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DE3418007A1 - Verfahren zur daemmung von hohlblocksteinen unter einfuehrung von kunstschaumstoffen und hierfuer geeignete hohlblocksteine - Google Patents

Verfahren zur daemmung von hohlblocksteinen unter einfuehrung von kunstschaumstoffen und hierfuer geeignete hohlblocksteine

Info

Publication number
DE3418007A1
DE3418007A1 DE19843418007 DE3418007A DE3418007A1 DE 3418007 A1 DE3418007 A1 DE 3418007A1 DE 19843418007 DE19843418007 DE 19843418007 DE 3418007 A DE3418007 A DE 3418007A DE 3418007 A1 DE3418007 A1 DE 3418007A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
foam
hollow
hollow blocks
chambers
blocks
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19843418007
Other languages
English (en)
Inventor
Jörg Michael 4300 Essen Wilmsen
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
HANS WILMSEN INH JOERG WILMSEN
Original Assignee
HANS WILMSEN INH JOERG WILMSEN
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by HANS WILMSEN INH JOERG WILMSEN filed Critical HANS WILMSEN INH JOERG WILMSEN
Priority to DE19843418007 priority Critical patent/DE3418007A1/de
Publication of DE3418007A1 publication Critical patent/DE3418007A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04CSTRUCTURAL ELEMENTS; BUILDING MATERIALS
    • E04C1/00Building elements of block or other shape for the construction of parts of buildings
    • E04C1/40Building elements of block or other shape for the construction of parts of buildings built-up from parts of different materials, e.g. composed of layers of different materials or stones with filling material or with insulating inserts
    • E04C1/41Building elements of block or other shape for the construction of parts of buildings built-up from parts of different materials, e.g. composed of layers of different materials or stones with filling material or with insulating inserts composed of insulating material and load-bearing concrete, stone or stone-like material
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/62Insulation or other protection; Elements or use of specified material therefor
    • E04B1/74Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls
    • E04B1/76Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls specifically with respect to heat only
    • E04B1/7604Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls specifically with respect to heat only fillings for cavity walls
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B2/00Walls, e.g. partitions, for buildings; Wall construction with regard to insulation; Connections specially adapted to walls
    • E04B2/02Walls, e.g. partitions, for buildings; Wall construction with regard to insulation; Connections specially adapted to walls built-up from layers of building elements
    • E04B2002/0256Special features of building elements
    • E04B2002/0289Building elements with holes filled with insulating material
    • E04B2002/0293Building elements with holes filled with insulating material solid material

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Acoustics & Sound (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • Revetment (AREA)

Description

  • Verfahren zur Dämmung von Hohlblocksteinen unter
  • Einführung von Kunstschaumstoffen und hierfür geeignete Hohlblocksteine Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Dämmung von Hohlblocksteinen unter Einführung von Kunstschaumstoffen, sowie zur Anwendung in diesem Verfahren geeignete Hohlblocksteine.
  • Die zunehmende Rationalisierung im Bauwesen hat in steigendem Masse zum Einsatz von Hohlblocksteinen geführt. Diese übertreffen übliche Ziegel erheblich an Grösse und weisen eine Reihe von Kammern im Inneren auf. Die Hohlblocksteine können aus unterschiedlichem Material bestehen, z.B. aus Leichtbeton. Obwohl gemäss DIN 18151 zahlreiche Variationsmöglichkeiten in Form, Rohdichte, Festigkeit, zulässig sind, existiert neben den Hohlblocksteinen gemäss dieser Norm eine grosse Anzahl weiterer, die für Bauzwecke zugelassen sind, die von DIN 18151 abweichen. Es sind aber auch Hohlblocksteine oder Systemblocksteine auf anderer Materialgrundlage als Leichtbeton bekannt, z.B. aus gebranntem Ton etc..
  • Wegen der erhöhten Anforderungen an den Wärmedurchlasswiderstand von Wänden aufgrund der Energiespargesetzgebung finden zunehmend Hohlblocksteine zu Bauzwecken Anwendung, bei denen eine Kammerreihe oder auch alle Kammern mit eingeschobenen Schaumstoffplatten ausgefüllt sind. Hierdurch ergeben sich erheblich günstigere Rechenwerte der Wärmeleitfähigkeit. Das Verfahren ist jedoch häufig aufwendig, da aufgrund der hohen Herstellungstemperaturen der Hohlblocksteine der verwendete Kunstschaumstoff erst nach der Produktion eingebracht werden kann und dies im allgemeinen bei jedem Stein einzeln vorgenommen werden muss.
  • Andere Massnahmen der Wärmedämmung, insbesondere zur Verbesserung des Wärmedurchlasswiderstandes einer herkömmlichen Aussenwandkonstruktion bestehen darin, in der Luftschicht eine Wärmedämmschicht anzuordnen.
  • Hier bestehen Auflagen bezüglich des Erhaltes einer durchgehenden Luftschicht, da deren vollständige Ausfüllung durch Dämmstoffe bauaufsichtlich nicht zugelassen ist. In jüngerer Zeit sind aber auch dreischalige Steine entwickelt worden, bei denen werkmässig der Vormauerstein und der Hintermauerstein durch einen Wärmedämmstoff verbunden werden, so dass sich beispielsweise eine Abfolge von Leichtziegel, Kunstschaumstoff, z.B. PU-Ortschaum, und hierauf folgend erneut ein Leichtziegel ergibt. Allerdings dient die eingeklebte oder eingeschäumte Dämmschicht nur zur Sicherung des Zusammenhalts der Steine bis zum Zeitpunkt der Vermauerung auf der Baustelle, da sie statisch nicht zur gegenseitigen Aussteifung der Mauerschalen herangezogen werden kann. Die Verwendung von Aussen- und Innenschale des Mauerwerks muss vielmehr mit Drahtankern erfolgen, die in den Mörtel der Lagerfuge eingelegt werden.
  • Schliesslich ist es in der deutschen Patentanmeldung P 34 08 311 vorgeschlagen worden, vorgefertigte, konstruktiv entsprechend ausgebildete Hohlblocksteine unter Zwischenfügung von Mörtelschichten zu einer Mauer aufzurichten und sodann durch vorhandene Befüllungslöcher die Kammer und Hohlräume der Hohlblocksteine, die die Mauer ausbilden, hiernach auszuschäumen. Durch dieses vorgeschlagene Verfahren werden eine Reihe von Vorteilen erzielt, da sich in überraschender Weise gezeigt hat, dass der Schaum sowohl in unvermauerten, gestapelten Steingruppen, als auch im fertigen Mauerwerk von einem einzigen Ansatzpunkt in eine Mehrzahl von Hohlblocksteinen eingeschäumt werden kann, ohne dass sich in erheblichem Umkreis zu der Befüllungsöffnung Leerräume ergeben. Hierdurch ist eine rationelle Arbeitsweise wie auch der Erhalt sehr guter Wärme- und Schalldämmeigenschaften auf einfache Weise möglich.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, rationelle Verfahren zur Befüllung von Hohlblocksteinen, insbesondere einer Mehrzahl hiervon, sowie von fertigem Mauerwerk, sowie hierfür geeignete Hohlblocksteine zu schaffen. Hiernach soll insbesondere eine sichere, kontrollierte Befüllung der angegebenen Steine oder fertiger Wände unter Erzielung hervorragender Dämmwerte auf einfache Weise erreicht werden. Weitere Teilaspekte dieser Aufgabe ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung.
  • Diese Aufgabe wird durch die Schaffung eines Verfahrens zur Dämmung von Hohlblocksteinen der eingangs genannten Art gelöst, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass - Harnstoff-Formaldehyd-Schaumstoff (nachfolgend auch als UF-Schaum bezeichnet) - unter Druck - in eine Mehrzahl von Hohlblocksteinen bzw. hieraus aufgerichtetes Mauerwerk eingeführt wird, - wobei die Einführung des UF-Schaums über solche Hohlblocksteine erfolgt, die mindestens eine Öffnung zur Injektion von UF-Schaumstoff besitzen, und deren Konstruktion eine Verteilung des eingeführten Schaumstoffs innerhalb des Kammer systems und den Austritt des UF-Schaumstoffs in angrenzende Hohlblocksteine gestattet, die ebenfalls die Durchdringung des Kammersystems mit UF-Schaum erlauben, und - eine Kontrolle der Befüllung der Hohlblocksteine bzw. des Mauerwerks durch Messung des Drucks und/oder des Zeit-Druck-Profils vorgenommen wird.
  • Im erfindungsgemässen Verfahren ist es bevorzugt, dass der UF-Schaum vor der Einführung in die Hohlblocksteine aufgeschäumt und mit Luft unter Druck als fertiger Schaum injiziert wird. Nach dieser bevorzugten Ausführungsform wird somit die Ausbildung des UF-Schaums nicht innerhalb der Hohlblocksteine, sondern vorhergehend ausserhalb vorgenommen. Dies ist insbesondere deshalb günstig, weil bei der gleichzeitigen Beschäumung der Kammern einer Mehrzahl von Hohlblocksteinen mittels eines einzigen Injektionsloches die Qualität der Dämmung besser gesteuert und überwacht werden kann.
  • Die vorhergehende Aufschäumung des UF-Schaums ist in unterschiedlichen Medien möglich. Im Rahmen des erfindungsgemässen Verfahrens ist es bevorzugt, die den UF-Schaum bildenden Bestandteile in einem wässrigen System aufzuschäumen, wenngleich der Zusatz anderer Komponenten, z.B. Alkoholen etc., hierzu nicht ausgeschlossen ist.
  • Zur Aufschäumung von UF-Schaum sind verschiedenartige Methoden bekannt, die im Rahmen des erfindungsgemässen Verfahrens Anwendung finden können. Nach einer, gelegentlich auch als Schaummittelaufschäumung bezeichneten Methode zur Herstellung von Aminoplastschäumen wird im allgemeinen zunächst das Schaummittel mit dem Katalysator aufgeschäumt und sodann das Aminoplastharz, ohne dass eine räumliche Trennung von Aufschäumkammer und Vermischungskammer für das saure Schaummittel mit dem Aminoplast vorgesehen ist, zugegeben. Der Schaummittelschaum ist aber relativ sensibel und die Aufschäumung stark temperaturabhängig, so dass die Kontrolle der Befüllung der Hohlblocksteine bzw. des Mauerwerks aus diesen Gründen erschwert sein kann. Es ist daher im Rahmen des erfindungsgemässen Verfahrens bevorzugt, den UF-Schaum nach der sogenannten Harzaufschäumungsmethode herzustellen. Bei dieser Methode kann der erfindungsgemäss eingesetzte Aminoplastschaum bzw. UF-Schaum auf wässriger bzw.
  • wässrig-alkoholischer Basis vorteilhaft dadurch hergestellt werden, dass mit Schaummittel vermischtes Harz mit Luft bzw. anderem Gas unter Druck versetzt und dadurch verschäumt wird. Dieser anfangs häufig hochporige Schaum - der auf verschiedenartige Weise in einen Feinschaum übergeführt werden kann, sofern dies beabsichtigt ist - wird dann in einer Mischkammer unter Zuführung des Katalysators in den fertigen Schaum übergeführt. Dem fertigen, aber noch nicht ausgehärteten Schaum können dann als Träger schaum noch, z.B. durch nachgeordnete Mischkammern, Zuschlagstoffe zugeführt werden. Diese Zuschlagstoffe, wenn diese gewünscht sind, können unterschiedlicher Natur sein und zur Verbesserung der Brenneigenschaften, Dämmeigenschaften oder zur Einsparung an Harzmaterial günstig sein.
  • Das erfindungsgemässe Verfahren kann über einen breiten Druckbereich durchgeführt werden, wobei die Injizierung des UF-Schaums im allgemeinen jedoch mit Druckgas und insbesondere Luft im Bereich von 4 bis 15 bar vorgenommen wird. Nach einer besonders günstigen Ausführungsform der Erfindung wird die Injizierung des UF-Schaums im Bereich von 5 bis 9 bar durchgeführt. Nach dem erfindungsgemässen Verfahren ist es vorgesehen, den Förderdruck des fertigen Schaums in die Hohlblocksteine bzw. den Druckaufbau über den Zeitverlauf während der Befüllung laufend zu messen und bei einer Änderung des vorgegebenen Drucks des eingestellten Förderstroms um einen vorgegebenen Wert bzw. Abweichungen von dem Druck-Zeit-Profil, das über Vorversuche mit den jeweiligen Hohlblocksteinen ermittelbar ist, die Injizierung zu unterbrechen. Da die Aussenflächen der Hohlblocksteine insbesondere dann, wenn sie als fertiges oder teilweise fertiges Mauerwerk vorliegen, eine optische Kontrolle des Befüllungsgrades nicht gestatten, kann gleichwohl überraschenderweise dies über eine Überwachung des Förderdrucks erfolgen. Dabei richtet sich der gegebene Förderdruck und der Wert der Änderung hiervon bzw.
  • die Abänderung des Soll-Druck-Zeit-Profils, die zu einer Beendigung der Schaumstoffeinführung führen sollen, naturgemäss nach der Art der konstruktiven Ausbildung der Hohlblocksteine und deren Verbindung.
  • Im allgemeinen kann bei einer 3 bar übersteigenden Änderung des vorgegebenen Förderdrucks die Injizierung unterbrochen werden, wobei noch vollständigere und exaktere Befüllungswerte bzw. -kontrollen bei geringerer Sollwertabweichung, im Bereich von 2 bar und geringer, erreicht werden. Die Art der Messung des Förderdrucks und gegebenenfalls zusätzlich der Förderzeit des fertigen Aminoplastschaumes kann durch übliche Messgeräte, wie Manometer etc., die an oder nach dem Spritzkopf, z.B. an der Einführungslanze, vorgesehen sind, erfolgen. Über die Erfassung des vorgegebenen Förderdrucks bzw. der vorgegebenen Förderzeit wie von Abweichungen hiervon, lasst sich der Umfang der Befüllung der Mehrzahl der Hohlblocksteine bzw. der Befüllungsgrad ermitteln. Dies kann einfach durch Vorversuche an einer Mehrzahl auf übliche Weise verlegter und verbundener Hohlblocksteine bestimmt werden, wo z.B. über eine visuelle Kontrolle der Druckaufbau über den Förderdruck hinaus, sowie das Soll-Druck-Zeit-Profil in Abhängigkeit vom Befüllungsgrad des Mauerwerks bestimmt werden können. Wie Versuche gezeigt haben, kann das Druckprofil auch von der Lage der Injektionsöffnung innerhalb des Hohlblocksteins, durch die die Einführung des UF-Schaums erfolgt, beeinflusst sein. Die Kontrolle des Förderdrucks gestattet es auch, festzustellen, ob der fliessende Schaum sich innerhalb der miteinander verbundenen Kammern der Mehrzahl der Hohlblocksteine bewegt oder ob, z.B. durch Fehlstellen bei der Verlegung, ein Austritt des Schaums nach aussen erfolgt.
  • Neben der Kontrolle des Umfangs der Befüllung bzw.
  • des Befüllungsgrades der Hohlblocksteine, die auch auf einer Palette in Mehrfach-Ubereinanderschichtung der Hohlblocksteine zur späteren Verwendung oder bei einer fertigen Wand erfolgen kann, ist auch die Kontrolle der Schaumqualität von besonderer Bedeutung, da diese wiederum die Wärme- und Schalldämmeigenschaften etc., beeinflusst. Es ist aus diesem Grunde im Rahmen des erfindungsgemässen Verfahrens besonders bevorzugt, dass man die Harnstoffharzlösung (und gegebenenfalls das zugefügte Schaummittel) sowie die Härter lösung mittels getrennter Leitungen zum Ort der Schaumbildung fördert, wobei die Schaumbildung in einem Spritzkopf durch Einwirkung zugeführter Druckluft vorgenommen werden kann, den Förderdruck der Harnstoffharzlösung und/oder Härterlösung überwacht und im Falle eines unprogrammgemässen Druckverlaufes in nur einer der beiden Leitungen die Injizierung des erzeugten UF-Schaums in die Hohlblocksteine unterbricht. Durch diese Massnahme wird erreicht, dass bei der kontinuierlichen Schaumstoffherstellung das Mischungsverhältnis der den Schaum bildenden Komponenten, das für die Qualität des Schaums von besonderer Bedeutung ist, laufend überwacht werden kann. Darüber hinaus kann durch die Überwachung des Druckprofils der zugeführten Ausgangskomponenten, d.h. der Harzlösung (gegebenenfalls unter Einschluss des Schaummittels), sowie der Härterlösung das Volumen des gebildeten Schaums laufend überwacht werden, so dass Rückrechnungen und Rückschlüsse auf das in das Mauerwerk verfüllte Schaumvolumen zusätzlich möglich sind. Diese Massnahmen sind deshalb von besonderer Bedeutung, da eine Kontrolle des Befüllungsgrades und der Befüllungsqualität des UF-Schaums einer fertigen Mauer optisch nicht mehr oder nur schlecht möglich sind.
  • Im erfindungsgemässen Verfahren ist es weiterhin günstig, wenn bei der Herstellung des UF-Schaumstoffes die getrennte Förderung der Harnstoffharzlösung und der Härterlösung über Dosierpumpen zu der Mischkammer bzw. dem Spritzkopf erfolgt, wobei gegebenenfalls zusätzlich das Durchflussvolumen in den jeweiligen Leitungen gemessen wird. Der Vorteil besteht darin, dass die Fördermenge der Dosierpumpen über die Zeit und unabhängig vom Druck konstant ist, so dass die geförderte Menge jeder Komponente über die Förderzeit exakt mit Hilfe eines vorgegebenen Umrechnungsfaktors (Fördermenge pro Zeiteinheit) gemessen werden kann.
  • Um eine besonders gleichbleibende Qualität des Aminoplastschaumes zu gewährleisten, kann es im Rahmen des erfindungsgemässen Verfahrens auch bevorzugt sein, die Einzelkomponenten während der Arbeitspausen im Kreislauf umzupumpen, wodurch beispielsweise das Absetzen bestimmter Bestandteile der Einzelkomponenten verhindert wird.
  • Eine zusätzliche Kontrolle des Schaumaufbaus kann im erfindungsgemässen Vefahren, sofern dies gewünscht ist, durch Zufügung von Farbkomponenten erfolgen, so dass anhand der Farbverteilung über den Schaum in den Hohlblocksteinen eine entsprechende Kontrolle vorgenommen werden kann.
  • Da die Kontrolle der Druckprofile im Rahmen des erfindungsgemässen Verfahrens vielfache Vorteile bietet, sei es durch Messung des Förderdrucks des fertig aufgeschäumten Schaums über den Zeitverlauf der Befüllung1 sei es der Kontrolle des Drucks der zugeführten Ausgangskomponenten, wie Harzlösung und/oder Härterlösung, werden andere Massnahmen, die den -Druckaufbau von aussen beeinflussen und überlagern können, möglichst unterlassen. Insbesondere ist es vorteilhaft, mit drucklosen Vorratsbehältern für die Harzlösung (gegebenenfalls unter Zusatz des Schaummittels), sowie der Härterlösung (die an sich bekannte Säure im allgemeinen darstellt, z.B. Schwefelsäure, Phosphorsäure etc.) zu arbeiten. Die Verwendung von Dosierpumpen in den Förderleitungen für die Harnstoffharzlösung und die Härterlösung erlaubt weiterhin in bestimmten vorgegebenen Bereichen eine konstante Förderleistung unabhängig vom Druck. Die Mes- sung der Druckschwankungen in den verschiedenen Leitungen kann daher als Indiz für Störeinflüsse, z.B.
  • eine verstopfte Harzzuführungsdüse, zugesetzte Härterdüse oder andere Störungen im Mauerbereich erkannt und über eine temporäre Stillegung der Anlage korrigiert werden.
  • Im Rahmen der Erfindung ist es auch möglich, bei erkannten Druckschwankungen eine Nachregelung vorzusehen. Dies ist im allgemeinen jedoch unerwünscht, da die Gefahr besteht, dass Leckagen durch Erhöhung der Förderleistung kompensiert werden oder bei Einbeziehung des Bereiches hinter der Düse, beispielsweise zu geringem Gegendruck in der Schäumpistole, infolge schlechten Aufschäumens dies durch Erhöhung der Fördermenge und damit weitere Verschlechterung der Schaumqualität kompensiert würde.
  • Wenn durch vorhergehende Befüllungsversuche, z.B. bei vorgegebenem Förderdruck des in seiner Herstellung weiter kontrollierten UF-Schaums und bei vorgegebener Konstruktion der Hohlblocksteine, das Druckprofil-wie auch der Befüllungsumfang einer Mehrzahl benachbarter Hohlblocksteine festgestellt worden ist, lässt sich dies in eine Flächenschablone umsetzen, die kreisförmig und vorzugsweise rechteckig ausgebildet sein kann. Diese kann dann durch einfaches Auflegen auf die Wand das Auffinden der nächsten Injektionsöffnung erleichtern, durch die wiederum fertiger UF-Schaum injiziert wird, so dass eine vollständige Füllung der Gesamtheit des Mauerwerkes oder der Vielzahl übereinander gestapelter Hohlblocksteine ermöglicht ist.
  • Durch Versuche hat sich gezeigt, dass die Befüllung der Steine häufig im wesentlichen ringförmig bzw. umgesetzt auf eine Mauer begrenzter Stärke kreisförmig erfolgt. Dies kann jedoch durch die Lage der Injektionsöffnung innerhalb des Hohlblocksteins sowie dessen Kammerkonstruktion beeinflusst sein. Zum Erhalt symmetrischer Verhältnisse ist es daher häufig günstig, dass Hohlblocksteine in dem Verfahren Anwendung finden, die eine Injizierung des fertigen Schaums mittig im Deckel- und/oder Seitenbereich des Hohlblocksteins durch eine dort angeordnete Öffnung gestatten.
  • Im Rahmen des erfindungsgemässen Verfahrens können eine Reihe unterschiedlich ausgebildeter Hohlblocksteine als "Füllsteine" eingesetzt werden, die mindestens eine Öffnung zur Injektion des Schaumstoffs, vorzugsweise des UF-Schaumstoffs, besitzen und deren Konstruktion eine Verteilung des eingefüllten Schaumstoffs innerhalb des Kammer systems des Hohlblocksteins oder eines gewünschtens Teils desselben, sowie den Austritt in benachbarte Hohlblocksteine gestattet. Solche Hohlblocksteine enthalten demnach eine Verbindung der einzelnen Kammern miteinander, z.B.
  • durch Bohrungen, durch Nuten oder andere Massnahmen, wie sie in der nachfolgenden Beschreibung noch weiter erörtert sind. Naturgemäss können sich an die Füllstoffe analog ausgebildete Hohlblocksteine anschliessen, die jedoch keine Injektionsöffnungen besitzen müssen, da sie über die "Füllsteine" befüllt werden.
  • Im Rahmen des erfindungsgemässen Verfahrens ist die Anwendung von Hohlblocksteinen besonders günstig, die im wesentlichen oder vollständig durchgehende, horizontal verlaufende Kammern enthalten, die in mindestens eine Befüllungsöffnung in einer Aussenfläche des Hohlblocksteins, vorzugsweise die obere Deckelfläche, ausmünden, wobei gegebenenfalls Nuten in den vertikalen Stoss flächen des Hohlblocksteins zur Verbindung der Kammern benachbarter Hohlblocksteine vorgesehen sind.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemässen Verfahrens werden solche Hohlblocksteine verwendet, von deren Kammern in dem oberen Deckelbereich mindestens eine einseitig zu der zur Auflage vorgesehenen Deckel fläche offen ist und diese Kammer Bohrungen zu den benachbahrten Kammern des Hohlblocksteins aufweist. Es kann auch günstig sein, dass alle zu der oberen Deckelfläche offenen Kammern des Hohlblocksteins Bohrungen zu den benachbarten Kammern aufweisen, so dass jede dieser Kammern als Einführungsöffnung oder Injektionsloch für den fliessenden Schaumstoff und die nachfolgende Verteilung innerhalb des Hohlblocksteins und den Austritt hieraus dienen kann. In gleicher Weise kann es vorteilhaft sein, dass auch die untere Deckelfläche des Hohlblocksteins hierzu einseitig offene Kammern enthält, die durch Bohrungen mit benachbarten Kammern verbunden sind. In diesem Fall kann der Austritt des UF-Schaums nach Befüllung eines Hohlblocksteins (z.B. des Füllsteins) in angrenzende Hohlblocksteine nicht nur über die seitlichen Öffnungen der horizontal liegenden Kammern, sondern auch in vertikaler Weise erfolgen.
  • In alternativer Weise können im Rahmen der Erfindung auch Hohlblocksteine eingesetzt werden, die vertikal verlaufende Kammern besitzen, von denen mindestens eine mit einer in eine Aussenfläche des Hohlblocksteins mündende Öffnung versehen ist und die Kammern an mindestens einer zur Auflage vorgesehenen Steinaussenfläche durch Ausnehmungen in den sie trennenden Stegen miteinander verbunden sind. Hohlblocksteine dieses Typs sind in der deutschen Patentanmeldung P 34 08 311.1, eingereicht am 7. März 1984, beschrieben, wobei hierauf und auf die Art von deren Verbindung zu einem Mauerwerk etc., ausdrücklich Bezug genommen wird.
  • Im Rahmen des erfindungsgemässen Verfahrens ist es manchmal günstig, Hohlblocksteine mit einem Kammersystem einzusetzen, das miteinander durch Bohrungen oder Nuten verbunden ist, in das UF-Schaum einstückig einfüllbar ist, und einem weiteren Kammersystem, das hiermit nicht in Verbindung steht und daher von UF-Schaum frei bleibt. Hierdurch können Wärmedurchgang und Schalldämmeigenschaften in gewünschter Weise gesteuert werden.
  • Das erfindungsgemässe Verfahren ist vorhergehend im besonderen Zusammenhang mit der Befüllung einer Mehrzahl von Hohlblocksteinen beschrieben worden, die zu einem Mauerwerk verbunden worden sind. Es kann aber in gleicher Weise zur rationellen Isolierung einer Mehrzahl von Hohlblocksteinen nach deren Herstellung benutzt werden, die dann zu Bauzwecken Anwendung finden.
  • Die im erfindungsgemässen Verfahren mit Vorteil einsetzbaren Hohlblocksteine, haben vorteilhafterweise ein relativ hohes Kammervolumen, so dass alle Steinseitenflächen sowie Stegwände möglichst dünn gehalten sein können. Häufig ist es auch günstig, dass die Auflageflächen wie auch die vertikalen Stoss flächen des Hohlblocksteins möglichst wenig Öffnungen aufweisen, um ein Eindringen von Mörtel in die Kammern beim Vermauern und damit einer Verkleinerung des Kammervolumens entgegenzuwirken. Allerdings bestehen im Hinblick auf die Art und Anzahl der Öffnungen der im erfindungsgemässen Vefahren einzusetzenden Hohlblocksteine keine speziellen Beschränkungen, soweit die vorstehend dargelegten Kriterien, wie Einfüllöffnung, Verbindung der Kammern untereinander, wie auch Auslassöffnungen zu benachbarten Steinen, in geeigneter Weise vorgesehen sind. Naturgemäss wird bei der Vermörtelung der Hohlblocksteine miteinander darauf zu achten sein, dass die zur Befüllung mit Kunstschaumstoff heranzuziehenden Einfüllöffnungen wie die Austritts- bzw. Übertrittsöffnungen für den Schaumstoff in benachbarte Steine nicht durch Mörtel verstopft werden. Dies ist jedoch auf einfache Weise möglich.
  • Das erfindungsgemässe Verfahren ist im Zusammenhang mit der Befüllung mit UF-Schaum beschrieben; es versteht sich jedoch, dass auch andere, mechanisch aufschlagbare oder mit Gas auftreibbare Schaumstoffe oder förderbare Dämmflüssigkeiten bzw. -suspensionen etc., Kunststoffschäume, vor allem aber andere Aminoplastschäume im erfindungsgemässen Verfahren eingesetzt werden können und somit von der vorliegenden Erfindung erfasst sind (z.B. PU-Ortschaum).
  • Im Rahmen der Erfindung sind auch Hohlblocksteine umfasst, die insbesondere zur Verwendung in dem vorstehenden Verfahren dienen können und vorhergehend bereits beschrieben worden sind. Sie zeichnen sich durch mittels Stegen getrennte horizontal verlaufende Kammern aus, von denen mindestens eine sich zu einer Aussenfläche des Hohlblocksteins öffnet, wobei der Stein dadurch gekennzeichnet ist, dass die Kammern durch Bohrungen oder Nuten untereinander im wesentlichen vollständig verbunden sind und sie in die vertikalen Stoss flächen des Hohlblocksteins in Öffnungen ausmünden. Insbesondere sind diese Hohlblocksteine in der vorliegenden Erfindung eingeschlossen, wenn deren vorstehend beschriebenes Kammersystem mit, gegebenenfalls durch Luft, voraufgeschäumtem, einstückig zusammenhängenden UF-Schaumstoff ausgefüllt ist.
  • Die erfindungsgemässen Steine mit horizontalen Kammern weisen gegenüber solchen Hohlblocksteinen mit vertikalen Kammern, die einerseits an den unteren Enden der Stege Nuten aufweisen und andererseits die in den oberen Deckeln der Steine vorgesehenen Daumenlöcher (Injektionslocher) aufweisen, Vorteile auf.
  • Zur Befüllung derart ausgebildeter Steine müssen spezielle Steine präpariert werden, die an einer ihrer Aussenseiten ein Fülloch aufweisen, das mit einer randseitigen vertikalen Kammer in Verbindung steht, von der aus dann der Schaumstoff über die Nuten an den unteren Rändern der Stege, sowie über die Daumenlöcher auf der Oberseite der Steine in die Kammern des "Anfangsfüllsteins" und von dort in die Kammern der benachbarten Steine verteilt wird. Diese Anordnung bedingt, dass der Schaumstoff eine Reihe von Engstellen passieren muss. Eine erste Engstelle sind die Nuten an den unteren Seiten der Steine, die zur Vermeidung einer zu grossen Schwächung der Steine im Durchmesser nicht allzu gross ausgebildet werden dürfen. Eine weitere Engstelle sind die sogenannten Daumenlöcher in den Deckeln der Steine, wobei hier sogar nur meist zwei der Daumenlöcher je Stein vorgesehen sind, über die der vertikale Transport des Schaumstoffs von einer Steinreihe zur nächsten oberen Steinreihe zu erfolgen hat. Diese Engstellen bedingen einen erheblichen Gegendruck bei der Befüllung der Steine mit der Folge, dass nur eine relativ geringe Anzahl von Steinen je Füllöffnung erreichbar ist.
  • Ferner müssen separate sogenannte "Füllsteine" vorgesehen sein, die nämlich an ihrer Aussenseite mit einer Füllöffnung versehen sind. Dies führt zu etwas erhöhten Herstellungskosten bei der Lagerhaltung und erfordert auch Aufmerksamkeit beim Verlegen der Steine, da naturgemäss die Füllsteine in einem bestimmten Raster, d.h. jeweils umgeben von einer bestimmten Anzahl von Steinen, verbaut werden müssen. Gleichwohl ist die Anwendung derart konstruktiv ausgebildeter Hohlblocksteine im Rahmen des erfindungsgemässen Verfahrens mitumfasst, da auch sie eine rationelle Befüllung "vor Ort" erlauben.
  • Der Einsatz der erfindungsgemässen Hohlblock-Bausteine, die durchgängig horizontal verlaufende Kammern aufweisen, wird jedoch bevorzugt, wobei vorteilhafterweise je eine einseitig offene Kammer sowohl in der Unterseite als auch in der Oberseite des Steins vorgesehen ist. Beim Verlegen der Steine ergeben sich in horizontaler Richtung fluchtende Kanäle, die aufgrund des grossen Querschnitts leicht und über eine grosse Länge befüllt werden können. Die Verbindung der Kanäle je Stein untereinander erfolgt durch Nuten in den vertikalen Stossflächen der Steine. Diese Nuten stellen keine Engpässe dar, weil sie lediglich jeweils über die Verbindung der Kanäle je Stein zu sorgen haben und nicht die Verbindung zwischen benachbarten Steinen herstellen müssen. Ferner macht der gewählte Steintyp z.B. nicht notwendigerweise das Vorsehen separater Füllsteine erforderlich. Bei dem gewählten Steintyp bietet es sich nämlich an, bei jedem der in der Oberfläche bzw. Unterfläche liegenden, in bezug auf diese Fläche einseitig offenen Kanal eine Bohrung vorzusehen, die diesen offenen, d.h.
  • U-förmigen Kanal mit einem benachbarten Kanal verbindet. Diese Bohrungen in den U-förmigen Kanälen können dann zum Ansetzen der Fülldüse verwendet werden. Die Befüllung mehrerer Steinreihen erfolgt also von der jeweils obersten her. Dabei ist jeder der Steine als Füllstein verwendbar. Die Füllöffnungen der Steine selbst liegen dabei verdeckt. Dies ist besonders bei Sichtmauerwerk von Vorteil.
  • Ausführungsbeispiele des erfindungsgemässen Hohlblock-Bausteins werden anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigt: Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer ersten Ausführungsform eines Hohlblock-Bausteins, Fig.2 eine Mehrzahl von Hohlblock-Bausteinen gemäss Fig. 1 in Einbaustellung, Fig. 3 eine Mehrzahl von Hohlblock-Bausteinen gemäss Fig. 1, jedoch in modifizierter Form, in Einbaustellung, Fig. 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel von Hohlblock-Bausteinen in Einbaustellung, und Fig. 5 einen Schnitt durch die Anordnung der Hohlblock-Bausteine nach Fig. 4 gemäss der Schnittlinie V-V.
  • Der prinzipielle Aufbau eines Hohlblock-Bausteins der zur Rede stehenden Art ergibt sich am besten aus Fig.
  • 1. Danach umfasst das in Einbaustellung des insgesamt mit 10 bezeichneten Hohlblock-Bausteins horizontal liegende, insgesamt mit 20 bezeichnete Kammersystem, eine Mehrzahl nur in bezug auf die vertikalen Stossflächen 11 des Hohlblock-Bausteins 10 offene Kanäle 21, sowie zwei weitere Kanäle 22. Der eine Kanal 22 ist in der oberen horizontalen Stossfläche 12 des Hohlblocksteins 10 angeordnet, während der andere Kanal 22 in der unteren horizontalen Stoss fläche 13 des Hohlblocksteins angeordnet ist. Jeder dieser Kanäle 22 ist auch in bezug auf die Stossfläche 12 bzw. 13 offen, besitzt also eine U-Form. Die Kanäle 21 bzw.
  • 22 stehen dadurch in miteinander kommunizierender Verbindung, dass in den vertikalen Stoss flächen 11 des Hohlblocksteins 10 Nuten 23 eingearbeitet sind, die sich jeweils in zwei benachbarte Kanäle 21 bzw.
  • 22 öffnen.
  • Fig. 2 zeigt eine Mehrzahl von Hohlblocksteinen 10 in Einbaustellung, d.h. als Mauerwerk verbunden. Dabei ist an den vertikalen Stossflächen 11 des jeweiligen Hohlblocksteins 10 der Mörtel nur an den äusseren Rändern aufgebracht, so dass die stirnseitigen Öffnungen der Kanäle 21 bzw. 22 offen bleiben und sich zugleich jeweils ein Hohlraum zwischen zwei aneinandergrenzenden vertikalen Stoss flächen 11 zweier benachbarter Hohlblocksteine ergibt. In einen dieser Hohlräume wird zur Ausschäumung der Hohlblocksteine die Fülldüse eines Schaumstoff-Injektionsgerätes eingeführt. Der auf diese Weise eingeführte Schaum tritt zuerst in den mit der Fülldüse beschickten Hohlraum zwischen zwei angrenzenden Hohlblocksteinen 10 ein, verteilt sich anschliessend in den horizontalen Kanälen 21, 22 der beiden angrenzenden Hohlblocksteine 10 und von dort in die dazu benachbarten Hohlblocksteine über deren Kanäle 21, 22 bzw. - in Querrichtung zu dem Mauerverlauf - über die Nuten 23 in Richtung der benachbarten Hohlblocksteine 10.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 sind die Hohlblocksteine 10 nur dadurch modifiziert, dass einer der zur Aussenfläche des Hohlblocksteins 10 liegenden Kanäle 21 mit der benachbarten Aussenfläche durch eine Bohrung 24 verbunden ist, an der die Fülldüse angesetzt wird. Die Verteilung des Schaumstoffs erfolgt auf die beschriebene Weise.
  • Die Hohlblocksteine 10 gemäss Fig. 4 und 5 sind dadurch modifiziert, dass sie eine geschlossene Oberfläche, d.h. einen geschlossenen Deckel 14, aufweisen. Zur Befüllung derartiger Steine kann einer der diesem Deckel 14 benachbarten Kanäle 21 mit dem Deckel über eine Bohrung 25 verbunden sein, an der die Fülldüse des Injektionsgerätes angesetzt wird.
  • Auch hier erfolgt die Verteilung des Schaumstoffs in einer Mehrzahl derartiger Hohlblocksteine in der schon beschriebenen Weise.
  • - Leerseite -

Claims (23)

  1. Verfahren zur Dämmung von Hohlblocksteinen unter Einführung von Kunstschaumstoffen und hierfür geeignete Hohlblocksteine P A T E N T A N S P R Ü C II E 1. Verfahren zur Dämmung von Hohlblocksteinen unter Einführung von Kunstschaumstoffen, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , dass - Harnstoff-Formaldehyd-Schaumstoff (UF-Schaum) - unter Druck - in eine Mehrzahl von Hohlblocksteinen bzw.
    hieraus aufgerichtetes Mauerwerk eingeführt wird, - wobei die Einführung des UF-Schaums über solche Hohlblocksteine erfolgt, die mindestens eine Öffnung zur Injektion von UF-Schaumstoff besitzen, und deren Konstruktion eine Verteilung des eingeführten Schaumstoffs innerhalb des Kammer systems und den Austritt des UF-Schaumstoffs in angrenzende Hohlblocksteine gestattet, die ebenfalls die Durchdringung des Kammer systems mit UF-Schaum erlauben, und - eine Kontrolle der Befüllung der Hohlblocksteine bzw. des Mauerwerks durch Messung des Drucks und/oder des Zeit-Druck-Profils vorgenommen wird.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , dass der UF-Schaum vor der Einführung in die Hohlblocksteine aufgeschäumt und mit Luft unter Druck als fertiger Schaum injiziert wird.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , dass der UF-Schaum in einem wässrigen System aufgeschäumt wird.
  4. 4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , dass der UF-Schaum nach der Harzaufschäumungsmethode hergestellt wird.
  5. 5. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t , dass dem UF-Schaum laufend Zuschlagstoffe zugeführt werden.
  6. 6. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t , dass die Injizierung des UF-Schaums mit Luft im Bereich von 4 bis 15 bar durchgeführt wird.
  7. 7. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t , dass die Injizierung des UF-Schaums mit Luft im Bereich von 5 bis 9 bar durchgeführt wird.
  8. 8. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t , dass der Förderdruck des fertigen Schaums während der Befüllung gemessen und bei Änderung des Drucks des eingestellten Förderstroms, insbesondere um mehr als 3 bar, vorzugsweise mehr als 2 bar, bzw. bei Abweichung vom ermittelten Druck-Zeit-Profil die Injizierung unterbrochen wird.
  9. 9. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t , dass man die Harnstoffharzlösung und die Härter lösung mittels getrennter Leitungen zum Ort der Schaumbildung fördert, wobei die Schaumbildung, gegebenenfalls in einem Spritzkopf, durch Einwirkung zugeführter Druckluft erfolgt, den Förderdruck der Harnstoffharzlösung und/oder Härterlösung überwacht und im Falle unprogrammgemässen Druckverlaufes in nur einer Leitung die Injizierung des erzeugten UF-Schaums in die Hohlblocksteine unterbricht.
  10. 10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , dass die Harnstoffharzlösung und die Härter lösung über Dosierpumpen gefördert werden, wobei gegebenenfalls zusätzlich das Durchflussvolumen in den jeweiligen Leitungen gemessen wird.
  11. 11. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t , dass der Schaumaufbau durch zugeführte Farbkomponenten zusätzlich kontrolliert wird.
  12. 12. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t , dass die Aufschäumung des UF-Schaums mit drucklosen Vorratsbehältern für die Harnstoffharzlösung sowie Härterlösung erfolgt.
  13. 13. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t , dass die Befüllung der Mehrzahl von Hohlblocksteinen mittels Anlegen von Schablonen an dem Mauerwerk kontrolliert wird.
  14. 14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , dass die Schablone kreisförmig, vorzugsweise aber rechteckig ist.
  15. 15. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t , dass die Injizierung in den Hohlblockstein über eine im wesentlichen mittig im Deckel- oder Seitenbereich des Hohlblocksteins angeordnete Öffnung erfolgt.
  16. 16. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t , dass Hohlblocksteine im wesentlichen mit durchgehenden, horizontal verlaufenden Kammern verwendet werden, die in mindestens eine Befüllungsöffnung in einer Aussenfläche des Hohlblocksteins, vorzugsweise der oberen Deckelfläche, ausmünden, wobei gegebenenfalls Nuten in den vertikalen Stossflächen des Hohlblocksteins zur Verbindung der Kammern benachbarter Hohlblocksteine vorgesehen sind.
  17. 17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , dass Hohlblocksteine verwendet werden, von deren Kammern mindestens eine einseitig zu der zur Auflage vorgesehenen Deckelfläche oder Seitenfläche offen ist und die Kammer Bohrungen zu den benachbarten Kammern des Hohlblocksteins aufweist.
  18. 18. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17, dadurch g e -k e n -n z e i c h n e t , dass alle zu der oberen Deckelfäche oder .Seitenfläche offenen Kammern Bohrungen zu den benachbarten Kammern aufweisen.
  19. 19. Verfahren nach Anspruch 17 oder 18, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , dass auch die untere Auflage fläche des Hohlblocksteins hierzu einseitig offene Kammern enthält, die durch Bohrungen mit benachbarten Kammern verbunden sind.
  20. 20. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch g e k e n n z e i c h n e t dass Hohlblocksteine eingesetzt werden, die vertikal verlaufende Kammern besitzen, von denen mindestens eine mit einer in eine Aussenfläche des Hohlblocksteins mündende Öffnung versehen ist und die Kammern an mindestens einer zur Auflage vorgesehenen Steinaussenfläche durch Ausnehmungen in den sie trennenden Stegen in ihrem Kammersystem miteinander verbunden sind.
  21. 21. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 16 bis 20, dadurch g e k e n n z e i c h n e t dass Hohlblocksteine eingesetzt werden mit einem Kammersystem, das miteinander durch Bohrungen oder Nuten verbunden ist, in das UF-Schaum gefüllt wird, und einem weiteren Kammer system, das hiermit nicht in Verbindung steht und von UF-Schaum freibleibt.
  22. 22. Hohlblockstein, insbesondere zur Verwendung in den Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, mit durch Stege getrennten, horizontal verlaufenden Kammern, von denen mindestens eine sich zu einer Aussenfläche des Hohlblocksteins öffnet, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , dass die Kammern durch Bohrungen oder Nuten untereinander im wesentlichen vollständig verbunden sind und in einer Aussenfläche, insbesondere der vertikalen Stossfläche des Hohlblocksteins, in Öffnungen ausmünden.
  23. 23. Hohlblockstein nach Anspruch 22, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , dass das Kammersystem mit, gegebenenfalls durch Luft voraufgeschäumten, einstückig zusammenhängendem UF-Schaumstoff ausgefüllt ist.
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