-
Gleitschutzvorrichtung für nicht schienengebundene Rad fahrzeuge
-
Die Erfindung bezieht sich auf eine Gleitschutzvorrichtung für nicht
schienengebundene Radfahrzeuge, insbesondere mit Hinterradantrieb, mit einem zwischen
Reifenprofilfläche und Fahrbahn wirksamen Raupen- oder Kettengeflechtband.
-
Gleitschutzvorrichtungen dieser Art sind die allgemein bekannten Schneeketten
oder Gleitschutzketten, welche auf den Kraftfahrzeugreifen aufgezogen und aufgespannt
werden.
-
Zwar sind vielerlei Montagehilfen und besondere Kettenkonstruktionen
entwickelt worden, um das Aufziehen von Schneeketten odei Gleitschutzketten zu erleichtern,
doch eignen sich die bekannten Konstruktionen nicht für schwere Fahrzeuge. Der ungeübte
Kraftfahrer ist nicht ohne weiteres in der Lage, die bekannten Gleitschutzvorrichtungen
in kurzer Zeit anzubringen und im allgemeinen ist der Aufwand des Montierens oder
Anlegens der Schneeketten oder Gleitschutzketten im Verhältnis zur Dauer des
Fahrthindernisses
unverhältnismäßig groß.
-
Durch die Erfindung soll demgemäß eine Gleitschutzvorrichtung der
eingangs umrissenen Art so ausgestaltet werden, daß sie sich für kleine und auch
für schwere Fahrzeuge in gleicher Weise eignet, rasch zur Überwindung eines kurzen
Fahrthindernisses zur Wirkung gebracht werden kann und auch von ungeübter Hand ohne
Schwierigkeiten einzusetzen ist.
-
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine oder je eine
hinter jedem angetriebenen Rad des Fahrzeugs angeordnete oder positionierbare Laufrolle,
über welche eine Gliederkettenmanschette oder eine Profilbandmanschette solcher
den Rollenumfang übertreffender Länge gelegt ist, daß bei sowohl die Fahrbahn als
auch das angetriebene Fahrzeugrad im wesentlichen berührender, manschettenumgebener
Rolle eine Manschettenschlaufe zwischen Fahrzeugrad und Fahrbahn liegt, wobei die
einander zugekehrten Manschettenseiten mindestens in dem unter dem Fahrzeugrad gelegenen
Abschnitt relativ zueinander in Richtung parallel zur Fahrtrichtung leichtgängig
verschiebbar ausgebildet sind. Vorzugsweise hat die Laufrolle annähernd halb so
großen Durchmesser wie das betreffende Fahrzeugrad.
-
Zum Gebrauch der vorgeschlagenen Gleitschutzvorrichtung wird die Laufrolle
zusammen mit der umgebenden Gliederkettenmanschette oder Profilbandmanschette hinter
dem angetriebenen Fahrzeugrad angeordnet, so daß die Laufrolle mit der umgebenden
Manschette sowohl die Fahrbahn als auch das angetriebene Fahrzeugrad von rückwärts
berührt. Wird nun der Rückwärtsgang eingelegt, so zieht das Fahrzeugrad eine Manschettenschlaufe
zwischen sich und der Fahrbahn ein und stellt sich in Fahrtrichtung vor der Laufrolle
auf Obertrumm und Untertrumm der Manschettenschlaufe. Bei Fortsetzung der Umdrehung
des Fahrzeugrades in einer Richtung, welche normalerweise das Fahrzeug nach rückwärts
bewegen würde, läuft das Fahrzeugrad gegen die Laufrolle an und versucht an dieser
hochzuklettern, was jedoch nicht möglich ist, da die Tangentensteigung
an
den einander nächsten Punkten von Laufrolle einerseits und Fahrzeugrad andererseits
beträchtlich ist, derart, daß das Fahrzeugrad die Gliederkettenmanschette oder Profilbandmanschette
zwischen sich und dem Laufrad zur Fahrbahn herabzieht, während die Laufrolle das
Untertrumm der Manschette auf der Laufrollenrückseite von der Fahrbahn hochzieht.
Dies hat die Wirkung, daß die Laufrolle das Fahrzeugrad nach vorwärts drängt. Die
Fahrt geschwindigkeit in diesem Betriebszustand ist in Richtung nach vorwärts halb
so groß wie die entsprechende Fahrtgeschwindigkeit im Rückwärtsgang bei unmittelbar
auf der Fahrbahn aufstehendem Fahrzeugrad.
-
Diese Wirkung ist außerordentlich erwünscht, da dem mit der hier vorgeschlagenen
Vorrichtung ausgerüsteten Fahrzeug eine für das überwinden von Hindernissen vorteilhafte
Kriechgeschwindigkeit erteilt werden kann, ohne daß ein besonderer Getriebegang
hierzu erforderlich ist.
-
Man erkennt ferner, daß die vorstehend beschriebene Gleitschutzvorrichtung
sich sehr rasch auch an schweren Fahrzeugen in ungünstigem Gelände anbringen bzw.
zur Wirkung bringen läßt. Damit eignet sich die Vorrichtung auch als eine Zusatzvorrichtung
für Militärfahrzeuge. In diesem Zusammenhang ist bedeutsam, daß die Gliederkettenmanschetten
oder Profilbandmanschetten in Querrichtung in beträchtlicher Breite und Biegesteifigkeit
ausgeführt werden können, so daß das Fahrzeugrad mit der Gleitschutzvorrichtung
auch weiche Böden überfahren kann, ohne einzusinken.
-
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind im übrigen Gegenstand
der anliegenden Ansprüche, deren Inhalt hierdurch ausdrücklich zum Bestandteil der
Beschreibung gemacht wird, ohne an dieser Stelle den Wortlaut zu wiederholen.
-
Nachfolgend werden einige Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf
die anliegenden, stark schematisierten Zeichnungen näher erläutert. Es stellen dar
Fig.
1 eine schematische Teil-Seitenansicht eines Last-- kraftwagens mit einer Gleitschutzvorrichtung
der hier vorgeschlagenen Art, Fig. 2 eine schematische Schnittansicht entsprechend
der in Fig. 1 angedeutetenen Schnittebene 2-2, Fig. 3 eine schematische Seitenansicht
eines angetriebenen Kraftfahrzeugrades mit einer anderen Ausführungsform einer Gleitschutzvorrichtung,
Fig. 4 eine schematische Schnittansicht entsprechend der in Fig. 3 angedeutetenen
Schnittebene 4-4, Fig. 5 eine schematische, perspektivische Zeichnung eines Teils
eines Lastkraftwagens mit -einer Gleitschutzvorrichtung gemäß einer anderen Ausführungsform
und Fig. 6 eine schematische Abbildung eines einzelnen Fahrzeugrades mit einer ansteckbaren
Gleitschutzvorrichtung der hier vorgeschlagenen Art, von rückwärts gesehen.
-
Fig. 1 zeigt einen Lastkraftwagen 10 im Bereich der auf eine angetriebene
Hinterachse montierten Hinterräder 11.
-
An einer nach Art eines Federbeines gehalterten Gabel 12 ist lose
eine etwa den halben Durchmesser des Rades 11 aufweisende Laufrolle 13 gehaltert
und geführt, so daß die Laufrolle 13 unmittelbar hinter dem Fahrzeugrad 11 und über
der Fahrbahnoberfläche gelegen ist. Um die-Laufrolle 13 herum ist eine Profilbandmanschette
gelegt, welche eine hohe Zugfestigkeit besitzt, auf ihrer Außenseite gegenüber der
Lauffläche des Fahrzeugrades 11 und, soweit wie möglich, auch gegenüber der Fahrbahnoberfläche
griffig ausgebildet ist, auf ihrer Innenseite aber einen Belag besitzt,
der
gegenüber sich selbst leichtgängig verschiebbar ist. Ein solcher Belag ist beispielsweise
eine Tetraflouräthylenbeschichtung, welche als dünner Belag auf eine Kunststoff-Bandmanschette
oder eine Kunstkautschuk-Bandmanschette aufgebracht ist. Hat die in Fig. 1 mit 14
bezeichnete Profilbandmanschette die in der Zeichnung gezeigte Lage, so liegen im
Bereich des Aufsetzpunktes des Fahrzeugrades 11 die Gleitschichten 15 von Obertrumm
und Untertrumm der Profilbandmanschette 14 aneinander an und sind leichtgängig in
Fahrtrichtung gegeneinander verschiebbar, während zwischen der Lauffläche des Fahrzeugrades
11 und der äußeren, gegebenenfalls profilierten Fläche der Profilbandmanschette
und auch zwischen letzterer und der Fahrbahnoberfläche beträchtliche Reibungskräfte
wirksam werden können, was auf dem Material und der Profilierung der Profilbandmanschette
auf der Außenseite und auch auf einer vergleichsweise langen Berührungsfläche der
einander gegenüberstehenden Teile bzw. Gegenstände beruht.
-
Wird bei eingelegtem Rückwärtsgang das Fahrzeugrad 11 in Pfeilrichtung
angetrieben, so sucht es-die Schlaufe der Profilbandmanschette 14 zwischen sich
und der Fahrbahn durchzuziehen und das Obertrumm der Profilbandmanschette 14 von
der Laufrolle 13 nach abwärts zu ziehen, wobei eine sich aus der Wahl der Durchmesser
von Fahrzeugrad und Laufrolle ergebende Komponente der Achslast des Kraftfahrzeugs
10 wirksam wird. Die Laufrolle 13 rollt in Richtung auf das Fahrzeugrad 11 hin vorwärts
und drängt das sich rückwärts drehende Fahrzeugrad vorwärts.
-
Soll der Betrieb der Gleitschutzvorrichtung beendet werden, so wird
der Vorwärtsgang eingelegt; so daß sich das Fahrzeugrad 11 mit Bezug auf die Darstellung
nach Fig. 1 im Uhrzeigersinn dreht und von der Schlaufe der Profilbandmanschette
herunterfährt. Die Laufrolle 13 ist dann frei und kann an der Gabel 12, welche in
einer Federhülse 16 verschieblich gelagert ist, durch Betätigung eines schematisch
angegebenen Druckmittelantriebs 17 in die in Fig. 1 in strichpunktierten Linien
angedeutete Stellung hochgeschwenkt
werden. Eine in der Federhülse
16 befindliche Feder kann in der hochgeschwenkten Stellung die Laufrolle 13 aufgrund
der in hochgeschwenkter Stellung geringeren Kraftwirkung des Eigengewichtes einziehen
oder zurückziehen. Gemäß in der Zeichnung nicht wiedergegebenen Einzelheiten der
Vorrichtung nach den Fig.l und 2 kann die Halterung der Laufrolle 13 so ausgebildet
sein, daß ein Hochklettern des Fahrzeugrades 11 an der Laufrolle 13 bei Auftreten
eines übergroßen Hindernisses wirksam vermieden wird. Zu diesem Zwecke besitzt die
Gabel 12 oder eine andere geeignete Ha-lterung der Laufrolle 13 einen Anschlag gegenüber
dem Fahrzeug 10.
-
Gemäß einer in den Fig. 3 und 4 gezeigten Abwandlung kann anstelle
des inneren Gleitbelages 15 der Prof ilbandmanschette 14 eine an einem mittigen
Arm oder an seitlichen Wangen an der Laufrolle 13 angelenkte Rollenanordnung oder
Rollenplatte 18 vorgesehen sein, die sich im Bereich des Aufsetzpunktes des Fahrzeugrades
11 zwischen dem Obertrumm und dem Untertrumm der Profilbandmanschette befindet,
so daß das Obertrumm und das Untertrumm der Profilbandmanschette leichtgängig gegeneinander
verschiebbar bleiben, auch wenn ein Fahrzeugrad unter beträchtlicher Belastung aufsteht.
-
Die Rollenanordnung 18 kann eine Anzahl von Rollen oder Walzen geringen
Durchmessers aufweisen, die einen in der Mitte ihrer Länge befindlichen Einstich
besitzen, über den die Rollen an einem Haltearm gelagert sind, welcher an einem
mittleren Achsstummel der zweigeteilt ausgeführten Laufrolle 13 angelenkt ist.
-
Gemäß der demgegenüber zu bevorzugenden Ausführungsform sind die einzelnen
Rollen oder Walzen der Rollenanordnung 18 zwischen Wangen 19 zu beiden Seiten der
Spur des einzelnen Rades gelagert, wobei die Wangen 19 als Führungen für die Manschettenschlaufe
ausgebildet sein können, wie in Fig. 4 bei 20 schematisch angedeutet ist.
-
Es sei noch bemerkt, daß der vor dem Fahrzeugrad 11 liegende Manschettenschlaufenteil
nicht
geführt zu sein braucht und vorzugsweise nachgiebig ist und einen etwas größeren
Durchmesser besitzt, um Fahrbahnhindernisse überklettern zu können.
-
Gemäß Fig. 5 kann sich eine Gleitschutzvorrichtung der hier vorgeschlagenen
Art auch über die gesamte Fahrzeugbreite erstrecken.
-
Diese Ausführungsform ist besonders gut zur Überwindung von weichen
Böden ohne die Gefahr des Einsinkens auch bei schwer belasteter Achse geeignet.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 5 kann die Profilbandmanschette oder eine Gleiskettenmanschette
so ausgebildet sein, daß die Leichtgängigkeit bezüglich einer Verschieblichkeit
der Manschetteninnenseiten gegeneinander nur im Bereich der Fahrspuren gegeben ist.
-
Schließlich zeigt Fig. 6 eine Ausführungsform, bei der die Laufrolle
13 mit der sie umgebenden Manschette 14 an einer im wesentlichen hufeisenförmigen
Halterung 21 angeordnet und gelagert sind.
-
Ein zylindrischer Horizontalschenkel 22 der Halterung 21 ist in eine
am Fahrzeug 10 hinter dem Fahrzeugrad 11 befestigten Muffe 23 einsteckbar. Die gesamte
Vorrichtung ist somit sehr leicht und rasch montierbar und nach Gebrauch wieder
vom Fahrzeug abnehmbar, um an anderer Stelle verstaut zu werden.
-
Leerseite