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DE3328039C2 - Einrichtung zum beruehrungslosen zertruemmern eines im koerper eines lebewesens befindlichen konkrements - Google Patents

Einrichtung zum beruehrungslosen zertruemmern eines im koerper eines lebewesens befindlichen konkrements

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DE3328039C2
DE3328039C2 DE19833328039 DE3328039A DE3328039C2 DE 3328039 C2 DE3328039 C2 DE 3328039C2 DE 19833328039 DE19833328039 DE 19833328039 DE 3328039 A DE3328039 A DE 3328039A DE 3328039 C2 DE3328039 C2 DE 3328039C2
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DE
Germany
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shock wave
shock
wave generator
receiving
living
Prior art date
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DE19833328039
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English (en)
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DE3328039A1 (de
Inventor
Helmut Dr Rer Na Reichenberger
Karlheinz Dr Rer Nat Pauli
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Siemens AG
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens AG
Siemens Corp
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Publication date
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Publication of DE3328039A1 publication Critical patent/DE3328039A1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods
    • A61B17/22Implements for squeezing-off ulcers or the like on inner organs of the body; Implements for scraping-out cavities of body organs, e.g. bones; for invasive removal or destruction of calculus using mechanical vibrations; for removing obstructions in blood vessels, not otherwise provided for
    • A61B17/225Implements for squeezing-off ulcers or the like on inner organs of the body; Implements for scraping-out cavities of body organs, e.g. bones; for invasive removal or destruction of calculus using mechanical vibrations; for removing obstructions in blood vessels, not otherwise provided for for extracorporeal shock wave lithotripsy [ESWL], e.g. by using ultrasonic waves
    • A61B17/2256Implements for squeezing-off ulcers or the like on inner organs of the body; Implements for scraping-out cavities of body organs, e.g. bones; for invasive removal or destruction of calculus using mechanical vibrations; for removing obstructions in blood vessels, not otherwise provided for for extracorporeal shock wave lithotripsy [ESWL], e.g. by using ultrasonic waves with means for locating or checking the concrement, e.g. X-ray apparatus, imaging means
    • A61B17/2258Implements for squeezing-off ulcers or the like on inner organs of the body; Implements for scraping-out cavities of body organs, e.g. bones; for invasive removal or destruction of calculus using mechanical vibrations; for removing obstructions in blood vessels, not otherwise provided for for extracorporeal shock wave lithotripsy [ESWL], e.g. by using ultrasonic waves with means for locating or checking the concrement, e.g. X-ray apparatus, imaging means integrated in a central portion of the shock wave apparatus
    • GPHYSICS
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    • G10KSOUND-PRODUCING DEVICES; METHODS OR DEVICES FOR PROTECTING AGAINST, OR FOR DAMPING, NOISE OR OTHER ACOUSTIC WAVES IN GENERAL; ACOUSTICS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G10K11/00Methods or devices for transmitting, conducting or directing sound in general; Methods or devices for protecting against, or for damping, noise or other acoustic waves in general
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Description

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum berührungslosen Zertrümmern eines im Körper eines Lebewesens befindlichen Konkrementes mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruches 1 bzw. des Patentanspruches 2.
Einrichtungen dieser Art werden in der Medizin eingesetzt, z. B. zum Zerstören von Steinen in der Niere des Menschen. Sie sind besonders vorteilhaft, da sie jeglichen Eingriff in den Körper vermeiden. Es ist nicht notwendig, operativ vorzugehen. Auch das Heranführen von Sonden und Geräten an das Konkrement entfällt. Eine Gefährdung durch Infektionen oder Verletzungen, z. B. beim Einführen der Sonde oder bei Operationen, kann beim berührungslosen Zertrümmern nicht auftreten.
Eine Einrichtung der eingangs erwähnten Art ist in der DE-AS 23 51 247 beschrieben. Hier wird in einer Fokussierungskammer, die als halbförmiger Rotationsellipsoid ausgebildet ist, in einem ersten Brennpunkt eine Funkenentladung zwischen zwei Elektroden herbeigeführt. Diese verursacht eine Stoßwelle, deren Wellenfront sich nach allen Seiten, d. h. kugelförmig ausbreitet. An der Wand des Rotationsellipsoids werden die Wellen reflektiert. Sie sammeln sich im zweiten Brennpunkt des Rotationsellipsoids. In diesem zweiten Brennpunkt, in dem das Konkrement plaziert ist, treffen die reflektierten Wellen gleichzeitig ein. Unter dem gebündelten Anprall der Stoßwellen wird das Konkrement zerstört. Die Ankopplung zwischen der einen Ellipsoidenhälfte und dem Körper, in welchem sich das Konkrement befindet, geschieht über eine dünne Folie, die luftspaltlos am Körper anliegt. Die Fokussierungskammer ist mit Wasser gefüllt.
Diese Einrichtung bringt den Nachteil mit sich, daß Änderungen der Schockwellenenergie nur in geringen Grenzen und nur mit einem erheblichen apparativen Aufwand durch Änderung des Abstands der Unterwasserelektroden möglich sind. Weiterhin ist nachteilig, daß der gegenseitige Abstand der Elektroden zur Erzeugung von intensitätsstarken Schockwellen in der Regel einige Millimeter betragen muß, wodurch die Schockwellenquelle keine punktförmige Geometrie besitzt und Abbildungsfehler bei der Fokussierung entstehen können. Außerdem nutzen sich die Unterwasserelektroden bei jeder Entladung stark ab, so daß ihre Lebensdauer begrenzt ist, was eine regelmäßige Wartung der Einrichtung erforderlich macht.
Obengenannte Umstände sind bereits in der DE-OS 25 38 960 erkannt. Gemäß dieser Druckschrift können die zitierten Nachteile dadurch behoben werden, daß anstelle der Funkenstrecke ein außerhalb der Fokussierungskammer befindlicher Riesenimpulslaser eingesetzt wird. Dessen Strahl wird durch einen Strahlteiler aufgeweitet und dann durch ein in der Wand der Fokussierungskammer befindliches Linsensystem in einem Brennpunkt der rotationselliptischen Fokussierungskammer vereinigt. Hier wird eine Schockwelle ausgelöst, z. B. durch Konzentration des Energiebündels auf einen absorbierenden Stift oder eine stark absorbierende Flüssigkeit. Auch bei dieser Einrichtung wird ein schwierig herzustellender rotationselliptischer Reflexionskörper verwendet. Außerdem ist der Wirrkungsgrad einer solchen Einrichtung mit Laser als gering anzusehen. Weiterhin muß angeführt werden, daß die Abstrahlgeometrie ein für allemal festgelegt ist, und daß das Umgehen von z. B. Rippen oder anderen Knochen nicht möglich ist, so daß eine Anpassung an die Körperanatomie nur beschränkt möglich ist.
In der DE-OS 29 02 331 ist ein Gerät zur transkutanen, unblutigen Verödung von kleinen retikulären und Besenreiser-Varicen beschrieben. Als Wellengeneratoren sind gleichzeitig ansteuerbare Ultraschallelemente verwendet, die parabolisch angeordnet sind, damit sich ihre Schallenergien in einem Brennpunkt treffen, in dem die zu zerstörende Varice plaziert ist. Die gesamte Anordnung der Ultraschallelemente ist mittels eines Schneckenantriebes und einer Stellschraube längsverschiebbar. Hierdurch können verschiedene Abstände des Brennpunkts vom Applikatorende eingestellt werden. Bei diesem Gerät ist die Leistung der Ultraschallkristalle zum Zertrümmern von Konkrementen im tiefen Innern eines menschlichen Körpers nicht ausreichend. Die genaue Einstellung der einzelnen Ultraschallschwinger sowohl hinsichtlich des Ortes als auch der Energie ist daher unkritisch. Ein Abschalten einzelner Ultraschallkristalle zwecks Einstellung der Ultraschallenergie im Brennpunkt ist nicht vorgesehen.
In der DE-OS 31 19 295 ist eine Einrichtung zum Zerstören von Konkrementen in Körperhöhlen unter Zuhilfenahme eines großflächigen Ultraschallwandlers als Schwingungserzeuger beschrieben. Es kommt ein fokussierender Ultraschallwandler mit einer Pulsspitzenleistung von wenigstens 100 kW zur Anwendung. Hier besteht die Möglichkeit, verschiedene Zonen des Körpers, die auf dem Schallweg zum Konkrement liegen und dabei stören, durch Verändern der Abstrahlfläche auszublenden. Es wird auch eine Ausführungsform dargestellt, bei der einzelne ringförmige Ultraschallelemente, die den Wandler bilden, auf einer Kugeloberfläche angeordnet sind. Weiter ist der Gedanke offenbart, einen Ultraschallwandler zu verwenden, der zunächst ebene Schockwellen erzeugt, die mittels einer akustischen Linse fokussiert werden. Außerdem sind eine Einrichtung zum Empfang und zur Verarbeitung von akustischen Signalen, die durch Wechselwirkung eines akustischen Sendesignales mit dem Körper des Lebewesens oder dem Koppelmedium entstehen, und eine Einrichtung zum Senden des akustischen Sendesignales vorgesehen, wobei es sich bei der Einrichtung zum Senden um den Ultraschallwandler selbst oder einen gemäß der DE-AS 27 22 252 zusätzlich vorgesehenen Ultraschallwandler handelt. Über eine Veränderung der Leistung entsprechend der Art und Tiefenlage des Konkrementes ist nichts ausgesagt. Außerdem dürfte der Aufwand für eine solche Einrichtung, insbesondere im Hinblick auf die Ausbildung der ringförmigen Ultraschallelemente, beträchtlich sein.
Außerdem ist anzumerken, daß bei solchen Ultraschallgeräten nur begrenzte Spitzenleistungen der abgestrahlten Schallenergie möglich sind. Darüber hinaus ist bei einem solchen Gerät eine große Anzahl von Ultraschallwandlern erforderlich, was hohen Montage- und Steueraufwand erfordert. Außerdem ist bei Ultraschallwandlern ein unerwünschtes pulsförmiges Unterschwingen zu beobachten, das nur mit erheblichem Aufwand zu reduzieren ist.
In der DE-AS 27 22 252 ist eine Einrichtung zur räumlichen Ortung von Konkrementen beschrieben, wobei die Einrichtung integriert ist in einen Zertrümmerer von Konkrementen. Dieser sogenannte Lithotripter umfaßt ein Koppelgerät in Form eines Ellipsoiden mit einer Stoßwellenquelle im Brennpunkt. An der Wand des Koppelgerätes sind sowohl Ultraschallsender als auch Ultraschallempfänger angeordnet. Die Ultraschallgeräte sind so ausgerrichtet, daß sich der gemeinsame Schnittpunkt ihrer abstrahlenden Wellen im körperseitigen, zweiten Brennpunkt des Ellipsoiden überschneiden.
In der DE-OS 29 13 251 ist eine Vorrichtung zur Zertrümmerung von Nierensteinen oder dergleichen beschrieben. Der Stoßwellengenerator ist in einem geschlossenen, mit Wasser gefüllten Gehäuse untergebracht. Ein die Stoßwelle reflektierender Reflektor ist dem Stoßwellengenerator zugeordnet. Die Ankopplung der Stoßwelle an den Körper des Patienten erfolgt über einen verformbaren, nachgiebigen Sack oder Beutel. Der Sack ist mit einem, die Stoßwelle gut leitenden Medium, z. B. Wasser, gefüllt. Die beschriebene Vorrichtung umfaßt einen Reflektor, bei welchem Abbildungsfehler nicht unwahrscheinlich sind.
In der Zeitschrift "Akustische Beihefte", 1962, Heft 1, Seiten 185 bis 202, ist der Aufbau eines sogenannten "Stoßwellenrohres", wie es im Prinzip in der vorliegenden Erfindung verwendet wird,beschrieben. Vor einer Flachspule, durch eine Isolierfolie getrennt, befindet sich eine Kupfermembran. An diese Kupfermembran schließt ein mit Wasser gefülltes Rohr an. Durch Anlegen einer Spannung im Bereich von 2 bis 20 kV an die Flachspule wird in der Kupfermembran ein Magnetfeld induziert, welches Abstoßkräfte bewirkt, die die Membran von der Spule wegdrücken. Hierdurch entsteht eine ebene Schockwelle, die im wassergefüllten Rohr zu einer steilen Stoßwelle wird und am Rohrende für Experimente zur Verfügung steht. Eingesetzt wird ein solches Stoßwellenrohr z. B. zu Stoffuntersuchungen in der Chemie.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Einrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, die eine Ortungseinrichtung für das Konkrement im Inneren des Lebewesens aufweist, die in Verbindung mit einem besonders vorteilhaft gewählten Stoßwellengenerator besonders zweckmäßig und genau arbeitet.
Diese Aufgabe wird bei einer Einrichtung gemäß dem Oberbegriff nach einer ersten Ausführungsform erfindungsgemäß durch die Merkmale des kennzeichnenden Teiles des Patentanspruches 1 gelöst.
Nach einer zweiten Ausführungsform wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch die Merkmale des kennzeichnenden Teiles des Patentanspruches 2 gelöst.
Die Ortungseinrichtung nach diesen beiden Ausführungsformen errmöglicht das Auffinden des Konkrementes unter gleichzeitiger Fokussierung des Stoßwellenrohres auf das Konkrement. Hierbei kann auch mehr als ein Stoßwellenrohr eingesetzt sein. Der Justieraufwand am Stoßwellenrohr wird dadurch vermindert, was gleichzeitig eine Zeitersparnis bei der Behandlung von Patienten bedeutet.
Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und anhand der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Aufriß einer Zertrümmerungseinrichtung nach der Erfindung mit acht Stoßwellenrohren und mit einem Ultraschallortungssystem,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II durch die Einrichtung nach Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III durch die Einrichtung nach Fig. 1,
Fig. 4 ein Stoßwellenrohr nach dem Stand der Technik,
Fig. 5 einen Längsschnitt durch ein Stoßwellenrohr, dem eine Linse beigeordnet ist,
Fig. 6 einen Längsschnitt durch mehrere Stoßwellenrohre, denen eine gemeinsame Linse beigeordnet ist, und
Fig. 7 einen Schnitt entsprechend Fig. 3 mit einem stehenden Patienten und mit einer Stoßwellen- Auskoppeleinrichtung.
Fig. 1 bis 3 zeigen den Ausschnitt einer Einrichtung zum berührungslosen Zertrümmern eines im Körper eines Lebewesens befindlichen Konkrements 1. Die Einrichtung umfaßt zwei bogenförmige Zeilen 2a und 2b zu je vier an sich bekannten Stoßwellenrohren 3. Die zwei Zeilen 2a, 2b liegen auf einer Kugeloberfläche, und die Stoßwellenrohre 3 sind nebeneinander plaziert, wozu ein Halterahmen 4 dienen kann. Sie liegen jedoch nicht zu dicht, so daß noch eine mechanische Feinregulierungseinrichtung 5, z. B. mehrere Führungen mit feingängiger Spindel, bequem untergebracht und bedient werden können. Bei der Anordnung mehrerer identischer, zylindrischer Stoßwellenrohre 3 sollte darauf geachtet werden, daß die Verlängerungen ihrer Zentrumsachsen 7 sich in einem gemeinsamen Schnittpunkt 11 treffen und daß die Stoßwellenrohre 3 gleichen Abstand von diesem Schnittpunkt 11 besitzen. Die Austrittsöffnungen 12 der Stoßwellenrohre 3 liegen damit auf einem Kreis um den Schnittpunkt 11. Die Mittelachsen der von den Stoßwellenrohren 3 ausgehenden Stoßwellen verlaufen entlang den Zentrumsachsen 7. Je nach Ausführungsform treffen die Stoßwellen im Schnittpunkt 11 zeitgleich, was für manche Anwendungsfälle bevorzugt ist, oder aber zeitlich gestaffelt oder versetzt ein. Letztere Ausführungsform kann von Vorteil sein, wenn das Konkrement 1 insgesamt gesehen einer längeren Einwirkungsdauer ausgesetzt werden soll.
Die Feinregulierungseinrichtung 5 umfaßt die Möglichkeit, jedes Stoßwellenrohr 3 einzeln in Richtung der Zentrums- oder Längsachse 7 zu verschieben. Dadurch verändert sich der Abstand zwischen der Stoßwellenrohröffnung 12 und dem gemeinsamen Schnittpunkt 11 der einzelnen Längsachsen 7. Dies ist durch einen Pfeil 5a angedeutet.
Zur Einstellung der Tiefe des Schnittpunkts 11 im Körper des Patienten 19 ermöglicht die Feinregulierrung 5 außerdem ein Verschieben des Halterahmens 4 mit allen auf ihm montierten Stoßwellenrohren 3. Ein Doppelpfeil 5c deutet dies an.
In dem genannten Schnittpunkt 11 ist das Konkrement 1 angeordnet. Im gezeigten Fall handelt es sich um einen Stein in einer Niere 15. Eine ausgezogene Linie 17 symbolisiert die Körperoberfläche des Patienten 19, der vor der Zertrümmerungseinrichtung plaziert ist.
Jedes Stoßwellenrohr 3 umfaßt eine Flachspule 21, die mit einem Anschluß an gemeinsame Masse 23 gelegt ist. Der andere Anschluß der Flachspule 21 ist, zusammengefaßt mit den entsprechenden Anschlüssen anderer Flachspulen 21 desselben Bogens 2a oder 2b, an eine erste Elektrode 25a bzw. 25b einer geeigneten Schaltvorrichtung, wie z. B. einer Funkenstrecke 27a bzw. 27b oder einem Vakuum- oder SF6-Schalter angeschlossen. Eine zweite Elektrrode 29a bzw. 29b der Funkenstrecke 27a bzw. 27b liegt an einem Kondensator 31a, 31b an. Parallel zum Kondensator 31a, 31b liegt ein erster Widerstand 33a bzw. 33b. An dieser Parallelschaltung liegt über einen zweiten, in Reihe geschalteten Widerstand 35a, 35b eine Ladespannung Ua bzw. Ub an. Zwischen den beiden Elektroden 25a, 25b sowie 29a, 29b der Funkenstrecke 27a bzw. 27b liegt eine Steuerelektrode 37a bzw. 37b, mit deren Hilfe die betrreffende Funkenstrecke 27a, 27b gezündet wird.
Zwischen den beiden parallelen Zeilen 2a, 2b von Stoßwellenrohren 3 befindet sich eine Ortungseinrichtung 39, welche zum Empfang und zum Senden von Ultraschallsignalen geeignet ist. Diese dient zum berührungslosen Auffinden der Position des Konkrements 1. Sie ist im vorliegenden Beispiel eine Ultraschall-Lokalisierungseinrichtung. Die Ortungseinrichtung 39 umfaßt eine Parallelanordnung 41 von Ultraschallelementen (vgl. Fig. 1 und 3), die über eine Signalleitung 42 mit einer Sende- und/oder Empfangseinrichtung 43 verbunden ist. Die Anordnung 41 ist schwenkbar an einem Stativ mit einer Haltestange 43a gelagert, durch welche gleichzeitig die Signalleitungen 42 von und zu den Ultraschallwandlerelementen geführt sein können. Dadurch ist die Anordnung 41 um ihre Längsachse drehbar, was durch einen Doppelpfeil 44 gezeigt ist. Eine alternative Ausführungsform zu dieser Anordnung 41 der Ultraschallelemente besteht darin, daß die Ultraschallelemente direkt jedem einzelnen Stoßwellenrohr 3 zugeordnet sind. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Ultraschallwandlerelemente als Flächenarray auszubilden.
Mit Hilfe der Ortungseinrichtung 39 wird der Patient 19 so plaziert, daß sich das zu zerstörende Konkrement 1 im Schnittpunkt 11 der Zentralachsen 7 der Stoßwellenrohre 3 befindet. Die Ankopplung zwischen Stoßwellenrohröffnung 12 und Patient 19 wird über einen mit einem Koppelmedium z. B. Wasser 47 gefüllten, flexiblen Sack 49 (vgl. Fig. 3) hergestellt. Dieser kann insbesondere aus einem elastischen Material mit einer akustischen Impedanz, die der des Wassers ähnlich ist, bestehen. Bevorzugt kommt EPDM-Gummi in Frage. Der Sack 49 ist vorzugsweise am Umfang des Stoßwellenrohrs 3 befestigt. Es ist darauf zu achten, daß der Sack 49 ohne Luftspalt am Körper des Patienten 19 anliegt. Das Anliegen kann durch akustische Kontrollen mit Hilfe der Ultraschalleinrichtung auf Richtigkeit kontrolliert werden. Um den Justieraufwand an den Stoßwellenrohren 3 möglichst gering zu halten, ist es zweckmäßig, die Wand des Sacks 49 so auszubilden, da an den Seiten Falten 51 vorhanden sind. Diese Falten 51 haben eine balgähnliche Funktion und ermöglichen, die Stoßwellenrohre 3 näher oder weiter entfernt vom Patienten 19 zu plazieren sowie Kippbewegungen in sämtliche Richtungen aufzufangen. Damit ändert sich entsprechend die Lage des Schnittpunkts 11 im Patienten 19. Eine individuelle Justierungsänderung der Stoßwellenrohre 3 selbst ist nicht nötig. Dieser Vorteil wird als besonders bedeutsam angesehen.
Die Ankopplung kann auch über ein Wasserbad 52 in einer Wanne erfolgen, in welchem sich der Patient 19 befindet. Die Stoßwellenrohranordnung ist dabei in einer Aussparung in der Wand 52a der Wanne eingesetzt (Fig. 2).
Befindet sich das Konkrement 1 im besagten Schnittpunkt 11, können die Stoßwellen gleichzeitig ausgelöst werden. Die Anzahl der zugeschalteten Stoßwellenrohre 3 hängt von der Größe und Konsistenz des Konkrementes 1 sowie der durch die Anatomie des Patienten vorgegebenen Geometrie ab und ist entsprechend eingestellt. Die einzelnen Stoßwellen durchlaufen auf getrennten Wegen den Wassersack 49 und den Körper bis zum Schnittpunkt 11. Dort treffen sie gleichzeitig zusammen und geben einen Teil ihrer Energie an das Konkrement 1 durch Druck- und Zugeffekt ab. Damit wird dieses zerstört oder zumindest beschädigt. Über die Empfangsmöglichkeit der Ortungseinrichtung 39 für das Konkrement 1 kann aufgrund der reflektierten Schockwelle ein Erfolg des Zertrümmerungsvorgangs kontrolliert werden.
Es sind Anwendungsfälle denkbar, bei denen man die Stoßwellen den vorgegebenen Volumenbereich in dem das Konkrement 1 liegt, in einer einstellbaren zeitlichen Folge durchlaufen läßt. Die Einstellung der zeitlichen Verschiebung ist über die Feinregulierungseinrichtung 5 durch Verändern des Abstands entlang dem Doppelpfeil 5a möglich. Eine andere Variante hierzu ist eine zeitlich verzögerte Auslösung der einzelnen Stoßwellen. Fig. 3 zeigt hierzu ein Ausführungsbeispiel, bei welchem die Steuerelektroden 37a, 37b voneinander getrennt mit einer Steuereinheit 53 verbunden sind. Die Steuereinheit 53 gibt in der gewünschten Reihenfolge Spannungsimpulse auf die Steuerelektroden 37a und 37b der einzelnen Stoßwellenrohre 3 der Reihen 2a bzw. 2b und bewirkt dadurch die Zündvorgänge. Die Einstellung des Abstands zwischen dem Konkrement 1 und der Stoßwellenrohröffnung 12 erfolgt hier also nicht über die mechanische Feinreguliereinrichtung 5, sondern durch zeitlich versetztes Auslösen der einzelnen Stoßwellen. Hierdurch kann die Anordnung der Stoßwellenrohre 3 auf einem Kreisbogen entfallen. Das Ausrichten der Stoßwellenrohre 3 auf das Konkrement 1 muß allerdings nach wie vor gegeben sein.
Die zeitliche Versetzung kann z. B. dadurch realisiert sein, daß jedem Stoßwellenrohr 3 ein eigener Schaltkreis mit einer eigenen Schalteinrichtung 54 und Steuerbauelementen zugeordnet ist, die gemeinsame Steuereinheit 53 betrieben werden. Die Steuereinheit 53 ermöglicht außerdem die Einstellung von Amplitude und Impulsform der einzelnen Stoßwellen. Dadurch wird weiterhin ermöglicht, die Ortung des Konkrements 1 direkt mit Hilfe des Stoßwellenrohrs 3 vorzunehmen, indem die Amplitude der Stoßwelle entsprechend klein eingestellt wird. In Fig. 3 sind hierfür zwei Schalteinrichtungen 54a, 54b eingezeichnet.
Besonders vorteilhaft bei der vorliegenden Erfindung ist, daß in der Regel nicht immer alle Stoßwellenrohre 3 zugeschaltet sein müssen. Dies ermöglicht eine Auswahl der teilnehmenden Stoßwellenrohre 3 so, daß nur diejenigen mit optimalen Strahlungsweg bevorzugt werden. Stoßwellenrohre 3, bei denen Hindernisse, wie z. B. Knochen, in der Stoßwellenlaufstrecke zu beobachten sind, werden bei der Stoßwellenabgabe nicht zugeschaltet.
Fig. 4 zeigt einen Längsschnitt durch ein typisches Ausführungsbeispiel eines Stoßwellenrohrs 3. Der Kondensator 31 liegt mit einem Anschluß an Masse 23, sein anderer Anschluß ist an die zweite Elektrode 29 der Funkenstrecke 27 angeschlossen. Die erste Elektrode 25 der Funkenstrecke 27 ist mit dem Anfang der Flachspule 21 verbunden. Das Ende dieser Flachspule 21 ist auf Masse 23 gelegt. Vor der Flachspule 21 ist eine Isolierfolie 55 angeordnet, welche eine Kupfermembran 57 von der Flachspule 21 elektrisch isoliert. Die Kupfermembran 57 ist randseitig mit einem mit Flüssigkeit, z. B. Wasser gefüllten zylindrischen Rohrstück 59 verbunden. Das Ende des Rohrstücks 59 ist als Stoßwellenrohröffnung 12 bezeichnet. Hier kann direkt der Wassersack 49 anschließen.
Zwischen der ersten und zweiten Elektrode 25 bzw. 29 der Funkenstrecke 27 befindet sich die Steuerelektrode 37. Wird auf diese Steuerelektrode 37 ein Spannungsimpuls gegeben, so wird die Funkenstrecke 27 gezündet und somit leitend. Die im Kondensator 31 gespeicherte Energie entlädt sich in die Flachspule 21, welche damit sehr schnell ein magnetisches Feld aufbaut. In der Kupfermembran 57 wird ein Gegenfeld induziert, welches bewirkt, daß die Kupfermembran 57 von der Flachspule 21 abgestoßen wird. Dieses Ausschlagen der Kupfermembran 57 errzeugt eine Druckwelle im Wasser. Die Druckwelle setzt sich fort bis zur Stoßwellenrohröffnung 12, wobei im Verlauf durch das Rohrstück 59 und danach die Wellenfront an Steilheit gewinnt.
Bei geeigneter Dimensionierung der Komponenten der Stoßwellenrohre 3 ist die Druckamplitude der Stoßwellen im Zielgebiet 1 groß genug, um den gewünschten Effekt der Konkrementzertrümmerung zu erzielen.
Fig. 5 zeigt einen Schnitt längs durch ein Stoßwellenrohr 3 gemäß Fig. 4, an dessen Öffnung 12 eine akustische Sammellinse 61 montiert ist. Die Sammellinse 61 kann in Richtung des Doppelpfeils 63 also entlang der Zentrums- oder Längsachse 7 des Stoßwellenrohrs 3 verschiebbar sein. Bei dieser verschiebbaren Anordnung der Sammelslinse 61 kann dann auf eine Feinregulierung des gesamten Stoßwellenrohrs 3 gemäß Doppelpfeil 5a in Fig. 1 verzichtet werden. Durch das Verschieben der Sammellinse 61 werden auch entsprechend ihre Brennpunkte 65 verschoben, deren Abstand von der Stoßwellenrohröffnung 12 sich somit variieren läßt. In dem körperseitig liegenden Brennpunkt 65 der Sammellinse 61 befindet sich das zu zertrümmernde Konkrement 1. Diese Anordnung der Sammellinse 61 wird zweckmäßigerweise bei allen Stoßwellenrohren 3 vorgenommen. Alternativ hierzu besteht die Möglichkeit, daß sich mehrere oder alle Stoßwellenrohre 3 vor einer gemeinsamen Sammellinse 66 befinden. Eine Anordnung hierzu zeigt Fig. 6. Zwischen vier parallel verlaufenden Stoßwellenrohren 3 und dem Körper des Patienten 19 befindet sich eine einzige Sammellinse 66. Deren Durchmesser ist ausreichend groß, um alle ausgesendeten ebenen Wellen zu erfassen. Bezüglich der Lage des Brennpunktes 65 der Linse 66 und dessen Verschiebbarkeit gilt das gleiche wie für die Anordnung gemäß Fig. 5. Vorteil dieser Lösung ist, daß nicht jedes Stoßwellenrohr 3 individuell ausgerichtet zu werden braucht, sondern lediglich eine Parrallelstellung aller Stoßwellenrohre 3 nötig ist. Die Gesamtanordnung hat nur einen Brennpunkt 65, welcher deckungsgleich zum Konkrement 1 justiert wird.
Fig. 7 zeigt eine Gesamtdarstellung der Zertrümmerungseinrichtung mit einer Auskoppelvorrichtung für die Stoßwellen. Der für den Ein- und Austritt der Stoßwellen in Frage kommende Bereich des Patienten 19 ist mit einer Bauchbinde 67 abgedeckt. Die Bauchbinde 67 liegt luftspaltenlos am Körper des Patienten 19 an und ist mit einer Füllung, z. B. mit Wasser versehen, die die Stoßwellen gut leitet. An der dem Körper abgewandten Seite werden die Stoßwellen von einem flächenhaften Ultraschallempfänger 69 für Transmission aufgefangen. Die Stoßwellenrohre 3 sind an einem gewinkelten Haltearmgestell 71 befestigt, der allseitige Schwenkungen gestattet. Dieses ist vorteilhaft um bei der Zerstörung ausgedehnter Konkremente oder bei Patientenbewegungen während der Behandlung den gemeinsamen Schnittpunkt 11 nachzuführen. Das Haltearmgestell 71 kann dabei fest mit einer Wand des Behandlungsraums verbunden sein. Zu diesem Haltearm 71 können beispielsweise auch die Teile der Feinregulierung 5 gehören, welche die Verschiebung entlang dem Doppelpfeil 5c gestattet.

Claims (6)

1. Einrichtung zum berührungslosen Zertrümmern eines im Körper eines Lebewesens befindlichen Konkrementes, die mit einem Stoßwellengenerator, der ebene Stoßwellen erzeugt, auf ein Zielgebiet im Körper ausrichtbar ist, mit einer dem Stoßwellengenerator zugeordneten akustischen Linse, welche die Stoßwellen über ein Koppelmedium auf einen Fokus im Zielgebiet fokussiert, und mit einer Einrichtung zum Empfang und zur Verarbeitung von akustischen Signalen, die durch Wechselwirkung eines akustischen Sendesignales mit dem Körper des Lebewesens und/oder mit dem Koppelmedium entstehen, wobei der Stoßwellengenerator als Sender für das akustische Sendesignal vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß als Stoßwellengenerator ein an sich bekanntes, die im wesentlichen ebenen Stoßwellen erzeugendes Stoßwellenrohr (3) mit elektrischer Flachspule (21) und davor angeordneter Membran (57) vorgesehen ist.
2. Einrichtung zum berührungslosen Zertrümmern eines im Körper eines Lebewesens befindlichen Konkrementes, die mit einem Stoßwellengenerator, der ebene Stoßwellen erzeugt, auf ein Zielgebiet im Körper ausrichtbar ist, mit einer dem Stoßwellengenerator zugeordneten akustischen Linse, welche die Stoßwellen über ein Koppelmedium auf einen Fokus im Zielgebiet fokussiert, mit einer Einrichtung zum Empfang und zur Verarbeitung von akustischen Signalen, die durch Wechselwirkung eines akustischen Sendesignales mit dem Körper des Lebewesens und/oder mit dem Koppelmedium entstehen, wobei ein Ultraschallwandler als Sender für das akustische Sendesignal vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß als Stoßwellengenerator ein an sich bekanntes, die im wesentlichen ebenen Stoßwellen erzeugendes Stoßwellenrohr (3) mit elektrischer Flachspule (21) und davor angeordneter Membran (57) vorgesehen ist.
3. Zertrümmerungseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Empfang und zur Verarbeitung von akustischen Signalen eine Parallelanordnung (41) von Ultraschallelementen (Ultraschall-Array) umfaßt, die um ihre Längsachse drehverstellbar ist (Fig. 3).
4. Zertrümmerungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Empfang und zur Verarbeitung von akustischen Signalen neben dem auf das Zielgebiet (1) ausgerichteten Stoßwellenrohr (3) angeordnet ist (Fig. 3).
5. Zertrümmerungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Empfang und zur Verarbeitung von akustischen Signalen einen Ultraschallempfänger (69) für Transmission (Flächen-Array) umfaßt (Fig. 7).
6. Zertrümmerungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Empfang und zur Verarbeitung von akustischen Signalen ein Flächen-Array für Reflexion umfaßt.
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