DE3128329A1 - Wechselzeichen-signalgabevorrichtung fuer explosionsgefaehrdete bereiche, insbesondere grubenbaue - Google Patents
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Description
- Wechselzeichen-Signalgabevorrichtung für explosionsgefährdete
- Bereiche, insbesondere Grubenbaue Die Erfindung bezieht sich auf eine Wechselzeichen-Signalgabevorrichtung für explosionsgefährdete Bereiche, insbesondere Grubenbau, mit einer schlagwettergeschützten Lichtquelle und einer von dieser beleuchtbaren Anzeigetafel, die eine Außen fläche eines Schutzkastens bildet.
- Signalgabevorrichtungen dieser Art sind derzeit in Grubenbauen als sogenannte Leuchttableaux bekannt und im Einsatz. Bei ihnen ist eine Lichtwand-durch eine Maske abgedeckt, in der die auf dem Leuchttableau sichtbar zu machenden Zeichen ausgeschnitten sind. Durch Auswechseln der Maske lassen sich die vor der Lichtwand abgegrenzten Bildzeichen ändert Die Handhabung von Leuchttableaux insbesondere als Wechselzeichen-Signalgabevorrichtung ist in Grubenbauen problematisch, da die Lichtquelle bzw. Lichtquellen die transparente Scheibe der Lichtwand direkt beleuchten müssen. Auch die Anbringung und Bevorratung von geeigneten Masken zur Änderung der Bildzeichen ist raum- und zeitaufwendig.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine für die Wiedergabe selbst komplizierter Bildzeichen geeignete Wechselzeichen-Signalgabevorrichtung zur Verfügung zu stellen, die einerseits eine rasche Bildänderung ohne zusätzliche Hilfselemente ermöglicht und andererseits in den erforderlichen Schutzarten universell in Grubenbauen einsetzbar ist.
- Ausgehend von der Wechselzeichen-Signalgabevorrichtung der eingangs genannten Art, schlägt die Erfindung zur Lösung dieser Aufgabe vor, daß die Lichtquelle in einem lichtundurchlässigen Gehäuse lösbar angeordnet ist, daß wenigstens eine die Enden eines Lichtleiterbündels paketartig zusammenhaltende Fassung in eine passende Gehäuseöffnung derart eingesetzt ist, daß die Lichteintrittsflächen der Lichtleiter im Beleuchtungsstrahlengang der Lichtquelle liegen, und daß die Lichtleiter außerhalb des Gehäuses in mehreren unabhängigen flexiblen Armen verlaufen, die mit den freien Enden von der Rückseite in eine mit einem Lochraster versehene Rasterplatte derart einsteckbar sind, daß ihre Lichtaustrittsflächen durch die Löcher der Rasterplatte von deren Frontseite aus sichtbar sind. Bei der Erfindung wird daher die Anzeigetafel über die Lichtleiter indirekt beleuchtet, wodurch einerseits der Schlagwetterschutz der Lichtquelle wesentlich vereinfacht und andererseits eine beliebige Änderung der Bildzeichenwiedergabe durch Umstecken der freien Lichtleiterenden in der Rasterplatte erreicht werden kann Die Erfindung macht daher die Verwendung und Lagerung zusätzlicher Masken o. dgl. für die Wechselzeichengabevorrichtung überflüssig.
- In Weiterbildung der Erfindung können in einem Gehäuse zwei oder mehr Lichtquellen lösbar angeordnet sein, wobei im Strahlengang jeder Lichtquelle die Lichteintrittsflächen von wenigstens einem Lichtleiterbündel angeordnet sind. Die beiden Lichtquellen können über eine Umschalteinrichtung gemeinsam oder getrennt eingeschaltet werden, so daß auch durch einfache elektrische Umschaltung beispielsweise von einer Zentrale aus eine Bildzeichenänderung vorgenommen werden kann.
- Zur möglichst optimalen Ausnutzung der von der Lichtquelle erzeugten Lichtmenge können auch mehrere Lichtleiterbündel mit zugehörigen Fassungen auf eine Lichtquelle gerichtet werden.
- Die Fassungen können nebeneinander in einer Gehäusewand oder - bei kastenförmiger Bauweise des Lichtquellengehäuses - in drei in rechtem Winkel zueinander verlaufenden Gehäusewänden einbaut sein. Die Befestigung der Fassungen in der Gehäusewand kann entweder durch Verschraubung oder durch eine geeignete federnde Rastvorrichtung erfolgen, die sich nach dem Einschieben des Steckteils der Fassung in die zugehörige Gehäuseöffnung nach außen aufspreizt und die Gehäusewand innen hintergreift.
- Mit Hilfe eines oder mehrerer an der der zugehörigen Lichtleiterfassung gegenüberliegenden Seite angeordneten Reflektors kann zusätzlich Licht auf die Lichteintrittsflächen der Lichtleiter konzentriert werden.
- Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung besteht darin, daß jede Lichtquelle eine Leuchtstofflampe mit einer Leistungsaufnahme von etwa 5 bis 15 Watt ist und von einem eigensicheren Netzgerät gespeist ist. Der zugehörige Zünd- und Brennspannungsgenerator ist dabei vorzugsweise in einem Vergußblock aus Gießharz eingebettet.
- Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichen nung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
- In der Zeichnung zeigen: Fig. 1 eine schematische Darstellung der wesentlichen Teile einer AusfUhrungsform der erfindungsgemäßen Wechselzeichen-Signalgabevorrichtung, die von einem eigensicheren Netzgerät (Schutzart i) versorgt wird; und Fig. 2 eine schematische Ansicht auf das Lichtquellengehäuse der Vorrichtung gemäß Fig. 1 mit Darstellung des in Gießharz vergossenen Generatorteils zur Erzeugung der Zünd- und Brennspannungen der als Lichtquelle verwendeten Leuchtstoffröhren.
- Mit Hilfe der in Figur 1 schematisch mit den wesentlichen Elementen gezeigten Signalgabevorrichtung können auf einer Anzeigetafel 1 Zeichen 2 in Form von Zahlen, Buchstaben und/oder Bildzeichen sichtbar gemacht werden. Die Anzeigetafel 1 ist eine Rasterplatte mit einem Raster aus von hinten nach vorne durchgehenden Löchern oder Bohrungen 3, in die die freien Enden mehrerer Lichtleiter entsprechend dem vorgesehenen Anzeigemuster (Zeichen 2) von der Rückseite aus eingesetzt sind. Die entgegengesetzten Enden der Lichtleiter 4 sind in einer Fassung 5 zu einem paketartigen Bündel zusammengehalten. In Figur 1 sind zwei Fassungen 5a und 5b für zwei Lichtleiterbündel vorgesehen.
- Die Fassungen 5 sind Steckfassungen, die in passende Öffnungen eines lichtundurchlässigen geschlossenen Gehäuses 6 eingesteckt und auf der Gehäuseinnenseite durch geeignete Mittel, beispielsweise Schrauben oder federnde Rastnasen 15, gegen ungewolltes Herausziehen gesichert sind.
- Im Innenraum des Lichtquellengehäuses 6 ist wenigstens eine Lichtquelle 7 lösbar angeordnet. In den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen sind zwei Lichtquellen 7a und 7b vorgesehen, die aus einem eigensicheren Netzgerät 8 (Figur 1) mit Spannung versorgt und über ein beispielsweise von einer Zentrale gesteuertes Schaltgerät 9 einzeln eingeschaltet werden können. Das Schaltgerät 9 kann auch so ausgebildet sein, daß die beiden Lichtquellen 7a und 7b gleichzeitig betrieben werden, um beispielsweise ein kompliziertes Bildmuster über die Lichtleiterbündel auf der Anzeigetafel 1 zur Anzeige zu bringen.
- Als Lichtquellen dienen in dem gezeigten Ausführungsbeispiel jeweils Leuchtstofflampen, die insbesondere in Verbindung mit einer eigensicheren Stromversorgung eine Leistungsaufnahme zwischen etwa 5 und 15 Watt haben sollten. Die Fassungen 5a und 5b sind mit den als Lichtquelle dienenden zugehörigen Leuchtstofflampen 7a bzw. 7b so ausgerichtet, daß ein möglichst großer Teil des von den Lampen emittierten Lichts auf die in Fig. 1 insgesamt mit 10a und lOb bezeichneten Lichteintrittsflächen der in den Fassungen gefaßten Lichtleiter fällt. Die Querschnittsform der Fassungen 5, d. h.
- die Bündelung der in den Fassungen gehaltenen Lichtleiterenden ist dementsprechend der Querschnittsform der sie beleuchtenden Lampen 7a und 7b angepaßt, um eine möglichst große Lichtausbeute für die Bildung der Lichtpunkte auf der Rastertafel 1 zu erzielen. Das von den Lampen 7a und 7b zu der den Eintrittsflächen 10 entgegengesetzten Seite hin abgestrahlte Licht kann mit Hilfe von gekrümmten Reflektoren 11 auf die Lichteintrittsflächen 10a bzw.10b teilweise reflektiert werden. Die Reflektoren lla und 11b tragen daher ebenfalls zur Erhöhung der für die Anzeige verfügbaren Lichtausbeute bei.
- In dem in Figur 2 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die beiden Leuchtstofflampen 7a und 7b an geeigneten Lampenfassungen 12 gehaltert. Die Lampenfassungen 12 sind ihrerseits an einem eine Gehäusewand bildenden ausklappbaren Deckel 16 befestigt. Der Reflektor 11 ist bei diesem Ausführungsbeispiel zweiteilig ausgebildet, wobei ein Teil 11 an dem Gehäuse 6 und der Teil 11" am ausklappbaren Deckel 16 befestigt sind Die Lichtleiterbündel 4 können entsprechend den Darstellungen in den Figuren 1 und 2 mit ihren Fassungen 5a und 5b durch eine Gehäusewand durchgeführt sein. In alternativer Ausführung können mehrere Fassung aber auch in orthogonalen Ebenen in den anderen Gehäusewänden angeordnet sein, wobei entsprechend der Darstellung in Figur 2 die Lichtquellen 7a und 7b an dem die vierte Gehäuseseite bildenden Deckelteil 16 gehaltert sind. Wenn einer Lichtquelle bzw. Leuchtstofflampe 7 mehrere, deren Licht von verschiedenen Seiten abgreifende Lichtleiterbündel 4 zugeordnet sind, so wird ein Reflektor 11 in der Regel entbehrlich, da das von der Lampe 7 emittierte Licht an weitgehend allen Seiten von den Eintrittsflächen 10 der verschiedenen Lichtleiterbündel abgegriffen wird.
- Die in Figur 2 angedeuteten Montagebolzen 17 stützen das Lichtquellengehäuse 6 auf einer Bodenplatte des in der Zeichnung nicht dargestellten Gerätekastens ab; in demselben Gerätekasten ist die die Anzeigetafel bildende Rasterplatte 1 gehaltert und bildet eine Außenwand.
- Das Gehäuse 6 und der zugehörige Deckel 16 können beispielsweise aus 2 bis 4 mm starkem Stahlblech bestehen.
- Bei eigensicherer Ausführung und Versorgung der Lichtquellen 7 genügt prinzipiell auch ein weniger stabiles, beispielsweise aus Kunststoff bestehendes Gehäuse.
- Die Zünd- und Brennspannungsgeneratoren für die Leuchtstofflampen 7a und 7b sind in dem in Figur 2 dargestellten Ausführungsbeispiel in einem Kunststoffblock 20 eingegossen. Die Schalteinrichtung 9 kann Bestandteil des Blocks 20 sein, wobei ein gesonderter Steuerleitungsanschluß zur Betätigung der Schalteinrichtung 9 aus dem Block herausgeführt sein muß. Verbindungsleitungen 18 verbinden das eigensichere Netzgerät 8 mit dem Zünd-und Brennspannungsgenerator im Block 20.
- Anstelle der eigensicheren Versorgung der beschriebenen Signalgabevorrichtung kann diese auch aus dem allgemeinen Netz versorgt werden, wobei sowohl die. Zuführleitungen als auch das Lichtquellengehäuse 6 ohne weiteres der erforderlichen Schutzart angepaßt werden können.
- Die beschriebene Wechselzeichen-Signalgabevorrichtung kann durch einfaches Umstecken der freien Enden der Lichtleiterbündel 4 auf der Rückseite der Rasterplatte 1 leicht auf unterschiedliche Bildzeichen und/oder Zahlen und/oder Buchstaben programmiert werden. Durch separates Beleuchten verschiedener Lichtleiterbündel 4 mittels unterschiedlicher Lichtquellen 7a, 7b können unterschiedliche Bildzeichen durch einfache elektrische Umschaltung über die Schalteinrichtung 9 zur Anzeige gebracht werden. Es kann aber auch eine Sicherheitsschaltung derart vorgesehen sein, daß bei Ausfall einer Lichtquelle 7a bzw. 7b automatisch die andere Lichtquelle 7b bzw. 7a-eingeschaltet wird, deren Lichtleiterbündel parallel zu dem der ausgefallenen Lichtquelle zugeordneten Lichtleiterbündel in der Rasterplatte 1 gesteckt ist, so daß die vorgesehene Anzeige zuverlässig beibehalten wird.
- Eine ähnliche Funktion läßt sich auch dadurch realisieren, daß die optischen Achsen der beiden in den Fassungen 5a und 5b zusammengehaltenen Lichtleiterbündel unter einem rechten Winkel zueinander verlaufen und unter einem Einfallwinkel von 45° auf einen halbdurchlässigen Spiegel gerichtet sind. Dieser Spiegel wird ebenfalls unter 450 von zwei Lichtquellen beleuchtet. Bei Ausfall einer Lichtquelle kann die andere über den halbdurchlässigen Spiegel beide Lichteintrittsflächen beleuchten, so daß die Einzelenden der Lichtleiter das komplette und vorgesehene Zeichen darstellen.
- Anstelle der bevorzugt verwendeten Leuchtstofflampen können auch Glühlampen und Halogenlampen verwendet werden, soweit diese in Verbindung mit einem eigensicheren System betreibbar und/oder in einem schlagwettergeschützten Gehäuse angeordnet sind.
- L e e r s e i t e
Claims (1)
- A n s p r ü c h e 1. Wechselzeichen-Signalgabevorrichtung für explosionsgefänrdete Bereiche, insbesondere Grubenbaue, mit einer Schlagwettergeschützten Lichtquelle und einer von dieser beleuchtbaren Anzeigetafel, die eine Außenfläche eines Schutzkastens bildet, d a d u r c h g e k e n n -z e i i c-h n e t , daß die Lichtquelle (7a, 7b) in einem lichtundurchlässigen, geschlossenen Gehäuse (6) lösbar angeordnet ist, daß wenigstens eine die Enden eines Lichtleiterbündels (4) paketartig zusammenhaltende Fassung (5a, 5b) in einer passendenGehäuseöffnung derart eingesetzt ist, daß die Lichteintrittsflächen (lOa, 10b) der Lichtleiter (4) im Beleuchtungsstrahlengang der Lichtquelle (7a, 7b) liegen, und daß die Lichtleiter außerhalb des Gehäuses (6) in mehreren unabhängigen Armen verlaufen, die mit den freien Enden von der Rückseite in einemit einem Lochraster (3) versehene Rasterplatte (1) derart einsteckbar sind, daß ihre Lichtaustrittsflächen durch die Löcher (3) der Rasterplatte (1) von deren Frontseite sichtbar sind 2. Signalgabevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Lichtquellen (7a, 7b) in einem Gehäuse (6) lösbar angeordnet sind und daß im Strahlengang jeder Lichtquelle die Lichteintrittsflächen (10a, 10b) wenigstens eines Lichtleiterbündels (4) angeordnet sind.3. Signalgabevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens zwei Lichtquellen (7a, 7b) über eine Umschalteinrichtung (9) gemeinsam oder getrennt einschaltbar sind.4. Signalgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß jede Lichtquelle (7) an der der zugehrigen Lichtleiterfassung (5) gegenüberliegenden Seite mit einem Licht auf die Lichteintrittsb flächen (10a, lOb) der Lichtleiter konzentrierenden gekrümmten Reflektor (11) hinterlegt ist 5. Signalgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,- daß jede Lichtquelle (7) als Leuchtstofflampe (7a, 7b) mit einer Leistungsaufnahme von etwa 5 bis 15 Watt ausgebildet iat, 6. Signalgabevorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der der Leuchtstofflampe zugeordnete Zünd- und Brennspannungsgenerator in einem Vergußblock (20) aus Gießharz eingebettet ist.7. Signalgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquellen (7a, 7b) aus einem eigensicheren Netzteil (8) gespeist sind.8. Signalgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Lichtquelle (7a, 7b) an Fassungen (12) gehaltert ist, die an einem ausklappbaren Gehäusedeckel (16) befestigt sind.9. Signalgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Lichtquellengehäuse (6) über Montagebolzen (17) an einer Trägerplatte des Gerätekastens verstellbar angebracht ist.10. Signalgabevorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß jede Lichtleiterfassung (5a, 5b) eine im Querschnitt rechteckige Durchgangsöffnung zur Aufnahme der Eintrittsenden eines Lichtleiterbündels (4) aufweist und die Fassung mit einer längeren Querschnittsabmessung parallel zur Längsrichtung der Leuchtstoffröhre (7a, 7b) und mit ihrer kürzeren Querschnittsabmessung parallel zur Dickenabmessung des Leuchtstoffrohrs im Gehäuse (6) angeordnet ist.
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| DE3128329A1 true DE3128329A1 (de) | 1983-01-27 |
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Country Status (1)
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|---|---|---|---|
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