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DE3588120T2 - Kollagenknochenersatzmaterial - Google Patents

Kollagenknochenersatzmaterial

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Publication number
DE3588120T2
DE3588120T2 DE3588120T DE3588120T DE3588120T2 DE 3588120 T2 DE3588120 T2 DE 3588120T2 DE 3588120 T DE3588120 T DE 3588120T DE 3588120 T DE3588120 T DE 3588120T DE 3588120 T2 DE3588120 T2 DE 3588120T2
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DE
Germany
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collagen
bone
reconstituted
purified
skin
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DE3588120T
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Rosa Armstrong
John M Mcpherson
Karl A Piez
Saeid Seyedin
Thomas L Smestad
Donald G Wallace
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Collagen Aesthetics Inc
Original Assignee
Collagen Corp
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Publication date
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    • C07K14/00Peptides having more than 20 amino acids; Gastrins; Somatostatins; Melanotropins; Derivatives thereof
    • C07K14/435Peptides having more than 20 amino acids; Gastrins; Somatostatins; Melanotropins; Derivatives thereof from animals; from humans
    • C07K14/78Connective tissue peptides, e.g. collagen, elastin, laminin, fibronectin, vitronectin or cold insoluble globulin [CIG]
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    • A61F2310/00365Proteins; Polypeptides; Degradation products thereof
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der Knochenreparatur in Wirbeltieren, insbesondere bei Säugetieren und beim Menschen. Genauer gesagt betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Knochenreparatur, bei dem ein Implantationsmaterial auf Kollagenbasis zur Anwendung kommt, um die Reparatur durch Knochenkonduktion zu erleichtern. Dieses Kollagenmaterial ist hochgradig gereinigt und nichtimmunogen und kann - falls dies gewünscht wird - xenogen sein. Das Kollagen ist ein wiederhergestelltes aus Haut oder Knochen stammendes Material oder ein Gemisch daraus.
  • Die Menschheit ist schon seit Jahrhunderten mit dem Problem der Durchführung der Reparatur von Knochenschäden konfrontiert. Bis vor relativ kurzer Zeit bestand die einzig praktikable Vorgangsweise darin, gebrochene Knochen ruhigzustellen und auf die Natur zu vertrauen, daß Skelettgewebe wieder in eine Verletzung hineinwächst. Erst mit dem Aufkommen der Chirurgie wurde es möglich, implantierte Knochenersatzmaterialien zu verwenden - nicht nur zum Ersatz verletzter oder erkrankter Knochenstrukturen, sondern auch zur Reparatur angeborener oder degenerativer Defekte in der Skelettstruktur.
  • Seither wurden sehr viele verschiedene Materialien verwendet und komplexe Konstruktionen als Ersatz ganzer Knochenabschnitte geoffenbart; Beispiele hierfür sind Hüftgelenke (US-A-3.820.167) und Zähne (US-A-4.186.486). Zu den verwendeten Materialien zählen Metalle wie z.B. Titan (EP-A-0.071.242, US-A-3.918.100), Keramikmaterialien wie z.B. Aluminiumoxid (US-A-3.919.723), geformte und behandelte Knochen (US-A-3.318.774) und verschiedene Knochenpräparate wie z.B. zu flexiblen Matten verdichteter Knochenstaub (US-A-2.621.145).
  • Es ist seit langer Zeit bekannt, daß Skelettstrukturen anorganische und organische Komponenten aufweisen. Die mineralische Komponente, die vermutlich die Festigkeit und Steifigkeit der Knochenstruktur bewirkt, ist vor allem eine Form von Kalziumphosphat, Hydroxyapatit. Die organische Komponente setzt sich hauptsächlich aus einer einzigen Proteinart, Kollagen, zusammen, das ein bestimmtes Maß an Elastizität verleiht, wodurch die übermäßige Sprödigkeit der Strukturen verhindert wird. Da Skelettgewebe eine lebende Substanz ist, müssen natürlich zusätzlich metabolisch aktive organische Komponenten in der Struktur enthalten sein, und es sind diese Knochenzellen und ihre aktiven Metaboliten, die für den natürlich einsetzenden Heilungs- und Aufrechterhaltungsvorgang verantwortlich sind.
  • Da die Hauptkomponenten des Knochens jedoch vom quantitativen Standpunkt Kollagen und Keramikmaterial sind, wurden auch verschiedene rekonstituierte Implantatpräparate aus Gemischen ähnlicher oder unterschiedlicher Keramikmaterialien sowie verschiedene Arten von Kollagenpräparaten verwendet. Siehe z.B. US-A- 3.443.261, Hayashi, K., et al., Arc Orthop Traumat Surg (1982) 99: 265 und US-A- 4.314.380.
  • Es wurde ermittelt, daß die Reparatur von Knochengewebe durch einen von zwei Mechanismen oder durch eine Kombination beider Mechanismen eintritt. Bei der konduktiven Reparatur bewegen sich Zellen, die für ihre Eigenschaft als Knochenzellen bereits widmungsgebunden sind (Knochenvorläuferzellen), vom angrenzenden Knochenmaterial in den schadhaften Bereich und bilden direkt Knochensubstanz. Es sind keine speziellen Faktoren (mit Ausnahme nichtspezifischer Nährstoffe) erforderlich. Bei der Induktion findet vor diesem Prozeß die Umwandlung von zuvor nicht- widmungsgebundenen Zellen mit mehrfachem Potential zu Knochenvorläuferzellen statt, die zuerst Knorpelsubstanz bilden, welche kalzifiziert und degeneriert und durch Knochensubstanz ersetzt wird. Um die Fähigkeit, dies zu tun, zu erlangen, sind spezifische Proteinfaktoren erforderlich. Die Beschaffenheit dieser Faktoren ist derzeit unbekannt. Für die konduktive oder induktive Reparatur ist es notwendig, daß das lebende Wirtsgewebe die endgültige Skelettstruktur bereitstellt. Somit dient das Implantat, das als Mittler dieser Prozesse auftritt, nicht als Ersatz für den schadhaften oder entfernten Knochen, sondern eher als Matrixstütze für den aktiven Ersatz des fehlenden Gewebes.
  • Daher wurden Anstrengungen zur Entwicklung von Implantaten für schadhaftes Skelettgewebe oder Läsionen in Knochen und Zähnen entwickelt, die genau diesem Zweck dienen. Diese Implantate versuchen nicht, die Zusammensetzung der fehlenden Knochensubstanz zu imitieren, sondern sie dienen eher als Strukturstütze und als Führungsmatrix, um dort Knochenmaterialablagerungen einzubringen, die letztendlich aus der benachbarten frischen Knochensubstanz stammen. Diese Stützen können nur Matrixstützfunktionen übernehmen, d.h. als Mittler bei der konduktiven Reparatur agieren, oder sie können zusätzlich Faktoren enthalten, die die Differenzierung nicht- widmungsgebundener Zellen zu Knochenvorläuferzellen stimulieren, indem sie sogenannte "Osteogenesefaktoren" (osteogenesis factors, OF) oder "knochenmorphogene Proteine" (bone morphogenic proteins, BMP) bereitstellen. Da Kollagen bereits ein vertrautes Material für die mit dem Knochenwachstum assoziierten metabolisch lebensfähigen Zellen ist, versuchte man, vor allem aus Kollagen bestehende Implantate zur induktiven und konduktiven Knochenreparatur zu verwenden.
  • In Zusammenhang mit Implantaten zur induktiven Reparatur offenbart US-A-4.294.753 ein Verfahren zur Herstellung eines knochenmorphogenen Proteins. Ein Reinigungsverfahren für einen OF, der wahrscheinlich nicht dem BMP der obigen Patentveröffentlichtung entspricht, ist in US-A-4.434.094 geoffenbart. Diese Faktoren sind natürlich im Knochen vorhanden, und Präparate entmineralisierter Knochenteilchen, die beim Aufbau von Implantaten verwendet werden, setzen vermutlich diesen Faktor in operabler Form frei. In verschiedenen Implantaten kamen sowohl gereinigte als auch ungereinigte Formen dieser Faktoren zum Einsatz.
  • Andere Forscher offenbarten die Ergebnisse von Versuchen, Kollagenpräparate alleine als Matrix für konduktive Knochenreparatur-Aktivitäten zu verwenden, d.h. Präparate, die keine Faktoren zur Reifung von Vorläuferzellen zu osteogenen Zellen enthalten und somit als Mittler bei der konduktiven Reparatur fungieren.
  • Krekeler, V.G. et al., J Oral Surg (1981) 10: Suppl 1: 151 verglichen die Nützlichkeit autologer Spongiosa, eines Kollagenpräparats (Collagenfleece , Pentapharm) und Bindegelatine als Füllungen für peridontale Defekte bei Stöberhunden (Beagles). Die Präparate wurden einfach in die künstlich geschaffenen Knochenhohlräume gepackt und der Heilungsprozeß durch mehrfarbige aufeinanderfolgende Markierung verfolgt. Collagenfleece stellte sich als Heilungsmittler heraus, war jedoch weniger wirkungsvoll als die Transplantate autologer Spongiosa.
  • Das im obigen Präparat verwendete Collagenfleece wird nach einem Verfahren, das in US-A-4.066.083 geoffenbart ist, aus Schweinehaut gewonnen. Die Haut wird fein zerteilt, mit einem Detergens entfettet, gewaschen und mit Pepsin gespalten, um eine viskose Suspension zu ergeben, und das Kollagen wurde durch Zugabe einer gesättigten Salzlösung gefällt. Der Niederschlag wird in Säure suspendiert, als faseriger weißer Niederschlag in Salzlösung erneut gefällt, so oft wie nötig gewaschen und durch Waschen mit Alkohol entsalzt. Das gereinigte Kollagen wird in Säurelösung suspendiert und gefriergetrocknet. Es wird durch γ-Bestrahlung sterilisiert, die das Präparat abbauen oder vernetzen kann. Dieses Präparat ist im Handel erhältlich und wurde in zahlreichen anderen Knochenreparatur-Untersuchungen eingesetzt.
  • Joos, U. et al., Biomaterials (1980) 1:23-26, verwendeten Collagenfleece als Implantat in künstlich beschädigten Hasen-Unterkieferknochen und stellten nach zwei Wochen fest, daß die schadhaften Bereiche mit schwammigen Knochenteilchen gefüllt waren und nach vier Wochen eine vollständige Verknöcherung zeigten. Zetzman, D. et al., Schweiz Mschr Sabnhelik (1982) 92:119 erzielten eine Knochenreparatur bei der Gesichtschirurgie durch Verwendung von Collagenfleece als Implantat. Springorum, H.W. et al., Z Orhop (1977) 115:686 kamen mit Collagenfleece bei einem Rindenschichtdefekt zu ähnlichen Ergebnissen.
  • Jaffee, A. et al., Archs Oral Biol (1978) 23: 415; ebda. (1982) 27: 999 berichteten über die erfolgreiche Fixierung von Acryl-Zahnimplantaten bei Hunden unter Verwendung von Kollagenlösungen, die durch Extraktion mit Essigsäure und Trichloressigsäure/Ethanol-Reinigung aus Hundehaut hergestellt wurden. Die erfolgreiche Fixierung der Implantate war auch nach einem Jahr noch intakt.
  • Cucin, R.L. et al., New York State Journal of Medicine (1979) 1856 verwendeten mit Gammastrahlen behandeltes Atelopeptidkollagen aus Kalbshaut zur Reparatur von Hasenrippen und, bei Unterstützung durch Gelatine-Schwammaterial oder mit autologem Knochenstaub, zur Reparatur von Schädellöchern bei Hunden.
  • Ein Kollagenpräparat, das vermutlich noch immer die Telopeptide enthält und durch Gammabestrahlung vernetzt ist, wurde zum Füllen von Zahnpulpahohlräumen und als "Knochenersatz"implantat unter der Haut verwendet, wie in EP-A-0.012.443 bzw. EP-A- 0.012.959. Ein weiteres vernetzes Präparat ist in EP-A-0.052.288 (= US-A-4.597.762) geoffenbart.
  • Keines der obigen Reparaturverfahren mit Kollagen war ein voller Erfolg. Entweder treten Entzündungen auf (insbesondere bei Verwendung von xenogenem Kollagen), oder die Heilung ist unzufriedenstellend. Die vorliegende Erfindung bietet ein implantierbares Kollagenpräparat, das das einwachsende Knochen reparaturgewebe von den widmungsgebundenen Knochenzellen in den Schadensbereich leitet, dessen Reparatur erwünscht ist. Da xenogenes Kollagen verwendet werden kann, sind große Mengen verfügbar und die Anwendungsgebiete des Verfahrens vielfältig. Außerdem bietet die Erfindung Knochenreparatur-Zusammensetzungen, die sehr vielseitig sind, da sie an eine Vielzahl an Lastaufnahme-Erfordernissen anpassbar sind.
  • Die vorliegende Erfindung bietet eine Zusammensetzung zur Reparatur von Knochendefekten oder zum Wiederaufbau der Skelettmatrix eines Säugetiers, insbesondere eines Menschen, durch das Implantieren von gereinigtem, nicht-immunogenen Kollagen in den Schadensbereich, welches Kollagen auf Wunsch aus einer anderen Spezies als der behandelten stammt. Somit ermöglicht die Erfindung die Vermittlung der natürlichen Mechanismen des behandelten Organismus zur Reparatur des Knochenschadens, indem ein allgemein anwendbares und hochgradig gereinigtes Kollagenpräparat verwendet wird, das erfolgreich eine Matrix für neues Knochenwachstum bietet.
  • Frische Knochensubstanz, die lebende Knochenvorläuferzellen enthält und einen Knochendefekt zeigt, wird mit einem Kollagenpräparat in Kontakt gebracht, das eine aus Haut stammende Zusammensetzung ist.
  • Das aus Haut stammende Kollagen ist hauptsächlich Kollagen vom Typ I, enthält eine geringe Menge an Typ III und wird typischerweise aus Kalbshaut gewonnen. Diese Art von Kollagen ist im Handel unter der Markenbezeichnung "Zyderm collagen soft tissue implant (ZCI)" erhältlich und wird zur Faltenentfernung eingesetzt. Das durch ZCI verkörperte Kollagenpräparat ist eine rekonstituierte fibrilläre Form von Atelopeptidkollagen.
  • Wie z.B. in US-A-3.949.073 beschrieben, wird aus Haut stammendes Kollagen typischerweise in einem Verfahren aus Haut gewonnen, worin es in eine solubilisierte Form disassoziiert, durch Filtration sterilisiert und dann nach der Entfernung der Atelopeptide zu fibrillärer Form rekonstituiert wird.
  • Durch Variieren des BCP-ZCI-Verhältnisses in einem Gemisch dieser Peptide können die physikalischen Eigenschaften des Reparaturmaterials an die jeweiligen Erfordernisse des Defektbereichs angepaßt werden.
  • In einem Aspekt betrifft die Erfindung somit ein Verfahren zur Herstellung einer Zusammensetzung für die Reparatur von Knochendefekten, welches Verfahren das Herstellen einer Suspension von gereinigtem, rekonstituiertem, fibrillärem Hautkollagen, das im wesentlichen vernetzungsfrei ist, und das Lyophilisieren der Suspension umfaßt. Das Kollagen stammt vorzugsweise aus Kalbshaut.
  • Ein solches lyophilisiertes Präparat (lyophilisiertes Kollagengel oder LCG) besitzt günstige Handhabungseigenschaften und kann zu Bahnen, die leicht zu Implantaten verarbeitet werden können, extrudiert, gewalzt oder gegossen werden. Alternativ dazu kann es zu Matten geformt werden.
  • Durchführungsarten der Erfindung A. Definitionen
  • "Konduktive" Reparatur von Knochendefekten bezieht sich hierin auf ein Verfahren zum Ersatz verlorener Knochensubstanz oder zum Wachsen erwünschter neuer Knochensubstanz, das den Stoffwechsel von zuvor widmungsgebundenen Knochenvorläuferzellen einbezieht. Diese Zellen können Knorpelsubstanz und/oder Knochensubstanz ohne Induktion durch Proteinfaktoren, die allgemein als osteogen oder morphogen bekannt sind, herstellen. Das Verfahren umfaßt Mechanismen, durch die die Osteogenese direkt durch die widmungsgebundenen Zellen bewirkt wird, doch nicht jene, worin zusätzliche Proteinfaktoren erforderlich sind, um widmungsgebundene Zellen zu erzeugen.
  • "Im wesentlichen bestehend aus" bedeutet, daß die solcherart definierte Zusammensetzung alle oder im wesentlichen alle ihre relevanten Eigenschaften aus dem Ingrediens bzw. den Ingredientien bezieht.
  • Man beachte, daß die Umwandlung undifferenzierter Zellen zu Knochenvorläuferzellen auch noch durch körpereigene Proteine bewirkt werden kann. Die "konduktive" Knochenreparatur wird jedoch gemäß der hierin angeführten Definition durch eine externe Zufuhr lediglich der Stützmatrix vermittelt und bietet keine externe Quelle lebenden Gewebes oder eines nicht-körpereigenen Osteogenesefaktors.
  • "Knochendefekt" bezieht sich auf einen Bereich im Skelettsystem, in dem die Ablagerung von Knochengewebe erwünscht ist, ob der Bereich nun durch Verletzung des Patienten oder durch eine Mißbildung oder Degeneration seines Skelettsystems entstand. Solche Defekte können auf einfachen Knochenbruch, Zerfall von Knochengewebe aufgrund von Krankheit, chirurgischer Entfernung von erkranktem Knochengewebe oder unerwünschter Mißbildungen oder auf wiederherstellende bzw. kosmetische Chirurgie zurückzuführen sein.
  • "Frische Knochensubstanz" bezieht sich auf Knochensubstanz im Skelettsystem des Patientenorganismus, die sich in einem gesunden Zustand befindet und behandelt wird, z.B. durch Schneiden, um lebendes Gewebe freizulegen. Es stellt sich heraus, daß beim erfindungsgemäßen Verfahren Kontakt mit dem Defektbereich durch die frische Knochensubstanz erforderlich ist, um in diesem Bereich lebensfähige Zellen zur Knochenregeneration bereitzustellen.
  • "Kollagenpräparat" bezieht sich auf eine Zusammensetzung, die als Hauptkomponente eine bestimmte Form von Kollagenprotein enthält.
  • "Xenogen" bezieht sich auf eine Spezies, die sich von jener des behandelten Patienten unterscheidet.
  • "Frei von Verunreinigungen" oder "gereinigt" bezieht sich auf jene Verunreinigungen, die normalerweise mit dem Kollagen oder einem anderen Präparat in seinem natürlichen Zustand assoziiert sind. Somit ist aus Kalbshaut hergestelltes Kollagen frei von Verunreinigungen, wenn andere Komponenten der Kalbshaut im wesentlichen entfernt wurden; jenes aus Knochensubstanz, wenn andere Knochenkomponenten entfernt wurden.
  • "Rekonstituiertes" Kollagen bezieht sich auf Kollagen, das in einzelne Dreifach- Helixmoleküle mit oder ohne ihre Telopeptid-Anhängsel zerlegt, in Lösung gebracht und dann erneut zu einer "fibrillären" Form gruppiert wurde. In dieser Form bestehen die Fibrillen aus langen, dünnen Kollagenmolekülen, die um Vielfache von etwa ¼ ihrer Länge relativ zueinander versetzt sind. Dies führt zu einer Verbundstruktur, die weiter zu Fasern zusammengeführt werden kann.
  • "Im wesentlichen vernetzungsfrei" bezieht sich auf Kollagen, dessen Telopeptide entfernt wurden, um zu einem Präparat ohne die native Fähigkeit der Vernetzungsbildung zu gelangen. Solche Präparate bleiben im wesentlichen vernetzungsfrei, wenn sie nicht bewußt vernetzt werden, z.B. durch Behandlung mit Glutaraldehyd oder mittels einer Behandlung, die für eine unechte Form einer solchen Verbindung sorgt Verfahren, die oft zu Sterilisationszwecken angewendet werden, z.B. hohe Temperatur und γ-Bestrahlung, bewirken die Bildung zusätzlicher Vernetzungen zwischen den Helices. Bei der Herstellung gemäß der Erfindung wird aus der Haut stammendes Kollagen durch Mikrofiltration sterilisiert, während es sich noch in Lösung befindet, und danach unter sterilen Bedingungen gehandhabt, wodurch man unerwünschte Vernetzungsbildung verhindern kann.
  • "Knochenkollagenpulver" (BCP) bezieht sich auf ein gereinigtes Atelopeptid-Präparat von aus entmineralisierter Knochensubstanz stammendem Kollagen. Dieses Präparat besteht im wesentlichen aus Kollagen an sich und enthält keine metabolisch aktiven Proteine. Da es aus Knochensubstanz stammt, besteht es auf Kollagen vom Typ I und imitiert die in Knochen vorgefundene native dreidimensionale Struktur.
  • B. Ausführliche Beschreibung B.1. Anwendungen
  • Die Knochendefekte, auf die die Erfindung anwendbar ist, umfassen jeden Hohlraum in Knochengewebe, dessen Füllung erforderlich ist, damit das Skelettsystem wieder intakt ist. Medizinische oder veterinärmedizinische Verfahren der Reparatur von Knochendefekten, die sich als "Vehikel" zur Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens eignen, sind die wiederherstellende Chirurgie, die Entfernung von erkranktem Knochengewebe und der Ersatz mit Überlagerungen oder Prothesen, das Befestigen von Zähnen, der Ersatz von Zähnen, die Reparatur traumatischer Verletzungen u.dgl. Das jeweilige Mittel zur Verwendung der Kollagenpräparate der Erfindung hängt von der Art des Knochenschadens und des zu seiner Behebung ausgewählten Verfahrens ab, wie dies für Fachleute auf dem Gebiet offenkundig ist. Im allgemeinen können jedoch die Zusammensetzungen der Erfindung zu einer Paste bzw. einem Gel gebildet und in den kranken Bereich eingebracht werden, indem die Paste chirurgisch in den geschädigten Bereich gepackt wird. Das Kollagenpräparat kann auch in den geschädigten Bereich eingespritzt werden, wenn es so vermischt wird, daß es eine dünnere Suspension bildet. In jedem Fall muß jedoch die zu behandelnde Schädigung zuerst so gereinigt werden, daß frische Knochenoberfläche freigelegt wird, damit lebende Knochenzellen in Kontakt mit dem Defekt gebracht werden. Die frische Knochenoberfläche ist notwendig, um eine Quelle an Knochenvorläuferzellen bereitzustellen, die zur Synthetisierung der permanenten Knochenstruktur gebraucht werden.
  • B.2 Kollagenpräparate
  • Natives Kollagen besteht größtenteils aus einer Dreifach-Helixstruktur, die Triplettsequenzen enthält, die sich aus Glycin zusammensetzen, das mit zwei zusätzlichen Aminosäuren verbunden ist, üblicherweise Prolin und Hydroxyprolin; somit tritt Glycin in jeder dritten Position in der Kette auf. Außerdem enthalten alle Kollagenketten an jedem Ende Bereiche, die die Triplett-Glycinsequenz nicht aufweisen und somit nicht helikal sind. Man ist der Ansicht, daß diese Bereiche für die mit den meisten Kollagenpräparaten verbundene immunogene Wirkung (Immunogenität) verantwortlich sind. Die immunogene Wirkung kann zu einem Großteil durch die Entfernung dieser Bereich zur Herstellung von "Atelopeptid"kollagen abgeschwächt werden. Dies kann durch die Abspaltung mit proteolytischen Enzymen wie z.B. Trypsin oder Pepsin erfolgen. Aufgrund unterschiedlicher Spezifitäten dieser Proteasen variiert das Ausmaß der Vollständigkeit der Entfernung der Telopeptide. Somit sind bestimmte Proteasen vorzuziehen, die für die vollständigste Entfernung sorgen. Dazu zählt Trypsin, das zur Entfernung von im wesentlichen allen Telopeptidanteilen führt.
  • Die nicht-helikalen Telopeptidbereiche sind auch für die Bildung von Vernetzungen notwendig, die die Stabilität der fibrillären Struktur verstärken. Diese Bereiche enthalten Aldehyde, die zur Vernetzung mit Lysinresten fähig sind. Atelopeptidkollagen muß - falls dies gewünscht wird - künstlich vernetzt werden.
  • Es weisen zwar alle Kollagene die obigen Eigenschaften auf, doch sie wurden je nach ihrer genauen Aminosäuresequenz in den einzelnen Ketten der Dreifachhelix, dem Kohlehydratanteil und der Gegenwart oder Abwesenheit von Disulfidvernetzung in etwa zehn Untertypen klassifiziert. Die häufigsten Untertypen sind Typ I, der in Haut-, Sehnen- und Knochengewebe vorhanden ist und durch Fibroblasten hergestellt wird, und Typ III, der vor allem in der Haut anzutreffen ist. Andere Typen befinden sich in spezialisierten Membranen oder Knorpelsubstanz oder auf Zelloberflächen. Die Typen I und III enthalten ähnliche Anzahlen an Aminosäuren in ihren Helixstrukturen; Typ III - aber nicht Typ I - enthält jedoch zwei benachbarte Cysteine an den C-terminalen Enden der Dreifachhelix, die zur Bildung von Vernetzungen zwischen den Ketten fähig sind.
  • Kollagen vom Typ I enthält eine α2- (I) und zwei α1- (I) Ketten, von denen jede 1014 Aminosäuren in ihrem Triplettbereich enthält; auf jeder Kette befinden sich mehrere Kohlehydratgruppen. Kollagen vom Typ III enthält nur α1 (III) (3 Ketten), die 1026 Reste in ihren Triplettbereichen enthalten. Wie oben erwähnt, sorgt die Gegenwart eines Paars benachbarter Cysteinreste am Carboxyterminal des Triplettbereichs in Typ III für Vernetzungsstabilität zwischen den Ketten. Beide Kollagene enthalten kurze Nicht-Triplettenden (Telopeptide). Das in der vorliegenden Erfindung verwendete rekonstituierte fibrilläre Atelopeptidkollagen enthält die Atelopeptidformen von Typ I und Typ III; das Knochenkollagenpulver besteht ausschließlich aus der Atelopeptidform von Typ I.
  • Aus der Haut stammendes Kollagen
  • Die für die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen geeigneten rekonstituierten fibrillären Haut-Atelopeptidkollagen präparate werden durch die gereinigten, aus Kalbshaut stammenden, rekonstituierten, fibrillären Atelopeptidkollagen-Suspensionen repräsentiert, die üblicherweise unter der Handelsmarke ZYDERM Kollagen implantat (ZCI) verkauft werden.
  • Dieses und andere Präparate aus gereinigtem, aus Haut stammendem, rekonstituiertem, fibrillärem Atelopeptidkollagen sind auf im Fachgebiet allgemein bekannt. ZCI kam in großem Umfang in Weichgewebe-Anwendungen zum Einsatz, vor allem bei der Entfernung von Falten und tiefen Narben durch Einspritzen des Präparats unter die Haut. Solche Präparate wurden jedoch nur in Verbindung mit unterstützenden Materialien zur Knochenreparatur verwendet, die auch OF enthalten und somit auf die induktive Knochenreparatur gerichtet sind.
  • Da dieses Kollagenpräparat aus Kalbshaut stammt, enthält es vor allem Kollagen vom Typ I mit etwa 1-5% Kollagen vom Typ III. Das Atelopeptidkollagen wird noch in Lösung durch geeignete Filtrationsverfahren sterilisiert und wird somit nicht abgebaut oder vernetzt. Es wird zur fibrillären Form rekonstituiert und unter sterilen Bedingungen verpackt.
  • Lyophilisiertes Hautkollagen
  • Wenn dieses Kollagenmaterial lyophilisiert wird, um lyophilisiertes Kollagengel (LCG) zu bilden, weist es die Fähigkeit auf, sich in den implantierten oder gefüllten Hohlraum festzusetzen und der Mobilisierung von der erwünschten Stelle aufgrund seiner hervorragenden strukturellen Integrität standzuhalten. Außerdem zeigen LCG-Matrizen die erwünschte und erforderliche Eigenschaft der Unterstützung der Heilung und des erneuten Einwachsens von Knochengewebe in den implantierten Bereich. Wie weiter unten ausführlich geschildert, können die erfindungsgemäßen LCG-Präparate in einem Bereich physikalischer Eigenschaften hergestellt werden, die durch den pH-Wert, die Gefrierrate und die Konzentration der Suspension während der Lyophilisierung reguliert werden. Unabhängig von den jeweils erwünschten Eigenschaften sind die erfindungsgemäßen LCG-Präparate teilweise dadurch gekennzeichnet, daß sie aus rekonstituertem, fibrillärem Atelopeptidkollagen bestehen, das im wesentlichen frei von Verunreinigungen ist. Wenn das Präparat durch Mikrofiltration sterilisiert und danach unter sterilen Bedingungen verarbeitet wurde, ist es im wesentlichen auch vernetzungsfrei. Das zusätzliche Lyophilisierungsverfahren führt zu einer Matte, die ausreichende Kohäsion aufweist, um leichtes Schneiden in die für die klinische Anwendung geeignete Form nur mit einer Schere oder einer scharfen Klinge zu gestatten. Das Benetzen der Matte ergibt ein kittartiges Material, das zu jeder gewünschten Form ausgestaltet und in den geschädigten Bereich eingelegt werden kann.
  • Die Anmelder und andere Forscher offenbarten Formen von lyophilisiertem Kollagen für medizinische Anwendungen. Diese Kollagenpräparate unterscheiden sich jedoch ebenso wie ihre Verwendungszwecke von jenen der vorliegenden Erfindung. Battista, US-A-3.471.598 offenbart eine lyophilisierte Form eines Präparats einer mikrokristallinen Zwischenform von Kollagen, das durch Behandlung von Rinderhaut mit Salzsäure, um die Kollagenfasern aufzuquellen und zu trennen, erhalten wird. Das Kollagen wird weder gereinigt noch werden die Atelopeptide entfernt. Das so hergestellte Material gilt als geeignet für wasserabsorbierende Schwämme; klarerweise würde der Verunreinigungsgrad und die Immunogenität solcher Präparate bewirken, daß sie zur direkten medizinischen Verwendung relativ unerwünscht sind. Außerdem bleibt die zur Herstellung des Zwischenprodukts verwendete Säure im Schwamm. Kuntz et al., US-A-3.368.911 offenbaren ein alternatives Verfahren zur Herstellung absorbierender Kollagenschwämme, um frei von Säure zu sein, welches Verfahren Karbonsäure anstelle der vergleichsweise nichtflüchtigen, von Battista verwendeten Säuren einsetzt. Während das Präparat laut dieser Veröffentlichung im wesentlichen reine Kollagenfibrillen vorsieht, wurden die Atelopeptide nicht entfernt. US-A-4.440.750 offenbart eine Kunststoffdispersion aus entmineralisiertem Knochenpulver und rekonstruiertem Atelopeptidkollagen. Miyata, US-A-4.294-241 offenbart lyophilisierte Kollagenbahnen für Hautverbände. Diese Bahnen werden aus in Fibrillen rekonstituiertem Atelopeptidkollagen hergestellt, doch sie unterscheiden sich insoferne vom erfindungsgemäßen LCG, als sie künstlich vernetzt sind. Ries offenbart in US-A- 4.066.083 ein Verfahren zur Herstellung des im Handel erhältlichen Produkts Collagenfleece zur Wundbehandlung. Luck und Daniels, US-A-4.233-360 beschreiben ein lyophilisiertes Präparat, das eher einen Schaum als Matten ergibt, wie dies in der vorliegenden Erfindung der Fall ist.
  • Siehe auch FR-A-2.328.786 (= US-A-4.140.537, GB-A-1.551.163), worin verdrillte, ineinander verflochtene Fibrillen eines Atelopeptid-Hautkollagens mit einem mittleren Durchmesser von zumindest 500 µm hergestellt werden, indem eine Kollagenlösung während der Desolubilisierung hohen Scherkräften ausgesetzt wird. Das Produkt kann lyophilisiert werden.
  • Im allgemeinen wird das erfindungsgemäße LCG aus einem gereinigten, rekonstituierten, fibrillären Atelopeptidkollagen hergestellt, z.B. Zyderm I Kollagenimplantat oder Zyderm II Kollagenimplantat, beides Handelsnamen für rekonstituierte Kollagenpräparate, die aus Rinderhaut hergestellt wurden. Andere Quellen des rekonstituierten gereinigten Hautkollagens können verwendet werden, wie z.B. die Häute anderer Säugetiere. In jedem Fall muß jedoch das Ausgangsmaterial durch Verfahren, die zu im wesentlichen reinen Kollagenfibrillen führen, die aus der solubilisierten Form rekonstituiert werden, aus diesen Quellen hergestellt werden. Weiters müssen die Telopeptide durch geeignete Vefahren, z.B. Trypsinspaltung, entfernt worden sein. Typischerweise stellt man solche gereinigten Präparate her, indem man das Ausgangsmaterial fein zerteilt, es mit Enzymen und/oder unter geeigneten pH- Bedingungen behandelt, um Nicht-Kollagenmaterialien zu zerstören oder zu extrahieren, das Kollagen mit einem spaltenden Enzym wie z.B. Trypsin zur Entfernung der Telopeptide behandelt, zur Sterilisierung mikrofiltriert und die Kollagenfibrillen durch geeignetes Einstellen des pH-Werts und der Salzkonzentration, d.h. von sauer zu neutral, aus der Suspension rekonstituiert. Solche Präparate sind im Fachgebiet bekannt und die Ergebnisse im Handel erhältlich.
  • Die Verwendung von rekonstituiertem Kollagen zur Herstellung der lyophilisierten Form ist auch vom Standpunkt der nichtabbauenden Sterilisationsverfahren bedeutsam. Da das Kollagen zu einem Zeitpunkt während seiner Herstellung in solubilisierter Form vorliegt, kann die Sterilisation durch Mikrofiltration erfolgen - ein völlig neutrales Verfahren, das keine wesentliche chemische oder physikalische Änderung der Struktur bewirkt. Wenn weitere Schritte unter sterilen Bedingungen durchgeführt werden, sodaß keine weitere Sterilisation erforderlich ist, ist das resultierende Produkt weder abgebaut noch vernetzt, wie dies bei schärferen Sterilisationsverfahren, z.B. bei Wärme- oder γ- Bestrahlung, der Fall wäre.
  • In einem Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen LCG wird eine Suspension eines geeigneten Kollagens auf eine Konzentration von etwa 20-100 mg/ml gebracht und in Formen gegossen oder zu Bahnen extrudiert. Diese Formen werden dann bei etwa -10ºC bis -50ºC gefroren und bei etwa 10-100 Millitorr lyophilisiert, wobei die Kondensatortemperatur etwa -45ºC bis -55ºC und die Fachtemperatur etwa -30ºC beträgt. Die Lyophilisierung erfolgt 1-7 Tage lang, bevor die Fachtemperatur etwa 24 Stunden lang auf etwa 15-25ºC erhöht wird; danach wird das LCG aus dem Lyophilisierer entfernt.
  • Alternativ dazu kann eine solubilisierte Form gereinigten Kollagens als Ausgangsmaterial verwendet werden. Eine solche Lösung wird erhalten, indem man gereinigtes Atelopeptidkollagen in wäßriger Lösung bei einem pH-Wert von etwa 2-3 auflöst, gegebenenfalls durch Mikrofiltration sterilisiert und die rekonstituierte Form ausfällt, indem der pH-Wert z.B. mit einem Phosphatpuffer ungefähr auf einen neutralen Wert gebracht wird. Das resultierende gefällte Kollagen wird durch Zentrifugieren geerntet und das pelletierte Kollagen in neutralem Puffer erneut suspendiert und wie oben behandelt.
  • Ein alternatives Lyophilisierungsverfahren, das bei einigen Anwendungen bessere Ergebnisse erzielt, ist eine modifizierte Form der obigen Vorgangsweise. Die Kollagensuspension wird in sterile Kulturschalen gegossen (z.B. 35 mm) und die resultierenden gegossenen Formen z.B. mit einer Spatel geglättet. Die gegossenen Formen werden dann gefroren und vor der Lyophilisierung bei einer Temperatur von etwa -100ºC bis -50ºC, vorzugsweise bei etwa -80ºC, etwa 1 Stunde lang gehalten. Die Lyophilisierung erfolgt bei etwa 10-100 Millitorr über einen Zeitraum von etwa 24 Stunden bis zur Trockenheit, um poröse, einige Millimeter dicke Matten zu ergeben.
  • C. Beispiel
  • Die folgenden Beispiele veranschaulichen die Erfindung, schränken sie aber nicht ein.
  • C.1 Herstellung von ZCI
  • Zyderm Kollagenimplantat (erhältlich bei Collagen Corporation, Palo Alto, CA) wurde als rekonstituierte fibrilläre Atelopeptidkomponente verwendet. Die rekonstituierten nativen Kollagenfibrillen wurden bei einer Konzentration von etwa 35 mg/ml verwendet. Das Präparat war während der Verarbeitung durch Filtration sterilisiert worden und wurde somit keinen Abbauvorgang wie z.B. Hitze oder Bestrahlung ausgesetzt.
  • C.2 Herstellung von LCG
  • A. Pepsin-solubilisiertes, durch Mikrofiltration sterilisiertes Rinderhaut-Kollagen in wäßriger Lösung bei einem pH-Wert von etwa 2-3 wurde mit Phosphatpuffer auf einen pH-Wert von 7,4 eingestellt. Das gefällte Kollagen wurde durch Zentrifugieren geerntet und dann in Phosphatpuffer (pH 7,4) mit einer Konzentration von 35 mg/ml suspendiert. Die Lösung wurde zu Bahnenform gegossen, die Bahnen wurden bei -25ºC gefroren und dann bei 25 Millitorr lyophilisiert, wobei die Kondensatortemperatur -50ºC betrug. Die lyophilisierten Bahnen wurden dann 5 Tage lang bei -30ºC gelagert, bevor die Temperatur unmittelbar vor der Verwendung 24 Stunden lang auf 20ºC erhöht wurde.
  • B. In einem alternativen (und bevorzugten) Verfahren wurden 5 cm³-Abschnitte von ZYDERM Kollagenimplantat in sterile 35 mm-Gewebekulturschalen gegossen und mit einer Spatel geglättet. Das Kollagengel wurde gefroren und etwa 1 Stunde lang bei -80ºC gehalten. Das gefrorene Gel wurde dann etwa 24 Stunden lang bis zur Trockenheit lyophilisiert, um poröse weiße Scheiben mit einem Durchmesser von 35 mm und einer Dicke von 3 bis 5 mm zu ergeben.
  • C.3 Behebung von Schädeldefekten mittels LCG
  • Etwa 8 Wochen alte Ratten wurden anästhesiert, die Kopfhaut umgeschlagen und die Knochenhaut entfernt. Beidseitige 3 x 7 mm große Defekte voller Dicke wurden mit einem Zahnbohrer in die Scheitelbeinknochen des Schädels eingesetzt. Das wie in C.2.B hergestellte lyophilisierte Kollagen wurde zu Streifen geschnitten, die etwas größer als die Defekte waren, um eine feste Abdichtung zwischen dem Defekt und dem Implantat zu schaffen. Einige Streifen wurden trocken in die defekten Stellen eingesetzt, um dort zu hydratisieren, während andere vor dem Implantieren vorhydratisiert wurden. Nach dem Implantieren wurde die Kopfhaut wieder positioniert und vernäht. Die Heilrate innerhalb der defekten Bereiche wurde durch Histologie 2 und 4 Wochen nach der Implantation bewertet.
  • Nach 2 Wochen waren die Implantate gut mit Bindegewebszellen und Blutgefäßen infiltriert, doch die Knochenneubildung war sehr eingeschränkt. Während nichtimplantierte Defekte der Art des vorhergehenden Absatzes nicht verheilten und mit weichem Gewebe gefüllt blieben, zeigten die reparierten defekten Stellen nach 28 Tagen Bereiche von Knochenneubildung im gesamten Implantat. Frühe Beweise einer Verschmelzung mit zuvor bestehender Knochensubstanz waren an der Schnittstelle der Schnittkanten der Defekte und des Implantats ersichtlich. Nach 56 Tagen war im gesamten geschädigten Bereich reife Knochensubstanz mit gut ausgebildeten Markhohlräumen vorhanden.
  • LCG läßt sich leicht schneiden und handhaben, um Einsätze zu bilden, die konduktives Knochenwachstum unterstützen können. Die erhaltenen lyophilisierten, rekonstituierten Kollagenfasermatten bieten für diesen Zweck ein gebräuchliches und geeignetes Material.

Claims (6)

1. Verfahren zur Herstellung einer Zusammensetzung zur Durchführung einer konduktiven Reparatur eines Knochendefekts in einem Säugetier, welches Verfahren das Herstellen einer Suspension von gereinigtem, rekonstituiertem, fibrillärem Atelopeptidhautkollagen, das im wesentlichen frei von Vernetzungen ist, und das Lyophilisieren der Suspension umfaßt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, das das Formen des Präparats zu einer Bahn umfaßt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, worin die Suspension aus Kalbshaut hergestellt wird.
4. Gereinigtes Kollagenpräparat, das im wesentlichen aus einem lyophilisierten, rekonstituierten, fibrillären Atelopeptidhautkollagen in Bahnform besteht.
5. Gereinigtes Kollagenpräparat nach Anspruch 4, das im wesentlichen frei von Vernetzungen ist.
6. Verfahren zum Herstellen lyophilisierter Kollagenmatten, die sich zur Verwendung als Knochenimplantate eignen, welches Verfahren die folgenden Schritte umfaßt:
(a) das Formen einer Suspension von gereinigtem, rekonstituiertem, fibrillärem Atelopeptidhautkollagen zu Bahnen und
(b) Lyophilisieren des Erhaltenen.
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