DE3226879A1 - Oeffnungsmittel an einer parallelepipedischen packung fuer fliessfaehiges fuellgut - Google Patents
Oeffnungsmittel an einer parallelepipedischen packung fuer fliessfaehiges fuellgutInfo
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Description
Öffnungsmittel an einer parallelepiped!sehen Packung
für fließfähiges Füllgut
Die Erfindung betrifft ein Öffnungsmittel an einer parallelepipedischen
Packung für fließfähiges Füllgut mit vier . Seitenwänden, einem Boden und einer oberen Endwand aus u
zweiseitig mit Kunststoff beschichtetem Trägermaterial, z.B. Karton, mit mindestens einer in eine Ausgußtülle verlaufenden
Längssiegelnaht in mindestens einer Seitenwand und mindestens einer Quersiegelnaht im Boden oder der oberen
Endwand, die an zwei Seiten je einen doppelt gelegten, zwei Schrägprägelinien aufweisenden Dreiecklappen aufweist,
dessen Basis durch eine Endprägelinie gebildet ist und dessen Inneres entlang der Basis zur Bildung der Ausgußtülle
mit dem Innenraum der Packung i η Verbindung steht, wobei die Ausgußtülle durch Aufreißen entlang einer durch beide
Lagen des Dreiecklappens hindurchgehenden Perforationslinie bildbar ist, welche an einem Anfangspunkt unter der Vorderspitze
der Ausgußtülle beginnt und nach Kreuzen der Endprägelinie etwa in der Mitte der oberen Endwand endet.
Bekannt sind derartige parallelepipedische Packungen für Milch oder Säfte, welche dadurch geöffnet werden, daß einer
der beiden auf eine Seitenwand heruntergefalteten und dort befestigten Dreiecklappen gelöst, in die Ebene der oberen
Endwand aufgestellt und flachgedrückt wird, wonach beispielsweise mit einer Schere ein gerader Schnitt quer durch
die Spitze des Dreiecklappens zur Bildung der Ausgußtülle eingebracht wird. Es war auch schon das Bestreben, Öffnungsmittel für derartige Flüssigkeitspackungen vorzusehen, ohne
daß ein separates Werkzeug benötigt wird, welches dem Endverbraucher
häufig im Bedarfsfall nicht zur Hand ist, 35
Es ist als Öffnungsmittel für eine solche Packung auch
schon das Einbringen einer Perforationslinie bekannt, die allerdings so im Verpackungsmaterial (mit Kunststoff be-
schichtetem Karton) einzubringen ist, daß der Karton dennoch
flüssigkeitsdicht bleibt·. Hauptsächlich erreicht man dies durch Auflegen eines Abdeckstreifens in Gestalt einer Kunststoffolie
innen auf den perforierten Bereich. Diese Abdichtungsmaßnahme ist verständlicherweise durch das separate
Material bzw. den zusätzlichen Arbeitsschritt aufwendig und unerwünscht.
Beim Einbringen eines Öffnungsschnittes oder einer dieser
bekannten Perforationslinien ist es erwünscht, den Anschnitt am vorderen unteren Anfangspunkt etwa in der Mitte der
unteren Dreiecklage, d.h. der unteren Lage des doppelt gelegten Dreiecklappens unter einer solchen Neigung anzuordnen,
daß der Anfangspunkt für den Anschnitt möglichst hoch liegt, d.h. möglichst nahe an der oberen Quersiegelnaht,
sofern diese oben angeordnet ist (oder an der oberen Endwand) . Der Grund hierfür besteht darin, daß man einen möglichst
großen Kopfraum oder Luftraum über dem Flüssigkeitspegel unmittelbar nach dem Öffnen erhält. Anderenfalls würde
die Flüssigkeit unmittelbar nach dem Anschnitt aus der öffnung herauslaufen.
Wenn nun die Längssiegelnaht in derjenigen Seitenwand verläuft,
in deren Nachbarschaft der zu öffnende Dreiecklappen angeordnet ist, d.h. wenn die Längssiegelnaht in die .spätere
Ausgußtülle verläuft, ergibt sich eine diese Längssiegelnaht mehr oder weniger schräg durchkreuzende Schnitt- oder
Reißlinie, die verhältnismäßig flach verläuft. Die Folge davon ist, daß der äußere untere Anfangspunkt, von welchem
aus der Anschnitt oder das Abreißen beginnt, verhältnismäßig hoch neben der Vorderspitze der Ausgußtülle zu liegen kommt.
Das hat den Nachteil, daß der Ausgießstrahl der Schneidoder Reißkante längs der die Längssiegelnaht kreuzenden
Linie folgt, so daß der Ausgießstrahl nicht nur allein durch die Vorderspitze der Ausgußtülle gebildet und geführt wird.
Die Folge ist ein nachteiliges Kleckern, weil ein Teil des Ausgießstrahles von der Kante am unteren Anfangspunkt abläuft, und dies ist unerwünscht. Man hat bislang keine
Möglichkeit gesehen, diesen Nachteil zu umgehen, denn ein steileres Anstellen würde sogleich dazu führen, daß der
Gesamtverlauf, der Perforations- oder Schneidlinie zu stark nach unten geneigt wäre und beim Ausgießen der nötige Kopfraum
über dem Flüssigkeitsspiegel nicht vorhanden wäre. Außerdem würde dann das hintere Ende dieser Linie zum Abreißen
oder Abschneiden des Dreieckzipfels zur Bildung der Ausgußtülle so weit vorn zur Spitze der Ausgußtülle hin zu
liegen kommen, daß beim Ausgießen nicht hinreichend Luft zur Volumenkompensation in die Packung einströmen könnte.
Auch hierdurch ergibt sich dann wieder ein nachteiliger •Ausgießeffekt, weil der Flüssigkeitsstrahl zu pulsieren
beginnt. Der Endverbaucher nennt diesen Vorgang "Ausgießen unter Schwappen".
Aufgabe der Erfindung ist es daher, Öffnungsmittel an einer
parallelepipedischen Packung der eingangs bezeichneten Art vorzusehen, durch welche die Schaffung eines ausreichend
großen Kopfraumes einerseits, eines Lufteintrittsraumes am hinteren Ende des Schnittes oder der Linie andererseits
und schließlich und hauptsächlich eine Vermeidung des zu hoch gelegenen Anfangspunktes ermöglicht wird, so daß der
Ausgießstrahl tatsächlich über die Vorderspitze der Ausgußtülle und deren benachbarte Kanten präzise geführt ablaufen
kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Perforationslinie im unteren Dreieckfeld des Dreiecklappens einen Knickpunkt aufweist, von welchem ab ihr Verlauf zum
äußeren, unteren Anfangspunkt deutlich schärfer zum Boden hin gerichtet ist und daß im Anfangspunkt eine durchgehende
Schnittlinie vorgesehen ist. Zwar wird anhand der nachstehend beschriebenen Ausführungsformen und überwiegend auch
in der allgemeinen Beschreibung davon ausgegangen, daß die Perforationslinie gerade ist, es gibt aber auch andere Formen,
die vergleichsweise gute Öffnungsmittel bilden, und auch bei diesen läßt sich der erfindungsgemäß vorgesehene
Knickpunkt anbringen, bei dem es genügt, wenn als Bedingung
-δι von diesem Knickpunkt ab nach vorn zur Längssiegelnaht hin
der Verlauf zum unteren Anfangspunkt- schärfer zum Boden hin gerichtet ist. Hierdurch wird nämlich der kritische
Anfangspunkt nach unten von der Vorderspitze der Ausgußtülle weg verlegt. Damit aber ist die die Längssiegelnaht
kreuzende Kante derart tief gezogen, daß die über die Vorderspitze der Ausgußtülle herausströmende Flüssigkeit in
Form des Gießstrahles nicht mehr dieser Linie folgt und erst recht nicht über den Anfangspunkt am Anschnitt abzulaufen
versucht. Die beim Stand der Technik gefundenen Nachteile sind hierdurch ausgeschaltet. Zum leichteren Abreißen
und zur Sicherstellung der genauen Lage des unteren Anfangspunktes ist es dann ferner auch zweckmäßig, wenn sich im
Bereich des Anfangspunktes tatsächlich eine Schnittlinie und nicht etwa nur ein Teil oder Restbereich der Perforationslinie
liegt. Diese Gefahr ist nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen, denn das Verpackungsmaterial ist bekanntlich
gewissen Toleranzen unterworfen, und Packungen der . vorstehend bezeichneten Art werden als Massengüter in außerordentlich
großen Stückzahlen in kurzen Zeiteinheiten erzeugt, gefüllt und von Maschinen abgegeben, in denen gewisse
Toleranzen zugelassen werden müssen. Deshalb sollte tatsächlich darauf geachtet werden, daß an dem äußeren unteren
Anfangspunkt neben dem Anschnitt tatsächlich die beginnende Linie ein Schnitt ist.
Eingangs ist bereits die Lage der Schrägprägelinie beschrieben, welche die Außenkante des doppelt . gelegten Dreiecklappens
bildet. Blickt man von vorn auf die Packung und auf die Ausgußtülle, dann laufen selbstverständlich zwei
Schrägprägelinien von unten außen zur Mitte oben hin aufeinander zu. Betrachtet man die Packung von der Seite und
möglichst auch in flachgelegtem Zustand, dann wird die Beschreibung erleichtert, denn es genügt, von der einzigen
vornliegenden Schrägprägelinie zu sprechen, zumal die andere Schrägprägelinie in der zweiten Lage direkt deckungsgleich
dahinterliegt. Schon bei dem vorstehend erläuterten Verlauf der Perforationslinie über den Knickpunkt hinweg
betrachtet man die Packung am besten von der Seite im flachgelegten Zustand. Von der Packungsmitte zur Vorderkante
unter der Ausgußtülle hin gesehen liegt die Längssiegelnaht an der vorderen äußeren Kante. Die Längssiegelnaht
ist ein doppelt gelegter Kartonstreifen, in welchem eine Versiegelungslinie angeordnet ist. Hierdurch wird die
Längssiegelnaht flüssigkeitsdicht. Der doppelt gelegte, ,,rt
die Längssiegelnaht bildende Kartonstreifen ist dabei etwas breiter als die Versiegelungslinie selbst. Die Längsgren- zen
der Längssiegelnaht sind einerseits außen die Endkante und andererseits innen eine Grenzprägelinie, die parallel;,
zur Längssiegelnaht an deren innerem Ende verläuft. Die -ii
oben erwähnte die Längssiegelnaht kreuzende Linie beim Schneiden oder Abreißen zur Erstellung der Ausgußtülle j±-
kreuzt die Längssiegelnaht an der Grenzprägelinie, welche sie unter einem Winkel schneidet. Hierdurch
wird ein Punkt definiert, ein Grenzpunkt, auf welchem nach vorn zur Längssiegelnaht hin gerade noch der genannte Knickpunkt
liegen könnte. Ein weiterer Grenzpunkt wird durch den Schnitt der Perforationslinie mit der Schrägprägelinie gebildet.
Deshalb ist es erfindungsgemäß zweckmäßig, wenn der Knickpunkt
auf einer Linie liegt, die von der Schrägprägelinie bis zur Grenzprägelinie zwischen vorderer Seitenwand und
Längssiegelnaht verläuft. Die eingangs erwähnten Bedingungen und Vorteile sind erfüllt bzw. ergeben sich, wenn der Knickpunkt
an irgendeiner Stelle auf der soeben beschriebenen Linie liegt, beginnend an dem einen Grenzpunkt auf der
Schrägprägelinie bis nach vorn zu dem anderen Grenzpunkt, nämlich an der Grenzprägelinie. Es ist nicht zweckmäßig,
den Knickpunkt außerhalb dieses auf diese Weise definierten Linienabschnittes der Perforationslinie anzuordnen.
Vorteilhaft ist es erfindungsgemäß ferner, wenn zur Bildung
der Schnittlinie im Anfangspunkt die Schnittlinie durch den späteren Trennschnitt zwischen zwei hintereinandor laufenden
Packungszuschnitten hindurchgehend vorgesehen ist.
-ιοί Es wurde oben bereits dargelegt, daß bei allen Toleranzen
bei der Herstellung der Flüssigkeitspackungen aus Karton doch darauf geachtet werden sollte, daß am unteren, äußeren
Anfangspunkt ein klarer Schnitt vorliegt. Um dies zu gewährleisten, sollte das Muster der Perforationslinie bzw. deren
Verlauf mit dem Schnittende schon bei den Packungszuschnitten sorgfältig vorbereitet und richtig gelegt werden. Zwischen
zwei hintereinander^laufenden Packungszuschnitten gibt es selbstverständlich einen späteren Trennschnitt.
Wenn nun die Schnittlinie erfindungsgemäß so angeordnet
ist, daß sie zwar nicht die Schweißlinien in den Längssiegelnähten stören kann, dennoch so an der Grenze zwischen
zwei Längssiegelnähten im Bereich der Zuschnitte angeordnet ist, daß sie über diesen späteren Trennschnitt hinwegläuft,
dann ist mit Sicherheit auch bei der Erstellung von mit Toleranzen behafteten Packung gewährleistet, daß am Anfangspunkt
der Perforationslinie ein klarer Schnitt vorliegt.
Günstig ist es gemäß der Erfindung ferner, wenn die Schnitttiefe der gesamten Perforationslinie, einschließlich der
Schnittlinie, von außen durch die äußere Kunststoffbeschichtung und durch das Trägermaterial bis zu dessen Grenzfläche
an der inneren Kunststoffbeschichtung reicht. Es wurde eingangs
das Aufbringen von Abdeckstreifen aus Kunststoff innen auf die Verpackung nach Einbringen der bekannten Perforationslinie
besprochen. Es wurde auch auf den Nachteil dieses separaten Aufklebens eines getrennten Streifenstückes
hingewiesen. Durch die vorstehenden Maßnahmen ist die notwendige Dichtigkeit gewährleistet, und dennoch braucht
nicht separat ein Kunststoffstreifen auf den Perforationsbereich aufgelegt zu werden. Die Perforationslinie besteht
aus einer der Linie folgenden Kette von Schnitten, die sich mit dazwischen stehen gebliebenen Stegen des Packungsmaterials
abwechseln. Die Schnitte sind erfindungsgemäß so vorgesehen,
daß sie durch die äußere Kunststoffbeschichtung und durch das Trägermaterial hindurchgehen, nicht aber durch
die innere, zumeist im Vergleich zur äußeren Kunststoffbeschichtung
stärker ausgebildete Schicht. Die Praxis hat ge-
zeigt, daß derart ausgebildete Perforationslinien beim Reißen
eine ausreichende Schwächung und Linienführung bilden, beim Transport aber eine ausreichende Dichtigkeit gewährleisten.
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Zur Herstellung eines solchen Öffnungsmittels an einer
parallelepipedischen Packung der eingangs beschriebenen Art ist erfindungsgemäß eine Vorrichtung vorgesehen, die dadurch
gekennzeichnet ist, daß ein dem Verlauf der Perforationslinie entsprechendes Messer stationär über einer in
bestimmtem Abstand unter der Schnittkante hinwegbewegbaren Rolle angebracht und das beschichtete Trägermaterial durch
den durch diesen Abstand gebildeten Raum hindurch bewegbar ist. Die Herstellungsvorrichtung für eine parallelepipedisehe
Packung mit der richtigen Perforationslinie war bislang in Fachkreisen deshalb nicht denkbar, weil die Anordnung
eines einen Knickpunkt aufweisenden Schnittes bzw. einer Perforationslinie ökonomisch nicht möglich war. Man
wüßte, daß man Perforationslinien verschiedenster Gestaltungen zwar in Packungsmaterial einbringen konnte, bei der
Beachtung der erwähnten Toleranzen jedoch eine Perforationsiinie mit bestimmtem Knickpunkt in vorbestimmten Bereichen
ohne übermäßigen Aufwand nicht möglich war. Wenn jedoch erfindungsgemäß das Messer in der vorstehend beschriebenen
Weise angeordnet und ohne Berührung im Abstand von einer darunter hinwegbewegbaren Rolle angeodnet wird, kann man
jede gewünschte Schnittlinie bilden, eine exakte Schnitttiefe und genaue Lage des Knickpunktes erreichen. Ersichtlich
kann man auf diese Weise die Lage des Knickpunktes bezüglich der Anfangs- und Endpunkte der Perforationslinie
sehr genau einhalten, wobei dann nur noch die Lage des zu bearbeitenden Trägermaterials zum Messer, gegebenenfalls
elektronisch gesteuert, einzustellen ist.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn das Messer zwei benachbarte, unter einem Winkel zueinander angeordnete ebene Teile aufweist
und durch eine Ausnehmung in einem beweglichen, auf die Oberfläche des Trägermaterials federnd vorgespannt
drückenden Abstreifer hindurchragend vorgesehen ist. Sehr
zweckmäßig ist die Ausbildung der Perforationslinie als Gerade bzw. als zwei, durch einen Knickpunkt getrennte Ge~
rade. Solche Messer lassen sich einfach herstellen und präzise haltern, z.B. durch Einklemmen. Damit der zu bearbeitende
Packstoff nach dem Schnitt vom Messer gut gelost werden kann, ist der Abstreifer angebracht, dessen Ausnehmung
die Messerumrisse in verhältnismäßig engem Umfang umfaßt, so daß eine präzise Einbringung des Schnittes und Lösen des
Papiers vom Messer möglich sind.
Bei vorteilhafter weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die Rolle in der Ausnehmung einer stationären Rollenführung
beweglich geführt, und die Rollenführung weist im Bereich des Messers einen horizontalen Abschnitt und an dessen beiden
Enden je einen schräg nach unten vom Messer fortgerichteten Aushebeabschnitt auf. Die Rollenführung kann durch
die stationäre Anordnung exakt im Abstand von dem Messer bzw. dessen Messerträger angeordnet werden, so daß im horizontalen
Abschnitt die Rolle einen exakten Abstand von der unteren Messerkante hat und hält. Die Aushebeabschnitte
führen die Rolle außer Eingriff mit dem Packstoff, so daß letzterer bei in den Aushebeabschnitten befindlicher Rolle
durch den Raum unter dem Messer weiter transportierbar ist.
Günstig ist es gemäß der Erfindung auch, wenn die Rolle
mittels Kugellagern auf einer Welle gehaltert ist, welche ihrerseits in separaten Kugellagern in der Rollenführung
gehaltert ist, und wenn der Durchmesser der Rolle größer als der Durchmesser des Kugellagers in der Rollenführung
ist. Der Rollendurchmesser muß größer als der Durchmesser des Kugellagers in der Rollenführung sein, damit die Rolle
mit Druck in Eingriff mit dem Papier gelangen und das Papier berühren kann. Dadurch ergeben sich aber andererseits
auch verschiedene Umfangsgeschwindigkeiten für die Rolle einerseits und deren Kugellager andererseits. Das wiederum
bedingt eine eigene Lagerung der Rolle und separat davon
der Welle. Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist an
alle diese Aufbaueinzelheiten gedacht, bzw. etwaige Schwierigkeiten
beim Anbringen des Schnittes entlang der Perforafeionslinie sind in vorteilhafter Weise gelöst. }
Zweckmäßig ist es bei einer bevorzugten weiteren Ausführungsform der Erfindung, wenn im Abstand zwei miteinander
über eine Verbindungslasche verbundene Schneideinrichtungen-, mit Messer und Rolle intermittierend angetrieben vorgesehen^
sind. Ordnet man bei entsprechendem Zuschnitt die beschriebene Perforationslinie in der Mitte dort an, wo nicht eine
Längssiegelnaht laschenförmig vorsteht, dann genügt eine einzige Schneideinrichtung mit Messer und Rolle. Dann aber
kann der Benutzer zumindest in der Mitte der Seitenwand der Packung unter dem Dreiecklappen mit der Ausgußtülle nicht
größere Flächen zum Ergreifen und Abreißen des Dreieckzipfels in Anspruch nehmen, weil der abzureißende Dreieckzipfel
klein ist. Ordnet man hingegen .die Längssiegelnaht vorn
unter der Ausgußtülle an, dann vergrößert sich die Fläche des abzureißenden Dreieckzipfels, weil die Längssiegelnaht
zusätzlich als Greiffläche in Frage kommt. Dann aber muß
die doppelte Perforationslinie so ausgestaltet werden, daß die eine Hälfte auf der einen Seite und die andere auf der
anderen Seite des Zuschnittes angeordnet sind. Der Abstand dazwischen wird bei der Vorrichtung zur Herstellung der
Öffnungsmittel durch die Verbindungslasche überbrückt. Im Bereich beider Schneideinrichtungen, d.h. Messer mit darunter
hinwegbewegbarer Rolle,können dann wiederum die Abstreifer angeordnet sein, deren Aussparung nahe am Messer
und möglichst klein ist, damit das Papier definiert gehalten wird und die Schnittiefe exakt eingestellt werden kann.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung
bevorzugter Ausführungsbeispiele in Verbindung mit den Zeichnungen. Es zeigen:
Figur 1 schematisiert und teilweise abgebrochen (■ j nr· Ansicht
der Vorrichtung zur Herstellung der öffnungs-
mittel an der beschriebenen parallelepipedischen Packung mit Blick in Richtung des Pfeiles 1 in
Figur 3,
Figur 2 eine Vergrößerung des Eingriffsbereichs der Rolle
und des Messers mit dem Packstoff, wobei außer dem Messer, der Rolle und dem Packstoff alle wesentlichen
Teile abgebrochen bzw. weggelassen sind, Figur 3 eine Draufsicht auf die Herstellungsvorrichtung mit
dem Messer und der Rolle, wobei .auch der durchlaufende
Packstoff und der Abstreifer gezeigt sind, Figur 4 eine Ansicht der Schneideinrichtung in paarweisem
Aufbau mit kleinerem Maßstab unter schematischer Darstellung der örtlichen Zuordnung zu der Perforationslinie
im Zuschnitt,
Figur 5 die Packstoffbahn mit zwei hintereinanderliegenden
Zuschnitten zur Bildung der parallelepipedischen Packung zur Darstellung der Anordnung der Perforationslinienteile,
Figur 6 abgebrochen den Ausgießbereich der Packung gemäß der Erfindung in flachgedrücktem Zustand, wobei
gestrichelt darüber der zur Bildung der Ausgußtülle abgerissene Dreieckzipfel dargestellt ist
und
Figur 7 in perspektivischer Darstellung die Draufsicht auf die Ausgußtülle und die diese umgebenden Teile der
Packung,
Zum besseren Verständnis der Packung wird zunächst Figur 7 erläutert. Dort sieht man von der parallelepipedischen Pakkung
die zwei vorderen Seitenwandteile 2 und 2', die von der in die Ausgußtülle 3 verlaufenden Längssiegelnaht 4 mit
der Schweißlinie 5 zur Bildung der vorderen Seitenwand verbunden sind. Man erkennt auch die beiden oberen Endwandtei-Ie
6 und 6', die von der Quersiegelnaht 7 zur Bildung der
oberen Endwand verbunden sind. Wesentlich sind die unteren, die Ausgußtülle 3 bildenden Kanten, welche von der Perforationslinie
8 gebildet sind. Hierbei verläuft gemäß den Figuren 6 und 7 diese Perforationslinie 8 zwischen dem ab-
reißbaren Dreieckzipfel 9 und den Packstoffseiten von der
Quersiegelnaht 7 nach unten vorn derart,· daß zunächst der hintere * gerade Teil 8a entsteht, der bis zum Knickpunkt 10
verläuft, zuvor also die Endprägelinie 11 (Figur 6) und danach die Schrägprägelinie 12 kreuzt. Der Knickpunkt 10
liegt also jeweils im unteren Dreieckfeld 13 bzw. 13' des nur andeutungsweise in Figur 7 gezeigten doppelten Dreiecklappens.
Vom Knickpunkt 10 ab ist der Verlauf zum äußeren, unteren Anfangspunkt 14 deutlich schärfer zum Boden der
Packung hin gerichtet. Aus Figur 6 erkennt man die unterschiedliche Neigung des hierdurch zwischen den Punkten 10
und 14 gebildeten Teils 8b der Perforationslinie 8 im Vergleich zu dem anderen Teil 8a.
Die Längssiegelnaht 4 wird nach innen zur Packung hin durch die Grenzlinie 15 begrenzt. Der Schnitt zwischen dieser
Grenzlinie 15 und dem abgeknickten Schrägteil 8b der Perforationslinie 8 wird als Grenzpunkt 16 definiert. Zieht man
nun von diesem Grenzpunkt 16 eine gerade oder gebogene Linie (z.B. der Perforationslinie 8 folgend) bis zur Schrägprägelinie
12, dann ist es zweckmäßig, wenn der Knickpunkt 10 zwischen dem Grenzpunkt 16 und der Schnittlinie der Perforationslinie
8 mit der Schrägprägelinie 12 liegt, einschließlich dieser beiden Grenzpunkte 16 und 8/12. In der bevorzugten
Ausführungsform der Figur 6 befindet sich der Knickpunkt 10 zwischen diesen beiden Stellen, d.h. nach vorn
unterhalb der Schrägprägelinie 12 einerseits und oberhalb des Grenzpunktes 16 andererseits.
Den Sinn dieses Perforationslinienverlaufes erkennt man deutlich aus Figur 7. Der Anfangspunkt 14 in der Längssiegelnaht
4 ist nämlich dadurch im Verhältnis zur Vorderspitze 17 der Ausgußtülle 3 tieferliegend angeordnet, so
daß der Gießstrahl des Füllgutes beim Ausgießen tatsächlich durch die Kanten der unteren Dreieckfelder 13, 13', welche
entlang des Abschnittes 8b der Perforations!inio 8 verlaufen,
gebildet und geführt wird. Eine Störung durch den Anfangspunkt 14 ist nicht mehr gegeben. Dennoch kann beim
Ausgießen Luft über den Gießstrahl in die Packung durch das obere Ende der Ausgießöffnung eindringen, nämlich in
dem Bereich, wo die Endprägelinie 11 an die Perforationslinie 8 stößt, vorzugsweise gemäß Figur 6 rechts davon,
d.h. oben zur Quersiegelnaht 7 hin.
Beim Zuschnitt zur Bildung dieses in den Figuren 6 und 7 gezeigten Verlaufes der Perforationslinie 8 sieht die Anordnung
gemäß der Darstellung der Figur 5 aus. Der allgemein mit 18 bezeichnete Packstoff wird in Richtung des
Pfeiles 19 bahnförmig gefördert, nachdem er aus der noch
zu beschreibenden Schneideinrichtung herausgeführt ist. Deshalb ist die Perforationslinie 8 bereits vorgesehen.
Zwischen dem unteren ersten und dem oberen zweiten Zuschnitt ist der spätere Trennschnitt 20 gezeigt, der quer zur FÖrderrichtung
19 der Papierbahn verläuft. Oberhalb und unterhalb desselben liegt daher die den beiden benachbarten Zuschnitten
zugeordnete Längssiegelnaht 4, wobei hauptsachlich der obere Zuschnitt mit Bezugszahlen versehen und entsprechend
beschrieben ist. Die durch die in Figur 5 gezeigten Zuschnitte erstellte parallelepipedische Packung hat nicht
nur die eine Längssiegelnaht 4 sondern auch an der gegenüberliegenden Seite eine Längssiegelnaht 4a, jeweils mit
Schweißlinie 5 bzw. 5a. Parallel zu diesen erkennt man auch die Grenzprägelinie 15, welche die Schrägprägelinie
12 und die Quersiegelnaht 7 schneidet. Während die Mittellinie parallel zur Pfeilrichtung 19 beim Aufstellen der
Packung später die Linie im Boden bildet, erkennt man neben der oberen Quersiegelnaht 7 die beiden Wandteile 6 und
6' und davor die beiden Seitenwandteile 2 und 2'.
Die Perforationslinie 8 beginnt mit einem Schnitt 21 bzw.
Anschnitt, welcher den späteren Trennschnitt 20 überbrückt, so daß beim Auseinanderschneiden der Bahn zur Separierung
des oberen Zuschnittes vom unteren am Anfangspunkt 14 tatsächlich mit Sicherheit ein Schnitt auch dann vorgesehen
ist, wenn der spätere Trennschnitt in der Bahn wegen Toleranzen geringfügig oberhalb oder unterhalb der betreffen1-
den Messerkante zu liegen kommt. Vom Anfangspunkt 14, der
in Figur 5 als Schnittpunkt zwischen dem Perforationslinienabschnitt
8b und dem späteren Trennschnitt 20 gezeigt ist, verläuft dieser Perforationsabschnitt 8b bis zum Knickpunkt
10. Danach verändert sich die Steigung bzw. der Winkel der>
Perforationslinie 8 bezüglich der Richtung des Pfeiles 19 -~ und der dazu parallel liegenden Bahnkanten, z.B. auch der-·
jenigen Kanten, die später die Quersiegelnaht 7 bilden. Dieser zweite Perforationslinienabschnitt 8a kreuzt dann die
Schrägprägelinie 12, schließlich die Endprägelinie 11 und verläuft dann schräg in den Rand, der später die Quersiegelnaht
7 bildet.
Weil bei der nach diesen Zuschnitten gebildeten Packung -r
die Längssiegelnaht 4, 5 in die Ausgußtülle 3 hinein verläuft, kann der Benutzer einen größeren Dreieckzipfel 9
abreißen, dessen Fläche (Figur 6) ersichtlich durch die Längssiegelnaht vergrößert ist.
Die Vorrichtung zur Herstellung der genau geformten und angeordneten Perforationslinie 8 ist in den Figuren 1 bis
4 gezeigt, von denen Figur 2 die Anordnung zur Erreichung der gewünschten Schnittiefe darstellt. Man erkennt den allgemein
mit 18 bezeichneten Packstoff, dessen Trägermaterial 22 auf der Außenseite der Packung oben mit der Kunststoffschicht
23 aus Polyäthylen und auf der späteren Innenseite mit der im Verhältnis dazu dickeren Kunststoffschicht
24, ebenfalls aus Polyäthylen, versehen ist. Das allgemein mit 25 bezeichnete Messer besteht aus zwei durch die Kante
26 getrennte, ebene Messerteile 27 und 28, die beide unten kammartige Zähne 2 9 bzw. das durchgehende Messer 30 tragen,
um die kurzen Schnitte der Perforationslinie (hauptsächlich im Messerteil 28) und den durchgehenden Schnitt mit dem
Messerteil 27 ausführen zu können. Die Rolle 31 liegt in bestimmtem Abstand von der Unterkante 32 des Messers 25,
wobei dieser Abstand recht genau der Dicke der unteren Kunststoffbeschichtung 24 entspricht. Auf diese Weise ist
es möglich, daß die Schnittiefe gleich die Summe der Dicke
der äußeren Kunststoffschicht 23 plus der Dicke der Trägermaterialschicht
22 ist.
Der genauere Aufbau der Schneideinrichtung mit Messer 25 und Rolle 31 geht in der Seitenansicht aus Figur 1 und in
der Draufsicht aus Figur 3 hervor. An einem Rollenführungsträger 33 ist unterhalb der Ebene mit der Trägermaterialbahn
18, hier kurz Papierebene genannt, eine Rollenführung 34 mit einer darin befindlichen Ausnehmung 35 befestigt. Man
erkennt in der stationären Rollenführung 34 die drei Abschnitte der Ausnehmung 35, nämlich den horizontalen mittleren
Abschnitt 35a und die außen angesetzten schräg nach unten vom Messer 25 fortgerichteten Aushebeabschnitte 35b.
In dieser Ausnehmung 35 ist das Kugellager 36 der Welle 37 der Rolle 31 geführt. Auf der stationären Rollenführung 34
ist die untere Papierführung 37" in Form eines außen umgelegten
Bleches aufgelegt, in welcher eine Ausnehmung 38 vorgesehen ist, durch welche die Rolle 31 beim Durchlauf .
entlang der Bewegung nach dem Doppelpfeil 38' hindurchgreifen
kann.
Bei der unterhalb der Papierebene in Figur 1 gezeigten Darstellung
hat man eine Blickrichtung in Transportrichtung des Papiers, d.h. der Packstoff 18 bewegt sich vom Betrachter
der Figur 1 in Richtung quer zur Papierebene fort.
Betrachtet man im Vergleich hierzu die Figur 3, welche eine
schematisierte und teilweise abgebrochene Darstellung der Draufsicht auf Figur 1 entlang der Schnittlinie III-III ist,
so bedeutet die Blickrichtung für den unteren Teil der Figur
1 die Ansicht der Figur 3 von unten in Richtung des Papierlaufes,
der auch in Figur 3 mit dem Pfeil 19 bezeichnet ist.
Oberhalb der Papierebene ist Figur 1 jedoch eine Darstellung mit Blick in Richtung des Pfeiles 1 in Figur 3. Diese geänderte
Blickrichtung für die Hälfte über bzw. unter der Papierebene in Figur 1 hat den Grund darin, daß die wesentli-
chen Teile der Erfindung auf diese Weise schnell und klar aus Figur 1 deutlich werden·.
Durch den Raum zwischen der unteren Papierführung 37" und einem Abstreifer 39 kann die Papierbahn 18 in Richtung des
Pfeiles 19 hindurchgeführt werden. Dies geschieht intermittierend derart, daß die Trägermaterialbahn 18 soweit unter
das Messer 25 vorgeschoben wird, daß die Perforationslinie nach dem Eindrücken der Papierbahn von unten über die Messerkante
32 an der richtigen Stelle zu liegen kommt. Während der Bewegung der Papierbahn befindet sich die Rolle
31 in den Aushebebereichen 35b der Rollenführung 34. Im Ruhezustand der Papierbahn erfolgt dann eine Steuerung der
Achse oder Welle 37 der Rolle 31 in der Weise, daß bei der Betrachtung der Figur 3 die Rolle 31 beispielsweise aus der
gezeigten Position in Richtung des Pfeiles 40 nach rechts unter dem Messer hindurchfährt, bis jeder Punkt der Messerkante
32 beim Hinwegrollen der Rolle 31 den gewünschten Einschnitt in der Papierbahn vorgenommen hat. Danach befindet
sich die Rolle 31 wieder außerhalb des Eingriffsbereiches
des Messers 25, um dann in den Aushebebereich 35b, z.B. in Figur 1 rechts, hineinzulaufen.
Der Abstreifer 39 ist über Federn 41 elastisch vorgespannt locker unter dem Messerträger 42 angeordnet. Um der Messerkante
32 den richtigen Abstand von der Rolle 31 zu geben, ist eine Justierplatte 4 3 kreisrunder ebener Form, wie aus
den Figuren 1 und 3 ersichtlich ist, unter dem Messerhalter 44 angebracht und über vier Schrauben 45 befestigt. Der
in Richtung senkrecht zur Ebene der Papierbahn 18 beweglich angeordnete Abstreifer 39 drückt also von oben gegen die
Papierbahn 18 bzw. deren beschichtete Oberfläche 2 3 und
drückt die Bahn 18 gegen die Rolle 31 mit gewissem Druck, damit nach dem Eingriff der Papierbahn 18 mit dem Messer
dieses einwandfrei und exakt wieder aus der Papierbahn herausgezogen werden kann. Die Druckfedern 41 sind schwach,
damit der Abstreifer 39 während der Bewegungsphase der Papierbahn 18 nur wenig Reibung erzeugt.
Aus Figur 3 ist ferner die Ausnehmung 46 in dem beweglich auf die Oberfläche des Trägermaterials 18 (federnd vorgespannt)
drückenden Abstreifer 39 zu sehen. Diese Ausnehmung 46 liegt verhältnismäßig dicht an der unter den Messerteilen
27 und 28 liegenden Schnittkante 32, d.h. nahe am Messer 25 mit kleiner Fläche, damit die Papierbahn 18 definiert
gehalten wird und die Schnittiefe exakt ausgerichtet werden kann.
Die auch in Figur 3 erkennbare Knicklinie 26 zwischen den beiden ebenen Messerteilen 27 und 28 stellt deutlich die
Voraussetzung für den späteren Knickpunkt 10 der Perforationslinie
8 dar. Das Messer 25 ist über Schrauben 47 mit ; einem Klemmteil 48 an einem Befestigungsblock 49 angeklemmt,
der seinerseits über Schrauben 50 oben auf dem Messerträger 42 angebracht ist. Dieser ist über Schrauben 51 am
Rollenführungsträger 33 befestigt. Unter dem Abstreifer'
39, der in Figur 3 über die rechte Kante der Papierbahn hinwegragt, ist die Rolle 31 gezeigt, die vor ihrer. Tätigkeit
in der gezeigten Position liegt und zum Einbringen der Perforationslinie 8 in Richtung des Pfeiles 40 bewegt
wird. Man erkennt auch in dieser Darstellung die Welle 37
der Rolle 31 und einerseits das Kugellager 52, mit welcher die Rolle 31 gegenüber der Welle 37 gelagert ist, und andererseits
das Kugellager 53, mit welchem die Welle 37 in der Ausnehmung 35 der Rollenführung 34 geführt ist. Außen
ist dann jeweils noch eine Verbindungslasche 54 gezeigt, deren Funktion aus Figur 4 deutlich wird.
In Figur .4 sieht man die beiden nebeneinander über den Hub
H in Richtung des Doppelpfeiles 40' bewegbaren Anordnungen
mit Rolle 31 bzw. 31'. Beide Rolleneinrichtungen sind über
die Verbindungslaschen 54 miteinander und mit dem Antrieb 55 verbunden. Man erkennt wieder die Papierbahn 18 mit der
Perforationslinie 8 bzw. ihrem Spiegelbild 8* auf der linken
Seite; mit dem Knickpunkt 10 bzw. 10' und dem durch
den Messerabschnitt 27 mit dem Messer 30 einzubringenden Schnitt oder Anschnitt 21.
1 Nach Vorschub der Papierbahn 18 unter die Schneid- und Rolleneinrichtung
wird die Bahn angehalten, wenn das Messer
2i5 in der richtigen Position über den Zuschnitten steht,
und dann bewegt der Antrieb 55 beide Rollen 31 und 31' aus 5 der in Figur 4 gezeigten Position nach links, d.h. also in
entgegengesetzter Richtung zum Pfeil 40. Der Schnitt für»,, ι
die Perforationslinie 8 erfolgt durch das Überfahren des
Messerbereiches.
Claims (9)
- Paten ta nsprüche1520öffnungsmittel an einer parallelepipedischen Packung für fließfähiges Füllgut mit vier Seitenwänden, einem Boden und einer oberen Endwand (6, 61) aus zweiseitig mit •Kunststoff (23, 24) beschichtetem Trägermaterial (22), z.B. Karton, mit mindestens einer in eine Ausgußtülle (3) verlaufenden Längssiegelnaht (4, 5) in mindestens einer Seitenwand (2, 21) und mindestens einer Quersiegelnaht (7) im Boden oder .der oberen Endwand (6, 61),25die an zwei Seiten je einen doppelt gelegten, zwei .Schrägprägelinien (12) aufweisenden Dreiecklappen aufweist, dessen Basis durch eine Endprägelinie (11) gebildet ist und dessen Inneres entlang der Basis zur BiI-dung der Ausgußtülle (3) mit dem Innenraum der Packung in Verbindung steht, wobei die Ausgußtülle (3) durch Aufreißen entlang einer durch beide Lagen des Dreiecklappens hindurchgehenden Perforationslinie (8, 8a, 8b) bildbar ist, welche an einem Anfangspunkt (14) unter der Vorderspitze (17) der Ausgußtülle (3) beginnt und nach Kreuzen der Endprägelinie (11) etwa in der Mitte der oberen Endwarid (6, 6 ') endet, dadurch gekennzeichnet , daß die Perforationslinie (8, 8a, 8b) im unteren Dreiecksfeld (13, 13') des..Dreiecklappens einen Knickpunkt (10) aufweist, von welchem ab ihr Verlauf zum äußeren, unteren Anfangspunkt (14) deutlich schärfer zum Boden hin gerichtet ist, und daß im Anfangspunkt (14) eine durchgehende Schnittlinie (21) vorgesehen ist.
- 2. Öffnungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Knickpunkt (10) auf einer Linie liegt, die von der Schrägprägelinie (12) bis zur Grenzprägelinie (15) zwischen vorderer Seitenwand (2, 2') und Längssiegelnaht (4) verläuft.
- 3. Öffnungsmittel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung der Schnittlinie (21) im Anfangspunkt (14) die Schnittlinie (21) durch den späteren Trennschnitt (20) zwischen zwei hintereinanderlaufenden Packungszuschnitten hindurchgehend vorgesehen ist (Figur 5) .
- 4. Öffnungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnittiefe der gesamten Perforationslinie (8), einschließlich der Schnittlinie (21), von außen durch die äußere Kunststoffbeschichtung (23) und durch das Trägermaterial (22) bis zu dessen Grenz-fläche an der inneren Kunststoffbeschichtung (24) reicht(Figur 2). ■ .
- 5. Vorrichtung zur Herstellung der Öffnungsmittel an der parallelepipedischen Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein dem Verlauf der Perforationslinie (8) entsprechendes Messer (25) stationär über einer in bestimmtem Abstand unter der Schnittkante (32) hinwegbewegbaren Rolle (31) angebracht und das beschichtete Trägermaterial (18) durch den durch diesen Abstand gebildeten Raum hindurchbewegbar ist (Figur 1) .
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Messer (25) zwei benachbarte, unter einem Winkel zueinander angeordnete ebene Teile (27, 28) aufweist und durch eine Ausnehmung (46) in einem beweglichen, auf die Oberfläche des Trägermaterials (18) federnd (41) vorgespannt drückenden Abstreifer (39) hindurchragend vorgesehen ist.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Rolle (31) in der Ausnehmung (35) einer stationären Rollenführung (34) beweglich geführt ist und daß die Rollenführung (34) im Bereich des Messers (25) einen horizontalen Abschnitt (35a) und an dessen beiden Enden je einen schräg nach unten vom Messer (25) fortgerichteten Aushebeabschnitt (35b) aufweist (Fig.1).
- 8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rolle (31) mittels Kugellagern(52) auf einer Welle (37) gehaltert ist, welche ihrerseits in separaten Kugellagern (53) in der Rollenführung (34) gehaltert ist, und daß der Durchmesser der Rolle (31) größer als der Durchmesser des Kugellagers(53) der Welle (37) in der Rollenführung (34) j st (Figur 3) .1
- 9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß im Abstand zwei miteinander über eine Verbindungslasche (54) verbundene Schneideinricshtungen mit Messer (25) und Rolle (31) intermittierend5 angetrieben vorgesehen sind (Figur 4).
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