DE3004188C2 - Verfahren der Formgebung eines Heizelementes - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren der Formgebung eines Heizelementes nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Herde mit ebenen Kochplatten sind Herde, deren Deckplatte völlig eben und die normalerweise eine
Glaskeramikplatte ist. Unter dieser Deckplatte sind in freiem Abstand ein oder mehrere in der Regel
kreisförmige elektrische Strahlungsheizelemente angeordnet, die sich jeweils auf einer Grundschicht aus
einem elektrisch und thermisch isolierenden Werkstoff befinden.
Zum Gebrauch werden Kochgefäße an den Stellen auf die Deckplatte gestellt, an denen die ebene Platte
durch die darunter in Abstand angeordneten Strahlungsheizer mittels Wärmestrahlung und Wärmeleitung
durch die Luft erhitzt werden. Die Heizelemente werden deshalb als Strahlungsheizer bezeichnet. Das
unter den eigentlichen Heizelementen angeordnete isolierende Material verhindert seitlichen und nach
unten gerichteten Wärmeabfluß, so daß die Wärme überwiegend nach oben an die Deckplatte abgegeben
wird. Die vorzugsweise für die ebenen Deckplatten verwendeten Materialien sind im wesentlichen thermisch
nicht leitend, so daß sich nur die Stellen, denen Wärme zugeführt wird, erwärmen. Um diese erwärmten
Stellen besser zu lokalisieren und Zufuhr von Wärme zu Stellen, die normalerweise nicht von den Kochgefäßen
abgedeckt werden, zu vermeiden, weisen die darunter angeordneten Strahlungsheizer einen Außenrand aus
wärmeisolierendem Material auf, die üblicherweise den gesamten Strahlungsheizer umschließt
Für derartige Strahlungsheizer wird üblicherweise als eigentliches Heizelement eine spiralförmige blanke
Drahtwendel aus Eisen-Chrom-Aluminium-Widerstandsheizdraht verwendet, die von Natur aus stark
federnd ist Derartige Strahlungsheizer sind z. B. in der prioritätsgleichen britischen Patentanmeldung
79 04 289 beschrieben.
In derartigen Strahlungsheizern werden die als Heizelemente dienenden Heizdrahtwendeln neuerdings
in komplizierten und stark gewundenen Formen angeordnet Eine solche Anordnung verlangt eine sehr
feste Fixierung und Sicherung der Heizdrahtwendel im Strahlungsheizer, um die Wendel in der gewünschten
Form an ihrem Platz zu halten. Dabei kann eine Beschädigung des aus Isoliermaterial bestehenden
Trägers eintreten.
GB-PS 7 73 496 bezieht sich auf die Herstellung von Heizdrahtwendeln, die als Heizelemente für Kathodenstrahlröhren
und dergleichen dienen sollen. Um den Heizdraht als Drahtwendel zu stabilisieren, wird der
Draht mittels elektrischen Stromes auf 800°C erwärmt.
Aus GB-PS 9 33 415 ist ein Heizelement für elektrische Kochplatten bekannt, das aus einem geraden
Widerstandsheizdraht, umgeben von Isoliermaterial und einer metallischen Ummantelung, besteht. Um
dieses Heizelement in die für Kochplatten geeignete Form zu bringen, wird es auf einen der gewünschten
Form entsprechenden Körper aus elektrisch isolierendem Material aufgewickelt und Strom durch die
Außenhülle geleitet, um die Biegespannungen im Mantel aufzuheben.
Ein solches, aus einem ummantelten, glatten Heizdraht
bestehendes Heizelement ist jedoch zur Verwendung in Strahlungsheizern ungeeignet, wenn das
eigentliche Heizelement in komplizierte, unregelmäßige Formen gebogen werden muß, um den heutigen
Anforderungen an Strahlungsheizkörpern für Herde mit Glaskeramikplatten zu genügen. Diesen Anforderungen
kann am besten entsprochen werden, wenn man als eigentliches Heizelement eine blanke Drahtwendel
aus Widerstandsheizdraht verwendet
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren aufzuzeigen, mittels dessen Heizdrahtwendeln
zu komplizierten, unregelmäßigen Formen gebogen und in dieser gebogenen und gekrümmten Form so
stabilisiert werden, daß keine o'der nur noch minimale Biegespannungen vorhanden sind.
Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Verfahren durch die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausführungen des Verfahrens sind in den Ansprüchen 2 und 3 angegeben.
Die zur Ausführung des Verfahrens geeignete Vorrichtung und dessen vorteilhafte Ausbildungen sind
in den Ansprüchen 4—6 beschrieben.
Um die Biegespannungen zu beheben, ist es normalerweise ausreichend, das Material auf die
sogenannte Temper-Temperatur des als Heizelement verwendeten Materials aufzuheizen. Für die üblichen
Widerstandsheizdrähte, z. B. aus Eisen-Chrom-Aluminiüm-Legierungen,
liegt diese Temperatur zwischen 700
und 9000C Ein Widerstandsheizdraht aus einer
Eisen-Chrom-Aluminium-Yttrium-Legierung erfordert etwa die gleiche Temperatur zur Beseitigung von durch
Biegen entstandenen Spannungen. Das Erwärmen kann durch Hindurchleiten elektrischen Stromes in der
gleichen Weise wie beim späteren Betreiben des Heizelementes erfolgen. Die dabei anzuwendende
Spannung ist nicht kritisch, aber sie soilte üblicherweise größer sein als die spätere Betriebsspannung des
Heizelementes. Eine Spannung von 500 V ist für Heizelemente mit einem 6 mm Standarddurchmesser
aus Eisen-Chrom-Aluminium-Widerstandsdraht, die üblicherweise bei 220 bis 250 V betrieben werden,
ausreichend, um die erforderliche Temperatur zu erreichen. Die Temper-Temperatur eines Metalls oder
einer Legierung ist die Temperatur, bei der eine Rekristallisation eintritt. Wenn ein Material, wie ein
Heizelement bei der vorliegenden Erfindung, verformt worden ist, bildet sich bei der Temperung eine neue
Kristallstruktur in Form eines stabilen Ghichgewichts aus, und der verformte Gegenstand verliert die Neigung,
seine ursprüngliche Gestalt wieder anzunehmen. Wegen des Prinzips der Temperung von verformten Metallkörpern
wird verwiesen auf »Process and Physical Metallurgy« von James E. Garside, 2. Auflage, Charles
Griffin and Company (1957), Seite 225 ff.
Als Formkörper für die Drahtwendel dient ein Block aus elektrisch und thermisch isolierendem Material, der
an seiner Oberfläche mit einer Nut versehen wird. Diese Nut hat die Form, die dem spiralförmigen Heizdrahtwendel
vermittelt werden soll, und läßt sich einfach und ohne Probleme auch bei komplizierten Krümmungen
aus dem Isolationsmaterial herausarbeiten. Es sind kreisförmige, viereckige und unregelmäßig verlaufende
Nuten möglich. Bevorzugt wird jedoch eine Nut, deren Längsausdehnung so ist, daß beide Enden benachbart
am Außenrand der späteren Heizfläche liegen, wobei die Nut so gewunden und verschlungen ist, daß im
Zentrum eine Fiäche freibleibt.
Als elektrisch und thermisch isolierendes Material für diesen Formblock sind beispielsweise keramische
Werkstoffe oder ein Asbestzement besonders geeignet. Die Nut ist üblicherweise tief genug, um die zunächst
federnde Drahtwendel ohne zusätzliche Hilfsmittel in der Nut festzuhalten. Der Querschnitt der Nut kann
quadratisch, rechteckig, halbkreisförmig und dergleichen sein. Bevorzugt wird ein Querschnitt, bei dem die
Nut am Boden etwas breiter ist als an der Oberfläche der Form. Die Breite der Nut ist in der Regel etwa 0,5 bis
5% größer als der Querschnitt der einzulegenden und zu verformenden Drahtwendel. Dabei kommt es jedoch
nicht so sehr auf die Tiefe der Nut, sondern in erster Linie auf die Breite der Nut an. Diese gegenüber der
Heizdrahtwendel vergrößerte Abmessung der Nut soll das Einlegen und das Herausnehmen erleichtern.
Während des Temperns tritt ein sehr geringes Schrumpfen der Drahtwendel ein, das typischerweise
bei etwa 1,25% ihres Volumens liegt.
Die Nuten haben in der Regel einen Durchmesser zwischen 3 und 10 mm, entsprechend den Durchmessern
der zu verformenden Heizdrahtwendeln. In Sonderfällen sind auch geringere oder größere Durchmesser
möglich. Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt es, die Spirale mit niedrigen Wenderadien in Zickzack-,
Bogen- oder Kreisform zu bringen, ohne dabei die eigentliche Wendel zu deformieren oder die Spirale
aufzuwickeln. Auch ist das Einlegen des Heizelementes in die Nut ohne besondere Hilfsmittel möglich. Nach
Abschalten des Stromes zum Erwärmen kühlt sich das Heizelement relativ leicht und schnell ab und läßt sich
bereits nach kurzer Zeit aus der formgebenden Nut herausnehmen und behält in Längsrichtung die durch
den Nutverlauf festgelegte Form.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren wird es also möglich, Heizelemente so vorzuformen, daß sie den
Anforderungen an Strahlungsheizer, die eine, bezogen auf die Heizfläche möglichst gleichmäßige Wärme
ίο abstrahlen sollen, genügen; dazu ist insbesondere eine
möglichst gleichmäßige Drahtverteilung über die gesamte Heizfläche erwünscht. Besonders zu vermeiden
sind vor allem Dehnungen oder Stauchungen der Spiralen an engen Wendepunkten, weil derartige
is Unregelmäßigkeiten auch entsprechend unterschiedliche
Strahlungshitze erzeugen.
Die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren und der dafür geeigneten Vorrichtung vorgeformten Heizelemente
lassen sich besonders schnell und einfach in Strahlungsheizer einbauen, ohne daß besondere Hilfsmittel
erforderlich sind oder die Spiralen in den Strahlungsheizern mittels besonderer Sicherungen
fixiert werden müssen, infolgedessen wird die Montage von Strahlungsheizern, insbesondere bei Serienherstellung,
erleichtert, beschleunigt und damit erheblich billiger. Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäß
vorgeformten Heizelemente aus blanken Heizdrahtwendeln besteht darin, daß sie beim Einbau in
Strahlungsheizern auf den glatten oder mit flachen Nuten versehenen Oberflächen des isolierenden Trägermaterials
ohne weiteres durch nur wenige Heftklammern oder Einkitten an einigen Punkten befestigt und
zuverlässig in dieser Stellung fixiert werden können. Das erfindungsgemäße Verfahren und die dafür
geeignete Vorrichtung sind besonders geeignet zum Vorformen von Heizelementen aus Heizdrahtwendeln
für Strahlungsheizer für Herde mit elektrischen Kochplatten, wobei die Abdeckung durch eine glatte
und ebene, vorzugsweise aus Glaskeramik bestehende Platte, erfolgt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher
beschrieben.
F i g. 1 zeigt eine Aufsicht auf die Form mit Nuten, in die das Heizelement vor dem Erwärmen eingelegt wird.
Fig. 2 zeigt in perspektivischer Sicht ein Gerät mit darin angeordneter Form zum Erwärmen der Heizelemente.
F i g. 3 zeigt im Detail die Ausbildung der beiden Endnuten in der Form mit den Einrichtungen zur
Stromzufuhr.
In F i g. 1 ist eine Form 2 wiedergegeben, mit der ein Heizelement für einen Strahlungsheizer mit kreisförmiger
Heizfläche geformt werden soll. Die Form 2 besteht aus einem Block aus Asbestzement, in den eine Nut 4 zur
Aufnahme des Heizelementes 6 eingearbeitet wurde. Aus der Abbildung ist zu erkennen, daß sich die Nut
längs eines stark gewundenen und gekrümmten Weges erstreckt, um eine möglichst gleichmäßige Verteilung
feo über die gesamte kreisförmige Heizfläche zu erreichen.
Im Zentrum der Form 2 ist ein Stück ausgespart, um diese Fläche vom Heizelement 6 freizuhalten. Diese
Fläche wird im fertig montierten Strahlungsheizer für die üblicherweise vorgesehene Überhitzungsschutzein-
b5 richtungen benötigt und muß deshalb beim Vorformen
entsprechend als freie Fläche berücksichtigt werden. Der in F i g. 1 wiedergegebene Längsverlauf der Nut ist
besonders vorteilhaft, weil die Enden unmittelbar
benachbart am Außenrand der späteren Heizfläche liegen und auf diese Weise ein Heizelement mit
benachbarten Stromzuführungen entsteht. Es sind aber auch Nutenführungen möglich, bei denen beispielsweise
das zweite Ende der Nut im Zentrum oder in der Nähe ϊ
des Zentrums der zu bildenden Heizfläche liegt. An den Enden der einzulegenden Heizdrahtwendel sind Verbindungsplatten
8 angeschweißt, die in die Öffnungen 10 hineinreichen zur Verbindung mit einer nicht gezeigten
elektrischen Spannungsquelle für das Erwärmen des ι ο Heizelementes. Die Nut ist so tief ausgebildet, daß sie
etwa 60% der Dicke der Form 2 erreicht und bei gegebenem Durchmesser der Heizdrahtwendel etwas
tiefer ist als der Durchmesser der Heizdrahtwendel. Die oberen Kanten der Nut sind etwas abgerundet, um das
Einlegen des Heizelementes in die Nut zu erleichtern. Die Nut ist vorzugsweise zwischen 0,5% und 5% breiter
als der Durchmesser des Heizelementes 6.
Die in den F i g. 2 und 3 wiedergegebene Einrichtung besteht aus einem Basisblock 12 mit einer darauf
angeordneten, T-förmig ausgebildeten Platte 14. Durch die Basis der T-förmigen Platte 14 erstrecken sich zwei
elektrische Federkontakte 16, in die die Verbindungsplatten 8 eingreifen, wenn die Form 2 mit eingelegtem
Heizelement 6 in die Einrichtung eingebracht wird. Ein Deckel 18, der an der Kante 20 angeschlagen ist, weist
eine Platte 22 zum Eingriff mit der Form 2 auf, um zu verhindern, daß das Heizelement 6 von selbst aus der
Form 2 herausspringt. Die Platte 22 ist in der Form so ausgebildet und breit genug, daß der Eingriff mit der
Form 2 besonders an den Stellen erfolgt, bei denen die Nut eine besonders starke Krümmung 5 mit engen
Krümmungsradien aufweist, denn besonders an diesen Punkten besteht die Neigung des Heizelementes, von
selbst aus der Nut herauszuspringen, solange die Biegespannungen nicht aufgehoben sind.
Die Figuren zeigen, daß das Heizelement und die Form nicht durch besondere Maßnahmen gegenüber
der Umgebung wärmeisoliert sind, denn eine maximale Wärmeabfuhr aus der Form und dem Heizelement ist
erwünscht, um eine rasche Abkühlung des Heizelementes zu ermöglichen. Deshalb kann das Heizelement in
der Regel unmittelbar nach der Wärmebehandlung aus der Form entnommen werden. Die Heizdrahtwendel
aus Eisen-Chrom-Aluminiumlegierung wird an den «5 Enden mit Verbindungsplatten 8 versehen, etwas
ausgezogen und in die Nut 4 der Form 2 eingelegt, so daß die Verbindungsplatten 8 in die Öffnungen 10
hineinreichen. Die Form 2 wird dann in die Einrichtung derart eingebracht, daß die Platten 8 mit den
Federkontakten 16 zum Eingriff kommen. Anschließend wird der Decke! 18 geschlo&sen und ein Schalter der
Steuereinrichtung 24 betätigt Dadurch wird eine Spannung von annähernd 500VoIt über die Verbindungsplatten
8 an das Heizelement für eine Zeit von etwa 20 Sekunden angelegt. Diese Spannung und Zeit
ist im allgemeinen ausreichend, um ein Heizelement der in den Abbildungen wiedergegebenen Form mit einem
Formdurchmesser von 200 mm so weit zu erwärmen, daß die Biegespannungen beseitigt sind und das b0
Heizelement die Form nach dem Kühlen behält Die Höhe der elektrischen Spannung und die Zeitdauer des
Stromflusses ist nicht besonders kritisch, entscheidend ist, daß das Heizelement während des Aufenthaltes in
der Nut auf einer Temperatur zwischen 700°C und 9000C erwärmt wird. Die Temperatur würde auch bei
niedrigeren elektrischen Spannungen erreicht werden, aber zur Abkürzung der Heizperiode wird eine
entsprechend höhere Spannung bevorzugt. Am Ende der Heizperiode, beispielsweise nach 20 Sekunden, wird
der Strom durch die Steuereinrichtung 24 automatisch abgeschaltet und durch ein Signal, beispielsweise ein
Lichtsignal oder ein akustisches Signal, das Ende des Arbeitstaktes angezeigt, so daß der Deckel vom
Bedienungspersonal angehoben und das Heizelement aus der Form entnommen werden kann. Das Heizelement
behält nun die ihm erteilte Form bei. Das vorgeformte Heizelement wird an der Luft abkühlen
gelassen und dann dem nächsten Verarbeitungsschritt bei der Montage von Strahlungsheizern zugeführt. Mit
diesem Verfahren lassen sich beispielsweise Heizelemente aus handelsüblichen Legierungen, z. B. aus 22%
Chrom, 4,5% Aluminium und Eisen als Restbestandteil oder aus 15,8% Chrom, 4,8% Aluminium, 03% Yttrium,
0,3% Silicium, 0,03% Kohlenstoff und Eisen als Restbestandteil, verformen.
Bei der in den Abbildungen wiedergegebenen Einrichtung ist ein Deckel 18 mit einer Platte 22
vorgesehen, um die Drahtspirale während des Verfahrensablaufes in der Nut 4 der Form 2 zu halten.
Nach einer anderen Ausführungsform der Vorrichtung ist die Nut 4 so ausgebildet, daß ein zusätzliches
Sichern des Heizelementes 6 während des Verfahrensablaufes durch eine Einrichtung wie die Platte 22 nicht
erforderlich ist. Dies wird durch eine entsprechend tiefe Nut oder durch eine Querschnittsform der Nut
ermöglicht, bei der die Nut nach unten zu breiter wird und die Öffnung an der Oberfläche nur so breit ist, daß
die Drahtwendel ohne Schwierigkeiten eingelegt werden kann. Durch eine solche Ausbildung wird das
öffnen und Schließen des Deckels oder das Anbringen und Entfernen von Halteeinrichtungen während der
Ausführung des Verfahrens vermieden und die Gesamttaktzeit für den Arbeitsschritt des Vorformens von
Heizelementen bei der Herstellung von Strahlungsheizern, wie sie beispielsweise in der prioritätsgleichen
britischen Patentanmeldung 79 04 289 beschrieben sind, verringert
Bezugszeichenliste
2 Form
4 Nut
5 Punkte maximaler Biegung mit niedrigem Radius
6 Heizelement, Heizdrahtwende!
8 Verbindungsplatten, Verbindungskontakte
Öffnungen
Grundblock
T-förmige Platte
elektrische Federkontakte
Deckel
Deckelanschlagstelle
Platte zum Eingriff mit der Form 2 Steuereinrichtungen
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. Verfahren der Formgebung eines Heizelementes zur Verwendung in Herden, wobei das
Heizelement mittels einer Formplatte o. dgl. in die gewünschte Form gebracht wird und dann das
Heizelement mit Stromwärme für eine bestimmte Zeit derart aufgeheizt wird, daß die bei der Formung
des Heizelementes entstandenen Biegespannungen aufgehoben werden, gekennzeichnet durch
Einbringen und Festhalten eines Heizelementes aus einer blanken Drahtwendel in eine in der Formplatte
befindlichen Nut und Hindurchleite·; von Strom durch die Drahtwendel.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man das Heizelement auf eine
Temperatur zwischen 7000C und 9000C durch
Hindurchleiten elektrischen Stromes erwärmt.
3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Drahtwendel aus
Eisen-Chrom-Aluminium-Widerstandsheizdraht besteht
4. Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Form (2) aus einem Block aus feuerfestem Material mit einer Nut (4) besteht und
eine Platte (22) zum Eingriff mit der Form (2) vorgesehen ist, wobei die Platte (22) mindestens
einen Teil der Nut (4) abdeckt, um dadurch das Heizelement (6) in der Form (2) an seinem Platz zu
halten.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (22) so angeordnet ist, daß
der Eingriff mit der Form (2) an den Stellen (5) erfolgt, an denen das Heizelement (6) seine
maximale Krümmung aufweist.
6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (4) in ihrer
Weite 0,5% bis 5% breiter ist als der Durchmesser der Heizdrahtwendel (6).
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