DE3205201A1 - Motorangetriebenes landfahrzeug - Google Patents
Motorangetriebenes landfahrzeugInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein motor-angetriebenes
Landfahrzeug mit drei den Radstand des Fahrzeuges bestimmenden Radpositionen, davon zwei beiderseitig im
vorderen Bereich des Fahrzeuges mit Abstand voneinander und eine dritte im hinteren Mittellinienbereich des
Fahrzeuges.
Motorräder (insbesondere zweirädrige) gibt es bereits
seit Anbeginn der Entwicklung motorisierter Landfahrzeuge. In der Nachkriegszeit erreichten sie einen hohen Entwicklungsstand
was mechanische Perfektion und Motorenleistung betrifft. Insbesondere die spezifische Motorleistung
(Verhältnis von Leistung zur Masse) hat einen derart
hohen Stand erreicht, dass eine weitere Erhöhung der
Leistung für zweirädrige Strassenfahrzeuge kaum mehr in Frage kommt. Im Gegensatz hierzu haben herkömmliche
(meist vierrädrige) Autos ein verhältnismässig schlechtes Verhältnis von Leistung zur Masse, und somit eine
schlechte Wirtschaftlichkeit und Beschleunigungsfähigkeit
im Vergleich zu Motorrädern. In der Nachkriegszeit wurden
auch Fahrzeuge der eingangsgenannten Art vorübergehend in grosseren Stückzahlen hergestellt. Diese auch
als Kabinenroller bekannten Kleinstautos waren mit Heckmotoren ausgerüstet. Die Passagierkabine befand sich
vor dem Motor. Im Falle des Messerschmidt-Kabinenrollers waren der Führersitz und ein Passagiersitz hintereinander
angeordnet. In den übrigen gängigen Fabrikaten befanden sich je ein Fahrer- und ein Passagiersitz unmittelbar
nebeneinander im vorderen Bereich des Fahrzeuges. Die Produktion solcher Fahrzeuge wurde inzwischen
praktisch eingestellt. Die Fahrzeuge galten als verkehrsunsicher wegen schlechter Strassenlage,
gefährlich exponierter Position der Insassen und Empfindlichkeit gegen Querwind und Windböen. Die
Höchstgeschwindigkeiten entsprachen modernen Forderungen nicht, und aus konstruktionsbedingten Gründen, waren
Form und Aussehen des Fahrzeuges unschön, nach heutigen Masstäben an das Lächerliche grenzend.
Das sportliche Morgan Dreiradauto aus dem Jahre 19 ("Road & Track" August 1980 S. 54, 56, 125) hatte zwei
Vorderräder und ein angetriebenes Hinterrad. Der Motor befand sich vor den Vorderrädern und die Sitzbank für
2-3 Insassen nebeneinander befand sich hinter dem Motor. Das Fahrzeug war zwar schnell, die Lage des Motors
und der Sitze wirkte sich jedoch ungünstig auf die Strassenlage, vor allem in Kurven aus.
Die Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines fortschrittlichen Fahrzeuges der eingangserwähnten
Art, dem die soeben genannten Nachteile nicht mehr anhaften, insbesondere mit vorteilhaftem Leistungszu-Masse
Verhältnis, der Möglichkeit hohe Beschleunigungen und Geschwindigkeiten vorzusehen
bei guter Strassenlage, geringem Luftwiderstand, schnittigem, zeitgemässem Aussehen und einem Fahrkomfort
der den heutigen Ansprüchen gerecht wird.
Erfindungsgemäss ist ein Fahrzeug der eingangsgenannten
Art dadurch gekennzeichnet, dass die Motoreinheit hinsichtlich der drei Radpositionen mittig gelegen ist,
und zwei Insassensitzräume bzw. Abteile beiderseitig und mindestens teilweise je auf einer der beiden Seiten
der Motoreinheit angeordnet sind.
Unter der Motoreinheit ist ein Motor mit Getriebeanschluss
oder auch die Kombination eines Motors mit einem Schaltgetriebe zu verstehen.
Jede Radposition kann jeweils von einem oder mehreren
Rädern besetzt sein. Im allgemeinen wird in jeder Position ein Einzelrad vorgesehen sein, doch können
z.B. auch Radpaare, insbesondere im Falle der Hinterradposition
vorgesehen sein.
Unter ".mittig gelegen" ist eine Position auf
oder in unmittelbarer Nähe der Mittellinie in Fahrtrichtung
des Fahrzeuges im mittleren Bereich zwischen den Vorderradpositionen und der
Hinterradposition zu verstehen.
Die zwei Insassenabteile können auch räumlich miteinander verbunden sein. Im Falle eines Fahrzeuges
ausreichender Grosse können ein oder mehrere weitere
Insassenplätze geschaffen werden.
Vorzugsweise besitzt das Fahrzeug eine zentral ge-
J{.!Cjcno liufLatroinfüliruny mit einem Eingang im vorderen
Bereich des Fahrzeuges, und führt über den Motor zu einem oder mehreren Austrittsöffnungen hinter dem
Motor.
Die Insassenabteile befinden sich somit beiderseitig des zentral geführten Luftkanals und des Motors und
der Getriebeeinheit, einschliesslich der Kraftübertragungsmittel .
Ein bevorzugtes Kennzeichen der Erfindung sieht vor, dass die Luftstromführung als eine einzige Leitung
vom Eingangsende zum Motor führt, und hinter dem Motor,in eine obere und eine untere Leitung unterteilt/
zum Hinterende des Fahrzeuges führt, wobei eine rampenartige Fahrzeugsstromlinienrückfuhrfläche vom Bereich hinter
dem Motor nach oben zur Fahrzeugrückseite hin führt.
Die Motorposition ist ein wesentliches Erfindungskennzeichen, und vorzugsweise befindet sich der Motor
näher an den Vorderradachsen bzw. deren Verbindungslinie als der Hinterradsachse.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung hat Hinterradantrieb , wobei Kraftübertragungsmittel die Verbindung
vom Motor zum Hinterrad bzw. den Hinterrädern bilden. Die Erfindung schliesst jedoch Vorderradantrieb nicht
aus.
Im Falle der Verwendung eines einzigen Hinterrads sieht
ein für die gute Stabilität und Strassenlageneigenschaften
des Fahrzeuges wichtiges Kennzeichen vor, dass das einzelne Hinterrad eine breitere Lautfläche
(und vorzugsweise einen grösseren Durchmesser)besitzt
als die Lauffläche (und der Durchmesser) jedes der Vorderräder und zwar so, dass die Auflagefläche
des Hinterrades nicht mehr als 20% kleiner und vorzugsweise
auch nicht mehr als 20% grosser ist als
die Gesamtauflagefläche beider Vorderräder.
Eine bevorzugte Ausführung der Erfindung sieht ferner vor, dass die Motoreinheit auf ein Untergestell
montiert ist, das von hinten in das Fahrzeug einschiebbar ist. Vorzugsweise besitzt das Fahrzeug ein Fahrgestell,
und das Untergestell ist auf das Fahrgestell aufschiebbar, und daran entfernbar verbindbar, wobei
die Kraftübertraqunqsmitteivom Motor zum Hinterrad oder zu den Hinterrädern ebenfalls auf das Untergestell
aufmontiert sind. Falls das Hinterrad oder die Hinterräder auf Pendelarme montiert sind, sind diese
vorzugsweise ebenfalls schwenkbar am Untergestell montiert.
Die bevorzugte Ausführung der Erfindung verwendet als
Motoreinheit einen Motorradmotor mit Schaltgetriebe. Als Kraftübertragung zur übertragung des Antriebs
vorzzugsweise auf das Hinterrad bzw. die Hinterräder, findet eine Antriebswelle, Kette oder ein Riemenantrieb
Verwendung.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
näher erläutert. Es stellen dar:
Figur 1, eine Draufsicht auf das Fahrzeug, Figur 2, eine Seitenansicht des Fahrzeuges,
Figur 3, eine Vorderansicht des Fahrzeuges, Figur 4, eine Rückansicht des Fahrzeuges,
Figur 5, eine isometrische Ansicht des Fahrzeuges,
Figur 6, eine Seitenansicht im Schnitt längs VI-VI in Figur 1,
Figur 7, eine Seitenansicht im Schnitt längs VII-VII in Figur 1,
Figur 8, eine Draufsicht auf das Fahrgestell und das Untergestell des Fahrzeuges, getrennt dargestellt,
Figur 9, eine Seitenansicht des Fahrgestells und Untergestells, zusammengebaut,
Figur 10, eine Vorderansicht des Fahrgestells,
Figur 11, eine Hinteransicht des Fahrgestells, und
Figur 12 eine Draufsicht mit Einzelheiten der Hinterradaufhängung.
In den Zeichnungen besitzt das Fahrzeug drei Radpositionen 1, 2 und 3. Davon befinden sich zwei
Positionen 1 und 2 im Abstand voneinander beiderseitig im vorderen Bereich 4 des Fahrzeuges,während die
dritte Position im hinteren Bereich 5 des Fahrzeuges mittellinig gelegen ist und die Motoreinheit 6 sich
mittig im inneren Bereich zwischen den Radpositionen, d.h. zwischen der gemeinsamen Drehachse 7 der Vorderräder
und der Achse 8 des Hinterrades befindet. Zwei Insassenabteile 9 und 10 befinden sich beiderseitig
der Motoreinheit 6. Das Fahrzeug besitzt ferner einen zentral angeordneten
Luftführungskanal, der vom Vorderende des Fahrzeuges nach hinten führt,mit einerJalousie-verkleideten
Vorderöffnung 11, einem Kanal 50, der von dort zum
Motor 6 führt bis zu einer Stromlinienrückführrampenoberflache
12, die die Austrittsführung 'für den Luftstrom hinter dem Motor in zwei Ausgänge unterteilt,
einen für den Luftstrom oberhalb der Rampenfläche 12 und einen für einei Luftstrom darunter und an den
Hinterrädern vorbei. Die Rampenfläche 12 erstreckt sich nach oben zum hinteren Ende des Fahrzeuges hin. Der
■Motor 6 befindet sich etwas näher an der Achse 7
der Vorderräder als an der Achse 8 der Hinterräder.
Das Fahrzeug besitzt Hinterradsantrieb, wobei die Motoreinheit 6 einschliesslich des Motors und eines
Schaltgetriebes und der Kraftübertragung mit einem Wellenantrieb 13 sich nach hinten hin erstreckt,
nämlich über ein Schaltgetriebe 34, ein Kardangelenk bei 14, ein Zahnrad mit Ritzel 15 auf der
hinteren Achse 16, auf welche das Hinterrad 31
montiert ist. Das Schaltgetriebe 34 besitzt einen Rückwärtsgang und schnelle und langsame Vorwärtsgänge.
Im Ausführungsbeispiel wird jede Radposition 1,2 und 3 jeweils von einem einzigen Rad, näml'ich die
Vorderräder I1 und 2" und das Hinterrad 3' besetzt.
Kennzeichnend für die Konstruktion ist die Tatsache, dass das Hinterrad 31 eine wesentlich breitere Lauffläche
und einen grösseren Durchmesser hat als die Vorderräder 1' und 2' und somit eine Strassenauflagefläche
besitzt, die im Betrieb etwa die gleiche ist wie die Summe der Auflagefläche der beiden Vorderräder 1' und
Dadurch ,dass das Hinterrad 3' einen etwas grösseren
Durchmesser hat als die Vorderräder, ergibt sich auch eine bessere Strassenlage. Die Hinterachse 16 ist auf
zwei Pendelarme 17 und 18 montiert, die ihrerseits aufeiner Achse 19 schwenkbar gelagert sind. Die Achse
besitzt am Untergestell 20 eine Achslagerführung
das Untergestell ist auf das eigentliche Fahrgestell
21 des Fahrzeuges aufgeschraubt. Das Untergestell trägt auch den Motor und die Kraftübertfagungsmittel. Auf
der rechten Seite (in der Zeichnung) des Hinterrades 3'
befindet sich auf der Achse 16 eine Scheibenbremse
Auf die Pendelarme 17 und 18 wirken Federn 42. In die Spreizhalterung 44 der Pendelarme ist zur Führung
der Welle 13 ein Rohr 43 eingesetzt. Stattdessen kann statt des Rohres 43, der Spreizhalterung 44 und
der Arme 17 und 18, ein einziges rohrförmig gefertigtes
Teil verwendet werden.
Die Vorderräder 1' und 2' besitzen ebenfalls
hydraulisch betriebene Bremsen herkömmlicher Bauweise. Unterhalb der Rampenfläche 12 ist ein Packraum 37
oder dergleichen vorgesehen, der gleichzeitig eine räumliche Verbindung zwischen den beiden Insassenkabinen
9 und 10 schafft. In der Kabine 9 befinden
sich die Armaturenkonsole 22, das Steuerrad 23 und die Fusspedalhebel 24. Der Fahrzeugrahmen 21 ist
eine Rohrkonstruktion bestehend aus zwei Längsholmen 2 5 und 2 6, mit einer Querverbüidung zur Halterung der
Vorderradaufhängung, die als Radaufhängungseinheit festgeschraubt ist mit Nachlauf-, Radsturz- und
Vorspur-adjustierung. Ebenfalls vorgesehen ist ein
Rahmenteil 28 zur Halterung der Ro] ] schutzbiiqel 29
und 30 sowie zur Halterung der _:Karosserieteile
hinter den Kabinen. Da die gesamte Maschineneinheit einschliesslich der Kraftübertragungsteile und
einschliesslich der Pendelarme für das Hinterrad am Untergestell 20 befestigt ist, können sämtliche
Antriebsteile des Fahrzeuges einschliesslich des Hinterrades durch Abschrauben des Untergestells 20
vom Fahrgestell und Ausschieben nach hinten als ganzes aus dem Fahrzeug entfernt werden. Das Rahmenteil
28 besitzt als besonderes Kennzeichen die Tatsache, dass die Holme 31 im Vergleich zu den
Holmen 32 eine unterschiedliche Neigung besitzen und
somit gemeinsam eine Dreiecksversteifung zur Erhöhung der Starrheit des Rahmenteiles 28
in Fahrtrichtung bewirken.
Das obere Karosserieteil jeder Kabine ist bei 33 angelenkt und besitzt einen Griff, damit dieses
Karosserieteil losgelöst und angehoben werden kann zum Ein- und Aussteigen aus dem Fahrzeug. Gasfedern
erleichtern das Anheben. Frontalleuchten 35 sind stromlinienartig in das Fahrzeug eingelassen.
Im gezeigten Beispiel lassen die Windschutzscheiben die oberen Teile jeder Kabine offen, doch können auch
geschlossene Kabinen, oder Flexiglashauben oder
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herkömmliche Dachkonstruktionen vorgesehen sein. Der Raum 37 schafft eine Verbindung zwischen den
Kabinen. Der hintere Bereich des Fahrzeuges besitzt Versenkungen in der Rückwand der Karosserie 38,
durch die das Fahrzeug aerodynamisch abwärts gedruckt wird. Die allgemeine Keilform bewirkt eine ähnliche
Kraft hinsichtlich der Vorderradhaftung. Die Auspuffleitungen
39 erstrecken sich vom Motor aus nach hinten, wie abgebildet, und die Unterseite der Karosserie ist
vollständig verkleidet zur Erzielung der gewünschten Strömungseigenschaften unter dem Fahrzeug.
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Claims (1)
- Patentansprüche"l.) Motor-angetriebenes Landfahrzeug mit drei den Radstand des Fahrzeuges bestimmenden Radpositionen, davon zwei beiderseitig im vorderen Bereich des Fahrzeug mit Abstand voneinander und eine Dritte im hinteren Mittellinienbereich des Fahrzeuges, dadurch gekennzeichnet, dass die Motoreinheit (6) hinsichtlich der drei Radpositionen (1,2,3) mittig gelegen ist und zwei Insassensitzräume bzw. Abteile (9,10) beiderseitig und mindestens teilweise je auf einer der beiden Seiten der Motoreinheit (6) angeordnet sind.2. Landfahrzeug gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es eine zentral gelegene Luftstromführung (11,50,12) besitzt mit einem Eingang (11) im vorderen Bereich des Fahrzeuges, die über den Motor (6) einem oder mehreren Austrittsöffnungen hinter den Motor führt.3. Landfahrzeug gemäss Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftstromführung als einzige Leitung vom Eingangsende (11) zum Motor (6) führt, und hinter dem Motor bis zum Hinterende des Fahrzeuges, in eine obere und eine untere Leitung unterteilt wird, insbesondere mittels einer rampenartigen Fahrzeugströmliiiienrückführf lache(12) vom Bereich hinter dem Motor (G). nach oben und zur Fahrzeugrückseite hin.- 12 -4. Landfahrzeug gemäss einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Motor (6) näher an den Vorderradachsen, bzw. deren Verbindungslinie (7) als der Hinterradachse (8) befindet.5. Landfahrzeug gemäss einem der Ansprüche 1 bis 4mit Hinterradsantrieb, dadurch gekennzeichnet, dass J&irchf eine Kraftübertragungsmittelanordnung (Schaltgetriebe 34, Kardanwelle 13, Kardangelenk 14) von der Motor einheit (6) mittellinig zwischen den Insassensitzräumen (9,10) zur Hinterradposition (3) führt.6. Landfahrzeug gemäss einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Motoreinheit (6) auf ein Untergestell (20) montiert ist, und gemeinsam damit in das Fahrzeug von hinten einschiebbar ist.7. Landfahrzeug gemäss Anspruch 6 mit einem Fahrgestell, dadurch gekennzeichnet, dass das Untergestell (20) auf das Fahrgestell (21) aufschiebbar und daran entfernbar befestigbar ist.8. Landfahrzeug gemäss einem der Ansprüche 6 bzw. 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kraftübertragungsmittel (34, 13, 14) ebenfalls auf das Untergestell (20) aufmontiert sind.- 13 -9. Landfahrzeug gexnäss einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Hinterrad (31) bzw. die Hinterräder schwenkbar über Pendelarme (17,18) ebenfalls an das untergestell (20) montiert ist/sind.10. Landfahrzeug gemäss einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass dessen einziges Hinterrad(31) eine breitere Lauffläche besitzt als jede der Laufflächen der Vorderräder (I1, 2') und dass die Auflagefläche des Hinterrads (31) nicht mehr als 20% grosser oder kleiner ist als die Summe der Auflageflächen der beiden Vorderräder (I1, 2').11. Landfahrzeug gemäss einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Luftstromkanal (11, 12) über den Motor (6) im wesentlichen über die gesamte Länge des Fahrzeuges von vorne bis nach hinten erstreckt.12. Landfahrzeug gemäss einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass dessen Hinterrad (31) bzw. Hinterräder einen grösseren Durchmesser als die Durchmesser der Vorderräder (1,2) besitzt bzw. besitzen.13. Landfahrzeug gemäss einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass als Motoreinheit ein Motorradmotor mit Schaltgetriebeeinheit und mit einer Wellen-, Ketten- oder Riemenkraftübertragungseinrichtung zum Hinterrad (31) bzw. Hinterrädern ausgestattet ist.. - 14 -14. Landfahrzeug gemäss Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Motorradmotor mit einem Sekundargetriebe mit einem Rückwärtsgang und vorzugsweise mit einem Vorwärtsgang für hohe Geschwindigkeiten ausgestattet ist.15. Landfahrzeug gemäss einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Hinterrad (31) nach hinten hin über den Heckbereich des Fahrzeuges hinausragt.- 15 -
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