DE3231975A1 - Feuerhemmender verglasungsbauteil und verfahren zu dessen herstellung - Google Patents
Feuerhemmender verglasungsbauteil und verfahren zu dessen herstellungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft den in den Patentansprüchen angegebenen Gegenstand.
Feuerhemmende Verglasungsbauteile sind zum Bau von Außen- und Innenwänden oder Zwischenwänden von Gebäuden verwendbar.
Es kann sich dabei um transparente Bauteile, die sich zum Beispiel als Fenster eignen, und ebenso
um durchscheinende und opake Bauteile, die in anderen Teilen von Außen- Innen- oder Zwischenwänden verwendbar
sind, handeln.
Feuerhemmende Bauteile können nach ihrem Wirkungsgrad eingeteilt werden, der festgesetzt wird nach der
Zeitspanne, während welcher eine Oberfläche des Bauteils einem spezifizierten, feuersimulierenden Erhitzungsschema
ausgesetzt werden kann, bevor die gegenüberliegende Oberfläche des Bauteils eine festgelegte Durchschnittstemperatur oder bevor irgendein Teil dieser gegenüberliegenden
Oberfläche eine bestimmte Temperatur erreicht. Ein derartiger Standardtest ist im International Standard
ISO 834 (Fire Resistance Tests - Elements of Building Construction) und im entsprechenden Belgian Standard
NBN 713-020 festgelegt. Zur Durchführung dieses Tests wird der Bauteil in eine Wand eines Ofens montiert, in
dem die Temperatur gemäß einer speziellen Formel erhöht wird, und es wird die Zeitspanne gemessen, die vergeht,
bevor eine von drei Bedingungen erfüllt ist, nämlich (a) der Bauteil stellt nicht länger eine flammenfeste
und rauchbeständige Barriere dar,
(b) die Durchschnittstemperatur der dem Außenteil des
Ofens zugewandten Oberfläche des Bauteils steigt um mehr als 140 0C über dessen Anfangs- (Umgebungs-)
temperatur an und
(c) die Temperatur irgendeiner Zone auf dieser äußeren Oberfläche des Bauteils erhöht sich um mehr als
180 0C.
Verschiedene handelsübliche feuerhemmende Bauteile mit einer blähbaren Schicht, die sandwichartig zwischen zwei
Glasscheiben angeordnet ist, vermögen diesem Test etwa 20 min standzuhalten. Wenn Glasfasern oder Maschendraht
in die blähbare Schicht eingearbeitet sind, hält der Bauteil diesen Test noch länger aus.
Aus der GB-PS 1 290 699 ist ein feuerhemmender Bauteil
aus drei Glasscheiben, die an dazwischenliegende blähbare Schichten befestigt sind, bekannt. Derartige blähbare
Schichten sind befähigt, primäre und sekundäre Hitzebarrieren zu bilden, wenn auf einer Seite des Bauteils
Feuer ausbricht. Es zeigt sich, daß die Effektivität eines derartigen Bauteils als Feuerschutz um so größer zu sein
pflegt, je dicker die mittlere Glasscheibe ist. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, daß eine dickere Scheibe
besser im Stande ist, ein ungleichförmiges Erhitzen der die sekundäre Barriere bildenden blähbaren Schicht, die
sich hinter dieser Scheibe befindet, zu verhindern. In der GB-Patentanmeldung 81 12 396 (entsprechend der DE-Patentanmeldung
P 32 14 852.6 ) werden derartige feuerhemmende Bauteile beschrieben, in denen die mittlere
glasartige Scheibe dicker ist als die äußeren Scheiben und eine Dicke von mindestens 6 mm aufweist. Ein derartiger
Bauteil kann bei einem bestimmten Bauteilgewicht eine sehr hohe Leistungsfähigkeit, bestimmt nach einem Standard-Feuerschutztest
wie zum Beispiel dem oben angegeben, haben. Sind die äußeren Scheiben identisch und die
verschiedenen blähbaren Schichten ebenfalls identisch, so ist der Bauteil gleich wirksam unabhängig davon,
welche seiner Oberflächen dem Feuer zugewandt ist.
Zwar sind auch beim erfindungsgeinäßen Verglasungsbauteil mindestens zwei blähbare Schichten vorgesehen, die
sandwichartig zwischen glasartigen Scheiben angeordnet sind, doch besteht der Unterschied zu bekannten derartigen
Bauteilen darin, daß ein Paar innerer glasartiger Scheiben, die ohne dazwischenliegendes blähbares Material
aneinander befestigt sind, vorgesehen ist. Auf den ersten Blick ist der Fachmann geneigt, anzunehmen, daß das
Miteinanderverbinden eines Paars glasartiger Scheiben ohne dazwischenliegendes blähbares Material Komplikationen
bei der Herstellung ohne Kompensation durch entsprechende Vorteile mit sich bringen müsse. Tatsächlich werden dadurch
jedoch beträchtliche Vorteile erzielt. So wird die wiederholte Herstellung gleichbleibender Bauteile mit bestimmten
feuerhemmenden Eigenschaften ebenso verein facht wie die
industrielle Produktion feuerhemmender Verglasungsbauteile
verschiedener Größe je nach den Erfordernissen der sich änderden Marktanforderungen. Diese Vorteile
liegen in den Produktionsmethoden begründet, die Teil der vorliegenden Erfindung sind.
Erfindungsgemäß werden verschiedene Möglichkeiten für
das Herstellungsverfahren geschaffen. Wird zum Beispiel
das in den Bauteil einzuarbeitende blähbare Material zuerst auf die glasartigen Scheiben aufgetragen vor
deren Zusammenfügen zur Bildung des Bauteils, was
eine besonders vorteilhafte Ausführungsform darstellt, so kann die Gesamtmenge des blähbaren Materials auf
die glasartigen Scheiben in solcher Weise aufgebracht werden, daß jede Scheibe nur auf einer Seite damit
überzogen . wird. Beim Zusammenfügen wird jede blähbo.re
Schicht des Bauteils sodann durch zwei derartige überzüge . gebildet. Im allgemeinen ist es leichter,
eine blähbare Schicht einer bestimmten Dicke durch Kombination dünnerer, auf verschiedenen Scheiben
aufgebrachter Schichten zu bilden als durch Bildung der gesamten Schichtdicke auf einer Scheibe. Der dabei
erzielbare Vorteil tritt besonders zu Tage, wenn dicke blähbare Schichten gebildet werden, zum Beispiel Schichten
mit einer Dicke von mindestens 0,8 mm. Würde nur eine einzige glasartige Scheibe anstelle der erfindungsgemäß
vorgesehenen Innenscheiben verwendet, so wäre es zur Erzielung dieses Vorteils notwendig, eine Schicht aus
blähbarem Material auf jeder Seite dieser Einzelscheibe aufzubringen, was unter den Bedinungen der Massenproduktion
bei weitem nicht so leicht zu bewerkstelligen ist.
Ein weiterer erfindungsgemäßer Vorteil liegt darin begründet,
daß ein neuer Produktionsweg eröffnet wird, demzufolge das Zusammenfügen des Bauteils durch Kombination
zweier vorgeformter dünnerer Platten erfolgt, von denen jede eine blähbare Schicht aufweist, die sandwichartig
zwischen zwei glasartigen Scheiben angeordnet ist. Durch Laminieren einer glasartigen Scheibe einer der
dünneren Platten an eine glasartigen Scheibe der anderen dünneren Platte werden die aneinanderlaminierten Scheiben
die Innenscheiben eines erfindungsgemäßen Bauteils. Bei diesen dünneren Platten kann es sich um Platten handeln,
die aus einer Platte oder aus Platten der gleichen Zusammensetzung, jedoch größeren Ausmaßes, geschnitten sind.
Es ist sehr viel einfacher, derartige dünnere Platten zu schneiden als eine dickere Platte, die durch Miteinanderverbinden
der dünneren Platten gebildet ist.
Als weiterer Vorteil der Erfindung kommt hinzu, daß aufgrund
des Vorliegens der laminierten glasartigen Scheiben zwischen zwei blähbaren Schichten eine beträchtliche
Hitzeabsorbtionskapazität, die wirksam ist zur Verminderung unterschiedlicher Wärmeübertragung an verschiedene Stellen
der vom Feuer weiter weg befindlichen blähbaren Schicht, erzielt werden kann, ohne daß eine besonders dicke glasartige
Scheibe verwendet werden muß. Die zum Aufbau der inneren laminierten Scheiben dienenden Einzelscheiben
können zum Beispiel eine Dicke haben, die für die meisten üblichen Verglasungszwecke geeignet ist.
Gemäß einer vorteilhaften Aus'führungsform der Erfindung
werden die inneren laminierten glasartigen Scheiben mit Hilfe eines dazwischen aufgebrachten Kunststoffmaterials,
zum Beispiel Polyvinylbutyral, das als vorgeformter Film oder als vorgeformte Filme verwendbar ist, aneinander
gebunden. Wahlweise können auch Polyurethan oder Polyvinylchlorid eingesetzt werden. Statt eines Kunststoffmaterials
ist auch eine Klebmasse verwendbar. Die Anwendung einer Kunststoffschicht ist unter anderem auch
deshalb von Vorteil, weil sie einen Bauteil mit ver-
besserter Widerstandsfähigkeit gegenüber mechanischen
Schock ergibt.
Im erfindungsgemäßen Verglasungsbauteil können zwei oder
mehrere innere laminierte glasartige Scheiben vorliegen. Vorzugsweise beträgt die Gesamtdicke der inneren laminierten
glasartigen Scheiben mindestens 6 mm. Dies erweist sich als wünschenswert, um Temperaturgradienten
praktisch zu unterdrücken und eine gleichförmige Temperatur innerhalb des Bereichs der Innenscheiben zu fördern.
Vorzugsweise ist die Gesamtdicke der inneren laminierten glasartigen Scheiben größer als diejenige mindestens einer
der äußeren Scheiben des Bauteils. Wird ein erfindungsgemäßer Verglasungsbauteil auf einer seiner Seiten Feuer
ausgesetzt, so ist die Dicke der vom Feuer am weitesten entfernten glasartigen Scheibe nicht besonders wichtig
für die feuerhemmende Effektivität des Bauteils. Mindestens
eine der äußeren Scheiben des Bauteils kann daher eine relativ dünne Scheibe sein, zum Beispiel die Dicke einer
üblichen Verglasungsscheibe haben, so daß der Bauteil nicht unnötig schwer gemacht werden muß . Vorzugsweise
ist jede der äußeren Scheiben des Bauteils dünner als die Gesamtdicke der inneren laminierten Scheiben. Wenn die
dem Feuer am nächsten liegende Scheibe unter der kombinierten Wirkung von thermischem Schock und den durch die benachbarte
Schicht aus expandierendem blähbarem Material ausgeübten Kräften ziemlich bald bricht, kann der erfindungsgemäße
Bauteil noch immer als sehr wirksamer Feuerschutz dienen aufgrund der Tatsache, daß die inneren glasartigen
Scheiben aufgrund ihrer Gesamtdicke Temperaturgradienten rasch genug entfernen können, um das Auftreten
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von nachteiligen heißen Stellen auf der gegenüberliegenden Oberlfäche des Bauteils zu verhindern. Die Schicht oder
die Schichten aus Polyvinylbuteral oder einem anderen Bindemittel zwischen den inneren Scheiben können, wie
bereits erwähnt, ebenfalls zur Abschwächung von Temperaturgradienten beitragen. Die Verwendung von Außenscheiben,
von denen eine oder beide dünner sind als die Gesamtdicke der inneren Scheiben, ist daher vereinbar mit
einer hohen Leistungsfähigkeit des erfindungsgemäßen
Bauteils und sie erweist sich als vorteilhaft zur Beschränkung des Gesamtgewichts des Bauteils. Vorzugsweise
hat mindestens eine der Außenscheiben des Bauteils eine Dicke im Bereich von 4,0 bis 2,0 mm.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung haben die Außenscheiben des Bauteils die gleiche Dicke.
Dies erweist sich deshalb als vorteilhaft, weil beide Außenscheiben aus dem gleichen Flachglasvorratsmaterial
geschnitten werden können. Außerdem ist dann, wenn die blähbaren Schichten gemäß einer bevorzugten Ausführungsform in Bezug auf Zusammensetzung und Dicke identisch
sind, der Bauteil völlig symmetrisch und gleichermaßen wirksam, ganz gleich, welche .Seite desselben dem
Feuer ausgesetzt ist.
Als vorteilhaft erweist es sich ferner, wenn die äußeren und inneren glasartigen Scheiben des Bauteils die gleiche
Dicke haben. Das heißt, wenn jede dieser Scheiben die gleiche Einheitsdicke hat, beträgt die Gesamtdicke der
inneren Scheiben χ Einheiten , wobei χ die Zahl der inneren laminierten Scheiben darstellt. Die Verwendung
von glasartigen Scheiben, die alle die gleiche Dicke auf-
weisen, erweist sich für den Bauteilhersteller als sehr vorteilhaft, sowohl in Bezug auf Standardisierung
der Werkstoffkomponenten als auch im Bezug auf Vereinfachung der Automatisierung der Komponentenhandhabungs-
und Montageoperationen.
Durch Kompensation erzielbare Vorteile sind jedoch auch dadurch realisierbar, daß eine relativ dicke glasartige
Scheibe zwischen die blähbaren Schichten einverleibt wird. Die dabei erzielbaren Vorteile ergeben sich unter
anderem aus einer größeren Feuerbeständigkeit. Wird eine derartige relativ dicke Scheibe als die Mittelscheibe
von drei inneren laminierten Scheiben vorgesehen, so führt dies zum angegebenen Vorteil, während gleichzeitig
der Vorteil, daß der Bauteil durch Zusammenlaminieren von zwei ähnlichen vorgeformten dünneren Platten, von
denen jede eine sandwichartig eingebettete blähbare Schicht aufweist, noch immer gegeben ist. In
bestimmten erfindungsgemäßen Verglasungsbauteilen liegt
daher eine derartige Mittelscheibe mit einer Dicke von mindestens 6 mm vor.
Sehr gute feuerhemmende Eigenschaften können dadurch
begünstigt werden, daß jede blähbare Schicht mindestens 1,2 mm dick gemacht wird. In besonders vorteilhafter
Weise beträgt die Gesamtdicke der blähbaren Schichten mindestens 3,5 mm. Die Gesamtdicke der blähbaren Schichten
beeinflußt die Zeitspanne, während welcher der Bauteil der Einwirkung von Feuer widerstehen kann, bis
er bestimmten Testbedingungen des oben angegebenen Typs nicht mehr standhält.
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Bevorzugtes blähbares Material besteht zum Beispiel aus hydratisierten Alkalimetallsalzen. Typisch geeignete
derartige Alkalimetallsalze, die in hydratisierter Form verwendet werden können, sind zum Beispiel Kaliumaluminat,
Kaliumplumbat, Natriumstannat, Kaliumstannat, Natriumaluminiumsulfat
und Aluminiumphosphat, Kaliumaluminiumsulfat, Natriumborat, Kaliumborat und Natriumorthophosphate.
Diese Verbindungen zeigen sehr gute Eigenschaften im Hinblick auf den angestrebten Verwendungszweck. Sie sind in
vielen Fällen zur Bildung von transpare.nten Schichten befähigt, die an glasartigem Material gut haften.
Hydratisierte Alkalimetallsilikate, zum Beispiel Natriumsilikat, sind zur Bildung der blähbaren Schichten besonders
geeignet. Insbesondere gilt dies für blähbare Schichten aus hydratisiertem Natriumsilikat, in dem das
Gewichtsverhältnis SiO2 : Na„0 3,1:1 oder 3,4:1 beträgt
und das 30 bis 35 Gew. % Wasser enthält.
Die Schichten aus blähbarem Material können in der Weise gebildet werden, daß man eine wässrige Lösung des blähbaren
Materials einsetzt, die unter Bildung von Schichten aufgetragen wird auf die glasartigen Scheiben des Bauteils
oder auf temporäre Träger, die auf derartige Bauteilscheiben überführt werden können, worauf die Schichten
getrocknet werden , bis der Wassergehalt den erforderlichen Wert hat. Diese Schichten können sodann dazu dienen, die
glasartigen Scheiben, zwischen denen sie sandwichartig vorliegen, miteinander zu verbinden, zum Beispiel dadurch,
daß man diese Scheiben Hitze- und/oder Druckeinwirkung unterwirft.
Die blähbaren Schichten können wahlweise durch oder aus einem blähbaren Material gebildet werden, das ganz oder
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teilweise in Granalienform vorliegt, mit oder ohne Verwendung eines Bindemittels. Dies hat den Vorteil, daß
das Erfordernis einer Trocknungsstufe vermieden oder die Trockungszeit vermindert werden kann. Wird ein
Bindemittel verwendet, so handelt es sich vorzugsweise um Wasser oder eine wässrige Lösung des blähbaren
Materials. Blähbares Material, das in Granalienform oder teilweise in granulierter Form einverleibt ist,kann
ebenfalls dazu dienen, die glasartigen Scheiben, zwischen denen es sich sandwichartig befindet, aneinander zu
binden, zum Beispiel dadurch, daß man dieses blähbare Material Hitze- und/oder Druckeinwirkung unterwirft.
In der GB-PS 1,590,837 und 2,023,452, auf die hier besonders Bezug genommen wird, werden die Bildung blähbarer
Schichten aus Lösungen von blähbarem Material oder aus blähbaren Material in Granalienform mit oder ohne Verwendung
eines Bindemittels beschrieben und wichtige Angaben über Substanzen zur Bildung eines Schutzüberzugs
auf glasartigen Scheiben gemacht, um zu verhindern, daß diese durch Kontakt mit blähbarem Material Schaden leiden.
Der gesamte Verglasungsbauteil liegt vorzugsweise in Form eines Laminatformkörpers vor, d.h. daß in besonders
vorteilhafter Weise die äußeren glasartigen Scheiben an die inneren glasartigen Scheiben durch die blähbaren
Schichten laminiert sind. Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung könne jedoch die äußeren glasartigen
Scheiben auch in anderer Weise im Abstand zu den inneren Scheiben gehalten werden, zum Beispiel durch einen Rahmen.
Im letzt genannten Fall braucht das dazwischenliegende blähbare Material die äußeren und inneren Scheiben nicht
aneinander zu binden. Die blähbaren Schichten können
zum Beispiel Schichten aus Material mit körniger Beschaffenheit sein.
Um die Wahrscheinlichkeit zu veringern, daß die glasartigen Scheiben unter Wärmeschock Risse bekommen oder brechen,
erweist es sich als vorteilhaft, wenn mindestens eine der glasartigen Scheiben, insbesondere mindestens eine
der inneren Scheiben, aus einem Material mit einem Wärmeausdehnungskoeffizienten (E) im Temperaturbereich
von 0 bis 400 0C von höchtens 7,5 χ 10 pro 0C besteht.
Ferner ist es von Vorteil, wenn mindestens eine Scheibe aus einem Material mit einem dilatorretrischen Erweichungspunkt
von mindestens 60 0 0C besteht. Der dilatometrische Erweichungspunkt ist die Temperatur (genannt die 11,5-Temperatur),
bei der das glasartige Material eine Viskosität von
11 5
10 ' Poise hat. Jedes glasartige Scheibenmaterial, das dieser weiteren Forderung genügt, ist ausreichend widerstandsfähig gegen einen Zerfall unmittelbar nach dem Auftreten von Rissen in der Scheibe. Mindestens eine der laminierten glasartigen Scheiben besitzt vorzugsweise eine derartige Eigenschaft
10 ' Poise hat. Jedes glasartige Scheibenmaterial, das dieser weiteren Forderung genügt, ist ausreichend widerstandsfähig gegen einen Zerfall unmittelbar nach dem Auftreten von Rissen in der Scheibe. Mindestens eine der laminierten glasartigen Scheiben besitzt vorzugsweise eine derartige Eigenschaft
oder derartige Eigenschaften im Bezug auf Wärmeausdehnung
und/oder Erweichungspunkt. Diese Eigenschaften sind besonders günstig, wenn es sich um eine relativ dicke innere
Scheibe, zum Beispiel um eine Scheibe mit mindestens 6 mm Dicke, handelt, die eine der inneren laminierten Scheiben
bildet, zum Beispiel die mittlere von drei inneren Scheiben eines erfindungsgemäßen Verglasungsbauteils.
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- 19 -
Die angegebenen Ausdehnungs- und Erweichungskriterien
werden erfüllt, wenn die in Frage stehende Scheibe oder Scheiben aus einem Borosilikatglas, einem vitro- keramischen
oder vitro- kristallinen Material oder aus einem Aluminosilikat- oder Aluminoborosilikatglas bestehen. Hierbei
handelt es sich um die bevorzugten Typen von glasartigen Materialien. Beispiele für die Zusammensetzung eines
Aluminosilikat-und dreier Aluminoborosilikatgläser, die
sich als geeignet erwiesen haben, sind im folgenden aufgeführt (Angaben in Gew. %) . Am Schluß der Tabelle sind
die Werte für den dilatometrischen Erweichungspunkt (11,5T ) und den Wärmeausdehnungskoeffizienten (Ex10 )
| angegeben. | 62.8 | 69.5 | 73.25 | 70 |
| SiO2 | 8Λ | k.O | 6.2 | 10 |
| Al2O3 | 1.1 | 8.7 | 7.2 | 8 |
| B2°3 | 11.7 | 9.3 | 8.1 | 8 |
| Na ?0 | 2Λ | 5.5 | - | - |
| BaO | '- | 3.0 | 3. Ι | 3 |
| CaO | lt.lt | - | 1.7 | 1 |
| MgO | 8.2 | - | - | - |
| ZnO | 0.6 | - | - | - |
| TiO? | O.lv | '- | O.15 | |
| Asp0.} | 607 | 607 | 618 | 623 |
| 11.'5T(0C) | ) 7.25 | 6.39 | 5.3 | 5.3 |
| ExIO-^(0C"1 | ||||
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform bestehen eine oder mehrere Scheiben des erfindungsgemäßen Bauteils,
zu denen vorzugsweise mindestens eine der inneren laminierten Scheibe gehört, aus getempertem Glas, insbesondere
chemisch getempertem Glas. Dies führt insbesondere dann zu Vorteilen, wenn der Bauteil einem Ver-
wendungszweck dient, wo die Bruchfestigkeit des Bauteils
noch bevor ein Feuer ausbricht von besonderer Wichtigkeit ist.
In einem erfindungsgemäßen Verglasungsbauteil können
mehr als eine glasartige Scheibe und /oder mehr als eine blähbare Schicht an einer oder an beiden Seiten
der inneren laminierten glasartigen Scheiben vorliegen. So können zum Beispiel an einer oder an beiden Seiten
der inneren laminierten Scheiben zwei im Abstand voneinander angeordnete glasartige Scheiben und zwei
blähbare Schichten, von denen eine sandwichartig zwischen diesen beiden Scheiben und die andere sandwichartig
zwischen einer dieser Scheiben und den inneren laminierten Scheiben angeordnet ist, vorhanden sein.
Von den Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist diejenige besonders günstig für die Massenproduktion von feuerhemmenden Verglasungsbauteilen,
gemäß welcher dünnere Platten aus einer blähbaren Schicht, die sandwichartig zwischen zwei glasartigen Scheiben angeordnet
ist, hergestellt und anschließend diese dünneren Platten miteinander verbunden werden durch Laminieren von
deren außen liegenden glasartigen Scheiben in solcher Weise, daß diese laminierten Scheiben die Innenscheiben
des fertiggestellten vergleichsweise dicken erfindungsgemäßen Bauteils bilden und dabei ist vorteilhaft, daß
die dünneren, zum Endprodukt kombinierbaren Platten eine Zeit lang gelangert werden können, bevor sie als
Komponenten zur Herstellung des dickeren Verfahrensprodukts dienen. Ferner können dünnere Platten unterschiedlicher
Ausführung, zum Beispiel drei oder mehr verschiedene
Tpyen, die sich zum Beispiel im Bezug auf die Dicke mindestens einer der sie aufbauenden glasartigen Scheiben
oder im Bezug auf die Dicke ihrer blähbaren Schichten unterscheiden, hergestellt werden, so daß verschiedene
Kombinationen der dünneren Platten zur Bildung von Endprodukten unterschiedlicher Charakteristika herangezogen
werden können. Ein besonders wichtiger Vorteil solcher dünnerer Platten, wenn sie als Laminate vorliegen,
liegt darin begründet, daß sie relativ leicht auf eine bestimmte Größe geschnitten werden können,
zum Beispiel durch Anritzen der glasartigen Scheiben und Brechen der Platten längs der angeritzten Linien.
Demgegenüber bedürfte es zum Schneiden des fertigen Verfahrensprodukts eines größeren Aufwands und der
fertige Bauteil müßte wahrscheinlich zersägt werden.
Die dünneren Platten werden vorzugsweise mit Hilfe einer oder mehrererKunststoff- Zwischenschichten,
zum Beispiel mit Hilfe eines Films oder mehrer Filme von Polyvinylbutyral, aneinander laminiert. Wahlweise
kann eine geeignete Klebstoffmasse verwendet werden. Diese dünneren Platten können direkt aneinander laminiert
werden, zum Beispiel mit Hilfe eines einzigen Films aus derartigen Kunststoff. Wahlweise können sie
auch indirekt zusammenlaminiert werden, zum Beispiel durch Laminieren an die gegenüberliegenden Seiten
einer zwischen ihnen angeordneten glasartigen Scheibe mit Hilfe von zwei derartigen Filmen aus Kunststoff.
Gemäß dieser Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird zum Beispiel zunächst ein Paar von Plattenkomponenten gebildet jeweils in Form eines
Sublaminats aus glasartigen Scheiben, die mit einer dazwischenliegenden
blähbaren Schicht zusammenlaminiert sind, worauf anschließend diese Plattenkomponenten zu
einem erfindungsgemäßen laminierten feuerhemmenden Verglasungsbauteil
aneinander laminiert werden.
Werden glasartige Scheiben durch eine dazwischenliegende Schicht aus blähbarem Material miteinander verbunden,
so erweist es sich als vorteilhaft, den sandwichartigen Formkörper aus glasartigen Scheiben und dazwischenliegender
Schicht aus blähbarem Material einer Hitze- und Druckbehandlung, einschließlich einer temporären Druckbehandlung
bei unteratmosphärischen Bedingungen, zu unterwerfen, so daß der Zwischenraum zwischen den glasartigen
Scheiben einer Sogwirkung ausgesetzt wird, die an der Peripherie der Montagegruppe wirkt, bevor die Montagegruppe
einem Druck unterworfen wird, der zu einer festen Bindung der glasartigen Scheiben aneinander mit Hilfe
der blähbaren Schicht führt. Eine derartige Verfahrensweise ermöglicht es, eine gute Bindung zwischen den
Scheiben leichter und zuverlässiger zu erreichen wegen der oder zumindest teilweise wegen der Entfernung von
Luft und in einigen Fällen von überschüssigem Wasser und/oder Lösungsmittel aus dem Zwischenraum zwischen
den glasartigen Scheiben, bevor diese fest aneinander gebunden werden. Vorzugsweise wird nach dieser Ausführungsform
in zwei Stufen gearbeitet, wobei in der ersten Stufe (im folgenden "Vorbindungsstufe" genannt)
der Zwischenraum zwischen den Scheiben der oben angegebenen Sogwirkung unterworfen und das blähbare Material
dazu gebracht wird, an die Scheiben zu haften, ohne daß die endgülte Bindefestigkeit erreicht wird, worauf in
der zweiten Stufe (im folgenden "Festbindungsstufe" ge-
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nannt) der Sandwichformkörper auf eine höhere Temperatur
erhitzt und/oder einem höheren Druck unterworfen wird zur Erzielung der erforderlichen festen Bindung. Der
Sandwichformkörper wird zu keiner Zeit so stark erhitzt, daß beim vorherrschenden Druck das blähbare Material aufgebläht
wird. Eine derartige Verfahrensweise ist in solchen Fällen anwendbar, wo das Material der blähbaren Schicht
vor der Bindeoperation ganz oder teilweise in Granalienform
vorliegt, sowie in den Fällen, wo eine derartige Schicht aus blähbarem Material durch Trocknen einer Lösung
von blähbarem Material gebildet wurde.
Das Verbinden von glasartigen Scheiben mit Hilfe einer blähbaren Schicht nach einer Methode, bei der die obige
Vorbindungsstufe angewandt wird, ist in den oben angegebenen
GB-PS 1,590,837 und 2,023,452 beschrieben, und geeignete Temperatur- und Druckbedingungen für die Vorbindungsstufe
werden in jeder dieser Patentschriften unter Bezugnahme auf Figur 2 derselben beschrieben.
Die Bildung eines kompletten feuerhemmenden Verglasungsbauteils
durch Zusammenlaminieren zweier vorgeformter Plattenkomponenten, von denen jede eine sandwichartig
zwischen glasartigen Scheiben7 angeordnete blähbare Schicht aufweist, kann auch durch eine zweistufige Bindemethode
des oben angegebenen Typs bewirkt werden , wobei das Aneinandersaugen des Zwischenraums oder der Zwischenräume
der Bindeschicht zwischen den Sublaminaten während der ersten Stufe bewirkt wird. Das Verbinden von glasartigen
Scheiben mit Hilfe eines thermoplastischen Materials unter Verwendung einer derartigen Methode wird in der GB-PS
1,368,785 beschrieben, auf die besonders Bezug genommen wird.
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Bei Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens gemäß
dieser ersten Ausführungsform können die verschiedenen Bindestufen in unterschiedlichen Reihenfolgen durchgeführt
werden. Gemäß einer Verfahrensweise dieser ersten Ausführungsform werden die Scheiben der einzelnen
Plattenkomponenten fest aneinander gebunden durch die entsprechenden blähbaren Schichten und die erhaltenen
Laminate werden sodann unter Bildung, des fertigen Verglasungsbauteils aneinander gebunden, zum Beispiel
nach einer zweistufigen Bindemethode unter Ansaugung der Kanten während der Vorbindungsstufe, wie oben beschrieben.
Gemäß einer weiteren Verfahrensweise der ersten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens werden die glasartigen Scheiben jeder der einzelnen Plattenkomponenten
mit Hilfe der dazwischenliegenden blähbaren Schicht in einer Vorbindungsstufe des oben angegebenen
Typs aneinandergebunden ( zum Beispiel gemäß der in den GB-PS 1,590,837 und 2,023,452 beschriebenen Vorbindungsstufe
) und diese Plattenkomponenten werden sodann zusammenlaminiert mit Hilfe einer oder mehrerer thermoplastischer
oder Klebstoffschichten nach einer Vorbindungsstufe
des oben angegebenen Typs (zum Beispiel nach der in der GB-PS 1,368,7-58 beschriebenen Vorbindungsstufe)
, worauf das erhaltene Laminat sodann den endgültigen Bindebedingungen von Temperatur und Druck unterworfen
wird zur gleichzeitigen Bewirkung einer festen Bindung der Scheiben der Plattenkomponenten mit Hilfe der
blähbaren Schichten und einer festen Bindung zwischen diesen Komponenten mit Hilfe der dazwischenliegenden
Schicht oder Schichten aus thermoplastischem Material oder Klebstoff. Solche endgültige Bindebedingungen
umfassen zum Beispiel das Erhitzen des Laminats auf eine Temperatur von 135 0C, während das Laminat überatmosphärischen
Druckbedingungen, zum Beispiel einem Druck zwischen 1 und 3 bar, unterworfen wird.
Gemäß einer zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens werden zunächst alle am Aufbau
beteiligten Scheiben und Schichten, die den fertigen Verglasungsbauteil bilden, zusammengefügt, und die
gesamte Montagegruppe wird Bindebedingungen unterworfen, die dazu führen, daß die zwischen den blähbaren
Schichten befindlichen inneren Scheiben aneinander laminiert und die äußeren Scheiben durch die blähbaren
Schichten an dieses innere Laminat gebunden werden Gemäß dieser Ausführungsform wird das Binden der Scheiben
vorzugsweise nach einer zweistufigen Methode durchgeführt, die eine Vorbindungs- und Festbindungsstufe umfaßt
unter Ansaugen der Zwischenräume der blähbaren Schichten und des Zwischenraums oder der Zwischenräume
des Bindemediums zwischen den inneren Scheiben der ersten Stufe. Ganz allgemein erweist es sich als zweckmäßig,
in der ersten Stufe die Montagegruppe aus Scheiben und Schichten in einer Kammer?, in der die Montagegruppe
erhitzt wird, einem Umgebungsdruck zu unterwerfen, der auf weniger als 200 mm Hg, vorzugsweise auf 20 bis 70 mm Hg,
vermindert wird; den Druck im Versiegelungsring, der in Versiegelungsverbindung mit der Peripherie der Montagegruppe
steht, auf weniger als 20 mm Hg zu vermindern; und anschließend den Umgebungsdruck und den Druck im
Versiegelungsring zu erhöhen, so daß der Umgebungsdruck auf atmosphärischen Druck ansteigt, kurz bevor die Temperatur
der Montagegruppe 55 0C erreicht und der Druck im
peripheren Versiegelungsring atmosphärischen Druck erreicht, bevor die Temperatur der Montagegruppe 85 0C, vorzugsweise
bevor diese Temperatur 80 0C beträgt, wenn Polyvinylbutyral
als Bindemedium zwischen den inneren Scheiben verwendet
wird, wie dies vorzugsweise geschieht. In der zweiten oder Festbindungsstufe, in der das in der Vorbindungsstufe gebildete
Laminat den zur Erzielung einer festen Bindung erforderlichen Bedingungen unterworfen wird, kann dieses
Laminat zum Beispiel auf eine Temperatur von 135 0C erhitzt
werden, während es einem Druck von zum Beispiel 1 bis 3 bar ausgesetzt ist.
Erfindungsgemäße Verglasungsbauteile* welche sich durch
die oben angegebenen Vorteile auszeichnen, können nach jeder der angegebenen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Verfahrens hergestellt werden.
Nach jeder dieser Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Verfahrens kann eine oder jede der blähbaren Schichten, die sandwichartig zwischen zwei glasartigen Scheiben
angeordnet sind, in vorteilhafter Weise dadurch gebildet werden, daß eine der beiden Seiten dieser zwei
Scheiben mit blähbarem Material versehen und danach diese Scheiben so zusammengefügt werden, daß diese Überzüge
in Kontakt miteinander gelangen und zusammen die blähbare, für die Bindeoperation geeignete Schicht bilden.
Vorzugsweise wird jede der blähbaren Schichten durch Kombination von 2 derartigen überzügen in der angegebenen
Weise gebildet.
Diese Verfahrensweise zur Herstellung von blähbaren Schichten der erforderlichen Dicke ist besonders günstig
bei der Massenproduktion von feuerhemmenden Bauteilen
und sie erleichtert die automatisierte oder teilautomatisierte Montage der Komponenten.Dies ist deshalb
der Fall, weil es nicht notwendig ist,durch Beschichten
einer Oberfläche eine blähbare Schicht der endgültigen Dicke, wie sie in dem herzustellenden
Bauteil gebraucht wird, zu bilden. Aufgrund der Tatsache, daß mehr als eine glasartige Scheibe zwischen
den blähbaren Schichten vorliegt, ist es außerdem unnötig, beide Oberflächen einer glasartigen Scheibe
mit blähbarem Material vorzubeschichten, wenn jede der blähbaren Schichten aus zwei überzügen in der oben
beschriebenen Weise gebildet wird. Das Beschichten von beiden Oberflächen einer Scheibe mit blähbarem
Material wirft nämlich dann Probleme auf, wenn qualitativ hochwertige gleichförmige Überzüge gebildet
werden sollen, da es schwierig ist, die Scheibe während oder nach der Beschichtung so zu handhaben, daß keine
der beidseitigen Schichten Schaden erleidet.
Bei der beschriebenen Methode zur Bildung von blähbaren Schichten einer bestimmten Dicke ist es von Vorteil,
wenn die blähbaren überzüge auf den beschichteten glasartigen Scheiben die gleiche Dicke haben, da
es auf diese Weise möglich ist, alle Überzüge nach einer einzigen standardisierten Technik herzustellen.
Es ist besonders günstig, eine Plattenproduktionsmethode anzuwenden, bei der zwei dünnere Platten hergestellt
und dann wie oben angegeben kombiniert werden, und bei der jede der dünneren Platten durch Beschichten einer
Oberfläche jeder der beiden sie aufbauenden glasartigen Scheiben mit blähbarem Material gebildet wird, und dann
die beschichteten Scheiben in solcher Weise, daß ihre Überzüge aus blähbarem Material in Kontakt gelangen,
miteinander verbunden werden.
Bei den zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
verwendeten glasartigen Scheiben kann es sich um Scheiben aus Glas oder einem vitro-keramischen oder vitro-kristallinen
Material handeln. Die einen bestimmten erfindungsgemäßen Verglasungsbauteil aufbauenden Scheiben
können aus unterschiedichen glasartigen Materialien bestehen. Vorzugsweise sind alle Scheiben aus Glas.
In besonders vorteilhafter Weise bestehen eine oder mehrere der glasartigen Scheiben, vorzugsweise mindestens
die inneren glasartigen Scheiben, aus einen Borosilikatglas, einem vitro-keramischen oder vitro-kristallinen
Material oder einem Aluminosilikat- oder Aluminoborosilikatglas.
Die Erfindung wird durch die beiliegende Zeichnung näher veranschaulicht, in der die Figuren 1 bis 3
Querschnitte durch drei erfindungsgemäße feuerhemmende Verglasungsbauteile darstellen.
In Figur 1 wird ein Verglasungsbauteil gezeigt mit vier
glasartigen Scheiben 1, 2, 3, 4, von denen jede eine Dicke von 3 mm hat, sowie zwei Schichten 5,6 aus blähbarem
Material, von denen jede eine Dicke von 3,6 mm aufweist. Die glasartigen Scheiben 2 und 3 sind miteinander
verbunden mit Hilfe eines Films 7 aus Polyvinylbutyral, dessen Dicke zum Beispiel 0,38 mm betragen
kann. Um diese Bindungsschicht als Symmetrieebene ist der Bauteil vollkommen symmetrisch. Wenn nach dem
Installieren eines derartigen Bauteils am Orte seines Gebrauchs
auf einer Seite des Bauteils ausreichend intensives Feuer ausbricht, dann führt das zu einem Bruch des
Bauteils, wobei die äußere Scheibe 1 oder 4, je nachdem welche näher dem Feuer zugewandt ist, zuerst
bricht unter dem kombinierten Einfluß von Wärmeschock und den durch die Expansion des blähbaren Materials
in der benachbarten (primären) Blähmaterialschicht ausgeübten Kräften. Diejenige von den beiden inneren
glasartigen Scheiben, welche näher am Feuer liegt, wird als nächste brechen. Mittlerweile erhöht sich
die Temperatur der anderen äußeren glasartigen Scheibe, die am weitesten von dem Feuer entfernt ist. Die Zeitspanne,
welche vergeht, bevor die Durchschnittstemperatur der Außenfläche dieser äußeren Scheibe oder die Temperatur
irgendeiner Zone innerhalb dieser Fläche einen bestimmten Wert erreicht, wird durch die Gesamtdicke der glasartigen
Scheiben 2 und 3 beeinflußt und bis zu einem gewissen Grade auch durch die Kunststoffschicht 7 selbst. Selbstverständlich
wird diese Kunststoffschicht in einem bestimmten Stadium erweichen und zerstört werden , doch trägt in
den Anfangsstadien, während welcher der Bauteil dem Feuer exponiert, wird, die Kunststoffschicht bis zu
einem gewissen Grade dazu bei7, daß eine gleichförmige Erhitzung der sekundären blähbaren Schicht und der vom
Feuer am weitesten wegbefindlichen glasartigen Scheibe gefördert wird.
Ein erfindungsgemäßer Bauteil des in Figur 1 gezeigten
Tpys , dessen blähbares Material aus hydratisiertem Natriumsilikat mit einem Gewxchtsverhältnis SiO- : Na2O
von 3,3 : 1 oder 3,4 : 1 bestand und 30 bis 35 Gewichts- % Wasser aufwies, hielt wenn er dem International Standard - Test
ISO 834 unterworfen wurde, diesem Test mehr als 60 min
stand. Die glasartigen Scheiben des getesteten Bauteils waren ungetemperte Scheiben aus gewöhnlichem
Natronkalkglas.
Gemäß einer modifizierten Ausgestaltung des in Figur
1 dargestellten Bauteils wurden zu dessen Herstellung getemperte Glasscheiben verwendet.
Gemäß einer weiteren modifizierten Ausgestaltung des
in Figur 1 dargestellten Bauteils hatte jede der Schichten 5,6 aus blähbarem Material eine Dicke von 1,5 mm.
Wurde dieses Bauteil dem angegebenen International Standart-Test unterworfen, wo hielt der Prüfling dem
Test mehr als 30 min lang stand.
In Figur 2 wird ein Bauteil gezeigt mit 5 glasartigen Scheiben 8 bis 12, von denen jede eine Dicke von 3 mm
hat. Die Glasscheiben 9 und 10 sind zusammenlaminiert
durch eine dazwischenliegende Bindeschicht 13, die aus einem Poylvinylbutyralfilm von 0,38 mm Dicke besteht.
Dieses innere Laminat ist an die äußeren Glasscheiben 8 und 11 gebunden durch dazwischenliegende Schichten
14 , 15 aus hydratisiertem Natriumsilikat des gemäß Figur 1 verwendeten Typs, wobei jede der Schichten eine Dicke
von 1,8 mm hat. Die Glasscheibe 11 ist an die äußerste Glasscheibe 12 durch eine weitere Schicht 16 aus hydratisiertem
Natriumsilikat gebunden. Diese dritte blähbare Schicht hat die gleiche Zusammensetzung wie die
Schichten 14 und 15 und ebenfalls eine Dicke von 1,8 mm. Wurde dieser Bauteil dem angegebenen International
Standard-Test unterworfen unter Anlegen des Feuers auf der in Figur 2 linken Seite des Bauteils, so hielt
der Bauteil dem Test mehr als 30 min lang stand.
Die Temperatur der rechts liegenden Außenfläche des Bauteils erreichte 140 0C über der Anfangstemperatur innerhalb von 52 min.
In Figur 3 ist ein Bauteil gezeigt mit 5 Glasscheiben 17 bis 21, wobei jede der Scheiben 17, 18, 20 und
3 mm dick und die Glasscheibe 19 8 mm dick ist. Die Glasscheiben 18, 19 und 20 sind aneinanderlaminiert
durch Bindeschichten 22, 23, die aus einem Film von Polyvinylbutyral von 0,38 mm Dicke bestehen. Das innere
Laminat aus den Glasscheiben 18, 19 und 20 ist an die äußeren Glasscheiben 17 und 21 durch die blähbaren
Schichten 24, 25 laminiert, von denen jede aus hydratisierten Natriumsilikat der gleichen Zusammensetzung
wie derjenigen gemäß den Figuren 1 und 2 besteht, jedoch eine Dicke von 3,6 mm hat. Wurde dieser Bauteil dem
angegebenen International Standard-Test unterworfen, so hielt er dem Test für mehr als 90 min stand.
sz
Leerseite
Claims (28)
- MÜLLER - BORE * DEUFEL SCHÖN · HERTEL 3231975PATENTANWÄLTE BTTHOPBAN PATEXTDR. WOLFGANG MÜLLER-BORE (PATENTANWALTVON 1927-197S) DR. PAUL DEUFEL, DIPL-CHEM. DR. ALFRED SCHÖN. DIPL.-CHEM. WERNER HERTEL, D1PL.-PHYS.D/R/Op - G 3209Glaverbel, Chaussee de la Hulpe, 166 B-1170 Brüssel, BelgienFeuerhemmender Verglasungsbauteil und Verfahren zu dessenHerstellungPatentansprücheFeuerhemmender Verglasungsbauteil mit mindestens zwei im Abstand voneinander befindlichen Schichten aus blähbarem Material , von denen jede sandwichartig zwischen Scheiben aus glasartigem Material angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei solcher blähbarer Schichten vorliegen, zwischen denen sich innere glasartige Scheiben befinden, die ohne dazwischen liegendes blähbares Material zusammen laminiert sind.MÜNCHEN 86, SIEBERTSTR. 4 ■ POB 860 720 · KABEL: MUEBOPAT ■ TEL. (O89) 474005 · TELECOPIER XEROX 400 · TELEX 5-24285
- 2. Bauteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die inneren laminierten glasartigen Scheiben mit Hilfe von dazwischen liegendem Polyvinylbutyral oder anderem Kunststoffmaterial aneinander gebunden sind.
- 3. Bauteil nach Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtdicke der inneren laminierten glasartigen Scheiben mindestens 6 mm beträgt.
- 4. Bauteil nach Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtdicke der inneren laminierten glasartigen Scheiben größer ist als die Dicke mindestens einer der äußeren Bauteilscheiben.
- 5. Bauteil nach Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der äußeren Bauteilscheiben eine Dicke im Bereich von 4,0 bis 2,0 mm aufweist.
- 6. Bauteil nach Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die äußeren Bauteilscheiben die gleiche Dicke aufweisen.
- 7. Bauteil nach Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß alle glasartigen Scheiben die gleiche Dicke aufweisen.
- 8. Bauteil nach Ansprüchen 1 bis 6 , dadurch gekennzeichnet, daß drei derartige innere laminierte Scheiben vorliegen, von denen die mittlere dicker ist als jede der beiden anderen.
- 9. Bauteil nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die mittlere Scheibe eine Dicke von mindestens 6 mm aufweist.
- 10. Bauteil nach Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß jede blähbare Schicht mindestens 1,2 mm dick ist.
- 11. Bauteil nach Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtdicke der blähbaren Schichten mindestens 3,5 mm beträgt.
- 12. Bauteil nach Ansprüchen 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß alle glasartigen Scheiben zusammenlaminiert sind.
- 13. Bauteil nach Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der glasartigen Scheiben und insbesondere mindestens eine der inneren glasartigen Scheiben einen Wärmeausdehnungskoeffizienten E imTemperaturbereich von 0 bis 400 0C ^on höchstens 7,5 χ 10~6 pro 0C aufweist.
- 14. Bauteil nach Ansprüchen 1 bis 13, dadurch gekennzeich net, daß mindestens eine der glasartigen Scheiben und insbesondere mindestens eine der inneren glasartigen Scheiben einen dilatometeischen Erweichungspunkt von mindestens 600 0C aufweist.
- 15. Bauteil nach Ansprüchen 1 bis 14, dadurch gekennzeich net, daß mindestens eine der glasartigen Scheiben aus einem Borosilikatglas, einem vitrokeramischen oder vitrokristallinen Material, oder einem Aluminosilikat oder Aluminoborosilikatglas besteht.
- 16. Bauteil nach Ansprüchen 1 bis 15, dadurch gekennzeich net, daß mindestens eine der glasartigen Scheiben eine getemperte Glasscheibe ist.
- 17. Verfahren zur Herstellung eines feuerhemmenden Verglasungsbauteils nach Ansprüchen 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß man zunächst dünnere Platten mit jeweils einer blähbaren Schicht, die sandwichartig zwischen zwei glasartigen Scheiben liegt, bildet und danach solche dünnere Platten miteinander verbindet durch Laminieren von deren Außenflächen der glasartigen Scheiben, so daß die laminierten Scheiben Innenscheiben des dabei entstehenden dickeren Bauteils werden.
- 18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß man die dünneren Platten mit Hilfe einer oder mehrerer KunststoffZwischenschichten vom Typ eines oder mehrerer Filme aus FoLyviny!butyral aneinander bindet.
- 19. Verfahren nach Ansprüchen 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß man die glasartigen Scheiben jeder der dünneren Platten mit Hilfe des dazwischenliegenden blähbaren Materials zusammenlaminiert.
- 20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß man das Laminieren der glasartigen Scheiben jeder der dünneren Platten dadurch bewirkt, daß diese glasartigen Scheiben und das dazwischenliegende blähbare Material Hitze und Druck, einschließlich temporärem unteratmosphärischem Druck, in solcher Weise unterworfen werden, daß der Zwischenraum zwischen den glasartigen Scheiben Sogkräften unterliegt, die an der Peripherie der Montagegruppe ι wirken, bevor die Montagegruppe dem Druck ausgesetzt wird, der eine feste Bindung der glasartigen Scheibenaneinander mit Hilfe der blähbaren Schicht oder Schichten bewirkt.
- 21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß man die glasartigen Scheiben jeder der dünneren Platten und das dazwischenliegende blähbare Material den die Bindung bewirkenden Bedingungen in zwei Stufen unterwirft, wobei in der ersten oder "Vorbindungsstufe" der Zwischenraum zwischen den Scheiben Saugkräften unterworfen und das blähbare Material zum Anhaften an die Scheiben ohne Erzielung der endgültigen Bindefestigkeit gebracht wird, und in der zweiten oder "Festbindungsstufe" der Sandwichformkörper auf eine höhere Temperatur erhitzt und/ oder einem höheren Druck unterworfen wird zur Erzielung der erforderlichen festen Bindung.
- 22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß man die glasartigen Scheiben der dünneren Platten der Vor- und Festbindungsstufe unterwirft, bevor die dünneren Platten aneinander laminiert werden.
- 23. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß man die glasartigen Scheiben und die blähbare Schicht jeder der dünneren Platten der Vorbindungsstufe unterwirft, bevor die dünneren Platten aneinander gefügt werden mit dazwischenliegendem Bindemedium und gegebenenfalls einer oder mehreren dazwischenliegenden glasartigen Scheiben, und die aus den dünneren Platten bestehenden Komponenten der Festbindungsstufe unterwirft nach deren Zusammenfügen zu einer Montagegruppe.
- 24. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß man die dünneren Platten zusammenlaminiert nach einer zweistufigen Bindemethode, wobei in der ersten Stufe der Abstand oder die Abstände der Bindungsschicht zwischen den dünneren Platten Saugkräften unterworfen und das Bindungsmedium zum Anhaften an die glasartigen Scheiben, zwischen denen es sandwichartig vorliegt, gebracht wird, und in der zweiten Stufe diese Scheiben und das dazwischenliegende Bindemedium Bedingungen unterworfen werden, die eine feste Bindung bewirken.
- 25. Verfahren nach Ansprüchen 23 und 24, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Stufe der Bindungsmethode , durch welche die dünneren Platten zusammenlaminiert werden, gleichzeitig die Festbindungsstufe der Bindeoperation darstellt, durch welche die glasartigen Scheiben der dünneren Platten mit Hilfe des dazwischenliegenden blähbaren Materials aneinandergebunden werden.
- 26. Verfahren zur Herstellung eines feuerhemmenden Verglasungsbauteils nach Ansprüchen 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß man alle den Bauteil bildenden, aus Scheiben und Schichten bestehenden Komponenten ohne vorherige Laminierungsstufe zusammensetzt und dann die gesamte Montagegruppe Bindebedingungen unterwirft, bei denen alle glasartigen Scheiben zusammenlaminiert werden.
- 27. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß man das Verbinden der gesamten Montagegruppe nach einer zweistufigen aus Vor- und Festbindungsstufe bestehenden Methode bewirkt unter Ansaugen der Zwischenräume der blähbaren Schicht und des Zwischenraums oder der Zwischenräume des Bindemediums zwischen den inneren Scheiben in der ersten Stufe.
- 28. Verfahren nach Ansprüchen 26 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß man eine oder jede der sandwichartig zwischen zwei glasartigen Scheiben befindlichen blähbaren Schichten dadurch bildet, daß eine Seite jeder dieser beiden glasartigen Scheiben mit blähbarem Material überzogen und anschließend diese Scheiben so zusammengesetzt werden, daß die Überzüge miteinander in Kontakt gelangen und zusammen die blähbare Schicht bilden, mit der die Scheiben miteinander verbunden werden können.
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