DE3013971C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Trennen von kohle
haltigem Gut in kohlenreiche und kohlenarme Teile mit Hilfe
einer Schwertrübe nach dem Oberbegriff.
Früher enthielt die Kohle bei der Gewinnung von Hand verhältnismäßig
wenig Berge. Die Situation ist auch heute in den Fällen,
in welchen ein entsprechend dickes und nicht mit Berge
streifen durchsetztes Kohlenflöz abgebaut wird, ähnlich
günstig. Zwangsläufig nimmt aber der Bergegehalt des Guts im
Laufe des mechanisierten Abbaus aus verfahrenstechnischen
Gründen zu.
Die jedoch immer strenger werdenden Umweltschutzauflagen lassen
die Lagerung von Bergen mit nennenswerten Kohlenanteilen nicht
mehr zu.
Es ist eine bekannte Tatsache, daß diejenigen Trennverfahren
(Waschverfahren) hinsichtlich der erzielten Kohlequalität
und Kohlenmenge als die erfolgreichsten anzusehen sind, welche
mit "Schwertrüben" arbeiten, da so die zum Abscheiden erforderliche
Trenndichte sichergestellt werden kann. Zur Bildung
der Schwertrübe müssen Beschwerungsmaterialien in das
System eingeführt oder innerhalb des Systems sichergestellt
werden.
Zu diesen Zweck werden, im allgemeinen in statischen Wannen,
Calciumchlorid, Tetra- und Pentabromethan oder Calciumchlorid
lösungen verwendet. Beim Chance-Verfahren wird zur Erreichung
einer höheren Trenndichte Feinsand zugegeben, während gemäß
dem Sophia-Jacoba-Verfahren Ton und Baryt zugesetzt werden.
Ferner wird zur Bildung der Schwertrübe Magnetit oder Löß verwendet.
Es besteht daher das Bestreben, einen geeigneten eigenen
Bestandteil des Kohle/Berge-Gemisches zur Bildung der Schwertrübe
verwenden zu können. Dieser Bestandteil soll in getrennten
verfahrenstechnischen bzw. technologischen Stufe hergestellt,
gesondert gelagert und dann zum Beschweren eingesetzt
werden.
In der britischen Patentschrift GB 6 55 957 wird ein derartiges
Verfahren beschrieben, bei welchem aus der Feinfraktion der
Rohkohle der leichte Kohlebestandteil in einer Schaumflotations
zellenhilfsanlage entfernt und der zurückbleibende Bergeanteil
als Beschwerungsmaterial verwendet wird. Dieses Verfahren ist
jedoch kompliziert und aufwendig, da zu seiner Durchführung
eine Flotation unerläßlich ist, so daß dieses Verfahren in
der Praxis ungern verwendet wird.
Nach der deutschen Patentschrift DE-PS 8 02 690 bzw. der
entsprechenden britischen Patentschrift GB-PS 6 64 290 wird die
Kohle aus dem feinen Teil durch Flotation entfernt und der
zurückbleibende schwere Teil zum Beschweren verwendet. Außer
der Flotation ist auch noch ein Mahlen der groben Berge
erforderlich. Das Beschwerungsmaterial ist also aus drei Teilen
zu bilden, das aus den ursprünglichen Bergen gewonnene
feine Teil, das durch Flotation gewonnene schwere Teil und
der aus den groben Bergen gemahlene feine Teil. Dies hat
zur Folge, daß der Anteil des Beschwerungsmaterials mit
Teilchengrößen unter 0,5 mm, bezogen auf das Rohmaterial,
im Trübegemisch recht hoch ist.
Dieses Schweretrübeherstellungsverfahren ist jedoch
ziemlich kompliziert und mit einem sehr hohen Aufwand
verbunden. Darüber hinaus ist seine Steuerung schwierig,
so daß es in der Praxis nur selten eingesetzt wird.
Die deutsche Auslegeschrift DE-AS 11 83 171 und die
entsprechende ungarische Patentschrift HU-PS 1 47 558 beschreiben
das Aufarbeiten von Kohlenbergbauhalden.
Zur Gewinnung des Kohlegehaltes und zur Verwertung der tauben
Gesteine wird kein Fremdmaterial oder künstlich zerkleinertes
Bergematerial verwendet. Die Gewinnung der zur Trennung
in einer Schwersuspension erforderlichen eigenen Beschwerungs
materialmenge findet wie folgt statt: Wenn das zerkleinerte
Material die zur Zyklonabscheidung erforderlichen
Körner unter 1 mm nicht in der erforderlichen hohen Menge
enthält, wird es von einer vorangehenden Zyklonabscheidung
ergänzt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, unter Behebung
der Nachteile des Standes der Technik ein Verfahren zum
Trennen von kohlehaltigem Gut in kohlenreiche und kohlenarme
Teile, insbesondere von Gut mit Kohlegehalten von
nicht mehr als 50 Gew.-%, unter Anwendung einer Schwer
trübe zu schaffen, das einfacher und wirtschaftlicher ist
als die herkömmlichen Verfahren, wobei das Beschwerungs
material zum Teil von Teilen des aufzubereitenden Gutes,
so wie es anfällt, ohne getrennte Maßnahmen gebildet und
zum Teil durch einfaches Rückführen als Suspension dem
zu trennenden Gut zugesetzt wird, wobei ferner durch dieses
Verfahren von Gut mit Kohlegehalten von nicht mehr als
50 Gew.-% ausgegangen werden kann und auch Gut verwendet
werden kann, welches 50 bis 70 Gew.-% Berge enthält.
Diese Aufgabe wird durch das erfindungsgemäße Verfahren
zum Trennen von kohlehaltigem Gut in kohlenreiche und
kohlenarme Teile, gegebenenfalls Reinbergeteile, unter
Anwendung einer Zyklonscheidung und nachfolgender Sieb
klassierung, Herstellung einer Suspension aus dem aus dem
Rohmaterial entstehenden Siebdurchgang (bis 0,5 mm Korngrößen),
Dichteeinstellung dieser Suspension oder eines Teiles von
ihr und anschließender Trübeherstellung für den Zyklon
einsatz gelöst, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß
man die Menge des Beschwerungsmaterials mit einer Korngröße
bis 0,5 mm im Trübegemisch auf 7 bis 21 Gew-%, bezogen
auf das eingesetzte kohlehaltige Gut, einstellt, gelöst.
Durch die Erfindung ist es daher in überraschender Weise
möglich, auch kohlehaltiges Gut mit höherem Kohlegehalt in
kohlenreiche und kohlenarme Teile zu trennen. Ferner ist es
erfindungsgemäß möglich, das eingesetzte Beschwerungsmaterial
in der während der Durchführung des Verfahrens entstehenden
Suspension zu sammeln, wobei die Suspension oder ein Teil
davon nach Einstellung der erforderlichen Dichte erneut
als systemeigenes Beschwerungsmaterial zur Trübeherstellung
verwendet werden kann und damit mehrmals einsatzfähig ist.
Auf diese Weise ist das in einer nicht vorhersehbaren Weise
mit dem kohlehaltigen Gut ankommende, im Vergleich zu den
herkömmlichen Verfahren nur in einem Bruchteil vorhandene
Beschwerungsmaterial ausreichend, wobei auch bei einem
kohlehaltigen Gut mit hohem Kohlegehalt die zur wirksamen
Trennung erforderliche verhältnismäßig hohe Trenndichte
erzeugt werden kann. Auf diese Weise hebt sich das
erfindungsgemäße Verfahren vorteilhaft von dem Verfahren der
deutschen Auslegeschrift DE-AS 11 83 171 ab, das auf die
Verwendung von kohlehaltigem Gut mit Kohlegehalten von
höchstens 30 Gew.-% beschränkt ist, weil bei einem höheren
Kohlegehalt in Anbetracht der geringen Dichte und der
großen Feinheit der Kohle wegen der durch die verwendeten
hohen Beschwerungsmaterialmengen verursachten Viskosität
die Trenndichte nicht auf den notwendigen hohen Wert
eingestellt werden kann.
Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
können zur Durchführung der Zyklonscheidung und der nach
folgenden Siebklassierung eines oder mehrere Hydrozyklone sowie
eine oder mehrere nach der Korngröße trennende und/oder
klassierende Vorrichtungen verwendet werden.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungs
gemäßen Verfahrens wird als kohlehaltiges Gut ein in zweck
mäßiger Weise Silikattonmaterial oder sonstige mineralische
Beschwerungsmaterialien enthaltendes Gut mit einer Gesamt
dichte von mindestens 2200 kg/m³ getrennt.
Vorzugsweise wird die Menge der Korngrößen bis 0,5 mm auf
weisenden Beschwerungsmaterialien in der Trübe auf mindestens
10 Gew.-%, insbesondere 10 bis 21 Gew.-%, bezogen auf das
kohlenstoffhaltige Gut, eingestellt.
Es ist auch bevorzugt, von kohlehaltigem Gut mit Kohlegehalten
bis zu 50 Gew.-%, insbesondere 30 bis 50 Gew.-%, auszugehen.
Ferner ist es bevorzugt, das Trübegemisch aus einem Korngrößen
bis 50 mm aufweisenden kohlehaltigen Gut, erforderlichenfalls
nach einem Zerkleinern und/oder Klassieren herzustellen.
Zur Herstellung der Suspension kann als flüssige Phase eine
solche verwendet werden, die unter Einsatz von Wasser und/oder
der Suspension erhalten worden ist.
In zweckmäßiger Weise wird zur Einstellung der Suspensions
dichte und gegebenenfalls zur Verbesserung der Qualität der
Rohkohle nach erfolgter Trennung das an der Rohkohle anhaftende
Beschwerungsmaterial durch Waschen entfernt.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens wird die durch dieses Waschen
gewonnene dünne Suspension in einem oder mehreren Hydro
zyklon(en) verdichtet, worauf die gewonnenen dichteren
oder dünneren Anteile bei der Einstellung der Suspensions
dichte verwendet bzw. mit verwendet werden.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Dichte der Suspension
in der Weise eingestellt, daß die beim Abscheiden und/oder
Klassieren nach der Korngröße durch Durchführen durch
entsprechende Sieb- bzw. Klassierungsvorrichtungen, insbesondere
durch ein oder mehrere Flach- und/oder Resonanzsieb(e)
erhaltenen Suspensionen von höherer und niedrigerer Dichte
miteinander vermischt werden.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens werden die gewünschten Parameter
kontinuierlich oder diskontinuierlich gemessen und gegebenenfalls
teilweise oder vollständig registriert und/oder durch
Regelung automatisch gesteuert.
Die wichtigsten Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens
lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- a) Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht in einem breiten Bereich die Aufarbeitung auch von solchem kohlehaltigen Gut, das früher entweder überhaupt nicht abgebaut wurde oder vorübergehend auf Halden über Tag gelagert wurde oder nur unter Verwendung von komplizierten Methoden getrennt werden konnte.
- b) Das erfindungsgemäße Verfahren erfordert keine gesonderten
Fremdbeschwerungsmaterialien, wobei es darüber hinaus nicht
erforderlich ist, den Gehalt an Beschwerungsmaterialien in
getrennten Stufen abzutrennen oder auf Lager zu halten und
im Bedarfsfalle in der erforderlichen Menge dem System
zuzuführen. Es reicht aus, wenn mit dem aufzubereitenden
kohlehaltigen Gut Beschwerungsmaterial in einer im Vergleich
zur herkömmlichen Menge der Beschwerungsmaterialien geringeren
Menge in seinem natürlichen Zustand oder nach der
gegebenenfalls erforderlichen mechanischen Aufbereitung
in der gewünschten Korngröße ankommt bzw. zurückkommt.
Die zur Aufrechterhaltung der gewünschten Dichte erforderliche Beschwerungsmaterialmenge bleibt infolge der Suspensionsrückführung ständig innerhalb des Systems. Damit dient das im Rohmaterial vorhandene Beschwerungs material lediglich zum Ersatz des aus verfahrenstechnischen Gründen verlorengehenden Beschwerungsmaterials. Daher ist die erfindungsgemäß festgelegte Menge von 7 bis 21 Gew.-% und vorzugsweise mindestens 10 Gew.-% stets ausreichend und es muß sogar die diesen Wert übersteigende überflüssige Beschwerungsmaterialmenge aus dem System entfernt werden. - c) Im Vergleich zu den bekannten Verfahren läßt sich das erfindungsgemäße Verfahren in einfacherer und wirt schaftlicherer Weise durchführen und ermöglicht die Trennung des weniger Feinkörner (bis 0,5 mm) enthaltenden kohlehaltigen Gutes nach der Dichte, ohne dabei die Feinfraktion in aufwendiger Weise in die vorgeschriebene Menge übersteigender Menge, die letzten Endes das System sowieso verläßt, herstellen zu müssen.
- d) Als Endprodukte werden Kohle mit einem konstanten Heizwert und Berge beziehungsweise eine an Berge angereicherte Fraktion, die für die verschiedenen technischen beziehungsweise industriellen Zwecke in herkömmlicher Weise verwendet werden kann, erhalten. In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, mittels geeigneter Regelung eine Trennung in sonstige, kohlenreiche und kohlenarme Produkte, zum Beispiel Rohmaterialien für die Ziegelerzeugung und Leichtbetonzuschlagstoff- Herstellung, vorzunehmen.
- e) Auch die Wasserbilanz des erfindungsgemäßen Verfahrens ist günstig, da infolge der Suspensionsrückführung der Wasserverbrauch bei der Trübeherstellung auf das Mindestmaß herabgesetzt werden kann. Dies bedeutet auch, daß weniger suspendierte Stoffe das System verlassen, was aus Umweltschutzgründen sehr wesentlich ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer bevorzugten,
durch das beigefügte Fließbild erläuterten Ausführungsform
näher beschrieben.
Es wird ein Trübegemisch mit der erforderlichen Dichte
aus einem kohlehaltigen Aufgabegut 1 und aus einem Beschwerungs
material mit Korngrößen bis 0,5 mm, das im kohlehaltigen
Aufgabegut 1 und in einer Suspension 2 zur Verfügung steht, sowie
beim Anfahren unter Verwendung von Wasser (nicht dargestellt)
als flüssige Phase, welche später im Dauerbetrieb von der
Suspension 2 gebildet wird, in einem Trübemischbehälter 3
hergestellt und das Trübegemisch wird mit Hilfe einer
zwischengeschalteten Pumpe 4 einem Hydrozyklon 5 zugeführt.
Die Dichte des Trübegemisches wird so gewählt, daß
im Hydrozyklon 5 unter einem geeigneten Druck die
erforderliche Trenndichte sich ausbilden kann. Unter diesen
Bedingungen kommt auf Wirkung der im Hydrozyklon 5
entstehenden Zentrifugalkraft die Trennung in die kohlen
reichen und kohlenarmen Teile zustande.
Beim Anfahren, das heißt am Anfang des Verfahrens,
kann zur Trübeerzeugung nur Wasser als flüssige Phase
verwendet werden, weswegen am Anfang eine bei entsprechender
Trenndichte vor sich gehende Trennung nicht möglich ist.
Alsbald kann jedoch durch die Zurückführung der im
Aufgabegut 1 zur Verfügung stehenden Beschwerungsmaterial
körner mit der Suspension 2 und durch deren Ansammlung
in dieser Weise die Trübe in einer zur Einführung in
den Hydrozyklon 5 erforderlichen Dichte erzeugt werden.
Die beiden Produkte verlassen den Hydrozyklon 5
als eine auch die Suspension enthaltende Trübe. Das
kohlenreiche obere Produkt wird in eine aus einem
Flachsieb 6 und einem Resonanzsieb 7 bestehende Abscheide-
und Klassieranlage geführt, während die das kohlenarme
untere Produkt enthaltende Trübe auf ein anderes Flachsieb
6 a und ein anderes Resonanzsieb 7 a geleitet wird.
In diesen Vorrichtungen werden die Feststoffprodukte
von der Trübe getrennt. Als Durchfluß nach den Flachsieben
6, 6 a, dem oberen Abschnitt des einen Resonanzsiebes
7 und dem anderen Resonanzsieb 7 a wird eine dichte
Suspension 8 erhalten. Das am kohlenreichen Produkt
anhaftende Beschwerungsmaterial mit Korngrößen bis 0,5 mm
wird im unteren Abschnitt des betreffenden Resonanzsiebes
7 weggewaschen, wodurch eine dünne, weniger dichte
Suspension 9 erhalten wird. Diese wird entweder der
gestrichelten Linie entsprechend über einen Misch
behälter 11 und eine Pumpe 12 einem Hydrozyklon
13 zugeführt oder neben der entstandenen dichten
Suspension 8 in einen Mischbehälter 10 eingeführt.
In diesem wird durch das entsprechende Vermischen
der beiden Suspensionen die geeignete Dichte der
Suspension 2 zur Einführung in den Trübemischbehälter 3
eingestellt. Dementsprechend enthält die Suspension 2
das zur Trennung erforderliche Beschwerungsmaterial.
Die beim Einstellen der Dichte nicht verwendete
Suspension 2 wird vom Mischbehälter 10 aus dem
Verfahren abgeführt oder kann der gestrichelten Linie
entsprechend über einen Mischbehälter 11 und die Pumpe 12
dem Hydrozyklon 13 zugeführt werden. Mit
Hilfe der in diesem enthaltenen mehr oder minder dichten
Suspension kann im Bedarfsfall die Einstellung der Dichte
der Suspension 2 im Mischbehälter 10 gefördert
werden.
Um die optimale Zurückführung und Verwertung des
Beschwerungsmaterials verwirklichen zu können, wird
das Verfahren zweckmäßig mit einer Automatik, die neben
der kontinuierlichen Trübeströmung alle gewünschten Parameter,
unter anderem die Sicherstellung und das Zumessen
des im Verfahren benötigten Beschwerungsmaterials, mißt
und kontrolliert, betrieben.
Ferner wird die Erfindung an Hand der folgenden
Beispiele näher erläutert.
Das kohlehaltige Gut, eine typische schlesische tonschiefer
haltige Berge aus der Karbonzeit wurde in der Vorbereitungs
phase zu Korngrößen bis 50 mm klassiert. Im Falle,
daß die Korngrößen über 50 mm noch Kohle enthielten, wurden
diese auf Korngrößen bis 50 mm zerkleinert und dem
klassierten Anteil zugemischt. Der Kohlegehalt des kohlehaltigen
Guts betrug 10 Gew.-% und es enthielt im der Trübebildung
vorangehenden Zustand 7 Gew.-% Beschwerungsmaterial
mit Korngrößen bis 0,5 mm.
Das aufgegebene kohlehaltige Gut wurde in einem erfindungs
gemäß betriebenen Werk mit einer Aufgabekapazität von
120 t/Stunde aufbereitet. Am Ende des Verfahrens wurden
10,2 t/Stunde einer kohlenreichen Fraktion entsprechend
einer Menge von 8,5 Gew.-%, bezogen auf das aufgegebene
Rohmaterial, und 101,4 t/Stunde einer kohlenarmen, praktisch
als Berge anzusehenden Fraktion entsprechend einer Menge
von 84,5 Gew.-%, bezogen auf das aufgegebene kohlehaltige Gut,
erhalten. Am Ende des Verfahrens trat Beschwerungsmaterial
in einer Menge von 8,4 t/Stunde entsprechend einer Menge
von 7 Gew.-%, bezogen auf das aufgegebene kohlehaltige Gut
als technisch unvermeidbarer Verlust aus, und zwar in
einer Verteilung von je 50 Gew.-% einerseits am
Festprodukt anhaftend und andererseits in der Suspension
enthalten. Dieser Suspensionsanteil, dessen Austrittsdichte
1070 kg/m³ betrug, durfte wegen kolloidaler feiner
Teilchen nicht mehr zur Trübeerzeugung zurückgeführt werden.
Vom im aufgegebenen kohlehaltigen Gut enthaltenden Beschwerungs
material wurde die aus dem System aus verfahrenstechnischen
beziehungsweise
technologischen Gründen und zwecks Aufrecht
erhaltung des Systemgleichgewichtes austretende Beschwerungs
materialmenge gedeckt. Die zurückgeführte Suspension wies
immer die erforderliche Dichte von 1186 kg/m³ auf, die
Menge des im System verwendeten beziehungsweise verbrauchten
Beschwerungsmaterials blieb unverändert und die
zur Abtrennung notwendige Dichte von 1300 kg/m³ konnte
mit dem in einer Menge von 120 t/Stunde aufgegebenen
Feststoff sichergestellt werden.
Dem Betrieb mit derselben Kapazität und Trenndichte
wurde ein von einer belgischen Bergehalde in der Umgebung
von Charleroi herstammendes kohlehaltiges Gut, dessen Kohlen
gehalt 6 Gew.-% betrug und welches 14 Gew.-% Beschwerungs
material auf Tonschieferbasis mit Korngrößen bis 0,5 mm
enthielt, zugeführt. So belief sich die Menge des
Beschwerungsmaterials auf 16,8 t/Stunde.
Nach erfolgter Beendigung des Verfahrens trat auch
hier das Beschwerungsmaterial in einer Menge von
4,2 t/Stunde entsprechend einer Menge von 3,5 Gew.-%,
bezogen auf das aufgegebene Rohmaterial, zusammen mit
dem abgetrennten Produkt aus. Überdies mußte Beschwerungs
material in einer Menge von 12,6 t/Stunde entsprechend
einer Menge von 10,5 Gew.-%, bezogen auf das aufgegebene
kohlehaltige Gut, mit der Suspension mit der Dichte von
1180 kg/m³ abgelassen werden, um bei der zurückgeführten
Suspension den gewünschten Dichtewert von 1186 kg/m³
aufrechterhalten zu können. Am Ende des Verfahrens
wurden 6,48 t/Stunde einer kohlenreichen Fraktion
entsprechend einer Menge von 5,4 Gew.-%, bezogen auf
das aufgegebene kohlehaltige Gut, und 96,72 t/Stunde einer
kohlenarmen, praktisch als Berge anzusehenden Fraktion
entsprechend einer Menge von 80,6 Gew.-%, bezogen auf
das aufgegebene kohlenhaltige Gut, erhalten.
Unter ähnlichen Bedingungen wurde in demselben
Betrieb die Berge von Braunkohle von Tatabánya mit einem
Kohlengehalt von 40 Gew.-% behandelt. Nach geeigneter
Vorbereitung enthielt das kohlehaltige Gut tonhaltiges
Beschwerungsmaterial mit Korngrößen bis 0,5 mm in einer
Menge von 21 Gew.-%.
Ähnlich wie im Beispiel 1 und 2 funktionierte
das System auch in diesem Fall hinsichtlich des
Beschwerungsmaterials "selbstversorgend", jedoch mußte
aus verfahrenstechnischen beziehungsweise technologischen
Gründen Beschwerungsmaterial in einer Menge von 21,0 t/Stunde
entsprechend einer Menge von 17,5 Gew.-%, bezogen auf das
aufgegebene kohlehaltige Gut, mit der Suspension mit einer
Dichte von 1270 kg/m³ abgeführt werden, weil sonst
die Trenndichte von 1300 kg/m³ des Verfahrens sich
verschoben und dadurch die Qualität der Kohle sich
geändert hätte. Am Ende des Verfahrens wurden
45,6 t/Stunde einer kohlenreichen Fraktion entsprechend
einer Menge von 38 Gew.-%, bezogen auf das aufgegebene
Rohmaterial, und 53,4 t/Stunde einer kohlenarmen, praktisch
als Berge anzusehenden Fraktion entsprechend einer
Menge von 44,5 Gew.-%, bezogen auf das aufgegebene
Rohmaterial, erhalten.
In allen drei Beispielen funktionierte der Betrieb
mit einer automatischen Regelung, wobei zwecks Einhaltens
der verfahrenstechnischen beziehungsweise technologischen
Dichten alle erforderlichen Parameter mit Momentanwerten
gemessen und geregelt wurden.
Claims (7)
1. Verfahren zum Trennen von kohlehaltigem Gut in kohlenreiche
und kohlenarme Teile, gegebenenfalls Reinbergeteile,
unter Anwendung einer Zyklonscheidung und nachfolgender
Siebklassierung, Herstellung einer Suspension aus dem aus
dem Rohmaterial entstehenden Siebdurchgang (bis 0,5 mm
Korngrößen), Dichteeinstellung dieser Suspension oder eines
Teiles von ihr und anschließender Trübeherstellung für den
Zykloneinsatz, dadurch gekennzeichnet, daß man die Menge des
Beschwerungsmaterials mit einer Korngröße bis 0,5 mm im
Trübegemisch auf 7 bis 21 Gew.-%, bezogen auf das eingesetzte
kohlehaltige Gut, einstellt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man
die Menge des Beschwerungsmaterials mit einer Korngröße bis
0,5 mm im Trübegemisch auf mindestens 10 Gew.-%, bezogen auf
das kohlehaltige Gut, einstellt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
man von einem kohlehaltigen Gut mit Kohlengehalten bis zu
50 Gew.-%, insbesondere 30 bis 50 Gew.-%, ausgeht.
4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
man die Herstellung des Trübegemisches aus einem Korngrößen
bis 50 mm aufweisenden Gut, erforderlichenfalls nach einem
Zerkleinern und/oder Klassieren, durchführt.
5. Verfahren nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
man nach erfolgter Trennung das an dem Gut anhaftende
Beschwerungsmaterial durch Waschen entfernt.
6. Verfahren nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
man die durch Waschen gewonnene dünne Suspension verdichtet,
worauf man die gewonnenen dichteren und/oder dünneren Anteile
bei der Einstellung der Suspensionsdichte verwendet bzw.
mit verwendet.
7. Verfahren nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
man die Dichte der Suspension in der Weise einstellt, daß man
die beim Abscheiden und/oder Klassieren nach der Korngröße
erhaltenen Suspensionen von höherer und niedrigerer Dichte
miteinander vermischt.
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