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Verpackung für Stückgüter
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung für Stückgüter mit
einem Außenkarton, insbesondere einem selbstaufstellbaren Faltkarton.
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Für den Versand von Stückgütern finden in zunehmendem Umfang genormte
Außenkartons Verwendung. Insbesondere stellt die Bundespost den Postkunden in verschiedenen
Größen genormte selbstaufstellbare Faltkartons zur Verfügung. Diese Faltkartons
werden in zusammengefaltetem und damit sehr flachem Zustand gelagert, transportiert
und an den Kunden geliefert und von diesem bei Gebrauch selbst aufgefaltet und aufgestellt.
Diese Verpackungen haben sich außerordentlich bewährt. Es hat sich jedoch in der
Praxis gezeigt, daß in vielen Fällen die Steifigkeit und die Stoßfestigkeit des
Außenkartons nicht ausreicht, um die verpackten Güter sicher zu schützen. Es wird
daher in vielen Fällen erforderlich, den nicht von den verpackten Stückgütern ausgefüllten
Innenraum des Außenkartons mit stoßdämpfendem Material auszufüllen, was jedoch einen
erheblichen Verpackungsaufwand mit sich bringt und vor allem wegen der Verschieblichkeit
des Füllmaterials keine ausreichende Sicherheit gegen Stoßbeanspruchungen bietet
und die Steifigkeit der gesamten Verpackung nicht erhöht, so daß auch bei Verwendung
derartigen Füllmaterials empfindliche Stückgüter nicht ausreichend gegen Beschädigung
gesichert werden können.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ver-
packung
der eingangs angegebenen Art zu schaffen, die eine hohe Steifigkeit und zugleich
eine hohe Stoßdämpfung durch die Verpackung selbst gewährleistet, damit verbunden
ferner weiterhin eine im nicht aufgestellten Zustand flache Form der Verpackung
für die Lagerung, den Transport und den Verkauf an den Kunden gewähieistet.
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Dies wird nach der Erfindung bei einer Verpackung der eingangs angegebenen
Art erreicht durch einen mit seinen Außenabmessungen den Innenabmessungen des Außenkartons
entsprechenden kastenförmigen Innenbehälter aus Hartschaumstoff mit einem Boden-
und einem Deckelteil, zwei Seitenwandteilen und zwei Stirnwandteilen, wobei die
einander gegenüberliegenden Teile jeweils gleich bemessen und an den Seitenkanten
gleich gestaltet sind, und ferner dadurch, daß bei diesem Innenbehälter die Verbindung
zwischen Boden- bzw. Deckelteil und den Seiten- und Stirnwandteilen jeweils aus
einer mit auf der Länge verteilt angeordneten Steckausnehmungen versehenen Stecknut
im Boden- bzw. Deckelteil und einer an den zugekehrten Kanten von Seiten- und Stirnwandteil
angeformten Steckfeder mit zu den Steckausnehmungen komplementären Steckvorsprüngen
und die Verbindung zwischen den Kanten der Seiten- und der Stirnwandteile mehrfach
schwalbenschwanzförmig mit in Längsrichtung der Seitenwandteile verlaufendEinschubrichtung
ausgebildet ist.
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Hierdurch werden mehrere wesentliche Vorteile erzielt: Der Innenbehälter
aus Hartschaumstoff ergänzt den Außenkarton durch eine allseitige sichere Stoßdämpfung.
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Der Hartschaumstoff weist eine hohe Absorptionsfähigkeit gegenüber
Stoß auf. Im nicht zusammengesetzten Zustand besteht der Innenbehälter aus sechs
flachen Einzelteilen, die zusammen mit dem noch nicht aufgestellten Außenkarton
zu einem flachen Packset zusammengefaßt und so in flacher
Form gelagert,
transportiert und verkauft werden können.
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Da die jeweils einander gegenüberliegenden Teile des Innenbehälters
jeweils gleich bemessen und an den Kanten gleich gestaltet sind, werden für jede
Größe der Verpackung nur jeweils drei verschiedene Teile benötigt.
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Die Nut- und Federverbindung zwischen Boden- und Deckelteil sowie
den Wandteilen des Innenbehälters läßt sich außerordentlich einfach zusammenfügen,
ebenso die Schwalbenschwanzverbindungen zwischen den Wandteilen. Mit wenigen Handgriffen
läßt sich aus den geschilderten Teilen der Innenbehälter zusammensetzen, wobei zunächst
die Wandteile ineinandergeschoben, dieser Rahmen dann auf den Bodenteil aufgesteckt
und dieser Innenbehälter in den aufgestellten Außenkarton eingesetzt wird. Nach
dem Füllen des Innenbehälters wird der Deckelteil aufgesteckt und der Außenkarton
geschlossen. Der Innenbehälter weist, wie die Praxis erwiesen hat, eine ganz außerordentlich
große Steifigkeit auf und führt zu einer hohen Stabilität der Gesamtverpackung,
insbesondere zu einer hohen Diagonalstabilität, die gerade bei Stückgütern und bei
stoß empfindlichen Stückgütern mit größerem Gewicht von ganz erheblicher Bedeutung
ist.
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Die Schwalbenschwanzverbindung zwischen den Wandteilen mit der gekennzeichneten
Einschubrichtung fördert diese Stabilität. Denn die Hauptbelastung von innen wirkt
sich auf die Seitenwandteile aus, die jedoch aufgrund der Einschubrichtung der Schwalbenschwanzverbindungen
von den dabei auf zugbelasteten Stirnwandteilen sicher aufgenommen wird, die in
der Regel wesentlich kürzer bemessen sind und daher der geschilderten Druckbelastung
von innen kaum nachgeben. Für das leichte Zusammensetzen des Innenbehälters auch
durch ungeübte Personen bei zugleich größtmöglicher Stabilität sind die bei den
Nut- und Federverbindungen zwischen dem Boden- und Deckelteil sowie den
Wandteilen
vorgesehenen Steckausnehmungen und komplementären Steckvorsprünge von besonderem
Vorteil. Es hat sich gezeigt, daß bei einer Kombination dieser Nut- und Federverbindungen
einerseits und den Steckausnehmungen und Steckvorsprüngen anderersets die Nut- und
Federverbindung verhältnismäßig weit toleriert werden kann, diese Teile also leicht
zusammengefügt oder gelöst werden können, daß zugleich jedoch die Sicherheit der
Verbindung und deren Stabilität voll gewährleistet wird.
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Durch die Erfindung wird somit eine Gesamtverpackung geschaffen,
die in sehr flacher Form gelagert, transportiert und verkauft werden kann, die leicht
zusammengesetzt werden kann und die eine hohe Stoßdämpfung sowie eine hohe Stabilität
und insbesondere Diagonalstabilität ohne zusätzliche Hilfsmittel im Innenraum der
Verpackung gewährleistet.
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Sowohl von der Absorptionsfähigkeit wie auch von dem geringen Gewicht
wie auch von der Steifigkeit her hat es sich als zweckmäßig erwiesen, den Innenbehälter,
also seine einzelnen Teile, aus EPS-Hartschaumstoff bestehen zu lassen. Für die
leichte Handhabung der größeren Boden-und Deckelteile ist es zweckmäßig, wenn diese
auf ihre Außenwand eingeformte Greifausnehmungen mit Griffsteg aufweisen. Werden
beide Teile so ausgestaltet, so können wiederum Boden- und Deckelteile identisch
ausgebildet werden und vom Benutzer in beiden Funktionen verwendet werden.
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In vielen Anwendungsfällen werden stoß empfindliche Stückgüter, z.B.
Flaschen, in derartigen Verpackungen trawF portiert. Um diese Güter gegen Stoßbeanspruchung
zu schützen, ist es üblich, gesonderte zusätzliche Verpackungselemente oder Füllmaterialien
in den Behälter einzubringen, um so die stoßempfindlichen Stückgüter voneinander
zu trennen und gegeneinander zu schützen. Mit einer
sehr einfachen
weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es möglich, auch einen Schutz solcher Stückgüter
innerhalb des Innenbehälters mit sehr einfachen Mitteln vorzunehmen und dabei die
geschilderten Vorteile der Plattenform und der Zusammenfassung zu einem Packset
auszunutzen. Dies wird in weiterer Ausbildung der Erfindung dadurch erreicht, daß
wenigstens Boden- und Deckelteil auf ihrer dem Behälterinnern zugewandten Fläche
mit netzartig verteilten Rasterausnehmungen und -stegen versehen sind und im Innenbehälter
wenigstens eine Trennplatte aus dem Hartschaumstoff angeordnet ist, die jeweils
auf ihren dem Boden- und dem Deckelteil zugewandten Kanten mit zu den Rasterausnehmungen
und -stegen komplementären Einschnitten und Vorsprüngen versehen und in ihrer vom
Boden- zum Deckelteil verlaufenden Höhe derart bemessen ist, daß sich beim Zusammensetzen
des Innenbehälters die Einschnitte und Vorsprünge mit den Rasterausnehmungen und
-stegen von Boden- und Deckelteil zusammenfügen. Hierdurch ist es möglich, an jeweils
gewünschter Stelle im Behälterinnern eine Stöße absorbierende Schutzwand aus dem
Hartschaumstoff einzufügen, um so stoßempfindliche Stückgüter, z.B.
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Flaschen, sicher und gegen Stoß geschützt im Behälterinnern unterbringen
zu können. Die verteilten Rasterausnehmungen und -stege ermöglichen eine sehr variable
Einfügung der gewünschten Trennplatte Je nach der Art und den Abmessungen der Stückgüter,
wobei die ja aus Hartschaumstoff bestehende Trennplatte in geeigneter Weise, auch
durch entsprechende eingeformte Sollbruchstellen, in ihrer Länge individuell bemessen
werden kann. Die Trennplatte wird mit ihren Kanten sicher im jeweiligen Raster des
Boden- und Deckelteils gehalten, und zwar auf ihrer ganzen Länge, so daß einerseits
die Trennplatte sehr sicher im Behälterinnern gehalten ist und andererseits ein
Verschieben oder Verbiegen der Trennplatte praktisch ausgeschlossen wird.
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Zugleich erhöht die eingesetzte und sicher im Behälter-
innern
festgelegte Trennplatte die Gesamtsteifigkeit des Innenbehälters. Die Rasterausnehmungen
und -stege im Boden- und Deckelteil führen außerdem zugleich zu einer Versteifung
dieser Behälterelemente. Die Trennplatte läßt sich beim geschilderten Zusammensetzen
des Innenbehälters in der gleichen einfachen Weise handhaben und einfügen und schließlich
beim Lagern und beim Transport als Packset leicht mit den übrigen plattenförmigen
Bestandteilen des Innenbehälters zusammenpacken, ohne die Abmessungen dieses Packsets
nennenswert zu vergrößern.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann ferner die Trennplatte
auf ihren beiden Flächen mit netzartig verteilten, zu den Rasterausnehmungen und
-stegen von Boden- und Deckelteil komplementären Rastervorsprüngen und -nuten versehen
sein. Hierdurch wird die Verwendungsmöglichkeit für diese Trennplatte ganz außerordentlich
gesteigert. Es ist auf diese Weise möglich, die Trennplatte oder einen oder mehrere
Teile dieser Trennplatte nach deren Auseinanderbrechen zur Bildung von Erhöhungen
auf den Flächen des Boden- und/oder Deckelteils zu benutzen, wo sie als Auflagen,
Trennvorsprünge, Verschiebesicherungen od.dgl. für die verpackten Stückgüter dienen
können. Die Trennplatte oder deren Teile werden mit ihren Flächen einfach auf die
gerasterte Fläche des Boden-und/oder Deckelteils aufgesteckt und bilden dort die
jeweils gewünschten Erhöhungen in der jeweils gewünschten Abmessung. Um die Vielseitigkeit
in dieser Hinsicht noch zu erhöhen, können ferner in weiterer Ausgestaltung der
Erfindung die dem Behälterinnern zugewandten Flächen der Seiten- und Stirnwandteile
mit dem gleichen netzartig verteilten Rasterausnehmungen und -stegen wie Boden-
und Deckelteil versehen sein, auf diese Weise ist es möglich, auf der gesamten Innenfläche
des Innenbehälters Trennplatten oder Teile davon mit den gerasterten Flächen zur
Bildung von Vorsprüngen oder Auflagen oder Verkleinerungen
des
Behälterinnenraums durch einen einfachen Steckvorgang anzubringen. An alle diesen
Stellen wird durch den Hartschaumstoff auch dieser Einsetzteile das Absorptionsvermögen
des Behälters erhöht und zugleich eine verbesserte Sicherung der Lage der zu verpackenden
Stückgüter erzielt.
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Verbleibende Leerräume können dann mit noch größerer Wirkung mit geeigneten
Füllmaterialien ausgefüllt werden.
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Merkmale, Vorteile und weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben
sich aus den AnsprUchenund aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
der Erfindung anhand der Zeichnung. Es zeigen Fig. 1 in schaubildlicher Ansicht
eine Verpackung für Stückgüter nach der Erfindung in aufgestelltem, jedoch noch
nicht verschlossenem Zustand, Fig. 2 in schaubildlicher und in Explosionsdarstellung
den gemäß der Erfindung ausgestalteten Innenbehälter im nicht zusammengesetzten
Zustand, Fig. 3 in schaubildlicher und teilweise Explosionsdarstellung den Innenbehälter
nach Fig. 2 nach dem Zusammenstecken der Wandteile, Fig. 4 in schaubildlicher und
zur Verdeutlichung und Vereinfachung der Darstellung zum Teil durchsichtiger Wiedergabe
eine Ansicht einer weiteren Ausführungsform des Innenbehälters mit eingesetzter
Trennplatte und eingesetzten Trennplattenteilen in zusammengesetzter Form des Innenbehälters.
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Fig. 1 zeigt als Ausführungsbeispiel der Erfindung eine Verpackung
für Stückgüter mit einem selbstaufstellbaren Faltkarton 1 als Außenkarton, wie ihn
die Bundespost ihren Kunden in verschiedenen Größen anbietet. Die Verpackung gemäß
Fig. 1 weist ferner einen mit seinen Außenabmessungen den Innenabmessungen des Außenkartons
1
entsprechenden kastenförmigen Innenbehälter 2 aus Hartschaumstoff,
insbesondere aus EPS-Hartschaumstoff, auf.
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Dieser Innenbehälter 2 ist in Fig. 2 und 3 im einzelnen dargestellt.
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Der Innenbehälter besteht aus einem Bodenteil 3, einem diesem gegenüberliegenden,
gleich bemessen und, wie noch beschrieben wird, mit der gleichen Kantengestaltung
versehenen Deckelteil 4, zwei einander gegenüberliegende Seitenwandteile 5 und 6,
die ebenfalls gleich bemessen und an den Kanten gleich gestaltet sind, sowie zwei
einander gegenüberliegende Stirnwandteile 7 und 8 auf, die ebenfalls gleich bemessen
und an den Kanten gleich gestaltet sind.
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Bodenteil 3 und Deckelteil 4 sind jeweils auf einer Fläche mit umlaufenden
Stecknuten 9 versehen, in denen ferner auf der Länge verteilt Steckausnehmungen
10 als Vertiefungen der Stecknuten 9 eingeformt sind. Die Wandteile 5 bis 8 weisen
jeweils auf ihren dem Boden- bzw.
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Deckelteil 3 bzw. 4 zugekehrten Kanten eine angeformte Steckfeder
11 auf, die im Ausführungsbeispiel der Innenwand zugekehrt ist und jeweils komplementär
zur zugehörigen Stecknut 9 im Boden- bzw. Deckelteil 3 bzw. 4 geformt ist. An diese
Steckfeder 11 sind jeweils auf der Länge verteilt Steckvorsprünge 12 angeformt,
die komplementär zu den Steckausnehmungen 10 im Boden- bzw. Deckelteil 3 bzw. 4
angeordnet und geformt sind.
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Die Verbindung zwischen den Kanten der Seitenwandteile 5 und 6 und
den Stirnwandteilen 7 und 8 ist, wie Fig. 2 und Fig. 3 zeigen, durch auf der Länge
verteilt angeordnete Ausnehmungen 13 in den Seitenwandteilen 5 und 6 und zugehörige,
komplementär geformte Vorsprünge 14 an den Stirnwandteilen 7 und 8 schwalbenschwanzförmig
ausgebildet. Wie ferner Fig. 2 und 3 zeigen, sind diese
Schwalbenschwanzverbindungen
durch entsprechende Gestaltung der Ausnehmungen und Vorsprünge 14 derart geformt,
daß die Einschubrichtung der Stirnwandteile 7 und 8 in Längsrichtung der Seitenwandteile
5 und 6 verläuft.
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Diese Einschubrichtung ist in Fig. 2 mit den Pfeilen 15 angedeutet.
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Der so aufgebaute Innenbehälter wird in Lgender Weise zusammengefügt:
Es werden nach entsprechender Annäherung der Seitenwandteile 5 und 6 die Stirnwandteile
7 und 8 in Pfeilrichtung 15 mit den Vorsprüngen 14 in die Ausnehmungen 13 eingeschoben,
so daß sich der in Fig. 3 mit 16 bezeichnete rechteckige Rahmen als erste Behälterstufe
ergibt. Dieser Rahmen 16 wird danach auf den Bodenteil 3 derart aufgesetzt, daß
die Steckfedern 11 und die Steckvorsprünge 12 der Wandteile 5 bis 8 in die zugehörigen
Stecknuten 9 und Steckausnehmungen 10 des Bodenteils 3 eindringen. Der so noch offene
Innenbehälter aus den Teilen 3 sowie 5 bis 8 wird danach gemäß Fig. 1 den Außenkarton
bzw. Faltkarton 1 eingeschoben. Die Verpackung wird danach gefüllt, und es wird
dann der Deckelteil 4 derart aufgesetzt, daß die oberen Steckfedern 11 und Steckvorsprünge
12 der Wandteile 5 bis 8 in die zugehörigen Stecknuten 9 und Steckausnehmungen 10
des Deckelteils 4 eindringen. Der Innenbehälter ist geschlossen, und es kann danach
der Faltkarton 1 in üblicher Weise geschlossen werden.
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Wie Fig. 2 und 3 zeigen, sind auf der Außenwand des Deckelteils 4
und, was nicht gesondert dargestellt ist, des Bodenteils 3, Greifausnehmungen 17
mit Griffsteg eingeformt.
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In Fig. 4 ist eine weitere Ausführungsform des Innenbehälters der
Verpackung nach der Erfindung dargestellt. Bei dieser Darstellung sind zur Vereinfachung
der
Bodenteil 23, der Deckelteil 24 sowie die Seitenwandteile 25
und die Stirnwandteile 28 nach außen hin als einfache Plattenteile dargestellt,
sie sind jedoch entsprechend den Darstellungen in Fig. 2 und 3 erfindungsgemäß gestaltet
zu denken.
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Bei dem in Fig. 4 dargestellten Innenbehälter sind sämtliche zum
Behälterinnern gekehrte Flächen des Bodenteils 23, des Deckelteils 24, der Seitenwandteile
25 und der Stirnwandteile 28 mit netzartig verteilten Rasterausnehmungen 30 und
-stegen 31 versehen, wobei im Deckelteil 24 zur Verdeutlichung eine teilweise Schnittansicht
wiedergegeben ist. Im dargestellten Innenbehälter ist ferner eine Trennplatte 32
angeordnet, die sich im Ausführungsbeispiel über die gesamte Länge und Höhe des
Behälterinnenraums erstreckt. Diese Trennwand 32 besteht aus dem gleichen Hartschaumstoff
wie die übrigen Teile des Innenbehälters. Ferner ist die Trennwand 32 jeweils auf
ihren dem Bodenteil 23 und dem Deckelteil 24 zugewandten Kanten mit zu den Rasterausnehmungen
30 und -stegen 31 komplementären Einschnitten 33 und Vorsprüngen 34 versehen. Die
Vorsprünge 34 sind somit derart bemessen, daß sie beim Zusammenfügen des Innenbehälters
in die Rastausnehmungen 30 im Boden- und im Deckelteil eintreten, während die Rasterstege
31 im Boden- und im Deckelteil in die Einschnitte 34 eintreten.
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Ferner ist die Trennplatte 32 auch auf ihren beiden Flächen mit netzartig
verteilten, zu den Rasterausnehmunge 30 und Rasterstegen 31 von Boden- und Deckelteil
komplementären Rastervorsprüngen 35 und Rasternuten 36 versehen.
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Dadurch ist es möglich, eine solche Trennplatte oder Teile davon nach
entsprechendem Abbrechen als Auflagen bzw. Erhöhungen auf den jeweils gerasterten
Flächen der Teile des Innenbehä.lters anzubringen. In Fig. 4 sind als Beispiele
zwei derartige Trennplattenelemente 37 wieder-
gegeben, wie sie
einerseits am Bodenteil 23 und andererseits an einem Stirnwandteil in der Zeichnung
links gelegen angesetzt sind.
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Die Trennplatte 32 läßt sich im Bereich der Rasternuten 36 oder auch
an anderen, nicht dargestellten eingeformten Sollbruchstellen zerteilen, um einerseits
als verkleinerte Trennwand oder andererseits als Aufsetzteile gemäß den Teilen 37
verwendet zu werden.