DE3012604A1 - Bodenplatte fuer gleisketten von gleiskettenfahrzeugen - Google Patents
Bodenplatte fuer gleisketten von gleiskettenfahrzeugenInfo
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Description
- Bodenplatte für Gleisketten von Gleiskettenfahrzeugen
- nach Patenten 26 07 981 und ... (Patentanmeldung P 29 00 683.5-21) Die Erfindung betrifft eine Bodenplatte für Gleisketten von Gleiskettenfahrzeugen zum Einsatz auf weniger tragfähigen Böden, welche durch Schraubenbolzen oder dergl.
- mit Kettenlaschen der Gleiskette verbindbar sind, mit einem langgestreckten plattenförmigen Kuststoffkörper, dessen in Plattenlängsrichtung gesehen beiderseits des Widerlagers angeordnete Ansätze von dem im Bereich des Widerlagers liegenden Sohlenbereich der Bodenplatte aus in Richtung auf die Kettenlaschen angeschrägt sind, wobei der Kunststofformkörper und das Widerlager als einstückige Bodenplatte ausgebildet sind, die im wesentlichen vollständig aus einem gummielastisch vernetzten Polyurethan bestehen, der Bereich des Widerlagers der Bodenplatte rechteckigen oder nahezu rechteckigen Querschnitt aufweist und massiv ausgebildet ist, die beiden Ansätze in Richtung auf die Ketenlaschen hin abbiegbar ausgebildet sind und die Bodenplatte wenigstens eine in Plattenlängsrichtung langgestreckte Einlage aus biegeelastischem Material aufweist, dessen Biegemodul wesentlich größer ist als derjenige des gummielastisch vernetzten Polyurethans, nach Patenten 26 07 981 und (Patentanmeldung P 29 00 683.5-21).
- Durch die DE-AS 21 05 482 ist bereits eine Bodenplatte bekanntgeworden, die dazu verwendet wird, Gleiskettenfahrzeuge, wie Planier- und Lademaschinen sowie Hydraulikbagger oder dergl., auf Raupenfahrzeugen zum Befahren weniger tragfähiger Böden, insbesondere Moorböden, einsatzfähig zu machen. Bei der bekannten Bodenplatte bildet das aus Metall bestehende Widerlager solange die eigentliche Lauffläche, wie das Gleiskettenfahrzeug auf hartem Boden, beispielsweise auf der Straße, bewegt wird. Sobald das Gleiskettenfahrzeug aber auf einem Moorboden oder dergl. eingesetzt wird, wird das Machinengewicht auf eine größere Stützfläche, gebildet durch die seitlichen Kunststoffansätze des Widerlager, verteilt.
- Die Kunststoffansätze haben bei der bekannten Bodenplatte einmal den Zweck, das Gesamtgewicht der Platte, welches ansonsten, nämlich bei Gesamtausbildung aus Metall, wegen der erwünschten großen Stückfläche sehr groß werden würde, zu senken. Außerdem ist die bekannte Bodenplatte wegen der Ausbildung der Ansätze als Kunststofformkörper nicht nur verhältnismäßig leicht, sondern auch dazu geeignet, Einsatzbeanspruchungen wie Biegung oder Torsion auszuhalten. Bei der bekannten Bodenplatte hat es sich als nachteilig herausgestellt, daß dann, wenn harte Unterlagen durch das Gleiskettenfahrzeug befahren werden, also beispielsweise eine Straße oder ein Bürgerteig, durch das metallische Widerlager, welches in diesem Fall die einzige Lauffläche bildet, Beschädigungen des Untergrundes auftreten. Außerdem nutzt das Widerlager leicht ab. Ein weiterer Nachteil besteht in der Geräuschentwicklung und auch darin, daß starke Schwingungen auf das Fahrwerk des Gleiskettenfahrzeugs übertragen werden.
- Schließlich hat es sich gezeigt, daß die Kunststoffansätze beim überfahren von Hindernissen, wie insbesondere Bordstenkanten, nicht hinreichend elastisch nach oben nachgeben, insbesondere nicht bei sehr tiefen Temperaturen, woraus sowohl Beschädigungen der Bodenplatten als insbesondere auch eine Beeinträchtigung der Wendewilligkeit der Maschine resultieren.
- Es sind zwar bereits einstückig aus Kunststoff bestehende Bodenplatten abweichender Konturierungen vorgeschlagen worden, jedoch weisen auch dort die Ansätze nicht die gewünschte elastische Nachgiebigkeit auf, insbesondere nicht bei sehr tiefen Temperaturen. Dies beruht einmal au£ der Formgebung und inneren Ausgestaltung der Kunststoffkörper und zum anderen auf dem verwendeten Kunststoffmaterial, einem Polyamid, dessen Verschleiß- und Elastizitätseigenschaften bei tiefen Temperaturen für den in Rede stehenden Anwendungszweck nicht ausreichen.
- Das Hauptpatent betrifft eine Bodenplatte der eingangs genannten Art, welche bruch- und abriebfest ist, sich jeder Bodenunebenheit anpaßt, dem Gleiskettenfahrzeug auch auf weniger tragfähigen Böden, insbesondere Moorböden, eine hohe Wendewilligkeit verleiht und auf befestigten, harten Flächen weder Beschädigungen der Unterlage noch starke Antriebsgeräusche oder Stoßübertragungen auf das Fahrwerk bewirkt, wobei die vorstehend genannten Eigenschaften bei Außen- und Bodentemperaturen bis zu' 400 C gegeben sind. Dabei wird gummielastisch vernetztes Polyurethan verwendet. Zu Schwierigkeiten kann es allerdings führen, daß durch die verhältnismäßig geringe Biegesteifigkeit des Polyurethans in wenig tragfähigem-Gelände ein übermäßiges Durchhängen der Bodenplatte auftritt, wodurch die Fläche, auf der das Fahrzeuggewicht verteilt werden soll, verkleinert wird. Das erste Zusatzpatent ... (Patentanmeldung P 29 00 683.5-21) betrifft daher eine Bodenplatte die eine erhöhte Biegeelastizität durch wenigstens eine in Plattenlängsrichtung langgestreckte Einlage aus biegeelastischem Material, dessen Biegemodul wesentlich größer ist als derjenige des gummielastisch vernetzten Polyurethans, erreicht. Die langgestreckten Einlagen bewirken, daß die Bodenplatte bei Fahrt in wenig tragfähigem Gelände nicht übermäßig durchhängt, wodurch die Fläche, auf der das Farhzeuggewicht verteilt werden soll1 möglichst groß ist. Die durch das Eigengewicht des Gleiskettenfahrzeuges bewirkte Kraft auf die Bodenplatten der Gleisketten ist vertikal gerichtet, also im wesentlichen senkrecht zu der bodenflächenparallelen Querschnittsfläche der Bodenplatten. Die im Zusatzpatent vorgesehenen, im wesentlichen flächigen "Einlagen" haben sich in der Praxis zur flächigen Verteilung des Eigengewichts des Fahrzeuges bei wenig tragfähigen Böden bewährt.
- Beim Einsatz eines Gleiskettenfahrzeuges unter wechselnden Geländebedingungen treten jedoch neben dem Eigengewicht des Fahrzeuges auch andere Belastungen der Bodenplatte auf. Stößt das Gleskettenfahrzeug z. B. mit einer Außenseite einer Bodenplatte gegen eine Bordsteinkante, so wird die Bodenplatte einer im wesentlichen bodenflächenparallelen Kraft ausgesetzt, die die Bodenplatte horizontal verbiegt. Insbesondere bei schneller Fahrt eines Gleiskettenfahrzeuges können aufgrund der großen trägen Masse des Fahrzeuges solche einseitig an einer Bodenplatte angreifende Hindernisse zu extrem großen bodenflächenparallelen Kräften führen, durch die die Bodenplatte durch im wesentlichen entgegengesetzte Kräfte, die zum einen an der Außenseite einer Bodenplatte und zum anderen an der Verbindung der Bodenplatte mit den Kettenlaschen der Gleiskette angreifen, horizontal verbogen wird. Eine ähnliche Biegebelastung der Bodenplatten tritt auf, wenn das Gleiskettenfahrzeug auf engem Raum wendet und bei unebenem Gelände seitlich gegen ein festes Hinderniss stößt. Die Praxis hat gezeigt, daß solche Kräfte unter Umständen groß genug sind, die flächigen Einlagen, die im ersten Zusatzpatent vorgesehen sind und die nur geringe Biegeelastizität in bodenflächenparalleler, horizontaler Richtung haben, aufzureißen oder zu brechen.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Bodenplatte nach dem Hauptpatent und dem ersten Zusatzpacent derart weiterzubilden, daß unter Berücksichtigung der dabei erzielten Vorteile eine größere Biegeelastizität der Bodenplatte in horizontaler Richtung und eine größere Bruchfestigkeit des in die Bodenplatte eingelegten biegeelastischem Material erreicht werden.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß wenigstens eine der Einlagen 22-40 der Bodenplatte 10 aus biegeelastischem Material eine derartige Form hat, daß die Bodenplatte eine erhöhte Biegeelastizität und die Einlage 22-40 eine erhöhte Bruchfestigkeit gegenüber horizontal und vertikal an der Bodenplatte angreifenden Kräften aufweist.
- Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß sich mindestens eine' stabförmige, einen im wesentlichen runden Querschnitt aufweisende Einlage 22, 24, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38 aus einem Material mit höherer Biegefestigkeit als gummiartig vernetztes Polyurethan parallel zur gesamten Sohlenfläche der Bodenplatte derart erstreckt, daß sie vollständig von Kunststoff umhüllt ist, wobei im einlagenfreien Bereich der Bodenplatte Bohrungen 14 zur Aufnahme der Schraubenbolzen vorgesehen sind.
- Für die Verwendung bei besonder schweren Gleiskettenfahrzeugen und für den Einsatz in besonders unebenem Gelände ist eine Bodenplatte vorgesehen, in die gleiskettenseitig eine im wesentlichen die gesamte bodenparallele Fläche der Bodenplatte einnehmende Eisenplatte 40 in das vernetzte Polyurethan eingegossen ist, die mit Bohrungen 14 zur Aufnahme der Schraubenbolzen oder dergl. versehen ist.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und aus der nachfolgenden Beschreibung, in der Ausführungsbeispiele anhand der schematischen-Zeichnungen im einzelnen erläutert sind. Dabei zeigt: Fig. 1 einen zur Bodenfläche senkrechten Längsschnitt durch eine Bodenplatte; Fig. 2 einen Schnitt durch die Bodenplatte von Fig. 1 entlang der Linie II-II in vergrößertem Maßstab; Fig. 3 einen zur Bodenfläche senkrechten Längsschnitt durch ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Bodenplatte, die gleiskettenseitig mit einer Eisenplatte verstärkt ist und Fig. 5 einen Schnitt durch die Bodenplatte von Fig. 3 entlang der Linie IV-IV in vergrößertem Maßstab.
- Wie Fig. 1 zeigt, weist eine im ganzen mit 10 bezeichnete Bodenplatte, die im wesentlichen aus gummielastisch vernetztem zähem Polyurethan hergestellt ist, wie es durch die Fa. BAYER AG oder durch die Firma AKLA AG angeboten wird, ein Widerlager 12 auf, in dem vier Bohrungen 14 zur Aufnahme von Schraubenbolzen oder dergl. vorgesehen sind, mittels welcher die Bodenplatte an den Kettenlaschen der Gleiskette angebracht weren kann. An der Sohlenfläche der Bodenplatte 10 weist das Widerlager 12, welcher massiv aus der Kunststoffmasse mit Einlagen besteht, Vertiefungen 16 auf, in denen die Köpfe der Schraubenbolzen oder dergl.
- versenkt angeordnet werden können, wodurch gewährleistet ist, daß mit der Unterlage, auf der das Gleiskettenfahrzeug bewegt wird, keinerlei Metallteile in Berührung kommen. Beiderseits des Widerlagerbereichs 12 weist der Kunststofformkörper 10 Ansätze 18, 20 auf, die von der Sohle der Bodenplatte aus seitlich des Widerlagers schräg nach außen und oben zulaufen, wodurch die Wendewilligkeit des Gleiskettenfahrzeugs erhöht wird.
- Die Fig. 1 und 2 zeigen ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung, das im Kennzeichen des Anspruches 7 beschrieben ist.
- Die Fig. 3 und 4 zeigen ein anderes bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung das im Kennzeichen des Anspruches 11 beschrieben ist.
- Die in der vorstehenden Beschreibung, in der Zeichnung und in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
- BEZUGSZEICHENLI Tn (LIST OF REFERENCE NUMERALS) 1 1 2 2 4 4 5 5 6 6 7 8 8 9 10 Bodenplatte für Glelskettenfahrzeug 10 11 11 12 Widerlager 12 13 13 14 Bohrung zur Aufnahme von Schraubbolzen 14 15 15 16 Vertlefungen zur Versenkung von Schraubbolzkopfen 16 17 17 18 Ansatz 18 19 19 20 Ansatz 20 21 Pl 22 Einlage 22 25 po 24 Einlage 24 25 26 Einlage 26 27 27 28 Einlage 28 29 29 30 Einlage 30 31 31 32 Einlage 32 33 33 34 Ein lage 34 35 35 36 Einlage 36 37 37 38 Einlage 38 39 39 40 Eiseneinlageplatte 40 41 41 42 42 43 43 44 44 45 45 46 46 47 47 48 48 49 49 50 50 51 51 52 52 53 53 54 54 55 55 56 56 57 57 58 58 59 59 60 60 61 61 62 62 63 63 64 64 65 65 Leerseite
Claims (12)
- AnsprCiche 1. Bodenplatte für Gleisketten von Gleiskettenfahrzeugen zum Einsatz auf weniger tragfähigen Böden, welche durch Schraubenbolzen oder dergl. mit Kettenlaschen der Gleiskette verbindbar sind, mit einem Widerlager zur Aufnahme der Schraubenbolzen oder dergl. und einem langgestreckten, plattenförmigen Kunststoffkörper, dessen in Plattenlängsrichtung gesehen beiderseits des Widerlagers angeordnete Ansätze von dem im Bereichdes-Widerlagers liegenden Sohlenbereich der Bodenplatte aus in Richtung auf die Kettenlaschen angeschrägt sind, wobei der Kunststof£normkörper und das Widerlager als einstückige Bodenplatte ausgebildet sind, die im wesentlichen vollständig aus einem gummielastisch vernetzten Polyurethan besteht , der Bereich des Widerlagers der Bodenplatte rechteckigen oder nahezu rechteckigen Querschnitt aufweist-und massiv ausgebildet ist, die beiden Ansätze in Richtung auf die Kettenlaschen hin abbiegbar ausgebildet sind und die Bodenplatte wenigstens eine in PlattenlEngsrichtung langgestreckte Einlage aus biegeelastischem Material aufweist, dessen Biegemodul wesentlich größer ist als derjenige des gummielastisch vernetzten Polyurethans, nach Patenten 26 07 981 und ... (Patentanmeldung P 29 00 683.5-21), dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Einlagen (22-40) der Bodenplatte (10) aus biegeelastischem Material eine derartige Form hat, daß die Bodenplatte eine erhöhte Biegeelastizität und die Einlage (22-40) eine erhöhte Bruchfestigkeit gegenüber horizontal und vertikal an der Bodenplatte angreifenden Kräften aufweist.
- 2. Bodenplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sohlenfläche beider Ansätze (18, 20) jeweils eine Ausnehmung aufweist.
- 3. Bodenplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich mindestens eine stabförmige, einen im wesentlichen runden Querschnitt aufweisende Einlage (22, 24, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38) aus einem Material mit höherer Biegefestigkeit als gummiartig vernetztes Polyurethan parallel zur gesamten Sohlenfläche der Bodenplatte derart erstreckt, daß sie vollständig von Kunststoff umhüllt ist, wobei im einlagenfreien Bereich der Bodenplatte Bohrungen (14) zur Aufnahme der Schraubenbolzen vorgesehen sind.
- 4. Bodenplatte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlage(n) (22, 24, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38) rohrförmig ausgebildet ist bzw. sind.
- 5. Bodenplatte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlage(n) (22, 24, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38) doppel-T-förmig ausgebildet ist bzw. sind.
- 6. Bodenplatte nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die ela'stische(n) Einlage(n) (22, 24, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38) aus Glasfibermaterial besteht bzw. bestehen.
- 7. Bodenplatte nach nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mehrere übereinanderliegende Einlagen (22, 24, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38) unterschiedlicher Länge.
- 8. Bodenplatte nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß vier Stäbe (22, 24, 26, 28), sich im wesentlichen über die gesamte Länge der Bodenplatte erstreckend, gleiskettenseitig sohlenflächenparallel in die Bodenplatte eingelegt sind, von denen zwei (24, 26) zwischen den Bohrungen (14) für die Schraubenbolzen und zwei (22, 28) außenseitig der Bohrungen (14) an der längsseitigen Bodenplattenkante angeordnet sind; und daß vier Stäbe (30, 32, 34, 36) etwa in der Mittelebene der Bodenplatte im wesentlichen in gleicher Horizontalposition wie die gleiskettenseitig eingelegten Stäbe sowie ein weiterer Stab (38) zur Festigung des Bodenplattenabschnittes (12) eingelegt sind.
- 9. Bodenplatte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlagen (22, 24, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38) je nach verwendetem Material und Beanspruchung Durchmesser zwischen 10 und 20 mm aufweisen.
- 10. Bodenplatte nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlage(n) (22, 24, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38) aus Whiskern besteht bzw. bestehen.
- 11. Bodenplatte nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlage(n) (22, 24, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38) aus Kohlenstoffasern (Carbon Whisker) besteht bzw. bestehen.
- 12. Bodenplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß gleiskettenseitig an der Bodenplatte (10) eine im wesentlichen die gesamte bodenparallele Fläche der Bodenplatte einnehmende Eisenplatte (40) in das vernetzte Polyurethan eingegossen ist, die mit Bohrungen (14) zur Aufnahme der Schraubenbolzen oder dergl. versehen ist.
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Citations (4)
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| DE1034049B (de) * | 1954-01-09 | 1958-07-10 | Erwin Backhaus Fa | Gummistollen fuer Gleiskettenglieder gelaendegaengiger Fahrzeuge |
| DE1099379B (de) * | 1957-02-23 | 1961-02-09 | Lemfoerder Metallwarengesellsc | Auswechselbares Laufpolster fuer Kettenglieder von Gleiskettenfahrzeugen |
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-
1980
- 1980-04-01 DE DE19803012604 patent/DE3012604C2/de not_active Expired
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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| DE3012604C2 (de) | 1984-05-10 |
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