DE3421279A1 - Vorrichtung und verfahren zum befestigen elastischer baender an einer duennen kunststoff-traegerfolie eines absorbierenden hygieneprodukts fuer den einmalgebrauch - Google Patents
Vorrichtung und verfahren zum befestigen elastischer baender an einer duennen kunststoff-traegerfolie eines absorbierenden hygieneprodukts fuer den einmalgebrauchInfo
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Description
Vorrichtung und Verfahren zum Befestigen elastischer Bänder an einer dünnen Kunststoff-Trägerfolie eines
absorbierenden Hygieneprodukts für den Einmalgebrauch
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Befestigen elastischer Bänder an einer dünnen Kunststoff-Trägerfolie
eines absorbierenden Hygieneprodukts für den Einmalgebrauch und insbesondere ein Verfahren
zum Aufbringen durch Ankleben mit einem Heißschmelzklebstoff eines elastischen bandartigen Elements unter
Spannung auf Bahnen bzw. Folien aus plastischem Material.
Die Erfindung eignet sich besonders für die Herstellung von Hygieneprodukten, wie beispielsweise Windeln für
Babys oder Inkontinenz-Binden für Erwachsene.
Bei derartigen Produkten werden elastische Elemente unter Spannung entlang der Längsränder einer Folie oder Bahn
aus einem impermeablen bzw. undurchlässigen Kunststoffmaterial festgelegt/ welches die äußere Abdeckung des
Produkts bildet, um so einen besseren Sitz des Produkts an den Beinen des Benutzers zu erhalten.
Zum Aufbringen von elastischen Elementen an Windeln für den Einmalgebrauch und ähnlichen Produkten sind mehrere
Verfahren und Maschinen bekannt.
So ist beispielsweise aus der US-PS 4 081 301 bekannt,
ein Kautschukband gleichförmig zu strecken, eine Kleb-Stoffschicht
im Abstand auf Abschnitte auf dem Band aufzubringen und jene Abschnitte des Bandes an einer Folie
aus einem undurchlässigen Kunststoffmaterial haften zu lassen, welches die äußere Abdeckung einer Windel für den
Einmalgebrauch bildet.
Aus der US-PS 4 360 398 ist es bekannt, eine rotierende Trommel als Vorrichtung zum Tragen einer Folie aus Kunst-
stoffmaterial zu verwenden, auf die elastische Elemente
unter Spannung aufgebracht sind, während auf die Bänder selbst aufgebrachter Klebstoff aushärtet.
Aus der GB-PS 2 107 573 ist die Verwendung eines ge~
schäumten Klebstoffs bekannt, um Probleme aufgrund von Schaden durch Hitze zu vermeiden.
Die Anwendung von Klebstoff an elastischen Elementen
beim Stand der Technik hat in der Praxis zu beträchtlichen Schwierigkeiten geführt.
Zunächst wird der Klebstoff auf das elastische Element, welches unter Spannung steht, mit Hilfe einer Beschichtungsdüse
aufgebracht, die in Kontakt mit dem elastischen Element kommt, was häufig dazu führt, daß das elastische
Element reißt. Ein weiterer Nachteil ergibt sich dadurch, daß das elastische Element sehr leicht zum Umfalten
neigt. Wenn dies eintritt, wird die Fläche, welche.mit
Folie aus undurchlässigem Kunststoffmaterial in Kontakt kommt, nicht mit Klebstoff beschichtet. Das elastische
Element haftet also nicht an der Folie aus Kunststoff.
Außerdem kann der auf der falschen Seite befindliche Klebstoff das Produkt und die Maschine verschmutzen,
wodurch die Anlage zur Festlegung der elastischen Elemente an der Folie aus Kunststoffmaterial stillgelegt
werden muß.
Ein weiterer Nachteil, der sich durch das Aufbringen von Klebstoff auf ein unter Spannung befindliches Element
ergibt, besteht in der Schwierigkeit, eine gleichförmige Verteilung und eine genaue Positionierung des Klebstoffs
zu erhalten, da das elastische Element, welches vor dem Aufbringen des heißschmelzenden Klebstoffs mechanisch
gestreckt ist, relativ leicht eine nicht gleichförmige Spannungsverteilung annehmen kann.
Diese Schwierigkeiten können nun durch die Erfindung vermieden werden, gemäß der Klebstoff auf die Folie aus
Kunststoffmaterial aufgebracht wird, die sich nicht in einem Zustand wesentlicher Spannung befindet. Normalerweise
würde man jedoch nicht daran denken, den Klebstoff auf die Bahn aus Kunststoffmaterial aufzubringen,
da, um ein stetiges Härten des Klebstoffs unter regulierten Bedingungen und somit hohe Produktionswerte
zu erreichen, es erforderlich ist, Heißschmelzkleber zu verwenden. Dabei handelt es sich um Kleber, die sich bei
Temperaturen zwischen 120 und 180° C im flüssigen Zustand befinden. Das direkte Aufbringen dieser Kleber auf eine
Bahn aus dünnem Kunststoffmaterial, beispielsweise auf
eine Polyäthylenfolie mit einer Stärke von 20 bis 30 μπι,
führt zur Bildung von Wellen, Falten, Blasen und Löchern was die Verwendung der Bahn für die beabsichtigten Zwecke
unmöglich macht.
Bisher hat man zur Lösung dieses Problems Verfahren und Einrichtungen vorgeschlagen, die geschäumten Kleber einsetzen.
Derartige Vorrichtungen und Verfahren sind jedoch kompliziert und schwierig zu betreiben bzw. auszuführen
.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht deshalb darin, die Vorrichtung und das Verfahren der eingangs
genannten Art so auszubilden, daß die Nachteile des Standes der Technik beseitigt werden und die Durchführung
einfach und wirtschaftlich realisierbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren
gelöst, bei welchem Klebstoffauftrageinrichtungen vor
einer sich bewegenden Bahn aus Kunststoffmaterial angeordnet
werden, eine Relativbewegung zwischen den Aufbringeinrichtungen und der Bahn bewirkt wird, der Klebstoff
von den Aufbringeinrichtungen derart ausgestoßen wird, daß der Klebstoff in einem Streifen auf der Bahn abgelegt
wird, während eine kontinuierliche Masse aus geschmolzenem Klebstoff sich schräg zwischen den Auftragseinrichtungen und dem Streifen aus Klebstoff erstreckt,
der bereits auf der Bahn abgelegt worden ist, ein Strom eines Kühlgases erzeugt wird, der auf die Seite der
kontinuierlichen Masse des der Bahn zugewandten Klebstoffs trifft, und das bandförmige elastische Element auf die
andere Seite des Klebstoffstreifens aufgebracht wird,
nachdem er auf der Bahn aus Kunststoffmaterial abgelegt worden ist.
Mit diesem Verfahren ist es möglich, den Klebstoff an der Bahn aus Kunststoffmaterial ohne die vorstehend
beschriebenen Nachteile anhaften zu lassen. Der Klebstoff wird auf die Bahn bzw. Folie aufgebracht, nachdem die
Seite des KlebstoffStreifens, welche mit der Bahn bzw.
Folie in Kontakt kommt, ausreichend abgekühlt worden ist, so daß die Bahn bzw. Folie nicht beschädigt wird.
Die Anwendung der Erfindung führt zu entsprechenden Vorteilen. Zunächst ist es möglich, die Position des
elastischen Elements genau zu steuern, insbesondere wenn der Klebstoff in Form eines Streifens aus in Abstand
angeordneten Strichen aufgebracht worden ist. Der Strom des Kühlgases führt zu der Wirkung einer aerodynamischen
Abstützung der fortlaufenden Klebstoffmasse im Schmelz-zustand, die aus den Auftragseinrichtungen austritt,
wodurch eine genauere Ausbildung der strichförmigen Klebstoffauftragungen möglich wird.
Der Klebstoff kann weiterhin auf die Folie aus Kunststoff material als Streifen aufgebracht werden, dessen
Breite gleich der des elastischen Elements oder größer als diese Breite ist. Der Klebstoff, der an der Folie
aus Kunststoffmaterial anhaftet, gewährleistet, daß das elastische Element über seiner gesamten Breite aufgenommen,
wird. Dies kann gewöhnlich durch Aufbringen des
Klebstoffs auf das elastische Element nicht erreicht werden, da das Aufbringen des Klebstoffs auf die gesamte
Oberfläche des elastischen Elements ein überströmen des Klebstoffs herbeiführen würde, wodurch die Auftragseinrichtungen
vom Klebstoff schmutzig und mit Klebstoff zugesetzt würden.
Erfindungsgemäß wird auch die Möglichkeit geschaffen,
einen Klebstoffstreifen auszuwählen, der breit genug ist,
um zwei oder mehr elastische Bänder aufzunehmen, wie dies beispielsweise bei der Herstellung von Windeln mit
elastischen Abschnitten der Fall ist. Solche Windeln weisen auch ein absorbierendes Element mit länglicher
Form auf, das zwischen den genannten bandartigen elastischen Elementen angeordnet und von einer Folie aus für Flüssigkeiten
durchlässigem Material abgedeckt ist, das auf dieser Seite der Bahn aus Kunststoffmaterial aufgebracht
wird.
Bei dieser Verwendung werden erfindungsgemäß Auftragseinrichtungen eingesetzt, mit denen sich auf der Bahn
aus Kunststoffmaterial Streifen aus Klebstoff ablegen lassen, die breiter als die bandartigen elastischen
Elemente sind, so daß nach dem Aufbringen der elastischen Elemente die Abdeckfolie, die für Flüssigkeiten
durchlässig ist, durch den Klebstoff befestigt wird, der sich längs der Seiten der elastomeren Elemente
erstreckt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Befestigen eines
elastischen bandartigen Elements unter Spannung an einer Bahn bzw. Folie aus Kunststoffmaterial durch Ankleben mit
einem Heißschmelzklebstoff umfaßt eine rotierende Trommel, die vorübergehend an ihrer Außenfläche den Teil der
Bahn aus Kunststoffmaterial trägt, der das elastische
Element aufnehmen soll, Einrichtungen zum Auftragen von Heißschmelzklebstoff im geschmolzenen Zustand, die vor dem
Teil der Bahn bzw. Folie angeordnet sind, der
auf der Oberfläche der Trommel so getragen ist, daß
der Klebstoff strichartig auf die Bahn aufgebracht wird, während eine kontinuierliche Masse von geschmolzenem
Klebstoff sich schräg zwischen den Auftragseinrichtungen und dem Band aus bereits auf der Bahn bzw. Folie abgeschiedenen
Klebstoff erstreckt, einen Generator für Gas mit niedriger Temperatur, der in der Lage ist, einen
Strom von Kühlgas auszustoßen, der auf die Seite der kontinuierlichen Masse trifft, die der Bahn aus Kunststoffmaterial
zugewandt ist, und Auftragseinrichtungen für das bandartige Element aufweist, die den Auftragseinrichtungen
für Klebstoff in der Richtung bezüglich der Vorwärtsbewegung der Bahn des Kunststoffmaterials nachgeordnet
sind und das bandartige Element unter Spannung auf den Streifen aus Klebstoff auftragen können, der auf
der Bahn aus Kunststoffmaterial selbst abgeschieden worden ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt somit das Aufbringen eines gestreckten elastischen Bandes und dessen
Befestigung durch Heißschmelzklebstoff auf einer dünnen
Folie aus Kunststoffbahnmaterial ohne Zerstörung des Kunststoffs. Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung läßt
sich ein Heißschmelzklebstoff aufbringen, um das gestreckte elastische Band an der Folie aus dünnem Kunst-Stoffmaterial
zu befestigen.
Anhand von Zeichnungen.wird die Erfindung beispielsweise
näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 schematisch eine Draufsicht auf eine Babywindel oder eine Inkontinenzbinde für Erwachsene in der
Draufsicht für die Herstellung auf der Vorrichtung nach dem erfindungsgemäßen Verfahren,
Fig. 2 den Schnitt II>II von Fig. 1,
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Fig. 3 eine Einzelheit des linken Teils der Anordnung von Fig. 2,
Fig. 4 eine Modifizierung der Anordnung von Fig. 3,
Fig. 5 schematisch in einer Seitenansicht eine Vorrichtung zur.Durchführung des Verfahrens und
Fig. 6 in einer Einzelheit von Fig. 5 die Klebstoffaufbringung.
Der in Fig. 1 gezeigte Gegenstand ist eine Windel für ein Baby oder eine Inkontinenzbinde für einen Erwachsenen,
auf die im folgenden als Windel Bezug genommen wird. Die Windel 1 besteht im wesentlichen aus einer rechteckigen
Folie 2 aus undurchlässigem Kunststoffmaterial, beispielsweise
einem Polyäthylenfilm mit einer Stärke von 25 bis 30 μπι, auf die ein absorbierendes mattenförmiges Material
-j5 bzw. Filzmaterial 3 aufgebracht ist. Dieses Material kann
eine rechteckige Form haben und aus durch ein Trockensystem defibrierter Zellulosepulpe oder einem ähnlichen
absorbierenden Material hergestellt sein.
An der Folie 2 sind längs der Hauptränder des absorbierenden Filzmaterials 3 elastische bandartige Elemente 4 befestigt.
Das elastische Filzmaterial 3 kann anstelle der in Fig. 1 gezeigten Rechtecksform auch andere Formen
aufweisen, beispielsweise eine anatomisch angepaßte Form, das an den Enden breiter als im Mittelbereich
ist.
Die längeren Seiten der undurchlässigen Folie 2 können längs einer Kurve weggeschnitten werden, so daß eine
"konturierte" Windel erzeugt wird. Diese Abschnitte längs
der Kurven umschließen die Beine der Benutzer. Die elastischen Elemente 4 sind auf die undurchlässige Folie
im Zustand der Spannung aufgebracht. Wenn sie sich zu-
sammenziehen, sorgen sie dafür, daß die Windel einen
Beutel oder eine Tasche bildet, um Körperfluide aufzunehmen und zu dem absorbierenden Filzmaterial 3 zu leiten.
Außerdem sorgen sie dafür, daß die Windel dicht um die Beine des Benutzers herum sitzt, um so ein Ausfließen
von Körperfluiden zu verhindern.
Die Windel ist um die Hüfte des Benutzers herum festgelegt, wobei die kürzeren Seiten der undurchlässigen
Folie 2, die die äußere Abdeckung der Windel als solche bilden, durch an sich bekannte Haftverschlußbänder 5 verbunden
werden.
Das absorbierende Filzmaterial 3 und die undurchlässige
Folie 2 sind weiterhin von einer durchlässigen Folie 6 abgedeckt. Die Abdeckfolie 6, die in Kontakt mit der
Haut des Benutzers steht, ist in der Regel aus einem weichen Vliesmaterial hergestellt, um Reizungen der Haut
des Benutzers auf ein Minimum zu reduzieren.
Fig. 3 zeigt einen Streifen aus HeißSchmelzklebstoff 7,
der das elastische Element 4 haftend an der undurchlässigen Folie 2 befestigt. Von dem Klebstoffstreifen 7
erstreckt sich ein seitlicher Abschnitt 7a über eine Seite des elastischen Elements 4 zum inneren Teil der Windel
hin hinaus. Dieser seitliche Abschnitt verbindet die Abdeckfolie 6 haftend mit der undurchlässigen Folie 2,
wodurch eine effektive seitliche Stabilisierung des absorbierenden Filzmaterials 3 gewährleistet wird.
Bei der in Fig. 4 gezeigten Ausführungsform sind anstelle
eines einzelnen bandartigen elastischen Elements 4 drei fadenartige elastische Elemente 4a mit der undurchlässigen
Folie 2 durch den Klebstoffstreifen 7 verbunden. Die elastischen Elemente 4a wirken im wesentlichen genauso
wie das einzelne bandartige Element 4.
Unter dem hier verwendeten Ausdruck "elastisches bandartiges Element" sind deshalb die gesamte Vielfalt und
Formen von elastischen Anordnungen einschließlich der mehrsträngigen Anordnung von Fig. 4 zu verstehen. Die
Wahl des elastischen Elements hängt davon ab, wieviel Spannung nach dem Aufbringen auf die undurchlässige Folie
2 erwünscht ist, um ein besseres Haften an den Seiten der Windel 1 um die Beine des Benutzers herum zu erhalten
.
In den Fig. 5 und 6 ist eine Vorrichtung 8 für die Herstellung
der Windel 1 der Fig. 1 bis 4 gezeigt. Die Vorrichtung 8 hat Rahmenelemente 9, die eine Trommel 10 aus
Metall derart lagern, daß sie um eine horizontale Achse drehbar ist. Die Trommel 10 wird in den Fig. 5 und 6 von
einem nicht gezeigten Motor im Uhrzeigersinn in Drehung versetzt, der zwischen den Rahmenelementen 9 angeordnet
ist. Dabei führen zwei sich drehende Rollen 11 und 12
eine ununterbrochene Folie aus undurchlässigem Kunststoff material, welches die Folie der äußeren Abdeckung
2 der Windel 1 bildet. Die Rollen 11 und 12 sind derart
gelagert, daß die fortlaufende Folie aus Kunststoffmaterial um die Rolle 11 in Kontakt mit der Außenfläche
der rotierenden Trommel 10 läuft. Die Folie aus Kunststoffmaterial
wird dann von der Oberfläche der Trommel 10 über die Rolle 12 herum entfernt.
Zwei Beschickungswickel 13, von denen in Fig. 5 nur einer
gezeigt ist, führen ein fortlaufendes Band aus elastischem Material zu, das auf die Folie aus Kunststoffmaterial
als elastische Elemente 4 gemäß Fig. 1 aufgebracht wird.
In Fig. 5 und 6 hat in Angleichung an die Fig. 1 und
die fortlaufende, um die Rolle 11 geführte Rolle das Bezugszeichen
2, während das von dem Beschickungswickel zugeführte elastische Band das Bezugszeichen 4 hat, wobei
die Folie 2 die äußere Abdeckung bildet und die beiden
elastischen Elemente 4 auf die Folie 2 parallel zueinander an gegenüberliegenden Seiten des Filzes 3 zugeführt
werden.
Anhand der Fig. 5 und 6 wird nur eine der beiden Vorrichtungen erläutert, die zum Aufbringen von Klebstoff
auf die elastischen Elemente dienen, es ist jedoch klar, daß die gleiche Vorrichtung dem anderen elastischen Band
4 zugeordnet ist.
Eine Vorrichtung 14 trägt HeißSchmelzklebstoff aus einer
Düse 15 auf. Ein Streifen 7 aus geschmolzenem wärmehaftenden Klebstoff wird aus der Düse 15 übertragen und
auf der Folie 2 aus Kunststoffmaterial abgelegt. Der
Heißschmelzklebstoff verläßt die Düse 15 mit einer Temperatur zwischen 120 und 180° C. Deshalb erstreckt sich
zwischen der Düse 15 und dem Abschnitt des Streifens 7, der bereits auf der Folie 2 abgelegt ist und um die
Trommel 10 herum geführt wird, eine fortlaufende Masse aus geschmolzenem Klebstoff 7b in einem schrägen Verlauf.
Gegen die Außenfläche der Kunststoffbahn 2 auf der Trommel 10 ist annähernd tangential Kühlluft gerichtet,
die von einem Generator 16 stammt und aus einer zweiten Düse 17 ausströmt.
Die Relativposition zwischen der Aufbringposition 14 für den Klebstoff und dem Generator 16 für Kühlluft ist
derart, daß der aus der Düse 17 kommende Luftstrom auf
die Seite der Klebstoffmasse 7b trifft, die der Folie 2 aus Kunststoffmaterial zugewandt ist. Der Generator 16
hat eine nicht gezeigte thermostatgesteuerte Kühlvorrichtung, um die Temperatur der aus der Düse 17 kommenden
Luft innerhalb von -3° und +20° C zu halten. Bevorzugt wird ein Temperaturbereich zwischen +2 und 1S° C.
Die von der Düse 17 abgegebene Luft sorgt auch für eine
Kühlwirkung der Fläche der Klebstoffmasse 7b, welche mit
der Folie 2 in Kontakt kommt. Die Kühlwirkung des Klebstoffs, die vom Generator 16 ausgeführt wird, ist so
bemessen, daß das Auftragen des Klebstoffs auf die Oberfläche der Folie 2 möglich ist.
Dies könnte ohne wesentliche Modifizierung des Klebstoffs oder ohne Beschädigung der Folie 2 nicht ausgeführt werden.
Bei den bekannten Vorrichtungen ist die Klebstofftemperatur für die dünne Polyäthylenfolie 2 zu hoch,
wodurch sich Verformungen, Falten, Blasen und Löcher bilden und somit die Folie selbst nicht verwendbar ist.
Bei der Anordnung der Fig. 5 und 6 bestehen diese Probleme nicht, da der Klebstoff wenigstens teilweise und
selektiv gekühlt wird, ehe er auf die Oberfläche der Folie 2 aufgebracht wird.
Dadurch, daß nur die Fläche gekühlt wird, die dem direkten Kontakt mit der Folie 2 zugeordnet ist, wird die
Reduzierung der Klebstofftemperatur möglich, wodurch jede Beschädigung der Folie 2 vermieden wird, während gleichzeitig
die erforderlichen Eigenschaften der Härtung bzw. des Festwerdens des Klebstoffs sowohl an der Folie 2 als
auch an dem elastischen Band 4 aufrechterhalten werden. Die Temperatur der Kühlluft ist entsprechend der
Abgabetemperatur des Klebstoffs in Übereinstimmung mit dem Minimalwert gewählt, bei welchem der auf der Folie
abgelegte Streifen 7 des Klebstoffs die erforderlichen Hafteigenschaften beibehält. Im Hinblick
auf die bekannten Heißschmelzklebstoffe liegt eine bevorzugte Temperatur der Kühlluft zwischen 7 und 10° C.
Das gewünschte Ergebnis ist dann leichter erreichbar, wenn das elastische Band 4 auf den Klebstoffstreifen 7
in einem Bereich aufgebracht wird, der unmittelbar auf die Düse 15 in der Richtung bezüglich der Vorwärtsbewegung
der Folie 2 folgt.
Das Aufbringen des elastischen Bandes 4 erfolgt mit Hilfe einer Rolle 18, deren Drehachse parallel zur Achse der
Trommel 10 ist, deren Oberfläche jedoch nicht in Kontakt
mit der Trommeloberfläche steht.
Die Rolle 18 dreht sich mit einer solchen Drehzahl, daß die lineare Geschwindigkeit für das Aufbringen des Bandes
4 kleiner ist als die Umfangsgeschwindigkeit der Folie 2 auf der Trommel 10. Aufgrund dieser Geschwindigkeitsdifferenz wird das Band 4 auf der Folie 2 unter Spannung
aufgebracht. Gewöhnlich wird die lineare Geschwindigkeit für das Aufbringen des Bandes 4 so gewählt, daß sie
etwa die Hälfte der Umfangsgeschwindigkeit der Folie 2 und der Trommel 10 beträgt. Die Rolle 18 ist darüberhinaus
längs ihrer Drehachse beweglich, wodurch eine genaue Positionierung des Bandes 4 auf dem Klebstoffstreifen
7 möglich ist. Auf diese Weise kann eine Fehlausrichtung vermieden werden, die zu einem nicht
perfekten Klebstoffkontakt zwischen Band 4 und Folie 2 führen könnte.
Wenn der Klebstoffstreifen 7 breiter als das elastische
Band 4 ist, ermöglicht die Führungswirkung durch die Rolle 18 die genaue Positionierung des Bandes 4 auf dem
Streifen 7, was das Vorhandensein des restlichen Klebstoffstreifens
7a auf wenigstens einer Seite des Bandes 4 selbst gewährleistet, wie dies in den Fig.. 3 und 4
gezeigt ist.
Der Strom der aus der Düse 17 kommenden Luft sorgt
neben der Kühlung des aus der Düse 15 kommenden Klebstoffs
für eine pneumatische Lagerung der Masse des geschmolzenen Klebstoffs 7b. Diese Lagerung, bzw. Abstützung,
welche eine feste Ausrichtung der Masse 7b ermöglicht, ist insbesondere dann günstig, wenn der Klebstoffstreifen
7 in Form von diskreten Längenstücken aufgebracht wird, welche das elastische Band nur am Mittelabschnitt der
Folie der undurchlässigen Abdeckung der Windel befestigen, wie dies in Fig. 1 gezeigt ist. Unter diesen Bedingungen
ist es möglich, die Abgabe des Klebstoffs aus der Düse periodisch zu unterbrechen, ohne daß Klebstoff auf die
Folie 2 dort tropft, wo er nicht erwünscht oder nicht benötigt wird.
Fig. 5 zeigt eine Druckwalze 19 unter der Walze 18 gesehen in Richtung der Vorwärtsbewegung der Folie 2, welche
das Band 4 gegen die Oberfläche der Trommel 10 drückt, um so das Band an der Folie 2 festzulegen, während der
Heißschmelzklebstoff kalt wird und klebt. Die Oberfläche der Walze 19 ist vorzugsweise mit einer nicht klebenden
Substanz, beispielsweise Silikonkautschuk, überzogen.
In Fig. 5 sind weiterhin zwei zusätzliche Arbeits-Stationen 20 bzw. 21 der Vorrichtung 8 gezeigt. An der
Station 20 werden auf der Seite 2, auf welcher die elastischen Elemente 4 aufgebracht worden sind, absorbierende
Filze ähnlich dem Filz 3 in Fig. 1 und 4, oder auch in anderer Form, an im Abstand angeordneten
Stellen aufgebracht. Der Station 21 wird auf der undurchlässigen Folie 2 eine Bahn einer Vliesabdeckung
gemäß der Deckfolie 6 von Fig. 1 bis 4 aufgebracht, die nicht nur mit der Haut des Benutzers in Kontakt steht,
sondern auch den absorbierenden Filz an Ort und Stelle hält. Vorzugsweise erfolgt die Verbindung der Folie 6 an
der Folie 2 durch Verwendung des restlichen Klebstoffs 7A (Fig. 3 und 4) auf den Seiten der elastischen Bänder
In folgenden ArbeitsStationen, die nicht mehr gezeigt
sind, wird die undurchlässige Folie 2, auf welcher die elastischen Bänder 4, der absorbierende Filz 3 und die
Deckfolie 6 aufgebracht worden sind, längs der Ränder zugeschnitten und mit Haftbändern 5 versehen. Die kontinuierliche
Bahn dieses zusammengesetzten Materials wird dann in folgenden Arbeitsschritten in Abschnitte unter-
teilt, von denen jeder eine fertige Windel gemäß Fig. 2 ist.
Claims (1)
- V.FÖNER EBBINGHAUS FINCKPATENTANWÄLTE EUROPEAN PATENT ATTORNEYSMARIAHILFPLATZ 2 & 3, MÜNCHEN 9O POSTADRESSE: POSTFACH 95 O1 6O, D-8OOO MÜNCHEN 95Fameccanica S.p.A. DEAC-31967.5 Fi/ba7. Juni 1984Vorrichtung und Verfahren zum Befestigen elastischer Bänder an einer dünnen Kunststoff-Trägerfolie eines absorbierenden Hygieneprodukts für den EinmalgebrauchPatentansprüche'. 1 j. Vorrichtung zum Befestigen elastischer Bänder an einer ^■^ dünnen Kunststoff-Trägerfolie eines absorbierenden Hygieneprodukts für den Einmalgebrauch/ welches eine Deckfolie und einen Filz aus absorbierendem Material zwischen der Deckfolie und Trägerfolie aufweist, gekennzeichnet durch Einrichtungen (11, 12) zum Bewegen der Trägerfolie (2), durch einen Applikator (14, 15) zum Abgeben eines Streifens (7) aus Klebstoff auf die sich bewegende Folie (2), durch Einrichtungen (16, 17) zum Kühlen der einen Seite (7b) des Streifens (7) und durch Einrichtungen (17, 18) zum Dehnen und Ablegen eines elastischen Bandes (4) auf der anderen Seite des Streifens (7).2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kühleinrichtungen (17) einen Strahl eines Kühlfluids aufweisen.3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Kühlfluid Luft ist.4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Seite (7b) des Streifens (7) in Kontakt mit der sich bewegenden Folie (2) kommt, nachdem sie gekühlt worden ist.5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die andere Seite des Streifens (7) wärmer bleibt als die eine Seite (7b),bis das elastische Band (4) darauf aufgebracht ist.6. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur des Strahls zwischen -3 und +20° C liegt.7. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch g e k e η η ·* zeichnet, daß die Temperatur des Strahls zwischen +2 und +15° C liegt.8. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur des Strahls zwischen +7 und +10° C liegt.9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur der anderen Seite des Streifens (7) niedriger bleibt als die Schmelztemperatur der sich bewegenden Folie (2), nachdem sie durch den Strahl gekühlt ist.10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (7) aus Klebstoff zwischen dem Applikator (14) und der sich bewegenden Folie (2) ein fortlaufender Streifen ist.11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (7) aus Klebstoff zwischen dem Applikator (14) und der sich bewegenden Bahn (2) ein unterbrochener Streifen ist.12. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Applikator (14) den Streifen (7) aus Klebstoff auf der sich bewegenden Folie (2) als Band ablegt, welches breiter ist als die Breite des gedehnten elastischen Bandes (4) .13. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebstoff, der sich überdie Seiten des elastischen Bandes (4) hinaus erstreckt, die Deckfolie (6) haftend an der Trägerfolie (2) be-.5 festigt.14. Verfahren zum Befestigen von elastischen Bändern an einer dünnen Kunststoff-Trägerfolie eines absorbierenden Hygieneprodukts für den Einmalgebrauch, welches eine Deckfolie und einen absorbierenden Filz aufweist, der zwischen der Deckfolie und der Trägerfolie angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß eine Bahn aus der Trägerfolie bewegt wird, daß ein Streifen eines Heißschmelzklebstoffs auf die sich bewegende Bahn aufgebracht wird, daß die eine Seite des Klebstoff-Streifens gekühlt wird, bevor er mit der Kunststofffolie in Kontakt kommt und daß das elastische Band gedehnt und auf der anderen Seite des Streifens aufgebracht wird, während sich die andere Seite auf einer Temperatur befindet, die höher liegt als die Temperatur der einen Seite.15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß beim Kühlen ein Strahl eines Kühlfluids gegen den Streifen abgegeben wird.16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß als Kühlfluid Luft verwendet wird.17. Verfahren nach Anspruch 16/ dadurch gekennzeichnet, daß ein Fluid mit einer Temperatur von -3 und +20° C verwendet wird.18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß ein Fluid mit einer Temperatur zwischen +2 und +15° C verwendet wird.19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß ein Fluid zwischen +7 und +10° C verwendet wird.
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Cited By (1)
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| EP0235815A3 (de) * | 1986-03-05 | 1987-10-07 | Kimberly-Clark Corporation | Verfahren zum Befestigen eines Mehrfaden-Elastik-Materials an einer Kleidung, Vorrichtung zum Durchführen dieses Verfahrens und so hergestellte Kleidung |
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- 1984-06-07 GB GB08414506A patent/GB2148183B/en not_active Expired
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