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@uswech@elbares
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Filterelement zur Filtration von Fluiden Beschreibung Die Erfindung
betrifft ein auswechselbares flaches, selektiv permeables Filterelement zum Bestücken
eines flachen Filtergehäuses zur Filtration von Fluiden in der: Pharmazeutik-, Kosmetik-,
Photo-, Zucker-, und Konservenindustrie sowie zur Filtration in der Biochemie, in
der Getränke-, Nahrungs- und Genußmittelindustrie und zur Filtration chemisch-technischer
Produkte.
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Von der Gattung her handelt es sich um ein Filterelement, welches
mit seinem Rand leckdicht und sandwichartig zwischen einem Gehäuseteil mit Trubraum
(Retentatraum) und einem Gehäuseteil mit Filtratraum (Permeatraum) eingespannt ist
und entgegen dem Druckgefälle drainieren abgestützt ist, wobei Trubraum und Filtratraum
mit Anschlüssen zur Versorung und Entsorgung
der Gehäuseräume ausgestattet
sind und bei dem mindestens ein Gehäuseteil einen scheibenförmigen Freiraum für
die Unterbringung von Filtermitteln oder Filterhilfsmitteln aufweist. Zum Stand
der Technik am Prioritätstag wird hierzu verwiesen auf die in Kopie beiliegenden
Prospekte "Seitz Schichtenfilter" und "Schenk Filter". Für diese großtechnischen
Anlagen für die vorgenannten Industrien gelangen ein- oder mehrlagig aufgebaute
Flachfilterzuschnitte in Form von Filtertüchern, Tiefenfilternl Membranfiltern und
anderen Filtermedien in Kombination mit Filterhilfsmitteln wie Anschwemmfilter aus
Kieselgur oder Zellstoff zum Einsatz.
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Zum Stand der Technik wird auch noch auf die US-PS 3 520 803 und DE-AS
2 145 661 verwiesen.
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Derartige Geräte sind bezüglich der wiederverwendbaren Gehäuseteile
im Hinblick auf aggressive Fluide aus beschichtetem Aluminium, Edelstahl und/oder
Hartkunststoff, z.B. Nylon gebildet und in ihrem Anschaffungswert entsprechend teuer.
Als Verbrauchsmaterialien sind jeweils die auswechselbaren Filtermittel und Filterhilfsmittel
anzusehen. Um die großen Fluidmengen filtrieren zu können, müssen eine Vielzahl
von Gerätesektionen eingesetzt werden, um eine ausreichende Gesamtfilterfläche zu
erreichen, da die Filterfläche einer Sektion im Grunde nach bei dem bisherigen bekannten
Einsatz bei be dseitiger Belegung einer Filterplatte nur etwa der beidseitigen Fläche
dieser Filterplatte entspricht.
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Neben diesen großtechnischen Anlagen sind auch Filtergeräte in Plattenbauweise
bekannt, bei denen Verteiler- und Stützplatten mit Ultrafiltrationsmembranen fest
verbunden sind und als Kassette zwischen Gehäuseendplatten gemäß DE-OS 31 27 548
einspannbar sind.
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Für die Filtration kleinerer Flüssigkeitsmengen, insbesondere für
die Ultrafiltration, sind auch Laborgeräte bekannt, die aus einem Gehäuseoberteil
und einem Gehäuseunterteil aus Metall bestehen, zwischen die sandwichartig ein Flachfilterzuschnitt
- auch in Form einer Ultrafiltrationsmembrane ggf. in Kombination mit einem Vorfilter
- einspannbar sind. Derartige Geräte sind z.B. bekannt durch die DE-OS 28 25 444
und DE-OS 32 00 443.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, mit einfachen Mitteln
Filtergehäuse aus Metall und/oder Hartkunststoff der vorstehend genannten Einsatzgebiete
und mit den in den Oberbegriffen der Haupt- u:d Nebenansprüche angegebenen baulichen
Spezifikationen - ohne an diesen eine grundsätzliche bauliche Veränderung vornehmen
zu müssen - bezüglich ihres filtrationstechnischen Einsatzes mittels eines speziellen
Filterelementes zu erweitern und effektiver auszunutzen, ohne daß die Beschickung
der Filtergeräte von der Handhabung her damit gegenüber der bisherigen Praxis verschlechtert
- möglichst noch verbessert - wird.
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Diese Aufgabe wird im wesentlichen dadurch gelöst, daß das spezielle
Filterelement für den Einsatz in dem vorgenannten Gehäusespezifikationen aus einem
mindestens einlagig aufgebauten Flachfilterbandzuschnitt gebildet ist, der zu einem
flachen, plattenförmigen Quader plissiert ist und umlaufend mit einer rahmenartigen
Einfassung aus Dichtungsmaterial und einem integrierten, umlaufenden Dichtungsflansch
ausgestattet ist, mit dem die dem Trubraum zugewandte Seite der Plissierung von
der des dem Filtratraum zugewandten Seite der Plissierung innerhalb des Filterelementes
leckdicht getrennt ist und mit Hilfe des umlaufenden Dichtungsflansches zwischen
den umlaufenden Rändern zweier Gehäusesektionen leckdicht einspannbar ist. Die spezielle
Ausbildung ist in den Haupt- und Nebenansprüchen angegeben. Vorteilhafte Weiterbildungen
sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Der Erfindungsgedanke von Aufgabe und Lösung berücksichtigt dabei
schon einen Stand der Technik, nach dem durch konstruktive Maßnahmen eine Vergrößerung
der Filterfläche durch Faltung des Filterelementes mdglich ist, wie z.B. bekannt
durch GB-PS 1 477 779, DE-OS 31 43 542, DE-OS 31 28 546.
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Der allgemeinde Erfindungsgedanke und dessen spezielle Realisationen
sind in mehreren Ausführungsbeispielen anhand der beiliegenden schematischen Zeichnung
näher erläutert.
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Dabei zeigt: Fig. 1 schematisch einen vertikalen Längsschnitt durch
eine industriell technische Filteranlage, bestückt mit herkömmlichen Filtertüchern
(rechts) und bestückt mit plissierten Filterelementen (links), Fig. 2 einen Detailschnitt
der Randausbildung des Filterelementes und seiner Einspannung zwischen zwei Gehäusesektionen,
Fig. 3 schematisch einen vertikalen Längsschnitt durch ein Filtergerät mit plissierten
Filterelementen und explosionsartig auseinandergezogenen Einzelteilen, Fig. 4 in
einer vereinfachten und perspektivischen Darstellung das zwischen zwei Gehäusesektionen
einspannbare Filterelement, Fig. 5 in entsprechender Darstellung eine Variante eines
Trubrahmens nach dem Stand der Technik, Fig. 6 in perspektivischer Ansicht eine
bevorzugte Ausführungsform eines Filterelementes, Fig. 7 entsprechend der Darstellung
in Fig. 2 einen Schnitt durch das Filterelement nach Fig. 6 und dessen Einsatz zwischen
zwei Gehäusesektionen, Fig. 8 in Seitenansicht die Grundeinheit eines modifizierten
Filtergerätes mit zwei Filterelementen in Reihenschaltung.
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Fig. 9 die Frontansicht einer Gehäuseendplatte und eines Hohlrahmens
mit Filterabstützung gemäß Fig. 8 Fig. 10 in entsprechender Darstellung eine weitere
und 11 Variante zu Fig. 8 und 9, Fig.12 ein betriebsfertig zusammengesetzes Filtergerät,
geeignet für die statistische und dynamische Filtration, Fig.13 eine Draufsicht
auf ein modifiziertes Filterelement, insbesondere für die Ultrafiltration, Fig.14
einen Querschnitt durch das Filterelement gemäß Fig. 13 und dessen Einsatz in einem
Gehause für die dynamische Filtration, Fig.15 in perspektivischer Ansicht mit aufgefacherter
Plissierung eine Variante zum Filterelement nach Fig. 13 und 14 geeignet für die
Ultrafiltration und Mikrofiltration, Fig.16 eine Draufsicht auf ein kreisrundes
Filtergegehäuseunterteil mit eingelegtem quadratischen Filterelement und kreisrundem
Dichtungsflansch, Fig.17 einen Vertikalschnitt durch ein rundes und flaches Filtergehäuse
gemäß Fig. 16 nach der Linie 17-17, Fig.18 einen vertikalen Querschnitt durch einen
Filtergehäuserand gemäß Fig. 17 mit zusätzlichem Zwischenring und abgewandeltem
Filterelement und
Fig.19 die Draufsicht auf ein abgewandeltes Filterelement
für den Einsatz in einem runden Flachfiltergerät bzw. einer runden Gehäusesektion.
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Das Filtergerät gemäß Fig. 1 hat bezüglich seiner Gehäusebauteile
den zum Stand der Technik gehörenden Aufbau, wie er eingangs beschriebenen worden
ist bzw. wie er auch in der DE-OS 28 26 781 teilweise beschrieben ist.
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Das als großtechnisches Standgerät (IndustriemaRstab) mit Stützfüßen
31 ausgebildete Filtergerät 20 weist eine Vielzahl von Gehäusesektionen auf. Diese
bestehen im wesentlichen aus dem ortsfesten Deckel 24, dem losen Deckel 21, die
mit einer Vielzahl von Anschlüssen 22,25 für die Versorgung und Entsorgung der Fluide
F1 bis F3 ausgestattet sind. Die beweglichen Gehäusesektionen 21, 27,28,29,30 sind
auf horizontalen Holmen 39 gelagert, im Bereich der Versorungs- und Entsorgungsleitungen
34 bis 37 sektionsmäßig durch O-Ring-Dichtungen 50 abgedichtet und randseitig durch
die Filterelemente abgedichtet. Die mit Filterelementen bestückten Sektionen werden
über einen zentralen Spindeltrieb 23 bzw. ein Hydraulikaggregat leckdicht verpreßt.
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Die rechte Hälfte des Gerätes ist zur Erläuterung des Erfindungsgedankens
mit herkömmlichen Schichtenfiltern 26 oder Filtertüchern bestückt, wobei eine doppelwandige,
siebförmige Stützplatte 27 beidseitig mit Filtertüchern bzw. Schichtenfiltern 26
belegt ist und der von den Siebplatten 27 gebildete Freiraum eine Sektion des gesamten
Filtratraumes 47 bildet und ein als Hohlrahmen 28 ausgebildete Gehäusesektion Teil
des Trubraumes 41 ist.
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Mehrere dieser Sektionen 27,28 sind durch die Leitungen 35 strömungstechnisch
parallel geschaltet und der Filtratraum 47 mündet in einer Umlenkkammer 29, so daß
das Filtrat F2 bzw. das Vorfiltrat in die zweite Gehäusehälfte umgelenkt und in
zwei Trubrahmen 30 eingeleitet wird, die mit je zwei plisserten Filterelementen
1 bestückt sind und diese sich entgegen dem Druckgefälle auf der Filtratseite F3
an doppelwandigen Siebplatten 27 abstützen. Die Abdichtung der Filterelemente 1
gegenüber den Gehäusesektionen 27,30 erfolgt durch umlaufende Flanschdichtungen
7, währenddessen die Abdichtung der Leitungssektionen durch die üblichen O-Ring-Dichtungen
50 erfolgt. Wie bereits aus der schematischen Zeichnung Fig. 1 deutlich wird, ist
durch die Plissierung eine mehrfache Unterbringung von Filterfläche im Vergleich
zu der einfachen Bestückung nach dem Stand der Technik möglich, wie er rechts im
Filtergerät gezeigt ist.
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Das Filterelement 1 gemäß Fig. 2 besteht aus mindestens einer Lage,
vorzugsweise jedoch aus mehreren unter filtrationstechnischen Gesichtspunkten gestuften
Lagen von Flachfilterbandzuschnitten 8,8',9, welche deckend aufeinandergestapelt,
gemeinsam in eine Vielzahl von Falten plissiert sind. Die Gesamtstärke des Filterelementes
1 richtet sich nach dem zur Verfügung stehenden freien Maß der Hohlrahmen 30 bzw.
Trubrahmen. Dabei sind die offenen Falten 2 und die in einer Ebene liegenden Stegrücken
3 der einen Seite der Plissierung dem Trubraum 41 zugewandt und die Faltenöffnungen
2' und die Stegrücken 3' der anderen Seite der Plissierung dem Filtratraum 47 zugewandt
und stützen sich auf der Siebplatte 27 entgegen dem Druckgefälle ab. Die zu
einem
Quader geformte Plissierung ist stirnseitig (5) und randseitig (4) durch eine Dichtung
6 aus Kunststoff eingefaßt, wobei vorzugsweise beidseitig, zumindest aber trubraumseitig
die Plissierung durch Stützschichten 11 und 10 aus Gewebe verstärkt und abgestützt
sind, welche in den Kunststoff der Dichtung 6 integriert sind. Integraler Bestandteil
der Dichtung 6 ist auch ein angeformter, umlaufender Dichtungsflansch 7, der vorzugsweise
durch das Stützgitter 10 (Gewebe) verstärkt ist, so daß die Plissierung insgesamt
durch die Stützgitter 10,11 und die Dichtung 6,7 zu einer leicht handhabbaren kassettenförmigen
Filtereinheit zusammengefaßt ist, und damit auch Filtergeräte mit großflächigen
Filtersektionen bestückt werden können.
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Fig. 3 zeigt die Verwendung des plissierten Filterelementes 1 in einem
Filtergerät 20 gemäß Fig. 1, welches nur mit drainierenden Stützplatten 27 und Trubrahmen
30 ausgestattet ist. Die Trube F1 bzw. das Vorfiltrat F1 durchströmt in Parallelstaltung
durch die Trubrahmen 30 hindurch die Filterelemente 1, die sich an den Stützplatten
27 abstützen. Das Fluid Fl verläßt das Gerät 20 durch den Anschluß 25 im festen
Deckel 24 als Filtrat F2. Auch bei dieser Darstellung wird deutlich, daß sich diese
spezielle Gerätekonstruktion durch die Verwendung der plissierten Filterelemente
1 wirtschaftlicher nutzen läßt, ohne daß dadurch Rnderungen der Gerätekonstruktion
notwendig sind und ohne daß die Handhabung der Einzelbauteile durch die Verwendung
des plissierten Filterelementes in Kassettenform erschwert wird. Die üblicherweise
quadratischen Gehäusesektionen haben Abmessungen zwischen 20 cm und 100 cm Seitenlänge.
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Der Trubrahmen 30' kann dabei ähnlich wie die doppelwandige Sieb-
oder Stützplatte 27 gemäß Fig. 4 aufgebaut oder gemäß Fig. 5 als einfacher Hohlrahmen
30 mit kreuzförmiger Aussteifung 38 ausgebildet sein oder Diagonalstreben 38' (Fig.
11) aufweisen.
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Die in Fig. 6 und 7 gezeigte Filterkassette ist eine für die Herstellung
und Handhabung bevorzugte Ausführungsform. Abweichend zu der in Fig. 2 dargestellten
und vorstehend beschriebenen Ausführungsform ist der Dichtungsflansch durch einen
dünnwandigen Kunststoffrahmen 7' aus Hartkunststoff gebildet, der eine der freiliegenden
Plissierung angepaßten Öffnung 18 aufweist. Der zur Offnung 18 weisende Flanschbereich
53 ist mit der umlaufenden Dichtung 6 unter Einschluß der gegebenenfalls vorhandenen
Stützschicht 10 dauerhaft und dicht verbunden, z.B. durch Siegelung, Schweißung
oder Klebung, wobei vorteilhaft der Kunststoff des Rahmens 7' und der der Dichtung
6 aus derselben Familie stammen, z.B. aus Polypropylen bestehen.
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Der periphere Flanschbereich 52 des Kunststoffrahmens 7' ist beidseitig
mit einer dauerelastischen Dichtungsschnur 17 belegt, die in Umfangsrichtung des
Kunststoffrahmens 7' umlaufend Anlageflächen und Dichtflächen für die abzudichtenden
Gehäuseteile 27,30 bilden.
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Die Gesamtstärke des Kunststoffrahmens 7' und der beiden Dichtungsschnüre
17 ist so bemessen, daß diese im verpreßten Zustand dieselbe Stärke haben, wie die
zwischen den Gehäuseteilen 27,30 üblicherweise randseitig dichtend verpreßten Filterschichten
oder Filtertücher.
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Zur besseren Handhabung , Justierung und Fixierung des Filterelementes
in bezug auf die Öffnung des Trubrahmens 30 und in bezug auf die Anlageflächen für
die Dichtungsschnüre 17 an den Gehäusesektionen 27,30, sind in den Kunststoffrahmen
7' an zwei gegenüberliegenden Seiten seitlich abstehende Führungsnasen 19 integriert,
die das Filterelement gleichermaßen wie die Gehäusesektionen 27,30 auf horizontalen
Gestellholmen 39 bei der Montage und Demontage führen und abstützen.
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Bei großen Filterkassetten von 60 cm bis 100 cm Seitenlänge ist die
Öffnung 18 des Kunststoffrahmens 7' durch integrierte diagonal oder quer zu den
Falten 2,3 verlaufende Stege 54 vergittert und versteift. Der ganze Kunststoffrahmen
7' ist vorzugsweise einstückig als Spritzteil oder als Plattenstanzteil ausgebildet.
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Die in Fig. 8 bis 14 dargestellten Filtergeräte und Filterelemente
sind in ihren Ausmaßen gehäuseseitig auf eine dreiteilige Grundeinheit und kleinere
Abmessungen begrenzt.
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Das Filtergerät gemäß Fig. 8 und 9 besteht aus zwei runden Kopfplatten
24' und aus einem hohlen Rahmen 30' mit mittiger Siebplatte 27', auf der sich beidseitig
je ein Filterelement 1 abstützt und die drei Gehäuseteile 24',20' und 30' randseitig
abdichtet. Die so montierten Bauteile lassen sich über Spannbolzen 23' verspannen.
Der Hohlrahmen 30' ist mit Hilfe von Stützhaken 32 an horizontalen Führungsbolzen
eingehängt. Die Gerätekopfplatten 24' und 20' sind mit mindestens Je einem Anschluß
22 bzw. 25 und einem Entlüftungsanschluß 33 ausgestattet. Im Bereich des
Einlaßstutzens
22 für die Trube ist zum Schutz des Filterelementes 1 eine Prallplatte 12 im Trubraum
41 angeordnet. Das linke Filterelement 1 dient dabei zur Vorfiltration, währenddessen
das rechte Filterelement 1 z.B. zur Nachfiltration bzw. Sterilfiltration dient.
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Die in Fig. 10 und 11 dargestellte Variante zeigt einen Hohlrahmen
30 wie in Fig. 4b perspektivisch dargestellt und zwei diagonal angeordneten Mittelanschlüssen
22,25, die den Hohlraum 51 zwischen den beiden Filterelementen 1 versorgen bzw.
entsorgen, so daß die beiden Filterelemente 1 vom Hohlrahmen 30 her mit Fluid unter
Druck versorgt werden und sich die Filterelemente 1 demgemäß an den nicht dargestellten
drainierenden Gehäuseendplatten, ähnlich 24' und 20' gemäß Fig. 8,9, abstützen.
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Bei der Gerätekonstruktion nach Fig. 12 sind die Gehäuseendplatten
24' und 20', die jeweils mit zwei Anschlüssen 22,25 ausgestattet sind, zusammen
mit dem Hohlrahmen 30', wie im Prinzip in Fig. 4 dargestellt, an dem Gestell 31
gelagert und mit den Spannbolzen 23' miteinander verspannbar. Unter Verwendung des
modifizierten Filterelementes 1' gemäß Fig. 13 sind beide Filterelemente 1' für
die Mikrofiltration bzw. für die Ultrafiltration dynamisch überströmbar, wobei das
Filtrat F2 von den einander gegenüberliegenden Seiten des Filterelementes 1' durch
den Anschluß 25 " aus dem Hohlrahmen 30' abziehbar ist. Die Trube F1 tritt in die
beiden Anschlüsse 25 ein und verläßt als Konzentrat F1' die beiden Anschlüsse 22
und 22, währenddessen das Filtrat F2 das Gehäuse durch den Anschluß 25 " verläßt.
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Gemäß Fig. 13 besteht das dafür erforderliche Filterelement 1' aus
einem Filterelement, wie es vorstehend bereits beschrieben worden ist. Dieses ist
ergänzt durch eine quer zu den Stegrücken 3 und Faltenöffnungen 2 verlaufende Strömungsbarriere
13, die z.B. in Form einer fluiddichten Abdeckung mit der Dichtung 6 der beiden
Endfaltenstege 4 der Plissierung fest verbunden ist und beiderseits der Dichtung
6 an beiden Stirnseiten 5 der Plissierung einen Verteilerkanal 14 bzw. Sammelkanal
15 freiläßt, so daß gemäß Fig. 14 in der Schnittdarstellung die Trube F1 durch den
Anschluß 25 in den Verteilerkanal 14 eintritt und durch die sich gegen die Gehäuseplatte
24' anlegende Strömungsbarriere 13 gezwungen wird, in die Faltentiefe einzudringen
und die Filterfläche in Richtung des Sammelkanales 15 zu überströmen und als Konzentrat
Fl' wieder aus der Gehäuse platte 24 auszutreten. Entsprechend wird das andere Filterelement
1' über die Anschlüsse 25 und 22 versorgt bzw. entsorgt.
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Das Filtrat F2 beider Filterelemente 1' wird aus dem mittigen Anschluß
25 t e abgeführt.
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Zwei Dichtungsraupen 49 sorgen dafür, daß die Strömungbarriere 13
sich am Gehäuse 24 dichtend anlegt..
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Fig. 14 zeigt einen Vertikalschnitt durch eine Gehäusevariante, bei
der das Gehäuseteil 24 den Trubraum aufnimmt und das Gehäuseteil 27 die doppelwandige
Stützplatte bildet. Durch ein weiteres Gehäuseteil 24 kann das Gerät komplettiert
werden und damit zwei Filterelemente 1' aufnehmen. Die Trube F1 wird durch die Strömungsbarriere
13 und die Dichtungsraupen 49 gezwungen, in die Faltentiefe einzudringen und die
Falten zu überströmen.
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Eine solche dynamische Strömungsführung ist insbesondere bei der Ultrafiltration
notwendig, um ein zu schnelles Zusetzen der mikroporösen Filtermembranen zu verhindern.
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Fig. 15 zeigt eine Variante zum Filterelement gemäß Fig. 13. Die fluiddichte
Folie 13' ist gleichfalls beidseitig gegenüber der Hauptplissierung verkürzt, jedoch
Teil dieser Plissierung. Die obere Faltenöffnung 2'' und Stegrücken 3'' der Folie
13' sind mit Dichtungsraupen 49' abgedeckt.
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Auch für die Mikrofiltration kann es von Vorteil sein, eine bestimmte
Strömungsführung zu erzwingen. Dies kann durch einen Stau des Filtratflusses erfolgen.
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Fig. 15 zeigt die Anordnung eines Folienstreifens 13" auf der Filtratraumseite
des Filterelementes und zwar in dem dem Verteilerkanal 14 gegenüberliegenden Bereich.
Der Folienstreifen 13" kann dabei entweder wie bei 13 als Abdeckung oder wie bei
13' plissiert sein. Der Filtratfluß wird im Folienbereich gebremst, so daß ein Rückstau
eintritt und ein zu schnelles Zusetzen des Filtratelementes auf der Trubseite verhindert
wird.
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Gemäß Fig. 16 bis 19 sind lilterelemente 1 " bzw. 1"' dargestellt
für kreisrunde Flachfiltergeräte, wie sie nach dem Stand der Technik nach der DE-PS
28 25 441 und DE-OS 32 00 443 bekannt sind. Diese bestehen aus einem Gehäuseoberteil
40 und einem mit Stützfüßen 31 versehenen Gehäuseunterteil 43, zumeist aus Edelstahl,
die mit Anschlüssen 22 und 25 und weiteren Anschlüssen ausgestattet sind. Erstere
weisen Eindrehungen 42,46 auf, die den Trubraum und den Filtratraum bilden.
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Die ineinandergreifenden Flansche sind mit O-Ring-Dichtungen 16 ausgestattet
und klemmen ein kreisrundes Flachfilterelement leckdicht zwischen den beiden Gehäuseteilen
40 und 43 ein. Die Eindrehungen 42,46 dienen außerdem dazu, den kreisrunden Flachfilterzuschnitt
beidseitig durch eine drainierende Stützkonstruktion flächig abzustützen. Die durch
die Eindrehungen #2 42,46 gebildeten Freiräume der beiden Gehäuseteile 40,43 lassen
sich demgemäß auch mit einem plissierten Filterelement 1" nach dem Erfindungsgedanken
bestücken, um z.B. größere Filtrationsmengen und eine längere Standzeit des Filterelementes
zu erreichen. Das Filterelement gemäß Fig. 16 ist gebildet durch einen rechteckigen
Flachfilterbandzuschnitt der zu einer quaderförmigen Scheibe plissiert ist, so daß
die fertige Plissierung praktisch ein eingeschriebenes Quadrat zu der kleinsten
kreisrunden Eindrehung 42,46 bildet und mit einer umlaufenden Dichtung 6 ausgestattet
ist, die in die Flanschsegmente 6' und den umlaufenden Dichtungsflansch 7 übergeht
und mit den beidseitigen Stützgittern 11,10 integriert ist. Die Flanschsegmente
6' sind ggf. zusätzlich entgegen dem Druckgefälle abzustützen, insbesondere bei
der Ausführungsform gemäß Fig. 14, bei der der Dichtungsflansch 6',7 etwa mittig
zur Plissierhöhe angeordnet ist. Ohne daß es einer konstruktiven Änderung bedarf,
kann ein solches Flachfiltergerät sowohl mit Flachfilterzuschnitten und den bereits
dafür vorhandenen Filterunterstützungen nach dem Stand der Technik oder auch mit
dem plissierten Filterelement 1" bestückt werden.
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Fig. 18 zeigt eine Variante in dem das Filterelement 1" mit einem
Dichtungsflansch 6',7 ausgestattet ist, der in der unteren Ebene der Plissierung
angeordnet ist.
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Das Filterelement 1" kann ggf. durch eine zusätzliche drainierende
Filterunterstützung 45 abgestützt sein.
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Der für die Plissierhöhe notwendige Trubraum 41 ist durch einen Zwischenring
44 zusätzlich zu der Eindrehung 42 erweitert. Die Ausführungsform des Filterelementes
1 " nach Fig. 16,17 und 18 ist ohne Verschnitt herstellbar. Ist ein geringer Verschnitt
aus wirtschaftlichen Gründen oder aus herstellungstechnischen Gründen vertretbar,
so kann die Plissierung auch zur kreisrunden oder ovalen Gehäuseeindrehung umbeschriebenen
Quadrat bzw. Rechteck ausgebildet sein, die dann auf das Sollmaß durch Abstanzung
reduziert und mit einer umlaufenden, der Gehäuseeindrehung bzw. des Hohlrahmens
angepaßten Dichtung 6 mit Dichtungsflansch 7 ausgestattet ist, Fig. 19.
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Derartige Flachfiltergehäuse nach Fig. 17 sind im Bereich ihres Einlasses
22 gewöhnlich mit einer an die Unterseite der Eindrehung 42 mit axialem Abstand
angeschraubten Prallplatte, ähnlich wie in Fig. 8 bei 12 angedeutet, ausgestattet,
um eine zu starke Belastung des Filterelementes direkt unterhalb des Einlaßstutzens
22 zu verhindert. Anstelle einer gehäuseseitigen Prallplatte 12 kann die Prallplatte
12' auch Bestandteil des Filterelementes 1 " bzw. 1"' sein, indem das Stützgitter
11 in diesem Bereich unterhalb des Einlasses 22 mit einer Dichtungsmasse ausgefüllt
ist. Größe und Form der Prallplatte 12' sind dabei dem Querschnitt des Einlaßstutzens
22 angepaßt.
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Auch für derartige Flachfiltergeräte ist die Bestückung mit dem plissierten
Filterelement 1" bzw.
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1"' überaus einfach und die bisher für größere Filtrationsmengen wegen
der kleinen Filterfläche leistungsmäßig unbefriedigenden teuren Filtrationsgeräte
können nunmehr mit dem plissierten Filterelement vielseitiger und ökonomischer ausgenutzt
werden.
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Alle Ausführungen haben gemeinsam den Vorteil, daß der Dichtungsflansch
7,7' die bei Schichtenfiltern üblichen radialen Leckverluste ausschließt und ein
Anhaften an den Dichträndern der Gehäuseteile 30,47 ausschließt. Das beim Einsatz
von Schichtenfiltern übliche Säubern der Gehäuseteile 30,47 von anhaftenden Filterschichtrückständen
kann bei der erfindungsgemäßen Ausbildung der Filterelemente entfallen.