DE3039012A1 - Verfahren zur trocknung und strukturumwandlung von organischen feststoffen - Google Patents
Verfahren zur trocknung und strukturumwandlung von organischen feststoffenInfo
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Description
Exemplar
Patentanwälte Dipl.-Ing. H. Veickmann, Dipl.-Phys. DR.HKrFtNCTK.E
Dipl.-Ing. F. A.Weickmann, Dipl.-Chem. B. Huber
Dr. Ing. H. Lis
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MÖHLSTKASSE 22, RUFNUMMER 9Ϊ 39 21122
VOEST-ALPIIIE Aktiengesellschaft
Friedrichstraße 4
A-1011 Wien / Österreich
Friedrichstraße 4
A-1011 Wien / Österreich
Verfahren zur Trocknung und Strukturumwandlung von
organischen Feststoffen, wie z.B. Braunkohlen
organischen Feststoffen, wie z.B. Braunkohlen
130017/0-867
BAD ORIGiNAL
" ' -*- 3033012
VOEST-ALPINE Aktiengesellschaft
Verfahren zur Trocknung und .Strukturumwandlung von
organischen Feststoffen, wie ζ.B., .Braunkohlen
Die Erfindung bezieht sich .auf ein,..Verfahren zum,, .,._,...
Trocknen, von organischen „Feststoffen, insbesondere. Braunkohlen,
unter Verwendung von Wasserdampf. XnsjDesp:nd.ere. bei Trocknung
von Braunkohle ist es bekannt,.daß die teilweise erhebliche
Feuchtigkeit der Braunkohle zu einem.großenTeil aus kapillar,
aber auch chemisch gebundenen„Wasser besteht, welches bei
Trocknung mittels unmittelbarer .,Erwärmung der Kohle, nur unter
großem Energieaufwand entfernt werden ,kann. Es ist bereits bekannt,
daß, dieses, Wasser .durch Wasserdampf oder· auch durch
heißes Wasser ausgetrieben werden...kann. Es .sind auch ,bereits
Verfahren bekannt, welche .ein ..,semikontinuierliches Trocknen ermöglichen.
Derartige bekannte verfahren haben di,e aufgewendete
Energie-zwar zumeist wesentlich besser .genützt als das ursprüngliche
Eleißne.r-Verfahren, jedoch-wurderidas .Entwässerungsproblem
bei den bekannten -Verfahren nur .in ungenügender Weise
gelöst«
Die vorliegende Erfindung zielt nun..darauf ab, ein Verfahren zu schaffen, mit welchem in besonders wirtschaftlicher
Weise.bei geringem Energiebedarf eine effiziente Trocknung bzw. weitere Inkohlung durch den ,Abbau von Karbqxylgruppen. ermöglicht
wird und welches gleichzeitig auch eine möglichst geringe .Abwasserbelastung
ergibt. Zur Lösung, dieser Aufgabe besteht die
Erfindung.im wesentlichen darin, .daß die. organischen Feststoffe
im Rohzustand,bzw. vorgeformter Weise mit einer maximalen Korngröße
von etwa.50 mm kontinuierlich in einer ersten Trocknurigsstufe
unter überatmosphärischem Betriebsdruck mit Wasser aufgeschlämmt
und erwärmt werden., daß-die Auf schlämmung hierauf
unter Aufrechterhaltung oder Erhöhun.g. d.es überatmosphärischen
Betriebsdruckes durch,wenigstens eine, nachgeschaltete Trocknungsstufe geführt wird, ,wobei, tn.,wenigstens einer. nachgeschalteten
Trocknungsstufe die Aufschlämmun.g ..zentrifugiert wird und wobei
in allen nachge.schalteten Trocknpngsstüfen..die Aufschlämmung·
durch Zuführung von Dampf aufgewärmt wird, und daß hierauf die
abgetrennten Feststoffe aus der letzten unter Betriebsdruck
stehenden Trocknungsstufe kontinuierlich ausgebracht und
entspannt werden, worauf die Trocknung durch Belüftung beendet
BAD ORIGINAL
-Jr -
wird. Dadurch, daß die Korngröße mit etwa 50 mm limitiert wird, läßt sich eine raschere Durchwärmung der Teilchen und
damit eine geringere Verweilzeit sowie ein geringerer Energiebedarf
realisieren. Dadurch, daß bereits die Aufbereitung der Aufschlämmung unter überatmosphärischem Betriebsdruck und
unter Erhöhung der Temperatur vorgenommen wird, ist bereits diese erste Verfahrensstufe als Trocknungsstufe wirksam. Dadurch,
daß in wenigstens einer dieser ersten Trocknungsstufen nachgeschalteten
Trocknungsstufe die Aufschlämmung in Dampfatmosphäre
zentrifugiert wird, kann die Trocknungsleistung bei gleichzeitiger Verringerung des Energiebedarfes wesentlich gesteigert
werden, da die Feststoffteilchen bei den hohen Temperaturen in
der Dampfatmosphäre plastisch werden, was ein günstiges Schrumpfungsverhalten zur Folge hat. Gleichzeitig wird durch
die Zentrifugalwirkung die Wasserabführung aus dem Kohleninneren beschleunigt. Die Unterteilung des Verfahrens in
mehrere Stufen erlaubt einen reibungslosen kontinuierlichen Verfahrensablauf und die aus der Zentrifuge ausgebrachten
Feststoffteilchen haben aufgrund ihrer hohen Schrumpfung bei der nachfolgenden Entspannung bzw. Ausschleusung unter Nachtrocknung
durch Belüftung einen wesentlich geringeren Wassergehalt als Kohlen, die nach bekannten Verfahren getrocknet wurden.
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren getrocknete Kohle ist durch den Abbau von Karboxylgruppen hydrophob und nimmt kaum
mehr Wasser auf.
In vorteilhafter Weise wird die Aufschlämmung vor
dem Zentrifugieren über Siebe, insbesondere Spaltsiebe, geführt. Auf diese Weise läßt sich der Anteil des von einer Stufe in
die nächste Stufe mitgeschleppten Prozeßwassers wesentlich verringern und es werden optimale Bedingungen für den Angriff
der Dampfatmosphäre geschaffen. Auf diese Weise wird der Kohle-Dampf-Kontakt verbessert und somit die Wärmeübertragung
beschleunigt. Gleichzeitig wird der Energiebedarf verringert, da das überschüssige Prozeßwasser in einfacher Weise, beispielsweise
über Schleusen ausgebracht werden kann und in den folgenden Trocknungsstufen nicht miterwärmt werden muß.
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Zur Durchführung des Trocknungsverfahrens ist es besonders vorteilhaft, das in den einzelnen Trocknungsstufen
anfallende CO2 abzuführen. Das gebildete CO2, welches durch
Inkohlung laufend entsteht, bildet an den tiefsten Stellen der Autoklaven bzw. Zentrifugen entsprechende Anreicherungen
und stellt eine Wärmeisolation dar, welche den Angriff der Dampfatmosphäre weitgehend verhindert. Durch das Abführen
des CO2 muß dieser negative Effekt eliminiert werden. Das Abführen
des CO2 erfolgt in bevorzugter Weise in der ersten Trocknungsstufe,
in welcher die Aufschlämmung hergestellt wird an einer Stelle knapp über dem Flüssigkeitsspiegel der Suspension.
Für eine günstige Energiebilanz ist es von Vorteil, auch den Wärmeinhalt des Prozeßwassers in mehrfacher Hinsicht
auszunutzen. In vorteilhafter Weise wird hiebei das Prozeßwasser einem Sedimentationsbehälter insbesondere einem Aufstromklassierer
zugeführt, und der an Feststoffen angereicherte Anteil des Prozeßwassers einer Trocknungsstufe
rückgeführt. Durch diese Rückführung des an Feststoffen angereicherten Teiles des Prozeßwassers wird gleichzeitig eine
Erwärmung der Aufschlämmung erzielt und es wird vorzugsweise der ersten Trocknungsstufe, in welcher die organischen Feststoffe
aufgeschlämmt werden, Prozeßwasser, vorzugsweise an Feststoffen angereichertes Prozeßwasser, in einer Menge zugeführt,
welche für die Herstellung und die Erwärmung der Aufschlämmung auf eine den technologischen Bedingungen entsprechenden
Temperatur von mindestens 10O0C ausreicht. Die
Temperatur kann im Bereich von 1OO bis 16O°C gewählt werden.
Da der an Feststoffen angereicherte Teil des Prozeßwassers
in der Regel nicht ausreicht um die nötige Wassermenge für die Suspension zu liefern, wird auch ein Teil des an Feststoffen
verarmten Prozeßwassers rückgeführt. Der an Feststoffen verarmte Teil des Prozeßwassers wird vorzugsweise
einem Oxydator zugeführt, in welchem die organischen Anteile durch Zufuhr von Luft oder Sauerstoff oxidiert werden. Da
für die Erwärmung der Suspension der Wärmeinhalt des an Feststoffen angereicherten Teiles des Prozeßwassers genügt, kann
das aus dem Oxydator austretende Prozeßwasser entspannt und
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der Wärmeinhalt desselben in Wärmeaustauschern ausgenützt, beispielsweise zur Erwärmung des Kesselspeisewassers und/oder
Luft, verwendet werden. Da bei der Entwässerung laufend zusätzliches gebundenes Wasser aus der Kohle freigesetzt wird,
braucht nur ein Teil des an Feststoffen verarmten, aus dem Oxydator austretenden Prozeßwassers, der ersten Trocknungsstufe zur Regelung der Prozeßbedingungen zugeführt zu
werden.
In vorteilhafter Weise wird das Verfahren so durchgeführt, daß in den der ersten Trocknungsstufe nachgeschalteten
Trocknungsstufen bei Temperaturen von mindestens 16O°c gearbeitet wird. Beispielsweise kann bei Temperaturen von
200 bis 26O°C, insbesondere 245oc, gearbeitet werden. In den
unter Dampfdruck arbeitenden Trocknungsstufen wird hiebei in vorteilhafter Weise mit Dampfdrucken von mindestens 8 bar gearbeitet,
wobei gleiche Druck-, jedoch unterschiedliche Temperaturverhältnisse, vorhanden sein können. Der Druck kann
beispielsweise ohne weiteres bis 40 bar betragen.
Da erfindungsgemäß die Erhitzung von Kohle weitgehend
in Dampfathmosphäre erfolgt,- ist die für die Wärmeübertragung
in kondensierender Dampfatmosphäre erforderliche Medienmenge
wesentlich geringer als dies bei einer Wärmeübertragung von Heißwasser zu Kohle der Fall ist. Erfindungsgemäß wird vorzugsweise
in wenigstens zwei Trocknungsstufen in Dampfatmosphäre gearbeitet,
wobei das anfallende Dampfkondensat und das ausgetriebene Wasser aus dem Prozeß abgeführt wird. Die laufende Abführung des
Prozeßwassers verbessert die Wärmeübertragund der Dampfatmosphäre auf die Kohle. Analoges gilt für andere organische Feststoffe.
In besonders vorteilhafter Weise wird das erfindungsgemäße
Verfahren so durchgeführt, daß vier Trocknungsstufen vorgesehen sind, daß in der zweiten und dritten .Trocknungsstufe unter Dampfatmosphäre gearbeitet wird, daß entstehendes
CO2 wenigstens in der ersten und zweiten Trocknungsstufe abgeführt
wird und daß die Feststoffe in die vierte Trocknungsstufe ausgeschleust werden. Die vierte Trocknungsstufe kann
hiebei unter atmosphärischem Druck und unter Einblasen von durch das Prozeßwasser erwärmter Luft durchgeführt werden und
kann beispielsweise als Wirbelschichttrockner ausgebildet werden.
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Zur Erzielung einer weiteren Verringerung des Wärmeverhrauchs dieses Verfahrens und einer besonders
ökonomischen Prozeßführung wird vorzugsweise so vorgegangen, daß das zur Herstellung der Suspension verwendete
Wasser vor oder nach dem Eintritt in die erste nachgesehaltete Trocknungsstufe großteils abgetrennt und unter
Umgehung gegebenenfalls vorgesehener weiterer Trocknungsstufen
aus den unter Betriebsdruck stehenden Stufen ausgebracht und/oder der ersten Trocknungsstufe, in welcher die
Suspension hergestellt wird, zumindest telLweise rückgeführt
wird.
Dadurch, daß die Abtrennung des Prozeßwassers bereits
vorher in einer Entwässerungsstufe oder nach dem Eintritt
in die erste nachgeschaltete Trocknungsstufe erfolgt, wird
das durch die Wärmeabgabe an die organischen Feststoffe anläßlich der Herstellung der Suspension bereits abgekühlte Suspensionswasser nicht mit dem Heißdampfkondensat
und dem heißen aus der Kohle ausgetretenen Wasser vermischt und es wird somit ein großer Teil dieses Bällastwassers
nicht in überflüssigerweise erwärmt. Gleichzeitig
kann das am Ende des Prozesses im Abwassersammelbehälter aufgefangene Wasser auf einem Temperaturniveau rückgewonnen
werden, welches für die Vorwärmung der organischen Feststoffe bei der Herstellung der Suspension ausreicht.
Zusätzlich kann bei der Herstellung der Suspension noch Dampf eingepreßt werden um die Vorwärmung vor dem Einbringen
in die erste nachgeschaltete Trocknungsstufe zu verbessern. Der Dampfverbrauch wird jedoch durch die
hohen Temperaturen des der Suspension rückzuführenden Anteiles wesentlich vei~ringert.
Vorzugsweise werden 75 bis 90 % des zur Herstellung der Suspension verwendeten Wassers unmittelbar vor oder nach dem Eintritt.
in die erste nachgeschaltete Trocknungsstufe abgetrennt, wobei
in einfacher Weise das rückgeführte bzw. ausgebrachte Wasser durch Siebe, insbesondere Spaltsiebe, von der Suspension getrennt
werden kann. Es kann hiebei die gleiche Einrichtung wie im Stammpatent beschrieben eingesetzt werden, wobei ein Autoklav
vorgesehen ist, welcher unter Dampfdruck steht und Spaltsiebkaskaden aufweist. Das im Bypass zu den übrigen Trocknungsstufen
zu führende
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λΛ
Wasser "wird hiPKbei aus der vorgeschalteten Entwässerungsstufe
oder den ersten der Aufgabeöffnung des Autoklaven benachbart
liegenden Kaskade(n) abgeführt, wodurch ein bereits weitgehend vom Wasser befreiter Strom von organischen Feststoffen
mit dem in den Autoklaven eingespeisten Dampf in Berührung gebracht wird.
Das ausgebrachte Wasser kann vorzugsweise in einer Klassierstufe in einen an Feststoffen verarmten und einen an
Feststoffen angereicherten Teil aufgetrennt werden, wobei der an Feststoffen verarmte Teil gegebenenfalls unter Zwischenschaltung
eines Oxydators, in welchem die organischen Anteile durch Zufuhr von Luft oder Sauerstoff oxidiert werden, ausgebracht
oder zur Herstellung der Suspension rückgeführt wird und die an Feststoffen angereicherte Phase der ersten Trocknungsstufe
rückgeführt wird. Die an Feststoffen verarmte Phase kann aber auch einer weiteren Reinigungsstufe, insbesondere
einem Aufstromklassierer, zugeführt werden, wobei allerdings eine Abkühlung des Prozeßwassers, welches zur
Herstellung der Suspension rückgeführt werden kann, eintritt.
Der an Feststoffen angereicherte Anteil des Prozeßwassers einer Trocknungsstufe kann rückgeführt werden,
wobei diese Rückführung vorzugsweise nicht nur am Ende des Trocknungsverfahrens zurück in die Stufe, in welcher die
Suspension hergestellt wird erfolgt, sondern auch bei der im Bypass geführten Prozeßwassermenge, wobei hier die an Feststoffen
angereicherte Phase der ersten nachgeschalteten Trocknungsstufe rückgeführt wird. Der aus der letzten unter
überatniosphärischem Druck stehenden Trocknungsstufe austretende
und an Feststoffen angereicherte Teil des Prozeßwassers kann in einfacher Weise unterhalb des Flüssigkeitsspiegels der Suspension in die Aufschlämmung bzw. Suspension
eingeleitet werden, wodurch sich eine bessere Durchmischung
und intensivere Durchwärmung der Suspension ergibe. Die Einführung dieses Anteiles des Prozeßwassers erfolgt somit
zweckmäßigerweise am unteren Ende des Mischbehälters, in
welchem die Suspension hergestellt wird.
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Erst wenn die Temperatur des dem Mischbehälter rückgefiihrten
Anteiles des l'rozcßwassers nicht ausreicht um
eine optimale Vorwärmung der·organischen Feststoffe zu
erzielen, wird erfindungsgemäß .vorgeschlagen, die Suspension
im Mischbehälter durch Einspeisen von Dampf, welcher gleichfalls in vorteilhafter Weise unterhalb des Flüssigkeitsspiegels
zugeführt wird, zusätzlich zu erwärmen.
Die Erfindung wird nachfolgend an Hand von weiteren
erfindungswesentliche Details zeigenden in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispielen einer für die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens geeigneten
Anlage näher erläutert.
In dieser zeigen Fig. 1 eine erste Ausführungsform
einer für die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
geeigneten Anlage, Fig. 2 eine abgewandelte Ausbildung einer der Anlage gemäß Fig. 1 entsprechenden Anlage,
Fig. 3 eine weitere abgewandelte Ausbildung einer Anlage zum kontinuierlichen Trocknen von wasserreicher, feinkörniger
Braunkohle und Fig. k eine abgewandelte Ausbildung der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform.
In Fig. 1 ist mit 1 ein Bunker bezeichnet, welcher für die Aufnahme feinkörniger Braunkohle einer Körnung von
0,001 bis 20 mm bestimmt ist. Mit 2 ist eine als Stempelpresse ausgebildete Einspeisevorrichtung bezeichnet, über
welche die Kohlekörner bzw. der Kohlestaub in einen Mischbehälter 3 eingestoßen wird. In diesem Mischbehälter 3 wird
eine Kohle-IIeißwassersuspension hergestellt, welche über eine
Pumpe k einem Autoklaven 5 zugeführt wird. Der Mischbehälter
stellt hiebei die erste Trocknungsstufe dar und weist ein Rührwerk 6 auf. In den Mischbehälter 3 mündet eine Leitung 7,
über welche abgekühltes und gereinigtes Prozeßwasser durch eine Pumpe 8 zugestoßen werden kann. Weiters mündet eine
Leitung 9 in den Mischbehälter 3» über welche heißes kohlehaltiges
Prozeßwasser zugestoßen wird. Die Einspeisetemperatur der Kohle beträgt etwa 0 bis ^iO0C und die Temperatur der Aufschlämmung
wird durch den Zustoß von heißem und kaltem Wasser auf etwa 100 bis l60°C eingestellt, wobei sich eine Sattdampfatmosphäre
ausbildet. Das sich über dem Flüssigkeitsspiegel sammelnde C02 wird über eine Schleuse 10 abgeführt.
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Die Kohle-Heißwassersuspension wird durch die beispielsweise als Zentrifugalpumpe oder Schneckenpumpe ausgebildete
Pumpe 4 in die vom Autoklaven 5 gebildete zweite Trocknungsstufe gefördert. Dieser Autoklav 5 weist Spaltsiebe 11 auf,
durch welche überschüssiges Wasser abgetrennt und über Leitungen 12 abgeführt wird. Das auf diese Weise aus dem Autoklaven über
die Leitungen 12 abgeführte Wasser braucht in der Folge nicht erwärmt zu werden und es ergeben sich optimale Bedingungen für
den Angriff von Heißdampf, welcher über eine Leitung 13 und Düsen 14 in den Autoklaven eingespeist wird. Die im Autoklaven
herabströmenden Kohlepartikel kommen mit diesem Dampf in Kontakt und die Temperatur wird im Autoklaven auf 200 bis
245°C angehoben. Die Übertragung der Wärme erfolgt in der kondensierenden Dampfatmosphäre innerhalb des Autoklaven 5 '
wesentlich rascher, als dies bei der Verwendung von Heißwasser die Folge wäre. Es kann sowohl Sattdampf, als auch überhitzter
Dampf eingesetzt werden und es wird in vorteilhafter Weise mit Sattdampfdrücken von 6 bis 40 bar gearbeitet. Die Temperatur
bzw. der Druck des Dampfes hängt weitgehend vom Feuchtigkeitsgehalt, von der Strauktur, von der Zusammensetzung und vom Endwassergehalt
der Trockenkohle ab und ist auch von den Festigkeitswerten der Kohle und dem angestrebten Verwendungszweck
mitbestimmt. Die Einspeisung des Dampfes kann.in Form
der dargestellten Düsen 14 erfolgen. Es kann aber auch eine einer Wirbelschicht entsprechende Einspeisung des Dampfes
vorgenommen werden. Die erhitzte bzw. weitgehend getrocknete
Kohle fällt in den Autoklavenboden 15 und wird über eine Transportschnecke 16 in eine dritte Trocknungsstufe überführt,
welche als Zentrifuge 17 ausgebildet ist. In dieser dritten Trocknungsstufe wird die erforderliche Trocknungsendtemperatur
aufrecht erhalten, wobei die Wasserabscheidung durch die Zentrifugalkraft erfolgt, wodurch wiederum ein
optimaler Wärmeübergang des Dampfes auf die Kohle gewährleistet ist. Dampf wird der Zentrifuge über eine Leitung 18 zugeführt
und das Prozeßwasser wird über eine Leitung 19 in einen Abwassersammelbehälter 20 abgeführt. Neben der beschleunigten
Wasserabführung aus dem Kohleinneren begünstigt die Zentrifugalkraft
das Schrumpfungsverhalten der Kohleteilchen und verringert damit die Gefahr einer neuerlichen Aufnahme der
ausgetriebenen Feuchtigkeit durch die Kohleteilchen. Die
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Kohleteilchen werden bei den angewendeten Trocknungstemperaturen plastisch und es erfolgt neben einer günstigen Schrumpfung auch
eine Homogenisierung der Korngröße der Kohleteilchen.
Die Einspeisung des Dampfes über die Leitung 18 in die
Zentrifuge 17 erfolgt zweckmäßigerweise in der Nähe des Kohleaustrages
21 der Zentrifuge über welchen die getrocknete Kohle über eine Schleuse 22 in einen oben offenen Ausdampfbehälter
23 ausgebracht wird. Auf diese Weise wird die Dampftemperatur optimal ausgenutzt.
Das aus dem Autoklaven abgezogene Prozeßwasser, welches neben dem Wasser der Aufschlämmung Dampfkondensat und aus
der Kohle ausgetriebenes Wasser beinhaltet, wird über einen Wasserabscheider 24 geführt, wobei der mit suspendierter
Feinstkohle angereicherte Teil des Prozeßwassers in die Zentrifuge eingespeist wird. Das Prozeßwasser gelangt über
eine Leitung 19 in den als Klärbehälter ausgebildeten Abwassersammelbehälter 20, in welchem das Abwasser einer Aufstromklassierung
unterzogen wird. Ein Teil des anfallenden Abwassers wird nach einer entsprechenden Verweilzeit und
Klärung über eine Leitung 25 in einen Oxydationsbehälter 26 eingespeist, in welchem durch Einblasen von Sauerstoff oder
Luft eine Oxydation der organischen Substanzen, insbesondere der Huminsäuren, erfolgt. Luft bzw. Sauerstoff kann
über eine Leitung 27 dem Oxydationsbehälter 26 zugeführt werden. Der an Feststoffen reichere Teil des Prozeßwassers
wird aus dem Abwassersammelbehälter 20 über eine Leitung 28 einer Dosiervorrichtung 29 zugeführt, über welche das heiße
kohle- und kohlenstaubhältige Prozeßwasser über die Leitung der ersten Trocknungsstufe, nämlich dem Mischbehälter 3,
rückgeführt wird.
Die über die Druckschleuse 22, welche als Doppelschleuse, Stempelpresse oder als Extruder ausgeführt sein kann,
dem Ausdampfbehälter 23 zugeführte Kohle wird über eine
Fördervorrichtung 30 einem Wirbelschichttrockner 31 zugeführt, in welchen heiße Luft über eine Leitung 32 eingeblasen wird.
Die getrocknete Kohle wird bei 33 ausgebracht und kann in einen Trockenfeinkohlenbunker überführt werden. Die durch
den Wirbelschichttrockner hochgeförderten feinsten Kohlepartikelchen werden über einen Zyklon 34 abgeschieden, aus
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welchem die Feststoffe über die Förderschnecke 35 in die Austragleitung
33 übergeführt werden. Eine nochmalige Abscheidung feinster Kohlepartikelchen erfolgt bei dem dem Zyklon nachgeschalteten
Staubfilter 36, aus welchem die feinsten Kohleteilchen über eine Förderschnecke 37 in die Austragleitung
ausgebracht werden.
Das im Oxydationsbehälter gereinigte Prozeßwasser wird zum einen über ein Druckreduzierventil 38 und eine Leitung
einem Wärmeaustauscher 40 zugeführt, mit welchem Kaltluft erwärmt und die entstehende Heißluft über die Leitung 32 dem
Wirbelschichttrockner 31 zugeführt wird. Das Kondensat des Wärmeaustauschers wird über eine Pumpe 41 in die Abwasserleitung
4 2 rückgeführt, in welche der andere Teil des aus dem Oxydationsbehälter austretenden, unter Druck stehenden Prozeßwassers
eingespeist wird. Auch in die Abwasserleitung 42 ist ein Druckreduzierventil 43 eingeschaltet. Das hiebei entstehende
Gas-Dampf-Gemisch wird einem Wärmeaustauscher 44 zugeführt, über welchen Kesselspeisewasser für die Dampferzeugung
45 erwärmt wird. Ein Teil des Prozeßwassers, welches nach dem Wärmeaustauscher 44 weitgehend abgekühlt ist, wird
über die Pumpe 8 und die Leitung 7 wieder dem unter Druck stehenden Mischbehälter 3 zugeführt. Der überschüssige Teil
des Prozeßwassers geht über eine Leitung 46 zum Schlammteich.
An der tiefsten Stelle des Autoklaven 5 oberhalb des Flüssigkeitsspiegels ist wiederum eine Schleuse 47 für den
Abzug von CO2 vorgesehen.
Bei der Ausbildung nach Fig. 2 wurden für identische Bauteile die gleichen Bezugszeichen wie in Fig. 1 verwendet.
Abweichend von der Ausbildung nach Fig. 1 wird hier als dem Mischbehälter 3 nachgeschaltete zweite Trocknungsstufe eine
Trockentrommel 48 verwendet, an welche die Dampfleitung 13 angeschlossen ist. Die Trockentrommel 48 weist ein im wesentlichen
zylindrisches, stationäres Sieb 49 auf und die durch die Pumpe 4 über die Leitung 50 eingestoßene Kohlesuspension
wird durch eine Förderschnecke 51, welche von einem Motor angetrieben ist, in Achsrichtung der Trommel gefördert. Die
Siebtrommel kann als Spaltsiebtrommel ausgebildet sein und das Prozeßwasser wird sektorenweise über Leitungen 53 abge-
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zogen. Das Prozeßwasser wird einem Sammelbehälter 54 zugeführt,
in welchem es einer Nachklärung unterzogen wird und aus welchem über eine Schleuse 55 CO2 abgezogen wird. An der
tiefsten Stelle werden abgesetzte Feststoffe durch eine Fördereinrichtung 56 erfaßt und in einen Aufgabetrichter 57
eingebracht, in welchen auch der Kohleaustrag 58 der Trockentrommel
mündet und an welchen wiederum eine Schleuse 59 für die Abführung von CO2 anschließt. Aus dem Aufgabetrichter
wird wiederum über die in Fig. 1 bereits beschriebene Fördereinrichtung l6 die Kohle in die Zentrifuge eingebracht. Das
Prozeßwasser aus dem Sammelbehälter 54 wird über eine
Leitung 6O unmittelbar in die Leitung 19 zum Abwassersammelbehälter
20 eingespeist, da ja die Feststoffe aus diesem Abwasser bereits weitgehend durch die Fördereinrichtung 56
erfaßt wurden und der Zentrifuge zugeführt wurden. In allen übrigen Teilen entspricht diese Anlage der Anlage gemäß Fig.
Bei der Ausbildung nach Fig. 3 ist die zweite, dem Mischbehälter 3 nachgeschaltete Trocknungsstufe als Zentrifuge
6l ausgebildet. Die heiße Suspension wird aus dem Mischbehälter 3 über die Pumpe 4 einem Spaltsieb 62 zugeführt, wobei
die an Feststoffen reiche Phase über eine Fördereinrichtung 63 in die Zentrifuge eingebracht wird. Die Satt- bzw. Heißdampfleitung
13 mündet nahe dem Kohleaustrag 64 der Zentrifuge, sodaß die Wärmeausnutzung optimiert wird. Das aus der Zentrifuge
6l austretende Prozeßwasser wird über eine Leitung 65 wiederum der zum Abwassersammelbehälter 20 führenden Leitung 19 zugeführt,
wobei in diese Leitung 65 eine Schleuse 66 für das Abführen von CO2 eingeschaltet ist. Auch aus der von der Zentrifuge
17 gebildeten dritten Trocknungsstufe wird hier über
eine Schleuse 67 CO2 abgezogen. Die Prozeßwasserphase des Spaltsiebes 62 wird über eine Leitung 68 nahe dem Prozeßwasseraustrittsende
der Zentrifuge zugeführt, um die von dieser Leitung 68 noch mitgeführten feinkörnigen Kohleteilchen durch
die Zentrifuge 6l erfassen zu können.
In den übrigen Teilen entspricht auch die Anlage nach Fig. 3 den Anlagen nach Fig. -1 und 2.
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In Fig. h wurden die Bezugszeichen der Fig. 1 bis
3 für gleiche Teile beibehalten. Mit 1 ist der Bunker bezeichnet, welcher für die Aufnahme feinkörniger Braunkohle,
Steinkohle, vorzugsweise mit einer Körnung von O bis 20 mm bestimmt ist. Mit 2 ist die als Stempelpresse
ausgebildete Einspeisevorrichtung bezeichnet, über welche die Kohlekörner bzw. der Kohlestaub in den Mischbehälter
3 eingestoßen wird. In diesem Mischbehälter 3 wird eine Kohle-IIeißwassersuspension hergestellt, welche über die
Pumpe k dem Autoklaven 5 zugeführt wird. Der Mischbehälter 3 stellt hiebei die erste Trocknungsstufe dar und weist
das Rührwerk 6 auf. In den Mischbehälter 3 mündet die Leitung 7, über welche abgekühltes und gereinigtes
Prozeßwasser durch Pumpe 8 zugefördert werden kann. Weiters mündet die Leitung 9 in den Mischbehälter 3}
über welche heißes kohle-schlammhältiges Prozeßwasser zugestoßen
wird. Die Einspeisetemperatur der Kohle beträgt etwa 0 bis ^00C und die Temperatur der Aufschlämmung wird
durch die Zufuhr von heißem und kaltem Wasser auf etwa 100 bis l60°C eingestellt, wobei sich eine Sattdampfatmosphäre
ausbildet. Das sich über dem Flüssigkeitsspiegel sammelnde GO2 wird über die Schleuse 10 abgeführt.
Die Kohle-IIeißwassersuspension wird durch die beispielsweise als Zentrifugalpumpe oder Schneckenpumpe ausgebildete
Pumpe k in die vom Autoklaven 5 gebildete zweite Trocknungsstufe gefördert. Dieser Autoklav 5 weist wie bei
der Ausbildung nach Fig. 1 Spaltsiebe 11 auf, durch welche überschüssiges Wasser abgetrennt und über Leitungen 12
abgeführt wird. Das auf diese Weise aus dem Autoklaven über die Leitungen 12 abgeführte Wasser braucht in der Folge nicht
erwärmt zu werden und es ergeben sich optimale Bedingungen für den Angriff von Dampf, welcher über die Leitung I3 und
Düsen lh in den Autoklaven eingespeist wird. Die im Autoklaven herabströmenden Kohlepartikel kommen mit diesem Dampf in
Kontakt und die' Temperatur wird im Autoklaven auf 200 bis 2h5°C angehoben. Die Übertragung der Wärme erfolgt in der
kondensierenden Dampfatmosphäre innerhalb des Autoklaven 5
wesentlich rascher, als dies bei der Verwendung von Heißwasser die Folge wäre. Es kann sowohl Sattdampf, als auch überhitzter
Dampf eingesetzt werden und es wird in vorteilhafter Weise
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mit Sattdampfdrücken von 6 bis 40 bar gearbeitet. Die
Temperatur bzw. der Druck des Dampfes hängt weitgehend vom Feuchtigkeitsgehalt, von'der Struktur, von der Zusammensetzung
und vom Endwassergehalt der Trockenkohle ab und ist auch von den Festigkeitswerten der Kohle und
dem angestrebten Verwendungszweck mitbestimmt. Die Einspeisung des Dampfes kann in Form der dargestellten
Düsen l't erfolgen. Die erhitzte bzw. weitgehend getrocknete
Kohle fällt in den Autoklavenboden 15 und wird über die Transportschnecke 16 in eine dritte Trocknungsstufe überführt,
welche wieder als Zentrifuge 17 ausgebildet ist. In dieser dritten Trocknungsstufe wird die erforderliche
Trocknungsendtemperatur eingestellt wird, wobei die Wasserabscheidung durch die Zentrifugalkraft erfolgt, wodurch wiederum
ein optimaler Wärmeübergang des Dampfes auf die Kohle gewährleiste ist. Dampf wird der Zentrifuge über eine Leitung 18 zugeführt
und das Prozeßwasser wird über eine Leitung 19 in einen Abwassersammelbehälter
20 abgeführt. Neben der beschleunigten Wasseral)führung aus dem Kohleninneren begünstigt die Zentrifugalkraft
das Schrumpfungsverhalten der Kohleteilchen und
verringert damit die Gefahr einer neuerlichen Aufnahme der ausgetriebenen Feuchtigkeit durch die Kohleteilchen. Die
Kohleteilchen werden bei den angewendeten Trocknungstemperaturen plastisch und es erfolgt bedingt durch die Schrumpfung unter der
Fliehkrafteinwirkung ein Auspressen des Kohlewassers, sowie
eine Homogenisierung der Korngröße der Kohleteilchen.
Die Einspeisung des Dampfes über die Leitung 18 in die
Zentrifuge 17 erfolgt zweckmäßigerweise in der Nähe des Kohleaustrages
21 der Zentrifuge, über welchen die abgetrocknete Kohle über eine Schleuse 22 in einen oben offenen Ausdampfbehälter
23 ausgebracht wird. Auf diese Weise wird die Dampftemperatur
optimal ausgenutzt.
Während ,jedoch bei einer Ausbildung nach Fig. 1 das
aus dem Autoklaven abgezogene Prozeßwasser, welches neben dem Wasser der Aufschlämmung Dampfkondensat und aus der Kohle ausgetriebenes Wasser beinhaltet, ausschließlich über einen Wasserabscheider
2k geführt wird, wobei der mit suspendierter Feinstkohle angereicherte Teil des Prozeßwassers in die Zentrifuge
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eingespeist wird, ist gemäß I1Mg. ^i nunmehr an die Leiden dem
Aufgabeende 69 benachbarten Spaltsiebe eine Leitung 70 angeschlossen über welche 75 bis 90 % des für die Herstellung der
Susyjenslon verwendeten Wassers abgezweigt werden und welches
nicht in eine weitere Trocknungsstufe rückgeführt wird, sondern
im Bypass zu sämtlichen Trockrmngsstufen geführt wird. Diese
Leitung 70 führt zu einem als Aufstromklassierer ausgebildeten
Sedimentationsbehälter 71 in welchem eine Trennung in eine an Feststoffen angereicherte und eine an Feststoffen verarmte
.Phase erfolgt. Die an Feststoffen angereicherte Phase wird über eine Fördereinrichtung 72 dem Autoklavenboden 15 des
Autoklaven 5 rückgeführt, während die an Feststoffen verarmte Phase über eine Leitung 73 unter Umgehung aller Trocknungsstufen ausgebracht wird. Das aus den naehgesctalteten
Trocknungsstufen austretende Prozeßwasser gelangt über die
Leitung 19 in den als Klärbehälter ausgebildeten Abwassersammelbehälter
20, in welchem das Abwasser einer Aufstromklassierung
unterzogen wird. Ein Teil des anfallenden Abwassers wird, falls ein Überschuß vorhanden ist, nach einer
entsprechenden Verweilzeit und Klärung über die Leitung 25 in den Oxydationsbehälter 26 eingespeist, in welchem
durch Einblasen von Sauerstoff oder Luft eine Oxydation der organischen Substanzen in analoger Weise wie in Fig.i
erfolgt. Luft bzw'. Sauerstoff kann über die Leitung 27 dem Oxydationsbehälter 26 zugeführt werden. Der an Feststoffen
reichere Teil des Prozeßwassers wird aus dem Abwassersammelbehälter 20 über die Leitung 28 einer Dosiervorrichtung 29
zugeführt, über welche das heiße feinstkohlenhältige
Prozeßwasser über die Leitung 9 der ersten Trocknungsstufe,
nämlich dem Mischbehälter 3> am unteren Ende desselben,
rückgeführt wird.
Die über die Druckschleuse 22, welche als Doppelschleuse, Stempelpresse oder als Extruder ausgebildet sein kann,
dem Ausdampfbehälter 23 zugeführte Kohle wird über die
Fördervorrichtung 30 einem Wirbelschichttrockner 31 zugeführt,
in welchen heiße Luft über die Leitung 32 einge-
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blasen wird. Die getrocknete Kohle wird bei 33 ausgebracht und kann in einen Trockenfeinkohlenbunker überführt
werden. Die durch den Wirbelschichttrockner hochgeförderten
feinsten Kohlepartikelchen werden über den Zyklon 34
abgeschieden, aus welchem die Feststoffe über die Förderschnecke 35 in die Austragleitung 33 übergeführt werden.
Eine nochmalige Abscheidung feinster Kohlepartikelchen erfolgt bei dem dem Zyklon nachgeschalteten Staubfilter 36,
aus welchem die feinsten Kohleteilchen über eine Förderschnecke 37 in die Austragleitung 38 ausgebracht werden,
wie dies auch in Fig. 1 dargestellt ist.
Das im Oxydationsbehälter gereinigte Prozeßwasser wird zum einen über ein Druckreduzierventil 38 und eine
Leitung 39 einem Wärmeaustauscher 40 zugeführt, mit welchem Kaltluft erwärmt und die entstehende Heißluft über die
Leitung 32 dem Wirbelschichttrockner Jl zugeführt wird.
Das bei der Oxydation gebildete C02 wird über die Leitung
74 abgeführt. Auch in die Abwasserleitung 42 ist ein
Druckreduzierventil 43 eingeschaltet. Das hiebei entstehende
Gas-Dampf-Gemisch wird dem Wärmeaustauscher 44 zugeführt,über
welchen Kesselspeisewasser für die Dampferzeugung 45 erwärmt wird. Ein Teil des Prozeßwassers,
welches nach dem Wärmeaustauscher 44 weitgehend abgekühlt ist, wird über die Pumpe 8 und die Leitung 7 wieder dem unter
Druck stehenden Mischbehälter 3 zugeführt. Der überschüssige Teil des Prozeßwassers geht über die Leitung 46 zum Schlämmte]
eh.
An der tiefsten Stelle des Autoklaven 5 oberhalb des
Flüssigkeitsspiegels ist wiederum die Schleuse 47 für den
Abzug von CO2 vorgesehen.
Die aus dem Sedimentationsbehälter 71 abgezogene und
an Feststoffen verarmte Phase wird über die Leitung 73 entweder dem Sedimentationsbehälter 20 zugeführt, wobei sich
allerdings der Nachteil ergibt, daß das Prozeßwasser, welches für die Aufwärmung der Suspension im Mischbehälter 3 herangezogen
werden soll, abgekühlt wird. Es ist daher in diese
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Leitung 73 ein Absperrhahn 75 eingeschaltet, mit welchem die Leitung zum Sedimentationsbehälter 20 abgeschlossen werden
kann. Nach Öffnen eines Absperrhahnes 76 kann die an Feststoffen
verarmte Phase aus dem Sedimentationsbehälter 71 unmittelbar in den Oxydator eingeführt werden.
Die Spaltsiebe 11, welche im Autoklaven 5 in Kaskade
hintereinander geschaltet sind, können für den einfachen Anschluß der Leitung 70 so angeordnet sein, daß jeweils auf eine
hohlpyramidenförmige Siebpartei ein Sammelkasten 77 aus durchgehenden
Wänden folgt, wobei der Sammelkasten entweder in seinem zentralen Bereich oder in einem Bereich nahe dem Umfang des
Autoklaven 5 Durchbrechungen für den Durchtritt der Feststoffe aufweist, ,je nachdem ob die Spaltsiebe in dem jeweiligen Bereich
nach innen oder nach außen geneigte Wände aufweisen.
Von der Dampferzeugung 45 geht noch eine weitere
Leitung 78 aus, über welche im Bedarfsfall Dampf in den Mischbehälter 3 eingepreßt werden kann, um eine weitere Vorerwärmung
der Suspension vorzunehmen. Eine derartige zusätzliche Vorerwärmung
ist jedoch nur dann erforderlich, wenn die Temperatur
des dem Mischbehälter 3 aus dem Abwassersammelbehälter 20 zugeförderten
Abwassers für eine optimale Vorwärmung der Suspension nicht ausreicht. Das Verfahren ist im besonderen für
die Trocknung von lignitischen organischen Feststoffen, wie Braunkohlen, geeignet.
1980-10-01/ek
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Claims (20)
- 3033012VOEST-ALPINE AktiengesellschaftPatentansprücheVerfahren zum Trocknen von organischen Feststoffen, insbesondere Braunkohlen, .unter Verwendung"von Wasserdampf, dadurch gekennzeichnet, daß die organischen Feststoffe mit einer maximalen Korngröße von etwa 50 mm kontinuierlich mit einer ersten Trocknungsstufe unter überatmosphärischem Betriebsdruck mit Wasser aufgeschlämmt bzw. suspendiert und erwärmt werden, daß die Aufschlämmung bzw. Suspension hierauf unter Aufrechterhaltung oder Erhöhung des überatmosphärischen Betriebsdruckes durch wenigstens eine nachgeschaltete Trocknungsstufe geführt wird, wobei in wenigstens einer nachgeschalteten Trocknungsstufe die Aufschlämmung zentrifugiert wird und wobei in allen nachgeschalteten Trocknungsstufen die organischen Feststoffe durch Zuführung von Dampf aufgewärmt werden und daß hierauf die abgetrennten Feststoffe aus der letzten unter Betriebsdruck stehenden Trocknungsstufe kontinuierlich ausgebracht und entspannt werden, worauf die Trocknung durch Belüftung beendet wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufschlämmung bzw. Suspension vor dem Zentrifugieren über Siebe, insbesondere Spaltsiebe, geführt wird.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in einzelnen Trocknungsstufen anfallendes CO2 abgeführt wird.
- 4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Prozeßwasser einem Sedimentationsbehälter, insbesondere einem Aufstromklassierer, zugeführt wird, und daß der an Feststoffen angereicherte Anteil des Frcz^f.wassers einer Trocknungsstufe rückgeführt wird.
- S Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch Ct,Vfi-.r^eichnet, daß der ersten Trocknungsstufe, in welcher die orud: ischen Feststoffe aufgeschlämmt bzw. suspendiert werden, Prozeßwasser, vorzugsweise an Feststoffen angereichertes Prozeßwasser, in einer Menge zugeführt wird, welche für die Er-wärmung der Aufschlämmung bzw. Suspension auf eine Temperatur von mindestens 100°C ausreicht.
- 6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch, gekennzeichnet, daß in den nachgeschalteten Trocknungsstufen bei Temperaturen von mindestens'1600C gearbeitet wird.
- 7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der an Feststoffen verarmte Teil des Prozeßwassers einem Oxydator zugeführt wird, in welchem die organischen Anteile durch Zufuhr von Luft oder Sauerstoff oxidiert werden.
- 8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet r daß das aus dem Oxydator austretende Prozeßwasser entspannt und der Wärmeinhalt desselben in Wärmeaustauschern ausgenützt, beispielsweise zur Erwärmung des Kesselspeisewassers und/oder Luft, verwendet wird.
- 9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil des an Feststoffen verarmten, aus dem Oxydator austretenden Prozeßwassers, der ersten Trocknungsstufe zugeführt wird.
- 10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß mit Dampfdrücken von mindestens 8 bar gearbeitet wird.
- 11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß in wenigstens zwei Trocknungsstufen in Dampfatmosphäre gearbeitet wird, wobei das anfallende Dampfkondensat und das ausgetriebene Wasser aus dem Prozeß abgeführt wird.
- 12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß vier Trocknungsstufen vorgesehen sind, daß in der zweiten und der dritten Trocknungsstufe unter Dampfatmosphäre gearbeitet wird, daß entstehendes CO2 wenigstens in der ersten und zweiten Trocknungsstufe abgeführt wird und daß die Feststoffe in die vierte Trocknungsstufe ausgeschleust werden. . ■130017/0867
- 13. Verfahren nacli einem der Ansprüche 1 his 11, dadurch gekennzeichnet, daß das zur Herstellung der Suspension verwendete Wasser vor oder nach dem Eintritt in die erste nachgeschaltete Trocknungsstufe großteils abgetrennt und unter Umgehung gegebenenfalls vorgesehener weiterer Trocknungsstufen aus den unter Betriebsdruck stehenden Stufen ausgebracht und/oder der ersten Troeknungsstufe in welcher die Suspension hergestellt wird, zumindest teilweise rückgeführt wird.
- lh. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß 80 bis 90 fo des zur Herstellung der Suspension verwendeten Wassers unmittelbar nach dem Eintritt in die erste nachgeschaltete Trocknungsstufe abgetrennt werden.
- 15. Verfahren nach Anspruch 13» dadurch gekennzeichnet, daß das rückgeführte bzw. ausgebrachte Wasser durch Siebe, insbesondere Spaltsiebe, von der Suspension getrennt wird.
- 16. Verfahren nach einem der Ansprüche I3 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Suspension in der ersten nachgeschaltetcn Trocknungsstufe über eine Vorentwässerung bzw. eine innerhalb eines unter Dampfdruck stehenden Autoklaven angeordnete Spaltsiebkaskaden geleitet wird und daß das abgetrennte Wasser aus den der Aufgabeöffnung am nächsten liegenden Kaskaden abgeführt wird.
- 17. Verfahren nach einem der Ansprüche I3 bis 16, dadurch geO'-.-i^eichnet, daß das aus der ersten nachgeschalteten Trocknungsstufe abgeführte Wasser in einer Klassierstufe in einen an Feststoffen verarmten und einen an Feststoffen angereicherten Teil aufgetrennt wird, wobei der an Feststoffen verarmte Teil gegebenenfalls unter Zwisehenschaltung eines Oxydators, in welchem die organischen Anteile durch Zufuhr von Luft oder Sauerstoff oxidiert werden, ausgebracht oder zur Herstellung der Suspension rückgeführt wird und die an Feststoffen angereicherte Phase der ersten Trocknungsstufe rückgeführt wi rd.1 30017/0867
- 18. Verfahren nach Anspruch 17» dadurch gekennzeichnet, daß die an Feststoffen verarmte Phase einer weiteren Reinigungsstufe, insbesondere einem Aufstromklassierer, zugeführt wird.
- 19. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 his 18, dadurch gekennzeichnet, daß aus dem oder den Oxydator(en) das gebildete CO2 abgeführt wird
- 20. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,d aß die Suspension durch Einpressen von Dampf vor dem Einbringen in die erste nachgeschaltete "Trocknungsstufe aufgewärmt und unter iiberatmosphärischen Betriebsdruck gesetzt wird.1980-10-01/ek130017/0867
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| D2 | Grant after examination | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |