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Ordner für gelochtes Schrift- od.dgl.
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blattförmiges Einlagegut Die Erfindung betrifft einen Ordner für
gelochtes Schriftod,dgl. blattförmiges Einlagegut nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1.
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Bei bekannten Ordnern dieser Art bestehen die Bücherschrauben aus
Hülsen, deren Länge in etwa gleich dem den Zwischenraum für das Einlagegut bildenden
Abstandsmaß zwischen den einander gegenüberliegenden Einbandteilen ist und in die
beidendig ein Eindrück- oder Einschraubstift mit einem Kopf eingesetzt ist, der
außenseitig an den Einbandteilen des Ordners anliegt. Jede einzelne Bücherschraube
umfaßt hierbei drei Einzelteile, wobei im Falle von Schraubverbindungen der Hülse
mit ihren beiden Endstiften diese nach Art von Kopfschrauben ausgebildet sind und
in entsprechende Innen- bzw. Muttergewinde an den beiden Hülsenenden eingreifen.
Die Herstellung dieser Bücherschrauben ist daher verhältnismäßig aufwendig und mit
einem hohen Materialverbrauch verbunden.
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Aus diesen Gründen ist es auch schon bekannt geworden, die Bücherschrauben
anstatt aus Metall, wie z.B. Messing, aus Kunststoff herzustellen. Hierbei zeigte
sich jedoch, daß die Köpfe der Endstifte unter den im Gebrauch auftretenden Belastungen
leicht abbrachen oder sonstige unerwünschte Verformungen auftraten. Dies führte
zu einer weiteren bekannten Abwandlung, wonach die in den Zwischenraum zwischen
den einander gegenüberliegenden Einbandteilen eingesetzte Hülse aus Kunststoff,
die endseitig in die Hülse eingesetzten Kopfstifte jedoch von Metallschrauben gebildet
sind. Durch diese bekannten Ausgespaltungen konnten zwar die Materialkosten in gewisser
Weise
verringert werden, die Herstellung und Lagerhaltung der insgesamt jeweils dreiteiligen
Bücherschrauben -sind jedoch nach wie vor mit einem vergleichsweise hohen Aufwand
verbunden. Hinzukommt, daß das Längenmaß der Hülse im wesentlichen gleich dem Abstandsmaß
zwischen den einander gegenüberliegenden Einbandteilen sein muß, wodurch zusätzlich
eine Mehrzahl von Hülsen mit unterschiedlichen Längen zur Aufnahme verschieden dicker
Blattstapel des Einlagegutes im entsprechend bemessenen Zwischenraum zwischen den
Einbandteilen hergestellt und bevorratet werden müssen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Ordner für gelochtes
Schrift- u.dgl. blattförmiges Einlagegut der eingangs angegebenen Art zu schaffen,
dessen Bücherschrauben wesentlich vereinfacht sind und insbesondere einen geringen
Herstellungs-, Material- und Lagerhaltungsaufwand erfordern sowie einen erweiterten
Anwendungsbereich bei unterschiedlich dicken Blattstapeln im Zwischenraum zwischen
den Einbandteilen des Ordners besitzen.
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Diese Aufgabe wird nach der Erfindung durch eine Ausgestaltung des
Ordners gemäß dem Patentanspruch 1 gelöst.
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Dadurch, daß bei dieser Ausgestaltung die Bücherschrauben nur von
Kopfschrauben gebildet sind und auf eine Innenhülse mit Innen- oder Muttergewinden
im Zwischenraum zwischen den einander gegenüberliegenden Eindbandteilen verzichtet.wird,
sind nicht nur die Herstellungs-, sondern auch die Material- und Lagerhaltungskosten
für die Bücherschrauben wesentlich herabgesetzt. Die bei der Erfindung Verwendung
findenden Kopfschrauben, die handelsüblicher Art sein und aus Metall, Holz oder
Kunststoff bestehen können, werden einfach in die von den Lochungen des Ein-
lagegutes
gebildeten Lochungskanäle eingeschraubt, die unmittelbar die Funktion der Muttergewinde
der Innenhülsen der bekannten Bücherschrauben übernehmen, indem der Gewindeaußendurchmesser
der Kopfschrauben größer als der Lochungsdurchmesser des Einlagegutes ist, so daß
sich die Kopf schrauben ihr Muttergewinde beim Einschrauben selbst im Blattstapel
des Einlagegutes erzeugen. Da außerdem die Schaftlänge der Kopfschrauben im Bereich
zwischen dem 0,5- bis 1-fachen des Zwischenraums zwischen den Einbandteilen bzw.
des Blattstapels des Einlagegutes liegt, ist in diesem Bereich eine Verwendung einer
bestimmten Kopfschraubenlänge bei unterschiedlich dicken Blattstapeln bzw. unterschiedlich
großen Abstandsmaßen zwischen den einander gegenüberliegenden Einbandteilen des
Ordners ohne weiteres möglich. Wesentlich für den sicheren Zusammenhalt des Blattstapels
zwischen den Einbandteilen ist lediglich, daß die von entgegengesetzten Seiten in
den Blattstapel des Einlagegutes eingeschraubten Kopfschrauben jeweils zumindest
etwa in die mittlere Stapelebene hineinragen oder diese vorzugsweise, wenn auch
nur geringfügig, überragen, während der maximalen Schaftlänge der Kopfschrauben
lediglich durch den jeweils gegenüberliegenden Einbandteil Grenzen gesetzt sind.
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Durch die weitere Ausgestaltung der Erfindung gemäß dem Anspruch 2
ist eine besonders zweckmäßige und gefällige Anordnung der Kopfschrauben am Ordner
erreicht, während in den Ansprüchen 3 und 4 die für eine feste Verbindung des Einlagegutes
mit den Einbandteilen bevorzugten Gewindeausgestaltungen der Kopfschrauben angegeben
sind.
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Während der Kopf der Kopfschrauben sämtliche handelsüblichen bzw.
geeigneten Ausführungsformen aufweisen und z.B. ein Sechskant- oder Rändelkopf sein
kann, der außenseitig auf den Einbandteilen aufliegt und somit
leicht
ergriffen und betätigt werden kann, können bei bestimmten Anwendungsfällen Ausgestaltungen
gemäß den Ansprüchen 5 bis 7 bevorzugt sein, sei es, um besonders einfache, preisgünstige
Schrauben mit Senkkopf und Längs-,-schlitz für einen Schraubendreher zu verwenden
oder um ein Freiliegen der Schraubenköpfe auf der Außenseite der Einbandteile zu
vermeiden.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den weiteren
Unteransprüchen und der nachstehenden Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung,
in der ein Ausführungsbeispiel des Gegenstands der Erfindung veranschaulicht ist.
In der Zeichnung zeigen: Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Ordners für
gelochtes Schrift- od.dgl. blattförmiges Einlagegut nach der Erfindung und Fig.
2 einen Schnitt nach der Linie II-II der Fig. 1 in gegenüber dieser vergrößertem
Maßstab.
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Der in der Zeichnung dargestellte Ordner dient zur Aufnahme von gelochtem
Schriftgut, z.B. von EDV-Papierbögen mit der üblichen Randperforation, oder von
anderem blattförmigem Einlagegut mit einer randseitigen Lochung, z.B.
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von Tapeten-Musterblättern oder Stoffmusterkarten. Der Ordner umfaßt
bei dem dargestellten Beispiel eine einstückige Einbanddecke 1 mit einem vorderen
Deckelteil 2, einem hinteren Deckelteil 3 und einem Rückenteil 4. Der Rückenteil
4 weist zwei rechtwinklig abgewinkelte, einander gegenüberliegende Einbandteile
5 und 6 auf, die durch je einen Klappfalz 7 und 8 vom vorderen Deckelteil 2 bzw.
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hinteren Deckelteil 3 abgetrennt sid.
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Die einander gegenüberliegenden Einbandteile 5 und 6 begrenzen mit
ihren Innenseiten 9 einen Zwischenraum, in dem
ein Blattstapel 10
von Einlagegut 11 aufgenommen ist.
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Das Einlagegut 11 besitzt randseitige Lochungen, die im zum Blattstapel
10 vereinigten Zustand des Einlagegutes 11 quer zur Blattebene verlaufende Lochungskanäle
12 von Lochungsdurchmesser bilden.
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Mittels einer Anzahl von Kopfschrauben 13 ist der Blattstapel 10 mit
den einander gegenüberliegenden Einbandteilen 5 und 6 fest verbunden. Die Kop-fschrauben
13 besitzen hierzu einen Gewindeaußendurchmesser, der größer als der Durchmesser
der Lochungskanäle 12 ist. Vorzugsweise sind die Kopfschrauben 13 Befestigungsschrauben
mit einem Spitzgewinde, wobei der Gewindekerndurchmesser etwa gleich dem Durchmesser
der Lochungskanäle 12 des Einlagegutes 11 ist. Die Länge des Schaftes 14 der Kopfschrauben
13 beträgt das 0,5- bis 1-fache des Abstandsmaßes zwischen den Innenseiten 9 der
Einbandteile 5 und 6.
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Wie insbesondere aus Fig. 2 ersichtlich ist, sind die Kopfschrauben
13 mit ihren Schäften 14 von den einander gegenüberliegenden Einbandteilen 5 und
6 her wechselweise jeweils in einen anderen der Lochungskanäle 12 eingeschraubt,
wobei sie mit den freien Enden ihrer Gewindeteile 15 die bei 16 in Fig. 2 strichpunktiert
angedeutete mittlere Querebene des Blattstapels 12 durchdringen, andererseits aber
im voll eingeschraubten Zustand mit Abstand von der Innenseite 9 des jeweils gegenüberliegenden
Einbandteils 5 bzw. 6 angeordnet sind. Dabei ist jeweils eine paarweise Anordnung
der Kopfschrauben 13 in den beiden Endbereichen der Einbandteile 5 und 6 vorgesehen.
Die Kopfschrauben 13 erstrecken sich in diesem Fall in den beiden Endbereichen jeweils
in zwei benachbarte Lochungskanäle 12 von entgegengesetzten Richtungen her.
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Bei dem dargestellten Beispiel ist der Kopf 17 der Kopfschrauben 13
als Senkkopf-mit einem Längsschlitz für einen Schraubendreher ausgeführt, wobei
Unterlegsch-eiben 18 mit einer der Schraubenkopfform entsprechenden Aufnahmeöffnung
19 vorgesehen sind, in denen der Kopf 17 der jeweiligen Kopfschraube- 13 im mit
dem Ordner verschraubten Zustand versenkt ist. Die Einbandteile 5 und 6 sind dabei
an den Stellen, an denen eine Kopfschraube 13 eingesetzt werden soll, mit mit den
Lochungskanälen 12 des Einlagegutes 11 fluchtenden Durchgangsöffnungen 19 entsprechend
dem Durchmesser des gewindefreien Bereichs des Schraubenschaftes 14 versehen.
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Es ist jedoch auch möglich, die Einbandteile 5 und 6 an den für eine
Verschraubung vorgesehenen Stellen unmittelbar mit Löchern zu versehen, die der
Form der Schraubenköpfe 17 zu deren Aufnahme angepaßt sind. Die erforderliche Lochtiefe
ist dabei ohne weiteres dann erreichbar, wenn die Einbandteile 5 und 6 eine die
Schraubenkopfhöhe übersteigende Dicke aufweisen, wie es insbesondere der Fall sein
kann, wenn die Einbandteile 5 und 6 von Kunststoff-oder Holzleisten gebildet sind.
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Für den Zusammenhalt des Einlagegutes 11 in Form des Blattstapels
10 mittels der Kopfschrauben 13 sind im übrigen die Einbandteile 5 und 6, zwischen
denen sich die Kopfschrauben 13 erstrecken, ausreichend. Die beiden Deckelteile
2 und 3 sowie der Rückenteil 4 besitzen lediglich eine Schutzfunktion für das Einlagegut
11 und erleichtern die Handhabung des Ordners. Es können daher ggf. die Deckelteile
2 und 3 und/oder der Rückenteil 4 fortgelassen werden.
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In Fig. 2 sind in der linken Hälfte zwei vollständig von entgegengesetzten
Seiten in einen der beiden Endbereiche der Einbandteile 5 und 6 in den Blattstapel
10 einge-
schraubte Kopfschrauben 13 dargestellt, während im anderen
Endbereich der Einbandteile 5 und 6 entsprechend der rechten Hälfte der Fig. 2 neben
einem noch durchgehend offenen Lochungskanal 12 eine Kopfschraube 13 im Zustand
des Einschraubens in einen benachbarten Lochungskanal 12 dargestellt ist, wobei
die Kopfschraube 13 sich selbsttätig nach Art einer Holzschraube ihr Gewinde in
das Einlagegut 11 einschneidet und dadurch in einen festen Verankerungseingriff
mit diesem gelangt. Bei großen Ordnern mit entsprechend langen Einbandteilen 5 und
6 können zwischen deren Endbereichen weitere Kopfschrauben 13 in der gezeigten und
beschriebenen wechselseitigen Anordnung vorgesehen sein.
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L e e r s e i t e