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DE3341360C2 - Blutentnahmevorrichtung - Google Patents

Blutentnahmevorrichtung

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DE3341360C2
DE3341360C2 DE3341360A DE3341360A DE3341360C2 DE 3341360 C2 DE3341360 C2 DE 3341360C2 DE 3341360 A DE3341360 A DE 3341360A DE 3341360 A DE3341360 A DE 3341360A DE 3341360 C2 DE3341360 C2 DE 3341360C2
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Germany
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piston rod
thickening
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blood collection
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Walter 5223 Nümbrecht Sarstedt
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Walter Sarstedt Kunststoff Spritzgusswerk
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Abstract

Eine Blutentnahmevorrichtung mit einem einen Kolben enthaltenden, zylindrischen Probenentnahmeröhrchen wird durch eine Abdichtung zwischen der Kolbenstange (12) und dem Röhrchen nach außen hermetisch abgedichtet (Fig. 1).

Description

  • Die Erfindung geht aus von einer Blutentnahmevorrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Es ist bereits bekannt (DE-OS 30 26 281) in dem Probenentnahmeröhrchen ein Vakuum dadurch zu erzeugen, daß der Kolben mittels der Kolbenstange in seine hintere Endstellung zurückgezogen wird, in welcher der an dem Vorsprung vorgesehene Ringflansch axial mit der am Rohrstück vorhandenen Ringstufe in rastenden Eingriff tritt, so daß der Kolben auch nach dem Loslassen der Kolbenstange bzw. nach deren Entfernung in der zurückgezogenen Position gehalten und das Vakuum innerhalb des Probenentnahmeröhrchens so lange aufrechterhalten wird, bis das vordere Ende beispielsweise mittels Durchstechens eines Dichtungsplättchens oder dergleichen geöffnet wird, worauf wegen des im Probenentnahmeröhrchen erzeugten Vakuums beispielsweise Blut in das Röhrchen hinein eingesaugt werden kann. Ein solches aufstechbares Dichtungsplättchen ist beispielsweise aus der DE-AS 26 53 206 bekannt.
  • Das die Öffnung für die Kolbenstange aufweisende Ende des Probenentnahmeröhrchens kann dadurch abgedichtet werden, daß der Durchmesser der Öffnung dem Durchmesser der Kolbenstange entspricht (DE-PS 24 56 561). Nachteilig an dieser Ausbildung ist es jedoch, daß die abgedichtete Gleitführung der Kolbenstange das Austreten der zwischen der Kolbenstange und dem Probenentnahmeröhrchen vorhandenen Luft beim Abziehen von Blut unter der Erzeugung eines Vakuums behindert. Aus diesem Grunde ist es üblich, zwischen der Kolbenstange und dem von ihr durchgriffenen Ende des Probenentnahmeröhrchens einen erheblichen Ringspalt zu belassen, durch den beim Abziehen von Blut oder dem Erzeugen eines Vakuums im Probenentnahmeröhrchen die zwischen der Kolbenstange und dem Probenentnahmeröhrchen befindliche Luft entweichen kann (DE-OS 30 26 281).
  • Es ist auch schon bekannt, als Kolbenstange zwei gekreuzt angeordnete plattenartige Stege zu verwenden, deren Breite in etwa dem Innendurchmesser des Probenentnahmeröhrchens entspricht (US-PS 27 42 041). Am oberen Ende der Stege ist ein gleichzeitig die Handhabe darstellender Stopfen angeordnet, mit welchem bei in die vordere Endstellung vorgeschobenem Kolben das hintere Ende des Probenentnahmeröhrchens dicht verschlossen werden kann. Nachteilig an dieser Anordnung ist insbesondere, daß die Handhabe nur schwer zu ergreifen ist, weil sie in radialer Richtung nur geringfügig über den Stopfenteil vorsteht und daß, um die Kolbenstange überhaupt ergreifen zu können, die Handhabe radial über das Probenentnahmeröhrchen wenigstens geringfügig vorstehen muß. Hierdurch wird die Verpackung derartiger Probenentnahmeröhrchen in enger Anlage aneinander behindert. Bei der vorbekannten Anordnung ist auch die Zurückhaltung des Kolbens in einer verrasteten Endstellung nach Erzeugen eines Vakuums nicht möglich.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Blutentnahmevorrichtung der eingangs genannten Gattung zu schaffen, deren Inneres auch unter extremen Bedingungen steril gehalten werden kann, ohne daß eine sterile Verpackung erforderlich ist und das Austreten von Luft beim Zurückziehen des Kolbens behindert wird, wobei außerdem weder die enge Packung mehrerer zusammengelegter Probenentnahmeröhrchen noch die bequeme Handhabung beeinträchtigt werden sollen.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Blutentnahmevorrichtung gemäß dem Oberbegriff durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
  • Aufgrund dieser Ausbildung wird das Rohrstück, welches zur Verrastung des Kolbens in der zurückgezogenen Position verwendet wird, einer weiteren Nutzung als Gegenstück für die stopfenartige Verdickung bzw. die Dichtungskappe zugänglich gemacht, wobei die Erkenntnis zugrundeliegt, daß das Rohrstück bei in seiner vorderen Endstellung befindlichem Kolben keine Rastaufgabe zu übernehmen hat, so daß es in dieser Stellung des Kolbens für die sterile Abdichtung in Zusammenwirken mit der Verdickung bzw. der Dichtungskappe verwendet werden kann, während bei in die hintere Endstellung herausgezogenem Kolben die Dichtverbindung zwischen der Verdickung bzw. der Dichtungskappe ohnehin aufgehoben ist, so daß nunmehr das Rohrstück mit seiner hinteren Ringstufe für die Verrastung des Ringflansches des Vorsprunges am Kolben zur Verfügung steht.
  • Von besonderem Vorteil ist dabei, daß, da das Rohrstück einen wesentlich kleineren Durchmesser als das Probenentnahmeröhrchen aufweist, sowohl die Verdickung als auch die Dichtungskappe einen deutlich geringeren Durchmesser als das Probenentnahmeröhrchen aufweisen können, was zur Folge hat, daß die Verdickung und die Dichtungskappe die Handhabung der Blutentnahmevorrichtung praktisch nicht behindern. Insbesondere braucht die eigentliche Handhabe nun keinen größeren Durchmesser als das Probenentnahmeröhrchen aufzuweisen und kann dennoch bequem ergriffen werden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß für die Verdickung und die Dichtungskappe weniger Material erforderlich ist und daß das für die Zwecke der Verrastung möglichst elastisch ausgebildete Rohrstück sich für die federnde Anordnung einer stopfenartigen Verdickung innen bzw. eine Dichtungskappe außen besonders eignet, denn die Elastizität bedingt einen besonders guten Dichtungseingriff zwischen der Öffnung des Rohrstückes einerseits und der Verdickung bzw. der Dichtungskappe andererseits.
  • Vorteilhafte Ausführungsarten der Erfindung sind durch die Unteransprüche gekennzeichnet.
  • Durch die Maßnahmen des Anspruchs 2 wird die vordere Endstellung des Kolbens eindeutig definiert.
  • Die Einführungsschräge nach Anspruch 3 begünstigt das Einführen der Verdickung in das Rohrstück.
  • Aufgrund der Ausführungsform nach Anspruch 5 kann die Handhabe am hinteren Ende der Kolbenstange besonders gut ergriffen werden, weil der Durchmesserunterschied zwischen der Handhabe und der Kolbenstange wesentlich größer als der zwischen der Verdickung bzw. Dichtungskappe und der Handhabe ist.
  • Durch die Maßnahme des Anspruches 9 können zusammen mit der abgebrochenen Kolbenstange auch die Verdickung und die Dichtungskappe nach der Erzeugung des Vakuums weggeworfen werden.
  • Die Ausführungsform nach Anspruch 8 gewährleistet es, daß die das Probenentnahmeröhrchen an der hinteren Seite abdichtenden Teile nicht nach außen vorstehen, so daß beim Transport und auch bei der Handhabung die dichtende Verbindung besonders geschützt und platzsparend untergebracht ist.
  • Die Maßnahmen des Anspruchs 10 begünstigen nicht nur den Rasteingriff zwischen dem Ringflansch am Vorsprung des Kolbens, sondern tragen auch zur Schaffung einer besonders gut dichtenden Dichtkante bei.
  • Die Erfindung wird im folgenden beispielsweise anhand der Zeichnung beschrieben, in dieser zeigt
  • Fig. 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht des hinteren Teils einer erfindungsgemäßen Blutantnahmevorrichtung und
  • Fig. 2 eine entsprechende Schnittansicht einer abgewandelten Ausführungsform.
  • Nach Fig. 1 weist ein Probenentnahmeröhrchen 11 an seinem hinteren der Handhabe 22 zugewandten Ende in einem axialen Abstand von der hinteren Stirnfläche 29 einen radial nach innen vorstehenden Flansch 30 auf, an dem ein sich nach hinten konisch verjüngendes Rohrstück 31 angeformt ist.
  • Das vordere, nicht dargestellte Ende des Probenentnahmeröhrchens 11 ist durch eine Verschlußkappe hermetisch abgedichtet, die zum Einführen des rückwärtigen Endes einer beidseitig angeschärften Kanüle einen durchstechbaren Verschlußstopfen aufweisen kann.
  • Innerhalb des Probenentnahmeröhrchens 11 ist ein Kolben 13 axial verschiebbar angeordnet. An seiner Rückseite weist der Kolben 13 einen sich nach hinten leicht konisch verjüngenden Vorsprung 24 auf, der ebenso wie der Kolben hohl ausgebildet ist. Das hintere Ende des Vorsprungs 24 ist durch einen ebenen Plattenteil 24&min; abgeschlossen. Die Länge des Vorsprunges 24 entspricht etwa der Länge des konischen Rohrstücks 31, so daß sich die zwischen dem Kolben 13 und dem Vorsprung 24 vorgesehene Ringstufe 32 axial an das konische Rohrstück 31 anlegt, wenn der Kolben vollständig zurückgezogen ist.
  • Am hinteren Ende des Vorsprungs 24 befindet sich ein radial nach außen vorstehender Ringflansch 25, an dessen vom Kolben 13 abgewandtem Ende eine Einführungsschräge 26 vorgesehen ist, die das Hindurchzwängen des Flansches 25 durch die Öffnung 15 am hinteren Ende des Rohrstücks 31 und des Einschnappens des Ringflansches 25 über die am Ende des Rohrstückes 31 vorgesehene weitere Ringstufe 27 ermöglicht.
  • Über eine Sollbruchstelle 28 ist ein zylindrischer Kolbenstangenteil 19 der Kolbenstange 12 mit der Platte 24&min; des Vorsprunges 24 verbunden. An dem vom Kolben 13 abgewandten Ende weist der Kolbenstangenteil 19 eine Sackbohrung 21 in seiner hinteren Stirnseite auf, in die ein Zapfen 20 einer konischen Verdickung 14 der Kolbenstange 12 eingesetzt ist. Zum Beispiel durch Klebstoff kann der Zapfen 20 in dem Sackloch 21 befestigt sein. Zwischen der Verdickung 14 und dem Kolbenstangenteil 19 ist eine Einführungsschräge 18 vorgesehen. Das hintere Ende der Verdickung 14 ist als Ringflansch 17 ausgebildet, an den sich zur Handhabe 22 hin nochmals ein zylindrisches Kolbenstangenteil 23 von gleichem Durchmesser wie das Kolbenstangenteil 19 anschließt.
  • Während der Durchmesser des Kolbenstangenteils 19 deutlich geringer als der Durchmesser der Öffnung 15 am Ende des Probenentnahmeröhrchens 11 ist, besitzt die Verdickung 14 in ihrem vorderen Bereich einen etwas geringeren, in ihrem hinteren Bereich einen etwas größeren Durchmesser als die Öffnung 15. Auf diese Weise kommt die konische Verdickung 14 bei noch nicht in der Position der Zeichnung befindlichem, in die vorderste Position verschobenem Kolben 13 in Kontakt mit dem Rand 16 der Öffnung 15. Durch Hineinschieben der Verdickung 14 in die Öffnung 15 unter leichtem Druck kann zwischen der Verdickung 14 und dem Rand 16 ein leicht klemmender und hermetisch dichter Sitz erzielt werden. Zur Verbesserung der Dichtwirkung ist der Rand 16 am hinteren Ende des konischen Rohrstückes 31 leicht abgerundet ausgebildet, um eine Art Dichtwulst zu bilden.
  • Auf diese Weise kann das Innere des Probenentnahmeröhrchens 11 bis zum Gebrauch vollständig hermetisch nach außen abgedichtet werden, so daß jedes Einsickern von Keimen wirksam vermieden ist.
  • Beim Gebrauch muß lediglich an der Handhabe 22 leicht nach hinten gezogen werden, um die dichtende Verbindung zwischen der nur geringfügig konisch ausgebildeten Verdickung 14 und dem Rand 16 aufzuheben. Nunmehr kann beim Herausziehen des Kolbens die zwischen Kolbenstange und Probenentnahmeröhrchen 11 befindliche Luft leicht durch den zwischen dem Kolbenstangenteil 19 verringerten Durchmessers und dem Rand 16 vorhandenen Spalt entweichen.
  • Am Schluß der Rückzugsbewegung schnappt der Flansch 15 hinter die Ringstufe 27, wodurch der Kolben 13 ein für allemal in der aus der Zeichnung ersichtlichen Position fixiert wird, wobei ebenfalls wieder eine vollständige Abdichtung des Probenenentnahmeröhrchens im Bereich der Öffnung 15 erzielt wird. Nunmehr wird die Kolbenstange 12 im Bereich der Sollbruchstelle 28 vom Vorsprung 24 am Kolben 13 abgebrochen. Da die Sollbruchstelle 28 bezüglich der hinteren Stirnfläche 29 des Probenentnahmeröhrchens 11 versenkt angeordnet ist, stehen nunmehr keinerlei Teile mehr axial über das Probenentnahmeröhrchen 11 nach hinten vor. Das Probenentnahmeröhrchen 11 kann somit einschließlich des Inhalts ohne weiteres gehandhabt und z. B. umgekehrt, wie es in der Zeichnung dargestellt ist, auf eine ebene Fläche oder in eine Zentrifuge gestellt werden.
  • Der Konuswinkel der Verdickung 14 liegt bevorzugt bei etwa 3°.
  • Falls erwünscht, kann der Flansch 17 auch entsprechend der Verdickung 14 etwas konisch ausgebildet werden, und zwar derart, daß der Konus sich dichtend in die an der hinteren Stirnfläche 29 vorgesehene Öffnung anlegt. An dieser Stelle könnte auch die einzige hermetische Abdichtung zwischen der Kolbenstange und dem Probenentnahmeröhrchen 11 vorgesehen sein. In diesem Fall müßte die Verdickung 14nicht vorgesehen sein. Dieser Bereich könnte vielmehr den gleichen Durchmesser wie die Kolbenstangenteile 19, 23 haben.
  • Die Verdickung 14 könnte ggfs. als Grenzwert auf den Konuswinkel 0° aufweisen.
  • In dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 bezeichnen gleiche Bezugszahlen entsprechende Teile wie in Fig. 1. Im Unterschied zu Fig. 1 ist an dem Kolbenstangenflansch 17&min; eine ringförmige Dichtungskappe 14&min; vorgesehen, welche sich bei vorgeschobenem Kolben 13 über das einen nach hinten vorstehenden Vorsprung bildende etwas konische Rohrstück 31 schiebt und mit diesem in dichtenden Eingriff tritt.
  • Grundsätzlich könnte die Dichtungskappe auch einen noch größeren Durchmesser aufweisen und sich auf das hintere Ende des Probenentnahmeröhrchens 11 im Bereich der Stirnfläche 29 dichtend aufsetzen. Die Verdickung 14 des Ausführungsbeispieles nach Fig. 1 ist hier also durch die Abdeckkappe 14&min; ersetzt.
  • Der Flansch 17, 17&min; in beiden Ausführungsformen hat auch noch die wesentliche Funktion, daß er durch Anschlagen an das Rohrstück 31 die Ausgangslage des Saugkolbens 13 festlegt, bevor dieser in die aus der Zeichnung ersichtliche Position zurückgezogen wird.
  • Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, daß der zylindrische Zapfen 20 auch nach oben bzw. nach hinten von dem zylindrischen Teil 19 vorstehen könnte, und zwar in eine dazu komplementäre Sackbohrung in der Verdickung 14. Diese gegenüber den Fig. 1 und 2 umgekehrte Anordnung des zylindrischen Zapfens 20 und der komplementären Sackbohrung 21 hätte den Vorteil, daß die Wandstärke um die Sackbohrung 21 herum größer und die gesamte Anordnung dadurch stabiler wäre.

Claims (10)

1. Blutentnahmevorrichtung mit einem einen Kolben enthaltenden zylindrischen Probenentnahmeröhrchen, dessen eines Ende durch eine Verschlußkappe hermetisch nach außen abgeschlossen ist und an dessen anderem Ende an einem radial nach innen vorstehenden Flansch ein Rohrstück mit einer am Ende radial nach außen vorspringenden Ringstufe vorgesehen ist, welches eine Öffnung zur Hindurchführung einer mit dem Kolben verbundenen Kolbenstange mit Spiel aufweist, wobei an der Rückseite des Kolbens ein Vorsprung vorgesehen ist, der an seinem hinteren Ende einen radial nach außen vorstehenden Ringflansch aufweist, der federnd durch das Rohrstück hindurchzwängbar ist, bis der Ringflansch mit der Ringstufe in einen verrastenden Eingriff kommt, dadurch gekennzeichnet, daß die Kolbenstange (12) nur an der Stelle, an der sie bei in seine vordere Endstellung vorgeschobenem Kolben (13) das hintere Ende des Probenentnahmeröhrchens (11) durchgreift, eine stopfenartige Verdickung (14) oder eine Dichtungskappe (14&min;) aufweist, welche bei in seine vordere Endstellung vorgeschobenem Kolben mit dem Rohrstück (31) von innen bzw. außen in leicht klemmendem Dichteingriff steht.
2. Blutentnahmevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdickung (14) auf der vom Probenentnahmeröhrchen (11) abgewandten Stirnseite einen radial nach außen vorstehenden Flansch (17) aufweist.
3. Blutentnahmevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdickung (14) auf der dem Probenentnahmeröhrchen (11) zugewandten Stirnseite über eine flachere Einführungsschräge (18) in das zum Kolben (13) führende zylindrische Kolbenstangenteil (19) übergeht.
4. Blutentnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß von dem verjüngten Ende der Verdickung (14) ein zylindrischer Zapfen (20) axial in eine dazu komplementäre Sackbohrung (21) in der hinteren Stirnseite des zylindrischen Kolbenstangenteils (19) vorsteht und dort befestigt ist.
5. Blutentnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der konischen Verdickung (14) und der Handhabe (22) am hinteren Ende der Kolbenstange (12) ein zylindrischer Kolbenstangenteil (23) verringerten Durchmessers vorgesehen ist.
6. Blutentnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (24) des Kolbens (13) sich nach hinten leicht konisch verjüngt.
7. Blutentnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ringflansch (25) des Vorsprunges (24) an dem vom Kolben (13) abgewandten Ende eine Einführungsschräge (26) aufweist.
8. Blutentnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die die Verdickung (14) bzw. die Dichtungskappe (14&min;) tragende Kolbenstange (12) über eine Sollbruchstelle (28) mit dem hinteren Ende des Vorsprunges (24) des Kolbens (13) verbunden ist.
9. Blutentnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringstufe (27) am hinteren Ende des Rohrstücks (31) gegenüber der hinteren Stirnfläche (29) des Probenentnahmeröhrchens (11) versenkt angeordnet ist.
10. Blutentnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohrstück 31 sich in Richtung nach hinten etwas konisch verjüngt.
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