DE3205200A1 - Nachlaufgeraetetraeger fuer schlepper und arbeitsmaschinen - Google Patents
Nachlaufgeraetetraeger fuer schlepper und arbeitsmaschinenInfo
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Description
- Nachlaufgeråteträger für Schlepper
- und Arbeitsmaschinen Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Nachlaufgeräteträger für landwirtschaftliche Schlepper oder andere selbstfahrende Landmaschinen.
- Die bekannten Arbeitsgeräte zum Anban an Motorlandmaschinen zur Bodenlockerung bzw. Saatbettherrichtung und Bestellung, die in beliebiger Weise miteinander kombiniert werden können, sind bisher in der Regel nur an genügend schweren bzw, mit starken Hubwerken ausgerüsteten Traktoren.verwendbar.
- Sie leisten bei der Bodenlockerung, Saatbettherrichtung und Bestellung in einem oder nöchstens zwei Arbeitsgängen eine ausgezeichnete Arbeit, weil die Zusammenlegung mehrerer bisher getrennt durchgeführter Arbeitsgänge, z.B. der Grundbodenbearbeitung und der Sekundärbodenbearbeitung, oder der Saatbettkerrichtung und der Bestellung mit konventionellen Schleppern den Vcrteil hat, daß die Schlepperréder stets auf ungelockertem Boden laufen.
- Da das Feld bei gleichzeiti<3em Einsatz mehrerer Arbeitsgeräte zur Bodenloci.erung, Saatbettherrichtung und Bestellung, die Sämtlich hinter dem Schlepper angeordnet sind, in vielen Fällen in einem einzigen Arbeitsgang saatfertig hergerichtet und bestellt werden kann, wird eine sehr rasche und einfache Bestellung möglich. Diese Geräte kombinationen haben aber den Nachteil, daß sie hinter mittleren oder leichten Schleppern, die in der Praxis am meisten verbreitet sind, nicht eingesetzt werden können, weil weder die Hubeinrichtungen dieser Schlepper noch deren Gesamtgewichte ausreichen, um sogenannte Zwei- oder Dreifachkombinationen ausheben zu können. Selbst wenn die Hubeinrichtung so verstärkt würde, daß sie Zwei- oder Dreifachkombinationen ausheben könnte, könnte der Schlepper zeitweise nicht mehr auf dem Feld fahren, weil sich die Vorderachse vom Boden abheben würde.
- Bisher hat die Landwirtschaft versucht, diesen Nachteil der bekannten Gerätekombinationen dadurch auszuweichen, daß immer stärkere Traktoren angeschafft werden Stärkere Traktoren waben aber den Nachteil, daß ihr Eigengewicht zu hoch ist-, und daß dieses bei vielen Arbeiten unnötig über den Acker bewegt werden muß. Dadurch wird unnötig viel Kraftstoff terbraucht.
- Diese Traktoren sind auch in der Anschaffung außerordentlich teuer geworden. Sie eignen sich auch für PflegeClrbeiten, die mit leichten Schleppern besser durchführbar urären, immer weniger. Außerdem haben sie den Nachteil, daß sie schon für ihre eigene Fortbeweung und erst recht auch für die Durchführung von Arbeitsgängen verhältnismäßig viel Kraftstoff benötigen. Deshalb besteht bei der Landwirtschaft heute mehr denn je das dringende Bedürfnis, zwei- bis dreifach kombinierte Arbeitsgeräte auch hinter normalen Schleppern einzusetzen.
- Man hat daner auch schon Anbau- oder Aufsattelgeräte entwickelt, die auf eigenen Fahrrädern am Erdboden. abgestützt und deren Arbeitsorgane in Fahrstelsung so aushebbar sind, daß die Schlepperhinterachse nicht unzulässig belastet und die Vorderachse nicht zu sehr entlastet wird.
- Dabei handelt es sich aber in der Regel um Arbeitsgeräte, die nicht zur Kombination mit weiteren Arbeitsgeräten bestirrtint sind, z.B. schwere Pflüge, Grubber, Sci.eibeneggen, Saatbettkombinationen.
- Die bisher verwendeten Laufräder haben aber auch die nachteile, daß sie nur jeweils an einen einzigen Arbeitsgerät verwendbar sind und entweder auf dem bereits bearbeiteten Teil des Feldes schädliche Spuren verursachen oder sich in Fahrstellung nicht an die Erdoberfläche anpassen können. Außerdem sind sie meist nur bei reinen Anhängegeräten brauchbar.
- Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht deshalb darin, einen Nachlauf-Geräteträger zu schaffen, der auch an verwaltnismäßig leichte Schlepper oder ähnliche Motorlandmaschinen anbringbar ist und den Einsatz von Zwei- oder Dreifachkombinationen von Arbeitsgeräten in der Praxis ermöglicht; ohne daß die Gefahr der unzulässigen Entlastung der.Vorderachse des Schleppers entsteht und bei dem die Räder des Geräteträgers keine -schädllchen.Fahrspuren im bearbeiteten Feld verursachen.
- Gelöst wird diese mit der vorliegenden Erfindung gestellte Aufgabe mit einem Nachlaufgeräteträger bei einer Gerätekombination nach dem Oberbegriff im wesentlichen dadurch, daß die Bücke (4) mit einem zusätzlichen Anlenkgestänge (11, 12) für den Anbau wenigstens aushebbar ist.
- In spezieller Ausgestaltung dieser Erfindung ist dabei vorsesehen, daß das Laufrad als an sich bekanntes schwenkbares, sich selbst in der Spur haltendes Nachlaufrad ausgebildet und am Ausleger (4) über ein mechanisch oder hydraulisch betätigtes, vorzugsweise als Parallelogramm (6 bzw. 24).gestaltetes Hubgestänge aushebbar angelenkt und in einer bevorzugten Ausführungsform die Verbindungsbrücke aus einem vorzugsweise symmetrisch zur Gerätelängsachse liegenden Auslegeraar. (4, 4) besteht und jedem dieser Ausleger (4) ein separates Laufrad (5) zugeordnet ist.
- Geht man hieibei davon aus, daß die erfindungsgemäße Brücke zudem mit einem weiteren Arbeitsgerät (z.B. Drillmaschine) ausgerüstet ist, das durch Absendung der Laufräder (=) auf den Erdboden (10) über Anschläge (15) an der Brücke in Fahrstellunj aushebbar ist, sich jedoch in Arbeitsstellung (5) auf eigenen Rädern auf dem Ackerboden (13) abstützt, so daß sich die Laufräder der Ausleger (4) in einer Stellung oberhalb des Erdbodens (10) befinden, so ist leicht zu erkennen, daß auch schwere bzw. weit nach hinten ausladende Gerätekombinationzn mit relativ leichten Schleppern bei Anwenduny dieser Erfindung gefahren werden können.
- Weitere Einzelheiten der vorliegenden Erfindung sind den Unteranprüchen und den Zeichnungen zu entnehmen sowie anhand dieser im Folgenden näher erläutert.
- Es zeigen: Fig. 1 -die seitenansicht eine; erfindungsgemäßen Nachlaufgeräteträgers, Fig. 2 eine Alternativausführung zu Fig. 1, Fig. 3 beide Ausführungen, jeweils zur Hälfte dargestellt in Ansicht und Fig. 4 eine Draufsicht zu Fig. 3 in verkleinertem Maßstab, Fig. 5 zwei Alternativausführungen eines bis erfindungsgemäßen Nachlauf-Fig. 10 geräteträgers, Fig. 11 einen Nachlaufgeräteträger gemäß bis Fig. 7 mit angebauter Fig. 13 Walze, Fig. 14 verschiedene Gerätekombinationen bis unter Verwendung des erfindungs-Fig. 19 gemäßen Nachlaufgeräteträgers, und Fig. 20 eine weitere Alternativmöglichbis keit der erfindungsgemäßen Lehre.
- Fig. 22 Der in Fig. 1 dargestellte Nachlaufgeräteträger besteht aus einem Paar sich entgegen der Fahrt-oder Arbeitsrichtung (F) einer Rotoregge (1) mit nachgeoraneter Krümelwalze (2) erstreckender Auslegerermen (4), die entweder am Hubgestänge eines Schleppers oder am Rahmen (3) der Geräte (1) und (2) in der Vertikalen höhenverstellbar angelenkt sind. Jeder Ausleger (4) ist auf einem Laufrad (5) abgestützt, das vorzugsweise als Nachlaufrad ausgebildet und über ein Hubgestänge (6) zusammen rriit der Radgabel (7) und dem Schwenklager (8) durch einen Hydraulikzylinder (9) von einer Lage auf dem Boden (10) in eine darüberliegende Stellung (5) bringbar ist. In dieser Arbeitsstellung stützen sich die Auslegerarme (4) entweder auf den Geräterahmen (3) der Rctoregge (1) oder eines ähnlichen bzw. anderen Arbeitsgerätes ab, oder aber an einem weiteren, nicht dargestellten Arbeitsgerät, beispielsweise einer an DrillmascHine, diepas rückseitige Anlenkgestänge, Unterlenker (ii), sowie Oberlenker (12) angebaut ist und iu dem Ackerboden (13) läuft.
- Die Unterlenker (11) sind zudem in an sich bekannter Weise mit Verstellspindeln (X4) und Anschlägen (15) versehen, während die Oberlenker (12) an Konsolen (16) sitzt, die zusammen rit dem Verbindungsrohr (17) der- Arme (4) in Gelenken (18) schwenkbar an letzteren angelenkt, über ein Spannschloß (19) justierbar ist. An dem starr mit den Armen (4) verbundenen, weiteren Querrohr (20) ist zudem eine Halterung (21) für eine Abstellstütze (22) angebracht.
- Während bei der zuvor beschriebenen Ausführung das Hubgestänge (6) der Nachlaufräder (5) in Fahrtrichtung (F) verläuft, unterscheidet sich die Alternativausführung gemäß Figur 2 lediglich baulich dadurch, daß hier dieses Hubparallelogr;.mm (24) quer zur Fahrtrichtung (F) liegt und der hydraulische Bubzylinder (25) sowie die Anlenkkonsole (26) am Verbindungsrohr- (17) ebenfalls.
- Die zum besserer. technischen Verständnis weiteren Ansichten in Figur 3 und 4 sind jeweils als- sog. Halbdarstellung gewählt, wobei die Seite R stets der Ausführung nach Fig. 1 und die Seite L dejenigen nach der Altnativlösung gem. Fig. 2 entspricht.
- Eine besonders einfache Form eines erfindungsgemäßen Geräteträgers bzw. Tragrahmens, der sich insbesondere durch eine geringe Baulänge auszeichnet, kann alternativ zu den Fig. 1 bis 4 gemäß den Fig. 5 bis 10 noch derart ausgebildet sein, daß dzr Tragrahmen aus einem quer zur Fahrtrichtung veilaufenden Tragrohr 30, 31 bzw. 31' mit vordere und hinteren Anschlußstellen 32, 32' je für wenigstens ein Arbeitsgerät an das Krafthebergestänge eines Schleppers oder für insgesamt 2 Arbeitsgeräte besteht und an den freien Enden 31a, 31b des Rahmens 31 bzw. 31'. höhenverstellbare Stützräder 33 angeordnet sind, wobei der zwischen den Stützrädern (3) liegende Rahmenbereich 31, 31' einen linearen (Fig. 9) oder portalartig abgekröpften (Fig. 7) Verlauf hat, und die Stützräder 33 als frei drehbare Nachlaufräder ausgebildet und durch hydraulisch beaufschlagte ZyLinder-Kolben-Einheiten 34, 35 in ihrer Höhenlage h, h' gegenüber den Rahmenenden 31a, 31b verstellbar sind.
- In weiterer Ausgestaltung dieser Er-findung und wie es aus Fig. 10. zu entnehmen ist, kann zudem vorgesehen sein, daß die beiden Stützräder 33 durch eine gemeinsame Spurstange 40 oder ein ähnliches Lenkgestänge 41 miteinander zwangsverbunden sind.
- Wird beispielsweise zur Vermeidung von tiefen Radspuren auf weichem Boden der jeweilige Schlepper mit Doppelbereifung gefahren, so sollte gemäß Darstellung in den Fig. 11 bis 13 sinnvollerweise vorgesehen werden, daß in den freien Raum zwischen den Stützrädern 33 des Tragrohres 3O, 31 bzw. 31' eine Walze 42 zum Andrücken des Erdbodens E bzw. Abstützen der Geräte einsetzbar ist.
- Dies ermöglicht generell den Einsatz relativ breiter Gerätekombinatioren zur flachen Saatbettherrichtung und Bestellung an leichteren Schleppern, als sie bisher zu diesem Zweck verwendet werden.
- Solche Gerätekombinationen bestehen dabei gemäß Fig. 14 bis 17 in an sich bekannten Weise aus einer Rotoregge 47, mit Streichblech 52, Krümelwalze 48 und ggf. Sämaschine 49, wobei der erfindungsgemäße abstützende Rahmen 30, 31 bzw. 31' je nach Bedarfsfall angeordnet sein kann, an der rront¢.eite (Fig. 14), dem Ende (Fig. 17, 18) und oder zwischen den Einzelgeräten (Fig. 15, 16) einer an den Schlepper angehängten Gerätekombination.
- Bei der maschinellen Ausrüstung nach Fig. 18 dient der Tragrahmen 30, 31 bzw. 31' zur endseitigen Abstützung einer Geräteanordnung, bestehend aus Schichteng'ubber 51, Zinkenegge 50 und Krümelwalze 48.
- Weiterhin Kann, wie FiS. 19 andeutet, der Tragrahmen 30, 31 bzw. 31' auch Verwendung finden zum TranspDrt von Lasten 43 unterschiedlicher Art.
- Nach einer weiteren, erfindungsgemäßen Ausführungsform ist es, wie Fig. 20 bis 22 zeigen, noch für spezielle Fälle denkbar, daß an die Vorder- und/ oder Rückseite des Tragrahmens 30, 31 bzw. 31' eine in Fahrtrichtung F verlaufende Zwischenbrücke 36 bzw. 37 o. dgl. angesetzt ist und die Geräteanschlußstellen 38, 39 an die jeweils freien Enden 36a bzw. 37a der Zwischenbrücke 36 bzw. 37 verlegt sind.
- Diese neuen Xombinationsmöglichkeiten sowie insbesondere das Anheben und Absenken der Räder 33 auf dem Feld, erlauben grundsätzlich wieder die vermehrte Verwendung leichter und mittlerer Schlepper in der Landwirtschaft, weil keine Notwendigkeit besteht, überschwere Schlepper zu verwenden, wenn man auf große Pflüge, schwere Grubber und Saatbettkombinationen verzichtet. Es ist daher in Zukunft möglich, d-e bis-herigen Schäden durch den Bodendruck drastisch zu reduzieren, die Bestellarbeiten zeitgerecht mit optimal er Arbeitsqualität durchzuführen und damit die Erträge zu steigern, die Kosten jedoch zu senken.
Claims (17)
- P a t e n t a n s p r ü c h e 1. Nachlaufgeräteräger für den Anbau einer av.s mehreren Einzelgeräten bestehenden Gerätekombination zur Boder.lockerung, Saatbet.therrichtuns und Bestellung an einen Schlepper, wobei eine derartige Kombination aus wenigstens einem an dem Dreipunktgestänge des Schleppers angebauten Arbeitsgerät zur Bodenlockerung und/oder zur Saatbettherrichtung besteht, hinter dem wenigstens ein weiteres Arbeitsgerät zur Saatbettherrichtung und/ oder zur Bestellung bzw. zum Pflar.zen von Feldfrüchten mittels einer lösbar zwischen beiden Arbeitsgeräten angeordneten VerbirXdurg.sbrücke ankuppelbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsbrücke als sich enlgegen der Fahrtrichtung (F) erstreckender Ausleger -(4) ausgebildet und entweder unmittelbar am. Schlepperhubgestänge oder am Rahmen (3) eines der daran angekoppelten Einzelgeräte (1, 2) in der Vertikalen höhenverstellbar angelenkt ist, wobei dieser Ausleger (4) bei Straßenfahrt bzw. in Transportstellung auf wenigstens einem Laufrad (5) gegenüber dem Erdboden (10) abgestützt und dieses Laufrad (5) in Arheitsstellung in eine Lage (5) oberhalb des Erdbodens (10) aushebbar ist.
- 2. Nachlaufgeräteträger nach Anspruch 1, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daX das Laufrad (5) als an sich bekanntes schwenkbares, sich selbst in der Spur haltendes Nachlaufrad ausgebildet und am Ausleger (4) über ein mechanisch oder hydraulisch betätigtes, vorzugsweise als Parallelograrnm (6 bzw. 24) gestaltetes Hubgestänge aushebbar ist.
- 3. Nachlaufgeräteträger nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die lerbindungsbrücke aus einem vorzugsweise symmetri:;ch zur Gerätelängsachse liegenden Auslegerpaar (4, 4) besteht und jedem dieser Aus leger (4) ein separates Laufrad (5) zugeordnet ist.
- 4. Nachlaufgeräteträger nach mindestens einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Brücke (4) mit einem zusätzlichen Anlenkgestänge (11, 12) für den Anbau wenigstens eines weiteren Arbeitsgerätes (z.B. eine Drillmaschine) ausgerüstet ist, das durch Absenkung der Laufräder (5) auf den Erdboden (10) über Anschläge (15) an der Drücke in Fahrstellung aushebbar ist, sich jedoch in Arbeitsstellung (5) auf eigenen Rädern auf dem Ackerboden (13) abstützt, so daß sich die Laufräder der Ausleger (4) in einer Stellung oberhalb des Erdbodens (10) befinden.
- 5. Nachlaufgeräteträger nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Laufrad (5) an einem separaten Parallelogrammgestänge (6 bzw. 24) derart aufgehängt ist, daß seine vertikale Lenkachse (8) stets etwasenkrecht verläuft.
- 6. Nachlaufgeräteträger nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß di? Hubeinrichtung der beiden Parallelogrammgestänge (6 bzw. 24) entweder über niechanische Glieder oder über hydraulische Druckleitungen derart miteinander verbunden sind, dal3 auch bei unebener Fahrbahn sich stets beide Räder (5) auf dem Erdboden (10) abstützen und dabei stets etwa mit denselben Gewichten belastet bleiben.
- 7. Nachlaufgeräteträger nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die vertikalen Drehachsen (8) der Laufräder 15) in vertikalen Teleskopführungen höhenverstellbar und in Abhängigkeit voneinander höhenverschiebbar angeordnet sind.
- 8. Nachlaufgeräteträger nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die-Achse (8) der Laufräder (5) um eine parallel zur Fahrtrichtung (F) liegende Längsachse begrenzt schwenkbar angeordnet ist.
- 9. Nachlaufgeräteträger nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufräder als Lenkräder auscebildet sind, deren Achse in Abhängigkeit von den Lenkausschlägen der Zugmaschine automatisch steuerbar und ggf. in mehrere Stellungen feststellbar ist.
- 10. Nachlaufgeräteträger bzw. fahrbarer Tragrahmen zum Befestigen bzw. zeitweiligen Abstützen landwirtschaftlicher Geräte oder Gerätekombinationen an einem Schlepper gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen aus einem quer zur Fahrtrichtung verlaufenden Tragrohr (30, 31 bzw. 31') mit vorderen und hinteren Anschlußstellen (32, 32') je für wenigstens ein Arbeitsgerät an das Frafthebergestänge eines Schleppers oder für insgesamt zwei Arbeitsgeräte besteht und an den freien Enden (31a, 31b) des Rahmens (31 bzw. 31') höhenverstellbare Stützräder (33) angeordnet sind.
- 11. Tragrahmen nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der zwischen den Stützrädern (33) liegende Rahmenbereich (31, 31') einen linearen (Fig. 9) oder portalartig abgekröpften (Fig. 7) Verlauf hat.
- 12. Tragrahmen nach den Ansprüchen 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützräder (33) als frei drehbare Nachlaufräder ausgebildet und durch hydraulisch beaufschlagte Zylinder-Kolbeneinheiten (34, 35) in ihrer Höheillage (h, H') gegenüber den Rahmenenden (31a, 31b) verstellbar sind.
- 13. Tragrahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden s.nsprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Stützräder (33) durch eine gemeinsame Spurstange (40) oder ein ähnliches Lenkgestänge (4,) miteinander zwangsverbundèn sind.
- 14. Tragrahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an die Vorder- und/oder Rückseite des Tragrahmens (30, 31 bzw. 31') eine in Fahrtrichtung (F) verlaufende Zwischenbrücke (36 bzw. 37) o. dgl.angesetzt ist und die Geräteanschlußstellen (38, 39) an die jeweils freien Enden (36a bzw. 37a) der Zwischenbrücke (36 bzw. 37) verlegt sind.
- 15. Tragrahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß daß in den freien Raum zwischen den Stützrädern (33) des Tragrohres (30, 31 bzw. 31') eine Walze (42) zum Andrücken des Erdbodens (E) bzw. Abstützen der Geräte einsetzbar ist.
- 16. Tragrahmen nach einem oder mehreren dervorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch seine Verwendung im Schlepperanbau als lenkbarer Hub- und Transportwagen (Fig. 19) für Lasten (43)
- 17. Landwirtschaftliche Gerätekombination mit Schlepper und Tragrahmen nach einem od. mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Anordnung des abstützenden Tragrahmens (31 bzw. 31') an der Frontseite (Fig. 14), dem Ende (Fig. 17, und/oder wischen den Einzelgeräten (Fig. 15, 16) einer an den Schlepper angehängten Gerätekombination.
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