DE3213421C2 - - Google Patents
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B61—RAILWAYS
- B61D—BODY DETAILS OR KINDS OF RAILWAY VEHICLES
- B61D47/00—Loading or unloading devices combined with vehicles, e.g. loading platforms, doors convertible into loading and unloading ramps
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- B61D—BODY DETAILS OR KINDS OF RAILWAY VEHICLES
- B61D3/00—Wagons or vans
- B61D3/16—Wagons or vans adapted for carrying special loads
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Description
Die Erfindung betrifft ein selbstfahrendes Gleisfahr
zeug zum Transport und zum Aufnehmen und Absetzen von
schweren Großpaletten
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
In Stahl- und Hüttenwerken bedient man sich mangels
geeigneter Schienenfahrzeuge immer mehr gleisloser
Transportsysteme, weil einerseits gleislose Transport
systeme weniger und flexibler erscheinen und anderer
seits die Möglichkeit besteht, durch sehr niedrig kon
struierte Hubplattformen Großpaletten zu unterfahren,
anzuheben und zu transportieren. Diese bekannte vorteil
hafte Transportmethode ist mit den bekannten Schienen
fahrzeugen schon wegen den relativ hochliegenden Lade
flächen über den Radachsen nicht durchführbar. Tief
laderfahrzeuge mit zwischen den Drehgestellen herunter
gezogenen Ladeflächen benötigen aber schwere, meistens
ortsgebundene Krane, um die Lasten auf das Fahrzeug
auf- und absetzen zu können. Die Möglichkeit, die Fracht
an jeder beliebigen Stelle beiderseits des Gleiskörpers
auf- und absetzen zu können, oder sogar über dem Gleis,
ist bei diesen Fahrzeugen nicht gegeben. Ein weiterer
erheblicher Nachteil besteht bei diesen bekannten Tief
ladefahrzeugen darin, daß mindestens vor und hinter
der Fracht weit ausladende Fahrzeugteile das Absetzen
der Ladung wesentlich erschweren, wenn nicht unmöglich
machen.
Alle bekannten Transportsysteme sind in der Schwerindu
strie, insbesondere in Stahl- und Hüttenwerken nur bedingt
vorteilhaft einzusetzen und zwar nur dann, wenn für die
gleislosen Fahrzeuge - trotz ihrer Wendigkeit - noch aus
reichend Platz, z. B. zum Wenden, vorhanden ist und ent
sprechend ebene und feste Bodenverhältnisse vorliegen, die
ein gefahrloses Befahren zulassen. Dagegen bieten Schienen
körper die erforderliche Voraussetzung für höchste
Belastungen, gewährleisten stets eine ebene Fahrbasis
und können innerhalb des Regellichtraumes durch engste
Raumverhältnisse in Betrieben, wie sie in der Regel in
Stahl- und Hüttenwerken im hohen Maße vorliegen, ge
fahrlos befahren werden.
Wenn auch sehr schwere Lasten von ca. 150 to - z. B.
beim Transport von Stahlgießpfannen - auf gleislosen
Fahrzeugen transportiert werden können, sind die Vor
teile der Wendigkeit und leichten Transportes bei gleis
losen Fahrzeugen nicht mehr gegeben, da diese Fahrzeuge
die Abmessungen der zu transportierenden Lasten, z. B.
auch schwere Großpaletten, weit überragen und demgemäß
sehr viel Platz benötigen. Lasten von 200 to und mehr,
wie sie beispielsweise beim Transport von Strangguß
brammen anfallen, sind auf gleislosen Fahrzeugen, wenn
überhaupt, nur mit sehr großem technischen Aufwand und
umständlich zu transportieren. Hierfür reicht allgemein
die Festigkeit des Bodens ohnehin nicht aus, um Lasten
dieser Art an jeden beliebigen Ort zu transportieren.
Durch DE-OS 28 34 163 ist ein Eisenfahrzeug zum Umsetzen von
Behältern mit schwenkbaren Auslegern bekannt, mit denen der
Transportgegenstand neben das befahrene Gleis abgesetzt und
aufgenommen werden kann. Da die lasttragenden Ausleger ober
halb des Transportgegenstandes angeordnet sind, ist die Höhe
der Auslegerkonstruktion und damit die Hubhöhe und die Höhe
des Transportgegenstandes sehr begrenzt. Ein weiterer Nach
teil besteht bei diesem bekannten Eisenfahrzeug darin, daß
für jede Seite des Gleises eine separate Auslegervorrichtung
und je eine Bodenabstützkonstruktion in sehr aufwendiger
Weise am Fahrzeug angeordnet werden muß. Ein Ent- oder
Beladen eines Transportgegenstandes über dem befahrenen Gleis
ist mit diesem bekannten Fahrzeug nicht möglich.
Durch die DE-OS 16 05 367 ist ein selbstfahrendes Gleisfahrzeug
bekannt, daß einen über dem Gleis abgestellten Transporttisch
unterfahren, hochheben und an einem anderen Ort wieder über dem
Gleis abstellen kann. Dieses bekannte Fahrzeug ist jedoch nicht
dafür geeignet, Transportgegenstände neben dem Gleis abzu
stellen und wieder aufzunehmen, das für das Abstellen und
rationelle Lagerhaltung von Großpaletten mit wenigen Gleisen
und ohne zusätzliche Krananlagen unbedingt erforderlich ist.
Ferner ist durch die DE-OS 14 55 317 ein Schienenfahrzeug zum
seitlichen Be- und Entladen mit einem durchgehenden Trag
körper bekannt, das sich in der vertikalen Ausdehnung inner
halb der Höhe des Rades befindet. Dieses sogenannte Tief
laderfahrzeug ist mit einer heb- und senkbaren, verfahrbaren,
Hubplattform ausgestattet. Der Transportgegenstand kann zwar
bei diesem bekannten Fahrzeug nach beiden Seiten be- und
entladen werden, aber nicht mit eigener Kraft und auch
nicht mit eigenen Mitteln. Zum Be- und Entladen sind andere
Mittel erforderlich, z. B. Winden oder Zugmaschinen, die das
Be- und Entladen der Plattform durchführen müssen. Ferner ist
das Absetzen oder Aufnehmen eines Transportgegenstandes
aus der Fahrbahn des Fahrzeugs nicht durchführbar. In
ähnlicher Weise ist auch aus der US-PS 34 90 389 ein Tief
ladefahrzeug bekannt mit einer Plattform, welche aus einem
druckgelagerten Schwenkrahmen besteht und mit einer radialen
Verzahnung und einem antreibenden Ritzel versehen ist. Auch
dieses bekannte Fahrzeug ist nicht in der Lage, weder den
Transportgegenstand selbst zu entladen bzw. zu beladen,
noch das Transportgut auch über der Fahrbahn aufzunehmen
oder abzusetzen.
Alle bekannten Vorschläge sind für den vorgesehenen Einsatz
zum Transport von Großpaletten, die u. a. wegen einer ratio
nellen Lagerhaltung ohne weitere Mittel sowohl beiderseits
als auch über dem Gleis abgesetzt und aufgenommen werden
können, nicht verwendbar.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Gleis
fahrzeug für schwere Lasten, insbesondere für den Groß
palettentransport zu entwickeln, mit dem die vorbe
schriebenen Transportprobleme behoben und die Nachteile
vermieden werden. Darüber hinaus soll die Lagertechnik
derart verbessert werden, daß Großpaletten mit Schwergut
unter Berücksichtigung des Regellichtraumes dicht an
dicht nebeneinander und sehr dicht hintereinander
auf Lagerplätzen abgesetzt werden können unter Verzicht
jeglicher Umschlagseinrichtungen wie Portalkräne, Lade
brücken und dergleichen.
Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Gleisfahrzeug durch die
im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 genannten Merkmale gelöst.
Ein mit diesen Merkmalen ausgestattetes Gleisfahrzeug
ermöglicht den Transport so großer Paletten, die den
vorgeschriebenen Regellichtraum voll nutzen können, da
die Fahrzeugumgrenzungslinien des erfindungsgemäßen
Gleisfahrzeugs die Abmessungen der Palette nicht über
ragen. So ist die stirnseitige Breite der Fahrzeugum
grenzungslinien des Gleisfahrzeugs kürzer als der lichte
Abstand der Palettenstützen an der Stirnseite, so daß die
Palette vom erfindungsgemäßen Gleisfahrzeug bei abgesenk
ten Hubplattformen problemlos unterfahren werden kann.
Ferner ist die Gesamtlänge des erfindungsgemäßen Gleis
fahrzeugs bei abgeklappten Pufferbohlen kürzer als der
Längsabstand der Palettenstützen, so daß die Palette
auch quer zur Fahrtrichtung über das Gleisfahrzeug be
wegt werden kann.
Die Unteransprüche kennzeichnen weitere zweckmäßige
Ausbildungen der Erfindung.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines Beispiels in Verbindung
mit den Zeichnungen näher erläutert, und zwar zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht des Gleisfahrzeugs,
Fig. 2 eine Draufsicht gemäß Fig. 1 mit einem
ausgeschwenkten Schwenkrahmen,
Fig. 3 eine stirnseitige Ansicht des Gleisfahrzeugs,
Fig. 4 den abgestützten Schwenkrahmen.
Die Seitenansicht in Fig. 1 zeigt den tiefliegenden Trag
körper 1, welcher in der vertikalen Ausdehnung innerhalb
der Höhe der Ränder 10 angeordnet ist. Vor den Rädern 10
ist der Tragkörper 1 mit hochgezogenen Rahmenteilen 2
ausgestattet bis zur vorgeschriebenen Höhe der Pufferbohle
3. Die Pufferbohle 3 mit den Puffern und der Kupplungs
einrichtung ist um die Achse 33 in Pfeilrichtung 34 nach
unten mittels einer Schwenkeinrichtung 4 innerhalb des
Längsabstandes der Palettenstützen 29 schwenkbar ausge
bildet. Dadurch kann die Palette 29 parallel zur Längs
achse 35 in Pfeilrichtung 36 seitlich über das Gleisfahr
zeug bewegt werden. Während des Fahrbetriebes werden die
Pufferbohlen 3 hydraulisch mittels der Kolben-Zylinder-
Einheiten 5 hochgestellt. Die Drehgestelle 6 sind über
einem vertikalen Zapfen 7 mit dem Tragkörper 1 verbunden.
Die Drehgestelle 6 sind mit horizontal ausgerichteten
Achsen 8 versehen, die sich beiderseits quer zur Fahr
zeuglängsachse 35 erstrecken und hieran pendelnd gelager
te Laufradschwingen 9 aufnehmen. In den Laufradschwingen
9 sind die Räder 10 einzeln gelagert. Die beiden Drehge
stelle 6 dienen gleichzeitig als Auflager für die Schwenk
rahmen 11, die mittels eines verzahnten Kugeldrehkranzes
22 miteinander drehbar verbunden sind. Für die horizon
tale Drehbewegung 38 des Schwenkrahmens 11 dient das
angetriebene Ritzel 24, das in die Verzahnung 23 des
Kugeldrehkranzes eingreift.
Am ausschwenkenden Ende 39 sind am Schwenkrahmen 11
zwei hydraulische Stützen 18 angeordnet, die in der
ausgeschwenkten Position das Ende 39 des Schwenk
rahmens 11 gegen den Boden abstützen. Die Kopfplat
ten 20 der Stützen 18 sind um wenige Winkelgrade auf
dem Bewegungsradius 38 unter dem Schwenkrahmen 11
verschiebbar, um eine exakte parallele Ausrichtung
beider ausgeschwenkter Schwenkrahmen 11 beim Absetzen
oder Aufnehmen einer Palette 28 neben dem Gleiskörper
37 zu ermöglichen. Diese Maßnahe ist erforderlich,
wenn beide die Palette 28 tragenden Hubplattformen 12
die Palette vom Gleisfahrzeug in Pfeilrichtung 36
mittels eines Fahrantriebs 16 auf den Fahrschienen 15
in den Schwenkrahmen 11 verfahren. Außerdem sind die
Schwenkrahmen 11 im ausgeschwenkten Zustand pendelnd
gelagert, um eine gemeinsame Ebene zueinander einneh
men zu können.
In Fig. 1 sind die Hubplattformen 12 in der angehobenen
Stellung. Die Palette 28 liegt in dieser Stellung auf
dem Gleisfahrzeug und die Stützen 29 der Palette sind
vom Boden abgehoben. In dieser Transportstellung mit der
auf dem Gleisfahrzeug aufliegenden Palette 28 können die
Schwenkrahmen 11 frei in Pfeilrichtung 38 aus der Fahr
zeuglängsachse 35 nach beiden Seiten um ca. 90° geschwenkt
werden, wie in Fig. 2 dargestellt ist. Um die Reibung
der Hubplattformen 12 unter der Last der aufliegenden
Palette 28 beim Ausschwenken der Schwenkrahmen 11 zu ver
mindern, sind auf den Hubplattformen 12 jeweils eine
einfache Lagerplatte 32 aufgelegt, die eine radiale
Führung 17 aufweisen.
Zum Absetzen der Palette 28 über dem Gleiskörper 37,
nach Fig. 1, oder neben dem Gleiskörper 37, nach Fig. 2,
werden die Hubplattformen 12 über eine scherenartige
Hubmechanik 13 mittels einer Kolben-Zylinder-Einheit 14
abgesenkt, wobei die Stützen 29 der Palette 28 auf den
Boden aufsetzen. Das Gleisfahrzeug ist damit frei und
kann, beim Absetzen der Palette über dem Gleiskörper,
unter der Palette herausfahren.
Beim Absetzen der Palette 28 neben dem Gleiskörper, nach
Fig. 2, sind die Schwenkrahmen 11 nach dem Absenken
der Hubplattformen 12 ebenfalls frei von der Belastung.
Nachdem die nun unbelasteten Hubplattformen 12 in den
Schwenkrahmen 11 mittels des Fahrantriebs 16 über die
Drehgestelle 6 zurückgefahren sind, werden die Stützen
18 unter dem Schwenkrahmen 11 in Pfeilrichtung 40
hochgeklappt. Nach dem Zurückschwenken der Schwenkrahmen
11 zur Fahrzeuglängsachse 35 ist das Gleisfahrzeug wieder
fahrbereit für den nächsten Transport.
Die Fig. 3 zeigt das Gleifahrzeug mit aufgesetzter
Palette 28 im Regellichtraum 30, der durch die Groß
palette 28 optimal genutzt werden kann. In dieser Fig. 3
ist deutlich erkennbar, daß die Fahrzeugumgrenzungslinien
31 innerhalb des lichten Raumes zwischen den Palet
tenstützen 29 und dem Boden der Palette 28 liegen und
nach dem Absenken der Hubplattformen 12 das Gleisfahr
zeug die abgesetzte Palette 28 problemlos unterfahren
kann. Die Fig. 4 zeigt die Seitenansicht des ausge
schwenkten Schwenkrahmens 11 mit den abgeklappten
Stützen 18 vor dem Absetzen der Palette 28 .
Das Gleisfahrzeug ist mit einem zentral im Tragkörper 1
angeordneten Antriebsmotor 25 ausgerüstet, der außer für
den Fahrbetrieb auch für den Antrieb der Hydraulik-
Einheit 26 vorgesehen ist. Ferner sind am Tragkörper 1
zwei Führerhäuser 27 angeordnet, von denen aus sowohl
der Fahrbetrieb, als auch die Steuerung der Auf- und Ab
setzmechanik vorgenommen werden kann.
Claims (10)
1. Selbstfahrendes Gleisfahrzeug zum Transport und zum Aufnehmen
und Absetzen von schweren Großpaletten beiderseits oder über
dem Gleiskörper, mit einem aus einem durchgehenden Trag
körper bestehenden Fahrzeugrahmen mit Drehgestellen und mit unterhalb des
Fahrzeugrahmens angeordneten Führerhäusern zum Unterfahren
von über dem Gleis auf Stützen abgestellten Lasten und einer
Hubvorrichtung zum Anheben dieser Lasten, sowie unter Ver
wendung von seitlich ausschwenkbaren Auslegern zum Absetzen
und Aufnehmen der Lasten neben den Gleisen, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hubvorrichtung aus einem
jeweils auf jedem Drehgestell (6) angeordneten, um die vertikale
Achse zu beiden Seiten um ca. 90° drehbaren, druckgelagerten
Schwenkrahmen (11) mit heb- und senkbaren Stützen (18) am
ausschwenkenden Ende besteht, in dem jewels eine heb- und
senkbare in dem Schwenkrahmen (11) verfahrbare Hubplattform
(12) angeordnet ist und der Tragkörper (1) mit nach unten abklappbaren
Pufferbohlen (3) versehen ist, wobei die Gesamtlänge des
Gleisfahrzeugs bei abgeklappten Pufferbohlen (3) kürzer
ist, als der Längsabstand der Palettenstützen (29).
2. Selbstfahrendes Gleisfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß die die Hubplattformen (12) tragenden Dreh
gestelle (6) in bekannter Weise jeweils mittels eines vertikalen Zapfen (7)
oberhalb des Tragkörpers (1) drehbar gelagert sind und
beiderseits quer zur Fahrzeuglängsachse horizontal ausgerichtete
Achsen (8) jeweils zur Aufnahme einer Laufradschwinge (9) mit
hierin einzeln gelagerten Rädern (10) angeordnet sind.
3. Selbstfahrendes Gleisfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Tragkörper (1) sich in bekannter Weise in der vertikalen
Ausdehnung innerhalb der Höhe des Rades (10) befindet und
sich in der horizontalen Ausdehnung über beide Drehgestelle (6) hinaus erstreckt.
4. Selbstfahrendes Gleisfahrzeug nach Anspruch 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lagerung (21) des Schwenkrahmens (11)
aus einem Kugeldrehkranz (22) mit radialer Verzahnung (23)
besteht, über die der Schwenkrahmen (11) mittels eines in bekannter Weise mit
der Verzahnung (23) in Eingriff stehenden, angetriebenen
Ritzels (24) um die vertikale Achse drehbar ist.
5. Selbstfahrendes Gleisfahrzeug nach Anspruch 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Schwenkrahmen (11) im ausgeschwenkten
Zustand um wenige Winkelgrade pendelnd gelagert ist.
6. Selbstfahrendes Gleisfahrzeug nach Anspruch 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schwenkrahmen (11) am ausgeschwenkten
Ende mit mindestens einer unter dem Schwenkrahmen (11) ein
klappbaren Stütze (18) versehen ist, deren Kopfplatte (20)
um den Drehpunkt (33) des Schwenkrahmens (11) radial am
Schwenkrahmen (11) verschiebbar ist.
7. Selbstfahrendes Gleisfahrzeug nach Anspruch 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die im Schwenkrahmen (11) verfahrbare
Hubplattform (12) mittels vier scherenartig bewegbaren
Schenkeln durch Kolben-Zylinder-Einheiten (14) heb- und
senkbar sind.
8. Selbstfahrendes Gleisfahrzeug nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hubplattform (12) mit einer auf
liegenden, um eine vertikale Achse drehbaren, Lagerplatte
(32) ausgestattet ist.
9. Selbstfahrendes Gleisfahrzeug nach Anspruch 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hubplattform (12) mittels eines
Fahrantriebs (16) im Schwenkrahmen (11) auf Schienen (15)
verfahrbar ist.
10. Selbstfahrendes Gleisfahrzeug nach Anspruch 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gleisfahrzeug mit einem Antriebsmotor
(25) für den Fahrbetrieb und für den Antrieb einer Hydraulik-
Einheit (26) für die gesamte Auf- und Entladetechnik ausge
stattet ist und zusammen mit der Hydraulik-Einheit (26) in
der Mitte zwischen dem Tragkörper (1) angeordnet und vom
Führerhaus (27) bedienbar ist.
Priority Applications (1)
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Publications (2)
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ID=6160717
Family Applications (1)
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Country Status (1)
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| DE (1) | DE3213421A1 (de) |
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- 1982-04-10 DE DE19823213421 patent/DE3213421A1/de active Granted
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