-
Beschreibung
-
Handdüse für einen Staubsauger Die Erfindung betrifft eine Handdüse
für einen Staubsauger mit einem Gehäuse, das einen Anschluß an eine Saugquelle und
eine Saugöffnung aufweist, Staubsauger werden zur Reinigung der unterschiedlichsten
Flächen und Gegenstände eingesetzt. Ihre Wirkung beruht darauf, daß infolge eines
Unterdruckes in dem Gehäuse der Handdüse ein nach innen gerichteter Luftstrom entsteht,
der Schmutzteilchen mitreißt. In vielen Fällen reicht aber diese herkömmliche Reinigungswirkung
nicht aus, um hartnäkkig an Gegenständen oder Flächen haftende Schmutzteilchen zu
lösen.
-
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Handdüse für einen Staubsauger
derart
zu verbessern, daß der Staubsauger auch zur Entfernung von festhaftenden Schmutzteilchen
geeignet ist.
-
Diese Aufgabe wird bei einer Handdüse der eingangs beschriebenen Art
erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß im Gehäuse eine mit einer Druckgasquelle verbindbare
Auslaßdüse angeordnet ist, die im Bereich der Öffnung einen Druckgasstrahl gegen
die zu reinigende Fläche richtet.
-
Dieser Druckgasstrahl, vorzugsweise ein Druckluftstrahl, löst von
der zu reinigenden Fläche festhaftende Schmutzteilchen, die anschließend in herkömmlicher
Weise durch den Sauggasstrom entfernt werden können. Ein Druckgasstrahl kann mit
großer Geschwindigkeit auf einer zu reinigenden Fläche auftreffen und ist daher
wesentlich besser zur Entfernung von Schmutzteilchen geeignet als ein Sauggasstrom,
so daß auf diese Weise auch noch Schmutzteilchen entfernt werden können, die der
Sauggasstrom allein nicht entfernen könnte.
-
Günstig ist es, wenn die Auslaßdüse am Rand der Öffnung angeordnet
ist, da sie auf diese Weise eine Zirkulationsströmung im Bereich des Saugraumes
erzeugt, die tangential an der zu reinigenden Fläche vorbeistreicht und diese daher
besonders wirksam reinigen kann.
-
Es kann vorgesehen sein, daß die Auslaßdüse zur wahlweisen Erzeugung
eines Punktstrahles oder eines Flachstrahles verstellbar ist. Dadurch ist es möglich,
die Art des
Druckgasstrahles an die zu reinigende Fläche anzupassen.
-
Die Auslaßdüse kann auch mehrere Auslaßöffnungen aufweisen, beispielsweise
kann sie in der Art einer Brause gebaut sein oder eine Reihe. von nebeneinanderliegenden
Öffnungen aufweisen., die insgesamt einen sich über die gesamte Breite der Saugöffnung
erstreckenden Flachstrahl bilden.
-
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist. vorgesehen, daß die Öffnung
von einer als Bürste, Gummilippe, Polster oder dgl. ausgebildeten Dichtkranz umgeben
ist, der das Gehäuse im Bereich der Öffnung gegenüber der zu reinigenden Fläche
abdichtet, und daß die Auslaßdüse in den von dem Dichtkranz gebildeten Saugraum
mündet.
-
Vorzugsweise ist in einer die Druckgasquelle mit der Auslaßdüse verbindenden
Druckgasleitung ein Schließventil angeordnet, so daß die Druckgasbeaufschlagung
der zu reinigenden Fläche wahlweise zugeschaltet und abgeschaltet werden kann. Dabei
ist es. vorteilhaft, wenn das Ventil einen quer zur Düsenlängsrichtung horizontal
gelagerten Ventilkörper umfaßt, der aus einer mittleren Schließstellung wahlweise
nach einer oder der anderen Seite in eine Offenstellung verschiebbar ist. Dadurch
wird die Bedienung dieses Ventils für Linkshänder und für Rechtshänder in gleicher
Weise möglich.
-
Vorzugsweise wird das Ventil durch einen elastischen Kraftspeicher
in die Schließstellung verschoben. Dadurch
muß das Ventil bewußt
in die Offenstellung verschoben werden, wenn die zusätzliche Beaufschlagung der
zu reinigenden Fläche mit dem Druckgasstrahl gewünscht wird.
-
Es ist günstig, wenn die die Druckgasquelle mit der Auslaßdüse verbindende
Druckgasleitung im Innern des Saugschlauches angeordnet ist, so daß sie nach außen
nicht in Erscheinung tritt und auch nicht beschädigt werden'kann.
-
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Öffnung
von einem Sieb verschlossen ist, dessen effektive Maschenweite dadurch verstellbar
ist, daß zwei übereinanderliegende Siebe mit gleicher Maschenanordnung gegeneinander
verschiebbar und in verschiedenen Relativpositionen zueinander fixierbar sind. Dadurch
kann verhindert werden, daß kleine zu reinigende Teile mitgerissen werden, z.B.
Kleinteile in zu reinigenden Lagern oder dgl. Günstig ist es dabei, wenn das Sieb
mit dem die Öffnung umgebenden Dichtkranz eine vom Gehäuse abnehmbare Baueinheit
bildet, so daß diese Baueinheit leicht gegen andere Baueinheiten ausgewechselt werden
kann, beispielsweise einen Bürstenkranz, eine Gummidichtlippe oder einen Polsterring,
jeweils mit oder ohne die Öffnung verschließendes Sieb.
-
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Handdüse
lösbar auf den Saugschlauch aufgesteckt, und es ist im Verbindungsbereich eine Steckverbindung
für die Druckgasleitung angeordnet. Auf diese Weise können verschieden geformte
Handdüsen mit dem Saugschlauch verbunden werden, wobei gleichzeitig bei der Verbindung
der Handdüse mit dem Saugschlauch auch die Verbindung in der Druckgasleitung hergestellt
wird.
-
Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung
dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen: Fig.
1 eine Längsschnittansicht einer Handdüse für einen Staubsauger; Fig. 2 eine Schnittansicht
längs Linie 2 - 2 in Fig. 1; Fig. 3 eine Längsschnittansicht eines auswechselbaren
Aufsatzes mit Dichtlippe; Fig. 4 einen Ansicht ähnlich Fig. 3 eines Aufsatzes mit
einem Polsterring; Fig. 5 eine Ansicht eines mit einem Sieb verschlossenen Aufsatzes
bei sich deckenden Siebplatten in Richtung des Pfeils A in Fig. 1 Fig. 6 eine Ansicht
ähnlich Fig. 5 mit gegeneinander verschobenen Siebplatten und Fig. 7 eine Längsschnittansicht
einer abnehmbaren Handdüse.
-
Die in Figur 1 dargestellte Handdüse umfaßt ein Gehäuse 1, das beispielsweise
als zweischaliges Kunststoffspritzteil ausgebildet sein kann. Das Gehäuse 1 ist
mit einem Saugschlauch 2 um die Längsachse drehbar verbunden und weist eine ebene
Saugöffnung 3 auf. Auf diese ist ein Ring 4 aufsetzbar
und mittels
einer Schraube 5 fixierbar, der an seiner Unterseite einen Dichtkranz trägt, der
aus unterschiedlichen Materialien bestehen kann. In dem Ausführungsbeispiel der
Figur 1 besteht der Dichtkranz aus einem Bürstenkranz 6, im Ausführungsbeispiel
der Figur 3 aus einer biegsamen Gummi- oder Kunststofflippe 7 und im Falle des Ausführungsbeispieles
der Figur 4 aus einem Ringpolster (Pad), welches gegebenenfalls mit einer Chemikalie
getränkt sein kann. In allen Fällen umgibt der Dichtkranz die Saugöffnung 3 und
bildet so einen gegenüber der Umgebung abgedichteten Saugraum 9 zwischen der Saugöffnung
3 und der zu reinigenden Fläche.
-
Wie in den Figuren 1, 5 und 6 dargestellt, kann in dem Ring 4 ein
Sieb 10 angeordnet sein, um das Einsaugen kleinerer zu reinigender Teile zu verhindern.
Dieses Sieb 10 besteht aus zwei gleich aufgebauten, aufeinanderliegenden Siebplatten
11 und 12, die um maximal eine Maschenweite gegeneinander verschiebbar und in unterschiedlichen
Relativpositionen zueinander fixierbar sind. Wenn sich die Siebplatten 11 und 12
decken (Figur 5), wird die effektive Maschenweite durch die tatsächliche Maschenweite
der Siebplatten bestimmt, wenn die Siebplatten jedoch gegeneinander verschoben sind
(Figur 6), ergibt sich eine effektive Maschenweite, die kleiner ist als die tatsächliche
Maschenweite jeder der beiden Siebplatten, da sich die Maschen der beiden Siebplatten
nur teilweise überdecken. Es ist auf diese Weise möglich, die effektive Maschenweite
durch die Verschiebung der beiden Siebplatten gegeneinander einzustellen.
-
Ein Sieb 10 kann in jedem der Ringe 4 angeordnet sein, es ist auch
möglich, ein solches Sieb unmittelbar in das Gehäuse 1 zu integrieren.
-
Im Inneren des Saugschlauches 2 führt eine Druckgasleitung 13, die
mit einer in der Zeichnung nicht dargestellten Druckgasquelle verbunden ist, zu
einem Schließventil 14 im Gehäuse 1 und von dort weiter zu einer Auslaßdüse 15,
die sich im Bereich der Saugöffnung 3 befindet und so angeordnet ist, daß sie einen
Druckgasstrahl in den Saugraum 9 gegen die zu reinigende Fläche richtet, wenn das
Schließventil 14 geöffnet ist. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die
Auslaßdüse 15 am Rand der Saugöffnung 3 angeordnet, so daß durch die Auslaßdüse
der Querschnitt der Saugöffnung im wesentlichen nicht verringert wird. Ein durch
die Auslaßdüse 15 austretender Druckgasstrahl, beispielsweise eine Druckluftstrahl,
trifft auf die zu reinigende Fläche auf und wird von dieser so umgelenkt, daß das
Druckgas anschließend wieder in das Gehäuse 1 eintritt und über den Saugschlauch
abgesaugt wird.
-
Es wird dadurch eine besonders kräftige Strömung im Saugraum erzeugt,
die die Reinigungswirkung wesentlich verbessert. Der Druckgasstrahl kann als scharf
gebündelter Punktstrahl ausgebildet sein, so daß er eine besonders stark schmutzlösende
Wirkung hat, er kann auch als Flachstrahl ausgebildet sein und somit einen größeren
Bereich der zu reinigenden Fläche überstreichen. Die Düse kann eine größere Anzahl
von Auslaßöffnungen aufweisen, beispielsweise nach Art einer Brause oder in einer
Reihe nebeneinanderliegend,
um auf diese Weise über die gesamte
Breite der Saugöffnung wirksam zu sein.
-
Ein besonderer Vorteil der Druckgaszufuhr über die Auslaßdüse liegt
auch darin, daß auf diese Weise ein wirksamer Saugstrom erzeugt werden kann, auch
wenn der Dichtkranz die Saugöffnung sehr gut gegenüber der zu reinigenden Fläche
abdichtet, d.h., die aus dem Saugraum abgesaugte Gasmenge wird durch die Auslaßdüse
geliefert und nicht über undichte Stellen des Dichtkranzes aus der Umgebung.
-
Das Schließventil 14 umfaßt einen in einem horizontalen Gehäuse verschiebbar
gelagerten Ventilkörper 16 (Figur 2), der durch zwei Federn 17 und 18 in eine Mittelstellung
gedrückt wird, in der ein Schließkörper 19 die Druckgasleitung 13 verschließt. Der
Ventilkörper 16 ist über beidseitig aus dem Gehäuse herausstehende Betätigungsknöpfe
20 und 21 gegen die Wirkung der entsprechenden Feder wahlweise nach links oder rechts
aus der Mittelstellung verschiebbar, wobei in jedem Falle ein Ringkanal 22 bzw.
23 eine Öffnung der Druckgasleitung 13 bewirkt. Somit ist das Schließventil in beiden
Richtungen in gleicher Weise in Offenstellung verschiebbar, so daß eine Bedienung
sowohl für Rechtshänder als auch für Linkshänder in gleicher Weise möglich ist.
Wird das Ventil nicht betätigt, befindet es sich aufgrund der Federn 17 und 18 in
der Schließstellung, d.h. die Bedienungsperson muß das Schließventil aktiv betätigen,
wenn die Zuschaltung eines Druckgasstrahles gewünscht wird.
-
Selbstverständlich kann in einer anderen Ausführungsform das Ventil
auch in der Offenstellung arretierbar sein.
-
Das Gehäuse 1 von unterschiedlich geformten Handdüsen kann mittels
einer an sich bekannten Steckverbindung mit dem Saugschlauch verbunden werden. Es
ist dabei vorgesehen, daß sich im Verbindungsbereich zusätzlich eine Steckverbindung
24 befindet, welche den im Gehäuse angeordneten Teil der Druckgasleitung mit dem
im Saugschlauch angeordneten Teil der Druckgasleitung verbindet, wenn man das Gehäuse
auf den Saugschlauch auf steckt. Es ist dabei vorteilhaft, wenn das Schließventil
14 im Saugschlauch angeordnet ist, so daß bei verschiedenen aufgesetzten Handdüsen
immer mit demselben Schließventil die Druckgasleitung geöffnet und geschlossen werden
kann (Fig. 7).
-
- Leerseite -