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DE3035618A1 - Blendschutzvorrichtung fuer fahrzeuge, vorzugsweise fuer kraftfahrzeuge - Google Patents

Blendschutzvorrichtung fuer fahrzeuge, vorzugsweise fuer kraftfahrzeuge

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Publication number
DE3035618A1
DE3035618A1 DE19803035618 DE3035618A DE3035618A1 DE 3035618 A1 DE3035618 A1 DE 3035618A1 DE 19803035618 DE19803035618 DE 19803035618 DE 3035618 A DE3035618 A DE 3035618A DE 3035618 A1 DE3035618 A1 DE 3035618A1
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glare
glare device
slats
blind
driver
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DE19803035618
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DE3035618C2 (de
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Richard 7100 Heilbronn Heinrich
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Kaco GmbH and Co KG
Original Assignee
Kaco GmbH and Co KG
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J1/00Windows; Windscreens; Accessories therefor
    • B60J1/20Accessories, e.g. wind deflectors, blinds
    • B60J1/2011Blinds; curtains or screens reducing heat or light intensity
    • B60J1/2088Lamellar or like blinds
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B60J1/20Accessories, e.g. wind deflectors, blinds
    • B60J1/2011Blinds; curtains or screens reducing heat or light intensity

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)
  • Lighting Device Outwards From Vehicle And Optical Signal (AREA)

Description

  • Blendschutzvorrichtung für Fahrzeuge,
  • vorzugsweise für Kraftfahrzeuge Die Erfindung betrifft eine Blendschutzvorrichtung, insbesondere für Fahrzeuge, vorzugsweise Kraftfahrzeuge, mit welcher verhindert werden soll, daß der Führer des Fahrzeugs durch entgegenkommende Fahrzeuge mit nicht oder nur unzureichend abgeblendeten Scheinwerfern geblendet wird.
  • Es ist bereits bekannt, bei Straßen mit voneinander getrennten Fahrbahnen einen Zwischenstreifen mit natürlichen Pflanzungen oder Gitterzäunen zu versehen, mit welchen bei Nacht das störend aufgeblendete Licht von entgegenkommenden Fahrzeugen abgehalten werden kann. Überall dort, wo derartige lichtbrechende Einrichtungen nicht vorhanden sind, besteht die Gefahr, daß der Autofahrer bei Nacht durch aufgeblendetes Licht der entgegenkommenden Fahrzeuge belästigt wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Blendschutzvorrichtung zu schaffen, die im Inneren des Fahrzeugs befestigt bzw. benutzt werden kann und praktisch denselben Dienst tut, wie die vorgenannten, natürlichen oder künstlichen, lichtbrechenden Einrichtungen auf den Autobahnen und Schnellstraßen.
  • Die erfindungsgemäße Blendschutzvorrichtung weist aus Metall oder Kunststoff bestehende, im Blickfeld eines Fahrzeugführers angeordnete Blendschirme auf, die im Blickfeld eine unterschiedliche Lichtdurchlässigkeit aufweisen. Besonders günstig ist es, wenn diese Blendschirme in weiterer Ausgestaltung der Erfindung Durchbrechungen haben, die in ihrer Form und/oder Größe verändertbar sein können. Ein besonders guter Blendschutz ergibt sich, wenn die Anzahl derartiger Unterbrechungen im Bereich der auftreffenden Gegenlichtstrahlen am geringsten ist, wobei in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die Durchbrechungen außerhalb des Bereichs der auftreffenden Gegenlichtstrahlen sich in fließenden Übergängen verdichten; hierzu können größere Bohrungen und/oder eine dichtere Anordnung und eine größere Zahl der Bohrungen in den Blendschirmen vorgesehen sein.
  • Anstelle derartiger Unterbrechungen ist es in weiterer Ausgestaltung der Erfindung möglich, daß die eingangs geschilderten Blendenschirme aus durchsichtigem Kunstoff hergestellt sind und im Bereich des auftreffenden Gegenlichtes Farbe, vorzugsweise in Form einer aufgetragenen Farbschicht, aufweisen, wobei die Farbe im Bereich des auftreffenden Gegenlichtes eine geringere Durchsichtigkeit aufweist und außerhalb dieses Bereiches zunehmend aufgehellt ist.
  • Eine besonders wirksame Blendschutzvorrichtung ergibt sich in weiterer Ausgestaltung der Erfindung, wenn die Blendschirme aus zwei oder mehreren gegeneinander verschiebbaren, vorzugsweise aufeinanderliegenden Schichten bestehen. Vorteilhaft können an der Blendvorrichtung Befestigungsmittel zum Anbringen an jeder beliebigen Stelle des Führerraums des Fahrzeuges angebracht sein, die zweckmäßig als magnetische Haftvorrichtungen oder als Saugnäpfe ausgebildet sein können. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß die Blendschutzvorrichtung mit einer Sonnenschutzblende gekoppelt, insbesondere mit dieser zusammen bedienbar oder verstellbar ist.
  • Darüberhinaus kann die Blendschutzvorrichtung so ausgebildet bzw.
  • angeordnet sein, daß sie gleichzeitig als Sonnenschutzblende bei Tagfahrt wirksam ist.
  • In einer besonders wirksamen Ausführungsform kann die Blendschutzvorrichtung gemäß der Erfindung mehrere wenigstens annähernd senkrechte und im Abstand voneinander angeordnete, vorzugsweise dünne Lamellen aufweisen, die um wenigstens annähernd parallel zu ihren senkrechten Längskanten verlaufende Achsen schwenkbar sind. Diese Lamellen können an ihren oberen und unteren Schmalseiten abstehende Zapfen aufweisen, mit denen sie in Bohrungen gelagert sind, die in für die Lamellen gemeinsamen, waagrecht verlaufenden Trägern angebracht sind.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann vorgesehen sein, daß oberhalb und/oder unterhalb der Schmalseiten neben dem mit zur Aufnahme der Zapfen dienenden Bohrungen versehenen Träger eine Leiste parallel geführt ist, die in ihrer Längsrichtung längsverstellbar ist und quer zu ihrer Längsrichtung verlaufende Schlitze oder Nuten aufweist, in welche jeweils einer von zwei an der unteren bzw.oberen Schmalseite angeordneten, zweiten Zapfen eingreift, der beim Längsverschieben der Leiste die zugehörige Lamelle um ihre senkrechte Drehachse schwenkt. Vorteilhaft können die Lamellen an ihren einander zugekehrten Oberflächenseiten mit einer nichtreflektierenden Deckschicht versehen sein.
  • Die Erfindung ist nachstehend anhand von mehreren, in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher beschrieben und erläutert.
  • Es zeigen: Fig. 1 eine Lamellen-Blendschutzvorrichtung in Blickrichtung eines Fahrzeugführers gesehen, jeweils in drei verschiedenen Blendschutzstellungen, Fig. 2 die Schutzvorrichtung in einem nach der Linie II-II in Fig. 1 geführten Horizontalschnitt und Fig. 3 eine der Blendenlamellen in der Ansicht auf ihre Lamellenbreitseite; Fig. 4 eine andere Blendschutzvorrichtung, die aus zwei aufeinanderliegenden blattförmigen Scheiben besteht, von denen jede eine Anzahl von Durchbrechungen aufweist, die beim gegenseitigen Verschieben der Scheiben mehr oder weniger stark miteinander zur Deckung gebracht werden können, Fig. 5 eine andere solche Blendschutzvorrichtung, bei welcher die Durchbrechungen von schräg zueinander gerichteten Bohrungen gebildet werden und Fig. 6 eine andere Blendschutzvorrichtung mit gegeneinander verschiebbaren Scheiben, deren Durchbrechungen in der einen Scheibe senkrecht zur Scheibenoberfläche und in der anderen Scheibe schräg zu deren Oberfläche stehen.
  • Bei der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Lamellen-Blendschutzvorrichtung ist eine größere Anzahl von bispielsweise zwanzig bis dreißig flachen, können Blechlamellen vorgesehen, von denen die ersten fünf Lamellen in den Fig. 1 und 2 mit 11 bis 15 bezeichnet sind und als Blendschirme in der dort wiedergegebenen Stellung parallel zu der senkrecht zur Zeichenebene verlaufenden Blickrichtung eingestellt sind. In dieser Stellung geben sie den vorausgerichteten Blicken des in der Zeichnung nicht wiedergegebenen Fahrers eines ebenfalls nicht dargestellten Kraftfahrzeuges den vollen Blick auf die vorausliegende Straße frei und schirmen dann das Blendlicht entgegenkommender raftfahreuee ab, wenn deren Scheinwerfer Licht in einem starken Neigungswinkel auf die Lamellen auftrifft. Solche von der Blendschutzvorrichtung abgeschirmten Lichtstrahlen sind in der Fig. 2 durch eine strichpunktierte Linie L 1 veranschaulicht.
  • In Fig. 2 ist durch eine zweite Lamellengruppe, welche die Lamellen 16 bis 20 umfaßt, dargestellt, wie die Blendschutzvorrichtung eingestellt werden kann, damit in einem spitzeren Winkel von vorn kommendes Blendlicht abgeschirmt werden kann.
  • Um diese unterschiedliche Lichtdurchlässigkeit zu erzielen, haben alle Lamellen, von welchen in Fig. 3 eine bei 25 angedeutete Lamelle dargestellt ist, eine schmal rechteckförmige Gestalt. An den senkrecht zu ihren Langseiten 26 und 27 verlaufenden Schmalseiten 28 und 29 sind stiftförmige Zapfen vorgesehen, nämlich ein Zapfen 30 an der in der Gebrauchslage oberen Schmalseite 28 und zwei Zapfen 31 und 32 an der in der Gebrauchslage unteren Schmalseite 29 der Lamellen. Die beiden Zapfen 30 und 31 in unmittelbarer Nähe der Langseite 26 bilden die Schwenkachse 33, welche in Fig. 3 mit strichpunktierten Linienverläuft und sich parallel zur Langseite 26 erstreckt.
  • Die Fmeils oben liegenden Zapfen 3p der einzelnen Lamellen greifen in passende, in der Zeichnung nicht näher dargestellte Bohrungen ein, welche in einem waagerecht verlaufenden oberen Träger 34 angebracht sind und das ortsfeste Lager beim Schwenken der Lamellen um ihre Achse 33 bilden, während die jeweils unteren Zapfen 31 in ebenfalls nicht näher bezeichnete Bohrlöcher in einem unteren Träger 35 eingesteckt sind, welcher in Fig. 2 in der Draufsicht von oben dargestellt ist und mit in der Zeichnung nicht dargestellten Befestigungsmitteln, beispielsweise dauermagnetischen Elaftplatten oder Saugnäpfen an geeigneter Stelle der Windschutzscheibe eines Kraft fahrzeuges befestigt werden kann.
  • Parallel zum unteren Träger 35 ist eine ebenfalls in Fig. 2 in der Draufsicht dargestellte Leiste 34 in ihrer Längsrichtung verschiebbar geführt, welche für jeden unteren Zapfen 32 der einzelnen Lamellen einen Querschlitz bzw. eine Quernut 37 zur Aufnahme dieses unteren Zapfens enthält. Wenn die Leiste 36 in der mit einem Pfeil 38 angedeuteten Richtung nach links verschoben wird, nehmen die Querschlitze 37 die unteren Zapfen 32 mit und verschwenken mit diesen die Lamellen um so starker, je weiter die Leiste 36 nach links verschoben wird.
  • In der mittleren, in den Fig. 1 und 2 wiedergegebenen und die Lamellen 16 bis 20 umfassenden Abschirmstellung kann demgemäß stark von vorn kommendes Blendlicht abgeschirmt werden, das durch die strichpunktiert angegebene Strahllinie L 2 versinnbildlicht ist. Im rechten Teil der Fig. 1 und 2 ist für die Lamellen 21 bis 24 eine Abschirmstellung wiedergegeben, in welcher selbst solches Blendlicht abgeschirmt werden kann, das nahezu direkt von vorne auf die Lamellen der Abblendvorrichtung auftrifft, wenn die untere Verschiebeleiste 36 ganz nach links ausgefahren ist. In dieser letztgenannten Abblendstellung sind nur noch schwache Zwischenr'iume zwischen den stark verschten Lamellen vorhanden, derart, daß die Lichtdurchlässigkeit auf ein Minimum verringert ist.
  • Von dem gleichen Grundgedanken, in der Blendschutzvorrichtung willkürlich veränderbare Durchbrechungen vorzusehen, die wie die Zwischenräume 39 zwischen den einzelnen Lamellen nach Form und Größe verändert werden können und dadurch eine unterschiedliche Lichtdurchlässigkeit der Blendschutzvorrichtung ergeben, ist auch bei den Blendschutzvorrichtungen nach den ring. )t is 6 Gebrauch gemacht. Diesen Blendschutzvorrichtungen ist gemeinsam, daß sie aus jeweils zwei einander mindestens teilweise übergreifenden Scheiben 40, 41 bestehen und Durchbrechungen enthalten, welche durch die mit einem Doppelpfeil angedeutete relative Verschiebebewegung zwischen den beiden Scheiben 40 und 41 mehr oder weniger genau zur Deckung gebracht werden können und dann eine für das auf die Scheiben einfallende Blendlicht eine mehr oder weniger große Lichtdurchlä.ssigkeit ergeben.
  • Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 sind in den beiden Scheiben 40 und 41 zylindrische Bohrungen 43 bzw. 44 angebracht, die in der dargestellten Relativstellung für das einfallende durch die Linien L 3 angedeutete Licht nur eine geringe-Durchlässigkeit ergeben.
  • Wie er in Fig. 4 dargestellte Schnitt durch die beiden Scheiben erkennen läßt, sind dort die Bohrungen 34 und 44 mit senkrecht zu den Scheibenoberseiten geführten Achsen hergestellt.
  • Beim Ausführungsbeispiel nach Fig-. 5 verlaufen die Achsen 45 und 116 der dort vorgesehenen Bohrungen 47 und 48 schräg geneigt zueinander und zu den Plattenoberseiten, wobei sich in der dort wiedergegebenen Abschirmstellung nur eine geringe Durchlässigkeit für die bei L 4 angedeuteten Blendlichtstrahlen ergibt.
  • Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 stellt ei-ne Kombination aus der in denFig. 4 und 5 wiedergegebenen Ausbildung der beiden Scheiben 40 und 41 dar. Hier sind nämlich'die Bohrungen 43 in der Scheibe 40 mit senkrechter Achse ausgeführt, während die Achsen der Bohrungen 48 in der Scheibe 41 schräg zu deren Oberseite stehen.
  • Für die Ausführungsbeispiele nach den Fig. 4 bis 6 kann mit Vorteil vorgesehen werden, daß die beiden Scheiben 40 und 41 aus Kunststoff hergestellt sind, welcher durch eingetragene Farbstoffe oder durch aufgetragene Farbschichten eine verminderte Lichtdurchlässigkeit aufweisen, die jedoch mit zunehmender Entfernung von dem Einfallsbereich der Blendstrahlen aufgehellt sind und demzufolge eine höhere Lichtdurchlässigkeit aufweisen.
  • Die zur Abhaltung des Blendlichts dienenden Elendschirme können auch in Form von Punkten oder Strichen auf Brillengläsern so angebracht sein, daß diese sich an der Stelle des größten Lichteinfalls am meisten verdichten. Anstelle solcher Punkte oder Striche kann in vorher erwähnter Weise auch eine Farbgebung, insbesondere ein Auftrag einer Reflexschicht vorgesehen werden, welche an der Stelle des größten Lichteinfalls am stärkSten verdichtet ist und mit zunehmender Entfernung von diesem Bereich aufgehellt ist. Diese Lösung kann sowohl als Schutzbrille als auch als Brillenaufsatz auf eine normale Brille in Frage kommen.
  • Bei den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen kann auch eine Photozelle vorgesehen sein, welche die Relativbewegung der Blendschirme, d.h. der Lamellen oder der Scheiben automatisch steuert.

Claims (15)

  1. Ansprüche: 1Blendschutzvorrichtung, insbesondere für Fahrzeuge, vorzugsweise Kraftfahrzeuge, dadurch gekennzeichnet, daß aus Metall oder Kunststoff bestehende, im Blickfeld angeordnete Blendschirme vorgesehen sind, welche eine unterschiedliche Lichtdurchlässigkeit haben.
  2. 2. Blendschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die unterschiedliche Lichtdurchlässigkeit durch in den Blendschirmen (mio, 41) angeordnete Durchbrechungen erzeugt ist.
  3. 3. Blendschutzvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der Durchbrechungen (43, 44 bzw. 47, 48) im Bereich der auftreffenden Blendlichtstrahlen am geringsten ist.
  4. 4. Blendschutzvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Durchbrechungen außerhalb des Bereichs des auftreffenden Blendlichts in fließenden Übergängen verdichten.
  5. 5. Blendschutzvorrichtung nach Anspruch 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbrechungen als Bohrungen (43, 44, bzw.
    47,48) ausgebildet sind, wobei der Bohrungsdurchmesser und/ oder der Abstand der Bohrungen und/oder die Zahl der Bohrungen mit zunehmendem Abstand von dem Bereich des auftreffenden Blendlichts vergrößert ist.
  6. 6. Blendschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Elendschirme (40, 41) aus durchsichtigem Kunststoff hergestellt sind und im Bereich des auftreffenden Blendlichts Farbe aufweisen, die mit zunehmender Entfernung vom Bereich des auftreffenden Blendlichts zunehmend aufgehellt ist.
  7. 7. Blendschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Blendschirme aus zwei oder mehr gegeneinander verschiebbarell Schichten, insbesondere Scheiben (40, 41) bestehen.
  8. 8. Blendschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Vorrichtung Befestigungsmittel tun Anbringen an einer beliebigen Stelle des Führerraumes des Fahrzeugs vorgesehen sind, wobei die Befestigungsmittel vorzugsweise aus einer magnetischen Haft vorrichtung oder aus Saugnäpfen bestehen.
  9. 9. Blendschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit einem bei Kraftfahrzeugen üblichen Sonnenschutz verbunden ist.
  10. io. Blendschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine Bedienungsvorrichtung für die Verstellung der Blendschirme vorgesehen ist, die vom Fahrersitz aus erreichbar ist.
  11. 11. Blendschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Blendschutzvorrichtung als Sonnenblende ausgebildet ist
  12. 12. Blendschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere wenigstens annähernd senkrechte, im Abstand voneinander angeordnete Lamellen (11bis 25) vorgesehen sind, die um jeweils eine wenigstens annähernd parallel zu ihren senkrechten Längskanten (26, 27) verlaufende Achse (33) schwenkbar sind.
  13. 13. Blendschutzvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Lamellen (11 bis 25) an ihren oberen und unteren Schmalseiten (28 bzw. 29) Zapfen (30, 31, 32) aufweisen, mit denen sie in Bohrungen gelagert sind, die in waagerecht verlaufenden Trägern (34, 35) angebracht sind.
  14. 14. Blendschutzvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb und/oder unterhalb der Schmalseiten (28, 29) der Lamellen eine in ihrer Längsrichtung verschiebbare und zu einem Träger (35) parallel geführte Leiste (36) vorgesehen ist, die für jede der Lamellen einenquer zur Längsrichtung und Verschieberichtung (38) der Leiste (36) verlaufenden Schlitz aufweist.
  15. 15. Blendkhutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Lamellen (ll bis 25) aus Blech hergestellt sind und mindestens an ihren Breitseiten einen reflexmindernden überzug tragen.
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