DE3322524A1 - Verfahren und vorrichtung zur zugangskontrolle zu gebaeuden im alarmfall - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zur zugangskontrolle zu gebaeuden im alarmfallInfo
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Description
Dlpl.-Ing. Ρ···Ρ Ott· u
7250 LeonberJ
1717/ot/wi
7.6.83
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Verfahren und Vorrichtung zur Zugangskontrolle zu Gebäuden im Alarmfall
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren und einer Vorrichtung jeweils nach der Gattung des Hauptanspruchs bzw. des
ersten Vorrichtunqsanspruchs.
Um einen schnellen Zugang zu Gebäuden im Alarmfall zu ermöglichen,
ist es bekannt, wenn gegenwärtig auch seltener in der Anwendung, vor dem Gebäude, welches beispielsweise ein Feuerwehrhaus
od. dgl. sein kann, in einem Glaskästchen den Schlüssel zu hinterlegen, der den Zugang ermöglicht. Es ist einsichtig,
daß sich hierdurch keine Unterscheidung zwischen einem befugten Zugang und einem unbefugten Zugang ergibt, außerdem läßt
diese Möglichkeit den Zugang zu jeder Zeit zu, nicht nur im Alarmfall.
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Die folgenden Betrachtungen, durch welche die Erfindung in ihrem
anwendungsorientiertem Rahmen selbstverständlich nicht beschränkt wird, beziehen sich im wesentlichen auf Gegebenheiten und eine
Funktions- und Aufgabenverteilung bei der Feuerwehr, insbesondere bei der Freiwilligen Feuerwehr, so, wie dies bei kleineren Gemeinden
und Städten üblich ist. Diese verfügen zumeist über ein Teil hervorragend ausgerüstetes Feuerwehrhaus, wobei dann jeweils im Alarmfall
die Mitteilung an die die Sicherheitsaufgaben wahrnehmenden Feuerwehrleute über den jeweiligen Alarmfall mit hoher Geschwindigkeit
und besonders zuverlässig drahtlos über einen zentralen Hochfrequenzruf erfolgt. Zu diesem Zweck tragen die
Feuerwehrleute ständig kleine Empfangsgeräte bei sich, über welche sie jeweils zentral ansprechbar sind und über welche
auch entsprechende Mitteilungen empfangen werden können, um welche Art Alarm es sich handelt, wo ein Unfall oder Brand
stattgefunden hat oder eine Rettungsaktion vorgenommen werden muß. Die betreffenden Feuerwehrleute begeben sich dann
üblicherweise auf schnellstem Wege zum Feuerwehrhaus, welches natürlich zunächst verschlossen ist, also nicht durchlaufend
einen beliebigen Zugang zu im Grunde dann beliebigen Leuten bieten kann. Es ist denkbar und wird gegebenenfalls so ge handhabt,
dann jedem Feuerwehrmann einen Schlüssel für das Feuerwehrhaus zu geben, damit man sich im Alarmfall sofort Zutritt
verschaffen kann oder nur einigen Feuerwehrleuten, die nahe dem Feuerwehrhaus wohnen oder sich üblicherweise dort aufhalten
und die dann als erste das Feuerwehrhaus öffnen, damit die Wagen schnell bemannt und der gesamte vorbereitende Vorgang
vor der Rettungsaktion oder dem Unfall schnell und zügig ablaufen kann. Diese Möglichkeit wird aber weniger gern
bevorzugt, weil das Feuerwehrhaus, welches nicht selten sehr hochwertige Geräte f auch Funkgeräte oder sonstige Ausrüstung
sgegenstände birgt, eben ständig zugänglich ist und Schlüssel auch verloren gehen können und jedenfalls nicht
verhindert werden kann, daß Geräte, befugt oder unbefugt,
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aus dem Feuerwehrhaus zu beliebigen Zeiten entommen oder dieses betreten wird; Kontrollen sind wegen der zum Teil erheblichen
Anzahl von Schlüsseln unmöglich oder doch erschwert. Außerdem können aber Schlüssel gerade in dringenden Alarmfällen
auch vergessen werden.
Es wäre in diesem Zusammenhang schließlich denkbar, eine geeignete Hochfrequenz-Empfangsanlage im Bereich des Feuerwehrhauses
so auszubilden, daß bei Empfang des ohnehin üblichen Alarmrufs an die Feuerwehrleute, der von diesen über
ihre kleinen tragbaren Empfangsgeräte empfangen wird, auch durch den gleichen Ruf die Türen des Feuerwehrhauses zur öffnung
freigegeben und weitere Veranstaltungen für einen schnellen Zugang getroffen werden, etwa das Licht in den Räumlichkeiten
und am Hof angeschaltet wird u. dgl. Diese Möglichkeit verhindert aber nicht, daß bei einer solchermaßen bewirkten
öffnung der Zugänge zum Feuerwehrhaus beliebige Personen, die sich gerade in dessen Nähe befinden, dieses betreten können,
und zwar noch bevor der erste, über Funk alarmierte Feuerwehrmann selbst eintrifft. Ferner ist es üblich und auch eine
notwendige Regel, wöchentlich mindestens einmal einen sogenannten Probealarm zu. veranlassen, der zu festgelegten, den
Feuerwehrleuten durchaus im voraus bekannten Zeiten erfolgt und diesen daher Gelegenheit gibt, die einwandfreie Funktion
der von ihnen stets beigeführten Funk-Empfangsgeräte zu überprüfen. Sehr kurze Zeit nach Empfang des Probealarms erfolgt
dann üblicherweise die Durchsage über das kleine tragbare Empfangsgerät, daß es sich hier um einen Probealarm gehandelt
hat. Dies hat zur Folge, daß sich zu den Zeiten der üblichen Probealarme die Feuerwehrleute natürlich nicht zum Feuerwehrhaus
begeben, andererseits aber, weil der Alarm ja von der Türöffnungs-Empfangsanlage im Feuerwehrhaus selbst ebenfalls
empfangen worden ist, diese Türen dann ihren Zugang freigeben,
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die üblichen Veranstaltungen, also Lichter einschalten u. dgl.
getroffen werden,und zwar für unbegrenzte Dauer. Es ist daher
für Unbefugte völlig problemlos möglich, zu den bestimmten Zeiten des Probealarms, und es kann davon ausgegangen
werden, daß diese Zeiten, da sie nicht geheimgehalten wer- . den, jedem interessierten Dritten bekannt sind bzw. von diesem
doch erfahren werden können, in das Feuerwehrhaus einzudringen und praktisch störungsfrei beispielsweise Gegenstände
zu entwenden oder auch nur Beschädigungen an den Geräten vorzunehmen.
Eine ähnliche Problematik ergibt sich beispielsweise dann, wenn im Falle eines Alarms die Feuerwehr zur Brandstelle ausrückt
und dieses etwa ein nachts üblicherweise von Personal freies Kaufhaus, eine Bank, ein Geschäft od. dgl. ist. Es muß zwa
eine Möglichkeit für die Feuerwehr geben, schnell in die Räumlichkeiten einzudringen; andererseits muß aber sichergestellt
sein, daß nicht jeder beliebige Dritte und auch Feuerwehrleute nicht zu beliebigen Zeiten in die nicht besetzten und gegebenenfalls
nur in vorgegebenen Zeitabständen von Nachtwächtern kontrollierten Räume eindringen können. Geht man davon aus,
daß die übliche Hinterlegung von Schlüsseln etwa bei Polizeioder Feuerwehrdienststellen als weniger geeignet angesehen
wird, denn Schlüssel sind ständig verfügbar, können aber andererseits gerade im Alarmfall auch übersehen und vergessen
werden oder es kann der falsche Schlüssel mitgenommen werden, dann stellt die vorliegende Erfindung auch für einen solchen
Anwendungsfall eine geeignete problemlose Lösung dar.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, bei Gebäuden, ■
insbesondere Gebäuden von Behörden - Organisationen oder behördenähnlichen Organisationen mit Sicherheitsaufgaben automatisch
eine Öffnung nur für den Alarmfall und nur für Befugte
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mit jederzeitiger Sicherung gegen unbefugten Zugang zu ermöglichen.
Diese Aufgabe wird durch die Erfindung gelöst jeweils mit
den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs bzw. des
ersten Vorrichtungsanspruchs. Bei der Erfindung ist vorteilhaft, daß im Alarmfall durch den gleichen drahtlosen Ruf, den auch die jeweils befugten Leute, beispielsweise also Feuerwehrleute empfangen, der Zugang zum Gebäude, speziell also dem
Feuerwehrhaus, vorbereitend freigegeben wird, und zwar nach
Art einer Stand-by-Schaltung, ohne daß aber die Türen effektiv geöffnet werden. Das Gebäude ist daher auch im Alarmfall voll wirksam verschlossen, jetzt jedoch, und zwar nur für einen
vorgegebenen Zeitraum so vorbereitet, daß die Öffnung für
Befugte möglich ist, indem diese beispielsweise an einer frei zugänglichen Stelle außerhalb des Gebäudes einen Codeschalter betätigen, in diesen also eine lediglich ihnen bekannte in entsprechender Weise codierte Information, etwa eine Zahlenfolge od. dgl., eingeben. Ist die richtige Zahlenfolge eingegeben
und erfolgt diese Maßnahme innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums ab Ausgabe des drahtlosen Rufs, dann ist der Zugang zum Gebäude frei, da die Sicherheitseinrichtung zuverlässig einen befugten Zugang lediglich im Alarmfall erkennt. Es versteht
sich, daß ohne die Alarmgabe über den drahtlosen Ruf die Eingabe des Codes, richtig oder falsch, in keiner Weise die Öffnung der Zugänge erlaubt, so daß die entsprechenden Behörden
sich jederzeit sicher sein können, daß die jeweiligen, insbesondere zur Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben erforderlichen Gebäude zuverlässig verschlossen und keinem,auch nicht
den befugten Personen zugänglich sind; lediglich im Alarmfall
den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs bzw. des
ersten Vorrichtungsanspruchs. Bei der Erfindung ist vorteilhaft, daß im Alarmfall durch den gleichen drahtlosen Ruf, den auch die jeweils befugten Leute, beispielsweise also Feuerwehrleute empfangen, der Zugang zum Gebäude, speziell also dem
Feuerwehrhaus, vorbereitend freigegeben wird, und zwar nach
Art einer Stand-by-Schaltung, ohne daß aber die Türen effektiv geöffnet werden. Das Gebäude ist daher auch im Alarmfall voll wirksam verschlossen, jetzt jedoch, und zwar nur für einen
vorgegebenen Zeitraum so vorbereitet, daß die Öffnung für
Befugte möglich ist, indem diese beispielsweise an einer frei zugänglichen Stelle außerhalb des Gebäudes einen Codeschalter betätigen, in diesen also eine lediglich ihnen bekannte in entsprechender Weise codierte Information, etwa eine Zahlenfolge od. dgl., eingeben. Ist die richtige Zahlenfolge eingegeben
und erfolgt diese Maßnahme innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums ab Ausgabe des drahtlosen Rufs, dann ist der Zugang zum Gebäude frei, da die Sicherheitseinrichtung zuverlässig einen befugten Zugang lediglich im Alarmfall erkennt. Es versteht
sich, daß ohne die Alarmgabe über den drahtlosen Ruf die Eingabe des Codes, richtig oder falsch, in keiner Weise die Öffnung der Zugänge erlaubt, so daß die entsprechenden Behörden
sich jederzeit sicher sein können, daß die jeweiligen, insbesondere zur Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben erforderlichen Gebäude zuverlässig verschlossen und keinem,auch nicht
den befugten Personen zugänglich sind; lediglich im Alarmfall
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erfolgt eine zeitlich eingegrenzte Zugangsmöglichkeit ausschließlich
für Befugte, die dann den Öffnungscode kennen oder über andere Mittel verfügen, die ergänzend einsetzbar sind
und die Öffnung ermöglichen.
Besonders vorteilhaft ist in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, eine solche Sicherheitseinrichtung kostengünstig
aufzubauen, da die bekannten tragbaren Kleingerät-Empfanger
zum Empfang des üblicherweise entsprechend verschlüsselten HF-Signals voll ausgerüstet sind und sich bei diesem immer
ein Ausgangssignal ergibt, welches nach entsprechender Auswertung, etwa Verstärkung und Umwandlung, jedenfalls so aufbereitet
werden kann, daß das erste Erfordernis der Freigabe nur im Alarmfall, etwa in der Weise wirksam werden kann, daß
hierdurch die Codieranlage zur Benutzung freigeschaltet wird, beispielsweise indem eine für das einwandfreie Arbeiten der
Codieranlage erforderliche Spannungs- oder Stromschleife geschlossen
wird. Die Wirkung der beiden Erfordernisse für die Öffnung des Gebäudes im Alarmfall überlagern sich im Sinne
einer echten UND-Verknüpfung; nur wenn der HF-Alarmruf drahtlos eingegangen ist und in die Codeanlage der zutreffende
Öffnungscode eingegeben wird, kann der Zugang gewonnen werden.
Durch die in den ünteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind
vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des erfindungsgemäßen Systems möglich. So kann eine Sicherheits-Zuqangsschaltung
bei Banken, Kaufhäusern u. dgl. auf einer gleichen, anwendungsorientierten Art so benutzt werden, daß der Feuerwehr
oder der jeweiligen sonstigen Organisation der von außen jeweils einzugebende Code für dieses Gebäude vorliegt, etwa
in Form einer Liste und auch ständig in den Fahrzeugen mitge-
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führt werden könnte. Bei einer eventuellen Alarmgabe begibt sich dann die Mannschaft mit den Geräten zum Unfall- oder
Brandort, kann aber in diesem Fall noch keinen Zugang zu dem betreffenden Gebäude erlangen, weil die entsprechende drahtlose
codierte Funkinformation noch nicht von dem entsprechenden HF-Empfänger empfangen und als Freigabesignal ausgewertet
worden ist. Tatsächlich wäre es weder zweckmäßig noch sinnvoll, bei sämtlichen, solcherart unter einem Präventivschutz gestellten
Gebäuden in einer Stadt die Stand-by-öffnungsbereitschaft durch den allgemeinen, drahtlosen Feuerwehr-Rundruf zu aktivieren,
sondern jedes dieser Gebäude reagiert auf eine unterschiedlich verschlüsselte Hochfrequenzinformation. Es ist aber
kein Problem, wenn die Feuerwehrmannschaft am Brandort beispielsweise kurz über die Funkgeräte, über die sie stets verfügt,
Kontakt mit der Zentrale aufnimmt und die Herausgabe des spezifischen HF-Informationscodes für dieses.Gebäude dann
anfordert, wodurch der Zugang dann unmittelbar freigegeben wird, wenn auch die vor Ort befindlichen Feuerwehrleute den
entsprechenden Code noch eingegeben haben, über den sie ohnehin stets verfügen.
Zeichnung
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Die Zeichnung zeigt in Form eines grob schematisierten Blockschaltbildes einen möglichen Schaltungsaufbau
des erfindungsgemäßen Systems zur automatischen Zugangsfreigabe lediglich im Alarmfall für Gebäude.
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Der Grundgedanke der Erfindung besteht darin, ein drahtlos empfangenes, üblicherweise spezifisch für dieses Gerät codiertes
Hochfrequenzsignal, so wie es im Alarmfall zur Information
und zum Zusammenrufen von Hilfskräften, Feuerwehrleuten
u. dgl. grundsätzlich auch ausgesandt wird, als ein eine Öffnung vorbereitendes Hilfssignal zu verwenden und im Sinne
einer effektiven UND-Verknüpfung mit einer weiteren Information, die bevorzugt eine Codeeingabe an einer beliebigen
Stelle durch eine befugte Person sein kann, so auszuwerten, daß dann, und nur dann der Zugang zu dem betreffenden Gebäude
freigegeben wird.
In Fig. 1 ist ein das codierte Hochfrequenzsignal im Alarmfall erzeugender und aussendender Sender mit 10 bezeichnet;
dieses Signal geht an eine Vielzahl von parallelen Empfängern zur Alarmierung eines vorgegebenen Personenkreises und wird
gleichzeitig von einem auf die gleiche Codierung ansprechenden Hochfrequenzempfänger 11 im Bereich der Gebäude-Zugangssicherheitsschaltung
empfangen. Da die Aussendung unu der Empfang bzw. die für solche Maßnahmen geeigneten Geräte für sich gesehen
bekannt sind, braucht hierauf nicht weiter eingegangen zu werden; üblicherweise wird mit einer sinusförmigen Trägerwelle
im 4 m-Bereich gearbeitet, die mit einer geeigneten Fünftonfolge im hörbaren Frequenzbereich codiert ist; es versteht
sich, daß hier aber beliebige Codierungsmöglichkeiten und Trägerfrequenzen eingesetzt werden können.
Der Hochfrequenzempfänger 11 decodiert das empfangene Signal und überprüft es daraufhin, ob die Codierung mit der in ihn
eingegebenen Codierung übereinstimmt, d.h., ob dieser HF-Empfänger
11 von dem drahtlos abgesetzten HF-Codesignal ange-
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sprochen ist. Im zutreffenden Fall aktiviert der Empfänger eine nachgeschaltete Zeitschaltung 12, die für einen vorgegebenen Zeitraum, was durch ein einstellbares Potentiometer
12a zur Zeitschaltung 12 angedeutet ist, ein Ausgangstriggersignal
erzeugt und bei einer ersten Ausführungsform der Erfindung
an ihrem Ausgang 12b zur Verfügung stellt und einen ersten Eingang 13a eines nachgeschalteten UND-Gatters 13 zuführt.
Gleichzeitig kann an einem weiteren Ausgang 12c der Zeitschaltung ein Aktivierungssignal nachgeschalteten Systemen
14 zugeführt werden, die schon zu diesem Zeitpunkt, falls gewünscht,
vorbereitende Maßnahmen innerhalb des Gebäudes treffen, also die Lichtanlage im Haus oder im Hof einschalten,
innere Zugänge freigeben und sonstige Vorkehrungen für diesen Alarmfall treffen, die problemlos nach Ablauf der von
der Zeitschaltung 12 vorgegebenen Zeitdauer wieder zurückgenommen werden können. Wie weiter vorn erwähnt, spricht also
die Zeitschaltung 12 immer und auch dann an, wenn es sich lediglich um einen Probealarm handelt; sie erzeugt jedoch lediglich
ein den Zugang zu dem Gebäude im Endeffekt vorbereitendes Signal, bei der zunächst besprochenen Schaltungsvariante
am UND-Gatter 13.
Jede sich dann am Gebäude einfindende befugte Person ist anschließend
in der Lage, die Zugangstüren zum Gebäude auch zu öffnen, indem eine vorgegebene Codefolge, etwa eine Zahlenfolge
an einem Drucktastenfeld 15a eingegeben wird, welches zu einer Codeanlage 15 gehört. Das Drucktastenfeld befindet
sich außerhalb des Gebäudes und ist zur Betätigung durch jedermann freigegeben, es kann mittels einer Klappe abgedeckt
sein. Der über dieses Drucktastenfeld der Codeanlage 15 mitgeteilte Code ist der jeder befugten Person bekannte Öffnungscode für das Gebäude, der, wie es sich versteht, auch in
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vorgegebenen oder beliebigen Zeiträumen entsprechend variiert werden kann, was problemlos durch Umstellungen innerhalb der
Codeanlage, wie dies für sich gesehen bekannt ist, vorgenommen werden kann.
Sobald auch die Codeanlage auf Vorliegen eines einwandfreien Eingabecodes erkennt, ergibt sich an ihrem Ausgang 15b ein
weiteres Freigabe- oder Aktivierungssignal; das UND-Gatter 13
kann jetzt durchschalten und steuert beispielsweise eine nachgeschaltete Endstufe 16 an, die, auch hier wieder nur
beispielhaft, über nachgeschaltete Relais 17 etwa einen Türriegelmechanismus
17a, eine Lichteinschalte-Anordnung 17b oder sonstige beliebige weitere Systeme 17c ansteuert; hier
kann es sich auch darum handeln, daß die Motoren von zu verwendenden Fahrzeugen angeworfen werden od. dgl.
Im vorhergehenden ist die Auswertung der beiden codierten Eingangssignalfolgen
über ein tatsächlich vorhandenes UND-Gatter 13 beschrieben worden; es versteht sich natürlich, daß das
UND-Gatter auch durch eine effektiv in der gleichen Weise wirkende andere Verschaltung ersetzt werden kann; beispielsweise
dadurch, daß die Zeitschaltung 12 an einem weiteren Ausgang
12d Kontakte schließt, die, wie durch die gestrichelte
Pfeilverbindung angedeutet, innerhalb der Codeanlage 15 bestimmte Versorgungsschleifen oder Aktivierungssysteme derart
be'tätigen, daß die Codeanlage aufgrund des Ausgangssignals von der Zeitschaltung 12 in die Lage versetzt wird, an einem
weiteren Ausgang 15c jetzt, nachdem auch der richtige Code in das Schaltbrett 15a eingetippt worden ist, über die gestrichelte
Verbindung 18 die Endstufe 16 frcizuschalten.
Die Zeitschaltung 12 soll die Freigabe der Türöffnungsmöglichkeit
durch Betätigen der Codeanlage 15 nur für eine vor-
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gegcbene Zeitdauer ermöglichen, damit nicht unbefugte Besucher
durch stundenlanges Ausprobieren des Codes doch noch eine Öffnungsmöglichkeit finden. Daher kann die Zeitschaltung
12 in der Dauer des von ihr abgegebenen Freigabeimpulses
so eingestellt werden, daß mit Sicherheit erwartet werden kann, daß während dieser Zeit im Fall eines echten Alarms
die Freigabe abgefragt und die Türen und Zugänge zum Gebäude von den befugten Personen geöffnet werden. Hat es sich hingegen
nur um einan Probealarm gehandelt, dann nimmt die Zeitschaltung 12 aufgrund ihrer Einstellung die Freigabemöglichkeit
spätestens beispielsweise nach 10 Minuten wieder zurück und es ergibt sich die doppelte Sicherung des Zugangs.
Ergänzend ist es über einen gesonderten, durch den Block
angedeuteten Hand/Automatikumschalter selbstverständlich möglich, dann, wenn das Gebäude ohnehin besetzt ist, am Ausgang
dieses Schalters, etwa durch entsprechende Umschalter, ein Freigabesignal zu erzeugen und dem UND-Gatter 13 bzw. der Codeanlage
15 zuzuführen, was beispielsweise dann wichtig ist, wenn im Falle eines Dauereinsatzes der Zugang zu dem Gebäude
auch über einen Zeitraum sichergestellt werden soll, der außerhalb des Zeitraums liegt, den die Zeitschaltung vorgibt.
Im anderen Fall würde sonst der Zugang zum Gebäude wieder versperrt werden. Nach Ablauf des Einsatzes kann dann
der Bandschalter 19 wieder zurückgeschaltet werden.
Es versteht sich und liegt innerhalb des erfindungsgemäßen
Rahmens, daß anstelle der Eingabe des Codesignals durch die befugten Personen mittels eines Tastenfeldes 15a auch andere
Maßnahmen getroffen werden können, beispielsweise Betätigung mittels eines Schlüssels, über Infrarotsensoren (Infrarotmelder)
u. dgl. Bevorzugt wird durch die vorliegende Erfindung allerdings die Codeeingabe, da nicht immer vorausgesetzt
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werden kann, daß im Alarmfall, bei dem es meist sehr schnell
gehen muß und der nicht selten auch nachts erfolgt, darauf qeachtet wird, die notwendigen Utensilien wie Schlüssel u. dgl,
mitzunehmen.
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- Leerseite -
Claims (1)
- Patentansprüchey Verfahren zur Zugangskontrolle zu Gebäuden im Alarmfall, insbesondere zu Gebäuden von Sicherheitsaufgaben wahrnehmenden Organisationen wie Feuerwehrhäusern, zu Banken, Kaufhäusern u. dgl., dadurch gekennzeichnet, daß einem Empfangsgerät (11) innerhalb des Gebäudes drahtlos eine .speziell für dieses Gebäude bestimmte, eine vorgegebene Codierung aufweisende HF-Signalimpulsfolge zugeführt und hierdurch für einen vorgebbaren Zeitraum eine Zugangsfreigabe vorbereitet wird und daß der Zugang zum Gebäude endgültig dann freigegeben wird, wenn von befugten Personen an einem außerhalb des Gebäudes zugänglichen Gerät (15a) eine eine Codierung umfassende Manipulation, die nur den befugten Personen bekannt ist, vorgenommen worden ist.2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Codierung umfassende Manipulation die Eingabe einer Zeichenimpulsfolge an einem Tastenfeld für eine Codeanlage umfaßt.3. Vorrichtung (Sicherheitsschaltung) zur Zugangskontrolle zu Gebäuden im Alarmfall, zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen drahtlos ein eine vorgegebene, speziell für dieses Gebäude bestimm-1717/ot/wi7.6.83 - 2 -Codierung aufweisende Signalimpulsfolge empfangenden Empfänger (11) und eine diesem nachgeschaltete und für eine vorgebbare Zeltdauer bei zutreffender Codierung aktivierbare Zeitschaltung (12), die ihrerseits so geschaltet ist, daß eine Codeanlage (15) für diesen Zeitraum wirksam ein Ausgangssignal zur Zugangseröffnung für das Gebäude dann ausgeben kann, wenn an einem Betätigungselement (15a) der Codeanlage (15) eine eine weitere Codierung enthaltende Manipulation von dazu ausschließlich befugten Personen vorgenommen wird.4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausgangssignal der Zeitschaltung (12) über eine UND-Verknüpfung (13) einer Endstufe zur Freigabe des Zugangs zugeführt ist, und daß dem zweiten Eingang der UND-Verknüpfung (13) das Ausgangssignal der bei zutreffender Codeeingabe an dem als Tastenfeld ausgebildeten Betätigungselement wirksam geschalteten Codeanlage (15) zugeführt ist.5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß dem Empfänger (11) ein codiertes Hochfrequenzsignal (Träger im 4 m-Band mit Fünftonfolge codiert) zugeführt ist, daß die Dauer des von der Zeitschaltung (12) erstellten, eine Zugangsfreigabe vorbereitenden Signals einstellbar ist und daß die Zeitschaltung (12) die Codeanlage (15) derart wirksam schaltet, daß die Codeanlage (15) ihrerseits bei oinwandfreier Eingabe einer codierten Zahlenimpulsfolge an ihrem Tastenfeld (15a) den Gebäudezugang freigibt.6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Zeitschaltung ein Umschalter (19)1717/ot/wi7.6.83 - 3 -parallel geschaltet ist zur Aktivierung der Codeanlage (15) von Hand.
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE3322524A DE3322524A1 (de) | 1983-06-23 | 1983-06-23 | Verfahren und vorrichtung zur zugangskontrolle zu gebaeuden im alarmfall |
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|---|---|---|---|
| DE3322524A DE3322524A1 (de) | 1983-06-23 | 1983-06-23 | Verfahren und vorrichtung zur zugangskontrolle zu gebaeuden im alarmfall |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3322524A1 true DE3322524A1 (de) | 1985-01-10 |
| DE3322524C2 DE3322524C2 (de) | 1992-08-20 |
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ID=6202121
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|---|---|---|---|
| DE3322524A Granted DE3322524A1 (de) | 1983-06-23 | 1983-06-23 | Verfahren und vorrichtung zur zugangskontrolle zu gebaeuden im alarmfall |
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| Country | Link |
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