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Verfahren zur Dämmung von Hohlblocksteinen unter
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Einführung von Kunstschaumstoffen und hierfür geeignete Hohlblocksteine
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Dämmung von Hohlblocksteinen unter Einführung
von Kunstschaumstoffen, sowie zur Anwendung in diesem Verfahren geeignete Hohlblocksteine.
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Die zunehmende Rationalisierung im Bauwesen hat in steigendem Masse
zum Einsatz von Hohlblocksteinen geführt. Diese übertreffen übliche Ziegel erheblich
an Grösse und weisen eine Reihe von Kammern im Inneren auf. Die Hohlblocksteine
können aus unterschiedlichem Material bestehen, z.B. aus Leichtbeton. Obwohl gemäss
DIN 18151 zahlreiche Variationsmöglichkeiten in
Form, Rohdichte,
Festigkeit, zulässig sind, existiert neben den Hohlblocksteinen gemäss dieser Norm
eine grosse Anzahl weiterer, die für Bauzwecke zugelassen sind, die von DIN 18151
abweichen. Es sind aber auch Hohlblocksteine oder Systemblocksteine auf anderer
Materialgrundlage als Leichtbeton bekannt, z.B. aus gebranntem Ton etc..
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Wegen der erhöhten Anforderungen an den Wärmedurchlasswiderstand von
Wänden aufgrund der Energiespargesetzgebung finden zunehmend Hohlblocksteine zu
Bauzwecken Anwendung, bei denen eine Kammerreihe oder auch alle Kammern mit eingeschobenen
Schaumstoffplatten ausgefüllt sind. Hierdurch ergeben sich erheblich günstigere
Rechenwerte der Wärmeleitfähigkeit. Das Verfahren ist jedoch häufig aufwendig, da
aufgrund der hohen Herstellungstemperaturen der Hohlblocksteine der verwendete Kunstschaumstoff
erst nach der Produktion eingebracht werden kann und dies im allgemeinen bei jedem
Stein einzeln vorgenommen werden muss.
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Andere Massnahmen der Wärmedämmung, insbesondere zur Verbesserung
des Wärmedurchlasswiderstandes einer herkömmlichen Aussenwandkonstruktion bestehen
darin, in der Luftschicht eine Wärmedämmschicht anzuordnen.
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Hier bestehen Auflagen bezüglich des Erhaltes einer durchgehenden
Luftschicht, da deren vollständige Ausfüllung durch Dämmstoffe bauaufsichtlich nicht
zugelassen ist. In jüngerer Zeit sind aber auch dreischalige Steine entwickelt worden,
bei denen werkmässig der Vormauerstein und der Hintermauerstein durch einen Wärmedämmstoff
verbunden werden, so dass sich
beispielsweise eine Abfolge von
Leichtziegel, Kunstschaumstoff, z.B. PU-Ortschaum, und hierauf folgend erneut ein
Leichtziegel ergibt. Allerdings dient die eingeklebte oder eingeschäumte Dämmschicht
nur zur Sicherung des Zusammenhalts der Steine bis zum Zeitpunkt der Vermauerung
auf der Baustelle, da sie statisch nicht zur gegenseitigen Aussteifung der Mauerschalen
herangezogen werden kann. Die Verwendung von Aussen- und Innenschale des Mauerwerks
muss vielmehr mit Drahtankern erfolgen, die in den Mörtel der Lagerfuge eingelegt
werden.
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Schliesslich ist es in der deutschen Patentanmeldung P 34 08 311 vorgeschlagen
worden, vorgefertigte, konstruktiv entsprechend ausgebildete Hohlblocksteine unter
Zwischenfügung von Mörtelschichten zu einer Mauer aufzurichten und sodann durch
vorhandene Befüllungslöcher die Kammer und Hohlräume der Hohlblocksteine, die die
Mauer ausbilden, hiernach auszuschäumen. Durch dieses vorgeschlagene Verfahren werden
eine Reihe von Vorteilen erzielt, da sich in überraschender Weise gezeigt hat, dass
der Schaum sowohl in unvermauerten, gestapelten Steingruppen, als auch im fertigen
Mauerwerk von einem einzigen Ansatzpunkt in eine Mehrzahl von Hohlblocksteinen eingeschäumt
werden kann, ohne dass sich in erheblichem Umkreis zu der Befüllungsöffnung Leerräume
ergeben. Hierdurch ist eine rationelle Arbeitsweise wie auch der Erhalt sehr guter
Wärme- und Schalldämmeigenschaften auf einfache Weise möglich.
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Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, rationelle
Verfahren zur Befüllung von Hohlblocksteinen, insbesondere einer Mehrzahl hiervon,
sowie
von fertigem Mauerwerk, sowie hierfür geeignete Hohlblocksteine zu schaffen. Hiernach
soll insbesondere eine sichere, kontrollierte Befüllung der angegebenen Steine oder
fertiger Wände unter Erzielung hervorragender Dämmwerte auf einfache Weise erreicht
werden. Weitere Teilaspekte dieser Aufgabe ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung.
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Diese Aufgabe wird durch die Schaffung eines Verfahrens zur Dämmung
von Hohlblocksteinen der eingangs genannten Art gelöst, welches dadurch gekennzeichnet
ist, dass - Harnstoff-Formaldehyd-Schaumstoff (nachfolgend auch als UF-Schaum bezeichnet)
- unter Druck - in eine Mehrzahl von Hohlblocksteinen bzw. hieraus aufgerichtetes
Mauerwerk eingeführt wird, - wobei die Einführung des UF-Schaums über solche Hohlblocksteine
erfolgt, die mindestens eine Öffnung zur Injektion von UF-Schaumstoff besitzen,
und deren Konstruktion eine Verteilung des eingeführten Schaumstoffs innerhalb des
Kammer systems und den Austritt des UF-Schaumstoffs in angrenzende Hohlblocksteine
gestattet, die ebenfalls die Durchdringung des Kammersystems mit UF-Schaum erlauben,
und - eine Kontrolle der Befüllung der Hohlblocksteine bzw. des Mauerwerks durch
Messung des Drucks und/oder des Zeit-Druck-Profils vorgenommen wird.
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Im erfindungsgemässen Verfahren ist es bevorzugt, dass der UF-Schaum
vor der Einführung in die Hohlblocksteine aufgeschäumt und mit Luft unter Druck
als fertiger Schaum injiziert wird. Nach dieser bevorzugten Ausführungsform wird
somit die Ausbildung des UF-Schaums nicht innerhalb der Hohlblocksteine, sondern
vorhergehend ausserhalb vorgenommen. Dies ist insbesondere deshalb günstig, weil
bei der gleichzeitigen Beschäumung der Kammern einer Mehrzahl von Hohlblocksteinen
mittels eines einzigen Injektionsloches die Qualität der Dämmung besser gesteuert
und überwacht werden kann.
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Die vorhergehende Aufschäumung des UF-Schaums ist in unterschiedlichen
Medien möglich. Im Rahmen des erfindungsgemässen Verfahrens ist es bevorzugt, die
den UF-Schaum bildenden Bestandteile in einem wässrigen System aufzuschäumen, wenngleich
der Zusatz anderer Komponenten, z.B. Alkoholen etc., hierzu nicht ausgeschlossen
ist.
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Zur Aufschäumung von UF-Schaum sind verschiedenartige Methoden bekannt,
die im Rahmen des erfindungsgemässen Verfahrens Anwendung finden können. Nach einer,
gelegentlich auch als Schaummittelaufschäumung bezeichneten Methode zur Herstellung
von Aminoplastschäumen wird im allgemeinen zunächst das Schaummittel mit dem Katalysator
aufgeschäumt und sodann das Aminoplastharz, ohne dass eine räumliche Trennung von
Aufschäumkammer und Vermischungskammer für das saure Schaummittel mit dem Aminoplast
vorgesehen ist, zugegeben. Der Schaummittelschaum ist aber relativ sensibel und
die Aufschäumung stark temperaturabhängig, so
dass die Kontrolle
der Befüllung der Hohlblocksteine bzw. des Mauerwerks aus diesen Gründen erschwert
sein kann. Es ist daher im Rahmen des erfindungsgemässen Verfahrens bevorzugt, den
UF-Schaum nach der sogenannten Harzaufschäumungsmethode herzustellen. Bei dieser
Methode kann der erfindungsgemäss eingesetzte Aminoplastschaum bzw. UF-Schaum auf
wässriger bzw.
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wässrig-alkoholischer Basis vorteilhaft dadurch hergestellt werden,
dass mit Schaummittel vermischtes Harz mit Luft bzw. anderem Gas unter Druck versetzt
und dadurch verschäumt wird. Dieser anfangs häufig hochporige Schaum - der auf verschiedenartige
Weise in einen Feinschaum übergeführt werden kann, sofern dies beabsichtigt ist
- wird dann in einer Mischkammer unter Zuführung des Katalysators in den fertigen
Schaum übergeführt. Dem fertigen, aber noch nicht ausgehärteten Schaum können dann
als Träger schaum noch, z.B. durch nachgeordnete Mischkammern, Zuschlagstoffe zugeführt
werden. Diese Zuschlagstoffe, wenn diese gewünscht sind, können unterschiedlicher
Natur sein und zur Verbesserung der Brenneigenschaften, Dämmeigenschaften oder zur
Einsparung an Harzmaterial günstig sein.
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Das erfindungsgemässe Verfahren kann über einen breiten Druckbereich
durchgeführt werden, wobei die Injizierung des UF-Schaums im allgemeinen jedoch
mit Druckgas und insbesondere Luft im Bereich von 4 bis 15 bar vorgenommen wird.
Nach einer besonders günstigen Ausführungsform der Erfindung wird die Injizierung
des UF-Schaums im Bereich von 5 bis 9 bar durchgeführt. Nach dem erfindungsgemässen
Verfahren ist es
vorgesehen, den Förderdruck des fertigen Schaums
in die Hohlblocksteine bzw. den Druckaufbau über den Zeitverlauf während der Befüllung
laufend zu messen und bei einer Änderung des vorgegebenen Drucks des eingestellten
Förderstroms um einen vorgegebenen Wert bzw. Abweichungen von dem Druck-Zeit-Profil,
das über Vorversuche mit den jeweiligen Hohlblocksteinen ermittelbar ist, die Injizierung
zu unterbrechen. Da die Aussenflächen der Hohlblocksteine insbesondere dann, wenn
sie als fertiges oder teilweise fertiges Mauerwerk vorliegen, eine optische Kontrolle
des Befüllungsgrades nicht gestatten, kann gleichwohl überraschenderweise dies über
eine Überwachung des Förderdrucks erfolgen. Dabei richtet sich der gegebene Förderdruck
und der Wert der Änderung hiervon bzw.
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die Abänderung des Soll-Druck-Zeit-Profils, die zu einer Beendigung
der Schaumstoffeinführung führen sollen, naturgemäss nach der Art der konstruktiven
Ausbildung der Hohlblocksteine und deren Verbindung.
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Im allgemeinen kann bei einer 3 bar übersteigenden Änderung des vorgegebenen
Förderdrucks die Injizierung unterbrochen werden, wobei noch vollständigere und
exaktere Befüllungswerte bzw. -kontrollen bei geringerer Sollwertabweichung, im
Bereich von 2 bar und geringer, erreicht werden. Die Art der Messung des Förderdrucks
und gegebenenfalls zusätzlich der Förderzeit des fertigen Aminoplastschaumes kann
durch übliche Messgeräte, wie Manometer etc., die an oder nach dem Spritzkopf, z.B.
an der Einführungslanze, vorgesehen sind, erfolgen. Über die Erfassung des vorgegebenen
Förderdrucks bzw. der vorgegebenen Förderzeit wie von Abweichungen hiervon, lasst
sich der
Umfang der Befüllung der Mehrzahl der Hohlblocksteine
bzw. der Befüllungsgrad ermitteln. Dies kann einfach durch Vorversuche an einer
Mehrzahl auf übliche Weise verlegter und verbundener Hohlblocksteine bestimmt werden,
wo z.B. über eine visuelle Kontrolle der Druckaufbau über den Förderdruck hinaus,
sowie das Soll-Druck-Zeit-Profil in Abhängigkeit vom Befüllungsgrad des Mauerwerks
bestimmt werden können. Wie Versuche gezeigt haben, kann das Druckprofil auch von
der Lage der Injektionsöffnung innerhalb des Hohlblocksteins, durch die die Einführung
des UF-Schaums erfolgt, beeinflusst sein. Die Kontrolle des Förderdrucks gestattet
es auch, festzustellen, ob der fliessende Schaum sich innerhalb der miteinander
verbundenen Kammern der Mehrzahl der Hohlblocksteine bewegt oder ob, z.B. durch
Fehlstellen bei der Verlegung, ein Austritt des Schaums nach aussen erfolgt.
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Neben der Kontrolle des Umfangs der Befüllung bzw.
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des Befüllungsgrades der Hohlblocksteine, die auch auf einer Palette
in Mehrfach-Ubereinanderschichtung der Hohlblocksteine zur späteren Verwendung oder
bei einer fertigen Wand erfolgen kann, ist auch die Kontrolle der Schaumqualität
von besonderer Bedeutung, da diese wiederum die Wärme- und Schalldämmeigenschaften
etc., beeinflusst. Es ist aus diesem Grunde im Rahmen des erfindungsgemässen Verfahrens
besonders bevorzugt, dass man die Harnstoffharzlösung (und gegebenenfalls das zugefügte
Schaummittel) sowie die Härter lösung mittels getrennter Leitungen zum Ort der Schaumbildung
fördert, wobei die Schaumbildung in einem Spritzkopf durch Einwirkung zugeführter
Druckluft vorgenommen werden kann, den Förderdruck der
Harnstoffharzlösung
und/oder Härterlösung überwacht und im Falle eines unprogrammgemässen Druckverlaufes
in nur einer der beiden Leitungen die Injizierung des erzeugten UF-Schaums in die
Hohlblocksteine unterbricht. Durch diese Massnahme wird erreicht, dass bei der kontinuierlichen
Schaumstoffherstellung das Mischungsverhältnis der den Schaum bildenden Komponenten,
das für die Qualität des Schaums von besonderer Bedeutung ist, laufend überwacht
werden kann. Darüber hinaus kann durch die Überwachung des Druckprofils der zugeführten
Ausgangskomponenten, d.h. der Harzlösung (gegebenenfalls unter Einschluss des Schaummittels),
sowie der Härterlösung das Volumen des gebildeten Schaums laufend überwacht werden,
so dass Rückrechnungen und Rückschlüsse auf das in das Mauerwerk verfüllte Schaumvolumen
zusätzlich möglich sind. Diese Massnahmen sind deshalb von besonderer Bedeutung,
da eine Kontrolle des Befüllungsgrades und der Befüllungsqualität des UF-Schaums
einer fertigen Mauer optisch nicht mehr oder nur schlecht möglich sind.
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Im erfindungsgemässen Verfahren ist es weiterhin günstig, wenn bei
der Herstellung des UF-Schaumstoffes die getrennte Förderung der Harnstoffharzlösung
und der Härterlösung über Dosierpumpen zu der Mischkammer bzw. dem Spritzkopf erfolgt,
wobei gegebenenfalls zusätzlich das Durchflussvolumen in den jeweiligen Leitungen
gemessen wird. Der Vorteil besteht darin, dass die Fördermenge der Dosierpumpen
über die Zeit und unabhängig vom Druck konstant ist, so dass die geförderte Menge
jeder Komponente über die Förderzeit exakt mit Hilfe eines vorgegebenen Umrechnungsfaktors
(Fördermenge pro Zeiteinheit) gemessen werden kann.
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Um eine besonders gleichbleibende Qualität des Aminoplastschaumes
zu gewährleisten, kann es im Rahmen des erfindungsgemässen Verfahrens auch bevorzugt
sein, die Einzelkomponenten während der Arbeitspausen im Kreislauf umzupumpen, wodurch
beispielsweise das Absetzen bestimmter Bestandteile der Einzelkomponenten verhindert
wird.
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Eine zusätzliche Kontrolle des Schaumaufbaus kann im erfindungsgemässen
Vefahren, sofern dies gewünscht ist, durch Zufügung von Farbkomponenten erfolgen,
so dass anhand der Farbverteilung über den Schaum in den Hohlblocksteinen eine entsprechende
Kontrolle vorgenommen werden kann.
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Da die Kontrolle der Druckprofile im Rahmen des erfindungsgemässen
Verfahrens vielfache Vorteile bietet, sei es durch Messung des Förderdrucks des
fertig aufgeschäumten Schaums über den Zeitverlauf der Befüllung1 sei es der Kontrolle
des Drucks der zugeführten Ausgangskomponenten, wie Harzlösung und/oder Härterlösung,
werden andere Massnahmen, die den -Druckaufbau von aussen beeinflussen und überlagern
können, möglichst unterlassen. Insbesondere ist es vorteilhaft, mit drucklosen Vorratsbehältern
für die Harzlösung (gegebenenfalls unter Zusatz des Schaummittels), sowie der Härterlösung
(die an sich bekannte Säure im allgemeinen darstellt, z.B. Schwefelsäure, Phosphorsäure
etc.) zu arbeiten. Die Verwendung von Dosierpumpen in den Förderleitungen für die
Harnstoffharzlösung und die Härterlösung erlaubt weiterhin in bestimmten vorgegebenen
Bereichen eine konstante Förderleistung unabhängig vom Druck. Die Mes-
sung
der Druckschwankungen in den verschiedenen Leitungen kann daher als Indiz für Störeinflüsse,
z.B.
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eine verstopfte Harzzuführungsdüse, zugesetzte Härterdüse oder andere
Störungen im Mauerbereich erkannt und über eine temporäre Stillegung der Anlage
korrigiert werden.
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Im Rahmen der Erfindung ist es auch möglich, bei erkannten Druckschwankungen
eine Nachregelung vorzusehen. Dies ist im allgemeinen jedoch unerwünscht, da die
Gefahr besteht, dass Leckagen durch Erhöhung der Förderleistung kompensiert werden
oder bei Einbeziehung des Bereiches hinter der Düse, beispielsweise zu geringem
Gegendruck in der Schäumpistole, infolge schlechten Aufschäumens dies durch Erhöhung
der Fördermenge und damit weitere Verschlechterung der Schaumqualität kompensiert
würde.
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Wenn durch vorhergehende Befüllungsversuche, z.B. bei vorgegebenem
Förderdruck des in seiner Herstellung weiter kontrollierten UF-Schaums und bei vorgegebener
Konstruktion der Hohlblocksteine, das Druckprofil-wie auch der Befüllungsumfang
einer Mehrzahl benachbarter Hohlblocksteine festgestellt worden ist, lässt sich
dies in eine Flächenschablone umsetzen, die kreisförmig und vorzugsweise rechteckig
ausgebildet sein kann. Diese kann dann durch einfaches Auflegen auf die Wand das
Auffinden der nächsten Injektionsöffnung erleichtern, durch die wiederum fertiger
UF-Schaum injiziert wird, so dass eine vollständige Füllung der Gesamtheit des Mauerwerkes
oder der Vielzahl übereinander gestapelter Hohlblocksteine ermöglicht ist.
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Durch Versuche hat sich gezeigt, dass die Befüllung
der
Steine häufig im wesentlichen ringförmig bzw. umgesetzt auf eine Mauer begrenzter
Stärke kreisförmig erfolgt. Dies kann jedoch durch die Lage der Injektionsöffnung
innerhalb des Hohlblocksteins sowie dessen Kammerkonstruktion beeinflusst sein.
Zum Erhalt symmetrischer Verhältnisse ist es daher häufig günstig, dass Hohlblocksteine
in dem Verfahren Anwendung finden, die eine Injizierung des fertigen Schaums mittig
im Deckel- und/oder Seitenbereich des Hohlblocksteins durch eine dort angeordnete
Öffnung gestatten.
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Im Rahmen des erfindungsgemässen Verfahrens können eine Reihe unterschiedlich
ausgebildeter Hohlblocksteine als "Füllsteine" eingesetzt werden, die mindestens
eine Öffnung zur Injektion des Schaumstoffs, vorzugsweise des UF-Schaumstoffs, besitzen
und deren Konstruktion eine Verteilung des eingefüllten Schaumstoffs innerhalb des
Kammer systems des Hohlblocksteins oder eines gewünschtens Teils desselben, sowie
den Austritt in benachbarte Hohlblocksteine gestattet. Solche Hohlblocksteine enthalten
demnach eine Verbindung der einzelnen Kammern miteinander, z.B.
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durch Bohrungen, durch Nuten oder andere Massnahmen, wie sie in der
nachfolgenden Beschreibung noch weiter erörtert sind. Naturgemäss können sich an
die Füllstoffe analog ausgebildete Hohlblocksteine anschliessen, die jedoch keine
Injektionsöffnungen besitzen müssen, da sie über die "Füllsteine" befüllt werden.
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Im Rahmen des erfindungsgemässen Verfahrens ist die Anwendung von
Hohlblocksteinen besonders günstig, die
im wesentlichen oder vollständig
durchgehende, horizontal verlaufende Kammern enthalten, die in mindestens eine Befüllungsöffnung
in einer Aussenfläche des Hohlblocksteins, vorzugsweise die obere Deckelfläche,
ausmünden, wobei gegebenenfalls Nuten in den vertikalen Stoss flächen des Hohlblocksteins
zur Verbindung der Kammern benachbarter Hohlblocksteine vorgesehen sind.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemässen Verfahrens
werden solche Hohlblocksteine verwendet, von deren Kammern in dem oberen Deckelbereich
mindestens eine einseitig zu der zur Auflage vorgesehenen Deckel fläche offen ist
und diese Kammer Bohrungen zu den benachbahrten Kammern des Hohlblocksteins aufweist.
Es kann auch günstig sein, dass alle zu der oberen Deckelfläche offenen Kammern
des Hohlblocksteins Bohrungen zu den benachbarten Kammern aufweisen, so dass jede
dieser Kammern als Einführungsöffnung oder Injektionsloch für den fliessenden Schaumstoff
und die nachfolgende Verteilung innerhalb des Hohlblocksteins und den Austritt hieraus
dienen kann. In gleicher Weise kann es vorteilhaft sein, dass auch die untere Deckelfläche
des Hohlblocksteins hierzu einseitig offene Kammern enthält, die durch Bohrungen
mit benachbarten Kammern verbunden sind. In diesem Fall kann der Austritt des UF-Schaums
nach Befüllung eines Hohlblocksteins (z.B. des Füllsteins) in angrenzende Hohlblocksteine
nicht nur über die seitlichen Öffnungen der horizontal liegenden Kammern, sondern
auch in vertikaler Weise erfolgen.
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In alternativer Weise können im Rahmen der Erfindung auch Hohlblocksteine
eingesetzt werden, die vertikal verlaufende Kammern besitzen, von denen mindestens
eine mit einer in eine Aussenfläche des Hohlblocksteins mündende Öffnung versehen
ist und die Kammern an mindestens einer zur Auflage vorgesehenen Steinaussenfläche
durch Ausnehmungen in den sie trennenden Stegen miteinander verbunden sind. Hohlblocksteine
dieses Typs sind in der deutschen Patentanmeldung P 34 08 311.1, eingereicht am
7. März 1984, beschrieben, wobei hierauf und auf die Art von deren Verbindung zu
einem Mauerwerk etc., ausdrücklich Bezug genommen wird.
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Im Rahmen des erfindungsgemässen Verfahrens ist es manchmal günstig,
Hohlblocksteine mit einem Kammersystem einzusetzen, das miteinander durch Bohrungen
oder Nuten verbunden ist, in das UF-Schaum einstückig einfüllbar ist, und einem
weiteren Kammersystem, das hiermit nicht in Verbindung steht und daher von UF-Schaum
frei bleibt. Hierdurch können Wärmedurchgang und Schalldämmeigenschaften in gewünschter
Weise gesteuert werden.
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Das erfindungsgemässe Verfahren ist vorhergehend im besonderen Zusammenhang
mit der Befüllung einer Mehrzahl von Hohlblocksteinen beschrieben worden, die zu
einem Mauerwerk verbunden worden sind. Es kann aber in gleicher Weise zur rationellen
Isolierung einer Mehrzahl von Hohlblocksteinen nach deren Herstellung benutzt werden,
die dann zu Bauzwecken Anwendung finden.
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Die im erfindungsgemässen Verfahren mit Vorteil einsetzbaren Hohlblocksteine,
haben vorteilhafterweise ein relativ hohes Kammervolumen, so dass alle Steinseitenflächen
sowie Stegwände möglichst dünn gehalten sein können. Häufig ist es auch günstig,
dass die Auflageflächen wie auch die vertikalen Stoss flächen des Hohlblocksteins
möglichst wenig Öffnungen aufweisen, um ein Eindringen von Mörtel in die Kammern
beim Vermauern und damit einer Verkleinerung des Kammervolumens entgegenzuwirken.
Allerdings bestehen im Hinblick auf die Art und Anzahl der Öffnungen der im erfindungsgemässen
Vefahren einzusetzenden Hohlblocksteine keine speziellen Beschränkungen, soweit
die vorstehend dargelegten Kriterien, wie Einfüllöffnung, Verbindung der Kammern
untereinander, wie auch Auslassöffnungen zu benachbarten Steinen, in geeigneter
Weise vorgesehen sind. Naturgemäss wird bei der Vermörtelung der Hohlblocksteine
miteinander darauf zu achten sein, dass die zur Befüllung mit Kunstschaumstoff heranzuziehenden
Einfüllöffnungen wie die Austritts- bzw. Übertrittsöffnungen für den Schaumstoff
in benachbarte Steine nicht durch Mörtel verstopft werden. Dies ist jedoch auf einfache
Weise möglich.
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Das erfindungsgemässe Verfahren ist im Zusammenhang mit der Befüllung
mit UF-Schaum beschrieben; es versteht sich jedoch, dass auch andere, mechanisch
aufschlagbare oder mit Gas auftreibbare Schaumstoffe oder förderbare Dämmflüssigkeiten
bzw. -suspensionen etc., Kunststoffschäume, vor allem aber andere Aminoplastschäume
im erfindungsgemässen Verfahren eingesetzt werden können und somit von der vorliegenden
Erfindung erfasst sind (z.B. PU-Ortschaum).
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Im Rahmen der Erfindung sind auch Hohlblocksteine umfasst, die insbesondere
zur Verwendung in dem vorstehenden Verfahren dienen können und vorhergehend bereits
beschrieben worden sind. Sie zeichnen sich durch mittels Stegen getrennte horizontal
verlaufende Kammern aus, von denen mindestens eine sich zu einer Aussenfläche des
Hohlblocksteins öffnet, wobei der Stein dadurch gekennzeichnet ist, dass die Kammern
durch Bohrungen oder Nuten untereinander im wesentlichen vollständig verbunden sind
und sie in die vertikalen Stoss flächen des Hohlblocksteins in Öffnungen ausmünden.
Insbesondere sind diese Hohlblocksteine in der vorliegenden Erfindung eingeschlossen,
wenn deren vorstehend beschriebenes Kammersystem mit, gegebenenfalls durch Luft,
voraufgeschäumtem, einstückig zusammenhängenden UF-Schaumstoff ausgefüllt ist.
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Die erfindungsgemässen Steine mit horizontalen Kammern weisen gegenüber
solchen Hohlblocksteinen mit vertikalen Kammern, die einerseits an den unteren Enden
der Stege Nuten aufweisen und andererseits die in den oberen Deckeln der Steine
vorgesehenen Daumenlöcher (Injektionslocher) aufweisen, Vorteile auf.
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Zur Befüllung derart ausgebildeter Steine müssen spezielle Steine
präpariert werden, die an einer ihrer Aussenseiten ein Fülloch aufweisen, das mit
einer randseitigen vertikalen Kammer in Verbindung steht, von der aus dann der Schaumstoff
über die Nuten an den unteren Rändern der Stege, sowie über die Daumenlöcher auf
der Oberseite der Steine in die Kammern des "Anfangsfüllsteins" und von dort in
die Kammern der benachbarten Steine verteilt wird. Diese Anordnung bedingt, dass
der Schaumstoff eine Reihe von
Engstellen passieren muss. Eine
erste Engstelle sind die Nuten an den unteren Seiten der Steine, die zur Vermeidung
einer zu grossen Schwächung der Steine im Durchmesser nicht allzu gross ausgebildet
werden dürfen. Eine weitere Engstelle sind die sogenannten Daumenlöcher in den Deckeln
der Steine, wobei hier sogar nur meist zwei der Daumenlöcher je Stein vorgesehen
sind, über die der vertikale Transport des Schaumstoffs von einer Steinreihe zur
nächsten oberen Steinreihe zu erfolgen hat. Diese Engstellen bedingen einen erheblichen
Gegendruck bei der Befüllung der Steine mit der Folge, dass nur eine relativ geringe
Anzahl von Steinen je Füllöffnung erreichbar ist.
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Ferner müssen separate sogenannte "Füllsteine" vorgesehen sein, die
nämlich an ihrer Aussenseite mit einer Füllöffnung versehen sind. Dies führt zu
etwas erhöhten Herstellungskosten bei der Lagerhaltung und erfordert auch Aufmerksamkeit
beim Verlegen der Steine, da naturgemäss die Füllsteine in einem bestimmten Raster,
d.h. jeweils umgeben von einer bestimmten Anzahl von Steinen, verbaut werden müssen.
Gleichwohl ist die Anwendung derart konstruktiv ausgebildeter Hohlblocksteine im
Rahmen des erfindungsgemässen Verfahrens mitumfasst, da auch sie eine rationelle
Befüllung "vor Ort" erlauben.
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Der Einsatz der erfindungsgemässen Hohlblock-Bausteine, die durchgängig
horizontal verlaufende Kammern aufweisen, wird jedoch bevorzugt, wobei vorteilhafterweise
je eine einseitig offene Kammer sowohl in der Unterseite als auch in der Oberseite
des Steins vorgesehen ist. Beim Verlegen der Steine ergeben sich
in
horizontaler Richtung fluchtende Kanäle, die aufgrund des grossen Querschnitts leicht
und über eine grosse Länge befüllt werden können. Die Verbindung der Kanäle je Stein
untereinander erfolgt durch Nuten in den vertikalen Stossflächen der Steine. Diese
Nuten stellen keine Engpässe dar, weil sie lediglich jeweils über die Verbindung
der Kanäle je Stein zu sorgen haben und nicht die Verbindung zwischen benachbarten
Steinen herstellen müssen. Ferner macht der gewählte Steintyp z.B. nicht notwendigerweise
das Vorsehen separater Füllsteine erforderlich. Bei dem gewählten Steintyp bietet
es sich nämlich an, bei jedem der in der Oberfläche bzw. Unterfläche liegenden,
in bezug auf diese Fläche einseitig offenen Kanal eine Bohrung vorzusehen, die diesen
offenen, d.h.
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U-förmigen Kanal mit einem benachbarten Kanal verbindet. Diese Bohrungen
in den U-förmigen Kanälen können dann zum Ansetzen der Fülldüse verwendet werden.
Die Befüllung mehrerer Steinreihen erfolgt also von der jeweils obersten her. Dabei
ist jeder der Steine als Füllstein verwendbar. Die Füllöffnungen der Steine selbst
liegen dabei verdeckt. Dies ist besonders bei Sichtmauerwerk von Vorteil.
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Ausführungsbeispiele des erfindungsgemässen Hohlblock-Bausteins werden
anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigt: Fig. 1 eine perspektivische
Darstellung einer ersten Ausführungsform eines Hohlblock-Bausteins,
Fig.2
eine Mehrzahl von Hohlblock-Bausteinen gemäss Fig. 1 in Einbaustellung, Fig. 3 eine
Mehrzahl von Hohlblock-Bausteinen gemäss Fig. 1, jedoch in modifizierter Form, in
Einbaustellung, Fig. 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel von Hohlblock-Bausteinen
in Einbaustellung, und Fig. 5 einen Schnitt durch die Anordnung der Hohlblock-Bausteine
nach Fig. 4 gemäss der Schnittlinie V-V.
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Der prinzipielle Aufbau eines Hohlblock-Bausteins der zur Rede stehenden
Art ergibt sich am besten aus Fig.
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1. Danach umfasst das in Einbaustellung des insgesamt mit 10 bezeichneten
Hohlblock-Bausteins horizontal liegende, insgesamt mit 20 bezeichnete Kammersystem,
eine Mehrzahl nur in bezug auf die vertikalen Stossflächen 11 des Hohlblock-Bausteins
10 offene Kanäle 21, sowie zwei weitere Kanäle 22. Der eine Kanal 22 ist in der
oberen horizontalen Stossfläche 12 des Hohlblocksteins 10 angeordnet, während der
andere Kanal 22 in der unteren horizontalen Stoss fläche 13 des Hohlblocksteins
angeordnet ist. Jeder dieser Kanäle 22 ist auch in bezug auf die Stossfläche 12
bzw. 13 offen, besitzt also eine U-Form. Die Kanäle 21 bzw.
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22 stehen dadurch in miteinander kommunizierender Verbindung, dass
in den vertikalen Stoss flächen 11 des Hohlblocksteins 10 Nuten 23 eingearbeitet
sind, die sich jeweils in zwei benachbarte Kanäle 21 bzw.
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22 öffnen.
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Fig. 2 zeigt eine Mehrzahl von Hohlblocksteinen 10 in Einbaustellung,
d.h. als Mauerwerk verbunden. Dabei ist an den vertikalen Stossflächen 11 des jeweiligen
Hohlblocksteins 10 der Mörtel nur an den äusseren Rändern aufgebracht, so dass die
stirnseitigen Öffnungen der Kanäle 21 bzw. 22 offen bleiben und sich zugleich jeweils
ein Hohlraum zwischen zwei aneinandergrenzenden vertikalen Stoss flächen 11 zweier
benachbarter Hohlblocksteine ergibt. In einen dieser Hohlräume wird zur Ausschäumung
der Hohlblocksteine die Fülldüse eines Schaumstoff-Injektionsgerätes eingeführt.
Der auf diese Weise eingeführte Schaum tritt zuerst in den mit der Fülldüse beschickten
Hohlraum zwischen zwei angrenzenden Hohlblocksteinen 10 ein, verteilt sich anschliessend
in den horizontalen Kanälen 21, 22 der beiden angrenzenden Hohlblocksteine 10 und
von dort in die dazu benachbarten Hohlblocksteine über deren Kanäle 21, 22 bzw.
- in Querrichtung zu dem Mauerverlauf - über die Nuten 23 in Richtung der benachbarten
Hohlblocksteine 10.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 sind die Hohlblocksteine 10
nur dadurch modifiziert, dass einer der zur Aussenfläche des Hohlblocksteins 10
liegenden Kanäle 21 mit der benachbarten Aussenfläche durch eine Bohrung 24 verbunden
ist, an der die Fülldüse angesetzt wird. Die Verteilung des Schaumstoffs erfolgt
auf die beschriebene Weise.
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Die Hohlblocksteine 10 gemäss Fig. 4 und 5 sind dadurch modifiziert,
dass sie eine geschlossene Oberfläche, d.h. einen geschlossenen Deckel 14, aufweisen.
Zur Befüllung derartiger Steine kann einer der
diesem Deckel 14
benachbarten Kanäle 21 mit dem Deckel über eine Bohrung 25 verbunden sein, an der
die Fülldüse des Injektionsgerätes angesetzt wird.
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Auch hier erfolgt die Verteilung des Schaumstoffs in einer Mehrzahl
derartiger Hohlblocksteine in der schon beschriebenen Weise.
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