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DE3108286A1 - Verpackung fuer stueckgueter - Google Patents

Verpackung fuer stueckgueter

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DE3108286A1
DE3108286A1 DE19813108286 DE3108286A DE3108286A1 DE 3108286 A1 DE3108286 A1 DE 3108286A1 DE 19813108286 DE19813108286 DE 19813108286 DE 3108286 A DE3108286 A DE 3108286A DE 3108286 A1 DE3108286 A1 DE 3108286A1
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DE
Germany
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wall parts
cover part
recesses
inner container
parts
Prior art date
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DE19813108286
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DE3108286C2 (de
Inventor
Heinz-Dieter 3222 Freden Hille (Leine)
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Eduard Dyckerhoff GmbH
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Eduard Dyckerhoff GmbH
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Publication date
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D11/00Containers having bodies formed by interconnecting or uniting two or more rigid, or substantially rigid, components made wholly or mainly of plastics material
    • B65D11/18Containers having bodies formed by interconnecting or uniting two or more rigid, or substantially rigid, components made wholly or mainly of plastics material collapsible, i.e. with walls hinged together or detachably connected
    • B65D11/1866Containers having bodies formed by interconnecting or uniting two or more rigid, or substantially rigid, components made wholly or mainly of plastics material collapsible, i.e. with walls hinged together or detachably connected with detachable components
    • B65D11/1873Containers having bodies formed by interconnecting or uniting two or more rigid, or substantially rigid, components made wholly or mainly of plastics material collapsible, i.e. with walls hinged together or detachably connected with detachable components all walls are detached from each other to collapse the container
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D5/44Integral, inserted or attached portions forming internal or external fittings
    • B65D5/50Internal supporting or protecting elements for contents
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    • B65D81/00Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents
    • B65D81/02Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents specially adapted to protect contents from mechanical damage
    • B65D81/022Containers made of shock-absorbing material

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Buffer Packaging (AREA)

Description

  • Verpackung für Stückgüter
  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung für Stückgüter mit einem Außenkarton, insbesondere einem selbstaufstellbaren Faltkarton.
  • Für den Versand von Stückgütern finden in zunehmendem Umfang genormte Außenkartons Verwendung. Insbesondere stellt die Bundespost den Postkunden in verschiedenen Größen genormte selbstaufstellbare Faltkartons zur Verfügung. Diese Faltkartons werden in zusammengefaltetem und damit sehr flachem Zustand gelagert, transportiert und an den Kunden geliefert und von diesem bei Gebrauch selbst aufgefaltet und aufgestellt. Diese Verpackungen haben sich außerordentlich bewährt. Es hat sich jedoch in der Praxis gezeigt, daß in vielen Fällen die Steifigkeit und die Stoßfestigkeit des Außenkartons nicht ausreicht, um die verpackten Güter sicher zu schützen. Es wird daher in vielen Fällen erforderlich, den nicht von den verpackten Stückgütern ausgefüllten Innenraum des Außenkartons mit stoßdämpfendem Material auszufüllen, was jedoch einen erheblichen Verpackungsaufwand mit sich bringt und vor allem wegen der Verschieblichkeit des Füllmaterials keine ausreichende Sicherheit gegen Stoßbeanspruchungen bietet und die Steifigkeit der gesamten Verpackung nicht erhöht, so daß auch bei Verwendung derartigen Füllmaterials empfindliche Stückgüter nicht ausreichend gegen Beschädigung gesichert werden können.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ver- packung der eingangs angegebenen Art zu schaffen, die eine hohe Steifigkeit und zugleich eine hohe Stoßdämpfung durch die Verpackung selbst gewährleistet, damit verbunden ferner weiterhin eine im nicht aufgestellten Zustand flache Form der Verpackung für die Lagerung, den Transport und den Verkauf an den Kunden gewähieistet.
  • Dies wird nach der Erfindung bei einer Verpackung der eingangs angegebenen Art erreicht durch einen mit seinen Außenabmessungen den Innenabmessungen des Außenkartons entsprechenden kastenförmigen Innenbehälter aus Hartschaumstoff mit einem Boden- und einem Deckelteil, zwei Seitenwandteilen und zwei Stirnwandteilen, wobei die einander gegenüberliegenden Teile jeweils gleich bemessen und an den Seitenkanten gleich gestaltet sind, und ferner dadurch, daß bei diesem Innenbehälter die Verbindung zwischen Boden- bzw. Deckelteil und den Seiten- und Stirnwandteilen jeweils aus einer mit auf der Länge verteilt angeordneten Steckausnehmungen versehenen Stecknut im Boden- bzw. Deckelteil und einer an den zugekehrten Kanten von Seiten- und Stirnwandteil angeformten Steckfeder mit zu den Steckausnehmungen komplementären Steckvorsprüngen und die Verbindung zwischen den Kanten der Seiten- und der Stirnwandteile mehrfach schwalbenschwanzförmig mit in Längsrichtung der Seitenwandteile verlaufendEinschubrichtung ausgebildet ist.
  • Hierdurch werden mehrere wesentliche Vorteile erzielt: Der Innenbehälter aus Hartschaumstoff ergänzt den Außenkarton durch eine allseitige sichere Stoßdämpfung.
  • Der Hartschaumstoff weist eine hohe Absorptionsfähigkeit gegenüber Stoß auf. Im nicht zusammengesetzten Zustand besteht der Innenbehälter aus sechs flachen Einzelteilen, die zusammen mit dem noch nicht aufgestellten Außenkarton zu einem flachen Packset zusammengefaßt und so in flacher Form gelagert, transportiert und verkauft werden können.
  • Da die jeweils einander gegenüberliegenden Teile des Innenbehälters jeweils gleich bemessen und an den Kanten gleich gestaltet sind, werden für jede Größe der Verpackung nur jeweils drei verschiedene Teile benötigt.
  • Die Nut- und Federverbindung zwischen Boden- und Deckelteil sowie den Wandteilen des Innenbehälters läßt sich außerordentlich einfach zusammenfügen, ebenso die Schwalbenschwanzverbindungen zwischen den Wandteilen. Mit wenigen Handgriffen läßt sich aus den geschilderten Teilen der Innenbehälter zusammensetzen, wobei zunächst die Wandteile ineinandergeschoben, dieser Rahmen dann auf den Bodenteil aufgesteckt und dieser Innenbehälter in den aufgestellten Außenkarton eingesetzt wird. Nach dem Füllen des Innenbehälters wird der Deckelteil aufgesteckt und der Außenkarton geschlossen. Der Innenbehälter weist, wie die Praxis erwiesen hat, eine ganz außerordentlich große Steifigkeit auf und führt zu einer hohen Stabilität der Gesamtverpackung, insbesondere zu einer hohen Diagonalstabilität, die gerade bei Stückgütern und bei stoß empfindlichen Stückgütern mit größerem Gewicht von ganz erheblicher Bedeutung ist.
  • Die Schwalbenschwanzverbindung zwischen den Wandteilen mit der gekennzeichneten Einschubrichtung fördert diese Stabilität. Denn die Hauptbelastung von innen wirkt sich auf die Seitenwandteile aus, die jedoch aufgrund der Einschubrichtung der Schwalbenschwanzverbindungen von den dabei auf zugbelasteten Stirnwandteilen sicher aufgenommen wird, die in der Regel wesentlich kürzer bemessen sind und daher der geschilderten Druckbelastung von innen kaum nachgeben. Für das leichte Zusammensetzen des Innenbehälters auch durch ungeübte Personen bei zugleich größtmöglicher Stabilität sind die bei den Nut- und Federverbindungen zwischen dem Boden- und Deckelteil sowie den Wandteilen vorgesehenen Steckausnehmungen und komplementären Steckvorsprünge von besonderem Vorteil. Es hat sich gezeigt, daß bei einer Kombination dieser Nut- und Federverbindungen einerseits und den Steckausnehmungen und Steckvorsprüngen anderersets die Nut- und Federverbindung verhältnismäßig weit toleriert werden kann, diese Teile also leicht zusammengefügt oder gelöst werden können, daß zugleich jedoch die Sicherheit der Verbindung und deren Stabilität voll gewährleistet wird.
  • Durch die Erfindung wird somit eine Gesamtverpackung geschaffen, die in sehr flacher Form gelagert, transportiert und verkauft werden kann, die leicht zusammengesetzt werden kann und die eine hohe Stoßdämpfung sowie eine hohe Stabilität und insbesondere Diagonalstabilität ohne zusätzliche Hilfsmittel im Innenraum der Verpackung gewährleistet.
  • Sowohl von der Absorptionsfähigkeit wie auch von dem geringen Gewicht wie auch von der Steifigkeit her hat es sich als zweckmäßig erwiesen, den Innenbehälter, also seine einzelnen Teile, aus EPS-Hartschaumstoff bestehen zu lassen. Für die leichte Handhabung der größeren Boden-und Deckelteile ist es zweckmäßig, wenn diese auf ihre Außenwand eingeformte Greifausnehmungen mit Griffsteg aufweisen. Werden beide Teile so ausgestaltet, so können wiederum Boden- und Deckelteile identisch ausgebildet werden und vom Benutzer in beiden Funktionen verwendet werden.
  • In vielen Anwendungsfällen werden stoß empfindliche Stückgüter, z.B. Flaschen, in derartigen Verpackungen trawF portiert. Um diese Güter gegen Stoßbeanspruchung zu schützen, ist es üblich, gesonderte zusätzliche Verpackungselemente oder Füllmaterialien in den Behälter einzubringen, um so die stoßempfindlichen Stückgüter voneinander zu trennen und gegeneinander zu schützen. Mit einer sehr einfachen weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es möglich, auch einen Schutz solcher Stückgüter innerhalb des Innenbehälters mit sehr einfachen Mitteln vorzunehmen und dabei die geschilderten Vorteile der Plattenform und der Zusammenfassung zu einem Packset auszunutzen. Dies wird in weiterer Ausbildung der Erfindung dadurch erreicht, daß wenigstens Boden- und Deckelteil auf ihrer dem Behälterinnern zugewandten Fläche mit netzartig verteilten Rasterausnehmungen und -stegen versehen sind und im Innenbehälter wenigstens eine Trennplatte aus dem Hartschaumstoff angeordnet ist, die jeweils auf ihren dem Boden- und dem Deckelteil zugewandten Kanten mit zu den Rasterausnehmungen und -stegen komplementären Einschnitten und Vorsprüngen versehen und in ihrer vom Boden- zum Deckelteil verlaufenden Höhe derart bemessen ist, daß sich beim Zusammensetzen des Innenbehälters die Einschnitte und Vorsprünge mit den Rasterausnehmungen und -stegen von Boden- und Deckelteil zusammenfügen. Hierdurch ist es möglich, an jeweils gewünschter Stelle im Behälterinnern eine Stöße absorbierende Schutzwand aus dem Hartschaumstoff einzufügen, um so stoßempfindliche Stückgüter, z.B.
  • Flaschen, sicher und gegen Stoß geschützt im Behälterinnern unterbringen zu können. Die verteilten Rasterausnehmungen und -stege ermöglichen eine sehr variable Einfügung der gewünschten Trennplatte Je nach der Art und den Abmessungen der Stückgüter, wobei die ja aus Hartschaumstoff bestehende Trennplatte in geeigneter Weise, auch durch entsprechende eingeformte Sollbruchstellen, in ihrer Länge individuell bemessen werden kann. Die Trennplatte wird mit ihren Kanten sicher im jeweiligen Raster des Boden- und Deckelteils gehalten, und zwar auf ihrer ganzen Länge, so daß einerseits die Trennplatte sehr sicher im Behälterinnern gehalten ist und andererseits ein Verschieben oder Verbiegen der Trennplatte praktisch ausgeschlossen wird.
  • Zugleich erhöht die eingesetzte und sicher im Behälter- innern festgelegte Trennplatte die Gesamtsteifigkeit des Innenbehälters. Die Rasterausnehmungen und -stege im Boden- und Deckelteil führen außerdem zugleich zu einer Versteifung dieser Behälterelemente. Die Trennplatte läßt sich beim geschilderten Zusammensetzen des Innenbehälters in der gleichen einfachen Weise handhaben und einfügen und schließlich beim Lagern und beim Transport als Packset leicht mit den übrigen plattenförmigen Bestandteilen des Innenbehälters zusammenpacken, ohne die Abmessungen dieses Packsets nennenswert zu vergrößern.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann ferner die Trennplatte auf ihren beiden Flächen mit netzartig verteilten, zu den Rasterausnehmungen und -stegen von Boden- und Deckelteil komplementären Rastervorsprüngen und -nuten versehen sein. Hierdurch wird die Verwendungsmöglichkeit für diese Trennplatte ganz außerordentlich gesteigert. Es ist auf diese Weise möglich, die Trennplatte oder einen oder mehrere Teile dieser Trennplatte nach deren Auseinanderbrechen zur Bildung von Erhöhungen auf den Flächen des Boden- und/oder Deckelteils zu benutzen, wo sie als Auflagen, Trennvorsprünge, Verschiebesicherungen od.dgl. für die verpackten Stückgüter dienen können. Die Trennplatte oder deren Teile werden mit ihren Flächen einfach auf die gerasterte Fläche des Boden-und/oder Deckelteils aufgesteckt und bilden dort die jeweils gewünschten Erhöhungen in der jeweils gewünschten Abmessung. Um die Vielseitigkeit in dieser Hinsicht noch zu erhöhen, können ferner in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die dem Behälterinnern zugewandten Flächen der Seiten- und Stirnwandteile mit dem gleichen netzartig verteilten Rasterausnehmungen und -stegen wie Boden- und Deckelteil versehen sein, auf diese Weise ist es möglich, auf der gesamten Innenfläche des Innenbehälters Trennplatten oder Teile davon mit den gerasterten Flächen zur Bildung von Vorsprüngen oder Auflagen oder Verkleinerungen des Behälterinnenraums durch einen einfachen Steckvorgang anzubringen. An alle diesen Stellen wird durch den Hartschaumstoff auch dieser Einsetzteile das Absorptionsvermögen des Behälters erhöht und zugleich eine verbesserte Sicherung der Lage der zu verpackenden Stückgüter erzielt.
  • Verbleibende Leerräume können dann mit noch größerer Wirkung mit geeigneten Füllmaterialien ausgefüllt werden.
  • Merkmale, Vorteile und weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den AnsprUchenund aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung. Es zeigen Fig. 1 in schaubildlicher Ansicht eine Verpackung für Stückgüter nach der Erfindung in aufgestelltem, jedoch noch nicht verschlossenem Zustand, Fig. 2 in schaubildlicher und in Explosionsdarstellung den gemäß der Erfindung ausgestalteten Innenbehälter im nicht zusammengesetzten Zustand, Fig. 3 in schaubildlicher und teilweise Explosionsdarstellung den Innenbehälter nach Fig. 2 nach dem Zusammenstecken der Wandteile, Fig. 4 in schaubildlicher und zur Verdeutlichung und Vereinfachung der Darstellung zum Teil durchsichtiger Wiedergabe eine Ansicht einer weiteren Ausführungsform des Innenbehälters mit eingesetzter Trennplatte und eingesetzten Trennplattenteilen in zusammengesetzter Form des Innenbehälters.
  • Fig. 1 zeigt als Ausführungsbeispiel der Erfindung eine Verpackung für Stückgüter mit einem selbstaufstellbaren Faltkarton 1 als Außenkarton, wie ihn die Bundespost ihren Kunden in verschiedenen Größen anbietet. Die Verpackung gemäß Fig. 1 weist ferner einen mit seinen Außenabmessungen den Innenabmessungen des Außenkartons 1 entsprechenden kastenförmigen Innenbehälter 2 aus Hartschaumstoff, insbesondere aus EPS-Hartschaumstoff, auf.
  • Dieser Innenbehälter 2 ist in Fig. 2 und 3 im einzelnen dargestellt.
  • Der Innenbehälter besteht aus einem Bodenteil 3, einem diesem gegenüberliegenden, gleich bemessen und, wie noch beschrieben wird, mit der gleichen Kantengestaltung versehenen Deckelteil 4, zwei einander gegenüberliegende Seitenwandteile 5 und 6, die ebenfalls gleich bemessen und an den Kanten gleich gestaltet sind, sowie zwei einander gegenüberliegende Stirnwandteile 7 und 8 auf, die ebenfalls gleich bemessen und an den Kanten gleich gestaltet sind.
  • Bodenteil 3 und Deckelteil 4 sind jeweils auf einer Fläche mit umlaufenden Stecknuten 9 versehen, in denen ferner auf der Länge verteilt Steckausnehmungen 10 als Vertiefungen der Stecknuten 9 eingeformt sind. Die Wandteile 5 bis 8 weisen jeweils auf ihren dem Boden- bzw.
  • Deckelteil 3 bzw. 4 zugekehrten Kanten eine angeformte Steckfeder 11 auf, die im Ausführungsbeispiel der Innenwand zugekehrt ist und jeweils komplementär zur zugehörigen Stecknut 9 im Boden- bzw. Deckelteil 3 bzw. 4 geformt ist. An diese Steckfeder 11 sind jeweils auf der Länge verteilt Steckvorsprünge 12 angeformt, die komplementär zu den Steckausnehmungen 10 im Boden- bzw. Deckelteil 3 bzw. 4 angeordnet und geformt sind.
  • Die Verbindung zwischen den Kanten der Seitenwandteile 5 und 6 und den Stirnwandteilen 7 und 8 ist, wie Fig. 2 und Fig. 3 zeigen, durch auf der Länge verteilt angeordnete Ausnehmungen 13 in den Seitenwandteilen 5 und 6 und zugehörige, komplementär geformte Vorsprünge 14 an den Stirnwandteilen 7 und 8 schwalbenschwanzförmig ausgebildet. Wie ferner Fig. 2 und 3 zeigen, sind diese Schwalbenschwanzverbindungen durch entsprechende Gestaltung der Ausnehmungen und Vorsprünge 14 derart geformt, daß die Einschubrichtung der Stirnwandteile 7 und 8 in Längsrichtung der Seitenwandteile 5 und 6 verläuft.
  • Diese Einschubrichtung ist in Fig. 2 mit den Pfeilen 15 angedeutet.
  • Der so aufgebaute Innenbehälter wird in Lgender Weise zusammengefügt: Es werden nach entsprechender Annäherung der Seitenwandteile 5 und 6 die Stirnwandteile 7 und 8 in Pfeilrichtung 15 mit den Vorsprüngen 14 in die Ausnehmungen 13 eingeschoben, so daß sich der in Fig. 3 mit 16 bezeichnete rechteckige Rahmen als erste Behälterstufe ergibt. Dieser Rahmen 16 wird danach auf den Bodenteil 3 derart aufgesetzt, daß die Steckfedern 11 und die Steckvorsprünge 12 der Wandteile 5 bis 8 in die zugehörigen Stecknuten 9 und Steckausnehmungen 10 des Bodenteils 3 eindringen. Der so noch offene Innenbehälter aus den Teilen 3 sowie 5 bis 8 wird danach gemäß Fig. 1 den Außenkarton bzw. Faltkarton 1 eingeschoben. Die Verpackung wird danach gefüllt, und es wird dann der Deckelteil 4 derart aufgesetzt, daß die oberen Steckfedern 11 und Steckvorsprünge 12 der Wandteile 5 bis 8 in die zugehörigen Stecknuten 9 und Steckausnehmungen 10 des Deckelteils 4 eindringen. Der Innenbehälter ist geschlossen, und es kann danach der Faltkarton 1 in üblicher Weise geschlossen werden.
  • Wie Fig. 2 und 3 zeigen, sind auf der Außenwand des Deckelteils 4 und, was nicht gesondert dargestellt ist, des Bodenteils 3, Greifausnehmungen 17 mit Griffsteg eingeformt.
  • In Fig. 4 ist eine weitere Ausführungsform des Innenbehälters der Verpackung nach der Erfindung dargestellt. Bei dieser Darstellung sind zur Vereinfachung der Bodenteil 23, der Deckelteil 24 sowie die Seitenwandteile 25 und die Stirnwandteile 28 nach außen hin als einfache Plattenteile dargestellt, sie sind jedoch entsprechend den Darstellungen in Fig. 2 und 3 erfindungsgemäß gestaltet zu denken.
  • Bei dem in Fig. 4 dargestellten Innenbehälter sind sämtliche zum Behälterinnern gekehrte Flächen des Bodenteils 23, des Deckelteils 24, der Seitenwandteile 25 und der Stirnwandteile 28 mit netzartig verteilten Rasterausnehmungen 30 und -stegen 31 versehen, wobei im Deckelteil 24 zur Verdeutlichung eine teilweise Schnittansicht wiedergegeben ist. Im dargestellten Innenbehälter ist ferner eine Trennplatte 32 angeordnet, die sich im Ausführungsbeispiel über die gesamte Länge und Höhe des Behälterinnenraums erstreckt. Diese Trennwand 32 besteht aus dem gleichen Hartschaumstoff wie die übrigen Teile des Innenbehälters. Ferner ist die Trennwand 32 jeweils auf ihren dem Bodenteil 23 und dem Deckelteil 24 zugewandten Kanten mit zu den Rasterausnehmungen 30 und -stegen 31 komplementären Einschnitten 33 und Vorsprüngen 34 versehen. Die Vorsprünge 34 sind somit derart bemessen, daß sie beim Zusammenfügen des Innenbehälters in die Rastausnehmungen 30 im Boden- und im Deckelteil eintreten, während die Rasterstege 31 im Boden- und im Deckelteil in die Einschnitte 34 eintreten.
  • Ferner ist die Trennplatte 32 auch auf ihren beiden Flächen mit netzartig verteilten, zu den Rasterausnehmunge 30 und Rasterstegen 31 von Boden- und Deckelteil komplementären Rastervorsprüngen 35 und Rasternuten 36 versehen.
  • Dadurch ist es möglich, eine solche Trennplatte oder Teile davon nach entsprechendem Abbrechen als Auflagen bzw. Erhöhungen auf den jeweils gerasterten Flächen der Teile des Innenbehä.lters anzubringen. In Fig. 4 sind als Beispiele zwei derartige Trennplattenelemente 37 wieder- gegeben, wie sie einerseits am Bodenteil 23 und andererseits an einem Stirnwandteil in der Zeichnung links gelegen angesetzt sind.
  • Die Trennplatte 32 läßt sich im Bereich der Rasternuten 36 oder auch an anderen, nicht dargestellten eingeformten Sollbruchstellen zerteilen, um einerseits als verkleinerte Trennwand oder andererseits als Aufsetzteile gemäß den Teilen 37 verwendet zu werden.

Claims (6)

  1. ANSPRttCHE Verpackung für Stückgüter mit einem Außenkarton, insbesondere einem selbstaufstellbaren Faltkarton, gekennzeichnet durch einen mit seinen Außenabmessungen den Innenabmessungen des Außenkartons (1) entsprechenden kastenförmigen Innenbehälter (2) aus Hartschaumstoff mit einem Boden- (3) und einem Deckelteil (4), zwei Seitenwandteilen (5,6) und zwei Stirnwandteilen (7,8), wobei die einander gegenUberliegenden Teile jeweils gleich bemessen - - - - - - - - - - - - - - - dadurch und an den Seitenkanten gleich gestaltet sind, und/ daß die Verbindung zwischen Boden- bzw. Deckelteil (3 bzw.4) und den Seiten- und Stirnwandteilen (5, 6 bzw. 7, 8) jeweils aus einer mit auf der Länge verteilt angeordneten Steckausnehmungen (io) versehenen Stecknut (9) im Boden- bzw.
    Deckelteil (3 bzw. 4) und einer an den zugekehrten Kanten von Seiten- und Stirnwandteil (5,6 bzw. 7,8) angeformten Steckfeder (11) mit zu den Steckausnehmungen (10) komplementären Steckvorsprungen (12) und die Verbindung zwischen den Kanten der Seiten- und der Stirnwandteile (5,6 bzw.
    7,8) mehrfach schwalbenschwanzförmig mit in Längsrichtung der Seitenwandteile (5,6) verlaufender Einschubrichtung ausgebildet ist.
  2. 2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenbehälter (2) aus EPS-Hartschaumstoff besteht.
  3. 3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch im Boden- und Deckelteil (3 bzw. 4) auf der Außenwand eingeformte Greifausnehmungen mit Griffsteg (17).
  4. 4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens Boden- und Deckelteil (23,24) auf ihrer dem Behälterinnern zugewandten Flächemit netzartig verteilten Rasterausnehmungen (30) und -stegen (31) versehen sind und im Innenbehälter wenigstens eine Trennplatte (32) aus dem Hartschaumstoff angeordnet ist, die jeweils auf ihren dem Boden- und dem Deckelteil zugewandten Kanten mit zu den Rasterausnehmungen (30) und -stegen (31) komplementären Vorsprüngen (34) und Einschnitten (33) versehen und in ihrer vom Bodenzum Deckelteil verlaufenden Höhe derart bemessen ist, daß sich beim Zusammensetzen des Innenbehälters die Vorsprünge (34) und die Einschnitte (33) mit den Rasterausnehmungen (30) und -stegen (31) von Boden- und Deckelteil zusammenfügen.
  5. 5. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennplatte (32) auf ihren beiden Flächen mit netzartig verteilten, zu den Rasterausnehmungen (30) und -stegen (33) von Boden- und Deckelteil komplementären Rastervorsprüngen (35) und -nuten (36) versehen ist.
  6. 6. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Behälterinnern zugewandten Flächen der Seiten- (25) und Stirnwandteile (28) mit den gleichen netzartig verteilten Rasterausnehmungen (30) und -stegen (31) wie Boden- und Deckelteil versehen sind.
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