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DE3506130A1 - Durchschusshemmendes profil fuer fenster und tueren - Google Patents

Durchschusshemmendes profil fuer fenster und tueren

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Publication number
DE3506130A1
DE3506130A1 DE19853506130 DE3506130A DE3506130A1 DE 3506130 A1 DE3506130 A1 DE 3506130A1 DE 19853506130 DE19853506130 DE 19853506130 DE 3506130 A DE3506130 A DE 3506130A DE 3506130 A1 DE3506130 A1 DE 3506130A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
bullet
resistant
carrier
hollow profile
profile
Prior art date
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Ceased
Application number
DE19853506130
Other languages
English (en)
Inventor
Jochim 7148 Remseck Beyer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19853506130 priority Critical patent/DE3506130A1/de
Publication of DE3506130A1 publication Critical patent/DE3506130A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B5/00Doors, windows, or like closures for special purposes; Border constructions therefor
    • E06B5/10Doors, windows, or like closures for special purposes; Border constructions therefor for protection against air-raid or other war-like action; for other protective purposes
    • E06B5/106Frames for bullet-proof windows

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Wing Frames And Configurations (AREA)
  • Building Environments (AREA)

Description

  • Beschreibung
  • Die Erfindung geht aus von einem durchschußhemmenden Profil für Rahmen, Blendrahmen, Flügel und Zargen von Fenstern und Türen mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Hauptanspruchs.
  • Bei diesem aus der Praxis bekannten durchschußhemmenden Profil ist das eigentliche ballistische Material als Beplankung auf den zu schützenden Träger aufgcbracht, der den eigentlichen Konstruktionsbereich bildet.
  • Es muß deswegen das durchschußhemmende Material nicht nur nach ballistischen Gesichtspunkten ausgewählt werden, sondern es muß auch in der Lage sein.
  • oberflächenbehandelt zu werden, da die Beplankung unmittelbar eine Sichtseite bildet. Außerdem ist die durchschußhemmende Beplankung bei Außenfenstern oder Außentüren unmittelbar den äußeren Witterungseinflüssen ausgesetzt, weshalb bei der Materialauswahl auch die Korrosionsbeständigkeit zu beachten ist.
  • Konstruktiv erschwerend und die Fertigung verteuernd kommt hinzu, daß die Beplankung von Blendrahmen und Flügeln im Bereich der Fuge einen gegen Durchschuß sicheren Überschlagfalz bilden muß, weshalb die Beplankung eine entsprechend komplizierte Querschnittsgestalt erfordert, um diese Anforderung ZU erfüllen.
  • Keramisches Material zum Schutz des Trägers kommt bei dieser Ausführungsform grundsätzlich nicht in Frage, denn es hat einen anderen Temperaturkoeffizienten als der üblicherweise aus Aluminium bestehende Träger. Die hierdurch entstehenden Temperaturspannungen führen entweder zu Verbiegungen oder zum Aufreißen der Befestigung zwischen dem durchschußhemmenden Material und dem Träger. Schließlich ist auch die Oberflächenbehandlung von keramischem Material nicht unproblematisch.
  • Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein durchschußhemmendes Profil für Rahmen, Blendrahmen, Flügel und Zargen von Fenstern und Türen zu schaffen, bei dem das durchschußhemmende Material selbst unsiChtbar ist und deshalb auch keiner Oberflächenbehandlung aus ästhetischen oder architektonischen Gründen unterzogen werden muß und bei dem eine große Vielfalt von durchschußhemmendem Material, insbesondere auch Keramik, ohne weiteres eingesetzt werden kann.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch das im Hauptanspruch gekennzeichnete durchschußhemmendc Profil gelöst.
  • Dadurch, daß mit dem Träger selbst ein über seine Länge sich erstreckendes Hohlprofil verbunden ist, kann das durchschußhemmende Material ohne weiteres in dem Hohlprofil untergebracht werden. Das durchschußhemmende Material wird allseitig von dem Hohlprofil umschlossen und ist damit weder Witterungseinflüssen ausgesetzt noch bedarf es einer besonderen Oberflächenbehandlung aus ästhetischen Gründen. Die Oberflächenbehandlung kann vielmehr an der Außenseite des Hohlprofils erfolgen, das wiederum keine besonderen ballistischen Eigenschaften aufzuweisen braucht. Vielmehr kann das Hohlprofil entsprechend den Anforderungen an die Korrosionsfestigkeit, Bearbeitbarkeit der Oberfläche bzw. Herstellbarkeit ausgewählt werden. Im Inneren des Hohlprofils wird das durchschußhemmende Material angeordnet, das beispielsweise in mehreren Lagen, bezogen auf die Tiefe des Hohlprofils, eingesetzt ist. Darüber hinaus kann ohne weiteres keramisches Material verwendet werden, beispielsweise in Gestalt von Kacheln oder Fliesen, die auf eine Kunststofffolie als Substrat aufgeklebt sind. Da die Fliesen lose in dem Hohlprofil stecken, können Temperaturschwankungen keine Spannungen erzeugen.
  • Um einen möglichst guten Schutz des durchschußhemmenden Materials gegenüber Witterungseinflüssen zu erhalten, ist es vorteilhaft, wenn das Hohlprofil allseitig geschlossen und lediglich an seinen Stirnseiten offen ist. Wenn nämlich ein solches Profil zum Bau des Blendrahmens oder des Flügels oder auch der Zarge auf Gehrung geschnitten wird und die die Schenkel bildenden Profile aneinanderstoßen, werden hierbei auch ohne weitere Maßnahmen die Stirnseiten des Profils durch den mit der Gehrung anstoßenden Nachbarschenkel verschlossen.
  • Ein besonders guter Schutz des dahinterliegenden Trägers wird erhalten, wenn die Kammer zumindest auf einer Seite über den Träger seitlich übersteht. Diese Anordnung wird insbesondere benötigt, wenn Blendrahmen und Flügel bzw. Zarge und Blatt einen die Fuge überdeckenden Überschlagfalz bilden sollen, der auch bei Schrägschüssen ein Eindringen des Geschosses in den dahinterliegenden Träger oder in den geschützten Raum verhindert.
  • Zweckmäßigerweise befindet sich zwischen dem Träger und dem Hohlprofil ein wärmeisolierendes Material, das nicht nur das Hohlprofil gegenüber dem Träger über die gesamte Länge wärmeisoliert, sondern auch zur Verankerung des Hohlprofils am Träger dient. Hierdurch wird eine großflächige und von außen nicht leicht zu beschädigende Verankerung erzielt, die ein Herausbrechen des Hohlprofils mit dem darin enthaltenen ballistischen Material wirksam verhindert. Eine besonders sichere Verankerung wird dabei erreicht, wenn an den einander gegenüberliegenden Seiten sowohl des Hohlprofils als auch des Trägers Leisten ausgebildet sind, die sich über die gesamte Länge erstrecken und über ihre gesamte Länge Hinterschneidungen enthalten, die von dem wärmeisolierenden Material ausgefüllt sind, derart, daß das wärmeisolierende Material formschlüssig sowohl mit dem Hohlprofil als auch mit dem Träger verbunden ist. Zum Zwecke einer einfacheren Herstellung von Hohlprofil und Träger, beispielsweise als Strangpreßprofil, verlaufen das Hohlprofil und der Träger parallel und im Abstand zueinander. Zum Zwecke einer weiter vereinfachten Herstellung bestehen das Hohlprofil und der Träger aus einem gemeinsam stranggepreßten Material, wobei sie über wenigstens einen durchgehenden Steg miteinander verbunden sind.
  • Das Anbringen des wärmeisolierenden Materials wird wesentlich erleichtert, wenn zwei in Längsrichtung durchgehende Stege vorgesehen sind, die nach dem Strangpressen den Träger und das Hohlprofil miteinander verbinden. Die beiden Stege begrenzen zusammen mit den gegenüberliegenden Seiten von Hohlprofil und Träger dann eine durchgehende Kammer, in die das fließfähige wärmeisolierende Material einfüllbar ist.
  • Hernach können längs Sollbruchstellen heraustrennbare Abschnitte aus den beiden Stegen herausgebrochen werden, während die verbleibenden Stegreste die oben erwähnten Leisten zur Verankerung des wärmeisolierenden Materials bilden.
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung dargestellt. Es zeigt Fig. 1 ein durchschußhemmendes Fenster, bei dem der Flügel und der Blendrahmen aus einem durchschußhemmenden Profil gemäß der Erfindung aufgebaut sind, in einer Vorderansicht und Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie 1-1 nach Fig. 1 in einer Draufsicht.
  • In Fig. list ein in eine entsprechende Maueröffnung einzusetzendes durchschußhemmendes Fenster 1 in einer Ansicht auf seiner einem Angriff ausgesetzte Seite veranschaulicht. Das Fenster 1 bilden ein durchschußhemmender Blendrahmen 2 sowie ein in dem Blendrahmen 2 mit entsprechenden Beschlägen angelenkter Flügel 3, der ebenfalls durchschußhemmend ist und eine durchschußhemmende Verglasung 4 enthält. Die Schenkel 5 sowohl des Blendrahmens 2 als auch die Schenkel 6 des Flügels 3 stoßen in den Ecken mit 450 Gehrungen aneinander und bestehen jeweils aus einem Profil, dessen Querschnitt in Fig. 2 veranschaulicht ist.
  • Das durchschußhemmende Profil des Schenkels 5 für den Blendrahmen 2 enthält einen Träger 7, der im wesentlichen die Gestalt eines Rechteckrohres aufweist.
  • An seiner einem Angriff ausgesetzten Vorderseite 8 sind zwei im Abstand zueinander verlaufende Leisten 9 und 11 angeformt, die sich über die gesamte Länge des Trägers 6 erstrecken. Beide Leisten 9 und 11 tragen an ihrem freien Ende einstückig angeformte durchgehende Fortsätze 12 und 13, die etwa aufeinander zu weisen.
  • Die beiden Leisten 9 und 11 zusammen mit den durchgehenden Fortsätzen 12 und 13 dienen der formschlüssigen Verankerung eines wärmeisolierenden Materials 14, das als Befestigungsmittel für ein Hohlprofil 15 dient, das der dem Angriff ausgesetzten Vorderseite 8 des Trägers 7 vorgelagert ist. Auch das Hohlprofil 15 hat im wesentlichen die Form eines allseitig geschlossenen Rechteckrohres, dessen eine Flachseite 16 dem Träger 7 und dessen andere Flachseite 17 der Außenseite bzw.
  • der Angriffseite zugekehrt ist.
  • An der Flachseite 16 sind an dem Hohlprofil 15 ebenfalls zwei Leisten 18 und 19 einstückig angeformt, die mit den Leisten 9 und 11 des Trägers 7 fluchten und an ihren freien Enden durchgehende einstückig angeformte Fortsätze 21 und 22 tragen; die Fortsätze 21 und 22 zeigen im wesentlichen aufeinander zu, so daß über die Leisten 18 und 19 ebenfalls eine formschlüssige Verbindung mit dem wärmeisolierenden Material 14 zustandekommt. Es ist somit das wärmeisolierende Material 14 sowohl formschlüssig mit dem Träger 7 als auch formschlüssig mit dem Hohlprofil 15 verbunden. Gleichzeitig sind Kältebrücken zwischen dem Träger 7 und dem Hohlprofil 15 vermieden.
  • Das Material für den Träger 7 und für das Hohlprofil 15 kann ausschließlich nach konstruktionstechnischen Gesichtspunkten ausgewählt werden, wie Bearbeitbarkeit, Gewicht, Materialkosten oder auch der Eigenschaft der Oberflächenveredelung, denn die eigentliche Durchschußhemmung erfolgt mittels in der Kammer des Hohlprofils 15 angeordnetem Material 23. Das durchschußhemmende Material 23 kann, wie die Fig. 2 zeigt, innerhalb des Hohlprofils 15 in Richtung auf den Träger 7 zu geschichtet werden, so daß innerhalb des Hohlprofils 15 gleichzeitig unterschiedliche Materialien eingesetzt werden können, die allseitig von der Wandung des Hohlprofils 15 umschlossen sind.
  • Das Profil, aus dem die Schenkel 6 des Flügels 3 hergestellt sind, hat grundsätzlich denselben Aufbau wie das Profil für die Schenkel 5 des Blendrahmens 2 und besteht ebenfalls aus einem Träger 7', an dessen Vorderwand 8' mittels wärmeisolierenden Material 14' ein Hohlprofil 15' vorgelagert ist, das sich über die gesamte Länge des Trägers 7' erstreckt. Es sind deshalb die den Teilen des Profils für den Schenkel 5 entsprechenden Teile am Profil des Schenkels 6 mit denselben Bezugszeichen versehen, denen ein Apostroph nachgestellt ist.
  • In beiden Fällen, sowohl beim Profil für den Schenkel 5 als auch beim Profil für den Schenkel 6 überdeckt das Hohlprofil 15 bzw. 15' im wesentlichen überwiegend die Vorderseite 8, 8' und steht an einer Seite des Trägers 7, 7' sogar beträchtlich über. Der überstehende Teil des Hohlprofils 15 wird dazu verwendet, die zwischen dem Schenkel 5 und dem Schenkel 6 bestehende Fuge schußhemmend zu überdecken, wobei zusätzlich die einander benachbarten Seiten des Hohlprofils 15 und des Hohlprofils 15' mit Rücksprüngen 24 und 25 ausgebildet sind, um bei geschlossenem Fenster 1 einen durchschußhemmenden Überschlagfalz zu erzeugen, der bei in den Falz gerichteten Schrägschüssen ein Eindringen des Geschosses in den Träger 7 verhindert. Im einzelnen ist hierzu an der Rückseite 16 des Hohlprofils 15 der im Querschnitt etwa rechteckig verlaufende Rücksprung 24 ausgebildet, der sich über die gesamte Länge des Hohlprofils 15 bzw. Trägers 7 erstreckt. Bei geschlossenem Fenster 1 steht dem Rücksprung 24 der Rücksprung 25 gegenüber, der ebenfalls im Querschnitt rechteckig ist, jedoch in der Vorderseite 17' des Hohlprofils 15' sich befindet. Hierdurch entsteht bei geschlossenem Fenster 1 eine mehrfach abgewinkelte Fuge, die zu beiden Seiten von durchschußhemmendem Material 23 bzw. 23' der Hohlprofile 15 bzw. 15' begrenzt ist.
  • Wie sich aus der Fig. 2 ferner ergibt, wird der über den Träger 7' überstehende Teil des Hohlprofils 15' gleichzeitig zur Befestigung der durchschußhemmenden Glasscheibe 4 verwendet. Es liegt hierzu zwischen der dem Angriff ausgesetzten Vorderseite der Glasscheibe 4 und der Rückseite 16' ein die Scheibe 4 auf einem entsprechenden Abstand haltende Kunststoffleiste 26, während der sich nach außen öffnende Spalt zwischen der Fläche 16' und der Glasscheibe 4 mit einer dauerelastischen Masse 27 vollständig ausgefüllt ist, die gleichzeitig die Glasplatte 4 mit dem Hohlprofil 15' verklebt. An seiner Rückseite wird die Glasscheibe 4 mittels einer Winkelschiene 28 gehaltert, deren einer Schenkel 29 in eine entsprechende durchgehende Nut 31 in der der Glasscheibe 4 benachbarten Seitenwand 32 des Trägers 7' eingeschoben ist. Der andere Schenkel der Winkelschiene 28, nämlich der Schenkel 33, verläuft parallel und im Abstand zur Rückseite der Glasscheibe 4, die vorzugsweise aus wärmetechnischen Gründen als versiegelte Doppelglasscheibe ausgebildet ist. Ähnlich wie bei der Vorderseite liegt an der Rückseite zwischen dem Schenkel 33 und der Glasplatte 4 eine Kunststoffleiste 34, während der Spalt nach außen hin durch eine weitere dauerelastische Dichtmasse 35 abgedichtet und verklebt ist Die Herstellung des Profils für die Schenkel 5 und 6 vereinfacht sich wesentlich, wenn der Träger 7, 7' gemeinsam einstückig mit dem zugehörigen Hohlprofil 15, 15' stranggepreßt wird, beispielsweise aus entsprechendem Aluminium, wobei Träger 7, 7' und Hohlprofil 15, 15' hierbei einstückig über Stege miteinander verbunden sind, die nach dem Festwerden des wärmeisolierenden Materials 14, 14' entfernt werden.
  • Dabei wird die Sache weiter vereinfacht, wenn die Leisten 9,11 und 18, 19 Teile derjenigen Stege sind, die beim Strangpressen bzw. danach den Träger 7 mit dem Hohlprofil 15 einstückig verbinden. Es entsteht dann nämlich durch das Strangpressen eine weitere Kammer, die zwischen dem Träger 7 und dem Hohlprofil 15 angeordnet ist und in die das wärmeisolierende Material 14 eingefüllt werden kann.
  • Ohne zusätzliche Formhilfen wird so das fließfähige wärmeisolierende Material 14 an der richtigen Stelle gehalten. Nach dem Erstarren des wärmeisolierenden Materials werden dann aus den Stegen entlang von vorgeformten Sollbruchstellen streifenförmige Abschnitte herausgetrennt, so daß als Reste der das wärmeisolierende Material 14 umschließenden Stege die Leisten 9, 11, 18, 19 übrig bleiben, deren einander zugewandte Stirnkanten vorher durch das herausgetrennte Stegmaterial einstückig miteinander verbunden gewesen sind, d.h. die Leiste 9 war über das herausgetrennte Material mit der Leiste 18 verbunden und die Leiste 11 mit der Leiste 19.
  • Das schußhemmende Material 23, 23' wird anschließend in die Hohlprofile 15, 15' eingefüllt. wobei es besonders vorteilhaft ist, wenn das durchschußhemmende Material 23, 23' in Streifen vorliegt, deren Breite der lichten Weite des Hohlprofils 15, 15' an der jeweiligen Stelle entspricht. Wie die Fig. 2 erkennen läßt, bereiten auch hierbei die vorgesehenen Rücksprünge 24 und 25 keine besonderen Schwierigkeiten, die für das durchschußhemmende Material 23, 23' eine spezielle Querschnittsgestalt erfordern würden. Es genügt, wenn das durchschußhemmende Material hierbei in zwei jeweils im Querschnitt rechteckigen Streifen in das Hohlprofil 15 eingeschoben wird, wobei die Dicke des Materials der Tiefe der Rücksprünge 24, 25 entspricht. Auch ist es beispielsweise durchaus möglich. eine der Schichten aus einzelnen Keramikfliesen aufzubauen, die untereinander durch eine Trägerfolie verbunden sind, um das Einführen in das Hohlprofil 15, 15' zu erleichtern.
  • Obwohl das erfindungsgemäße Profil anhand eines Fensters beschrieben ist, versteht es sich, daß das erfindungsgemäße Profil ohne weiteres auch für Zargen und Türen anzuwenden ist.

Claims (12)

  1. Patentansprüche 1. Durchschußhemmendes Profil für Rahmen, Blendrahmen, Flügel und Zargen von Fenster und Türen, das einen wenigstens auf seiner einem Angriff ausgesetzten Seite mit einem ballistischen durchschußhemmenden Material versehenen durchgehenden Träger enthält, wobei das durchschußhemmende Material die dem Angriff ausgesetzte Seite des Trägers zumindest überwiegend abdeckt, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Angriffseite des Trägers (7, 7') ein über seine Länge sich erstreckendes Hohlprofil (15, 15') befestigt ist, in dem das durchschußhemmende Material (23, 23') untergebracht ist und das zumindest auf der einem Angriff ausgesetzten Seite geschlossen ist.
  2. 2. Durchschußhemmendes Profil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Hohlprofil (15, 15') allseitig geschlossen und lediglich an seinen Stirnseiten offen ist.
  3. 3. Durchschußhemmendes Profil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Hohlprofil (15, 15') zumindest auf einer Seite über den Träger (7, 7') seitlich übersteht.
  4. 4. Durchschußhemmendes Profil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich zwischen dem Träger (7, 7') und dem Hohlprofil (15,15') ein wärmeisolierendes Material (14, 14') befindet, das das Hohlprofil (15, 15') über seine gesamte Länge gegenüber dem Träger (7. 7') wärmeisoliert und durch das das Hohlprofil (15, 15') an dem Träger (7, 7') verankert ist.
  5. 5. Durchschußhemmendes Profil nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß an den einander gegenüberliegenden Seiten (8, 8', 16, 16') sowohl des Hohlprofils (15, 15') als auch des Trägers (7, 7') Leisten (9,11,18,19,9', 11', 18', 19') ausgebildet sind, die sich über die gesamte Länge erstrecken und über ihre gesamte Länge Hinterschneidungen enthalten, die von dem wärmeisolierenden Material (14, 14') ausgefüllt sind, derart, daß das wärmeisolierende Material (14,14') formschlüssig sowohl mit dem Hohlprofil (15, 15') als auch mit dem Träger (7, 7') verbunden ist.
  6. 6. Durchschußhemmendes Profil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Hohlprofil (15, 15') und der Träger (7, 7') parallel und im Abstand zueinander verlaufen.
  7. 7. Durchschußhemmendes Profil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Hohlprofil (15, 15') aus einem stranggepreßten Material besteht.
  8. 8. Durchschußhemmendes Profil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (7, 7') aus einem stranggepreßten Material besteht.
  9. 9. Durchschußhemmendes Profil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Hohlprofil 15, 15') und der Träger (7, 7') aus einem gemeinsam stranggepreßten Material bestehen und über wenigstens einen durchgehenden Steg miteinander einstückig verbunden sind.
  10. 10. Durchschußhemmendes Profil nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zwei in Längsrichtung durchgehende Stege vorgesehen sind, die zusammen mit den gegenüberliegenden Seiten (8, 8', 16, 16') von Hohlprofil (15, 15') und Träger (7, 7') eine in Längsrichtung durchgehende Kammer begrenzen, in die das fließfähige wärmeisolierende Material (14,14') einfüllbar ist, und daß beide Stege längs Sollbruchstellen heraustrennbare Abschnitte aufweisen, wobei die nach dem Heraustrennen der Abschnitte verbleibenden Reste der Stege die l.eisten (9, 11, 18, 19, 9', 11', 18', 19') zur Verankerung des wärmeisolierenden Materials (14, 14') bilden.
  11. 11. Durchschußhemmendes Fenster oder durchschußhemmende Tür, dadurch gekennzeichnet, daß der Blendrahmen (2) bzw. die Zarge und der Flügel (3) bzw. das Blatt aus einem Profil (5, 6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche aufgebaut sind.
  12. 12. Durchschußhemmendes Fenster oder durch schußhemmende Tür nach Anspruch 11. dadurch gekennzeichnet, daß sich die Hohlprofile (15, 15') der an der Fuge zwischen dem Blendrahmen (2) und dem Flügel (3) bzw. zwischen der Zarge und dem Blatt benachbarten Profile unter Ausbildung eines Überschlagfalzes (24, 25) überlappen. durch den die einem Angriff ausgesetzte Seite der Fuge überdeckt ist.
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