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Weitwinkelscharnier
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Die Erfindung betrifft ein Weitwinkelscharnier mit zwei sich scherenartig
kreuzenden, gelenkig miteinander verbundenen Gelenkarmen, von denen jeweils ein
Ende gelenkig mit den einander zugewandten Enden eines Tragwandanschlagteils und
eines Türanschlagteils verbunden sind und deren anderen schwingenden Enden über
Schwinghebel an den einander abgewandten Enden der Tragwand- und Türanschlagteile
angelenkt sind.
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Bei Küchenmöbeln, sogenannten Anbaumöbeln und anderen stileinheitlichen
Möbeln ist es häufig erforderlich, schrankförmige Haushaltsgeräte, wie beispielsweise
Kühl- und Gefriergeräte oder Spülmaschinen, in diesen Möbeln unterzubringen,
um
die Einheitlichkeit der Einrichtung und Ausstattung nicht zu stören. Um die Haushalts-
und Küchengeräte einfach in die Möbel einbauen zu können, sehen die Möbelprogramme
meist Einbaueinheiten vor, deren Abmessungen bereits den in diese einzusetzenden
Geräten entsprechen. Ein besonderes Problem ergibt sich jedoch daraus, daß die Küchengeräte
oder dergleichen bereits mit Klappen oder Türen versehen sind, die von Klappen oder
Türen der verkleidenden Möbel überdeckt werden, so daß sich beim Öffnen und Schließen
der Türen daraus Schwierigkeiten ergeben, daß beide um im Abstand parallel nebeneinanderliegende
Achsen schwenken. Die beiden Türen oder Klappen behindern sich dadurch nicht nur
gegenseitig, es ist auch die Handhabung erschwert und Beschädigungen müssen befürchtet
werden.
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Eine weitere Forderung beim Einbau von Haushaltsgeräten oder dergleichen
in stileinheitliche Möbel ist es, daß sich diese möglichst raumsparend einsetzen
lassen. Die für den Einbau von Haushaltsgeräten vorgesehenen Einheiten, in die die
Küchengeräte oder dergleichen mit möglichst geringem Spalt eingeschoben werden sollen,
weisen üblicherweise Standardabmessungen auf, so daß es eine Forderung an die Gerätehersteller
ist, diese in Anpassung an diese Standardabmessungen herzustellen.
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Es sind kastenförmige Haushaltsgeräte, wie Kühl- und Gefrierschränke,
bekannt, deren Scharniere außen liegen und sich beim öffnen der Türen auch nach
außen bewegen, so daß sich diese zum Einbau in Möbel schlecht eigen.
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Aus der DE-GMS 78 21 385 ist ein Scharniergelenk für Einbaugeräte
mit einem bandförmigen Tragwandanschlagteil und einem topfförmigen Türanschlagteil
bekannt, die durch ein Vierglenksystem bildende Lenker miteinander verbunden sind,
wobei das
Tragwandanschlagteil an der äußeren Wand des Einbaugeräts
befestigt und das Türanschlagteil in die die Gerätetür verblendende Möbelplatte
eingelassen ist und zusätzlich mit einem Befestigungsflasch für die Gerätetür versehen
ist. Abgesehen davon, daß sich die mit diesem bekannten Scharnier angelenkte Tür
des EinbaugeSEs nicht weit genug öffnen läßt, muß die Gerätetür an ihrem Rand mit
Aussparungen versehen werden, die in der Schließstellung der Tür Teile des Scharniergelenks
aufnehmen müssen.
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Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß Weitwinkelscharniere
der beispielsweise aus der DE-OS 27 49 288 bekannten Art geeigneter zum Anlenken
der Türen von Einbaugeräten sind, da diese einen größeren öffnungswinkel aufweisen
und weiterhin beim öffnen die aneinanderliegenden Kanten der Tür und der Stegwand
so weit voneinander wegschwenken, daß die die Tür verkleidende Platte und die an
die Gerätewand anschließende Wand des Möbels einander nicht behindern. Die bekannten
Weitwinkelscharniere weisen aber den Nachteil auf, daß sie entweder im Innern des
Einbaugeräts oder unter Beanspruchung von unerwünscht viel Raum an dessen Außenseite
befestigt werden müssen.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Weitwinkelscharnier der eingangs
angegebenen Art für mit Verkleidungsplatten versehene Türen oder Klappen von Einbaugeräten,
vorzugsweise Kühl- und Gefrierschränken, zu schaffen, die sich raumsparend und bei
störungsfreier öffnungsmöglichkeit in die diese einfassenden Möbel oder Möbelteile
einschieben lassen.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß das Tragwandanschlagteil
und das Türanschlagteil aus flachen gehäuseartigen Teilen mit jeweils mindestens
einer offenen Schmalseite bestehen, in deren zu der Schwingebene der
Gelenkarme
und Schwinghebel parallelen breiteren Seitenwänden die diese lagernden Gelenkbolzen
befestigt sind.
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Die Tragwand- und Türanschlagteile des erfindungsgemäßen Weitwinkelscharniers
lassen sich jeweils raumsparend an der Ober- und Unterseite des Einbaugeräts und
der Gerätetür befestigen, ohne daß zusätzlichen Raum beanspruchende überstehende
Scharnierteile vorhanden sind. Beim öffnen und Schließen des erfindungsgemäßen Weitwinkelscharniers
sind keine Scharnierteile vorhanden, die über die Tragwand- und Türanschlagteile
und den zwischen diesen befindlichen Raum hinaustreten, so daß besondere Aussparungen
zur Anpassung des Scharniers weder an dem Einbaugerät noch an dem dieses aufnehmenden
Möbel vorgenommen werden müssen. Die die Gerätetür verblendende Platte läßt sich
in einfacher Weise auf dieser befestigen, wobei diese wegen der Kinematik des Weitwinkelscharniers
behinderungsfrei auch dann auszuschwenken vermag, wenn das Einbaugerät tief in das
Möbel eingeschoben ist.
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Das erfindungsgemäße Weitwinkelscharnier wird außen an dem Einbaugerät
befestigt, so daß es durch Kondenswasser oder andere schädliche Einflüsse nicht
beeinträchtigt werden kann.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
2 bis 7 beschrieben worden.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der
Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigt Fig. 1 einen Einbaukühlschrank mit dem
diesen verkleidenden Möbel in perspektivischer Ansicht,
Fig. 2 einen
teilweisen Schnitt durch den Gelenkbereich des in das Möbel eingesetSen Kühlschranks
im geschlossenen Zustand der Kühlschranktür in schematischer Darstellung, Fig. 3
eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung mit geöffneter Kühlschranktür, Fig. 4
bis Fig. 11 das Weitwinkelscharnier in auseinandergezogenem Zustand und perspektivischer
Darstellung seiner Einzelteile und Fig. 12 eine perspektivische Darstellung der
Einzelteile der Befestigungsvorrichtung für die die Gerätetür verkleidende Möbelplatte
in perspektivischer Ansicht.
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In Fig. 1 ist ein Einbaukühlschrank 1 dargestellt, der in das diesen
aufnehmende schrankförmige Möbelteil 2 eingesetzt werden soll Die Kühischranktür
4 ist durch die Weitwinkelscharniere 3,.3' gelenkig mit dem Korpusteil 5 des Einbaukühlschranks
1 verbunden.
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Die Tragwandanschlagteile 6 der Weitwinkelscharniere 3, 3' sind auf
der oberen Seite der oberen Wandung 8 und der Unterseite der unteren Wandung 9 des
Kühlschranks 1 befestigt, während die Türanschlagteile 10 jeweils an den oberen
und unteren Kanten der Gerätetür 5 befestigt sind. Wegen der nur geringen Höhe der
Tragwand- und Türanschlagteile 6, 10 der Weitwinkelscharniere 3, 3' läßt sich der
Einbaukühlschrank 1 raumsparend in das Möbel 2 einsetzen, so daß zwischen den Wandungen
des Möbels und des Kühlschranks nur geringe Spalte vorhanden sind.
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Die die Gerätetür 4 verkleidende Möbelplatte 11 läßt sich in einfacher
Weise auf der Gerätetür 4 befestigen.
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Die Kinematik des Weitwinkelscharniers 3, 3' ist aus den Fig. 2 und
3 ersichtlich. Die Gelenkarme 12 und 13 sind durch den Gelenkbolzen d scherenartig
gelenkig miteinander verbunden.
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Das eine Ende des Gelenkarms 12 ist auf dem-Gelenkbolzen a in dem
Tragwandanschlagteil 6 gelenkig gelagert. Das andere Ende des Gelenkarms 12 ist
durch den Gelenkbolzen e gelenkig mit dem Schwinghebel 14 verbunden, dessen anderes
Ende durch den Gelenkbolzen f in dem Türanschlagteil 4 gelenkig gelagert ist. Das
eine Ende des Gelenkarms 13 ist auf dem Gelenkbolzen g in dem Türanschlagteil 4
gelenkig gelagert, während das andere Ende des Gelenkarms 13 durch den Gelenkbolzen
c gelenkig mit dem Schwinghebel 15 verbunden ist, dessen anderes Ende durch den
Gelenkbolzen b in dem Tragwandanschlagteil 6 gelenkig gelagert ist. Durch diese
Art der gelenkigen Verbindungen der Gelenkarme und der Schwinghebel werden zwei
Gelenkvierecke geschaffen, die das aus Fig. 3 ersichtliche weite Auschwingen der
Gerätetür 4 mit der Verkleidungsplatte 11 ermöglichen.
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Das Tragwandanschlagteil 6 besteht aus den aus den Fig. 4 und 5 ersichtlichen
Gehäuseteilen. Das in Fig. 5 dargestellte Gehäuseteil besteht aus einer flachen
Platte 17, von der Seitenwandungen bildende schmale Lappen 18 bis 21 abgewinkelt
sind.
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Die eine Seitenwandung bildenden Lappen 20, 21 sind mit einer Abwinkelung
22 und einer gekröpften Abwinkelung 23 versehen.
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Die Platte 17 ist mit einem von einer Seite her offenen Langloch 24
und einem schlüssellochartigen Langloch 25 für Befestigungsschrauben versehen.
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Das Gehäuseoberteil wird durch die in Fig. 4 dargestellte Platte 16
gebildet, von der Seitenwandungen bildende Lappen 26, 2
abgewinkelt
sind. Auch die Gehäuseoberseite ist mit einseitig offenen langlochartigen Öffnungen
28, 29 und schlüssellochförmigen Langlöchern 30, 31 für Befestigungsschrauben versehen.
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Zur Bildung des TEgwandanschlagteils 6 wird das aus Fig. 4 ersichtliche
Gehäuseoberteil auf das aus Fig. 5 ersichtliche Gehäuseunterteil in der Weise aufgesetzt,
daß die abgewinkelten Seitenlappen 26, 27 die entsprechenden abgewinkelten Lappen
18, 20, 21 des unteren Teils überqreifen. Beide Teile werden durch Vernietung der
Gelenkbolzen A und B miteinander verbunden.
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Das in Fig. 10 dargestellte Türanschlagteil 10 besteht aus einem U-förmig
gebogenen Blechteil, zwischen dessen die Ober-und Unterseiten bildenden Schenkeln
32, 33 auf den Gelenkbolzen F und G der Schwinghebel 14 und der Gelenkarm 13 gelagert
sind.
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Der Schwinghebel 14 und der Gelenkarm 13 sind aus entsprechenden Blechzuschnitten
U-förmig gebogen. Der Glenkarm-13weist verbreiterte Schenkel 34, 35 auf, die beim
Öffnen und Schließen sich zwischen den Schwinghebeln und Gelenkarmen bildende offnungen
weitgehend abdecken. Der Gelenkarm 36 wird gabelförmig von den Schenkeln 34, 35
des Gelenkarms 13 eingefaßt und ist mit diesem in der Gelenkachse d durch den Gelenkbolzen
D gewenkig verbunden.
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Der Gelenkarm 12 ist in der Gelenkachse a durch den Gelenkbolzen A
mit dem TEgwandanschlagteil 6 gelenkig verbunden, während das andere Ende des Gelenkarms
12 von dem Schwinghebel 14 gabelförmig eingefaßt ist und mit diesem in der Gelenkachse
e durch den Gelenkbolzen E gelenkig verbunden ist.
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Der Gelenkarm 13 faßteiterhin den Schwinghebel 15 gabelförmig ein
und ist mit diesem in der Gelenkachse c durch den Gelenkbolzen C gelenkig verbunden.
Das andere Ende des Schwinghebels 37
ist in der Gelenkachse b durch
den Gelenkbolzen B mit dem Tragwandanschlagteil 6 gelenkig verbunden.
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Zur Verminderung der Reibung sind in der aus Fig. 6 ersichtlichen
Weise den Gelenkarm 13 beidseits einfassende Kunststoffplatten 38, 39 vorgesehen,
die mit hülsenartigen Fortsätzen in die Gelenkbohrungen greifen.- Auch für die anderen
gelenkigen Verbindungen sind Kunststoffbuchsen 40 und Kunststoffscheiben 41 vorgesehen.
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Bei der in Fig. 11 dargestellten Ausführungsform weist der Schwinghebel
15' einen exzentrischen Nocken 42 auf, auf den sich im montierten Zustand der Schenkel
43 der V-förmigen Feder 44 abstützt. Die Feder 44 ist dadurch in dem Tragwandanschlagteil
6 festgelegt, daß sie sich mit ihrem die Schenkel 43, 45 verbindenden Bogen 46 auf
der Abwinkelung 22 abstützt, während der Schenkel 45 zwischen der gekröpften Abwinkelung
23 und dem von der Platte 16 abgewinkelten Lappen 27 festgelegt ist.
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Zur lagerichtigen Befestigung der Möbelplatte 11 auf der Gerätetür
4 ist an die Möbelpiatte 11 ein Winkeleisen 47 angeschraubt. Das Winkeleisen ist
an seinem der Befestigung- der Möbelplatte 11 dienenden Schenkel 48 mit vertikal
verlaufenden Langlöchern 49 versehen, während es an seinem der Befestigung an der
Gerätetür 4 dienenden Schenkel 50 mit bajonettartigen Langlöchern 51 versehen ist.
Nachdem das Winkeleisen 47 durch die Schrauben 52 an der Mbbelplatte 11 befestigt
ist, läßt sich dieses durch die bajonettartigen Langlöcher 51 auf die bereits in
die Gerätetür teilweise eingeschraubten Schrauben 53 einschieben. Die Langlöcher
ermöglichen ein Ausrichten der Möbelplatte 11 vor dem endgültigen Festziehen der
Schrauben.