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DE3206163A1 - Bauelement - Google Patents

Bauelement

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Publication number
DE3206163A1
DE3206163A1 DE19823206163 DE3206163A DE3206163A1 DE 3206163 A1 DE3206163 A1 DE 3206163A1 DE 19823206163 DE19823206163 DE 19823206163 DE 3206163 A DE3206163 A DE 3206163A DE 3206163 A1 DE3206163 A1 DE 3206163A1
Authority
DE
Germany
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profile elements
component according
component
plate
profile
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19823206163
Other languages
English (en)
Inventor
Helmut 7812 Bad Krozingen Keck
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19823206163 priority Critical patent/DE3206163A1/de
Publication of DE3206163A1 publication Critical patent/DE3206163A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04CSTRUCTURAL ELEMENTS; BUILDING MATERIALS
    • E04C2/00Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels
    • E04C2/30Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels characterised by the shape or structure
    • E04C2/32Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels characterised by the shape or structure formed of corrugated or otherwise indented sheet-like material; composed of such layers with or without layers of flat sheet-like material
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B2/00Walls, e.g. partitions, for buildings; Wall construction with regard to insulation; Connections specially adapted to walls
    • E04B2/84Walls made by casting, pouring, or tamping in situ
    • E04B2/86Walls made by casting, pouring, or tamping in situ made in permanent forms
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F13/00Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings
    • E04F13/02Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings of plastic materials hardening after applying, e.g. plaster
    • E04F13/04Bases for plaster
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
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    • E04F13/02Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings of plastic materials hardening after applying, e.g. plaster
    • E04F13/04Bases for plaster
    • E04F13/045Means for fastening plaster-bases to a supporting structure
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F13/00Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings
    • E04F13/02Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings of plastic materials hardening after applying, e.g. plaster
    • E04F13/04Bases for plaster
    • E04F13/047Plaster carrying meshes
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04F13/02Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings of plastic materials hardening after applying, e.g. plaster
    • E04F13/04Bases for plaster
    • E04F13/06Edge-protecting borders
    • E04F2013/061Edge-protecting borders for arched or curved edges

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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • Building Environments (AREA)

Description

  • Bauelement Die Erfindung betrifft ein Bauelement, insbesondere ein etwa plattenförmiges Bauelement, mit einer etwa gleichmäßigen Profilierung, die quer zur Plattenebene herausragende Profilelemente od. dgl. aufweist.
  • Es sind bereits solche Bauelemente bekannt, die beispielsweise als sogenannte Putzträger, Schalungen, verlorene Schalungen u. dgl. dienen und dabei insbesondere als Armierungen z. B. bei größeren Putzschichtdicken verwendet werden . Für solche Anwendungsfälle kennt man beispielsweise Ri.ppenstreckmetall, Drahtgittergewebe usw.
  • Bei diesen sogenannten "flächigen Putzträgernfl erfolgt in nachteiliger Weise keine Festlegung der Dicke der Putzschicht durch deren Konstruktion, sondern es sind zusätzliche Maßnahmen zur Bestimmung einer etwa gleichmäßigen Dicke der Mörtelschicht z. B. durch Lehren usw. erforderlich. Weiterhin ist nachteilig, daß bei solchen Armierungen Dehnungsrisse auftreten können. Schließlich sind bei größeren Putzdicken mehrere Arbeitsgänge erforderlich, weil diese Putzträger nur eine relativ geringe wirksame Höhe haben.
  • Auch bilden solche als Putzträger dienenden Bauelemente in nachteiliger Weise Wärmebrücken.
  • Auch bei sogenannten Dämmputzen ergibt sich die Notwendigkeit, exakte Schichtdicken einzuhalten, um eine vorausberechnete Wärmeisolation zu erhalten. In der Praxis werden hierbei häufig Sicherheitszuschläge vorgesehen, durch die jedoch ein erhöhter Materialverbrauch auftritt.
  • Weiterhin kennt man solche plattenförmigen Bauelemente als Gipsplatten, Gipsdielen usw., die im Innenausbau bzw. als Dämmelemente verwendet werden. Zur Transport- und Verarbeitungsarmierung und zur Eigenstabilität sind bei diesen Platten beidseitig Kartonagen aufkaschiert. Dies ist jedoch nur bei relativ geringen Dicken bzw. bei kleineren Plattengrößen möglich.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, unter weitestgehender Vermeidung der vorerwähnten Nachteile ein Bauelement der eingangs erwähnten Art zu schaffen, das bei gleichem Grundkonzept eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten aufweist, wobei ein solches Bauelement auch mehrere Funktionen gleichzeitig übernehmen kann. Insbesondere soll ein solches Bauelement als Putzträger verwendbar sein, das einerseits eine gute Stabilisierung einer zu erstellenden Putzschicht und andererseits gleichzeitig noch das Einhalten einer gleichmäßigen Schichtdicke auch über größere Flächen ermöglicht. Umständliche Hilfsmittel bzw. Hilfsvorrichtungen wie z. B. Putzprofil- bzw. Eckschienen sowie ein Lineal zum Abziehen der zwischen solchen Profilen befindlichen Flächen sollen vermieden werden.
  • Schließlich soll das erfindungsgemäße Bauelement auch zum Herstellen von Wandbauteilen für den Innenausbau bzw. als Dämmelemente verarbeitet werden können, wobei diese Elemente eine erhöhte Stabilität aufweisen sollen bz. es soll dann auch die Möglichkeit bestehen, größere Plattendicken und Abmessungen vorzusehen. Weiterhin sollen einzelne Bauelemente auf einfache Weise zusammenfügbar sein.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß insbesondere vorgeschlage@, daß die Profile@ @@@ @@@@@färmiges Bauelemente rasterarti@@@ @ @ @ @@@@@@@@ @@@@@@@@ angeordnet sind und daß wenigstens ein Teil davon als über ein entsprechendes weiteres Bauelementen teil überstülpbare Profilelemente ausgebildet sind. Diese erfindungsgemäßen Bauelemente lassen sich auf einfache Weise miteinander verbinden, wobei benachbarte Bauelemente sich z. B. im Randbereich überdecken. Durch die rasterartige Verteilung der Profilelemente ist auch ein Zusammenfügen von benachbarten Bauelementen in beliebiger Lage möglich, wobei in vorteilhafter Weise eine Anpassung an eine vorhandene bzw. vorgesehene Grundfläche möglich ist. Dadurch erübrigt sich auch ein aufwendiger Zuschnitt.
  • Zweckmäßigerweise sind die Profilelemente wenigstens bereichsweise konisch od. dgl. sich verjüngend insbesondere als hohle Konuselemente od. dgl. ausgebildet. Dadurch ergibt sich eine wahlweise Überstülpbarkeit der Bauelemente, wobei auch im überlappungsbereich eine nur unwesentliche Aufdickung gegenüber dem übrigen Plattenbereich vorhanden ist.
  • Eine bevorzugte Konstruktion des erfindungsgemäßen Bauelementes sieht vor, daß auf einer Flachseite der Platte sich vorzugsweise rechtwinklig kreuzende Reihen von Profilelementen und in'den Kreuzungszwischenbereichen zur anderen Flachseite weisende Profilelemente angeordnet sind. Durch diesen wabenförmigen Versatz der Profilelemente erhält man eine hohe Eigenstabilität und durch die wechselweise Anordnung der Profilelemente ist auch ein guter Verbund zwischen z. B. Putzwerkstoff und den erfindungsgemäßen Bauelementen begünstigt.
  • Bei Verwendung der Bauelemente als Putzträger u. dgl. kann es vorteilhaft sein, wenn in verschiedene Richtungen weisende Profilelemente einer Platte unterschiedlich sind bei insbesondere gleicher Grundform, wobei insbesondere Profilelemente zumindest einer Profilstirnseite offen und die der nderttn Profilstirnseite gereberenfall ge chlossen ausgebildet @@n@. Die geschlossene Seite eignet sich dann gut z@r P@f @tigung an einer Trägerwand od. dgl. und die offenene Seite ergibt eine gute Durchtrittsmöglichkeit für Putzwerkstoff u. dgl. Somit wird einerseits eine stabile Halterung der Bauelementeplatte und andererseits auch eine Verbindung des Mörtels od. dgl. sowohl mit einer rückseitigen Wand als auch mit der Platte ermöglicht.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Erstellen einer Putzschicht od. dgl. mittels erfindungsgemäßen Bauelementen und ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, daß als Putzträger zunächst die Bauelemente aufgebracht und anschließend Putz od. dgl. aufgetragen wird. Dabei ist neben der Armierungsfunktion nach einem weiteren Merkmal der Erfindung besonders vorteilhaft, daß das Bauelement dabei gleichzeitig als Dickenlehre beim Erstellen der Putzschicht dienen kann, wobei eine durch die äußeren Ränder des Bauelementes gebildete Ebene die äußere Grenze der Putzschicht bildet.
  • Eine weitere erfindungsgemäße Verwendung des Bauelementes sieht vor, daß dieses als Aufnahmebehälter und Bewegungsbegrenzung beim Erstellen eines Isolierunterbaues bei Fußböden, insbesondere zur Aufnahme von Schüttdämmstoffen- dient.
  • Auch hierbei ist eine Mehrfachfunktion gegeben, indem durch das Bauelement einerseits die Schüttdämmstoffe in einem vorgesehenen Verlegebereich gehalten werden und indem and-ererseits gleichzeitig auch eine druckfeste Auflage für aufzubringende Konstruktionsteile, z. B. eine Deckschicht u. dgl.
  • gebildet ist.
  • Zusätzliche Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren Unteransprüchen aufgeführt. Nachstehend ist die Erfindung mit ihren wesentlichen Einzelheiten anhand der Zeichnun noch näher erläutert.
  • Es zeigt: Fig. 1 eine perspektivische Teilseitenansicht eines Bauelementes, Fig. 2 eine perspektivische Seitenansicht von zwei sich überlappenden Bauelementen, Fig. 3 eine abgewandelte Ausführungsform von benachbarten, sich überlappenden Bauelementen in perspektivischer Ansicht, Fig. 4 eine wiederum abgewandelte Ausführungsform von sich überlappenden Bauelementen ähnlich Fig. 3, Fig. 5 eine perspektivische Ansicht eines einzelnen Bauelementes bzw. eines Teiles davon, Fig. 6 das in Fig. 5 gezeigte Bauelement mit Armierung, Fig. 7 ein Bauelement nach Fig. 5 bzw. 6 mit abgewandelt eingelegter Armierung, Fig. 8 eine Aufsicht auf einen Abschnitt eines Bauelementes mit vierseitigen, pyramidenstumpfförmigen Profilelementen, Fig. 9 einen Querschnitt gemäß der Schnittlinie IX-IX in Fig. 8, Fig. 10 einen Querschnitt im Überlappungsbereich zweier Bauelemente, Fig. 11 einen Querschnitt eines Bauelementes mit in einseitig geschlossener Ausführung, Fig. 12 eine Aufsicht eines Bauelemente-Abschnittes mit achtseitigen, pyramidenstumpfförmigen Profilelementen Fig. 13 einen Querschnitt gemäß der Schnittlinie XIII-XIII in Fig. 12, Fig. 14 einen Querschnitt eines Bauelementes vergleichbar dem in Fig. 13, hier jedoch in etwas abgeflachter Ausführung, Fig. 15 eine Aufsicht eines Bauelemente-Abschnittes mit kegelstumpfförmigen Profilelementen, Fig. 16 einen Querschnitt gemäß der Schnittlinie XVI-XVI in Fig. 15, Fig. 17 und 18 Querschnitte von Bauelemente-Abschnitten mit kugelschichtförmigen Profilelementen, Fig. 19 einen Querschnitt von Bauelemente-Rändern im überlappungsbereich in unten geschlossener Ausführung, Fig. 20 einen Querschnitt von Bauelemente-Rändern im Überlappungsbereich in beidseitig offener Ausführung, Fig. 21 einen Querschnitt eines beidseitig kaschierten Bauelemente-Abschnittes mit Dämmstoffüllung, Fig. 22 einen Querschnitt ähnlich Fig. 21, hier jedoch im wesentlichen ohne Dämmstoffüllung, Fig. 23 einen Querschnitt einer Dämmputz-Fassade mit erfindungsgemäßen Bauelementen als Putzträger bzw.
  • Putzlehre, Fig. 24 einen Querschnitt einer Dämmfassade mit erfindungsgemäßen Bauelementen in gegenüber Fig. 23 etwas abgewandelter Anordnung, Fig. 25 eine Dämmfassade im Querschnitt mit wi@@@@@@ etwas abgewandelten bsw. ausg@bildeten @@@@@@ @@ @ und Fig. 26 einen Querschnitt einer gebogenen Wand mit armierten Bauelementen als Wandträger.
  • Ein Bauelement 1, von dem z. B. in Fig. 1 ein Abschnitt gezeigt ist, ist etwa plattenförmig mit einer gleichmäßigen Profilierung versehen, die quer zur Plattenebene herausragende Profilelemente 2 aufweist. Die Profilelemente 2 sind rasterartig über die Plattenfläche verteilt und sind wenigstens bereichsweise konisch od. dgl. sich verjüngend, insbesondere als hohle Konuselemente 3 od. dgl. ausgebildet. Durch diese Ausbildung lassen sich die Profilelemente einer Platte von gleichartigen Profilelementen einer weiteren Platte überstülpen, wie dies gut in Fig. 2 erkennbar ist. Dort ist der eine Plattenabschnitt eines Bauelementes 1 a punktiert gekennzeichnet, während das bereichsweise überstülpte Bauelemente-Teil 1 in Fig. 3 ohne Punktierung gezeichnet ist.
  • Man erkennt an diesem Beispiel (Fig. 2) gut, daß durch diese Überstülpbarkeit eine Verbindung mehrerer Bauelemente 1, 1 a möglich ist, die eine praktisch kontinuierliche Plattenfortführung ergibt.
  • Die überstülpbaren Profilelemente 2 können dabei zumindest im Randbereich der Platte vorgesehen sein, wobei dann der übrige Plattenbereich eine dazu gleiche gesamte Profilhöhe hat, oder aber alle Profilelemente 2 einer Platte weisen eine durchgehend gleiche Profilierung mit gleichen überstülpbaren Profilelementen 2 auf, wie dies in den Figuren gezeigt ist.
  • Bei dem etwas abgewandelten Ausführungsbeispiel eines Bauelementes 1 b gemäß Fig. 3 ist gut erkennbar, daß auf einer Flachseite 4 (hier die Oberseite) der Platte 5 sich rechtwinklig kreuzende Reihen 6 und 7 von Profilelementen 2 a vorgesehen sind, in deren Kreuzungszwischenbereich 8 zur anderen Flachseite 9 (hier Unterseite) weisende Profilelemente 2 b angeordnet sind. Dadurch ergibt sich ein etwa wabenförmiger Versatz der Profilelemente 2 a, 2 b, wobei reihenweise abwechselnd Profilelemente 2 a, 2 b mit gleichen Enden zur Vorder- bzw. zur Rückseite der Platte 5 angeordnet sind (vgl. auch Fig. 12 bis 14).
  • Gemäß dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 und 2 sowie 8 bis 11 sind die Profilelemente 2 etwa pyramidenstumpfförmig mit vier Seiten 10 ausgebildet. Dagegen weisen die Profilelemente 2 a, 2 b der Bauelemente-Platte 5 gemäß Fig. 3 etwa die Form eines Pyramidenstumpfes mit jeweils acht Seiten 10 a auf. Die oberseitigen und die unterseitigen Profilelemente 2, 2 a können bezüglich einer Mittellängsebene symmetrisch tusgebildet sein, wobei ausgehend von dieser Längsmittelebene die Profilelemente 2 a der Vorderseite und die Profilelemente 2 b der Rückseite gleiche Profilhöhen haben. Andererseits besteht aber auch die Möglichkeit, die in verschiedene Richtungen weisenden Profilelemente 2 a, 2 b einer Platte 5 unterschiedlich bei insbesondere gleicher Grundform auszubilden. Beispielsweise können die Profilelemente 2 b an ihren Enden geschlossen ausgebildet sein, während die Profilelemente 2 a offen sind, wie dies anhand der Fig. 23 erkennbar ist. Trotzdem bleibt auch hier eine wechselseitige Überstülpbarkeit benachbarter Bauelemente erhalten.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Abschnittes eines Bauelementes 1 c zeigt Fig. 15. Hier sind die Profilelemente 2 als Kegelstümpfe mit runden Öffnungen 11 ausgebildet. Den Querschnitt dieses Bauelementes 1 c zeigt Fig. 16.
  • In Fig. 17 und 18 sind noch unterschiedliche Querschnitte eines Bauelementes gezeigt, bei dem die Profilelemente 2 die Form einer Kugelschicht aufweisen.
  • Unabhängig von den vorerwähnten Profilformen können die Profilelemente, wie bereits vorerwähnt, bei insbesondere gleicher Grundform unterschiedlich sein und insbesondere unterschiedliche Profilhöhen aufweisen bzw. auch einseitig oder beidseitig geschlossen oder offen ausgebildet sein.
  • Beispielsweise Fig. 3 läßt erkennen, daß benachbarte, in unterschiedliche Richtungen weisende Profilelemente 2 a, 2 b bereichsweise unmittelbar aneinanderstoßen und dort miteinander verbunden sind., Benachbarte Profilelemente z. B. 2 a einer Seite sind hier über Zwischenstege 12 miteinander verbunden. Die Zwischenstege 12 weisen hier etwa in plattenparalleler Lage befindliche Abschnitte 12 a und dazu abgewinkelt angeordnete Abschnitte 12 b auf, wobei letztere gleichzeitig auch eine Seite 10 a eines zur Unterseite weisenden Profiles 2 b bildet. Die Zwischenstege 12, insbesondere deren Abschnitte 12 a, können mit Durchbrüchen 13 versehen sein, wie dies in den Figuren 4 und 15 gezeigt ist.
  • Fig. 23 zeigt ein Anwendungsbeispiel für ein erfindungsgemäßes Bauelement 1 d. Es handelt sich dabei um eine Dämmputz-Fassade, bei denen Bauelemente 1 d als Putzträger sowie als Lehre zur Bestimmung der Dämmschicht-Dicke verwendet werden. Dabei sind geschlossene Profilelemente 2bder Trägerwand 14 zugewandt, während offene Profilelemente 2a die Aufnahme des Dämmputzes 15 in den Querschnittsbereich der Bauelemente 1 d ermöglichen. Die Bauelemente 1 d können an den geschlossenen Stirnseiten 16 der wandseitigen Profilelemente 2bmit Hilfe von Nägeln 17 od. dgl. Befestigungselementen an der Trägerwand 14 befestigt sein. Beim Aufbringen bzw. Einbringen des Dämmputzes 15 kann die Schichtdicke durch die Gesamtprofilhöhe der Bauelemente 1 d exakt eingehalten werden. Die durch die äußeren Ränder 18 gebildete Ebene der Bauelemente 1 d bildet dabei die äußere Grenze der Dämmputzschicht, au'die dann anschließend noch eine vergleichsweise dünne Schicht Deckputz 19 aufgebracht werden kann. Beim Einbringen des Dämmputzes dienen somit die Bauelemente 1 d als Dämmputz-Armierung und gleichzeitig auch als Dickenlehre für die Dicke der Dämmputz-Schicht.
  • Dabei kann z. B. mit einem Abstreifer od, dgl. der Dämmputz über die durch die äußeren Ränder 18 gebildete Ebene abgestreift bzw. glatt gestrichen werden. Gut erkennbar ist in dieser Schnittdarstellung auch, daß der Dämmputz durch die offenen Profilelemente 2 bis zur Trägerwand 14 durchdringen kann, so daß auch eine direkte Verbindung zwischen Dämmputz und Trägerwand 14 möglich ist. Anstatt für Dämmputz gilt analoges auch für normale Putze. Wesentlich ist dabei, daß auch vergleichsweise dicke Putzschichten bei gleichzeitig durchgehend gleichbleibender Schichtdicke ohne weitere Hilfsmittel aufgebracht werden können.
  • Ein weiteres Anwendungsbeispiel für Bauelemente 1 e zeigt Fig. 24. Dabei ist im wesentlichen auf eine Trägerwand 14 eine Wärmedämmschicht 20 aufgebracht, auf der sich Bauelemente 1 e befinden. Auch hier weisen die der Wand zugewandten Profilelemente 2bgeschlossene Stirnseiten 16 auf, an denen. die Bauelemente 1 e über Schrauben 21 mit Wanddübeln 22 verbunden sind. Die nach außen weisenden Profilelemente 2asind auch hier an ihren Stirnseiten offen ausgebildet, so daß dort Putz 23 eindringen kann. Bei diesem Anwendungsbeispiel wird der Putz 23 in etwas steiferer Konsistenz aufgebracht, so daß er zwar etwas in die Bauelemente 1 e eindringen kann, daß andererseits jedoch noch ein gewisser Freiraum zwischen der Putzrückseite und der Wärmedämmschicht 20 verbleibt. Dadurch ist in vorteilhafter Weise eine erwünschte Hinterlüftung gegeben. In diesem Falle bilden-die Bauelemente 1 e eine Trägerschicht für einen vergleichsweise dünn aufzutragenden Putz 23.
  • Bei dem Anwendungsbeispiel gemäß Fig. 25 ist die Schichtung ähnlich wie in Fig. 24 angeordnet. Hierbei werden jedoch Bauelemente 1 f verwendet, bei denen die Profilelemente 2a zur Wand hin geöffnet und nach außen hin geschlossen sind.
  • Dadurch wird eine definierte Hinterlüftung der Schicht 24 gebildet. Die außen aufgebrachte Putzschicht 23 ist durch die Profilierung der Bauelemente 1 f sicher mit diesen verbunden, wobei zur Stabilisierung des Putzes 23 noch ein Armierungsgewebe 25 eingelegt ist.
  • Zur Befestigung dieser Bauelemente 1 f kann eine an die Innenform des Profilelementes 2 angepaßte, topfartige Scheibe 26 vorgesehen sein, die dann mittels einer Dübelschraube mit der Trägerwand 14 verbunden ist.
  • Das Anwendungsbeispiel gemäß Fig. 26 zeigt eine Gewölbewand 27, bei der beidseitig offene Bauelemente 1 g als Trägerteile und zur Wanddickenbestimmung verwendet werden.
  • Zur Stabilisierung sind hier noch Längs- und Querarmierungen 28 auf beiden Seiten der Bauelemente 1 g eingelegt.
  • Die Bauelemente 1 g können dabei mit Beton, mit Putz, Dämm-oder Schaumstoffen ausgespritzt sein. Mit 19 sind noch Deckputzschichten bezeichnet. Es ist anhand der Fig. 26 erkennbar, daß mit den erfindungsgemäßen Bauelementen 1 g usw. praktisch beliebig gebogene oder geknickte dünne, dabei aber stabile Wände herstellbar sind, wobei durch die Bauelemente 1 g eine durchgehend gleichmäßige Wanddicke sichergestellt ist.
  • Die Bauelemente 1 bzw. 1 a bis 1 g lassen sich gut auch zum Erstellen von Leichtbauwänden 29, 29 a verwenden, wie dies in Fig. 21 und Fig. 22 gezeigt ist. Dabei sind z. B.
  • beidseitig offene Bauelemente 1 g auf ihren beiden Flachseiten 4 und 9 mit flächigen Deckschichten 31 versehen.
  • Bei diesen Leichtbauwänden 29,29 a bilden die profilierten Bauelemente 1 g einerseits Abstandhalter für die beiden Deckschichten 31 und andererseits ergibt sich insgesamt eine hohe Stabilität dieser Leichtbauwände bei geringem Gewicht. Je nach Anwendungsfall kann dabei der Zwischenraum zwischen den Deckschichten 31 entweder frei bleiben, wie dies in Fig. 22 gezeigt ist, oder es wird die in Fig.
  • 21 beispielsweise gezeigte Dämmstoffüllung 32 vorgesehen.
  • Neben einer losen Dämmstoffüllung 32 aus Isolierstoffstückchen kommt auch eine Füllung aus stabilisierendem Werkstoff in Frage. Die Deckschichten 31 können beispielsweise mit den Bauelementen 1 g an deren Stirnseiten verklebt werden.
  • Ein ähnlicher Anwendungsfall wie bei der Leichtbauwand 29 gemäß Fig. 21 ergibt sich bei Verwendung von erfindungsgemäusen Bauelementen im Trockenausbau zur Dämmung von Fußböden. Dort werden zur Isolation sogenannte Schüttungen aus pulverförmigen Isolierstoffen wie Perlitten, Polistrolfasern und Polystrolmehlen durchgeführt. Durch Verwendung von unterseitig geschlossenen Bauelementen 1 d, wie in Fig. 19 gezeigt, kann eine solche Schüttung aus Isolierstoffen aufgenommen und in ihrer Lage fixiert werden. Neben dieser Funktion als Aufnahmebehälter und Bewegungsbegrenzung für die Isolierstoffüllung ergibt sich in besonders vorteilhafter Weise auch eine Unterstützungsfunktion durch die statisch günstige Form der Bauelemente 1 d insgesamt, Man erhält dadurch nämlich eine praktisch vollflächige und druckfeste Unterstützung für darauf aufzubringende Fußbodenschichten. Auch hier wird die exakte Schichtdicke durch die Höhe der Profilelemente genau vorbestimmt.
  • Bevorzugt bestehen die Bauelemente aus nichtmetallischem, leichtem, gegebenenfalls biegbarem Werkstoff, z. B. aus Karton, Kunststoff, Glasfasergewebe, gegebenenfalls mit einer Armierung sowie gegebenenfalls mit einer Imprägnierung und/oder einer Oberflächenbeschichtung. Diese aus nichtmetallischem Werkstoff bestehenden Bauelemente vermeiden in Dämmschichten die Bildung von Wärmebrücken und außerdem ist bei Verwendung von nichtmetallischem Werkstoff auch weitestgehend das Auftreten von Wärmedehnungsrissen vermeidbar. Bereits bei Verwendung von Karton als Werkstoff ergibt sich durch den wabenartigen Aufbau der Bauelemente eine hohe Festigkeit. Bei höheren Anforderungen -an die Festigkeit kann eine Armierung z. B. aus Fasern vorgesehen sein oder aber es wird als Werkstoff ein Glasfasergewebe verwendet. Bei -geringerem Feuchtigkeitseinfluß genügt häufig bei Verwendung von Karton eine Imprägnierung bzw. eine Oberflächenbeschichtung. Vorteilhaft ist bei hohem Feuchtigkeitsgehalt und gegebenenfalls auch höheren Festigkeitsanforderungen die Verwendung von Kunststoff.
  • Zum Imprägnieren eines Karton-Bauelementes kann z. B.
  • Wasserglas, Bitumen u. dgl. verwendet werden. Auch mineralische und keramische Werkstoffe kommen in Frage.
  • Für besondere Anwendungsfälle kann als Material gegebenenfalls auch Metall, vorzugsweise Metallgeflecht verwendet werden. Die Bauelemente können je nachdem, aus welchem Material sie bestehen sollen, gezogen, gestanzt, gepreßt oder gegossen werden.
  • Insbesondere die Figuren 5 bis 7 zeigen gut, daß zwischen benachbarten Profilelementen 2, vorzugsweise etwa bei der Mittellängsebene der Platte 5 insbesondere reihenweise durchgehende Freiräume 33 bzw. Aufnahmeaussparungen mit Auflagen 34 für Armierungsstäbe 35 u. dgl. vorgesehen sind.
  • Zweckmäßigerweise sind dabei die Freiraumreihen an der Vorder- sowie an der Rückseite der Platte 5 vorgesehen. Sie verlaufen etwa kreuzweise zueinander. Dadurch besteht die Möglichkeit, in einer Vielzahl von Varianten Armierungsstäbe 35 einzulegen. In Fig. 6 ist beispielsweise gezeigt, wie an beiden Seiten der Platte 5 Armierungsstäbe 35 kreuzweise eingelegt werden können, wobei hier zur Verdeutlichung nur zwei Armierungsstäbe 35 eingezeichnet sind. Auch ein kreuzweises Einlegen von Armierungsstäben 35 auf einer Seite ist möglich, wie dies Fig. 7 zeigt. Dabei könnte gegebenenfalls vorgesehen sein, daß sich kreuzende Freiraumreihen mit in unterschiedlichen Höhenlagen angeordneten Auflagen 34 versehen sind, so daß dann die sich kreuzenden Armierungsstäbe 35 jeweils auf Auflagen des Bauelementes aufliegen können. Dadurch ist gegebenenfalls auch eine Abstandsbildung im Kreuzungsbereich von Armierungsstäben 35 möglich. Dies ist strichliniert in Fgi. 6 angedeutet.
  • Erwähnt sei noch, daß zumindest im Randbereich von Bauelementen befindliche Profilelemente 2 an einer oder mehreren Seiten Verrastelemente, vorzugsweise Rastnasen und Rastöffnungen aufweisen können. Dadurch kann beim überstülpen von benachbarten Bauelementen bereits eine Verbindung geschaffen werden, durch die gegebenenfalls das Verlegen der Bauelemente vereinfacht werden kann.
  • Fig. 11 zeigt noch ein Bauelement 1 d, das einseitig -hier oberseitig - geschlossen ausgebildet ist. Fig. 10 zeigt beidseitig offene Bauelemente, von denen im Querschnitt ein Abschnitt in Fig. 9 im Uberlappungsbereich gezeigt ist, wo die durch die Profilelemente gebildeten Konuselemente 3 ineinandergreifen. In diesem Überlappungsbereich .(dgl. auch Fig. 19 und 20) ist gut zu erkennen, daß auch im übergangsbereich zwischen benachbarten Bauelementen eine praktisch flächige Durchgängigkeit gegeben ist.
  • Beim Erstellen von Wänden, Fußböden, Putzschichten u. dgl.
  • besteht durch die vorgesehene Profilierung der Bauelemente und insbesondere durch die reihenweisen Freiräume 33 die Möglichkeit, Leitungen (Wasserleitungen, elektrische Leitungen u. dgl.) zu verlegen.
  • Das erfindungsgemäße Bauelement erfüllt insbesondere im Bausektor eine Vielzahl von Einzelfunktionen, die insbesondere in Kombination erhebliche Vorteile bringen. Beispielsweise sind bei der Verwendung von erfindungsgemäßen Bauelementen für Putz-Fassaden in Kombination gleichzeitig eine Putzträgerfunktion, eine Putzlehrenfunktion zur Dickenbestimmung sowie auch eine Armierungsfunktion vorhanden.
  • Im Trockenausbau dienen die erfindungsgemäRen Bauelemente als Aufnahmebehälter, als Unterstützungselemente sowie als Abstandhalter. Besonders die Ausbildung der Bauelemente 1, la usw.
  • aus - ggfs. verstärktem - Karton ermöglicht eine einfache Herstellung und Verarbeitung.
  • Alle in der Beschreibung, den Ansprüchen und der Zeichnung dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.
  • - Zusammenfassung -

Claims (26)

  1. Bauelement 1. Bauelement, insbesondere etwa plattenförmiges Bauelement, mit einer etwa gleichmäßigen Profilierung, die quer Zur Plattenebene herausragende Profilelemente od. dgl. aufweist, d a d u r c h g e -k e n n z e i c h n e t , daß die Profilelemente (2, 2 a, 2 b) rasterartig über die Plattenfläche verteilt angeordnet sind und daß wenigstens ein Teil davon als über ein entsprechendes weiteres Bauelementeteil überstülpbare Profilelemente (2, 2 a, 2 b) ausgebildet sind.
  2. 2. Bauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die überstülpbaren Profilelemente (2, 2 a, 2 b) zumindest im Randbereich der Platte (5) vorgesehen sind und daß der übrige Plattenbereich vorzugsweise eine dazu gleiche Gesamtprofilhöhe hat.
  3. 3. Bauelement.nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß alle Profilelemente (2, 2 a, 2 b) einer Platte (5) eine durchgehend gleiche Profilierung mit gleichen überstülpbaren Profilelementen aufweisen.
  4. 4. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilelemente (2, 2 a, 2 b-) wenigstens bereichsweise konisch od. dgl. sich verjüngend, insbesondere als hohle Konuselemente (3) od. dgl. ausgebildet sind.
  5. 5. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf einer Flachseite (4) der Platte (5) sich vorzugsweise winklig kreuzende Reihen (6, 7) von Profilelementen (2 a) und in den Kreuzungszwischenbereichen (8) zur anderen Flachseite (9) weisende Profilelemente (2 b) angeordnet sind.
  6. 6. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilelemente (2 a, 2 b) wabenförmig versetzt zueinander angeordnet sind, wobei vorzugsweise reihenweise abwechselnd Profilelemente (2 a bzw. 2 b) mit gleichen Enden zur Vorder- bzw. zur Rückseite der Platte (5) weisend vorgesehen sind.
  7. 7. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß in verschiedene Richtungen weisende Profilelemente (2 a, 2 b) einer Platte (5) unterschiedlich sind bei insbesondere gleicher Grundform, und daß insbesondere Profilelemente zumindest einer Profilseite offen und die der anderen Profilseite gegebenenfalls geschlossen ausgebildet sind.
  8. 8. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilelemente pyramidenstumpfförmig mit vorzugsweise vier, gegebenenfalls acht Seiten (10, 10 a) ausgebildet sind.
  9. 9. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilelemente als Kegelstümpfe ausgebildet sind.
  10. 10. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilelemente etwa die Form eines Kugelsegmentes bzw. die Form einer Kugelschicht aufweisen.
  11. 11. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß benachbarte Profilelemente zumindest bereichsweise unmittelbar aneinander stoßen und dort miteinander verbunden sind.
  12. 12. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß Profilelemente einer Seite (4) unmittelbar übergehen in Profilelemente der anderen Seite (9).
  13. 13. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß benachbarte Profilelemente insbesondere einer Seite über einen oder mehrere Zwischenstege (12) od. dgl. miteinander verbunden sind.
  14. 14. Bauelement nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenstege (12) mit Durchtrittslochungen (13) versehen sind.
  15. 15. Bauelement nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsstege (12) od. dgl. etwa in plattenparalleler Lage befindliche Abschnitte (12 a) und damit vorzugsweise verbundene sowie dazu abgewinkelt angeordnete Abschnitte (12 b) aufweisen.
  16. 16. Bauelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß es aus Metall, vorzugsweise aus einem Metallgeflecht besteht.
  17. 17. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß es aus nichtmetallischem, leichtem, gegeberlenfalls biegbaren Werkstoff besteht, z. B.
    aus Karton, Kunststoff, Glafasergewebe, gegebenenfalls mit einer Armierung, vorzugsweise einer Faserarmierung sowie gegebenenfalls mit einer Imprägnierung und/oder einer Oberflächenbeschichtung.
  18. 18. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen benachbarten Profilelementen vorzugsweise etwa bei der Mittellängsebene der Platte (5) insbesondere reihenweise durchgehende Freiräume (33) bzw. Aufnahmeaussparungen mit Auflagen (34) für Armierungsstäbe (35) u. dgl. vorgesehen sind.
  19. 19. Bauelement nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Freiraum-Reihen an der Vorder- sowie an der Rückseite der Platte (5) vorgesehen sind und vorzugsweise kreuzweise zueinander verlaufen.
  20. 20. Bauelement nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest auf seiner einen Seite vorgesehene, sich kreuzende Freiraum-Reihen mit in unterschiedlichen Höhenlagen angeordneten Auflagen (34) versehen sind.
  21. 21. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest im Rand bereich des Bauelementes (1, 1 a bis 1 g) befindliche Profilelemente (2, 2 a, 2 b) an einer oder mehreren Seiten der Rastelemente, vorzugsweise Rastnasen und Rastöffnungen aufweisen.
  22. 22. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß es zumindest auf einer Flachseite, vorzugsweise auf beiden Flachseiten (4, 9) mit einer Deckschicht (31) versehen ist und insbesondere als Leichtbauwand (29,29 a)od. dgl. dient.
  23. 23. Verfahren zum Erstellen einer Putzschicht od. dgl.
    mittels Bauelementen nach Anspruch 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß als Putzträger zunächst die Bauelemente aufgebracht und anschließend Putz od. dgl.
    aufgetragen wird.
  24. 24. Verwendung eines Bauelementes insbesondere nach Anspruch 1 bis 21 oder einer im wesentlichen daraus bestehenden Bewehrung, als Dickenlehre beim Erstellen einer Putzschicht od. dgl., bei der eine durch die äußeren Ränder gebildete Ebene die äußere Grenze der Putzschicht bildet.
  25. 25. Verwendung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die äußeren Ränder des bzw. der Bauelemente mit einem Lineal od. dgl. Abstreifer überfahrbar sind.
  26. 26. Verwendung eines Bauelementes nach einem der Ansprüche 1 bis 21 als Aufnahmebehälter und Bewegungsbegrenzung beim Erstellen eines Isolierunterbaues bei Fußböden, insbesondere zur Aufnahme von Schüttdämmstoffen sowie als Abstandhalter und zur Unterstützung für darauf aufzubauende Fußbodenschichten.
    - Beschreibung -
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