DE3222479A1 - Zum schleudern eingerichtete trommelwaschmaschine - Google Patents
Zum schleudern eingerichtete trommelwaschmaschineInfo
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Description
BOSCH-SIEMENS HAUSGERATE GMBH 8 München, O4t.06.1982
Stuttgart Hochstraße 17
TZP 82/214 Ry/hü
Die Erfindung betrifft eine Trommelwaschmaschine gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 1.
In einer bekannten Trommelwaschmaschine (DE-GM 18 78
ist der Laugenbehälter in einer Trägerplatte gelagert, die
der äußeren Kontur des Laugenbehälters weitgehend angepaßt
ist. Einzelne Bereiche dieser Trägerplatte sind als Rippen ausgebildet, die der Montage von zwei Antriebsmotoren und
der Abstützungs- und Federelemente dienen. Die zwischen den Rippen verbleibenden Bereiche der Trägerplatte dienen der
Lagerung des Laugenbehälters. Ferner sind als Gegengewichte ~ zu den Antriebsmotoren zwei Zusatzmassen ebenfalls zwischen
jeweils zwei Rippen an der Trägerplatte befestigt.
Diese Anordnung einer Trägerplatte, in der auch Zusatzmassen befestigt werden können, hat folgende Nachteile. Die ZusatznuiHsen
müssen entweder mit eingegossenen Bolzen versehen sein,
mittels denen die Zusatzmassen in den Wangen der Rippen befestigt werden können. Eine andere mögliche Befestigungsart
bei der bekannten Trommelwaschmaschine würde voraussetzen, lose Bolzen von den Rippenhohlräumen her durch schräg in den
Ziisat'/niassen angeordnete Befestigungsbohrungen hindurchzu-IUlH(Mi
und zu verschrauben. Diese Befestigungsart bedingt jedoch eine komplizierte Gußform für die Zusatzmassen und eine
umstand Iiehe Montage.
- r-
. ^. TZP Η2/21Ί
Andere Befestigungsarten für die Zusatzmassen in der Trägerplatte
sind dann jedenfalls nicht möglich, wenn die Trägerplatte mit dem Laugenbehälter verschweißt werden muß. Hierfür
stehen vor allem Kostenüberlegungen Pate.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Trommelwaschmaschine gemäß dem Oberbegriff eine Trägerplatte für Zusatzmassen
anzugeben, die oberhalb der Trommelachse am Laugenbehälter angebracht sein soll« Dabei stehen vor allem eine
möglichst einfache Gußform für die Zusatzmassen und ein geringer Montageaufwand im Vordergrund. Zugleich sollen die Zusatzmassen
durch die Befestigungsart im Schleuderbetrieo der Trommelwaschmaschine
so geringen Belastungen wie nur irgend möglich ausgesetzt werden, weil solche Zusatzmassen vorzugsweise
aus spröden Gußwerkstoffen (z.B. Grauguß, Beton) bestehen sollen. Dazu sind zwischen den Befestigungspunkten und den Masseschwerpunkten
möglichst kleine freie Biegelängen anzustreben
Diese Aufgabe wird durch im Kennzeichen des Anspruches 1 angegebene
Erfindungsmerkmale gelöst.
Eine derartige Befestigungsart bietet für den Anwender eine
große Zahl von Anwendungs- und Ausgestaltungsmöglichkeiten, wobei sowohl die Ausgestaltung der Trägerplatte wie die der
Zusatzmasse frei ist. Dabei dienen in jedem Fall die von der Mantellinie des Laugenbehälters etwa parallel verschobenen
Rippenflächen als Montageflächen für die Zusatzmasse.
Die Erfindung kann durch die in den Ansprüchen 2 bis lh angegebenen
Merkmale einzeln oder in Kombination vorteilhaft ausgestaltet werden.
So ist eine Trägerplatte mit zwei Rippen, wie weiter unten
erläutert wird, sehr vielseitig einsetzbar und wird den meisten Forderungen bezüglich der Größe der Zusatzmassen in
. £ TZP 82/214
Bezug auf eine möglichst kleine frei Biegelänge gerecht..
Für Zusatzmassen mit größeren flächenhaften Abmessungen kann
eine Trägerplatte mit drei Rippen von Vorteil sein, die alle zur Befestigung der Zusatzmasse dienen.
Weitere Ausgestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Erfindung
und deren Vorteile sind in der nachstehenden Figurenbeschreibung enthalten, die eine Anzahl von Ausführungsbeispielen*-der
Erfindung darstellt. Es zeigen im einzelnen: ^,.
Fig. 1 schematisch eine Trommelwaschmaschine im Vertikalschnitt mit einer oben angeordneten Zusatzmässe,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung einer zweirippigen Trägerplatte ohne Zusatzmasse,
Fig. 3 bis
Fig. 10 unterschiedliche Möglichkeiten für die Ausbildung der Zusatzmasse bei einer zweirippigen Trägerplatte,
Fig. 11 bis .■■■'..
Fig. 13 unterschiedliche Ausbildungsformen der Befestigungselemente,
Fig. lh die Ausbildungsform einer Zusatzmasse mit einer
einrippigeh Trägerplatte, - " —
Fig. \<~) eine dreirippige Trägerplatte, \
Fig. K) und
Fig. 17 zwei weitere Abwandlungsformen für eine zweirippige
Trägerplatte,
"V. ■
-γ TZP H2.f2.ih
• T '
Fig. 18 bis
Fig. 20 unterschiedliche AusgestaJtungsforraen für eine
zweirippige oder eine rahmenrippige Trägerplatte mit Verteilung der Befestigungspunkte,
Fig. 21 die Ausbildung eines Laugenbehälters mit integrierter
Trägerplatte und
Fig. 22 ein Kräfteschaubild in Bezug auf einen Auflagepunkt
der Zusatzmasse auf der Mantelfläche.
Die mit dem Gehäuse 1 umkleidete Trommelwaschmaschine in B1Ig.
enthält einen Laugenbehälter 2, der an der Unterseite einen Abfluß 3 mit einer Laugenpumpe k hat, durch welche die abzupumpende
Flotte über die Steigleitung 5 in einen nicht dargestellten
Ausguß entfernt werden kann. Dieses Abflußsystem ist ortsfest angeordnet und belastet daher den Laugenbehälter nicht.
Demgegenüber ist der Antriebsmotor 6 mit seinem nicht dargestellten
Getriebe direkt am Laugenbehälter 2 befestigt und ergibt zusammen mit dem Eigengewicht Laugenbehälters eine
Masse, die über federnde und dampfende Stützen 7 gegen den Boden der Waschmaschine abgestützt ist.
An der oberen Außenmantelfläche des Laugenbehälters 2, bezogen
auf die Trommelachse etwa gegenüber der im unteren Teil vorliegenden Massenkonzentration, ist eine erfindungsgemäß ausgestaltete
Zusatzmasse 8 mittels einer erfindungsgemäßen Trägerplatte
9 am Laugenbehälter 2 befestigt.
Die Trägerplatte 9 ist in Fig. 2 in perspektivischer Ansicht dargestellt, wobei die Flächen 10, 11 und 12 der Trägerplatte
der Außenmantelfläche 13 des Laugenbehälters 2 angepaßt sind
und mittels Schweißpunkten Ik auf dieser Mantelfläche befestigt
sind.
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Die Trägerplatte 9 hat zwei Rippen 15, deren Wangen 16 winklig
zum Radius R der Trommel stehen. Die Montageflächen 17
der Rippen 15 liegen von der Außenmantelfläche 13 des Laugenbehalters
2 ab und gemeinsam in einer Ebene. Sie enthalten Bel'es ti gangs bohrungen 18 für die Zusatzmasse 8.
In den Figuren 3 bis 8 sind die Trägerplatten 9 wenigstens
nahezu identisch ausgebildet. Ihre Flächen 10 bis 12 schmiegen sich an die Außenmantelfläche 13 des Laugenbehälters 2 an
und ihre Rippen 15 sind im Querschnitt gesehen trapezartig geformt, d.h., daß ihre Wangen 16 miteinander einen spitzen
Winkel einschließen, dessen Scheitel von der Laugenbehälter-Mantelfläche
wegweist.
Die Zusatzmassen sind vorteilhafterweise so ausgebildet, daß
sie den zur Verfugung stehenden Raum,insbesondere nach unten,
möglichst vollständig ausfüllen, damit die Zusatzmassen nach oben möglichst wenig Raum in Anspruch nehmen. Das bedeutet,
daß die Räume zwischen und neben den Rippen - sofern nicht aus anderen Gründen benötigt - durch die Zusatzmasse 8 möglichst
weitgehend ausgefüllt sind. Die Zusatzmasse 8 in den Figuren 3 bis 7 füllt daher den Raum zwischen den Rippen 15
weitgehend aus.
Die Zusatzmasse 8 in Fig. 3 liegt direkt auf den Montageflächen 17 der Rippen 15 auf. Mittels in den Figuren 3~bis-8
nicht näher dargestellter Befestigungselemente (z.B. Bolzen
und Mutter) ist die Zusatzmasse 8 an den Befestigungsbohrungen
18 der Rippen 15 festgelegt (durch Mittellinien und Kreuze schematisch angedeutet). Dabei wird die Zusatzmasse 8 lediglich
durch die Befestigungselemente zentriert; Toleranzprobleme
können daher kaum auftreten. Die Horizontal- und Vertikal kräl' I ο beim Sch 1 eiiderbetrieb müssen allerdings durch die
Wutig(Mi K) dor Kippen 15 auf den Laugenbehältermantel übertra-ί',οιι
wc cilon . v
-Z-
. (). TZP 82/21'*.
In dieser Beziehung günstiger sind die Ausführungsbeispiele
nach Fig. k und 5, bei denen die Zusatzmasse 8 nicht auf
den Montageflächen 17 der Rippen 15 sondern im Fall der Fig. h
auf der Flächell und im Fall der Fig. 5 auf den Flächen 10
und 12 aufliegt, die direkten Kontakt mit der Außenmantelfläche 13 des Laugenbehälters haben. Der Vorteil dieser Befestigungsart
liegt darin, daß während des Schleuderbetriebs die horizontalen Trägheitskräfte der Zusatzmasse direkt in
den Außenmantel des Laugenbehälters 2 geführt werden, so daß die Rippen 15 diese Kräfte nicht aufnehmen müssen. Die Verbindungen
zwischen der Trägerplatte 9 und dem Laugenbehälter werden daher nicht belastet. Die vertikalen Trägheitskräfte der
Zusatzmasse 8 belasten die Bolzenverbindungen auf Zug bzw. die Auflageflächen der Zusatzmasse auf Druck, so daß zumindest
die nach unten gerichteten Vertikalkräfte ebenfalls direkt zum Mantel des Laugenbehälters 2 hin abgeleitet werden.
Eine andere mögliche Befestigungsart (Fig. 6 und 7) benutzt
die durch Zentrierwirkung hergestellte Lagesicherung der Zusatzmasse 8 durch schräge Kontaktflächen zwischen der Zusatzmasse
und der Trägerplatte 9.
Fig. 8 zeigt eine Befestigungsart, die aus derjenigen in Fig.
und in Fig. 5 kombiniert ist.
Unabhängig von der jeweiligen Befestigungsart weist die Trägerplatte
eine kleine Biegesteifigkeit in Richtung der Mantellinie des Laugenbehälters und eine große Steifigkeit parallel
zur Trommelachse auf. Deshalb läßt sich die Trägerplatte unterschiedlichen Radien des Laugenbehälterraantels leicht anpassen
und die beim Betrieb auftretenden Kräfte werden großflächig ohne Spannungskonzentration in den Laugenbehältermantel
eingeleitet. Die Trägerplatte kann außerdem als Befestigungselement
für weitere Teile des Schwingaggregats dienen, z.B. für einen Tragstern 19 (Fig. 9 und 10), der den
V-
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Laugenbehälter an seinem rückwärtigen Boden stabilisiert und die Trommel lagert. Zu diesem Zwecke ist an der Trägerplatte
eine über den Rand des Trommelmantels hinausragende Lasche vorgesehen.
In den Montageflächen der Rippen 15 können entsprechend der
Form der Zusatzmasse und seiner Lage und entsprechend der Größe der Betriebsbelastung unterschiedlich viele Anschraubpunkte
vorgesehen sein. Diese Anschraubpunkte liegen alle in derselben Ebene, so daß eine einfache Zuführung der Befestigungselemente
mittels eines Motorschraubers möglich ist und daher auch eine genaue Vorspannkraft eingehalten werden kann.
Die Zusatzmasse kann auf unterschiedliche Art angeschraubt
sein: Bei dem in Fig. 11 dargestellten Beispiel sind unter den Montageflächen 17 der Rippen 15 Muttern angeschweißt oder
eingepreßt. Im Beispiel der Fig. 12 sind in die Rippen 15 Leisten aus einem Gußwerkstoff (vorzugsweise Grauguß) eingeschoben,
die unter den Befestxgungsbohrungen 18 Gewindelöcher
haben und die Zusatzmasse 8 ergänzen. Hierdurch ergibt sich eine optimale Raumausnutzung. Beim Beispiel der Fig. 13 sind
in die Hohlräume der Rippen 15 Leisten 21 aus elastischem Werkstoff eingelegt, die beim Montieren der Trägerplatte 9
auf den Mantel 13 des Laugenbehälters in die Befestigungslöcher
eingeführte Bolzen einzwängen. Anstelle der zur Befestigung der Bolzen 22 vorgesehenen elastischen Leisten 21 können
die Bolzenköpfe jedoch auch eingeschweißt oder eingepreßt werden.
In den dargestellten Ausführungsbeispielen sind die Wangen
der Rippen 15 ausnahmslos schräg gestellt, wodurch sich ein leichter Vorteil in der Stabilität der Rippen aber vor allem
auch ein Vorteil bei der Lagerung der Trägerplatten ergibt. Die Trägerplatten lassen sich dadurch und durch ihren symmetrischen
Aufbau raumsparend stapeln und auf einfacher Weise automatisch in den Montageprozeß einführen. Wenn hier nicht
« /ff . TZP 82/21Ί
berücksichtigte Forderungen es gebieten, können die Wangen
der Rippen 15 jedoch auch senkrecht auf den Montagel'lächen 17
stehen. :
Fig. Ik zeigt ein Ausfuhrungsbeispiel mit einer Trägerplatte 23,
deren einzige Rippe 15 von der Zusatzmasse 2k vollständig überdeckt
wird. Hierbei erweist sich eine Befestigungsart als besonders vorteilhaft, bei der die Zusatzmasse 2k auf den seitlichen
Flächen der Trägerplatte 23 steht. Zur besseren Verteilung der durch den Befestigungsbolzen erzeugten Vorspannungskräfte
wird ein biegesteifes Auflageblech 25 unter die Mutter bzw. den Kopf gelegt, wodurch die Vorspannungskräfte durch die
Zusatzmasse 2k direkt und ohne Biegemomente auf die Aufstandfläche
der Trägerplatte übertragen werden.
Ähnliche Voraussetzungen liegen auch in den Beispielen der Figuren k, 5 und 8 vor, bei denen ebenfalls ein solches Auflageblech
verwendet werden kann.
Bei dem in Fig. 15 dargestellten Beispiel handelt es sich um
eine Trägerplatte 26, die für eine größerflächige Zusatzmasse drei zur sicheren Auflage dienende Rippen 15 hat. Diese Rippen
können jedoch auch teilweise zur Befestigung anderer Teile dienen und versteifen auf jeden Fall den Mantel des Laugenbehälters.
Beim in Fig. 16 dargestellten Beispiel haben die Rippen 27 der Trägerplatte 28 nur jeweils eine Vange 29 und tragen dadurch
zur Materialeinsparung bei. Die Zusatzmasse 8 kann wie in den Beispielen der Figuren 3 bis 6 und 8 ausgebildet sein.
Zur Erleichterung der Anpaßbarkeit der Trägerplatte 30 an den Biegeradius des Laugenbehältermantels ist die Fläche zwischen
den Rippen 31 in Fig. 17 höher angeordnet als der Laugenbehältermantel.
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Die Rippen der Trägerplatte müssen, wie die Draufsicht der Fig. 18 zeigt, nicht unbedingt gleich lang sein, wenn aus
irgendwelchen Gründen die Zusatzmasse nicht auf der gesamten Länge der Rippe aufliegt. Der von der Rippe 32 nicht in Anspruch
genommene Raum kann jedoch auch durch einen Teil der
Zusatzmasse noch in Anspruch genommen sein.
Eine noch größere Steifigkeit des Laugenbehältermantels im Bereich der Trägerplatte ergibt sich bei einer gemäß Fig. 19
oder 20 gestalteten rahmenartigen Anordnung der Rippen 33. Die Trägerplatte kann durchaus auch abweichend von den hier dargestellten
Ausführungsbeispielen unsymmetrisch aufgebaut sein, so daß etwa die eine Rippe höher ist als die andere.
Die Trägerplatte kann gemäß dem Beispiel in Fig. 21 integraler
Bestandteil des Mantels des Laugenbehälters 2 sein, wenn die
Rippen beim Prägen des Mantelbleches ebenfalls mit eingeformt
werden. Es können gemäß dem Beispiel in Fig. 21 auch mehr als zwei oder drei Rippen an der Mantelfläche vorgesehen sein,
wenn weitere Zusatzmassen oder andere Bestandteile des Schwingaggregats daran befestigt werden sollen.
Bei den Befestigungsarten gemäß Fig. 5 bis 8 und 14 kann die
Schraubenvorspannkraft kleiner gehalten sein als bei den übrigen Beispielen. Fig. 22 stellt die Kräfteverhältnisse dar bei
einer entlang der Tangente T an die Mantellinie des Laugenbehälters 2 verlaufenden Auflagefläche der Zusatzmasse am
Mantel. F„ bedeutet die Vorspannkraft der Schraube
und F die horizontale Trägheitskraft der Zusatzmasse gegenüber
der Mantelfläche. CL ist der Winkel der Tangente zur
Horizontalen durch den Auflagepunkt. Die Vorspannkraft errechnet
sich dann aus
F = F
wobei Q der Reibungswinkel ist.
Leerseite
Claims (1)
- TZP Η2/Ι21ΊPatentansprüche1. Zum Schleudern eingerichtete Trommelwaschmaschine mit einem schwingend gelagerten Laugenbehälter und mit mindestens einer Zusatzmasse zum Justieren der Masse des Schwingaggregats auf eine bestimmte Resonanzdrehzahl , wobei die Zusatzmasse einer Trägerplatte am Laugenbehälter räumlich zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet , daß die Trägerplatte (9) wenigstens eine über die Außenmantelfläche (Π) des Laugenbehälters (2) erhabene Rippe (15) aufweist, die von der Zusatzmasse (8) formschlüssig überdeckt ist und Befestigungslöcher (18) für die Zusatzmasse (β) enthält.2. Trommelwaschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (9) zwei Rippen (I5) aufweist.3. Trommelwaschmaschine nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet , daß die Trägerplatte (26 , Fig. 1.6) drei Rippen (15) aufweist.4. Trommelwaschmaschine nach Anspruch 2 oder 3> dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen (15) parallel zueinander und zur Trommelachse angeordnet sind.TZP 82/2145. TroiiiineIwusclimuscli i no nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Rippen (33» Fig. 20) einen Winlcel /wischen sich einschließen. .k.(). Trommelwaschmaschine nach Anspruch 1 oder 4 oder 5» dadurch gekennzeichnet, daß die Wangen der Rippen senkrecht zu ihrer Befestigungsfläche (17) stehen.7. Trommelwaschmaschine nach Anspruch 1 oder 4 oder 5> dadurch gekennzeichnet, daß die Wangen (l6) der RippenV,(l5) derart winklig zum Radius (R) der Trommel stehen, daß ctie dem Laugenbehälter (2) zugewandte Basis der Rippen (15) breiter ist als ihre der Zusatzmasse (8) zugewandte Montagefläche (17).8. Trommelwaschmaschine nach Anspr\xch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzmasse (8) auf der Montageflächeil?) der Rippen (15) aufliegt.9. Trommel waschmaschine nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzmasse (8) seitlich von den Rippen (15) auf der den Laugenbehälter (2) berührenden Fläche (10, 11, 12) der Trägerplatte (9) aufliegt.10. Trommelwaschmaschine nach Anspruch 7> dadurch gekennzeichnet, daß die winklig stehenden Wangen (l6) der Rippen (15) entsprechende Wangen der Zusatzmasse (8) berühren... .Trommelwaschmaschine nach einem der" vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (9) zugleich eine liefestigungslasche (20) für einen Tragstern (19) des Lnugenbehälters (2) enthält.TZP12. Trommelwaschmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippenhohlräume mit Leisten aus Gußwerkstoff weitgehend ausgefüllt sind (Fig. 12).13. Trommelwaschmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragerplatte integraler Bestandteil des Laugenbehälters (2) ist (Fig. 21).14. Trommelwaschmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Rippen (33) der Mantelfläche (I3) des Laugenbehälters (2) folgend quer zur Trommelachse angeordnet ist (Fig. 19, 20).
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