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DE3326085C2 - Schutzhandschuh - Google Patents

Schutzhandschuh

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Publication number
DE3326085C2
DE3326085C2 DE19833326085 DE3326085A DE3326085C2 DE 3326085 C2 DE3326085 C2 DE 3326085C2 DE 19833326085 DE19833326085 DE 19833326085 DE 3326085 A DE3326085 A DE 3326085A DE 3326085 C2 DE3326085 C2 DE 3326085C2
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DE
Germany
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chambers
protective glove
glove according
hand
cuff
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Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19833326085
Other languages
English (en)
Other versions
DE3326085A1 (de
Inventor
Werner 7000 Stuttgart Maier
Original Assignee
Reusch & Sohn Verwaltungsgesellschaft mbH, 7430 Metzingen
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Reusch & Sohn Verwaltungsgesellschaft mbH, 7430 Metzingen filed Critical Reusch & Sohn Verwaltungsgesellschaft mbH, 7430 Metzingen
Priority to DE19833326085 priority Critical patent/DE3326085C2/de
Publication of DE3326085A1 publication Critical patent/DE3326085A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3326085C2 publication Critical patent/DE3326085C2/de
Expired legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A41WEARING APPAREL
    • A41DOUTERWEAR; PROTECTIVE GARMENTS; ACCESSORIES
    • A41D19/00Gloves
    • A41D19/015Protective gloves
    • A41D19/01523Protective gloves absorbing shocks or vibrations

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Gloves (AREA)

Abstract

Bei einem Handschuh, der zwischen einer sich an die Hand anlegenden inneren Lage und einer die Oberfläche bildenden äußeren Lage einen in Kammern (8-12, 18, 19, 21, 22, 24-27, 29, 31-33) unterteilten, mit Luft füllbaren Hohlraum aufweist, ist der Hohlraum auf den die Außenseite der Hand abdeckenden Bereich begrenzt. Die Kammern sind bis auf als Drosselstellen für den Luftdurchtritt ausgebildete Schleusen (13-16, 20, 23, 28, 30, 34) voneinander getrennt. Am Übergang von den den Handrücken bedeckenden Kammern (8-12) zu den die Finger bedeckenden Kammern (18, 19, 21, 22, 24-27) sowie im Bereich der Gelenke zwischen dem ersten und zweiten Fingerknochen ist je eine Einschnürung (17, 20, 23, 28, 30) zwischen den aneinander angrenzenden Kammern vorgesehen. Die im Bereich einer Stulpe (1) liegenden Kammern (32, 33) liegen in einem die Aufnahme einer Pumpe (36, 37) gestattenden Abstand voneinander.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Schutzhandschuh gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Bei einem bekannten, der thermischen Isolierung dienenden Schutzhandschuh dieser Art (US-PS 28 42 771) wird der Hohlraum durch den Zwischenraum zwischen den beiden aus Gummi bestehenden Wandungen eines doppelwandigen Einsatzes gebildet, der, abgesehen von einer fehlenden Stulpe, die Form des Handschuhes hat. Dieser Einsatz enthält einen aus einem Wollgewebe bestehenden, im Gebrauch an der Hand anliegenden Innenteil, der ebenfalls die Form des Handschuhes hat, sowie einen zwischen diesem Innenteil und dem den Hohlraum bildenden Einsatz liegenden Isolierteil in der Form des Handschuhs. Über den den Hohlraum bildenden Einsatz ist ein weiterer isolierender Teil in der Form des Handschuhs gelegt, der seinerseits in dem die Außenhaut bildenden und mit einer Stulpe versehenen Außenhandschuh liegt. Dieser vorbekannte Handschuh besteht also aus fünf ineinander gesteckten Handschuhen, was die Bewegbarkeit und damit die Möglichkeit, Gegenstände zu ergreifen, beeinträchtigt. Insbesondere ist dies dadurch erheblich vermindert, daß der mit Luft aufblasbare Einsatz wie ein vollständiger Handschuh die ganze Hand, also auch die Handinnenfläche und die Fingerinnenfläche, bedeckt. Die Unterteilung des Hohlraums in Kammern erfolgt bei diesem bekannten Handschuh mit Hilfe einiger Trennrippen, die sich geradlinig und parallel zueinander von dem im Bereich der Handwurzel liegenden Ende des Einsatzes in den Bereich des Handrückens bzw. in den Bereich der Handinnenfläche erstrecken. Weiterhin wird die Gebrauchsfähigkeit dieses bekannten Handschuhs auch dadurch beeinträchtigt, daß die Pumpe, die nur nach außen hin durch die Stulpe abgedeckt ist, dann, wenn der Träger den Handschuh angezogen hat, nur nach einem Zurückschlagen der Stulpe zugänglich ist und daß der von der Pumpe abstehende Betätigungsknopf für das den Lufteintritt in den und den Luftaustrit aus dem Hohlraum steuernde Ventil als Hartstelle in Erscheinung treten kann. Schließlich ist ein Nachteil auch darin zu sehen, daß bei einem Schlag oder Stoß beispielsweise gegen den den Handrücken bedeckenden Teil der Einsatz sich örtlich ohne nennenswerten Widerstand so weit verformen kann, daß die Belastung bis auf die Hand übertragen wird. Der Schutz der Hand gegen solche äußeren Einwirkungen ist also bei diesem bekannten Handschuh verhältnismäßig gering.
  • Es sind zwar pneumatische Handschutzpolster für Sportler bekannt (DE-OS 26 13 412, DE-OS 28 23 370), die entweder eine nur den Handrücken und die Außenseiten des Handgelenkes bedeckende, im übrigen die Hand aber freilassende Luftkammer oder eine Mehrzahl von Luftkammern aufweisen, welche ebenfalls die gesamte Handinnenfläche freilassen. Bei dem letztgenannten Schutzpolster, das die gesamte Handaußenfläche und das Handgelenk abdeckt, verlaufen die Luftkammern, welche durch Drosselöffnungen miteinander in Verbindung stehen, im Bereich des Handrückens und des Unterarmendes in Armlängsrichtung, im Bereich des Handgelenkes und der Finger im rechten Winkel hierzu, um die Bewegbarkeit der Hand zu verbessern. Ein Wärmeschutz zumindest der Innenhandfläche fehlt bei beiden Schutzpolstern vollständig. Außerdem ist bei dem auch die Fingeraußenseite bedeckenden Schutzpolster die Beweglichkeit der Hand immer noch erheblich eingeschränkt, weil alle Finger mit Ausnahme des Daumens wie bei einem Fausthandschuh zusammengehalten werden.
  • Der im Anspruch 1 angegebenen Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schutzhandschuh der eingangs genannten Art zu schaffen, der eine erhöhte Gebrauchsfähigkeit hat, insbesondere eine bessere Beweglichkeit und Greifmöglichkeit sowie außer einem guten Wärmeschutz einen stärkeren Schutz gegen Krafteinwirkungen, beispielsweise Schläge, auf die Handaußenseite gibt und dadurch beispielsweise auch für Wintersportler und Motorradfahrer geeignet ist.
  • Durch die Einschnürung, welche wie Gelenkstellen wirken, wird die Beweglichkeit der Hand nur wenig eingeschränkt. In Verbindung mit der Beschränkung des Hohlraums auf den die Außenseite der Hand abdeckenden Bereich ist hierdurch eine gute Greifmöglichkeit gewährleistet, so daß der erfindunsgemäße Handschuh sich auch für Sportarten eignet, bei denen Gegenstände mit der Hand umklammert werden müssen, wie dies beispielsweise für den Stock eines Skifahrers gilt. Durch die Trennung der Kammern voneinander bis auf die als Drosselstellen für den Luftdurchtritt ausgebildeten Schleusen wird nicht nur erreicht, daß die Handschuhform in allen Bereichen, also sowohl im Bereich des Handrückens als auch im Bereich der Finger und der Stulpe, den Erfordernissen angepaßt werden kann. Durch eine derartige Gestaltung der Kammern wird vor allem auch ein guter Schutz gegen stoßartige Krafteinwirkungen gegen die Außenseite der Hand erreicht, weil dabei die Kammern nur eine geringe Deformation zulassen und das Abströmen von Luft durch die Drosselstellen hindurch in andere, von der äußeren Krafteinwirkung nicht betroffene Kammern einen Stoßdämpfungseffekt ergibt. Der Schutzhandschuh braucht deshalb beispielsweise für Ski-Slalomfahrer nicht mit einem bekannten, starren Schutzschild versehen zu werden und schützt außerdem auch die Finger.
  • Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß der Handrücken und die Finger beim Biegen der Hand eine permanente Massage erfahren. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die Kammern Druckpolster bilden, deren Größe und Form sich infolge des Luftaustausches durch die Schleusen hindurch verändern kann. Diese Massage fördert die Durchblutung der Hand und wirkt damit einer Abkühlung entgegen.
  • Dadurch, daß aufblasbare Kammern auch in dem die Stulpe bildenden Teil des Schutzhandschuhs vorgesehen sind, ist auch hier sowohl der Wärmeschutz als auch der Schutz gegen Schläge und Stöße in gleichem Maße vorhanden wie im Bereich des Handrückens und der Finger. Dank der Schleusen im Bereich des Handgelenkes, welche wie die übrigen Schleusen die Doppelfunktion eines Gelenkes und einer Drosselstelle haben, wird die Beweglichkeit des Handgelenkes nur unwesentlich eingeschränkt. Der Abstand zwichen den Kammern ermöglicht es ferner, die Pumpe so zwischen den Kammern anzuordnen, daß sie weder nach außen hin noch gegen das Unterarmende hin störend in Erscheinung tritt und dennoch ohne Schwierigkeiten betätigt werden kann. Dies gilt vor allem dann, wenn die Pumpe durch einen Ball gebildet wird, der durch einen Druck gegen die äußere Lage des Handschuhs betätigt werden kann.
  • Zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Bei einer Ausgestaltung gemäß Anspruch 2 läßt sich der Schutzhandschuh auch als Fingerhandschuh ausführen.
  • Bei einer Ausbildung der Schleusen gemäß den Ansprüchen 3 und 4 sind die Gestaltung des die Kammern bildenden Teils des Handschuhs und seine Herstellung besonders einfach. Es braucht nur die Verbindung längs der Trennlinie auf einem kurzen Stück unterbrochen oder der Querschnitt der Einschnürung entsprechend der gewünschten Größe der Durchlaßöffnung gewählt zu werden.
  • Man kann aber auch bei einer durchgehenden Unterbrechung der Trennlinien mehrere in Längsrichtung der Trennlinien im Abstand nebeneinander liegende und quer zur Trennlinie verlaufende kurze Schweißnähte vorsehen, so daß die Schleuse aus mehreren nebeneinander liegenden Durchlaßkanälen besteht. In gleicher Weise kann man auch im Bereich der Einschnürungen im Abstand nebeneinander liegende, kurze Schweißnähte vorsehen, welche den freien Querschnitt der Einschnürungen auf eine Mehrzahl von nebeneinnder liegenden Kanälen reduzieren.
  • Bei einer Ausgestaltung gemäß Anspruch 6 läßt sich besonders gut die Außenkontur der Kammern und damit die Außenform des Handschuhs festlegen und außerdem eine Kammergröße verwirklichen, die für den Schutz gegen stoßartige Belastung sowie für den erwünschten Masssageeffekt günstig ist. Die seitlichen Kammern müssen hierbei über je eine Schleuse mit wenigstens einer der Mittelzonen-Kammern in Verbindung stehen,
  • Bei einer Ausbildung der im Bereich der Stulpe liegenden Kammern gemäß Anspruch 7 ist eine gute Beweglichkeit im Bereich der Handwurzel gewährleistet. Ferner ist für die Verbindung der Kammern mit der Pumpe eine Ausgestaltung gemäß Anspruch 8 vorteilhaft. Um hierbei in einfacher Weise eine zuverlässige Verbindung zwischen dieser Kammer und der Pumpe erhalten zu können, ist gemäß Anspruch 11 in den Fortsatz eine dicht mit ihm verbundene Tülle eingeschweißt, da es keine Schwierigkeiten bereitet, mit einer solchen Tülle eine Schlauch oder Auslaßstutzen der Pumpe zuverlässig zu verbinden.
  • Als Material zur Begrenzung der Kammern ist eine Polyurethan- Folie gemäß Anspruch 9 besonders vorteilhaft, weil derartige Folien ohne Schwierigkeit miteinander verschweißt werden können. Man kann dann die Kammern aus zwei Zuschnitten bilden, die längs ihres äußeren Randes sowie längs der Kammertrennlinien miteinander verschweißt sind. Bei der Auswahl der Polyurethan-Folie muß auf eine an die Erfordernisse angepaßte Dehnbarkeit geachtet werden, welche auch bei tiefen Temperaturen noch ausreichend sein muß. Die beiden Zuschnitte können gemäß Anspruch 10 aus Folien unterschiedlicher Dicke gewonnen werden, wobei es in der Regel vorteilhaft sein wird, die dünnere Folie auf der der Hand zugekehrten Seite vorzusehen. Außer Polyurethan-Folien kommen aber auch andere luftundurchlässige, elastische Materialien in Frage, beispielsweise Latex.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Pumpe gemäß Anspruch 12 ein abgeflachter Ball, an den der Auslaßstutzen angeformt ist. Eine derartige Pumpe ist preisgünstig und läßt sich bequem durch die Außenschicht des Handschuhs hindurch oder auch gleichzeitig von außen und innen her betätigen. Ferner bietet der angeformte Auslaßstutzen die Möglichkeit, in ihm gemäß Anspruch 13 ein Rückschlagventil anzuordnen, so daß für das Ventil kein zusätzlicher Raumbedarf vorhanden ist. Außerdem reduziert sich hierdurch die Zahl der Verbindungsstellen auf ein Minimum. Das für die Luftansaugung in die Pumpe erforderliche Einlaßventil ist gemäß Anspruch 14 in der dem freien Stulpenende zugekehrte Seite der Pumpe in diese integriert.
  • Um die Luft aus den Kammern ablassen zu können, ist gemäß Anspruch 15 ein Luftablaßventil vorgesehen, das in eine Tülle eingesetzt sein kann, die an einer der Kammern im Stulpenbereich vorgesehen ist und gegen den freien Rand der Stulpe weisend in die Kammer eingeschweißt ist. In eine derartige Tülle kann ein aus Metall bestehendes Ventil ohne Schwierigkeiten dicht eingesetzt werden.
  • Die Wahl des Material für die Außenlage hängt in erster Linie vom Verwendungszweck des Handschuhs ab. Diejenige Lage, welche zwischen dem Handrücken und den Kammern liegt, wird vorteilhafterweise aus einem Material bestehen, das nicht nur wärmedämmend ist, sondern auch Feuchtigkeit aufzunehmen vermag. Dasselbe gilt für die an der Innenseite der Hand anliegende Lage. In beiden Fällen kommt beispielsweise ein mit einem hyprophilen Schaum beschichtetes Gewebe in Frage. Aber auch andere Materialien wie z. B. ein Wollgewebe kommen infrage, wobei die Dicke und Dichte der Fütterung auf die notwendige Wärmedämmung, Feuchtigkeitsaufnahmefähigkeit und die ein sicheres Greifen beeinflussende Nachgiebigkeit abgestimmt sein müssen.
  • Zur Festlegung des die Kammern bildenden Elementes im Schutzhandschuh wird es in der Regel genügen, den seitlichen Rand des Mittelteils des Elementes mit der äußeren Lage des Schutzhandschuhs zu verbinden. Es können aber auch seitlich an den in den Fingerteilen des Schutzhandschuhs liegenden Teilen des Elementes Zonen vorgesehen sein, die mit der äußeren Lage verbunden werden können. In gleicher Weise kann man den in der Stulpe liegenden Teil des Elementes mit der äußeren Lage verbinden.
  • Im folgenden ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels im einzelnen erläutert. Es zeigt
  • Fig. 1 die Außenkontur des Schutzhandschuhs und eine Draufsicht auf den die Kammern bildenden Teil des Schutzhandschuhs mit einer Pumpe und Ventilen,
  • Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie II-II der Fig. 1,
  • Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III-III der Fig. 1 durch den Schutzhandschuh.
  • Ein für den Wintersport bestimmter Schutzhandschuh mit voneinander getrennten Fingerteilen und angeformter, das Unterarmende aufnehmender Stulpe 1 weist eine die äußere Oberfläche des Schutzhandschuhs bildende äußere Lage 2 auf, die aus einem strapazierfähigen, wasserabstoßenden Leder oder lederartigen Kunststoff besteht, also einem Material, wie dies bei derartigen Handschuhen üblich ist. Dabei kann, wie ebenfalls üblich, der die Innenseite bildende Teil andere Eigenschaften als der die Außenseite bildende Teil haben. An dem die Innenseite bildenden Teil liegt innen eine wärmeisolierende und hydrophile Fütterung 3 an, an deren Innenfläche die in den Schutzhandschuh gesteckte Hand in Anlage kommt. Die Fütterung 3 besteht aus einem mit einem hydrophilen Schaum beschichteten Gewebe.
  • An der Innenfläche des die Außenseite bildenden Teils der äußeren Lage 2 liegt ein als Ganzes mit 4 bezeichnetes aufblasbares Element an. Die der Hand zugekehrte Seite des Elementes 4 ist mit einer äußeren Fütterung 5 abgedeckt, an der die Außenseite einer in den Schutzhandschuh gesteckten Hand anliegt. Bei der Auswahl des Materials für die äußere Fütterung 5 muß in erster Linie die Feuchteaufnahmefähigkeit berücksichtigt werden, weil die Wärmedämmung im wesentlichen mit dem Element 4 erreicht wird. Es genügt deshalb in der Regel als Fütterung 5 eine relativ dünne Polsterschicht. Als Materialien kommen beispielsweise ein Wollgewebe oder ein mit einem hydrophilen Schaum beschichtetes Gewebe infrage.
  • Das Element 4 ist aus zwei Zuschnitten aus einer Polyurethan- Folie zusammengesetzt, die eine gewisse, auch bei Kältegraden noch vorhandene Elastizität aufweist und luftundurchlässig ist. Die beiden gleich ausgebildeten Zuschnitte sind längs ihres äußeren Randes 6 sowie längs Trennlinien 7 miteinander verschweißt, durch welche der den Handrücken bedeckende Teil des Elementes 4 in zwei Seitenkammern 8 und 9 sowie drei in Handschuhlängsrichtung aufeinanderfolgende Mittelzonen-Kammern 10, 11 und 12 unterteilt ist. Die Trennlinien 7 haben, wie Fig. 1 zeigt, einen geradlinigen Verlauf. Die Trennlinie 7 zwischen der der Handwurzel benachbarten Mittelzonen- Kammer 10 und der mittleren Mittelzonen-Kammer 11 ist durch eine im Zuge der Trennlinie liegende Schleuse 13 unterbrochen. Im Bereich der Schleuse 13 sind die beiden Zuschnitte nicht miteinander verbunden. Der Öffnungsquerschnitt der Schleuse 13 ist so gewählt, daß der Luftdurchtritt von einer zur anderen Kammer erheblich gedrosselt wird. Die Schleuse 13 bildet deshalb auch eine Drosselstelle. Eine entsprechende Schleuse 14 ist zwischen der mittleren Mittelzonen-Kammer 11 und der an die Fingerteile für den Mittelfinger und den Ringfinger angrenzenden Mittelzonen-Kammer 12 vorgesehen. Ebenfalls in gleicher Weise ausgebildete Schleusen 15 und 16 stellen eine Verbindung zwischen der mittleren Mittelzonen-Kammer 11 und den beiden Seitenkammern 8 bzw. 9 her. Alle diese Schleusen liegen im Zuge der Trennlinien 7. Die rechteckige oder im wesentlichen trapezartige Grundfläche der Kammern 8 bis 12 stellt sicher, daß diese Kammer im luftgefüllten Zustand einen Schutzkörper mit etwa gleichmäßiger Dicke bilden.
  • An die beiden Seitenkammern 8 und 9 schließen sich an das gegen den Fingerteil zur Aufnahme des Zeigerfingers bzw. Fingerteil zur Aufnahme des kleinen Fingers weisende Ende über je eine Einschnürung 17 Kammern 18 bzw. 19 an, die sich etwa bis in den Bereich des Gelenkes zwischen dem ersten und zweiten Fingerknochen erstrecken. Die Einschnürungen 17 verengen die Verbindung zwischen den Kammern 18 und 19 einerseits sowie den Seitenkammern 8 bzw. 9 andererseits so weit, daß eine gute Beweglichkeit der Kammern 18 und 19 gegenüber dem Mittelteil des Elementes 4 vorhanden und der Luftdurchlaß stark gedrosselt ist. Die Einschnürungen 17 haben also sowohl die Funktion von Gelenken, welche die Bewegbarkeit der Finger gegenüber dem Handteller allenfalls unwesentlich einschränken, als auch die Funktion von Drosselstellen. Über je eine Einschnürung 20, die ebenfalls als Drosselstelle ausgebildet ist, schließen sich an die Kammer 18 und 19 je eine Kammer 21 bzw. 22 an, welche sich bis nahe an die Enden der Fingerteile erstrecken.
  • Über je eine Einschnürung 23 sind mit der an die Fingerteile angrenzenden Mittelzonen-Kammer 12 Kammern 24 und 25 verbunden, welche in dem der Aufnahme des Mittelfingers bzw. der Aufnahme des Ringfingers dienenden Fingerteil liegen und sich bis in den Bereich des Gelenkes zwischen dem ersten und zweiten Fingerknochen erstrecken. Die Einschnürungen 23 sind wie die Einschnürungen 17 ausgebildet, ermöglichen also ebenfalls eine gute Beweglichkeit des Mittelfingers und des Ringfingers gegenüber dem Handteller und drosseln den Luftdurchtrit so stark, daß der Luftaustausch zwischen der einen und anderen Kammer erheblich beeinträchtigt ist. Mit der Kammer 24 ist eine Kammer 26, mit der Kammer 25 eine Kammer 27 über je eine Einschnürung 28 verbunden, welche wie die Einschnürungen 20 die Funktionen eines Gelenkes und einer Drosselstelle haben und deshalb entsprechend diesen Aufgaben dimensioniert sind.
  • Sofern auch in dem der Aufnahme des Daumens dienenden Fingerteil Kammern vorgesehen werden sollen, ist, wie in Fig. 1 mit strichpunktierter Linie dargestellt, eine Kammer 29 über eine Einschnürung 30, die als Gelenk und Drosselstelle dient, mit der auf der Seite des Zeigefingers liegenden Seitenkammer 8 verbunden. Über eine Einschnürung 30&min; steht mit der Kammer 29 eine Kammer 31 in Verbindung, die sich aus dem Bereich des Gelenkes zwischen dem ersten und zweiten Fingerknochen des Daumens bis nahe zum freien Ende des Fingerteils erstreckt.
  • Wie Fig. 1 zeigt, schließen sich an das stulpenseitige Ende der beiden Seitenkammern 8 und 9 je eine Kammer 32 bzw. 33 über je eine Einschnürung 34 an. Wie die übrigen Einschnürungen gewährleisten die Einschnürungen 34 die erforderliche Beweglichkeit im Handwurzelbereich. Außerdem haben die Einschnürungen 34 die Funktion je einer Drosselstelle für den Luftdurchtritt. Die Kammern 32 und 33 verbreitern sich, wie Fig. 1 zeigt, allmählich in Stulpenlängsrichtung bis auf eine maximale Breite etwa auf ihrer halben Länge und werden dann zu ihrem freien Ende hin wieder schmäler. Zwischen beiden auch an ihrer breitesten Stelle im Abstand nebeneinander liegende Kammern 32 und 33 erstreckt sich ein schlauchförmiger Fortsatz 10&min; der Mittelzonen-Kammer 10. Dieser schlauchförmige Fortsatz 10&min; endet etwa dort, wo die Breite der Kammern 32 und 33 wieder abzunehmen beginnt. In den freien Endabschnitt des schlauchförmigen Fortsatzes 10&min; ist eine Tülle 35 aus einem Kunststoff, beispielsweise PVC-Material oder Polyamid mit geeigneter Shore-Härte luftdicht eingeschweißt.
  • In dieser Tülle 35 ist der Auslaßstutzen oder Hals 36 eines abgeflachten Gebläseballes 37 eingesteckt und durch Quellschweißen dicht mit der Tülle 35 verbunden. Wie Fig. 1 zeigt, ist die Größe des Gebläseballes 37 so gewählt, daß dieser zwischen den beiden Kammern 32 und 33 sowie dem Fortsatz 10&min; und dem freien Ende der Stulpe 1 angeordnet werden kann, ohne mit diesen Teilen in Berührung zu kommen. Durch die Lage des Gebläseballs 37 zwischen den Kammern 32 und 33 treten weder der Gebläseball 37 noch der schlauchförmige Fortsatz 10&min; nach außen hin in Erscheinung. Dennoch kann der Gebläseball 37 von außen oder gleichzeitig von außen und innen her durch eine Druckbelastung betätigt werden. Die Kammern 32 und 33 haben außerdem wie alle übrigen Kammern sowohl eine Wärmedämmfunktion als auch eine Schutzfunktion gegen Schläge und Stöße.
  • Auf der dem freien Stulpenende zugekehrten Seite ist der Gebläseball 37, der einen Durchmesser von 40 mm hat, mit einem aus Kunststoff bestehenden Blättchen-Ventil 38 versehen, das Luft nur in den Gebläseball 37 eintreten, nicht aber aus ihm austreten läßt. In den Hals 36 des Gebläseballes 37 ist ein aus Metall bestehendes Einlaßventil 39 eingesetzt, das einen federbelasteten Ventilkörper hat und die Luft nur vom Gebläseball 37 zur Mittelzonen-Kammer 10, nicht aber in der entsprechenden Richtung durchtreten läßt. Ein am einen Ende des Einlaßventils 39 vorgesehener Bund erleichtert die richtige Positionierung des Einlaßventils 39 im Hals 36.
  • Durch eine Öffnung von Blättchen-Ventil 38 bis zum freien Stulpenrand hin ist gewährleistet, daß der Gebläseball 37 Luft ansaugen kann.
  • Um die Luft aus den Kammern ablassen zu können, ist in den freien Endabschnitt der einen Seitenkammer 9 eine Tülle 40 aus Kunststoff luftdicht eingeschweißt, in welche ein Ablaßventil 41, das ein mit einem Außengewinde versehenes, metallisches oder aus Kunststoff bestehendes Gehäuse hat, luftdicht eingeschraubt ist. Der über die Tülle 40 überstehende und sich bis nahe an das Stulpenende erstreckende Betätigungsknopf des Ablaßventils 41 kann vom Stulpenende her unter Druck gesetzt werden, um das Ablaßventil 41 zu öffnen. Anstelle des Ablaßventils 41 könnte aber auch beispielsweise in die Seitenkammer 9 ein Ablaßventil 42 aus Kunststoff mit Stopfen und Lippe eingeschweißt sein, wie dies in Fig. 1 durch strichpunktierte Linien dargestellt ist. Allerdings müßte dann die Stulpe 1 eine verschließbare Öffnung aufweisen, um den Zugang zu diesem Ablaßventil 42 zu ermöglichen.
  • Zur Festlegung des Elementes 4 im Schutzhandschuh genügt es, den seitlichen Rand des aus den Kammern 8 bis 12 gebildeten Mittelteils mit der äußeren Lage 2 zu verbinden.

Claims (16)

1. Schutzhandschuh, der zwischen einer sich an der Hand anlegenden inneren Lage und einer die Oberfläche bildenden äußeren Lage einen in Kammern unterteilten Hohlraum, der von zwei längs der Trennlinien zwischen den Kammern miteinander verbundenen Schichten aus luftundurchlässigem, elastischem Material begrenzt ist, sowie eine mit dem Hohlraum in Verbindung stehende, manuell betätigbare Pumpe, welche im nach außen weisenden Teil einer das Unterarmende aufnehmenden Stulpe angeordnet ist, und wenigstens ein den Lufteintritt in und den Luftaustritt aus dem Hohlraum steuerndes Ventil aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß
a) der Hohlraum auf den die Außenseite der Hand abdeckenden Bereich begrenzt ist,
b) die Kammern (8 bis 12, 18, 19, 21, 22, 24 bis 27, 29, 31 bis 33) bis auf als Drosselstellen für den Luftdurchtritt ausgebildete Schleusen (13 bis 16, 20, 23, 28, 30, 34) voneinander getrennt sind,
c) am Übergang von den den Handrücken bedeckenden Kammern (8 bis 12) zu die Finger bedeckenden Kammern (18, 19, 21, 22, 24 bis 27) sowie im Bereich der Gelenke zwischen dem ersten und zweiten Fingerknochen je eine Einschnürung (17, 20, 23, 28, 30) zwischen den aneinander angrenzenden Kammern vorgesehen ist,
d) die im Bereich der Stulpe (1) liegenden Kammern (32, 33) in einem die Aufnahme der Pumpe (36, 37) gestattenden Abstand voneinander liegen.

2. Schutzhandschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die die Finger abdeckenden Kammern (18, 19, 21, 22, 24 bis 27, 29, 31) in voneinander getrennten Fingerteilen des Schutzhandschuhes angeordnet sind.
3. Schutzhandschuh nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleusen (13 bis 16) bei Kammern, die über Einschnürungen (17, 20, 23, 28, 30, 34) miteinander in Verbindung stehen, in den Einschnürungen liegen.
4. Schutzhandschuh nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleusen (13 bis 16) durch Abschnitte gebildet sind, in denen die Verbindung zwischen den beiden den Hohlraum begrenzenden Schichten eine Unterbrechung aufweist.
5. Schutzhandschuh nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleusen (13 bis 16) durch den freien Durchlaßquerschnitt der Einschnürungen (17, 20, 23, 28, 30, 34) gebildet sind.
6. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der den Handrücken bedeckende Hohlraum je eine seitliche Kammer (8, 9) und drei in Handlängsrichtung unmittelbar aufeinander folgende Mittelzonen-Kammern (10 bis 12) aufweist, und die seitlichen Kammern (8, 9) über je eine Schleuse (15, 16) mit der mittleren Mittelzonen-Kammer (11) in Verbindung stehen.
7. Schutzhandschuh nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden im Bereich der Stulpe (1) liegenden Kammern (32, 33) über je eine Einschnürung (34) und eine durch diese gebildete Schleuse (15, 16) mit der einen bzw. anderen seitlichen Kammer (8, 9) des Handrückenbereichs in Verbindung stehen.
8. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß von den den Handrücken bedeckenden Kammern (8 bis 12) die an den Stulpenbereich angrenzende Kammer (10) einen schlauchförmigen, in die Stulpe (1) hineinragenden Fortsatz (10&min;) aufweist, in den eine dicht mit ihm verbundene Tülle (35) eingesetzt ist, in die ein dicht mit ihr verbundener Auslaßstutzen (36) der Pumpe (37) eingreift.
9. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das luftdurchlässige, elastische Material eine Polyurethan-Folie ist.
10. Schutzhandschuh nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden die Kammern (8 bis 12, 18, 19, 21, 22, 24 bis 27, 29, 30, 32, 33) bildenden Zuschnitte unterschiedliche Dicke und unterschiedliche Shore-Härte haben.
11. Schutzhandschuh nach Anspruch 9 oder 10 in Verbindung mit Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die in den schlauchförmigen Fortsatz (10&min;) eingesetzte Tülle (35) aus Kunststoff besteht sowie in den schlauchförmigen Fortsatz (10&min;) eingeschweißt ist, und daß der Auslaßstutzen (36) der Pumpe (37) durch Quellschweißen mit der Tülle (35) verbunden ist.
12. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Pumpe (37) ein abgeflachter Gebläseball ist, an den der Auslaßstutzen (36) angeformt ist.
13. Schutzhandschuh nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß im Auslaßstutzen (36) der Pumpe (37) ein Einlaßventil (39) in Form eines den Luftdurchlaß von den Kammern in die Pumpe (37) verhindernden Rückschlagventils angeordnet ist.
14. Schutzhandschuh nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Pumpe (37) auf der dem freien Stulpenrand zugekehrten Seite mit einem Einlaßventil (38) versehen ist.
15. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der im Stulpenbereich vorgesehenen Kammern (32, 33) mit einem Luftblasventil (41, 42) versehen ist.
16. Schutzhandschuh nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Luftablaßventil (41) in eine Tülle (40) eingesetzt ist, die gegen den freien Rand der Stulpe (1) weisend in die Kammer (33) eingeschweißt ist.
DE19833326085 1983-07-20 1983-07-20 Schutzhandschuh Expired DE3326085C2 (de)

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DE19833326085 DE3326085C2 (de) 1983-07-20 1983-07-20 Schutzhandschuh

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DE19833326085 DE3326085C2 (de) 1983-07-20 1983-07-20 Schutzhandschuh

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Publication Number Publication Date
DE3326085A1 DE3326085A1 (de) 1985-04-11
DE3326085C2 true DE3326085C2 (de) 1987-01-08

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