DE3328039C2 - Einrichtung zum beruehrungslosen zertruemmern eines im koerper eines lebewesens befindlichen konkrements - Google Patents
Einrichtung zum beruehrungslosen zertruemmern eines im koerper eines lebewesens befindlichen konkrementsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum berührungslosen
Zertrümmern eines im Körper eines Lebewesens befindlichen Konkrementes
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruches
1 bzw. des Patentanspruches 2.
Einrichtungen dieser Art werden in der Medizin eingesetzt,
z. B. zum Zerstören von Steinen in der Niere des Menschen. Sie
sind besonders vorteilhaft, da sie jeglichen Eingriff in den
Körper vermeiden. Es ist nicht notwendig, operativ vorzugehen.
Auch das Heranführen von Sonden und Geräten an das Konkrement
entfällt. Eine Gefährdung durch Infektionen oder Verletzungen,
z. B. beim Einführen der Sonde oder bei Operationen, kann beim
berührungslosen Zertrümmern nicht auftreten.
Eine Einrichtung der eingangs erwähnten Art ist in der DE-AS
23 51 247 beschrieben. Hier wird in einer Fokussierungskammer,
die als halbförmiger Rotationsellipsoid ausgebildet ist, in
einem ersten Brennpunkt eine Funkenentladung zwischen zwei
Elektroden herbeigeführt. Diese verursacht eine Stoßwelle,
deren Wellenfront sich nach allen Seiten, d. h. kugelförmig
ausbreitet.
An der Wand des Rotationsellipsoids werden die
Wellen reflektiert. Sie sammeln sich im zweiten Brennpunkt
des Rotationsellipsoids. In diesem zweiten Brennpunkt,
in dem das Konkrement plaziert ist, treffen die
reflektierten Wellen gleichzeitig ein. Unter dem gebündelten
Anprall der Stoßwellen wird das Konkrement
zerstört. Die Ankopplung zwischen der einen Ellipsoidenhälfte
und dem Körper, in welchem sich das Konkrement
befindet, geschieht über eine dünne Folie, die luftspaltlos
am Körper anliegt. Die Fokussierungskammer ist
mit Wasser gefüllt.
Diese Einrichtung bringt den Nachteil mit sich, daß
Änderungen der Schockwellenenergie nur in geringen
Grenzen und nur mit einem erheblichen apparativen Aufwand
durch Änderung des Abstands der Unterwasserelektroden
möglich sind. Weiterhin ist nachteilig, daß der
gegenseitige Abstand der Elektroden zur Erzeugung von
intensitätsstarken Schockwellen in der Regel einige
Millimeter betragen muß, wodurch die Schockwellenquelle
keine punktförmige Geometrie besitzt und Abbildungsfehler
bei der Fokussierung entstehen können. Außerdem
nutzen sich die Unterwasserelektroden bei jeder Entladung
stark ab, so daß ihre Lebensdauer begrenzt ist, was
eine regelmäßige Wartung der Einrichtung erforderlich
macht.
Obengenannte Umstände sind bereits in der DE-OS
25 38 960 erkannt. Gemäß dieser Druckschrift können
die zitierten Nachteile dadurch behoben werden, daß
anstelle der Funkenstrecke ein außerhalb der Fokussierungskammer
befindlicher Riesenimpulslaser eingesetzt
wird. Dessen Strahl wird durch einen Strahlteiler aufgeweitet
und dann durch ein in der Wand der Fokussierungskammer
befindliches Linsensystem in einem Brennpunkt
der rotationselliptischen Fokussierungskammer vereinigt.
Hier wird eine Schockwelle ausgelöst, z. B. durch
Konzentration des Energiebündels auf einen absorbierenden
Stift oder eine stark absorbierende Flüssigkeit.
Auch bei dieser Einrichtung wird ein schwierig herzustellender
rotationselliptischer Reflexionskörper verwendet.
Außerdem ist der Wirrkungsgrad einer solchen Einrichtung
mit Laser als gering anzusehen. Weiterhin muß
angeführt werden, daß die Abstrahlgeometrie ein für
allemal festgelegt ist, und daß das Umgehen von z. B.
Rippen oder anderen Knochen nicht möglich ist, so daß
eine Anpassung an die Körperanatomie nur beschränkt
möglich ist.
In der DE-OS 29 02 331 ist ein Gerät zur transkutanen,
unblutigen Verödung von kleinen retikulären und Besenreiser-Varicen
beschrieben. Als Wellengeneratoren sind
gleichzeitig ansteuerbare Ultraschallelemente verwendet,
die parabolisch angeordnet sind, damit sich ihre Schallenergien
in einem Brennpunkt treffen, in dem die zu zerstörende
Varice plaziert ist. Die gesamte Anordnung der
Ultraschallelemente ist mittels eines Schneckenantriebes
und einer Stellschraube längsverschiebbar. Hierdurch
können verschiedene Abstände des Brennpunkts vom Applikatorende
eingestellt werden. Bei diesem Gerät ist die
Leistung der Ultraschallkristalle zum Zertrümmern von
Konkrementen im tiefen Innern eines menschlichen Körpers
nicht ausreichend. Die genaue Einstellung der einzelnen
Ultraschallschwinger sowohl hinsichtlich des Ortes als
auch der Energie ist daher unkritisch. Ein Abschalten
einzelner Ultraschallkristalle zwecks Einstellung der
Ultraschallenergie im Brennpunkt ist nicht vorgesehen.
In der DE-OS 31 19 295 ist eine Einrichtung zum Zerstören
von Konkrementen in Körperhöhlen unter Zuhilfenahme
eines großflächigen Ultraschallwandlers als
Schwingungserzeuger beschrieben. Es kommt ein fokussierender
Ultraschallwandler mit einer Pulsspitzenleistung von wenigstens
100 kW zur Anwendung. Hier besteht die Möglichkeit, verschiedene
Zonen des Körpers, die auf dem Schallweg zum Konkrement
liegen und dabei stören, durch Verändern der Abstrahlfläche
auszublenden. Es wird auch eine Ausführungsform dargestellt,
bei der einzelne ringförmige Ultraschallelemente, die
den Wandler bilden, auf einer Kugeloberfläche angeordnet sind.
Weiter ist der Gedanke offenbart, einen Ultraschallwandler zu
verwenden, der zunächst ebene Schockwellen erzeugt, die mittels
einer akustischen Linse fokussiert werden. Außerdem sind
eine Einrichtung zum Empfang und zur Verarbeitung von akustischen
Signalen, die durch Wechselwirkung eines akustischen
Sendesignales mit dem Körper des Lebewesens oder dem Koppelmedium
entstehen, und eine Einrichtung zum Senden des akustischen
Sendesignales vorgesehen, wobei es sich bei der Einrichtung
zum Senden um den Ultraschallwandler selbst oder einen
gemäß der DE-AS 27 22 252 zusätzlich vorgesehenen Ultraschallwandler
handelt. Über eine Veränderung der Leistung entsprechend
der Art und Tiefenlage des Konkrementes ist nichts ausgesagt.
Außerdem dürfte der Aufwand für eine solche Einrichtung,
insbesondere im Hinblick auf die Ausbildung der ringförmigen
Ultraschallelemente, beträchtlich sein.
Außerdem ist anzumerken, daß bei solchen Ultraschallgeräten
nur begrenzte Spitzenleistungen der abgestrahlten Schallenergie
möglich sind. Darüber hinaus ist bei einem solchen Gerät
eine große Anzahl von Ultraschallwandlern erforderlich, was
hohen Montage- und Steueraufwand erfordert. Außerdem ist bei
Ultraschallwandlern ein unerwünschtes pulsförmiges Unterschwingen
zu beobachten, das nur mit erheblichem Aufwand zu
reduzieren ist.
In der DE-AS 27 22 252 ist eine Einrichtung zur räumlichen
Ortung von Konkrementen beschrieben, wobei die Einrichtung
integriert ist in einen Zertrümmerer von Konkrementen. Dieser
sogenannte Lithotripter umfaßt ein Koppelgerät in Form eines
Ellipsoiden mit einer Stoßwellenquelle im Brennpunkt. An der
Wand des Koppelgerätes sind sowohl Ultraschallsender als auch
Ultraschallempfänger angeordnet. Die Ultraschallgeräte sind so
ausgerrichtet, daß sich der gemeinsame Schnittpunkt ihrer abstrahlenden
Wellen im körperseitigen, zweiten Brennpunkt des
Ellipsoiden überschneiden.
In der DE-OS 29 13 251 ist eine Vorrichtung zur Zertrümmerung
von Nierensteinen oder dergleichen beschrieben. Der Stoßwellengenerator
ist in einem geschlossenen, mit Wasser gefüllten
Gehäuse untergebracht. Ein die Stoßwelle reflektierender Reflektor
ist dem Stoßwellengenerator zugeordnet. Die Ankopplung
der Stoßwelle an den Körper des Patienten erfolgt über einen
verformbaren, nachgiebigen Sack oder Beutel. Der Sack ist mit
einem, die Stoßwelle gut leitenden Medium, z. B. Wasser, gefüllt.
Die beschriebene Vorrichtung umfaßt einen Reflektor,
bei welchem Abbildungsfehler nicht unwahrscheinlich sind.
In der Zeitschrift "Akustische Beihefte", 1962, Heft 1, Seiten
185 bis 202, ist der Aufbau eines sogenannten "Stoßwellenrohres",
wie es im Prinzip in der vorliegenden Erfindung verwendet
wird,beschrieben. Vor einer Flachspule, durch eine Isolierfolie
getrennt, befindet sich eine Kupfermembran. An diese
Kupfermembran schließt ein mit Wasser gefülltes Rohr an. Durch
Anlegen einer Spannung im Bereich von 2 bis 20 kV an die
Flachspule wird in der Kupfermembran ein Magnetfeld induziert,
welches Abstoßkräfte bewirkt, die die Membran von der Spule
wegdrücken. Hierdurch entsteht eine ebene Schockwelle, die im
wassergefüllten Rohr zu einer steilen Stoßwelle wird und am
Rohrende für Experimente zur Verfügung steht. Eingesetzt wird
ein solches Stoßwellenrohr z. B. zu Stoffuntersuchungen in der
Chemie.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Einrichtung
der eingangs genannten Art anzugeben, die eine Ortungseinrichtung
für das Konkrement im Inneren des Lebewesens aufweist,
die in Verbindung mit einem besonders vorteilhaft
gewählten Stoßwellengenerator besonders zweckmäßig und genau
arbeitet.
Diese Aufgabe wird bei einer Einrichtung gemäß dem Oberbegriff nach einer ersten Ausführungsform erfindungsgemäß
durch die Merkmale des kennzeichnenden Teiles des
Patentanspruches 1 gelöst.
Nach einer zweiten Ausführungsform wird diese Aufgabe erfindungsgemäß
durch die Merkmale des kennzeichnenden Teiles des
Patentanspruches 2 gelöst.
Die Ortungseinrichtung nach diesen beiden Ausführungsformen
errmöglicht das Auffinden des Konkrementes unter gleichzeitiger
Fokussierung des Stoßwellenrohres auf das Konkrement. Hierbei
kann auch mehr als ein Stoßwellenrohr eingesetzt sein. Der
Justieraufwand am Stoßwellenrohr wird dadurch vermindert, was
gleichzeitig eine Zeitersparnis bei der Behandlung von Patienten
bedeutet.
Die Erfindung wird anhand
der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
und anhand der Zeichnungen
näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Aufriß einer Zertrümmerungseinrichtung nach
der Erfindung mit acht Stoßwellenrohren und
mit einem Ultraschallortungssystem,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II durch
die Einrichtung nach Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III durch
die Einrichtung nach Fig. 1,
Fig. 4 ein Stoßwellenrohr nach dem Stand der Technik,
Fig. 5 einen Längsschnitt durch ein Stoßwellenrohr,
dem eine Linse beigeordnet ist,
Fig. 6 einen Längsschnitt durch mehrere Stoßwellenrohre,
denen eine gemeinsame Linse beigeordnet
ist, und
Fig. 7 einen Schnitt entsprechend Fig. 3 mit einem
stehenden Patienten und mit einer Stoßwellen-
Auskoppeleinrichtung.
Fig. 1 bis 3 zeigen den Ausschnitt einer Einrichtung
zum berührungslosen Zertrümmern eines im Körper
eines Lebewesens befindlichen Konkrements 1. Die Einrichtung
umfaßt zwei bogenförmige Zeilen 2a und 2b zu
je vier an sich bekannten Stoßwellenrohren 3. Die zwei
Zeilen 2a, 2b liegen auf einer Kugeloberfläche, und die
Stoßwellenrohre 3 sind nebeneinander plaziert, wozu ein
Halterahmen 4 dienen kann. Sie liegen jedoch nicht zu
dicht, so daß noch eine mechanische Feinregulierungseinrichtung
5, z. B. mehrere Führungen mit feingängiger
Spindel, bequem untergebracht und bedient werden können.
Bei der Anordnung mehrerer identischer, zylindrischer
Stoßwellenrohre 3 sollte darauf geachtet werden, daß die
Verlängerungen ihrer Zentrumsachsen 7 sich in einem
gemeinsamen Schnittpunkt 11 treffen und daß die
Stoßwellenrohre 3 gleichen Abstand von diesem Schnittpunkt
11 besitzen. Die Austrittsöffnungen 12 der Stoßwellenrohre
3 liegen damit auf einem Kreis um den
Schnittpunkt 11. Die Mittelachsen der von den Stoßwellenrohren
3 ausgehenden Stoßwellen verlaufen entlang
den Zentrumsachsen 7. Je nach Ausführungsform treffen
die Stoßwellen im Schnittpunkt 11 zeitgleich, was für
manche Anwendungsfälle bevorzugt ist, oder aber zeitlich
gestaffelt oder versetzt ein. Letztere Ausführungsform
kann von Vorteil sein, wenn das Konkrement 1 insgesamt
gesehen einer längeren Einwirkungsdauer ausgesetzt
werden soll.
Die Feinregulierungseinrichtung 5 umfaßt die Möglichkeit,
jedes Stoßwellenrohr 3 einzeln in Richtung der
Zentrums- oder Längsachse 7 zu verschieben. Dadurch verändert
sich der Abstand zwischen der Stoßwellenrohröffnung
12 und dem gemeinsamen Schnittpunkt 11 der einzelnen
Längsachsen 7. Dies ist durch einen Pfeil 5a angedeutet.
Zur Einstellung der Tiefe des Schnittpunkts 11 im Körper
des Patienten 19 ermöglicht die Feinregulierrung 5 außerdem
ein Verschieben des Halterahmens 4 mit allen auf ihm
montierten Stoßwellenrohren 3. Ein Doppelpfeil 5c deutet
dies an.
In dem genannten Schnittpunkt 11 ist das Konkrement 1
angeordnet. Im gezeigten Fall handelt es sich um einen
Stein in einer Niere 15. Eine ausgezogene Linie 17
symbolisiert die Körperoberfläche des Patienten 19, der
vor der Zertrümmerungseinrichtung plaziert ist.
Jedes Stoßwellenrohr 3 umfaßt eine Flachspule 21, die
mit einem Anschluß an gemeinsame Masse 23 gelegt ist.
Der andere Anschluß der Flachspule 21 ist, zusammengefaßt
mit den entsprechenden Anschlüssen anderer Flachspulen
21 desselben Bogens 2a oder 2b, an eine erste
Elektrode 25a bzw. 25b einer geeigneten Schaltvorrichtung,
wie z. B. einer Funkenstrecke 27a bzw. 27b oder
einem Vakuum- oder SF6-Schalter angeschlossen. Eine
zweite Elektrrode 29a bzw. 29b der Funkenstrecke 27a bzw.
27b liegt an einem Kondensator 31a, 31b an. Parallel zum
Kondensator 31a, 31b liegt ein erster Widerstand 33a
bzw. 33b. An dieser Parallelschaltung liegt über einen
zweiten, in Reihe geschalteten Widerstand 35a, 35b
eine Ladespannung Ua bzw. Ub an. Zwischen den beiden
Elektroden 25a, 25b sowie 29a, 29b der Funkenstrecke 27a
bzw. 27b liegt eine Steuerelektrode 37a bzw. 37b, mit
deren Hilfe die betrreffende Funkenstrecke 27a, 27b
gezündet wird.
Zwischen den beiden parallelen Zeilen 2a, 2b von Stoßwellenrohren
3 befindet sich eine Ortungseinrichtung 39,
welche zum Empfang und zum Senden von Ultraschallsignalen
geeignet ist. Diese dient zum berührungslosen
Auffinden der Position des Konkrements 1. Sie ist im
vorliegenden Beispiel eine Ultraschall-Lokalisierungseinrichtung.
Die Ortungseinrichtung 39 umfaßt eine
Parallelanordnung 41 von Ultraschallelementen (vgl.
Fig. 1 und 3), die über eine Signalleitung 42 mit
einer Sende- und/oder Empfangseinrichtung 43 verbunden
ist. Die Anordnung 41 ist schwenkbar an einem Stativ mit
einer Haltestange 43a gelagert, durch welche
gleichzeitig die Signalleitungen 42 von und zu den
Ultraschallwandlerelementen geführt sein können.
Dadurch ist die Anordnung 41 um ihre Längsachse drehbar,
was durch einen Doppelpfeil 44 gezeigt ist. Eine
alternative Ausführungsform zu dieser Anordnung 41 der
Ultraschallelemente besteht darin, daß die
Ultraschallelemente direkt jedem einzelnen
Stoßwellenrohr 3 zugeordnet sind. Eine weitere
Möglichkeit besteht darin, die Ultraschallwandlerelemente
als Flächenarray auszubilden.
Mit Hilfe der Ortungseinrichtung 39 wird der Patient 19
so plaziert, daß sich das zu zerstörende Konkrement 1 im
Schnittpunkt 11 der Zentralachsen 7 der Stoßwellenrohre
3 befindet. Die Ankopplung zwischen Stoßwellenrohröffnung
12 und Patient 19 wird über einen mit einem Koppelmedium
z. B. Wasser 47 gefüllten, flexiblen Sack 49
(vgl. Fig. 3) hergestellt. Dieser kann insbesondere aus
einem elastischen Material mit einer akustischen
Impedanz, die der des Wassers ähnlich ist, bestehen.
Bevorzugt kommt EPDM-Gummi in Frage. Der Sack 49 ist
vorzugsweise am Umfang des Stoßwellenrohrs 3 befestigt.
Es ist darauf zu achten, daß der Sack 49 ohne Luftspalt
am Körper des Patienten 19 anliegt. Das Anliegen kann
durch akustische Kontrollen mit Hilfe der Ultraschalleinrichtung
auf Richtigkeit kontrolliert werden. Um den
Justieraufwand an den Stoßwellenrohren 3 möglichst gering
zu halten, ist es zweckmäßig, die Wand des Sacks 49 so
auszubilden, da an den Seiten Falten 51 vorhanden sind.
Diese Falten 51 haben eine balgähnliche Funktion und ermöglichen,
die Stoßwellenrohre 3 näher oder weiter entfernt
vom Patienten 19 zu plazieren sowie Kippbewegungen
in sämtliche Richtungen aufzufangen. Damit ändert sich
entsprechend die Lage des Schnittpunkts 11 im Patienten
19. Eine individuelle Justierungsänderung der Stoßwellenrohre
3 selbst ist nicht nötig. Dieser Vorteil
wird als besonders bedeutsam angesehen.
Die Ankopplung kann auch über ein Wasserbad 52 in einer
Wanne erfolgen, in welchem sich der Patient 19 befindet.
Die Stoßwellenrohranordnung ist dabei in einer Aussparung
in der Wand 52a der Wanne eingesetzt (Fig. 2).
Befindet sich das Konkrement 1 im besagten Schnittpunkt
11, können die Stoßwellen gleichzeitig ausgelöst werden.
Die Anzahl der zugeschalteten Stoßwellenrohre 3 hängt
von der Größe und Konsistenz des Konkrementes 1 sowie
der durch die Anatomie des Patienten vorgegebenen Geometrie
ab und ist entsprechend eingestellt. Die einzelnen
Stoßwellen durchlaufen auf getrennten Wegen den
Wassersack 49 und den Körper bis zum Schnittpunkt 11.
Dort treffen sie gleichzeitig zusammen und geben einen
Teil ihrer Energie an das Konkrement 1 durch Druck- und
Zugeffekt ab. Damit wird dieses zerstört oder zumindest
beschädigt. Über die Empfangsmöglichkeit der Ortungseinrichtung
39 für das Konkrement 1 kann aufgrund der
reflektierten Schockwelle ein Erfolg des Zertrümmerungsvorgangs
kontrolliert werden.
Es sind Anwendungsfälle denkbar, bei denen man die Stoßwellen
den vorgegebenen Volumenbereich in dem das Konkrement
1 liegt, in einer einstellbaren zeitlichen Folge
durchlaufen läßt. Die Einstellung der zeitlichen Verschiebung
ist über die Feinregulierungseinrichtung 5
durch Verändern des Abstands entlang dem Doppelpfeil
5a möglich. Eine andere Variante hierzu ist eine zeitlich
verzögerte Auslösung der einzelnen Stoßwellen.
Fig. 3 zeigt hierzu ein Ausführungsbeispiel, bei
welchem die Steuerelektroden 37a, 37b voneinander getrennt
mit einer Steuereinheit 53 verbunden sind. Die
Steuereinheit 53 gibt in der gewünschten Reihenfolge
Spannungsimpulse auf die Steuerelektroden 37a und 37b
der einzelnen Stoßwellenrohre 3 der Reihen 2a bzw. 2b
und bewirkt dadurch die Zündvorgänge. Die Einstellung
des Abstands zwischen dem Konkrement 1 und der Stoßwellenrohröffnung
12 erfolgt hier also nicht über die
mechanische Feinreguliereinrichtung 5, sondern durch
zeitlich versetztes Auslösen der einzelnen Stoßwellen.
Hierdurch kann die Anordnung der Stoßwellenrohre 3 auf
einem Kreisbogen entfallen. Das Ausrichten der Stoßwellenrohre
3 auf das Konkrement 1 muß allerdings nach
wie vor gegeben sein.
Die zeitliche Versetzung kann z. B. dadurch realisiert
sein, daß jedem Stoßwellenrohr 3 ein eigener Schaltkreis
mit einer eigenen Schalteinrichtung 54 und Steuerbauelementen
zugeordnet ist, die gemeinsame Steuereinheit
53 betrieben werden. Die Steuereinheit 53 ermöglicht
außerdem die Einstellung von Amplitude und
Impulsform der einzelnen Stoßwellen. Dadurch wird
weiterhin ermöglicht, die Ortung des Konkrements 1
direkt mit Hilfe des Stoßwellenrohrs 3 vorzunehmen, indem
die Amplitude der Stoßwelle entsprechend klein eingestellt
wird. In Fig. 3 sind hierfür zwei Schalteinrichtungen
54a, 54b eingezeichnet.
Besonders vorteilhaft bei der vorliegenden Erfindung
ist, daß in der Regel nicht immer alle Stoßwellenrohre 3
zugeschaltet sein müssen. Dies ermöglicht eine Auswahl
der teilnehmenden Stoßwellenrohre 3 so, daß nur diejenigen
mit optimalen Strahlungsweg bevorzugt werden.
Stoßwellenrohre 3, bei denen Hindernisse, wie z. B.
Knochen, in der Stoßwellenlaufstrecke zu beobachten
sind, werden bei der Stoßwellenabgabe nicht zugeschaltet.
Fig. 4 zeigt einen Längsschnitt durch ein typisches
Ausführungsbeispiel eines Stoßwellenrohrs 3. Der Kondensator
31 liegt mit einem Anschluß an Masse 23, sein
anderer Anschluß ist an die zweite Elektrode 29 der
Funkenstrecke 27 angeschlossen. Die erste Elektrode 25
der Funkenstrecke 27 ist mit dem Anfang der Flachspule
21 verbunden. Das Ende dieser Flachspule 21 ist auf
Masse 23 gelegt. Vor der Flachspule 21 ist eine
Isolierfolie 55 angeordnet, welche eine Kupfermembran 57
von der Flachspule 21 elektrisch isoliert. Die
Kupfermembran 57 ist randseitig mit einem mit
Flüssigkeit, z. B. Wasser gefüllten zylindrischen Rohrstück
59 verbunden. Das Ende des Rohrstücks 59 ist als
Stoßwellenrohröffnung 12 bezeichnet. Hier kann direkt
der Wassersack 49 anschließen.
Zwischen der ersten und zweiten Elektrode 25 bzw. 29 der
Funkenstrecke 27 befindet sich die Steuerelektrode 37.
Wird auf diese Steuerelektrode 37 ein Spannungsimpuls
gegeben, so wird die Funkenstrecke 27 gezündet und somit
leitend. Die im Kondensator 31 gespeicherte Energie entlädt
sich in die Flachspule 21, welche damit sehr
schnell ein magnetisches Feld aufbaut. In der Kupfermembran
57 wird ein Gegenfeld induziert, welches bewirkt,
daß die Kupfermembran 57 von der Flachspule 21
abgestoßen wird. Dieses Ausschlagen der Kupfermembran
57 errzeugt eine Druckwelle im Wasser. Die Druckwelle
setzt sich fort bis zur Stoßwellenrohröffnung 12, wobei
im Verlauf durch das Rohrstück 59 und danach die Wellenfront
an Steilheit gewinnt.
Bei geeigneter Dimensionierung der Komponenten der Stoßwellenrohre
3 ist die Druckamplitude der Stoßwellen im
Zielgebiet 1 groß genug, um den gewünschten Effekt der
Konkrementzertrümmerung zu erzielen.
Fig. 5 zeigt einen Schnitt längs durch ein Stoßwellenrohr
3 gemäß Fig. 4, an dessen Öffnung 12 eine
akustische Sammellinse 61 montiert ist. Die Sammellinse
61 kann in Richtung des Doppelpfeils 63 also entlang der
Zentrums- oder Längsachse 7 des Stoßwellenrohrs 3 verschiebbar
sein. Bei dieser verschiebbaren Anordnung der
Sammelslinse 61 kann dann auf eine Feinregulierung des
gesamten Stoßwellenrohrs 3 gemäß Doppelpfeil 5a in Fig. 1
verzichtet werden. Durch das Verschieben der Sammellinse
61 werden auch entsprechend ihre Brennpunkte 65
verschoben, deren Abstand von der Stoßwellenrohröffnung
12 sich somit variieren läßt. In dem körperseitig
liegenden Brennpunkt 65 der Sammellinse 61 befindet sich
das zu zertrümmernde Konkrement 1. Diese Anordnung der
Sammellinse 61 wird zweckmäßigerweise bei allen
Stoßwellenrohren 3 vorgenommen. Alternativ hierzu besteht
die Möglichkeit, daß sich mehrere oder alle Stoßwellenrohre
3 vor einer gemeinsamen Sammellinse 66 befinden.
Eine Anordnung hierzu zeigt Fig. 6. Zwischen
vier parallel verlaufenden Stoßwellenrohren 3 und dem
Körper des Patienten 19 befindet sich eine einzige
Sammellinse 66. Deren Durchmesser ist ausreichend groß,
um alle ausgesendeten ebenen Wellen zu erfassen. Bezüglich
der Lage des Brennpunktes 65 der Linse 66 und dessen
Verschiebbarkeit gilt das gleiche wie für die Anordnung
gemäß Fig. 5. Vorteil dieser Lösung ist, daß nicht
jedes Stoßwellenrohr 3 individuell ausgerichtet zu werden
braucht, sondern lediglich eine Parrallelstellung aller
Stoßwellenrohre 3 nötig ist. Die Gesamtanordnung hat nur
einen Brennpunkt 65, welcher deckungsgleich zum Konkrement
1 justiert wird.
Fig. 7 zeigt eine Gesamtdarstellung der Zertrümmerungseinrichtung
mit einer Auskoppelvorrichtung für die Stoßwellen.
Der für den Ein- und Austritt der Stoßwellen in
Frage kommende Bereich des Patienten 19 ist mit einer
Bauchbinde 67 abgedeckt. Die Bauchbinde 67 liegt luftspaltenlos
am Körper des Patienten 19 an und ist mit
einer Füllung, z. B. mit Wasser versehen, die die Stoßwellen
gut leitet. An der dem Körper abgewandten Seite
werden die Stoßwellen von einem flächenhaften Ultraschallempfänger
69 für Transmission aufgefangen. Die
Stoßwellenrohre 3 sind an einem gewinkelten Haltearmgestell
71 befestigt, der allseitige Schwenkungen gestattet.
Dieses ist vorteilhaft um bei der Zerstörung
ausgedehnter Konkremente oder bei Patientenbewegungen
während der Behandlung den gemeinsamen Schnittpunkt 11
nachzuführen. Das Haltearmgestell 71 kann dabei fest mit
einer Wand des Behandlungsraums verbunden sein. Zu
diesem Haltearm 71 können beispielsweise auch die Teile
der Feinregulierung 5 gehören, welche die Verschiebung
entlang dem Doppelpfeil 5c gestattet.
Claims (6)
1. Einrichtung zum berührungslosen Zertrümmern eines im Körper
eines Lebewesens befindlichen Konkrementes, die mit einem
Stoßwellengenerator, der ebene Stoßwellen erzeugt, auf ein
Zielgebiet im Körper ausrichtbar ist, mit einer dem Stoßwellengenerator
zugeordneten akustischen Linse, welche die Stoßwellen
über ein Koppelmedium auf einen Fokus im Zielgebiet
fokussiert, und mit einer Einrichtung zum Empfang und zur Verarbeitung
von akustischen Signalen, die durch Wechselwirkung
eines akustischen Sendesignales mit dem Körper des Lebewesens
und/oder mit dem Koppelmedium entstehen, wobei der Stoßwellengenerator
als Sender für das akustische Sendesignal vorgesehen
ist, dadurch gekennzeichnet, daß als
Stoßwellengenerator ein an sich bekanntes, die im wesentlichen
ebenen Stoßwellen erzeugendes Stoßwellenrohr (3) mit elektrischer
Flachspule (21) und davor angeordneter Membran (57) vorgesehen
ist.
2. Einrichtung zum berührungslosen Zertrümmern eines im Körper
eines Lebewesens befindlichen Konkrementes, die mit einem
Stoßwellengenerator, der ebene Stoßwellen erzeugt, auf ein
Zielgebiet im Körper ausrichtbar ist, mit einer dem Stoßwellengenerator
zugeordneten akustischen Linse, welche die Stoßwellen
über ein Koppelmedium auf einen Fokus im Zielgebiet
fokussiert, mit einer Einrichtung zum Empfang und zur Verarbeitung
von akustischen Signalen, die durch Wechselwirkung
eines akustischen Sendesignales mit dem Körper des Lebewesens
und/oder mit dem Koppelmedium entstehen, wobei ein Ultraschallwandler
als Sender für das akustische Sendesignal vorgesehen
ist, dadurch gekennzeichnet,
daß als Stoßwellengenerator ein an sich bekanntes, die im
wesentlichen ebenen Stoßwellen erzeugendes Stoßwellenrohr (3)
mit elektrischer Flachspule (21) und davor angeordneter Membran
(57) vorgesehen ist.
3. Zertrümmerungseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Einrichtung zum Empfang und zur Verarbeitung von akustischen
Signalen eine Parallelanordnung (41) von Ultraschallelementen
(Ultraschall-Array) umfaßt, die um ihre
Längsachse drehverstellbar ist (Fig. 3).
4. Zertrümmerungseinrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung zum Empfang und zur Verarbeitung von akustischen
Signalen neben dem
auf das Zielgebiet (1) ausgerichteten Stoßwellenrohr
(3) angeordnet ist (Fig. 3).
5. Zertrümmerungseinrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung zum Empfang und zur Verarbeitung von akustischen
Signalen
einen Ultraschallempfänger (69) für Transmission (Flächen-Array)
umfaßt (Fig. 7).
6. Zertrümmerungseinrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung zum Empfang und zur Verarbeitung von akustischen
Signalen ein Flächen-Array
für Reflexion umfaßt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19833328039 DE3328039C2 (de) | 1983-08-03 | 1983-08-03 | Einrichtung zum beruehrungslosen zertruemmern eines im koerper eines lebewesens befindlichen konkrements |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19833328039 DE3328039C2 (de) | 1983-08-03 | 1983-08-03 | Einrichtung zum beruehrungslosen zertruemmern eines im koerper eines lebewesens befindlichen konkrements |
Publications (2)
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|---|---|
| DE3328039A1 DE3328039A1 (de) | 1985-02-21 |
| DE3328039C2 true DE3328039C2 (de) | 1993-11-04 |
Family
ID=6205682
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE19833328039 Expired - Lifetime DE3328039C2 (de) | 1983-08-03 | 1983-08-03 | Einrichtung zum beruehrungslosen zertruemmern eines im koerper eines lebewesens befindlichen konkrements |
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| Country | Link |
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