DE3018009A1 - Schienenbahn fuer den transport von personen und guetern - Google Patents
Schienenbahn fuer den transport von personen und gueternInfo
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Description
3018OQS
Andrejewski, Honke & Partner, Patentanwälte in Essen
■?■
Die Erfindung betrifft eine Schienenbahn für den Transport von Personen und Gütern, mit einer Tragkonstruktion für Laufschienen
und daran mittels Laufrollen geführter Fahrzeuge und mit einer Antriebsvorrichtung
für die Fahrzeuge.
Schienenbahnen der eingangs beschriebenen Art sind in verschiedenen
Ausführungsformen bekannt. So kennt man beispielsweise Allwegbahnen
und Schwebebahnen, bei denen die Fahrzeuge zu Zügen zusammengestellt
werden und von einer Zugmaschine als Antriebsvorrichtung von Station zu Station gesogen werden. Bei derartigen Schienenbahnen
ist die Tragkonstruktion für die Laufschienen außerordentlich
raum-, konstruktions- und kostenaufwendig. - Außerdem ist eine
Einschienenzahnradbahn mit im Querschnitt kastenförmiger Laufschiene
bekannt, die auf ihrer Unterseite eine Zahnstange trägt. Zu dieser Einschienenzahnradbahn gehören ein Zug mit Zugmaschine
und einzelnen Fahrzeugen, wobei die Zugmaschine Radsätze mit einem
Antriebszahnrad und auf der Laufschiene laufenden Tragrädern aufweist. Diese bekannte Konstruktion eignet sich jedoch ebenso wenig
für den kontinuierlichen Nahverkehr von Personen und Gütern wie Allwegbahnen .und Schwebebahnen, wenngleich durch den halbkreisförmigen
oder firstförmigen Laufschienenkopf der Laufschiene eine
winterfeste Freiluft-Einschienenbahn verwirklicht ist. - Das gilt
auch für Luft- und Standseilbahnen mit Kabine oder Gondel, deren Antriebsvorrichtung aus einer Antriebsstation und Umlenkstation
mit Seilscheibe sowie Trag- und Förderseilen bestehen. - Endlich kennt man Fahrtreppen, die im allgemeinen jedoch nicht winterfest
sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schienenbahn für den Transport von Personen und Gütern zu schaffen, die sich durch
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Andrejewski, Honlce & Partner, Patentanwälte in Essen
besonders einfache, funktionsgarechte und kontakte Bauweise auszeichnet,
ferner durch niedrige und anpassungsfähige Linienführung über dem Boden, insbesondere als Hahverkehrsiaittel für kürzere
Strecken geeignet ist und kontinuierlichen Personen- und Gütertransport bei niedrigen aber auch hohen Fahrgeschwindigkeiten ermöglicht.
Diese Aufgabe löst die Erfindung bei einer gattungsgeaiäße» Schienenbahn
dadurch, daß die tragkonstruktion einen Wabenträger oder
einen Kastenträger oder ein seehreekigas Gitterfachwerk mit zumindest
einero Obergurt und einem Untergurt aufweist, und daß der Obergurt
und der Untergurt als Laufschienen ausgebildet sind und jsit
deHj Kastenträger oder Gitter fachwerk eine Fahrbahn für die Fahrseuge
bilden, und daß die Fahrzeuge als seitwärts auskragende Konsolfahrzeuge neben oder neben und teilweise oberhalb der Fahrbahn
laufen und dasu einerseits ßifc Laufrollen am Obergurt aufgehängt,
andererseits mit Laufrollen gegen den Untergurt abgestützt sind,
und daß die Konsolfahrzeuge an ein über eine Antriebsstation und
eine Umlenkstation als Antriebsvorrichtung usilaufendes Zugmittel,
vorzugsweise Zugseil, angeschlossen sind«. - Nach Lehre der Erfindung
wird eine Schienenbahn mit Seilbahnantrieb verwirklicht, deren
seitwärts auskragende Konsolfahrzeuge sich über die gesamte
Fahrstrecke verteilen lassen, so daß sich unter Verwirklichung einer äußerst geringen Elnzellast eine möglichst kompakte Fahrbahn
bei niedriger Linienführung über dem Boden verwirklichen läßt. Die
Fahrgeschwindigkeit dar Konsolfahraeuge kann für kürzere Strecken relativ langsam und unter Versieht auf mechanische Zusteigehilfen
gewählt werden, s» E0 bis zu 1,5 sa/seco Die optimale Förderleistung
für die erfindungsgemäße Schienenbahn liegt bei einer Fahrgeschwindigkeit
unter 1 κι/sec und einem Fahr zeugabstand von ca. 5
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eec, woraus eine Stundenleistung von 216o Personen bei Fahrzeugen
für drei Personen resultiert. Die Fahrgäste laufen den Konsolfahrzeugen
nach und steigen auf den sich in Bewegung befindlichen
Tritt auf* Mittlere Förderleistung von 3oo fois looo Personen pro
Stunde auf Fahrstrecken unter Soo m lassen sich, Eilt der erfindungsgemäßen
Schienenbahn dann erreichen, wenn das Zusteigen auf die bewegten Konsolfahrzeuge Ober eine roechanische und optischeau- und
Absteigesperre reguliert wird, z. B. auf einem horizontalen Zu- und Äbsteigesteg mit Handlauf. Für nach gröBere Transportleistungen
kann eine Zu- und Absteigesperre mit elektronisch gesteuerten
Zu- und Äbsteigebeschleunigungs- oder VerzögerungsbSndern verwirklicht
werden, und zwar a&t, synchron laufenden Handlauf· Die
Fahrgaste werden dann in kleine Gruppen aufgeteilt. Die Besehleunigungs-
und VerzÖgeruagssysteiße laufen synchron mit dem Fahrzeugabstand.
Bei kleineren Anlagen wird man die erfindungsgeißäße Schienenbahn
für Körperbehinderte und Fahrgaste in Sollstühlen kurzfristig für den Ein- und Abstieg anhalten. Jedenfalls können mit
der erfindungsgemäßen Schienenbahn auf den seitwärts auskragenden Konsolfahrzeugen selbst Rollstühle, Kinderwagen·- Schlitten, Skibobs
usw. und selbst Tiere mitgeführt werden.
Weitere erfindungswesentliche Merkmale sind im folgenden aufgeführt.
So ist zweekmäßigerweise das Gitterfachwerk zur Bildung
einer Fahrbahn als dreieckförmiges Gitterfachwerk ausgebildet, bei
dem der Obergurt und swei Untergurte über GitterstSbe oder Aussteif
ungsbleche miteinander verbunden sind und zwischen dem Über—
gurt und einem der beiden in vertikaler Ebene unter dem Obergttrt
angeordneten Untergurte zusätzliche vertikale Verbindungsstäbe oder Aussteifungsbleche angeordnet sind. Dadurch wird eine verhältnismäßig
billige Kompakt fahrbahn verwirklicht. Erfinöungsgeiaäß
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weist der WabentrUger oder Kastenträger zur Bildung zwei nebeneinanäerliegender
Fahrbahnen für den Vorlauf und Rücklauf der Konsolfahrzeuge in jedera Sckbereich eine Laufschiene und damit gleichsam
swei Obergurte und zwei Untergurte auf. Dadurch wird eine Doppelfahrbahn
für beide Fahrrichtungen verwirklicht. Das gilt auch für
eins bevorzugte AusfUhrungsform der Erfindung, wonach das Gitterfachwerk 2ur Bildung zwei nebeneinanderliegender Fahrbahnen für
den Vorlauf und Rücklauf der Konsolfahrzeuge als rechteckiges Gitterfachwerk mit zwei Obergurten und zwei Untergurten als Laufschienen In den Eckbereichen ausgebildet Ist= Sine andere Variante der Erfindung sieht vor, daß zur Bildung zwei nebeneinanderllegender Fahrbahnen swei dreleckförjnige Gitterfachwerke nebeneinander
angeordnet und mittels horizontaler VarbindungsstSbe miteinander
verbunden sind oder einen gesaslnsamen jeweils seitwärts auskragenden Dntergurt als gleichsam Mittelgurt aufweisen« Stets laßt sich
die Linienführung der Doppelfahrbahn für beide Fahrrichtungen am
Boden oder in der Luft mittels nur einer Tragkonstruktion verwirklichen» - Vorzugswelse sind sämtliche Obergurte und Untergurte bei gleichbleibendem Vertikalabstand zwischen den Obergurten und den
darunterliegenden Untergurten in jeweils gleicher Horizontalebene
angeordnet., In WInterlandßchaften und in Garten- sowie Parkanlagen haben sich Gitterfachwerke mit hellgraues» oder hellgrünem Anstrich gut bewährt* da diese weltgehend "durchsichtig" sind» In städtischen Gebieten können Kastenträger eine bessere ästhetische Wirkung ergeben, vor alle» wenn diese in Hochlage geführt werden müssen» Optimal lassen sich die Verhältnisse dann gestalten, wenn der
Kastenträger oder das Gitterfachwerk aus durchsichtigem Werkstoff, 2. B„ durchsichtigem Kunststoff bestehen«,
eins bevorzugte AusfUhrungsform der Erfindung, wonach das Gitterfachwerk 2ur Bildung zwei nebeneinanderliegender Fahrbahnen für
den Vorlauf und Rücklauf der Konsolfahrzeuge als rechteckiges Gitterfachwerk mit zwei Obergurten und zwei Untergurten als Laufschienen In den Eckbereichen ausgebildet Ist= Sine andere Variante der Erfindung sieht vor, daß zur Bildung zwei nebeneinanderllegender Fahrbahnen swei dreleckförjnige Gitterfachwerke nebeneinander
angeordnet und mittels horizontaler VarbindungsstSbe miteinander
verbunden sind oder einen gesaslnsamen jeweils seitwärts auskragenden Dntergurt als gleichsam Mittelgurt aufweisen« Stets laßt sich
die Linienführung der Doppelfahrbahn für beide Fahrrichtungen am
Boden oder in der Luft mittels nur einer Tragkonstruktion verwirklichen» - Vorzugswelse sind sämtliche Obergurte und Untergurte bei gleichbleibendem Vertikalabstand zwischen den Obergurten und den
darunterliegenden Untergurten in jeweils gleicher Horizontalebene
angeordnet., In WInterlandßchaften und in Garten- sowie Parkanlagen haben sich Gitterfachwerke mit hellgraues» oder hellgrünem Anstrich gut bewährt* da diese weltgehend "durchsichtig" sind» In städtischen Gebieten können Kastenträger eine bessere ästhetische Wirkung ergeben, vor alle» wenn diese in Hochlage geführt werden müssen» Optimal lassen sich die Verhältnisse dann gestalten, wenn der
Kastenträger oder das Gitterfachwerk aus durchsichtigem Werkstoff, 2. B„ durchsichtigem Kunststoff bestehen«,
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Zum Ausgleich der Längenausdehungen der Laufschienen sieht die Erfindung
vor, daß der KastentrSger oder das Gitterfachwerk unter
Zwischenschaltung von Pendelsttitzen oder Gleitlagern auf sockelartigen
Fundamenten angeordnet ist. Die Gleitlager sind vorzugsweise
als bombierte Schalen mit einer Außenbeschichtung aus reibungsminöerndera
Material, z. B. Polytetrafluoräthylen, ausgeführt.
Weiter lehrt die Erfindung, daß zumindest die die Laufschienen
bildenden Obergurte und Untergurte als Rohre oder firstbildende
Mehrkantprofile ausgebildet sind und die Laufrollen entsprechende
Rillen aufweisen. Durch diese an sieh bekannte Gestaltung der Obergurte und Untergurte wird die erfinäungsgeinäSe Schienenbahn wintersicher
t weil sich störende Ablagerungen wie Schnee, Eis oder andere
Versch-Biutsungen auf den Laufschienen nicht festsetzen können. Die
Wartung der Laufschienen reduziert sich erheblich. Hinzu kommt der
Einsatz eines wintersicheren Seilbahnantriebes. In den als Rohre oder Hohlprofile ausgebildeten Untergurten lassen sich Vorspannkabel
und Heizkabel anordnen, so daß die Untergurte praktisch Schutzhüllen für die Vorspannkabel bilden. Mit Hilfe der Vorspannkabel
lassen sich die Biege- und Torsionssteifigkeit der Fahrbahn
erhöhen und mit den Eeizkable die Eisbildung verhindern. - Um ein
Entgleisen der Fahrzeuge auf den Laufschienen alt Sicherheit zu
verhindern, laufen die Laufrollen in Schrägstellung und auf sich
gegenüberliegenden bzw. abgewandten Seiten gegen den Laufschienen bildenden Obergurt und Untergurt. Dadurch sind die Fahrzeuge bei
der erfindungsgemäßen Schienenbahn jedoch nicht nur entgleisungssicher geführt, sondern darüber hinaus wird in einfacher und kosteneparender
Weise eine statisch einwandfreie Lagerung verwirklicht, wobei jedes Fahrzeug lediglich vier gleiche Laufräder benötigt,
nämlich zwei Laufräder für den
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:Obergurt und zwei Laufräder für den Untergurt, und dennoch stabil
', geführt ist.
^Nach einer Ausführungsform der Erfindung, der selbständige Bedeutung
zukommt,0 ist vorgesehen, daß für die Konsolfahrzeuge eine
Pendelaufhängung oder Pendellagerung zur selbsttätigen Verstellung in Horizontallage bei geneigter Fahrbahn vorgesehen ist. Besonders
einfach und funktionsgerecht wird die Neigungsverstellbarkeit um zweimal 45° dann erreicht, wenn die Konsolfahrzeuge eine zwangsgesteuerte
Pendelaufhängung aufweisen und dazu einerseits die Fahrbahn zu dem Laufschienen bildenden Obergurt und Untergurt eine
Steuerschiene in gleichbleibendem Abstand aufweist und andererseits die Konsolfahrzeuge jeweils einen an einem Grundrahmen mit
den Laufrollen pendelnd gelagerten Pendelrahmen mit zumindest einem Fahrzeugboden aufweist, wobei der Pendelrahmen unter
Zwischenschaltung von Parallelogrammlenkern mit die Steuerschiene umgreifenden Steuerrollen an der Steuerschiene unter Beibehaltung
seiner Horizontalstellung zwangsgeführt ist. Auf diese Weise kann die Steuerbewegung ohne aufwendige Steuerelemente erzielt werden.
Die Steuerschiene ist erfindungsgemäß unter Zwischenschaltung von Tragarmen höhenverstellbar an den Kastenträger oder das Gitterfachwerk
angeschlossen. So können z. B. die Tragarme die vertikalen Verbindungsstäbe zwischen Obergurt und Untergurt umgreifende
Führungsbuchsen'mit Feststellschraube aufweisen. Die Höhenlage der Steuerschiene läßt sich dadurch stets genau einstellen. Dieses
Einstellen erfolgt bei der Montage mit einem Lotwagen. Die Schaltrollen können eine Gummifütterung aufweisen und garantieren
dadurch ein spielarmes und sanftes Aussteuern der Konsolfahrzeuge.
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Nach einer weiteren Ausfuhrungs form der Erfindung EtLt selbständiger
Bedeutung ist vorgesehen, daß die Konsolfahrzeuge unter Bildung
einer Fahrtreppe lediglich Trittbretter mit einem Geländer
oder zugeordnetem Handlauf aufweisen und dicht bei dicht hintereinander
angeordnet sind« 2war sind Fahrtreppen an sich bekannt,
nicht jedoch wintersichere Freiluft-Fahrtreppsn, wie sie sich nach
Lehre der Erfindung verwirklichen lassen« Die erfinöungsgemäße
Schienenbahn ist als Fahrtreppe für Ausstellungen, Tierparks, Aussichtspunkte,
Eangsiedlungen usw. zum Personentransport besonders geeignet. Sie kann auch Zubriagerdienste in ftintersportorten,
Flughäfen, Einkaufssrentren und iia Vorortverkehr leisten. Insbesondere
können Uollstöhie, Kinderwagen, Gepäck und selbst Tiere
Biitge führt werden. - Bei sehne Häufenden Schienenbahnen wird man
die Xonsolfahrzeuge zwecksslßigerweise als offene oder geschlossene
Gondeln reit hinterem oder seitlichem Einstieg je nach Eusteige-
und Beschlöunigungasystem in Längs- oder Querrichtung zur Pahrbahnachse
ausbilden. Der hintere Einstieg ©naöglicht das Zusteigen
bsw. Aufspringen durch die nachlaufenden Fahrgäste. Darüber
hinaus kann der h±fcere Einstieg eine Auffahrrsiupe für Sollstöhle
oder dergleichen aufweisen. Falls di© Gondeln mit Sitzen ausgestattet
sind, befinden sie sich vorzugsweise in Längsrichtung und damit in Fahrrichtung. Jedenfalls wird bei der erfinäungsgeoäßen
Schienenbahn Seitwärtsfahrt ebenso wie Seitwärtssehaukoln verhindert.
Die Gondeln können als einfache Schalen ausgeführt sein, die leicht ausbaubar sind. Grunfeätzlich kann neben dem hinteren Einstieg
auch noch ein seitlicher Einstieg verwirklicht seia, so ßaß
man sowohl von hinten eis auch von der Seite auf das bewegte Konsolfahrzeug
aufspringen kann.
Ein anderer Vorschlag der Erfindung mit selbständiger Bedeutung sieht vor, das die Konsolfahrzeuge unter Eildung einer endlos ue!-
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ι laufenden Fahrzeugkette mit vorgegebenen Abständen zwischen den
j Konsolfahrzeugen durch an das Zugmittel angeschlossene Zugmitteilklemmen
selbst eine Führung für das Zugmittel bilden. Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, daß auf ein fremdes Seil- ·
führungssystem d°ann verzichtet werden kann, wenn die Fahrzeuge |
unter Bildung von Fahrzeuglücken zum Auf- und Absteigen verhältnis-:
mäßig dicht aufeinanderfolgen, so daß das regelmäßig als Förder- -j
ι seil ausgebildete Zugmittel allein von den als Seilklemmen ausge-bildeten
Zugmittelklemmen getragen und in Kurvenbereichen in Abhängigkeit von den Kurvenradien derart geführt wird, daß einerseits
ein Durchhängen und andererseits ein zu starkes Abwandern des Förderseils zwischen den Seilklemmen nicht zu befürchten ist.
Die Fahrzeuge bzw. ihre Seilklemmen sorgen also für eine gleich-·
sam polygonartige Seilführung. Dabei können zum Zwecke der Seilführung
in der Fahrzeugkette auch blinde Fahrzeuge angeordnet sein, die lediglich Seilführungsfunktion übernehmen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, und zwar insbesondere bei großen Abständen zwischen den einzelnen Fahrzeugen, eine herkömmliche
Seilführung einzusetzen, also für das Zugmittel eine eigene Zugmittelführung mit das Zugmittel in vorgegebenen Abständen umgreifenden
Trag- und Kurvenrollen vorzusehen.
Die Antriebsstation und die Umlenkstation weisen zweckmäßigerweise
jeweils eine Seilscheibe für das als Förderseil ausgebildete Zugmittel auf, wobei die Seilscheiben einen den Laufschienen bildenden
Untergurt ersetzenden Umlenkflansch mit LaufSchienenprofil zum
vorübergehenden Abstützen der umlaufenden Konsolfahrzeuge im Umlenkbereich
besitzen. Auf diese Weise kann aus Gründen der Raum-
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und Kostenersparnis eine Fahrbahnunterbrechung im Umlenkbereich von Antriebsstation und ümlenkstation verwirklicht werden. — Für
sehneHäufende Schienenbahnen kann im Bereich der Antriebs- und/oder
i Umlenkstation ein Personen-Beschleuniger bzw. -Verzögerer mit
Transportband oder Rotatio'nsplattform vorgesehen sein.
Die-durch die Erfindung erreichten Vorteile sind im wesentlichen
darin zu sehen, daß eine Schienenbahri verwirklicht wird, die sich
durch einfachen, funktionsgerechten und kompakten Aufbau auszeichnet.. Bei der erfindungsgemäßen Schienenbahn handelt es sich um.
ein kurvengängiges, wintersicheres und leistungsfähiges Transportsystem in der Ausführungsform entweder eines schienengebundenen
Konsolfahrzeug-Systems oder eines Fahrtreppen-Systems mit vor-und rücklaufender Fahrbahn sowie auf die gesamte Fahrstrecke verteilter
Belastung durch möglichst geringe Einzellasten. Bei geringen Fahrgeschwindigkeiten kann auf Wartezeiten an den Zu- und Absteige·
stellen verzichtet werden, kann vielmehr die erfindungsgemäße Schienenbahn als kontinuierliches Nahverkehrsmittel eingesetzt
werden. Der Antrieb der Fahrzeuge erfolgt mit herkömmlichen Antriebsmitteln
wie Antriebsstation, Umkehrstation und Förderseil und ist daher besonders problemlos. Insbesondere wird insoweit
eine völlig neuartige Seilbahntechnologie verwirklicht, als sich bei hinreichend geringen Abständen zwischen den Konsolfahrzeugen
ein herkömmliches Seilführungssystem erübrigt, folglich gleichsam
berührungslose Seilführung gewährleistet ist, weil eben die Konsolfahrzeuge selbst die Funktion sonst erforderlicher Tragrollen,
Niederhalterrollen und Kurvenrollen erfüllen und folglich die Seilführung übernehmen. Tatsächlich eignet sich die efindungsgemäße
Schienenbahn besonders zum Einsatz als Nahverkehrsmittel unter Berücksichtigung einer besonders niedrigen Linienführung über
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Andrejewskfr Honke & Partner, Patentanwälte in Essen
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dem Boden und weitgehender Geräuschaxmut.. Auch läßt, sich die erfindungsgemäße:
Schienenbahn in ästhetischer Hinsicht unschwer der Umgebung anpassen.. Die Konsolfahxzeuge bieten .den Vorteilr daßdie
Fahrbahn ino Kompaktbauweise einen besonders geringen Luftraum j
beansprucht, und daher wenig auffällt. Tatsächlich läßt sich.die.
erfindungsgemäße Schienenbahn wegen, ihrer niedrigen Bauweise durch
Sträucher oder Erdwälle weitgehend verdecken t selbst in Gräben
verlegen, wobei die Konsolfahrzeuge auf Bodenhöhe geführt werden
können.. Im Vorortverkehr liegt es auf der Hand,, die erfindungsgemäße, Schienenbahn vorwiegend auf einer zweiten. Verkehrsebene einige
Meter über dem. Boden zu führen.. Hier spielt die Kompaktheit der
Fahrbahn wegen ihres Schattenwurfs und Ästhetik oft auch aus Iaturund
umweltschutz-Gründen eine ausschlaggebende Rolle. Außerdem
können sehr enge Kurven um Häuser befahren werden. Darüber
hinaus kann die erfindungsgemäße Schienenbahn über bestehende Fußgängerwege
gebaut werden, aber auch Straßen überbrücken. In Waldgebieten,
kann die erfindungsgemäße Schienenbahn wegen ihrer Kurvengängigkeit
ohne Waldschlag aufgebaut werden.. Je nach Verwendungszweck
sind die Konsolfahrzeuge als Gondeln, Sessel oder lediglich
Fahrtritte bzw. Trittbretter ausgeführt.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es
zeigen:
Fig. Ί eine erfindungsgemäße Schienenbahn in schematischer
Gesamtansicht,
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Andre j!ewsltir Honke & Partner, Pafentanwälfe in Essen
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Figv 2 einen Ausschnitt: aus dem Gegenstand nach Fig. f im
Bereich der Äntriebsstation for hohe Fahrgeschwindigkeitenr
Pig. 3 einen seheiaatisehen Vextikalschnitt durch den
Gegenstand nach Fig. 1 im Bereich, einer Seilscheibe,
Fig. 4 die Fahrbahn für den Gegenstand nach Fig. 1 als
Kastenträger oder Gitterfachwerk in verschiedenen Varianten*
Fig. 5 einen Fertikalschnitt durch den Gegenstand nach
Fig. t inu Bereich eines Fahrzeuges,
Fig. 6 den Gegenstand nach Fig. 5 in Seitenansicht bei
horizontaler Fahrbahn,
Fig. 7 den Gegenstand nach Fig. 6 bei geneigter Fahrbahn,
Fig. 8 den Gegenstand nach Fig. t in der Äusführungsfonn
einer Fahrtreppe,
Fig.. 9 verschiedene Äusführungsfonnen des Fahrzeuges
für den Gegenstand nach Fig- t und
Fig. 10 eine abgewandelte Äusführungsfonn des Gegenstandes nach
Fig. 1 in einem schematischen Vertikalschnitt, bei der erfindungsgentäß
Obergurt und Untergurt als Rechteckrohre
und die Laufrollen als pneumatische Flachrollen ausgebildet
sind.
In den Figuren ist eine Schienenbahn für den Transport von Personen
und Gütern dargestellt r mit einer Tragkonstruktion 1 für
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Laufschienen 2,3 und daran xaittels Laufrollen 4 geführter Fahrzeuge
5 und »it einer Antriebsvorrichtung 6 fUr öle Fahrzeuge 5. Die
Tragkonstruktion 1 kann einen Wabenträger oder Kastenträger 7 oder ein saehreckiges Gitterfachwerk 8 mit zumindest eiexra Obergurt 2
und einem Untergurt 3 aufweisen. Der Obergurt 2 und der Untergurt
3 sind als Laufschienen ausgebildet und bilden mit dem KastentrS-ger
7 oder Gitterfachwerk 8 eine Fahrbahn für die Fahrzeuge 5. Die Fahrzeuge sind als seitwärts auskragende Konsolfahrzeuge 5 neben
der Fahrbahn geführt und dazu Kit Laufrollen 4 einerseits asi Obergurt
2 aufgehängt, andererseits gegen den Untergurt 3 abgestützt.
Die Konsolfahrzeuga 5 sind an ein Ober eine Antriebsstation 9 und
eine Umlenkst ation 1o umlaufendes Zugmittel 11 als Antriebs vorrichtung für die Konsolfahrzeuge angeschlossen. Bei deta Zugsdttel
11 handelt es sich um ein Förderseil. Das Gitterfachwerk 8 ist im
Ausführungsboispiel xur Bildung lediglich einer Fahrbahn als dreieckfönaiges
Gitterfachwerk ausgebildet, bei dem der Obergurt 2 und zwei Untergurte 3 Ober Gitterstäbe 12 miteinander verbunden sind
und anriechen dem Ober gurt 2 und einem der beiden In vertikaler
Ebene unter den Obergurt 2 angeordneten Untergurte 3 zusätzlich
vertikale Verbindungsstäbe 13 angeordnet sind. Zur Bildung zwei nebeneinanderliegender Fahrbahnen für den Vorlauf und Rücklauf
der Konsolfuhrzeuge 5 weist der Kästenträger 7 in jedes seiner
Eckbereiche eine Laufschiene auf, also zwei Obergurte 2 und zwei Untergurte 3. Das Gitterfachwerk 8 kann zur Bildung von zwei nebeneinanderliegenden
Fahrbahnen für den Vorlauf und Rücklauf der Konsolfahrzeuge 5 als rechteckiges Gitterfachwerk 8 mit ebenfalls
zwei Obergurten 2 und zwei Untergurten 3 als Laufschienen in den
Eckbereichen ausgebildet sein. Hs besteht aber auch die Möglich-
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Andrejewski, Honke & Partner, Patentanwälte in Essen
- 2o -
keit, daß zur Bildung nebeneinanderliegender Fahrbahnen zwei drei-|
eckförmige Gitterfachwerke 8 nebeneinander angeordnet und mittels
horizontaler Verbindungsstäbe 14 miteinander verbunden sind oder
j einen gemeinsamen jeweils seitwärts auskragenden Untergurt als J gleichsam Mittelgurt 15 aufweisen, so daß also die beiden dreieck-·
j förmigen Gitterfachwerke 8 V-förmig miteinander verbunden sind.
Sämtliche Obergurte 2 und Untergurte 3 sind bei gleichbleibendem Vertikalabstand A zwischen den Obergurten 2 und den darunterliegenden
Untergurten 3 in jeweils gleicher Horizontalebene angeordnet. Der Kastenträger 7 oder das Gitterfachwerk 8 können aus Stahl,
Beton, Holz aber auch aus durchsichtigem Werkstoff, z. B. durch-sichtigem
Kunststoff bestehen. Der Kastenträger 7 oder das Gitterfachwerk 8 sind unter Zwischenschaltung von Pendelstützen oder
Gleitlagern 16 auf sockelartigen Fundamenten 17 angeordnet. Dargestellt
ist die Ausführungsform mit Gleitlagern 16, wobei diese
als bombierte Schalen mit einer Außenbeschichtung aus reibungsminderndem Material, z.B. aus Polytetrafluoräthylen, ausgeführt
sind und zur Kompensation von Längendehnungen der Laufschienen 2, 3 ..'bzw. Fahrbahn dienen. Zumindest die die Laufschienen bildenden
Ober- und Untergurte 2,3 sind als Rohre oder firstbildende Mehrkantprofile
ausgebildet, während die Laufrollen 4 entsprechende Rillen aufweisen.. In den als Rohre oder Hohlprofile ausgebildeten
Untergurten 3 können Vorspannkabel 18 angeordnet sein, um durch Vorspannung die Biegesteifigkeit und Torsionssteifigkeit der Fahrbahn
im ganzen zu erhöhen. Die Laufrollen°4 laufen in Schrägstellung und jeweils auf sich gegenüberliegenden Seiten 'gegen den
Laufschienen bildenden Obergurt 2 und Untergurt 3, so daß die Konsolfahrzeuge 5 entgleisungssicher geführt sind. Jedes Konsolfahrzeug
5 weist mindestens zwei obere und zwei untere Laufrollen 4
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Andrejewslii, Honke & Partner, Patentanwälte in Essen
auf. Für die Konsolfahrzeuge 5 ist eine Pendelaufhängung oder Pendellagerung
zur selbsttätigen Verstellung in Horizontallage bei geneigter Fahrbahn vorgesehen. Nach dem Ausführungsbeispiel weisen j
die Konsolfahrzeuge 5 eine zwangsgesteuerte Pendelaufhängung 19 auf, welche die Konsolfahrzeuge .5 stets in Horizontallage zwingt,
ohne daß die Konsolfahrzeüge 5 beim Zu- oder Absteigen Pendelbewegungen
ausführen. Als zwangsgesteuerte Pendelaufhängung 19 weist einerseits die Fahrbahn in gleichbleibendem Abstand zu dem Lauf-·
schienen bildenden Obergurt 2 und Untergurt 3 eine Steuerschiene 20 auf, während andererseits die Konsolfahrzeuge 5 jeweils einen
an einem Grundrahmen 21 mit den Laufrollen 4 pendelnd gelagerten Pendelrahmen 22 mit zumindest einem Fahrzeugboden 23 besitzt, wobei
der Pendelrahmen 22 unter Zwischenschaltung von Parallelogrammlenkern 24 mit die Steuerschiene 20 umgreifenden Steuerrollen
25 an der Steuerschiene 20 unter Beibehaltung seiner Horizontalstellung zwangsgeführt ist. Die Steuerschiene 20 ist unter Zwischen
schaltung von Tragarmen 26 höhenverstellbar an den Kastenträger 7 oder das Gitterfachwerk 8 angeschlossen. Dargestellt ist eine Ausführungsform,
bei welcher die Tragarme 26 die vertikalen Verbindungsstäbe 13 zwischen Obergurt 2 und Untergurt 3 des Gitterfachwerks 8 umgreifende Führungsbuchsen 27 mit Feststellschrauben 28
aufweisen.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung mit selbständiger Bedeu-.
tung sind die Konsolfahrzeuge 5 unter Bildung einer Fahrtreppe
als lediglich Fahrtritte bzw. Trittbretter 29 mit einem Geländer 30 oder zugeordnetem Handlauf ausgebildet und dicht bei dicht
hintereinander angeordnet.
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3018003
Die Konsolfahrzeuge 5 können aber auch als offene oder geschlossene
Gondeln mit hinterem und/oder seitlichem Einstieg 31 ausgebildet sein. Der hintere Einstieg 31 kann eine Auffahrrampe 32 für
Rollstühle/ Kinderwagen oder dergleichen aufweisen.
Um auf den Einsatz eines herkömmlichen SeiIführungssystems zu verzichten,
bilden die Konsolfahrzeuge 5 selbst eine Führung für das Zugmittel bzw. Förderseil 11, und zwar unter Bildung einer endlos
umlaufenden Fahrzeugkette mit vorgegebenen Abständen, also Fahr"
zeuglücken, zwischen den Konsolfahrzeugen 5, deren an das Förderseil
11 angeschlossene Zügmittelklemitien bzw. Seilklemmen 33
gleichsam Ealtearme für das Förderseil 11 bilden. Dadurch wird
eine umlaufende Seilführung ohne sonst erfaderliche Trag-, Niederhalte-
und Kurvenrollen verwirklicht. Allerdings kann bei großen Abständen zwischen den Konsolfahrzeugen 5 auch die herkömmliche
Seilführung aus eben Trag-, Niederhalte- und Kurvenrollen 34 verwirklicht sein, was angedeutet ist.
Die Antriebsstation 9 und die Umlenkstation 10 weisen jeweils
eine Seilscheibe 35 für das als Förderseil 11 ausgebildete Zugmittel
auf. Die Seilscheiben 35 können einen den Laufschienen bildenden Untergurt 3 ersetzenden Omlenkflansch 36 mit Laufschienenprofll
zum vorübergehenden Abstützen der umlaufenden Konsolfahrzeuge 5 im Umlenkbereich besitzen, so daß eine Unterbrechung der
Fahrbahn eben in diesem Umlenkbereich möglich ist. Im übrigen besteht die Möglichkeit, bei größeren Transportleistungen und Fahrgeschwindigkeiten
sowie längeren Fahrstrecken die Zu- und Absteigestrecke mit elektronisch gesteuerten Beschleunigungs- päer Verzögerungsbändern
37 und optischer sowie mechanischer Züsteigesperre 38 auszurüsten, was lediglich angedeutet ist. Auch der Einsatz
einen Rotationsplattform-Beschleunigers mit zentralem Zustieg und Ausstieg ist ebenso denkbar wie eine sog. Hundekurve als stufenloses
Beschleunigungssystem mit einem an die Konsolfahrzeuge anzukuppelnden
unabhängigen Beschleunigungsfahrzeuges, welches eine Hundekurve
beschreibt.
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- 23 -
Mach einem Vorschlag mit selbständiger Bedeutung können bei der
erfindungsgemäßen Schienenbahn zwischen jeweils wahreren Konsolfahrzeugen
5 Betriebsfahrzeuge mit eingebauter Sei!spannvorrichtung
und SeiIspannungsmeßvorrichtung sowie mit nach Maßgabe eines
von der Seiispannungsmeßvorrichtung erfaßten minimalen Seilzugs
auslösbaren Fangbressen umlaufen, so daß in einer längeren
Steigungsstrecke nur eine beschränkte Anzahl von Fahrzeugen aufeinanderprallen kann, wenn das Förderseil 11 reißen sollte. Die
Konsolfahrzeuge 5 und gegebenenfalls Betriebsfahrzeuge können an
das Förderseil 11 mittels SeilBuffen, abgefederter Seilklerasen,
ein- und auskuppelbarer Seilklemmen, TroramelVerankerungen oder
irdttels des durchlaufenden Förderseils 11 angeschlossen sein»
Bei Einsatz ein- und auskuppelbarer Seilklenanen kann im Gegensatz
zu den auf eine bestimmte Seillänge beschränkten festen Seilkleimnen die automatische überfahrt von einer Fahrstrecke zu
einer anderen Fahrstrecke ohne umsteigen der Fahrgäste erfolgen»
-unabhängig davon besteht die Möglichkeit, daß das Förderseil 11 als elektrisch isoliertes Seil ausgeführt ist und zur Übertragung
von Steuerbefehlen und Signalen eingerichtet ist, eventuell mit induktiver und kapazitiver Steuerung über die Tragkonstruktion
1 für die Laufschienen 2ff3 und zwar unabhängig von
a@m Antriebssystem, Jedenfalls läßt sich für die Konsolfahrzeuge
5 und gegebenenfalls Betriebs fahrzeuge ein Seilantrieb aus mehre-= ren Einzelseilen vorsehen, s. B. aus einem Förderseil 11, einem
elektrisch isolierten Steuerseil und einem Fangseil» - Endlich können die Konsolfahrzeuge 5 und gegebenenfalls Betriebsfahrzeuge
Räumeinrichtungen für die Laufschienen 2,3, z» B, Eisräuit-raasser,
Eiskratzer und Schneeräumbesen aufweisen»
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, Hf.
Leerseite
Claims (27)
- Andrejewski, Honke & Partner Patentanwälte ρ π Π ^Diplom-PhysikerDr. Walter AndrejewskiDiplom-IngenieurDr.-Ing. Manfred HonkeDiplom-PhysikerDr. Karl Gerhard MaschAnwaltsakte: 4300 Essen 1, Theaterplatz 3, Postf. 10 02 5454 91o/R. 2o. Februar 198oPatentanmeldungWilly HabeggerCH-3626 Hünibach b. ThunSchienenbahn für aen Transport von Personen und GüternPatentansprüche:·/ Schienenbahn für den Transport von Personen und Gütern, mit einer Tragkonstruktion für Laufschienen und daran mittels Laufrollen geführter Fahrzeuge und mit einer Antriebsvorrichtung für die Fahrzeuge, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragkonstruktion (1) einen Wabenträger, einen Kastenträger (7) oder ein mehreckiges Gitterfachwerk (δ) mit zumindest einem Obergurt (2) und einem Untergurt (3) aufweist, und daß der Obergurt (2) und der Untergurt (3) als Laufschienen aisgebildet sind und ir.it dera Wabenträger oder Kastenträger (7) oder Gitterfachwerk (8) eine Fahrbahn für die Fahrzeuge (5) bilden, und daß die Fahrzeuge als seitwärts auskragende Konsolfahrzeuge (5) neben oder neben und teil-130047/0119Andrejewski, Honke & Partner, Patentanwälte in Essenweise oberhalb der Fahrbahn laufen und dazu einerseits mit Laufrollen (4) am Obergurfc (2) aufgehängt, andererseits gegen den Untergurt (3) abgestützt sind, und daß die Konsolfahrzeuge (5) an ein über eine Antriebs station (9) und eine Umlenkstation (10) umlaufendes Zugmittel (11) angeschlossen sind.
- 2. Schienenbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gitterfachwerk (8) zur Bildung einer Fahrbahn als freieckförmiges oder viereckfönaiges Gitterfachwerk ausgebildet ist/ bei dem der Obergurt (2) oder zwei Obergurte und zwei Untergurte (3) über Gitterstäbe (12) oder Aussteifungsbleche miteinander verbunden sind und zwischen dem Obergurt (2) und einem der beiden in vertikaler Ebene unter dem Obergurt (2) angeordneten Untergurte (3) vertikale Verbindungsstäbe (13) oder Aussteifungsbleche angeordnet sind.
- 3. Schienenbahn nach Anspruch I oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Wabenträger oder Kastenträger (7) zur Bildung zwei nebeneinanderliegender Fahrbahnen für den Vorlauf und Rücklauf der Konsolfahrzeuge (5) in jedem Eckbereich einen Obergurt (2) und Untergurt (3) als Laufschienen aufweisen.
- 4. Schienenbahn nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gitterfachwerk (8) zur Bildung zwei nebeneinanderliegender Fahrbahnen für den Vorlauf und Rücklauf der Konsolfahrzeuge (5) als rechteckiges Gitterfachwerk mit zwei Obergurten (2) und zwei Untergurten (3) als Laufschienen in den Eckbereichen ausgebildet ist.
- 5. Schienenbahn nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung zwei nebeneinanderliegender Fahrbah-130047/0119AndVejewski, Honke & Partner, Patentanwälte in Essennen zwei dreieckförndge Gitterfachwerke (8) nebeneinander angeordnet und Eiittels horizontaler Verbindungsstäbe (14) irdteinander
verbunden sind oder einen gemeinsamen jeweils seitwärts auskragenden Untergurt als Hittelgurt (15) aufweisen. - 6. Schienenbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche Obergurte (2) und Untergurte (3) bei
gleichbleibendem Vertikalabstand (A) zwischen den Obergurten (2)
und den darunterliegenden Untergurten (3) in jeweils gleicher Horizontalebene angeordnet sind. - 7. Schienenbahn nach einem der Ansprüche 1 biß 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Rabenträger, dar Kastenträger (7) oder das Gitterfachwerk (8) aus durchsichtigem Werkstoff, ζ, B. Kunststoff bestehen.
- 8. Schienenbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der WabentrSger, der Kastenträger (7) oder das Gitterfachwerk (8) unter Zwischenschaltung von Pendelstützen oder
Gleitlagern (16) auf sockelartigen Fundamenten (17) angeordnet
sind. - 9. Schienenbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennsseiehnet, daß die Gleitlager (16) als bombierte Schalen mit einer Außenbeschichtung aus reibungssdnäerndeia Materiel, 2. E. aus PoIytetrafluoräthylen, ausgeführt eincl.
- 10. Schienenbahn nach einein der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zuiuindest die die Laufschienen bildenden Ober- und
Untergurte (2,3) als Rohre oder firstbildande Mehrkantprofile aus-13 0047/0T19Andrejewski, Honke & Partner, Patentanwälte in Essengebildet sind und die Laufrollen (4) entsprechende Rillen aufweisen oder als Flachrollen, z. B. Pneuräder ausgebildet sind. - 11. Schienenbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß in dem als Rohre oder Hohlprofile ausgebildeten Untergurten (3) Vorspannkabel (18) angeordnet sind und in den vertikal übereinanderliegenden Rohren oder Hohlprofilen Heizvorrichtungen, ζ. Β. Heizkabel, angeordnet sind.
- 12. Schienenbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufrollen (4) in Schrägstellung und jeweils auf sich gegenüberliegenden Seiten gegen den Laufschienen bildenden Obergurt (2) und Untergurt (3) laufen.
- 13. Schienenbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß für die Konsolfahrzeuge (5) eine Pendelaufhängung oder Pendellagerung zur selbsttätigen Verstellung in Horizontallage bei geneigter Fahrbahn vorgesehen ist.
- 14. Schienenbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsolfahrzeuge (5) eine zwangsgesteuerte Pendelaufhängung (19) aufweisen und dazu einerseits die Fahrbahn in gleichbleibendem Abstand zu dem Laufschienen bildenden Obergurt (2) und Untergurt (3) eine Steuerschiene (20) aufweist und andererseits die Konsolfahrzeuge (5) jeweils einen an einem Grundrahmen (21) mit den Laufrollen (4) pendelnd gelagerten Pendelrahmen (22) zumindest einen Fahrzeugboden (23) aufweist, wobei der Pendelrahmen (22) unter Zwischenschaltung von Parallelogrammlenkern (24) mit die Steuerschiene (20) umgreifenden Steuerrollen (25) an der Steuerschiene (20) unter Beibehaltung seiner Horizontal-130047/0119Andrejewski, Honke & Partner, Patentanwälte in Essenm. £ *wstellung zwangsgeführt ist.
- 15. Schieneabahn nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerschiene (2o) unter Zwischenschaltung von Tragarmen (26) höhenverstellbar an den Kostenträger (7) oder das Gitterfachwerk (S) angeschlossen ist, z. B. die Tragarme (26) die vertikalen Verbindungsstäbe (13) zwischen Obergart (2) und öntergurt (3) umgreifende Führungebuchsen (27) Hd t Poststellschrauben (28) aufweisen.
- 16. Schienenbahn nach, eineffi der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsolfahrzeuge (5) unter Bildung einer Fahrtreppe Trittbretter (29) ndt einem Geländer (3o) oder zugeordnetem Handlauf aufweisen und dicht bei dicht hintereinander angeordnet sind«
- 17» Sehianenbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, äaö dl© Konsolfahrzeuge (5) als offene oder geschlossene Gondeln ndt hinterem oder quer zur Fahrbahn angeordneter Einstieg (31) ausgebildet sind.
- 18«. Schienenbahn nach eine» der Ansprüche 1 bis 15 oder 17? dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Eirxstiog (31) eine Auf fahrrasape (32) aufweist.
- 19» Schi«nenbahn nach ©inera der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennseiehnet, daß die Konaolfahrzeuge (5) unter Bildung einer endlos umlaufenden B'ahrzeugkette mit vorgegebenen Abständen zwischen den Konsolfahrzeugen durch an ßas Zugmittel (11) angeschlossene Zugirdttelkleiisnsn (33) eine Führung für das Zugmittel (11) bilden.130 0 47/0119Andrejewski, Honke & Partner, Patentanwälte in Essen
- 20. Schienenbahii nach einesa der Ansprüche V bis 18, dadurch gekennseichnet, daß für das Zugmittel (11) eine eigene Sugsiittelführung Biit das Eugmittel in vorgegebenen Abständen umgreifenden Trag-, Niederhalte- und Kurvenrollen {34) vorgesehen ist»
- 21. ßehlenenbahn nach, einem der Ansprüche 1 bis 2o, dadurch ge~ kennAeich.net, daß die Antriebsstation {9} und die üialenfestation (1o) jeweils eine Seilscheibe (35) für das als Förderseil (11) ausgebildete Zugmittel aufweisen und die Seilscheibe <35) einen den Laufschienen bildenden Untergurt (3) ersetzenden üjalenk flansch (3S) nslt Laufschienenprofil zunt vorübergehenden Abstützen der umlaufenden Konsolfahrseuge C5) iss Ualenkborsich besitzen.
- 22. Schienenbßhs nach einem der Ansprüche 1 bis 2o, dadurch gekennzeichnet, daß in einzelnen oder zwischen einseinen Sonsolfahrzeugen (5) Seilspanneinrichtungen wie Federspeicher oder hydraulische Druckspeicher Eiit dem Förderseil (11) umlaufen und dadurch eine Seilspanneinrichtung ax& Ende der Fahrbahn erübrigen»
- 23. Schienenbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen jeweils mehreren Konsο!fahrzeugen (S) Betriebsfahraeuge Kit eingebauter Seilspannvorrichtung und SeilepannungsBReSvorrichtung sowie mit nach Maßgabe eines von der Seilspann ungsioeßvorrichtung erfaßten juiniEialen Seilzug© auslösbaren Fangbreiüsea umlaufen»
- 24» Schienöubahn nach einein der Ansprüche 1 bis 23, dadurch ge-r kennzeichnet/ daß die Konsolfaferzeuge {5) und gegebenenfalls Betriebsfahrzeuge an das Förderseil {11) nsittels Seiliauffen, abgefederter SeilkleiBBien, ein- und auskuppelbarer Seilkleimen.,130047/0119Andrejewski, Honke & Partner, Patentanwälte in Essen* 7 ·*■me!Verankerungen oder mittels des durchlaufenden Förderseils (11) angeschlossen sind.
- 25 ο Schienenbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Förderseil (11) als elektrisch isoliertes Seil ausgeführt und zur Übertragung von Steuerbefehlen und Signalen eingerichtet ist, gegebenenfalls mittels induktiver und kapazitiver Steuerung über die Tragkonstruktion (1) für die Laufschienen (2, 3).
- 26 ο Schienenbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß für die Konsolfahrzeuge (5) und gegebenenfalls Betriebsfahrzeuge ein Seilantrieb aus mehreren Einzelseilen vorgesehen ist, 2. B. aus einem Förderseil (11) und/oder einem elektrisch isolierten Steuerseil und/oder einem Fangseil.
- 27 ο Schienenbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsolfahrzeuge (5) und gegebenennfalls Betriebs fahrzeuge Räumeinrichtungen für die Laufschienen (2, 3), ζ. Β, Eisräummesser, Eiskrätzer und Schneeräumbesen aufweisen.28ö Schienenbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsolfahrzeuge (5) jeweils mit vier oder mehr Laufrollen (4) gegen den Obergurt (2) und mit zwei oder mehr Laufrollen (4) gegen den Untergurt (3) abgestützt sind und zwei Sfeierrollen (25) oder mehr für die Steuerschiene (20) aufweisen.130047/0119
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