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DE3213421C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3213421C2
DE3213421C2 DE19823213421 DE3213421A DE3213421C2 DE 3213421 C2 DE3213421 C2 DE 3213421C2 DE 19823213421 DE19823213421 DE 19823213421 DE 3213421 A DE3213421 A DE 3213421A DE 3213421 C2 DE3213421 C2 DE 3213421C2
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DE
Germany
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self
swivel frame
track vehicle
vehicle according
propelled
Prior art date
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Application number
DE19823213421
Other languages
English (en)
Other versions
DE3213421A1 (de
Inventor
Gerhard Dipl.-Ing. 3352 Einbeck De Meurer
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Publication of DE3213421A1 publication Critical patent/DE3213421A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3213421C2 publication Critical patent/DE3213421C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61DBODY DETAILS OR KINDS OF RAILWAY VEHICLES
    • B61D47/00Loading or unloading devices combined with vehicles, e.g. loading platforms, doors convertible into loading and unloading ramps
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61DBODY DETAILS OR KINDS OF RAILWAY VEHICLES
    • B61D3/00Wagons or vans
    • B61D3/16Wagons or vans adapted for carrying special loads
    • B61D3/20Wagons or vans adapted for carrying special loads for forwarding containers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61GCOUPLINGS; DRAUGHT AND BUFFING APPLIANCES
    • B61G11/00Buffers
    • B61G11/18Details

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Forklifts And Lifting Vehicles (AREA)
  • Platform Screen Doors And Railroad Systems (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein selbstfahrendes Gleisfahr­ zeug zum Transport und zum Aufnehmen und Absetzen von schweren Großpaletten gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
In Stahl- und Hüttenwerken bedient man sich mangels geeigneter Schienenfahrzeuge immer mehr gleisloser Transportsysteme, weil einerseits gleislose Transport­ systeme weniger und flexibler erscheinen und anderer­ seits die Möglichkeit besteht, durch sehr niedrig kon­ struierte Hubplattformen Großpaletten zu unterfahren, anzuheben und zu transportieren. Diese bekannte vorteil­ hafte Transportmethode ist mit den bekannten Schienen­ fahrzeugen schon wegen den relativ hochliegenden Lade­ flächen über den Radachsen nicht durchführbar. Tief­ laderfahrzeuge mit zwischen den Drehgestellen herunter­ gezogenen Ladeflächen benötigen aber schwere, meistens ortsgebundene Krane, um die Lasten auf das Fahrzeug auf- und absetzen zu können. Die Möglichkeit, die Fracht an jeder beliebigen Stelle beiderseits des Gleiskörpers auf- und absetzen zu können, oder sogar über dem Gleis, ist bei diesen Fahrzeugen nicht gegeben. Ein weiterer erheblicher Nachteil besteht bei diesen bekannten Tief­ ladefahrzeugen darin, daß mindestens vor und hinter der Fracht weit ausladende Fahrzeugteile das Absetzen der Ladung wesentlich erschweren, wenn nicht unmöglich machen.
Alle bekannten Transportsysteme sind in der Schwerindu­ strie, insbesondere in Stahl- und Hüttenwerken nur bedingt vorteilhaft einzusetzen und zwar nur dann, wenn für die gleislosen Fahrzeuge - trotz ihrer Wendigkeit - noch aus­ reichend Platz, z. B. zum Wenden, vorhanden ist und ent­ sprechend ebene und feste Bodenverhältnisse vorliegen, die ein gefahrloses Befahren zulassen. Dagegen bieten Schienen­ körper die erforderliche Voraussetzung für höchste Belastungen, gewährleisten stets eine ebene Fahrbasis und können innerhalb des Regellichtraumes durch engste Raumverhältnisse in Betrieben, wie sie in der Regel in Stahl- und Hüttenwerken im hohen Maße vorliegen, ge­ fahrlos befahren werden.
Wenn auch sehr schwere Lasten von ca. 150 to - z. B. beim Transport von Stahlgießpfannen - auf gleislosen Fahrzeugen transportiert werden können, sind die Vor­ teile der Wendigkeit und leichten Transportes bei gleis­ losen Fahrzeugen nicht mehr gegeben, da diese Fahrzeuge die Abmessungen der zu transportierenden Lasten, z. B. auch schwere Großpaletten, weit überragen und demgemäß sehr viel Platz benötigen. Lasten von 200 to und mehr, wie sie beispielsweise beim Transport von Strangguß­ brammen anfallen, sind auf gleislosen Fahrzeugen, wenn überhaupt, nur mit sehr großem technischen Aufwand und umständlich zu transportieren. Hierfür reicht allgemein die Festigkeit des Bodens ohnehin nicht aus, um Lasten dieser Art an jeden beliebigen Ort zu transportieren.
Durch DE-OS 28 34 163 ist ein Eisenfahrzeug zum Umsetzen von Behältern mit schwenkbaren Auslegern bekannt, mit denen der Transportgegenstand neben das befahrene Gleis abgesetzt und aufgenommen werden kann. Da die lasttragenden Ausleger ober­ halb des Transportgegenstandes angeordnet sind, ist die Höhe der Auslegerkonstruktion und damit die Hubhöhe und die Höhe des Transportgegenstandes sehr begrenzt. Ein weiterer Nach­ teil besteht bei diesem bekannten Eisenfahrzeug darin, daß für jede Seite des Gleises eine separate Auslegervorrichtung und je eine Bodenabstützkonstruktion in sehr aufwendiger Weise am Fahrzeug angeordnet werden muß. Ein Ent- oder Beladen eines Transportgegenstandes über dem befahrenen Gleis ist mit diesem bekannten Fahrzeug nicht möglich.
Durch die DE-OS 16 05 367 ist ein selbstfahrendes Gleisfahrzeug bekannt, daß einen über dem Gleis abgestellten Transporttisch unterfahren, hochheben und an einem anderen Ort wieder über dem Gleis abstellen kann. Dieses bekannte Fahrzeug ist jedoch nicht dafür geeignet, Transportgegenstände neben dem Gleis abzu­ stellen und wieder aufzunehmen, das für das Abstellen und rationelle Lagerhaltung von Großpaletten mit wenigen Gleisen und ohne zusätzliche Krananlagen unbedingt erforderlich ist.
Ferner ist durch die DE-OS 14 55 317 ein Schienenfahrzeug zum seitlichen Be- und Entladen mit einem durchgehenden Trag­ körper bekannt, das sich in der vertikalen Ausdehnung inner­ halb der Höhe des Rades befindet. Dieses sogenannte Tief­ laderfahrzeug ist mit einer heb- und senkbaren, verfahrbaren, Hubplattform ausgestattet. Der Transportgegenstand kann zwar bei diesem bekannten Fahrzeug nach beiden Seiten be- und entladen werden, aber nicht mit eigener Kraft und auch nicht mit eigenen Mitteln. Zum Be- und Entladen sind andere Mittel erforderlich, z. B. Winden oder Zugmaschinen, die das Be- und Entladen der Plattform durchführen müssen. Ferner ist das Absetzen oder Aufnehmen eines Transportgegenstandes aus der Fahrbahn des Fahrzeugs nicht durchführbar. In ähnlicher Weise ist auch aus der US-PS 34 90 389 ein Tief­ ladefahrzeug bekannt mit einer Plattform, welche aus einem druckgelagerten Schwenkrahmen besteht und mit einer radialen Verzahnung und einem antreibenden Ritzel versehen ist. Auch dieses bekannte Fahrzeug ist nicht in der Lage, weder den Transportgegenstand selbst zu entladen bzw. zu beladen, noch das Transportgut auch über der Fahrbahn aufzunehmen oder abzusetzen.
Alle bekannten Vorschläge sind für den vorgesehenen Einsatz zum Transport von Großpaletten, die u. a. wegen einer ratio­ nellen Lagerhaltung ohne weitere Mittel sowohl beiderseits als auch über dem Gleis abgesetzt und aufgenommen werden können, nicht verwendbar.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Gleis­ fahrzeug für schwere Lasten, insbesondere für den Groß­ palettentransport zu entwickeln, mit dem die vorbe­ schriebenen Transportprobleme behoben und die Nachteile vermieden werden. Darüber hinaus soll die Lagertechnik derart verbessert werden, daß Großpaletten mit Schwergut unter Berücksichtigung des Regellichtraumes dicht an dicht nebeneinander und sehr dicht hintereinander auf Lagerplätzen abgesetzt werden können unter Verzicht jeglicher Umschlagseinrichtungen wie Portalkräne, Lade­ brücken und dergleichen.
Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Gleisfahrzeug durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 genannten Merkmale gelöst.
Ein mit diesen Merkmalen ausgestattetes Gleisfahrzeug ermöglicht den Transport so großer Paletten, die den vorgeschriebenen Regellichtraum voll nutzen können, da die Fahrzeugumgrenzungslinien des erfindungsgemäßen Gleisfahrzeugs die Abmessungen der Palette nicht über­ ragen. So ist die stirnseitige Breite der Fahrzeugum­ grenzungslinien des Gleisfahrzeugs kürzer als der lichte Abstand der Palettenstützen an der Stirnseite, so daß die Palette vom erfindungsgemäßen Gleisfahrzeug bei abgesenk­ ten Hubplattformen problemlos unterfahren werden kann. Ferner ist die Gesamtlänge des erfindungsgemäßen Gleis­ fahrzeugs bei abgeklappten Pufferbohlen kürzer als der Längsabstand der Palettenstützen, so daß die Palette auch quer zur Fahrtrichtung über das Gleisfahrzeug be­ wegt werden kann.
Die Unteransprüche kennzeichnen weitere zweckmäßige Ausbildungen der Erfindung.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines Beispiels in Verbindung mit den Zeichnungen näher erläutert, und zwar zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht des Gleisfahrzeugs,
Fig. 2 eine Draufsicht gemäß Fig. 1 mit einem ausgeschwenkten Schwenkrahmen,
Fig. 3 eine stirnseitige Ansicht des Gleisfahrzeugs,
Fig. 4 den abgestützten Schwenkrahmen.
Die Seitenansicht in Fig. 1 zeigt den tiefliegenden Trag­ körper 1, welcher in der vertikalen Ausdehnung innerhalb der Höhe der Ränder 10 angeordnet ist. Vor den Rädern 10 ist der Tragkörper 1 mit hochgezogenen Rahmenteilen 2 ausgestattet bis zur vorgeschriebenen Höhe der Pufferbohle 3. Die Pufferbohle 3 mit den Puffern und der Kupplungs­ einrichtung ist um die Achse 33 in Pfeilrichtung 34 nach unten mittels einer Schwenkeinrichtung 4 innerhalb des Längsabstandes der Palettenstützen 29 schwenkbar ausge­ bildet. Dadurch kann die Palette 29 parallel zur Längs­ achse 35 in Pfeilrichtung 36 seitlich über das Gleisfahr­ zeug bewegt werden. Während des Fahrbetriebes werden die Pufferbohlen 3 hydraulisch mittels der Kolben-Zylinder- Einheiten 5 hochgestellt. Die Drehgestelle 6 sind über einem vertikalen Zapfen 7 mit dem Tragkörper 1 verbunden. Die Drehgestelle 6 sind mit horizontal ausgerichteten Achsen 8 versehen, die sich beiderseits quer zur Fahr­ zeuglängsachse 35 erstrecken und hieran pendelnd gelager­ te Laufradschwingen 9 aufnehmen. In den Laufradschwingen 9 sind die Räder 10 einzeln gelagert. Die beiden Drehge­ stelle 6 dienen gleichzeitig als Auflager für die Schwenk­ rahmen 11, die mittels eines verzahnten Kugeldrehkranzes 22 miteinander drehbar verbunden sind. Für die horizon­ tale Drehbewegung 38 des Schwenkrahmens 11 dient das angetriebene Ritzel 24, das in die Verzahnung 23 des Kugeldrehkranzes eingreift.
Am ausschwenkenden Ende 39 sind am Schwenkrahmen 11 zwei hydraulische Stützen 18 angeordnet, die in der ausgeschwenkten Position das Ende 39 des Schwenk­ rahmens 11 gegen den Boden abstützen. Die Kopfplat­ ten 20 der Stützen 18 sind um wenige Winkelgrade auf dem Bewegungsradius 38 unter dem Schwenkrahmen 11 verschiebbar, um eine exakte parallele Ausrichtung beider ausgeschwenkter Schwenkrahmen 11 beim Absetzen oder Aufnehmen einer Palette 28 neben dem Gleiskörper 37 zu ermöglichen. Diese Maßnahe ist erforderlich, wenn beide die Palette 28 tragenden Hubplattformen 12 die Palette vom Gleisfahrzeug in Pfeilrichtung 36 mittels eines Fahrantriebs 16 auf den Fahrschienen 15 in den Schwenkrahmen 11 verfahren. Außerdem sind die Schwenkrahmen 11 im ausgeschwenkten Zustand pendelnd gelagert, um eine gemeinsame Ebene zueinander einneh­ men zu können.
In Fig. 1 sind die Hubplattformen 12 in der angehobenen Stellung. Die Palette 28 liegt in dieser Stellung auf dem Gleisfahrzeug und die Stützen 29 der Palette sind vom Boden abgehoben. In dieser Transportstellung mit der auf dem Gleisfahrzeug aufliegenden Palette 28 können die Schwenkrahmen 11 frei in Pfeilrichtung 38 aus der Fahr­ zeuglängsachse 35 nach beiden Seiten um ca. 90° geschwenkt werden, wie in Fig. 2 dargestellt ist. Um die Reibung der Hubplattformen 12 unter der Last der aufliegenden Palette 28 beim Ausschwenken der Schwenkrahmen 11 zu ver­ mindern, sind auf den Hubplattformen 12 jeweils eine einfache Lagerplatte 32 aufgelegt, die eine radiale Führung 17 aufweisen.
Zum Absetzen der Palette 28 über dem Gleiskörper 37, nach Fig. 1, oder neben dem Gleiskörper 37, nach Fig. 2, werden die Hubplattformen 12 über eine scherenartige Hubmechanik 13 mittels einer Kolben-Zylinder-Einheit 14 abgesenkt, wobei die Stützen 29 der Palette 28 auf den Boden aufsetzen. Das Gleisfahrzeug ist damit frei und kann, beim Absetzen der Palette über dem Gleiskörper, unter der Palette herausfahren.
Beim Absetzen der Palette 28 neben dem Gleiskörper, nach Fig. 2, sind die Schwenkrahmen 11 nach dem Absenken der Hubplattformen 12 ebenfalls frei von der Belastung.
Nachdem die nun unbelasteten Hubplattformen 12 in den Schwenkrahmen 11 mittels des Fahrantriebs 16 über die Drehgestelle 6 zurückgefahren sind, werden die Stützen 18 unter dem Schwenkrahmen 11 in Pfeilrichtung 40 hochgeklappt. Nach dem Zurückschwenken der Schwenkrahmen 11 zur Fahrzeuglängsachse 35 ist das Gleisfahrzeug wieder fahrbereit für den nächsten Transport.
Die Fig. 3 zeigt das Gleifahrzeug mit aufgesetzter Palette 28 im Regellichtraum 30, der durch die Groß­ palette 28 optimal genutzt werden kann. In dieser Fig. 3 ist deutlich erkennbar, daß die Fahrzeugumgrenzungslinien 31 innerhalb des lichten Raumes zwischen den Palet­ tenstützen 29 und dem Boden der Palette 28 liegen und nach dem Absenken der Hubplattformen 12 das Gleisfahr­ zeug die abgesetzte Palette 28 problemlos unterfahren kann. Die Fig. 4 zeigt die Seitenansicht des ausge­ schwenkten Schwenkrahmens 11 mit den abgeklappten Stützen 18 vor dem Absetzen der Palette 28 .
Das Gleisfahrzeug ist mit einem zentral im Tragkörper 1 angeordneten Antriebsmotor 25 ausgerüstet, der außer für den Fahrbetrieb auch für den Antrieb der Hydraulik- Einheit 26 vorgesehen ist. Ferner sind am Tragkörper 1 zwei Führerhäuser 27 angeordnet, von denen aus sowohl der Fahrbetrieb, als auch die Steuerung der Auf- und Ab­ setzmechanik vorgenommen werden kann.

Claims (10)

1. Selbstfahrendes Gleisfahrzeug zum Transport und zum Aufnehmen und Absetzen von schweren Großpaletten beiderseits oder über dem Gleiskörper, mit einem aus einem durchgehenden Trag­ körper bestehenden Fahrzeugrahmen mit Drehgestellen und mit unterhalb des Fahrzeugrahmens angeordneten Führerhäusern zum Unterfahren von über dem Gleis auf Stützen abgestellten Lasten und einer Hubvorrichtung zum Anheben dieser Lasten, sowie unter Ver­ wendung von seitlich ausschwenkbaren Auslegern zum Absetzen und Aufnehmen der Lasten neben den Gleisen, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubvorrichtung aus einem jeweils auf jedem Drehgestell (6) angeordneten, um die vertikale Achse zu beiden Seiten um ca. 90° drehbaren, druckgelagerten Schwenkrahmen (11) mit heb- und senkbaren Stützen (18) am ausschwenkenden Ende besteht, in dem jewels eine heb- und senkbare in dem Schwenkrahmen (11) verfahrbare Hubplattform (12) angeordnet ist und der Tragkörper (1) mit nach unten abklappbaren Pufferbohlen (3) versehen ist, wobei die Gesamtlänge des Gleisfahrzeugs bei abgeklappten Pufferbohlen (3) kürzer ist, als der Längsabstand der Palettenstützen (29).
2. Selbstfahrendes Gleisfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die die Hubplattformen (12) tragenden Dreh­ gestelle (6) in bekannter Weise jeweils mittels eines vertikalen Zapfen (7) oberhalb des Tragkörpers (1) drehbar gelagert sind und beiderseits quer zur Fahrzeuglängsachse horizontal ausgerichtete Achsen (8) jeweils zur Aufnahme einer Laufradschwinge (9) mit hierin einzeln gelagerten Rädern (10) angeordnet sind.
3. Selbstfahrendes Gleisfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (1) sich in bekannter Weise in der vertikalen Ausdehnung innerhalb der Höhe des Rades (10) befindet und sich in der horizontalen Ausdehnung über beide Drehgestelle (6) hinaus erstreckt.
4. Selbstfahrendes Gleisfahrzeug nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerung (21) des Schwenkrahmens (11) aus einem Kugeldrehkranz (22) mit radialer Verzahnung (23) besteht, über die der Schwenkrahmen (11) mittels eines in bekannter Weise mit der Verzahnung (23) in Eingriff stehenden, angetriebenen Ritzels (24) um die vertikale Achse drehbar ist.
5. Selbstfahrendes Gleisfahrzeug nach Anspruch 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Schwenkrahmen (11) im ausgeschwenkten Zustand um wenige Winkelgrade pendelnd gelagert ist.
6. Selbstfahrendes Gleisfahrzeug nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkrahmen (11) am ausgeschwenkten Ende mit mindestens einer unter dem Schwenkrahmen (11) ein­ klappbaren Stütze (18) versehen ist, deren Kopfplatte (20) um den Drehpunkt (33) des Schwenkrahmens (11) radial am Schwenkrahmen (11) verschiebbar ist.
7. Selbstfahrendes Gleisfahrzeug nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die im Schwenkrahmen (11) verfahrbare Hubplattform (12) mittels vier scherenartig bewegbaren Schenkeln durch Kolben-Zylinder-Einheiten (14) heb- und senkbar sind.
8. Selbstfahrendes Gleisfahrzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubplattform (12) mit einer auf­ liegenden, um eine vertikale Achse drehbaren, Lagerplatte (32) ausgestattet ist.
9. Selbstfahrendes Gleisfahrzeug nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubplattform (12) mittels eines Fahrantriebs (16) im Schwenkrahmen (11) auf Schienen (15) verfahrbar ist.
10. Selbstfahrendes Gleisfahrzeug nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleisfahrzeug mit einem Antriebsmotor (25) für den Fahrbetrieb und für den Antrieb einer Hydraulik- Einheit (26) für die gesamte Auf- und Entladetechnik ausge­ stattet ist und zusammen mit der Hydraulik-Einheit (26) in der Mitte zwischen dem Tragkörper (1) angeordnet und vom Führerhaus (27) bedienbar ist.
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