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Einrichtung zum Schutz eines insbesondere an einem Shelter
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befestiaten Klimaaerätes.
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Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Schutz eines insbesondere
an einem Shelter, z.B. an einem mobilen Shelter für Geräte der Nachrichtentechnik,
befestigten Klimagerätes mit Primär- und Sekundärkreislauf, welches an zwei einander
gegenüberliegenden Außenflächen des Primärkreislaufes Zuluftkanäle und an einer
weiteren Außenfläche des Primärkreislaufes einen Abluftkanal aufweist.
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Shelter, also Schutz- oder Unterstellräume, insbesondere Shelter für
nachrichtentechnische Geräte, werden häufig mit herkömmlichen Klimageräten ausgerüstet
und - im mobilen Einsatz - auf Fahrzeugen befestigt, transportiert und betrieben.
Hierzu wird das Klimagerät systembedingt in Fahrtrichtung gesehen an der vorderen
Wandfläche des Shelters angebracht. Herkömmliche Klimageräte weisen im Primärkreislauf
an zwei einander gegenüberliegenden Außenflächen Zuluftkanäle und an der dazwischenliegenden
vorderen Außenfläche einen Abluftkanal auf und sind an allen mit einem Luftkanal
ausgebildeten Flächen offen. Derartige Klimageräte sind daher sowohl bei stationärem
als auch bei mobilem Einsatz den verschiedensten Umwelteinflüssen ausgesetzt, die
auf die im Primärkreislauf offenen, ungeschützten Luftkanäle des Klimagerätes einwirken
und somit seine Funktionsfähigkeit beeinträchtigen können. Es besteht daher die
Notwendigkeit, an Sheltern oder anderen Einrichtungen befestigte Klimageräte, soweit
sie mit ihrem Primärkreislauf im Außenbereich liegen, vor Umwelteinflüssen, wie
z.B. Staubund Sandverwehungen, Steinschlag, Regengüsse, Vereisung oder Tiereinnistung
zu schützen.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zum
Schutz eines insbesondere an einem Shelter, z.B. an einem mobilen Shelter für Geräte
der Nachrichtentechnik, befestigten, an den Außenflächen des Primärkreislaufes mit
Luftkanälen ausgebildeten Klimagerätes zu schaffen und so auszubilden, daß die Funktionsfähigkeit
des Klimagerätes nicht beeinträchtigt wird. Dabei muß die Betriebsbereitschaft des
Klimagerätes bei Aufrechterhaltung des Schutzes möglichst rasch über eine gute Zugänglichkeit
herstellbar sein.
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Diese Aufgabe wird bei einer Einrichtung der eingangs genannten Art
gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Einrichtung als eine das Klimagerät
zumindest an den die Zuluftkanäle und den Abluftkanal des Primärkreislaufes aufweisenden
Außenflächen umschließende Verkleidung ausgebildet ist, die zwei die Außenflächen
mit den Zuluftkanälen abdeckende und hierzu räumlich abgesetzte Seitenwände und
eine die Außenfläche mit dem Abluftkanal abdeckende und über die Breite dieser Außenfläche
seitlich hinausragende Frontwand aufweist, deren Breite mindestens gleich dem Abstand
der Seitenwände voneinander ist, daß die Frontwand an einer zwischen den beiden
Seitenwänden oberhalb des Abluftkanales verlaufenden Seite an einem Gelenk befestigt
und dadurch an der dem Gelenk gegenüberliegenden Seite aufklappbar ist, und daß
an der dem Primärkreislauf des Klimagerätes zugewandten Innenfläche der Frontwand
etwa im Abstand der die ZuluStkanäle aufweisenden Außenflächen Zu- und Abluft voneinander
trennende Wände vorgesehen sind.
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Die erfindungsgemäße Einrichtung bildet eine Schutzverkleidung für
den Primärkreislauf eines Klimagerätes, dessen mit Luftkanälen versehene offene
Seiten sowohl im Betriebszustand als auch außerhalb des Betriebes durch die Frontwand
und
die Seitenwände der Schutzverkleidung sicher gegen Umwelteinflüsse der verschiedensten
Art geschützt sind. Zur Inbetriebnahme des Klimagerätes ist die Frontwand der Schutzverkleidung
unterhalb des Abluftkanals aufklappbar und zusammen mit den vom Klimagerät räumlich
abgesetzten Seitenwänden so ausgebildet, daß die Zuluftkanäle und der Abluftkanal
des Primärkreislaufes gleichzeitig geöffnet, gegen Umwelteinflüsse aber nach wie
vor wirksam abgedeckt sind. Die räumlich vom Klimagerät abgesetzten Seitenwände
der Verkleidung bieten genügend Raum für einen störungsfreien Zustrom der Zuluft
zur Einlaßöffnung bzw. zu den Zuluftkanälen des Primärkreislaufes. Bei einer erfindungsgemäßen
Einrichtung ist somit die Betriebsbereitschaft des Klimagerätes bei Aufrechterhaltung
des Schutzes lediglich durch Aufklappen der Verkleidungsfrontwand rasch herstellbar.
Dabei wird durch die Trennwände der Verkleidungsfrontwand verhindert, daß sich Zu-
und Abluft mischen können. Durch die bei der erfindungsgemäßen Einrichtung vorgesehenen
Maßnahmen ist somit zuverlässig gewährleistet, daß die Funktionsfähigkeit des Klimagerätes
nicht beeinträchtigt wird. Die räumlich vom Klimagerät abgesetzten Seitenwände der
Verkleidung bieten über ihre eigentliche Funktion hinaus noch ausreichend Raum zur
Aufnahme stoß- und schwingungsdämpfender Mittel für das Klimagerät.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes des Patentanspruchs
1 sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Ausführungsbeispiele einer erfindungsgemäßen Einrichtung sind im folgenden
anhand der Zeichnung näher beschrieben.
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Fig. 1 zeigt in einer Seitenansicht einen Teil eines Fahrerhauses
eines Fahrzeuges, auf dem ein mit einem Klimagerät ausgerüsteter Shelter für Geräte
der Nachrichtentechnik transportiert wird,
Fig. 2 eine entsprechende
Frontansicht auf den Teil des Fahrerhauses und den Shelter, wobei in den Fig. 1
und 2 das Klimagerät im Fahrzustand, also außerhalb des Betriebes, dargestellt und
mit einer erfindungsgemäßen Einrichtung ausgebildet ist, Fig. 3 zeigt die Wirkungsweise
eines Verschlusses für die Einrichtung, Fig. 4 und 5 zeigen in den Fig.1 und 2 entsprechenden
Ansichten das Klimagerät im Betriebszustand und Fig. 6 und 7 zeigen in perspektivischer
Darstellung ein innerhalb eines Shelters eingebautes Klimagerät außerhalb des Betriebes
bzw. im Betriebszustand.
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Der auf einem Fahrzeug transportable Shelter 1 ist mit einem herkömmlichen
Klimagerät 2 mit Primär- und Sekundärkreislauf ausgerüstet, welches an der - in
Fahrtrichtung 3 gesehen -vorderen Außenfläche 4 des Shelters befestigt ist, wobei
nur der Primärkreislauf außen angeordnet ist. Der Primärkreislauf des Klimagerätes
2, welcher an zwei einander gegenüber liegenden seitlichen Außenflächen, von denen
in Fig. 1 nur die Außenfläche 5 teilweise zu sehen ist, Zuluftkanäle 6 und an der
der Befestigungsfläche 7 gegenüberliegenden vorderen Außenfläche 8 (Fig.2) einen
Abluftkanal 9 aufweist, ist somit an allen mit einem Luftkanal ausgebildeten Seiten
nach außen offen und sowohl bei mobilem als auch stationärem Einsatz den verschiedensten
Umwelteinflüssen ausgesetzt. Zum Schutz des Klimagerätes gegen diese Umwelteinflüsse
ist eine Verkleidung 10 vorgesehen, die aus einem den Primärkreislauf des Klimagerätes
bis auf dessen Befestigungsfläche 7 allseitig umschließenden Kasten, z.B. aus Blech,
besteht, der über den Primärkreislauf des Klimagerätes gestülpt und z.B. ebenfalls
an der vorderen Außenfläche 4 des Shelters 1
befestigt wird. Die
kastenförmige Verkleidung weist demnach also eine Deckfläche 11, eine Bodenfläche
12, zwei die Außenflächen 5 mit den Zuluftkanälen 6 abdeckende Seitenwände 13 und
14 und eine die Außenfläche 8 mit dem Abluftkanal 9 abdeckende Frontwand 15 auf,
die an ihrer unteren Seite mittels einer Schließklappe 16 über einen Verschluß 17
mit der Bodenfläche 12 verbunden und abgeschlossen ist.
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Die beiden plattenförmigen Seitenwände 13,14 der Verkleidung 10 sind
räumlich von den seitlichen Außenflächen 5 des Klimagerätes 2 abgesetzt,-so daß
zwischen den Seitenwänden 13,14 und den die Zuluftkanäle 6 aufweisenden Außenflächen
5 des Primärkreislaufes genügend Raum für den Zustrom der Zuluft gebildet ist. Die
plattenförmige Frontwand 15 der Verkleidung 10 hat eine Breite, die mindestens gleich
dem Abstand der Seitenwände 13,14 voneinander entspricht, d.h. die Frontwand ragt
zu beiden Seiten über die Breite der den Abluftkanal 9 aufweisenden Außenfläche
8 des Primärkreislaufes seitlich hinaus. Die Frontwand 15 der Verkleidung ist außerdem
an einer zwischen den beiden Seitenwänden 13, 14 oberhalb des Abluftkanals 9 verlaufenden
Seite 18 über ein Gelenkband 19 mit der Deckfläche 11 verbunden und dadurch an der
zu der oberen Seite gegenüberliegenden Seite 20, also unterhalb des Abluftkanals
9, aufklappbar. An dieser Seite 20 der Frontwand 15 ist in einem weiteren Gelenkband
21 die Schließklappe 16 gelagert, welche also ihrerseits von der Frontwand nach
oben aufklappbar ist.
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Zwischen der dem Gelenkband 21 gegenüberliegenden Seite 22 der Schließklappe
16 und der gegenüber der Deckfläche 11 etwas kürzeren Bodenfläche 12 der Verkleidung
10 ist nun der Verschluß 17 vorgesehen, der aus einem an der Verkleidung senkrecht
zu deren Seitenwänden 13,14 verschiebbaren Gestänge 23 (Fig. 3) mit seitlichen,
L-förmig ausgebildeten Riegelelementen 24 besteht, welche hier in Aussparungen 25
der Schließklappe 16 eingreifen. Das
Gestänge 23,'das an einem aus
der Verkleidung herausragenden Ende mit einem Handgriff 26 versehen ist, kann -
wie aus Fig.3 hervorgeht - z.B. in L-förmigen Winkelstücken 27 an der Bodenfläche
12 der Verkleidung gelagert sein. Ferner ist die Frontwand 15 an ihrer aufklappbaren
Seite 20 noch über jeweils zwei ineinander eingreifende Gelenkarme 28, wie sie allgemein
bekannt sind, mit den Seitenwänden 13,14 verbunden.
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Die Gelenkarme 28 dienen dazu, die Frontwand 5 in der aufgeklappten
Stellung offen zu halten (Fig.4). Schließlich ist die Frontwand noch an der dem
Primärkreislauf des Klimagerätes zugewandten Innenfläche mit zwei senkrecht zur
Ebene der Frontwand abragenden Trennwänden 29,30 ausgebildet, die etwa im Abstand
der die Zuluftkanäle 6 aufweisenden Außenflächen 5 des Primärkreislaufes vorgesehen
und zweckmäßigerweise so angeordnet sind, daß zwischen ihnen und den Außenflächen
5 ein kleiner Spalt bleibt, der durch eine Gummidichtung 31 abgedichtet ist. Außerdem
sind die Trennwände 29,30 segmentartig ausgebildet, d.h. sie decken den bei aufgeklappter
Frontwand 15 entstehenden Winkel zwischen der Außenfläche 8 und der Innenfläche
der Frontwand 15 ab, und so ausgeführt, daß sie auch im herausgeklappten Zustand
der Frontwand das Klimagerät über die Dichtung 31 kontaktieren und somit verhindern,
daß sich Zu- und Abluft des Primärkreislaufes mischen.
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Zur Inbetriebnahme des Klimagerätes 2 wird nun die Verkleidung 10
geöffnet. Hierzu wird die Frontwand 15 der Verkleidung nach dem Öffnen des Verschlusses
17, d.h. nach dem Ziehen des Gestänges 23 aus der Verriegelungsstellung und nach
dem Hochklappen der Schließklappe 16, ihrerseits aufgeklappt und in der aufgeklappten
Stellung mittels der Gelenkarme 28 fixiert. In der nach unten hin offenen, aber
die Außenfläche 8 mit dem Abluftkanal 9 nach wie vor abdeckenden Stellung der Frontwand
15 sind die Zuluftkanäle 6 und
der Abluftkanal 9 gleichzeitig geöffnet,
so daß unter Aufrechterhaltung der Schutzwirkung der Verkleidung die Zu luft über
den zwischen den räumlich abgesetzten Seitenwänden 13,14 und den die Zuluftkanäle
6 aufweisenden seitlichen Außenflächen 5 gebildeten Raum in Richtung der Pfeile
32 zuströmen und die Abluft durch die Trennwände 29,30 der Frontwand 15 von der
Zuluft getrennt, in Richtung der Pfeile 33 abströmen kann.
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Bei dem Ausführungsbeispiel in den Figuren 6 und 7 handelt es sich
um ein z.B. in einen Shelter 40 eingebautes Klimagerät, das dem oben näher beschriebenen
Klimagerät 2 entspricht. Von der Verkleidung des Primärkreislaufes ist in den Fig.
6 und 7 lediglich die im oben näher beschriebenen Sinne in Breite und Wirkung ausgebildete,
aufklappbare Frontwand 42 mit Trennwand 43 zu sehen, während auf Verschluß und Schließklappe
nach der Ausführung in den Fig. 1 bis 5 hier verzichtet werden kann. Die Seitenwände
der Verkleidung können hier z.B. aus zum Primärkreislauf des Klimagerätes seitlich
abgesetzten Innenwänden des Shelters bestehen. Die Schutzverkleidung in den Fig.
6 und 7 besteht also lediglich aus einer mit Trennwänden 43 ausgebildeten Frontwand
42 und zwei Seitenwänden, die den Primärkreislauf an der den Abluftkanal 9 aufweisenden
Außenfläche bzw. an den die Zuluftkanäle 6 aufweisenden seitlichen Außenflächen
abdecken. Die Fig. 6 und 7 zeigen, daß es mit einer erfindungsgemäßen Einrichtung
auch möglich ist, ein Klimagerät gegen Umwelteinflüsse geschützt platzsparend so
in einen zu klimatisierenden Raum einzubauen, daß es nicht aus diesem Raum herausragt.
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7 Patentansprüche 7 Figuren
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