibe 4 auf einem entsprechenden
Abstand haltende Kunststoffleiste 26, während der sich nach außen öffnende Spalt
zwischen der Fläche 16' und der Glasscheibe 4 mit einer dauerelastischen Masse 27
vollständig ausgefüllt ist, die gleichzeitig die Glasplatte 4 mit dem Hohlprofil
15' verklebt. An seiner Rückseite wird die Glasscheibe 4 mittels einer Winkelschiene
28 gehaltert, deren einer Schenkel 29 in eine entsprechende durchgehende Nut 31
in der der Glasscheibe 4 benachbarten Seitenwand 32 des Trägers 7' eingeschoben
ist. Der andere Schenkel der Winkelschiene 28, nämlich der Schenkel 33, verläuft
parallel und im Abstand zur Rückseite der Glasscheibe 4, die vorzugsweise aus wärmetechnischen
Gründen als versiegelte Doppelglasscheibe ausgebildet ist. Ähnlich wie bei der Vorderseite
liegt an der Rückseite zwischen dem Schenkel 33 und der Glasplatte 4 eine Kunststoffleiste
34, während der Spalt nach außen hin durch eine weitere dauerelastische Dichtmasse
35 abgedichtet und verklebt ist Die Herstellung des Profils für die Schenkel 5 und
6 vereinfacht sich wesentlich, wenn der Träger 7, 7' gemeinsam einstückig mit dem
zugehörigen Hohlprofil 15, 15' stranggepreßt wird, beispielsweise aus entsprechendem
Aluminium, wobei Träger 7, 7' und Hohlprofil 15, 15' hierbei einstückig über Stege
miteinander verbunden sind, die nach dem Festwerden des wärmeisolierenden Materials
14, 14' entfernt werden.
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Dabei wird die Sache weiter vereinfacht, wenn die Leisten 9,11 und
18, 19 Teile derjenigen Stege sind, die beim Strangpressen bzw. danach den Träger
7 mit dem Hohlprofil 15 einstückig verbinden. Es entsteht dann nämlich durch das
Strangpressen eine weitere Kammer, die zwischen dem Träger 7 und dem Hohlprofil
15 angeordnet ist und in die das wärmeisolierende Material 14 eingefüllt werden
kann.
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Ohne zusätzliche Formhilfen wird so das fließfähige wärmeisolierende
Material 14 an der richtigen Stelle gehalten. Nach dem Erstarren des wärmeisolierenden
Materials werden dann aus den Stegen entlang von vorgeformten Sollbruchstellen streifenförmige
Abschnitte herausgetrennt, so daß als Reste der das wärmeisolierende Material 14
umschließenden Stege die Leisten 9, 11, 18, 19 übrig bleiben, deren einander zugewandte
Stirnkanten vorher durch das herausgetrennte Stegmaterial einstückig miteinander
verbunden gewesen sind, d.h. die Leiste 9 war über das herausgetrennte Material
mit der Leiste 18 verbunden und die Leiste 11 mit der Leiste 19.
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Das schußhemmende Material 23, 23' wird anschließend in die Hohlprofile
15, 15' eingefüllt. wobei es besonders vorteilhaft ist, wenn das durchschußhemmende
Material 23, 23' in Streifen vorliegt, deren Breite der lichten Weite des Hohlprofils
15, 15' an der jeweiligen Stelle entspricht. Wie die Fig. 2 erkennen läßt, bereiten
auch hierbei die vorgesehenen Rücksprünge 24 und 25 keine besonderen Schwierigkeiten,
die für das durchschußhemmende Material 23, 23' eine spezielle Querschnittsgestalt
erfordern würden. Es genügt, wenn das durchschußhemmende Material hierbei in zwei
jeweils im Querschnitt rechteckigen Streifen in das Hohlprofil 15 eingeschoben wird,
wobei die Dicke des Materials der Tiefe der Rücksprünge 24, 25 entspricht. Auch
ist es beispielsweise durchaus möglich. eine der Schichten aus einzelnen Keramikfliesen
aufzubauen, die untereinander durch eine Trägerfolie verbunden sind, um das Einführen
in das Hohlprofil 15, 15' zu erleichtern.
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Obwohl das erfindungsgemäße Profil anhand eines Fensters beschrieben
ist, versteht es sich, daß das erfindungsgemäße Profil ohne weiteres auch für Zargen
und Türen anzuwenden ist.