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Bauelement Die Erfindung betrifft ein Bauelement, insbesondere ein
etwa plattenförmiges Bauelement, mit einer etwa gleichmäßigen Profilierung, die
quer zur Plattenebene herausragende Profilelemente od. dgl. aufweist.
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Es sind bereits solche Bauelemente bekannt, die beispielsweise als
sogenannte Putzträger, Schalungen, verlorene Schalungen u. dgl. dienen und dabei
insbesondere als Armierungen z. B. bei größeren Putzschichtdicken verwendet werden
. Für solche Anwendungsfälle kennt man beispielsweise Ri.ppenstreckmetall, Drahtgittergewebe
usw.
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Bei diesen sogenannten "flächigen Putzträgernfl erfolgt in nachteiliger
Weise keine Festlegung der Dicke der Putzschicht durch deren Konstruktion, sondern
es sind zusätzliche Maßnahmen zur Bestimmung einer etwa gleichmäßigen Dicke der
Mörtelschicht z. B. durch Lehren usw. erforderlich. Weiterhin ist nachteilig, daß
bei solchen Armierungen Dehnungsrisse auftreten können. Schließlich sind bei größeren
Putzdicken mehrere Arbeitsgänge erforderlich, weil diese Putzträger nur eine relativ
geringe wirksame Höhe haben.
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Auch bilden solche als Putzträger dienenden Bauelemente in nachteiliger
Weise Wärmebrücken.
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Auch bei sogenannten Dämmputzen ergibt sich die Notwendigkeit, exakte
Schichtdicken einzuhalten, um eine vorausberechnete Wärmeisolation zu erhalten.
In der Praxis
werden hierbei häufig Sicherheitszuschläge vorgesehen,
durch die jedoch ein erhöhter Materialverbrauch auftritt.
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Weiterhin kennt man solche plattenförmigen Bauelemente als Gipsplatten,
Gipsdielen usw., die im Innenausbau bzw. als Dämmelemente verwendet werden. Zur
Transport- und Verarbeitungsarmierung und zur Eigenstabilität sind bei diesen Platten
beidseitig Kartonagen aufkaschiert. Dies ist jedoch nur bei relativ geringen Dicken
bzw. bei kleineren Plattengrößen möglich.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, unter weitestgehender Vermeidung
der vorerwähnten Nachteile ein Bauelement der eingangs erwähnten Art zu schaffen,
das bei gleichem Grundkonzept eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten aufweist,
wobei ein solches Bauelement auch mehrere Funktionen gleichzeitig übernehmen kann.
Insbesondere soll ein solches Bauelement als Putzträger verwendbar sein, das einerseits
eine gute Stabilisierung einer zu erstellenden Putzschicht und andererseits gleichzeitig
noch das Einhalten einer gleichmäßigen Schichtdicke auch über größere Flächen ermöglicht.
Umständliche Hilfsmittel bzw. Hilfsvorrichtungen wie z. B. Putzprofil- bzw. Eckschienen
sowie ein Lineal zum Abziehen der zwischen solchen Profilen befindlichen Flächen
sollen vermieden werden.
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Schließlich soll das erfindungsgemäße Bauelement auch zum Herstellen
von Wandbauteilen für den Innenausbau bzw. als Dämmelemente verarbeitet werden können,
wobei diese Elemente eine erhöhte Stabilität aufweisen sollen bz. es soll dann auch
die Möglichkeit bestehen, größere Plattendicken und Abmessungen vorzusehen. Weiterhin
sollen einzelne Bauelemente auf einfache Weise zusammenfügbar sein.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß insbesondere vorgeschlage@,
daß die Profile@ @@@ @@@@@färmiges Bauelemente rasterarti@@@ @ @ @ @@@@@@@@ @@@@@@@@
angeordnet
sind und daß wenigstens ein Teil davon als über ein entsprechendes weiteres Bauelementen
teil überstülpbare Profilelemente ausgebildet sind. Diese erfindungsgemäßen Bauelemente
lassen sich auf einfache Weise miteinander verbinden, wobei benachbarte Bauelemente
sich z. B. im Randbereich überdecken. Durch die rasterartige Verteilung der Profilelemente
ist auch ein Zusammenfügen von benachbarten Bauelementen in beliebiger Lage möglich,
wobei in vorteilhafter Weise eine Anpassung an eine vorhandene bzw. vorgesehene
Grundfläche möglich ist. Dadurch erübrigt sich auch ein aufwendiger Zuschnitt.
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Zweckmäßigerweise sind die Profilelemente wenigstens bereichsweise
konisch od. dgl. sich verjüngend insbesondere als hohle Konuselemente od. dgl. ausgebildet.
Dadurch ergibt sich eine wahlweise Überstülpbarkeit der Bauelemente, wobei auch
im überlappungsbereich eine nur unwesentliche Aufdickung gegenüber dem übrigen Plattenbereich
vorhanden ist.
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Eine bevorzugte Konstruktion des erfindungsgemäßen Bauelementes sieht
vor, daß auf einer Flachseite der Platte sich vorzugsweise rechtwinklig kreuzende
Reihen von Profilelementen und in'den Kreuzungszwischenbereichen zur anderen Flachseite
weisende Profilelemente angeordnet sind. Durch diesen wabenförmigen Versatz der
Profilelemente erhält man eine hohe Eigenstabilität und durch die wechselweise Anordnung
der Profilelemente ist auch ein guter Verbund zwischen z. B. Putzwerkstoff und den
erfindungsgemäßen Bauelementen begünstigt.
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Bei Verwendung der Bauelemente als Putzträger u. dgl. kann es vorteilhaft
sein, wenn in verschiedene Richtungen weisende Profilelemente einer Platte unterschiedlich
sind bei insbesondere gleicher Grundform, wobei insbesondere Profilelemente zumindest
einer Profilstirnseite offen und die der nderttn Profilstirnseite gereberenfall
ge chlossen ausgebildet @@n@. Die geschlossene Seite eignet sich dann gut z@r P@f
@tigung an einer Trägerwand od. dgl. und die offenene Seite ergibt eine gute Durchtrittsmöglichkeit
für Putzwerkstoff
u. dgl. Somit wird einerseits eine stabile Halterung
der Bauelementeplatte und andererseits auch eine Verbindung des Mörtels od. dgl.
sowohl mit einer rückseitigen Wand als auch mit der Platte ermöglicht.
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Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Erstellen einer Putzschicht
od. dgl. mittels erfindungsgemäßen Bauelementen und ist insbesondere dadurch gekennzeichnet,
daß als Putzträger zunächst die Bauelemente aufgebracht und anschließend Putz od.
dgl. aufgetragen wird. Dabei ist neben der Armierungsfunktion nach einem weiteren
Merkmal der Erfindung besonders vorteilhaft, daß das Bauelement dabei gleichzeitig
als Dickenlehre beim Erstellen der Putzschicht dienen kann, wobei eine durch die
äußeren Ränder des Bauelementes gebildete Ebene die äußere Grenze der Putzschicht
bildet.
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Eine weitere erfindungsgemäße Verwendung des Bauelementes sieht vor,
daß dieses als Aufnahmebehälter und Bewegungsbegrenzung beim Erstellen eines Isolierunterbaues
bei Fußböden, insbesondere zur Aufnahme von Schüttdämmstoffen- dient.
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Auch hierbei ist eine Mehrfachfunktion gegeben, indem durch das Bauelement
einerseits die Schüttdämmstoffe in einem vorgesehenen Verlegebereich gehalten werden
und indem and-ererseits gleichzeitig auch eine druckfeste Auflage für aufzubringende
Konstruktionsteile, z. B. eine Deckschicht u. dgl.
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gebildet ist.
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Zusätzliche Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren Unteransprüchen
aufgeführt. Nachstehend ist die Erfindung mit ihren wesentlichen Einzelheiten anhand
der Zeichnun noch näher erläutert.
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Es zeigt: Fig. 1 eine perspektivische Teilseitenansicht eines Bauelementes,
Fig.
2 eine perspektivische Seitenansicht von zwei sich überlappenden Bauelementen, Fig.
3 eine abgewandelte Ausführungsform von benachbarten, sich überlappenden Bauelementen
in perspektivischer Ansicht, Fig. 4 eine wiederum abgewandelte Ausführungsform von
sich überlappenden Bauelementen ähnlich Fig. 3, Fig. 5 eine perspektivische Ansicht
eines einzelnen Bauelementes bzw. eines Teiles davon, Fig. 6 das in Fig. 5 gezeigte
Bauelement mit Armierung, Fig. 7 ein Bauelement nach Fig. 5 bzw. 6 mit abgewandelt
eingelegter Armierung, Fig. 8 eine Aufsicht auf einen Abschnitt eines Bauelementes
mit vierseitigen, pyramidenstumpfförmigen Profilelementen, Fig. 9 einen Querschnitt
gemäß der Schnittlinie IX-IX in Fig. 8, Fig. 10 einen Querschnitt im Überlappungsbereich
zweier Bauelemente, Fig. 11 einen Querschnitt eines Bauelementes mit in einseitig
geschlossener Ausführung, Fig. 12 eine Aufsicht eines Bauelemente-Abschnittes mit
achtseitigen, pyramidenstumpfförmigen Profilelementen Fig. 13 einen Querschnitt
gemäß der Schnittlinie XIII-XIII in Fig. 12,
Fig. 14 einen Querschnitt
eines Bauelementes vergleichbar dem in Fig. 13, hier jedoch in etwas abgeflachter
Ausführung, Fig. 15 eine Aufsicht eines Bauelemente-Abschnittes mit kegelstumpfförmigen
Profilelementen, Fig. 16 einen Querschnitt gemäß der Schnittlinie XVI-XVI in Fig.
15, Fig. 17 und 18 Querschnitte von Bauelemente-Abschnitten mit kugelschichtförmigen
Profilelementen, Fig. 19 einen Querschnitt von Bauelemente-Rändern im überlappungsbereich
in unten geschlossener Ausführung, Fig. 20 einen Querschnitt von Bauelemente-Rändern
im Überlappungsbereich in beidseitig offener Ausführung, Fig. 21 einen Querschnitt
eines beidseitig kaschierten Bauelemente-Abschnittes mit Dämmstoffüllung, Fig. 22
einen Querschnitt ähnlich Fig. 21, hier jedoch im wesentlichen ohne Dämmstoffüllung,
Fig. 23 einen Querschnitt einer Dämmputz-Fassade mit erfindungsgemäßen Bauelementen
als Putzträger bzw.
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Putzlehre, Fig. 24 einen Querschnitt einer Dämmfassade mit erfindungsgemäßen
Bauelementen in gegenüber Fig. 23 etwas abgewandelter Anordnung, Fig. 25 eine Dämmfassade
im Querschnitt mit wi@@@@@@ etwas abgewandelten bsw. ausg@bildeten @@@@@@ @@ @ und
Fig.
26 einen Querschnitt einer gebogenen Wand mit armierten Bauelementen als Wandträger.
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Ein Bauelement 1, von dem z. B. in Fig. 1 ein Abschnitt gezeigt ist,
ist etwa plattenförmig mit einer gleichmäßigen Profilierung versehen, die quer zur
Plattenebene herausragende Profilelemente 2 aufweist. Die Profilelemente 2 sind
rasterartig über die Plattenfläche verteilt und sind wenigstens bereichsweise konisch
od. dgl. sich verjüngend, insbesondere als hohle Konuselemente 3 od. dgl. ausgebildet.
Durch diese Ausbildung lassen sich die Profilelemente einer Platte von gleichartigen
Profilelementen einer weiteren Platte überstülpen, wie dies gut in Fig. 2 erkennbar
ist. Dort ist der eine Plattenabschnitt eines Bauelementes 1 a punktiert gekennzeichnet,
während das bereichsweise überstülpte Bauelemente-Teil 1 in Fig. 3 ohne Punktierung
gezeichnet ist.
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Man erkennt an diesem Beispiel (Fig. 2) gut, daß durch diese Überstülpbarkeit
eine Verbindung mehrerer Bauelemente 1, 1 a möglich ist, die eine praktisch kontinuierliche
Plattenfortführung ergibt.
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Die überstülpbaren Profilelemente 2 können dabei zumindest im Randbereich
der Platte vorgesehen sein, wobei dann der übrige Plattenbereich eine dazu gleiche
gesamte Profilhöhe hat, oder aber alle Profilelemente 2 einer Platte weisen eine
durchgehend gleiche Profilierung mit gleichen überstülpbaren Profilelementen 2 auf,
wie dies in den Figuren gezeigt ist.
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Bei dem etwas abgewandelten Ausführungsbeispiel eines Bauelementes
1 b gemäß Fig. 3 ist gut erkennbar, daß auf einer Flachseite 4 (hier die Oberseite)
der Platte 5 sich rechtwinklig kreuzende Reihen 6 und 7 von Profilelementen 2 a
vorgesehen sind, in deren Kreuzungszwischenbereich 8 zur anderen Flachseite 9 (hier
Unterseite) weisende Profilelemente 2 b angeordnet sind. Dadurch ergibt sich ein
etwa wabenförmiger Versatz der Profilelemente 2 a, 2 b, wobei reihenweise abwechselnd
Profilelemente 2 a, 2 b mit gleichen Enden zur Vorder- bzw. zur Rückseite der Platte
5 angeordnet sind (vgl. auch Fig. 12 bis 14).
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Gemäß dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 und 2 sowie 8 bis 11 sind
die Profilelemente 2 etwa pyramidenstumpfförmig mit vier Seiten 10 ausgebildet.
Dagegen weisen die Profilelemente 2 a, 2 b der Bauelemente-Platte 5 gemäß Fig. 3
etwa die Form eines Pyramidenstumpfes mit jeweils acht Seiten 10 a auf. Die oberseitigen
und die unterseitigen Profilelemente 2, 2 a können bezüglich einer Mittellängsebene
symmetrisch tusgebildet sein, wobei ausgehend von dieser Längsmittelebene die Profilelemente
2 a der Vorderseite und die Profilelemente 2 b der Rückseite gleiche Profilhöhen
haben. Andererseits besteht aber auch die Möglichkeit, die in verschiedene Richtungen
weisenden Profilelemente 2 a, 2 b einer Platte 5 unterschiedlich bei insbesondere
gleicher Grundform auszubilden. Beispielsweise können die Profilelemente 2 b an
ihren Enden geschlossen ausgebildet sein, während die Profilelemente 2 a offen sind,
wie dies anhand der Fig. 23 erkennbar ist. Trotzdem bleibt auch hier eine wechselseitige
Überstülpbarkeit benachbarter Bauelemente erhalten.
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Ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Abschnittes eines Bauelementes
1 c zeigt Fig. 15. Hier sind die Profilelemente 2 als Kegelstümpfe mit runden Öffnungen
11 ausgebildet. Den Querschnitt dieses Bauelementes 1 c zeigt Fig. 16.
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In Fig. 17 und 18 sind noch unterschiedliche Querschnitte eines Bauelementes
gezeigt, bei dem die Profilelemente 2 die Form einer Kugelschicht aufweisen.
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Unabhängig von den vorerwähnten Profilformen können die Profilelemente,
wie bereits vorerwähnt, bei insbesondere gleicher Grundform unterschiedlich sein
und insbesondere unterschiedliche Profilhöhen aufweisen bzw. auch einseitig oder
beidseitig geschlossen oder offen ausgebildet sein.
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Beispielsweise Fig. 3 läßt erkennen, daß benachbarte, in unterschiedliche
Richtungen weisende Profilelemente 2 a,
2 b bereichsweise unmittelbar
aneinanderstoßen und dort miteinander verbunden sind., Benachbarte Profilelemente
z. B. 2 a einer Seite sind hier über Zwischenstege 12 miteinander verbunden. Die
Zwischenstege 12 weisen hier etwa in plattenparalleler Lage befindliche Abschnitte
12 a und dazu abgewinkelt angeordnete Abschnitte 12 b auf, wobei letztere gleichzeitig
auch eine Seite 10 a eines zur Unterseite weisenden Profiles 2 b bildet. Die Zwischenstege
12, insbesondere deren Abschnitte 12 a, können mit Durchbrüchen 13 versehen sein,
wie dies in den Figuren 4 und 15 gezeigt ist.
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Fig. 23 zeigt ein Anwendungsbeispiel für ein erfindungsgemäßes Bauelement
1 d. Es handelt sich dabei um eine Dämmputz-Fassade, bei denen Bauelemente 1 d als
Putzträger sowie als Lehre zur Bestimmung der Dämmschicht-Dicke verwendet werden.
Dabei sind geschlossene Profilelemente 2bder Trägerwand 14 zugewandt, während offene
Profilelemente 2a die Aufnahme des Dämmputzes 15 in den Querschnittsbereich der
Bauelemente 1 d ermöglichen. Die Bauelemente 1 d können an den geschlossenen Stirnseiten
16 der wandseitigen Profilelemente 2bmit Hilfe von Nägeln 17 od. dgl. Befestigungselementen
an der Trägerwand 14 befestigt sein. Beim Aufbringen bzw. Einbringen des Dämmputzes
15 kann die Schichtdicke durch die Gesamtprofilhöhe der Bauelemente 1 d exakt eingehalten
werden. Die durch die äußeren Ränder 18 gebildete Ebene der Bauelemente 1 d bildet
dabei die äußere Grenze der Dämmputzschicht, au'die dann anschließend noch eine
vergleichsweise dünne Schicht Deckputz 19 aufgebracht werden kann. Beim Einbringen
des Dämmputzes dienen somit die Bauelemente 1 d als Dämmputz-Armierung und gleichzeitig
auch als Dickenlehre für die Dicke der Dämmputz-Schicht.
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Dabei kann z. B. mit einem Abstreifer od, dgl. der Dämmputz über die
durch die äußeren Ränder 18 gebildete Ebene abgestreift bzw. glatt gestrichen werden.
Gut erkennbar ist in dieser Schnittdarstellung auch, daß der Dämmputz durch die
offenen Profilelemente 2 bis zur Trägerwand 14 durchdringen
kann,
so daß auch eine direkte Verbindung zwischen Dämmputz und Trägerwand 14 möglich
ist. Anstatt für Dämmputz gilt analoges auch für normale Putze. Wesentlich ist dabei,
daß auch vergleichsweise dicke Putzschichten bei gleichzeitig durchgehend gleichbleibender
Schichtdicke ohne weitere Hilfsmittel aufgebracht werden können.
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Ein weiteres Anwendungsbeispiel für Bauelemente 1 e zeigt Fig. 24.
Dabei ist im wesentlichen auf eine Trägerwand 14 eine Wärmedämmschicht 20 aufgebracht,
auf der sich Bauelemente 1 e befinden. Auch hier weisen die der Wand zugewandten
Profilelemente 2bgeschlossene Stirnseiten 16 auf, an denen. die Bauelemente 1 e
über Schrauben 21 mit Wanddübeln 22 verbunden sind. Die nach außen weisenden Profilelemente
2asind auch hier an ihren Stirnseiten offen ausgebildet, so daß dort Putz 23 eindringen
kann. Bei diesem Anwendungsbeispiel wird der Putz 23 in etwas steiferer Konsistenz
aufgebracht, so daß er zwar etwas in die Bauelemente 1 e eindringen kann, daß andererseits
jedoch noch ein gewisser Freiraum zwischen der Putzrückseite und der Wärmedämmschicht
20 verbleibt. Dadurch ist in vorteilhafter Weise eine erwünschte Hinterlüftung gegeben.
In diesem Falle bilden-die Bauelemente 1 e eine Trägerschicht für einen vergleichsweise
dünn aufzutragenden Putz 23.
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Bei dem Anwendungsbeispiel gemäß Fig. 25 ist die Schichtung ähnlich
wie in Fig. 24 angeordnet. Hierbei werden jedoch Bauelemente 1 f verwendet, bei
denen die Profilelemente 2a zur Wand hin geöffnet und nach außen hin geschlossen
sind.
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Dadurch wird eine definierte Hinterlüftung der Schicht 24 gebildet.
Die außen aufgebrachte Putzschicht 23 ist durch die Profilierung der Bauelemente
1 f sicher mit diesen verbunden, wobei zur Stabilisierung des Putzes 23 noch ein
Armierungsgewebe 25 eingelegt ist.
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Zur Befestigung dieser Bauelemente 1 f kann eine an die Innenform
des Profilelementes 2 angepaßte, topfartige
Scheibe 26 vorgesehen
sein, die dann mittels einer Dübelschraube mit der Trägerwand 14 verbunden ist.
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Das Anwendungsbeispiel gemäß Fig. 26 zeigt eine Gewölbewand 27, bei
der beidseitig offene Bauelemente 1 g als Trägerteile und zur Wanddickenbestimmung
verwendet werden.
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Zur Stabilisierung sind hier noch Längs- und Querarmierungen 28 auf
beiden Seiten der Bauelemente 1 g eingelegt.
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Die Bauelemente 1 g können dabei mit Beton, mit Putz, Dämm-oder Schaumstoffen
ausgespritzt sein. Mit 19 sind noch Deckputzschichten bezeichnet. Es ist anhand
der Fig. 26 erkennbar, daß mit den erfindungsgemäßen Bauelementen 1 g usw. praktisch
beliebig gebogene oder geknickte dünne, dabei aber stabile Wände herstellbar sind,
wobei durch die Bauelemente 1 g eine durchgehend gleichmäßige Wanddicke sichergestellt
ist.
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Die Bauelemente 1 bzw. 1 a bis 1 g lassen sich gut auch zum Erstellen
von Leichtbauwänden 29, 29 a verwenden, wie dies in Fig. 21 und Fig. 22 gezeigt
ist. Dabei sind z. B.
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beidseitig offene Bauelemente 1 g auf ihren beiden Flachseiten 4 und
9 mit flächigen Deckschichten 31 versehen.
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Bei diesen Leichtbauwänden 29,29 a bilden die profilierten Bauelemente
1 g einerseits Abstandhalter für die beiden Deckschichten 31 und andererseits ergibt
sich insgesamt eine hohe Stabilität dieser Leichtbauwände bei geringem Gewicht.
Je nach Anwendungsfall kann dabei der Zwischenraum zwischen den Deckschichten 31
entweder frei bleiben, wie dies in Fig. 22 gezeigt ist, oder es wird die in Fig.
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21 beispielsweise gezeigte Dämmstoffüllung 32 vorgesehen.
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Neben einer losen Dämmstoffüllung 32 aus Isolierstoffstückchen kommt
auch eine Füllung aus stabilisierendem Werkstoff in Frage. Die Deckschichten 31
können beispielsweise mit den Bauelementen 1 g an deren Stirnseiten verklebt werden.
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Ein ähnlicher Anwendungsfall wie bei der Leichtbauwand 29
gemäß
Fig. 21 ergibt sich bei Verwendung von erfindungsgemäusen Bauelementen im Trockenausbau
zur Dämmung von Fußböden. Dort werden zur Isolation sogenannte Schüttungen aus pulverförmigen
Isolierstoffen wie Perlitten, Polistrolfasern und Polystrolmehlen durchgeführt.
Durch Verwendung von unterseitig geschlossenen Bauelementen 1 d, wie in Fig. 19
gezeigt, kann eine solche Schüttung aus Isolierstoffen aufgenommen und in ihrer
Lage fixiert werden. Neben dieser Funktion als Aufnahmebehälter und Bewegungsbegrenzung
für die Isolierstoffüllung ergibt sich in besonders vorteilhafter Weise auch eine
Unterstützungsfunktion durch die statisch günstige Form der Bauelemente 1 d insgesamt,
Man erhält dadurch nämlich eine praktisch vollflächige und druckfeste Unterstützung
für darauf aufzubringende Fußbodenschichten. Auch hier wird die exakte Schichtdicke
durch die Höhe der Profilelemente genau vorbestimmt.
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Bevorzugt bestehen die Bauelemente aus nichtmetallischem, leichtem,
gegebenenfalls biegbarem Werkstoff, z. B. aus Karton, Kunststoff, Glasfasergewebe,
gegebenenfalls mit einer Armierung sowie gegebenenfalls mit einer Imprägnierung
und/oder einer Oberflächenbeschichtung. Diese aus nichtmetallischem Werkstoff bestehenden
Bauelemente vermeiden in Dämmschichten die Bildung von Wärmebrücken und außerdem
ist bei Verwendung von nichtmetallischem Werkstoff auch weitestgehend das Auftreten
von Wärmedehnungsrissen vermeidbar. Bereits bei Verwendung von Karton als Werkstoff
ergibt sich durch den wabenartigen Aufbau der Bauelemente eine hohe Festigkeit.
Bei höheren Anforderungen -an die Festigkeit kann eine Armierung z. B. aus Fasern
vorgesehen sein oder aber es wird als Werkstoff ein Glasfasergewebe verwendet. Bei
-geringerem Feuchtigkeitseinfluß genügt häufig bei Verwendung von Karton eine Imprägnierung
bzw. eine Oberflächenbeschichtung. Vorteilhaft ist bei hohem Feuchtigkeitsgehalt
und gegebenenfalls
auch höheren Festigkeitsanforderungen die Verwendung
von Kunststoff.
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Zum Imprägnieren eines Karton-Bauelementes kann z. B.
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Wasserglas, Bitumen u. dgl. verwendet werden. Auch mineralische und
keramische Werkstoffe kommen in Frage.
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Für besondere Anwendungsfälle kann als Material gegebenenfalls auch
Metall, vorzugsweise Metallgeflecht verwendet werden. Die Bauelemente können je
nachdem, aus welchem Material sie bestehen sollen, gezogen, gestanzt, gepreßt oder
gegossen werden.
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Insbesondere die Figuren 5 bis 7 zeigen gut, daß zwischen benachbarten
Profilelementen 2, vorzugsweise etwa bei der Mittellängsebene der Platte 5 insbesondere
reihenweise durchgehende Freiräume 33 bzw. Aufnahmeaussparungen mit Auflagen 34
für Armierungsstäbe 35 u. dgl. vorgesehen sind.
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Zweckmäßigerweise sind dabei die Freiraumreihen an der Vorder- sowie
an der Rückseite der Platte 5 vorgesehen. Sie verlaufen etwa kreuzweise zueinander.
Dadurch besteht die Möglichkeit, in einer Vielzahl von Varianten Armierungsstäbe
35 einzulegen. In Fig. 6 ist beispielsweise gezeigt, wie an beiden Seiten der Platte
5 Armierungsstäbe 35 kreuzweise eingelegt werden können, wobei hier zur Verdeutlichung
nur zwei Armierungsstäbe 35 eingezeichnet sind. Auch ein kreuzweises Einlegen von
Armierungsstäben 35 auf einer Seite ist möglich, wie dies Fig. 7 zeigt. Dabei könnte
gegebenenfalls vorgesehen sein, daß sich kreuzende Freiraumreihen mit in unterschiedlichen
Höhenlagen angeordneten Auflagen 34 versehen sind, so daß dann die sich kreuzenden
Armierungsstäbe 35 jeweils auf Auflagen des Bauelementes aufliegen können. Dadurch
ist gegebenenfalls auch eine Abstandsbildung im Kreuzungsbereich von Armierungsstäben
35 möglich. Dies ist strichliniert in Fgi. 6 angedeutet.
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Erwähnt sei noch, daß zumindest im Randbereich von Bauelementen befindliche
Profilelemente 2 an einer oder mehreren
Seiten Verrastelemente,
vorzugsweise Rastnasen und Rastöffnungen aufweisen können. Dadurch kann beim überstülpen
von benachbarten Bauelementen bereits eine Verbindung geschaffen werden, durch die
gegebenenfalls das Verlegen der Bauelemente vereinfacht werden kann.
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Fig. 11 zeigt noch ein Bauelement 1 d, das einseitig -hier oberseitig
- geschlossen ausgebildet ist. Fig. 10 zeigt beidseitig offene Bauelemente, von
denen im Querschnitt ein Abschnitt in Fig. 9 im Uberlappungsbereich gezeigt ist,
wo die durch die Profilelemente gebildeten Konuselemente 3 ineinandergreifen. In
diesem Überlappungsbereich .(dgl. auch Fig. 19 und 20) ist gut zu erkennen, daß
auch im übergangsbereich zwischen benachbarten Bauelementen eine praktisch flächige
Durchgängigkeit gegeben ist.
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Beim Erstellen von Wänden, Fußböden, Putzschichten u. dgl.
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besteht durch die vorgesehene Profilierung der Bauelemente und insbesondere
durch die reihenweisen Freiräume 33 die Möglichkeit, Leitungen (Wasserleitungen,
elektrische Leitungen u. dgl.) zu verlegen.
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Das erfindungsgemäße Bauelement erfüllt insbesondere im Bausektor
eine Vielzahl von Einzelfunktionen, die insbesondere in Kombination erhebliche Vorteile
bringen. Beispielsweise sind bei der Verwendung von erfindungsgemäßen Bauelementen
für Putz-Fassaden in Kombination gleichzeitig eine Putzträgerfunktion, eine Putzlehrenfunktion
zur Dickenbestimmung sowie auch eine Armierungsfunktion vorhanden.
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Im Trockenausbau dienen die erfindungsgemäRen Bauelemente als Aufnahmebehälter,
als Unterstützungselemente sowie als Abstandhalter. Besonders die Ausbildung der
Bauelemente 1, la usw.
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aus - ggfs. verstärktem - Karton ermöglicht eine einfache Herstellung
und Verarbeitung.
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Alle in der Beschreibung, den Ansprüchen und der Zeichnung dargestellten
Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich
sein.
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- Zusammenfassung -