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Gelenkarm zum Halten medizinischer Geräte
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Die Erfindung betrifft einen Gelenkarm, entsprechend dem Gattungsbegriff
des Anspruches 1.
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Gelenkarme dienen im medizinischen Bereich dazu, Schläuche, Kabel
oder kleinere Behandlungsgeräte in die Nähe des Patienten zu bringen und in der
eingestellten Lage zu halten. Ebenso wichtig wie eine einfache und bequeme Verstellbarkeit
ist dabei die zuverlässige Beibehaltung der gewählten Lage, damit es nicht durch
eine unbeabsichtigte Verstellung, die womöglich in Abwesenheit des Pflegepersonals
unbemerkt eintritt, zu einer Beeinträchtigung des Patienten kommt.
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Ein bekannter Gelenkarm dient bei einem Beatmungsgerät zum sicheren
Positionieren der Beatmungsschläuche und der Anfeuchtervorrichtung. Der Gelenkarm
besteht aus einem zweiteiligen stabförmigen Träger, dessen Teile durch ein einstellbares
Gelenk verbunden sind. Das eine Ende des Trägers ist über ein gleiches Gelenk mit
dem Beatmungsgerät verbunden. Am anderen Ende des Trägers ist über ein weiteres
Gelenk ein Haken zum Einhängen der Anfeuchtervorrichtung oder sonstiger Hilfsgeräte
angebracht. Die Anfeuchtervorrichtung ist über bewegliche Leitungen an das Beatmungsgerät
angeschlossen und leitet das angefeuchtete Gas über Beatmungsschläuche dem Patienten
zu. Die.einstellbaren
Gelenkte bestehen aus um eine zentrale Achse
drehbaren Scheiben, die mit Tellerfedern gegeneinander vorgespannt sind, Durch eine
Knebelschraube können die Gelenke unmittelbar festgezogen werden. Die erforderlich-e
Spannung der Gelenke ändert sich nicht nur mit unterschiedlichen getragenen Lasten,
sondern auch mit der Änderung der Winkelstellung des Gelenkarmes. Daher besteht
der Nachteil, daß die Federvorspannung der Gelenke nur für mittlere Verhältnisse
bemessen ist. Bei größeren Lasten oder Ausladungen ist vor und nach jeder Verstellung
eine Betätigung der Knebelschrauben erforderlich. Bei ungenügendem Festziehen besteht
die Gefahr, das sich der Gelenkarm unter der von ihm getragenen Last unbemerkt-allmählich
absenkt und eine Beeinträchtigung des Patienten hervorruft, Bei- ungenügendem Lösen
kann es bei gewaltsamen Verstellversuchen zu Beschädigungen des Gelenkarmes kommen.
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(Betriebsanleitung 5662, Dez. 1975, Drägerwerk AG) Eine bekannte
Haltevorrichtung für Schläuche, Katheter, Tuben, Kabel und dgl. kann an einer Schiene
oder dgl.
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eines Operationstisches oder eines Bettes einer Intensiv-Pflegestation
angebracht werden. Hierzu ist am einen Ende eines verstellbaren Trägers eine Befestigungsvorrichtung
vorgesehen, die nach dem Aufsetzen klauenförmig die Schiene umgreift und mit einer
Rändelschraube festgekklemmt wird. Amanderen Ende des verstellbaren Tragers befindet
sich eine Klemmvorrichtung für die zu haltenden Schläuche oder- ähnlichen-Teile,
die gleichzeitig mehrere Teile aufnehmen kann. Der verstellbare Träger kann aus
einem mehrteiligen Stab bestehen, wobei die einzelnen Teile jeweils gelenkig miteinander
verbunden sind und diese Gelenke einstellbar und fixierbar
sind,
Der verstellbare Träger kann jedoch auch aus einem Stab, verbunden mit einem verformbaren
Wendelschlauch bestehen, wobei sich die Klemmvorrichtung am Ende des Wendelschlauches
befindet. Nachteilig ist, daß der Beschreibung der Gelenke nicht zu entnehmen ist,
wie eine zuverlässige Einstellung erzielt werden kann.
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Bei Verwendung von Stellschrauben wäre eine gewissenhafte Betätigung
bei jeder Verstellung erforderlich.
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Bei Verwendung von Gelenken mit einer festen Vorspannung ist ebenso
wie bei Verwendung des Wendelschlauches unter dem Gewicht und möglichen Vibrationen
der Last eine unbeabsichtigte Verstellung und damit eine Beeinträchtigung des Patienten
nicht auszuschließen.
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(DE-GM 76 11 454) Aufgabe der Erfindung ist ein gegen unbeabsichtigtes
Senken sicherer, an verschiedene Aufgaben anpaßbarer Gelenkarm mit feingestufter
freier Verstellbarkeit in hebender Richtung und selbsttätiger, leicht entriegelbarer
Sperrung in senkender Richtung.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt gemäß dem Kennzeichen des Anspruches
1. Mit der Verwendung der Sperrklinke ist, jedes Senken sicher verhindert, solange
nicht die Sparrung durch einfache Betärigung des Druckstükes aufgehoben wird. Infolge
der Federung erfolgt bei Loslassen des Druckstückes ein selbsttätiges Einrasten
der Sperrung, eine unzureichende Feststellung durch nachlässige Betätigung kann
nicht vorkommen. Beim Heben wirkt die gefederte Sperrklinke als Freilauf und ermöglicht,
ohne Betätigung des Druckstückes, mit nur einer Hand eine Verstellung, deren Stufung
durch die mit der Sperrklinke zusammenwirkende Verzahnung gegeben ist Mit dem Aufhören
des
Hebens seztt sogleich die selbsttätige Sperrung wieder ein. Das Verstellen ist in
beiden Richtungen lei leichtgängig durchführbar, übermäßige Beanspruchung des Gelenkarmes
ist dabei ausgeschlossen.
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Weitere Merkmale im Rahmen der Erf-indung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die Lösung nach Anspruch 2 stellt eine besonders zweckmäßige Ausbildung
der Sperrklinke dar. Durch ihre Abstützung in der als Sehne angeordneten Führung
tritt, durch geeignete Wahl des Abstandes der Sehne vom Gelenkmittelpunkt und des
Zahnflankenwinkels, aus dem Gewicht der Last keine Teilkraft in Löserichtung der
Sperrklinke auf. Die Federung braucht derartige Kräfte nicht auszugleichen und kann
deshalb für geringe Kräfte bemessen sein. Bei Bewegung in hebender Richtung ist
damit ein leichtes Herausdrängen der Sperrklinke aus der Verzahnung möglich.
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Die Lösung nach Anspruch 3 ermöglicht mit dem Einsetzen eines weiteren
Gelenkes oder Anbringen unterschiedlicher Aufnahmen eine problemlose Anpassung an
wechselnde Gegebenheiten. Durch da-s Einrasten der Verbindung ist neben der -erforderlichen
Sicherung zugleich eine bestimmte Stellung festgelegt, wie sie z.B. für das nach
Heben und Senken unterschiedliche Gelenk erforderlich ist.
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Ein Ausführungsbeispiel -der Erfindung-ist anhand der Zeichnung dargestellt
und wird im folgenden beschrieben.
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Es zeigen Fig. 1- -die Ansicht des an einer Wandschiene bef-estigten
Gelenkarmes mit medizinischem Gerät, Fig. 2 einen Längsschnitt durch ein Gelenk,
Fig. 3 einen Querschnitt durch das Gelenk auf der Linie X-X mit eingerasteter Sperrklinke,
Fig.
4 den Querschnitt nach Fig. 3 mit angehobener Sperrklinke, Fig. 5 einen Längsschnitt
durch die Steckverbindung.
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In Fig. 1 hält ein Gelenkarm 1 ein medizinisches Gerät 2 in Form eines
Anfeuchters mit Schlauch 3 zum Patienten.
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Der Gelenkarm 1 ist mit einer Befestigungsvorrichtung 4 an einer Wandschiene
5 befestigt. Der bewegliche Teil des Gelenkarmes wird gebildet durch einen mehrteiligen
stabförmigen Träger 6, der aus einem in der Befestigungsvorrichtung 4 schwenkbaren
Stutzen 7, einem Tragarm 8, einem Lastarm 9,.einer Steckverbindung 10, einer Aufnahme
11 und Gelenken 12,13 besteht. Der Pfeil 14 gibt die hebende und der.Pfeil 15 die
senkende Drehrichtung an.
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Das Gelenk 12 besteht nach Fig. 2 und 3 aus einem mit dem rohrförmigen
Tragarm 8 verbundenen ersten Gelenkteil 16 und einem mit dem rohrförmigen -Lastarm
9 verbundenen zweiten Gelenkteil 17. Das erste Gelenkteil 16 bildet einen im wesentlichen
zylindrischen Gelenkkörper 18 mit einem Absatz 19. Das zweite Gelenkteil 17 bildet
einen Gelenkring 20 mit einer inneren Verzahnung 21.
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Der Gelenkring 20 ist über dem Absatz 19 durch eine an diesem mit
Schrauben 22 befestigte Deckplatte 23 drehbar gehalten. Über die Breite des Absatzes
19 besitzt der Gelenkkörper 18 eine als Sehne ausgebildete Führung 24, in der eine
gezähnte Sperrklinke 25 gleitbeweglich ist.
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In ihrer einen Endstellung greifen die Zähne der Sperrklinke 25 voll
in die Verzahnung 21 des Gelenkringes 20 ein, in der anderen Endstellung sind beide-
Verzahnungen außer Eingriff. In einer Öffnung 26 des Gelenkkörpers 18
wird;
von einer Druckfeder 27 einDruckstück 28 in Richtung auf die Deckplatte 23 gespannt.
Durch ein Loch 29 des dort seitlich mit Abfräsungen 30 versehenen 28 ist das Mitteneil
31 einer Schenkelfeder 32 geführt, deren einer Federschenkel 33 in eine Lageröffnung
34 im Gelenkkörper 18 und deren anderer Federschenkel 35 in eine Lageröffnung 36
in der-Sperrklinke 25 eingreifen. In der.
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Ruhelage wird das Druckstück 28 von der Druckfeder 27 bis zum Anligen
der Schenkelfelder 32 an der Deckplatte 23 gedrückt. In dieser Lage drückt der Federschenkel
35 der Schenkelfeder 32 die Sperrklinke 25 zum Eingriff in die Verzahnung 21, Um
das sichere Einrasten auch bei einem möglichen Bruch der Schenkelfeder 32 zu garantieren,
kann Sperrklink dargestellte Feder angeordnet sein, die die Sperrklinke 25 ständig
in Eingriffsrichtung belastet.
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Zum Heben des medizinischen zu Gerätes 2 braucht dieses nur in der
hebenden Drehi zu werden, wodurch der Lastarm 9 in der hebenden Drehrichtung 14
bewegt wird. Während der Drahung verschiebt 20 der Gelenkring 20 mit seiner Verzähnung
21 die Sperrklinke 25 in der Führung 24 gegen die Kraft der Schenkelfeder 32. Dabei
geraten die Verzahnungen außer Eingriff, so daß ein Gleiten erfolgen kann.
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Bei Ende der Bewegung rastet die Sperrklinie 25 wieder in die Verzahnung
gen ei und sichert die erreichte Stellung Zum Senken de 9 gegen ein Herabsinken.
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einer Hand des medizinischen Gerätes 2 wird dieses mit einer Hand
geringfügig angehoben, so daß die Verzahnungen das Druckstück 28 i werden. Nun wird
mit der anderen Hand Dadurch wird das in den Gelenkkörper 18 hineingedrückt.
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Dadurch wird das Mittelteil 31 der Schenkelfeder 32 gegenüber den-
-Federschenkeln 33, 35 verschwenkt. Als Folge wird1
wie in Fig.
4 dargestellt, der Federschenkel 35 emporgehoben und mit ihm die Sperrklinke 25
außer Eingriff mit der Verzahnung 21 gebracht. Nach Absenken des medizinischen Gerätes
2 in die gewünschte Lage wird das Druckstück 28 losgelassen und durch die Druckfeder
27 wieder in seine Ruhelage gebracht. Damit rastet auch die Sperrklinke 25 wieder
in die Verzahnung 21 ein und sichert die erreichte Stellung des Lastarmes 9 gegen
weiteres Herabsinken.
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Die Steckverbindung 10 besteht nach Fig. 5 aus einem mit der Aufnahme
11 verbundenen Zapfen 37, der in das Ende des rohrförmigen Lastarmes 9 eingesteckt
ist. In einer durch einen Butzen 38 verschlossenen Querbohrung des Zapfens 37 ist
ein Riegel 39 gegen die Kraft einer Feder 40 beweglich. Bei vollständigem Einstecken
des Zapfens 37 rastet der Riegel 39 in eine Rastöffnung 41 in der Wand des Lastarmes
9 ein und sichert den Zapfen 37 mit der Aufnahme 11 gegen Herausrutschen und Verdrehen.
Zum Lösen wird der Riegel 39 von außen hineingedrückt und der Zapfen 37 herausgezogen.
Er kann dann gegen Zapfen mit andersartigen Aufnahmen ausgetauscht werden.