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DE3138569A1 - Vorrichtung zur waermedaemmung von dachflaechen - Google Patents

Vorrichtung zur waermedaemmung von dachflaechen

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Publication number
DE3138569A1
DE3138569A1 DE19813138569 DE3138569A DE3138569A1 DE 3138569 A1 DE3138569 A1 DE 3138569A1 DE 19813138569 DE19813138569 DE 19813138569 DE 3138569 A DE3138569 A DE 3138569A DE 3138569 A1 DE3138569 A1 DE 3138569A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
rafters
thermal insulation
composite film
composite
roof
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19813138569
Other languages
English (en)
Inventor
Horst 6730 Neustadt Jung
Jürgen Dr. 6802 Ladenburg Royar
Heino Dipl.-Phys. 6834 Ketsch Völker
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Saint Gobain Isover G+H AG
Original Assignee
GRUENZWEIG HARTMANN GLASFASER
Gruenzweig und Hartmann und Glasfaser AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by GRUENZWEIG HARTMANN GLASFASER, Gruenzweig und Hartmann und Glasfaser AG filed Critical GRUENZWEIG HARTMANN GLASFASER
Priority to DE19813138569 priority Critical patent/DE3138569A1/de
Publication of DE3138569A1 publication Critical patent/DE3138569A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04DROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
    • E04D13/00Special arrangements or devices in connection with roof coverings; Protection against birds; Roof drainage ; Sky-lights
    • E04D13/16Insulating devices or arrangements in so far as the roof covering is concerned, e.g. characterised by the material or composition of the roof insulating material or its integration in the roof structure
    • E04D13/1606Insulation of the roof covering characterised by its integration in the roof structure
    • E04D13/1612Insulation of the roof covering characterised by its integration in the roof structure the roof structure comprising a supporting framework of roof purlins or rafters
    • E04D13/1625Insulation of the roof covering characterised by its integration in the roof structure the roof structure comprising a supporting framework of roof purlins or rafters with means for supporting the insulating material between the purlins or rafters
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/62Insulation or other protection; Elements or use of specified material therefor
    • E04B1/74Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls
    • E04B1/76Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls specifically with respect to heat only
    • E04B1/7654Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls specifically with respect to heat only comprising an insulating layer, disposed between two longitudinal supporting elements, e.g. to insulate ceilings
    • E04B1/7658Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls specifically with respect to heat only comprising an insulating layer, disposed between two longitudinal supporting elements, e.g. to insulate ceilings comprising fiber insulation, e.g. as panels or loose filled fibres
    • E04B1/7662Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls specifically with respect to heat only comprising an insulating layer, disposed between two longitudinal supporting elements, e.g. to insulate ceilings comprising fiber insulation, e.g. as panels or loose filled fibres comprising fiber blankets or batts
    • E04B1/7666Connection of blankets or batts to the longitudinal supporting elements
    • E04B1/767Blankets or batts with connecting flanges

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Acoustics & Sound (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • Building Environments (AREA)

Description

  • Beschreibung
  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Warmedämmung von insbesondere geneigten Dachflächen, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Bei Dachkonstruktionen mit Wärmedämmung unterscheidet man grundsätzlich zwischen Kaltdächern und Warmdächern.
  • Bei einem Warmdach ist die Wärmedämmschicht unmittel bar auf der obersten Deckenkonstruktion angeordnet, und liegt daher auf der warmen Seite des Daches, während an der Außenseite der Wärmedämmschicht lediglich noch die gegen Witterungseinflüsse schützende Dacheindeckung ohne Zwischenschaltung einer ventilationsfähigen Luftschicht angeordnet ist. Bei Kaltdächern hingegen ist die Dacheindeckung oder Dachhaut hinterlastet und liegt die Wärmedämmschicht im Abstand hiervon zur Innenseite der Dachkonstruktion hin. Der Luftspalt zwischen der Außenseite der Wärmedämmschicht und der Dacheindeckung ist insbesondere bei feuchtem Raumklima erforderlich, um auf der äußeren,kalten Seite der Wärmedämmschicht anfallendes Tauwasser durch vorbeistreichende, trockenere Umgebungsluft wieder in die Gasphase zu überführen, um schädliche Feuchtigkeitsansammlungen zu vermeiden.
  • Um den FeuchtigkeitsanPall auf der kalten Seite der Wärmedämmschicht möglichst von vorne herein gering zu halten, ist an der warmen Innenseite der Wärmedämmschicht eine Dampfbremse oder Dampfsperre angeordnet.
  • Bei einer Wärmedämmvorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 umrissenen Gattung werden Mineralfaserbahnen mit einer inneren Aluminiumfolienkaschierung in einer gegenüber der Bauhöhe der Dachsparren verminderten Dicke zwischen den Dachsparren verlegt; derartige Mineralfaserbahnen werden durch die Anmelderin unter der Bezeichnung ROLLISOL (eingetr. Warenzeichen) hergestellt und vertrieben. Durch die gegenüber der Bauhöhe der Dachsparren verminderten Dicke der Mineralfaserfilzbahn entsteht der erforderliche, der Hinterlüftung dienende Luftspalt zur Dacheindeckung oder Dachlattung hin, während die Befestigung der Bahnen über seitlich ausragende Randstreifen der Kaschierungsbahnen an den Innenflächen der Dachsparren erfolgt, wobei die Randstreifen benachbarter Bahnen einander überlappend auf die Innenfläche der Dachsparren aufgenagelt oder aufgeheftet werden. Aus der DE-AS 30 13 223 ist es bekannt, für die Kaschierung Verbundfolien-Bahnen zu verwenden, bei denen zwischen zwei metallischen Deckfolien in der Regel aus Aluminium einander kreuzende Armierungsfäden eingeklebt sind, etwa in Form eines Glasgeleges, um die mechanische Festigkeit der Kaschierung zu erhöhen.
  • Von einer derartigen Wärmedämmvorrichtung mit Bahnen aus Mineralfaserfilz und an deren Innenseite auf~ kaschierter, armierter Verbundfolie sowie einem Belüftungsspalt in Höhe von mehreren Zentimetern an der Außenseite des Mineralfaserfilzes geht die Erfindung aus.
  • Nachteilig bei einer solchen Wärmedämmvorrichtung ist, daß der Belüftungsspalt naturgemäß von Wärmedämm-Material freibleiben muß, also nicht zu einer erhöhten Wärmedämmung herangezogen werden kann. Insbesondere im Falle einer Dämmung mit leichtem Mineralfaserfilz ist die Einbaudicke des Mineralfaserfilzes Schwankungen unterworfen, da die Bahnen zum Transport zusammengedrückt und gerollt werden und bei der Bereitstellung zur Montage nicht immer bis zur genau gleichen Höhe auffedern. Wenn somit konstruktiv ein Spalt von beispielsweise 4 cm Höhe vorzusehen ist, so muß unter Berücksichtigung dieser Dickenschwankungen sowie auch unter Berücksichtigung von Toleranzschwankungen im Bereich der Dachsparren ein gewisses Untermaß gewählt werden, um den konstruktiv vorgesehenen, wichtigen Luftspalt auch tatsächlich zu erhalten. Hierdurch geht letztlich eine Dämmhöhe von im Einzelfall auch mehr als 5 cm verloren, was in Anbetracht einer üblichen Sparrenhöhe von 15 cm oder wenig mehr ein doch sehr erheblicher Teil der theoretisch möglichen Dämmdicke ist.
  • Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 umrissenen Gattung zu schaffen, die ohne konstruktive Eingriffe in die Dachkonstruktion eine Erhöhung der Dämmdicke und damit eine Verbesserung der Wärmedämmung erlaubt.
  • Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Überraschend hat sich gezeigt, daß speziell bei Verwendung einer doppellagigen Metallfolienkaschierung mit eingeklebten Armierungsfäden auch in ungünstigen Fällen eine so gute Dampfsperre erzielt wird, daß an der kalten Seite des Wärmedämm-Materials Kondens- oder Tauwasser in merklichem Umfange nicht mehr auftritt.
  • Dieser Effekt wird auch erreicht, wenn anstelle einer solchen armierten Verbundfolien-Kaschierung entsprechende Verbundfolien-Bahnen als separate Unterspannbahnen an der Innenseite der Dachsparren verwendet werden und eine entsprechende Lage aus unkaschiertem Wärmedämm-Material, insbesondere Mineralfaserfilz, abdecken. Im Falle der Verwendung derartiger armierter Verbundfolien-Bahnen ist somit keine Hinterlüftung mehr erforderlich und kann somit die gesamte Bauhöhe bis zur StUtzkonstruktion für die Dacheindeckung, also etwa die Dachlattung, gegebenenfalls selbst unter Einschluß der Zwischenräume zwischen den Dachlatten mit Wärmedämm-Material ausgefüllt werden, da die diffusionsäquivalente Luftschichtdicke der durch eine solche armierte doppellagige Verbundfolien-Bahn gebildeten Dampfsperre über 100 m beträgt, so daß nach den üblichen Bauregeln - vgl. z.B.
  • DIN 4108, Teil 3 -keine Belüftung der kalten Seite der Wärmedammschicht mehr erforderlich ist.
  • Der Grund für diese sprunghaft erhöhte Verbesserung der Dampfsperrwirkung gegenüber etwa einlagigen Aluminiumfolien liegt vermutlich darin, daß eine solche doppellagige metallische Verbund-Folie einerseits an sich ausreichend dampfdicht und zum anderen durch die Doppelanordnung, die Armierung und den mit eingeschlossenen Klebstoff deutlich steifer ist. Diese Erhöhung der Steifheit der Folie führt dazu, daß mechanische Befestigungsmittel wie Nägel oder Krampen, welche die Folie zur Befestigung an der Innenfläche der Dachsparren durchdringen, den die Durchdringungsstelle umgebenden Bereich der steiferen Folie erheblich besser an die Innenfläche des Dachsparrens andrücken. Dadurch ergibt sich im unmittelbaren Umfeld des Befestigungsmittels eine erhöhte flächige Anpressung und damit Abdichtung zwischen der Innenseite der Folie und dem Material des Dachsparrens, durch die Dampf nicht mehr hindurchdiffundieren kann. Somit erreicht der Dampf gegebenenfalls zwar noch Partien der Oberfläche des Dachsparrens unmittelbar an der Durchtriebsöffnung des Befestigungsmittels in der Folie, kann aber von dort nicht mehr parallel zur Innenfläche des Dachsparrens weiterdiffundieren und so letztlich durch die Durchtrittsöffnung hindurch an die Rückseite der Kaschierung im Bereich des Wärmedämm-Materials gelangen.
  • Die steifere Ausbildung der Folie gewährleistet darüber hinaus auch im überlappungsbereich zweier benachbarter Folien zwischen den mechanischen Befestigungsmitteln eine verbesserte gegenseitige Anlage, wobei die linienförmigen Erhebungen der Verbundfolien an den Stellen der Armierungsfäden zu einer gegenseitigen Anlage mit verminderter Fläche und damit erhöhtem Druck und somit besserer Dichtwirkung gegen diffundierenden Dampf führen dürften.
  • Darüber hinaus ist eine solche armierte metallische Verbundfolie natürlich auch von Haus aus mechanisch sehr stabil und damit für Beschädigungen weitgehend unzugänglich, die die Dichtheit beeinträchtigen könnten Neben unabsichtlichen Beschädigungen der Folie etwa unter der Wärmedämmschicht ist dies auch für die Ausreißfestigkeit der Folie an den mechanischen Befestigungsmitteln von Bedeutung, da ein dortiges Nachgeben zu einer Vergrößerung der Durchtrittsöffnung und damit mehr oder weniger schnell zu Undichtheit führen würde.
  • Da die zwischen den Dachsparren verlaufende Verbundfolien-Bahn das Gewicht der darüberliegenden Wärmedämmschicht tragen und über die mechanischen Befestigungsmittel gegen die Dachsparren abstützen muß, ist die durch die Doppellagigkeit und die Armierung gegebene Erhöhung der Ausreißfestigkeit im vorstehend geschilderten Zusammenhang von erheblicher Bedeutung.
  • Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zum Inhalt.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform anhand der Zeichnung.
  • Es zeigt Fig. 1 einen'Schnitt durch eine Dachkonstruktion mit einer erfindungsgemäßen Wärmedämmvorrichtung und Fig. 2 in vergrößerter Darstellung eine Draufsicht auf eine -Einzelheit aus Richtung des Pfeiles II in Fig. 1.
  • In der Zeichnung ist die Wärmedämmvorrichtung in ihrer Verwirklichung mittels einzelner, zwischen Dachsparren 1 einzubringender Bahnen 2 aus Mineralfaserfilz als Wärmedämm-Material 3 mit einer aufkaschierten Verbundfolien-Bahn 4 veranschaulicht. An der Außenfläche der Dachsparren 1 ist als Stützkonstruktion für die nicht näher dargestellte Dacheindeckung eine übliche Dachlattung 5 befestigt. An der mit 6 bezeichneten Innenfläche der Dachsparren 1 sind seitlich überstehende Randstreifen 4a und 4b benachbarter Verbundfolien-Bahnen einander überlappend mit Heftklammern 7 befestigt, während das Wärmedämm-Material 3 preß zwischen den einander zugewandten Seitenflächen benachbarter Dachsparren 1 eingesetzt ist.
  • Die Verbundfolien-Bahn 4 besteht aus zwei metallischen Deckfolien, zwischen denen in Längs- und Querrichtung der Bahn 2 verlaufende Armierungsfäden 8a und 8b eingeklebt sind. Die Armierungsfäden 8a und 8b sind in Fig. 2 anhand der dünnen lokalen Auswölbungen der metallischen Deckfolien erkennbar und entsprechend angedeutet. Die Armierung aus den Armierungsfäden 8a und 8b kann beispielsweise durch ein Glasgelege oder durch knickfesteres Material wie Polyester gebildet sein, während die metallischen Deckfolien beispielsweise Aluminiumfolien mit einer Dicke zwischen etwa 0,005 und 0,050 mm und gegebenenfalls auch unterschiedlicher Dicke sein können. Wegen weiterer Einzelheiten hinsichtlich der Ausbildung der Verbundfolien-Bahn wird ausdrücklich auf die DE-AS 30 13 223 Bezug genommen. Die in Längsrichtung der Bahn 2 verlaufenden Armierungsfäden 8a sind im Bereich der Randleisten 4a und 4b enger benachbart als im Mittelbereich der Verbundfolien-Bahn 4, wobei im Mittelbereich ein gegenseitiger Abstand der Armierungsfäden 8a bzw. 8b von etwa 8 mm und in den Randleisten 4a und 4b ein gegenseitiger Abstand der längs laufenden Armierungsfäden 8a von beispielsweise 4 mm oder noch geringer gewählt werden kann.
  • Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, reicht das Wärmedämm-Material 3 der Bahn 2 ohne jeglichen Belüftungsraum bis ganz an die Lattung 5 heran und kann bei Ausbildung als Mineralfaserfilz auch noch in den Zwischenräumen der Lattung 5 vorliegen und direkt an die aufzubringende Dacheindeckung anstoßen. Dies wird in überraschender Weise dadurch möglich, daß die armierte metallische Verbundfolien-Bahn 4 infolge ihrer Doppellagigkeit mit dazwischen angeordneten Fäden 8a und 8b und insbesondere Klebstoff wie einem organischen Kleber selbst praktisch vollständig dampfdiffusionsdicht ist und auch im Überlappungsbereich an den Randstreifen 4a und 4b diffusionsdicht montiert werden kann, obwohl ohne sonstige besondere Zusatzmaßnahmen die mechanischen Befestigungsmittel wie die Klammern 7 zwangsläufig das Material der Randstreifen 4a und 4b im Überlappungsbereich durchstoßen müssen. Durch die Doppellagigkeit und die Armierung wird einerseits neben sonstigen mechanischen unabsichtlichen Beschädigungen auch ein Ausreißen der Verbundfolien-Bahn 4 an den Klammern 7 od. dgl. vermieten wozu die dichtere gegenseitige Anordnung der längs laufenden Armierungsfäden 8a in den Randstreifen 4a und 4b beiträgt, während die damit ebenfalls einhergehende erhöhte Steifheit offensichtlich für eine Abdichtung der Innenseite der Randstreifen 4a und 4b gegen das darunterliegende Material im unmittelbaren Bereich um die Durchtrittsöffnung der Klammern 7 od. dgl.
  • herum sorgt. Im Ergebnis hat sich gezeigt, daß neben einem natürlich vollständig luftdichten Abschluß auch eine diffusionsäquivalente Luftschichtdicke der so gebildeten Dampfsperre von mehr als 100 m erreicht wird, ohne daß hierzu besondere Zusatzmaßnahmen erforderlich wären, so daß Tau- oder Kondenswasser an der kalten Seite des Wärmedämm-Materials 3 im Bereich der Lattung 5 von Haus aus nicht in merklichem Umfange auftritt und daher auch nicht durch eine Belüftung wieder entfernt zu werden braucht. Dadurch können die gesamte Bauhöhe der Dachsparren 1 und gegebenenfalls weitere Zwischenräume zur Dacheindeckung hin in der aus Fig. 1 ersichtlichen Weise für die Wärmedämmung genutzt werden, so daß sich ohne konstruktive Maßnahmen an einem herkömmlichen Dach eine höhere Dämmdicke erzielen läßt.
  • Dieselbe hochwirksame Dampfsperre sowie die damit einhergehende Vermeidung eines Hinterlüftungsraumes und damit Erhöhung der Dämmdicke lassen sich auch erreichen, wenn anstelle herstellerseitig auf das Wärmedämm-Material 3 aufkaschierter Verbundfolien-Bahnen separate Unterspannbahnen in derselben Einbaulage verwendet werden, die benPalls an den Innenflächen 6 der Dachsparren 1 in entsprechender Weise befestigt werden können, jedoch zumindest über eine Mehrzahl von Dachsparren 1 quer zu deren Längserstreckung durchlaufen.
  • Sofern dabei erfindungsgemäß als Unterspannbahn armierte, metallische Verbundfolien-Bahnen 4 verwendet werden, ergeben sich die grundsätzlich gleichen Verhältnisse mit dem weiteren Vorteil, daß größere Flächen einstückig abgedeckt werden können und der Anteil von Uberlappungsnähten sinkt. Allerdings muß dann die unkaschierte Bahn des Wärmedämm-Materiales 3, vorzugsweiseenfalls Mineralfaserfilz, separat in den Raum zwischen den Dachsparren 1 eingesetzt und sodann mittels der Unterspannbahnen abgeschlossen werden. Im übrigen können die Unterspannbahnen in den Auflagebereichen an den Innenflächen 6 der Dachsparren 1 ebenfalls einen verminderten Abstand der parallel zur Längsrichtung des Dachsparrens 1 verlaufenden Armierungsfäden 8a besitzen, um so auch hier eine erhöhte Sicherheit gegen ein Ausreißen an Klammern 7 od. dgl. zu bieten.
  • Leerseite

Claims (6)

  1. Vorrichtung zur Wärmedämmung von Dachflächen Patentansprüche 1. Vorrichtung zur Wärmedämmung von insbesondere geneigten Dachflächen, mit wenigstens einer zwischen den Dachsparren angeordneten Wärmedämmschicht insbesondere aus Mineralfaserfilz und einer an der Innenseite der Wärmedämmschicht angeordneten DampEsperre in Form von an der Innenfläche der Dachsparren befestigten Verbundfolien-Bahnen aus'zwischen zwei metallischen Deckfolien eingeklebten, einander kreuzenden Armierungsfäden, dadurch gekennzeichnet, daß das Wärmedämm-Material (3) der Wärmedämmschicht Kber die gesamte Bauhöhe der Dachsparren (1) bis an die Stützkonstruktion (Lattung 5) für die Dacheindeckung reicht.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der Armierungsfäden (8a, 8b) als Glasgelege ausgebildet ist.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbundfolien-Bahnen (2) als großflächige, je über eine Mehrzahl von Dachsparren (1) reichende Unterspannbahnen angeordnet sind.
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbundfolien-Bahnen (4) auf die einzelnen Bahnen (2) des Wärmedämmstoffes (3) aufkaschiert sind und benachbarte Verbundfolien-Bahnen (4) einander mit Randstreifen (4a, 4b) auf den Innenflächen (6) der Dachsparren (1) überlappen.
  5. 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Armierungsfäden (8a) in den Randstreifen (4a, 4b) enger benachbart angeordnet sind.
  6. 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Armierungsfäden (8a) im Auflagebereich der Verbundfolien-Bahn (4) auf den Innenflächen (6) der Dachsparren (1) einen gegenseitigen, in Querrichtung des Dachsparrens (1) gemessenen Abstand von weniger als 10 mm, vorzugsweise weniger als 5 mm besitzen.
DE19813138569 1981-09-28 1981-09-28 Vorrichtung zur waermedaemmung von dachflaechen Withdrawn DE3138569A1 (de)

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