DE3041399A1 - Fenster kipp und spaltkipp - Google Patents
Fenster kipp und spaltkippInfo
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Description
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- Fenster
- Kipp und Spaltkipp Die Erfindung betrifft ein Fenster oder dergleichen, umfassend einen Blendrahmen und einen Flügelrahmen, wobei an wenigstens einem Teil der Flügelrahmenschenkel - vorzugsweise im Falzbereich - Treibstangenmittel angeordnet sind, um Fensterfunktionen zu vermitteln, z.B. Kippbereitschaft, Drehbereitschaft, Schließverriegelung, und wobei diese Treibstangenmittel durch Handbetätigungsmittel in Längsrichtung des jeweiligen Flügelschenkels bewegbar sind, welche nacheinander in verschiedene Funktionsstellungen einstellbar sind.
- Solche Fenster sind bekannt beispielsweise als sog. Drehkippfenster oder als sog. Schwingfenster.
- Wenn hier von Fenster oder dergleichen gesprochen wird, so sollen auch andere Verschließeinrichtungen, beispielsweise für Maueröffnungen, wie Türen, umfaßt sein.
- Die üblichen Fenster, beispielsweise Drehkippfenster, gestatten verschiedene Öffnungsstellungen; im Falle von Drehkippfenstern steht die Möglichkeit des Drehöffnens zur Verfügung, welche die lichte Öffnung des Blendrahmens im wesentlichen voll frei gibt; daneben gibt es die Kippöffnungsstellung, welche einen verhält- nismäßig großen Kippöffnungsspalt frei gibt. Dieser Kippöffnungsspalt ist so bemessen, daß eine starke Lüftung des Raums in verhältnismäßig kurzer Zeit möglich ist. Die Kippöffnungsstellung wird insbesondere dann eingestellt, wenn unter gleichzeitigen Schutz gegen Regen und/oder Zugluft gelüftet werden soll und wenn gleichzeitig der unbefugte Einstieg durch das Fenster verhindert werden soll. Die normale Kippöffnungsstellung ist jedoch nicht immer und unter allen Witterungsbedingungen auf einen optimalen Kompromiß zwischen Lüftungsbedürfnis einerseits und Energieersparnis andererseits abgestellt. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fenster der eingangs bezeichneten Art so auszubilden, daß eine Einstellung des Flügelrahmens möglich wird, in welcher ein im Verhältnis zu den bisherigen Kippöffnungsweiten verhältnismäßig kleiner öffnungsspalt zur Verfügung steht, der ausreicht, um in einem Raum über längere Zeit hinweg die ausreichende Belüftung zu gewährleisten andererseits aber die Auskühlung dieses Raums, insbesondere bei Kaltwetter und im Winter, verhindert, wobei weiter sichergestellt werden soll, daß eine gewünschte Größe des Öffnungsspalts unabhängig von Kräften auf den Flügel, z.B. Windkräften, erhalten bleibt.
- Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß der Flügelrahmen unter Vermittlung der Treibstangenmittel durch Feststellmittel in einer Spaltöffnungsstellung gegen vollständiges Schließen und weitergehendes Öffnen sicherbar ist.
- Bei sog. Schwingflügelfenstern ist es bereits bekannt, den um eine horizontale Achse auf halber Höhe der Maueröffnung schwingbaren Schwingflügel in einer Spaltöffnungsstellung zu sichern, in der ein nur verhältnismäßig kleiner Belüftungsspalt zur Verfügung steht. Dabei erfolgt die Sicherung durch einen Nocken, welcher an einem im Mittelbereich des horizontalen Unterschenkels des Schwingflügels angebrachten Handbetätigungsgriff ange- ordnet- ist, wobei dieser Schließnocken mit einer zusätzlichen Stufe eines Schließblechs am horizontalen unteren Blendrahmenschenkel zusammenwirkt.
- Diese Lösung ist auf die Anwendbarkeit bei Schwingflügelfenstern beschränkt und läßt sich nicht ohne weiteres auf andere Fenstertypen übertragen. Gegenüber diesem bekannten Vorteil bietet das erfindungsgemäße Fenster den Vorteil, daß auch bei anderen Anschlagarten, insbesondere bei Drehkippfenstern, eine Einstellung einer Spaltöffnung möglich ist, ohne daß der Bedienungskomfort verändert wird. Insbesondere wird es möglich, Einstellung der Spaltöffnungsstellung von den üblichen Handbetätigungsorganen aus durchzuführen, also von einem Zweigriffbeschlag oder insbesondere einem Eingriffbeschlag, wie sie bei Drehkippfenstern üblich sind.
- Während bei den herkömmlichen Drehkippfenstern die öffnungsweite des Kippspalts bei voller Kippöffnung in der GröBenordnung von 10 cm liegt - diese 10 cm gemessen als der maximale Abstand zwischen zusammengehörigen zur Fensterebene parallelen Anschlagflächen des Flügelrahmens und des Blendrahmens - sollen erfindungsgemäß Spaltöffnungsweiten erreicht werden, die - ausgedrückt als der maximale Abstand zwischen zusammengehörigen zur Fensterebene parallelen Anschlagflächen des Flügelrahmens und des Blendrahmens - annähernd gleich oder kleiner sind als die senkrecht zur Fensterebene gemessene Tiefe des die Treibstangenmittel aufnehmenden Falzbereichs.
- In absolutem Maß ausgedrückt, können die bei erfindungsgemäßen Fenstern einstellbaren Spaltöffnungsweiten - wiederum ausgedrückt als der Abstand zwischen zusammengehörigen zur Fensterebene parallelen Anschlagflächen des Flügelrahmens und des Blendrahmens - kleiner als 20 mm, vorzugsweise kleiner als 15 mm, sein.
- Wenn hier von einer maximalen Spaltöffnungsweite die Rede ist, so deshalb, weil bei einem Drehkippfenster die Spaltöffnungsweite nicht umlaufend konstant ist, sondern ihre größte Ausdehnung im größten Abstand von der Öffnungsachse hat.
- Bei Anwendung der Erfindung auf ein Drehkippfenster ergibt es sich, daß die Handbetätigungsmittel und die-Treibstangenmittel in eine Schließverriegelungsstellung, eine Drehbereitschaftsstellung, eine Kippbereitschaftsstellung und eine Spalt-Kippstellung oder Spalt-Kippbereitschaftsstellung einstellbar sind, wobei die Reihenfolge dieser Stellungen beispielsweise sein kann: Schließverriegelungsstellung-Drehbereitschaftsstellung - Spalt-Kippstellung bzw. Spalt-Kippbereitschaftsstellung - Kippstellung.
- In Weiterbildung der Erfindung ist es möglich, daß der Flügelrahmen durch die Bewegung der Treibstangenmittel in die Spaltöffnungsstellung zwangsläufig einsteuerbar ist; dies ist eine Möglichkeit, die bei den zum Stand der Technik oben diskutierten Schwingflügelfenstern nicht besteht.
- Eine Alternative liegt darin, daß der Flügelrahmen nach Einstellen der Treibstangenmittel in eine Spaltöffnungsbereitschaftsstellung durch Einwirken einer senkrecht auf den Flügelrahmen einwirkenden Kraft in die Spaltöffnungsstellung überführbar ist. Auch diese Möglichkeit besteht bei den herkömmlichen Schwingflügelfenstern der oben diskutierten Art nicht, weil dort nach Aufsuchen der Spaltöffnungsstellung der Handbetätigungsgriff betätigt werden muß, derart, daß der Nocken in die zugehörige Stufe des Schließblechs findet.
- -Die erstgenannte Lösung, bei der der Flügelrahmen durch die Bewegung der Treibstangenmittel in die Spaltöffnungsstellung zwangsläufig einsteuerbar'ist, kann in der Weise realisiert werden, daß eine Paarung eines Kurvenführungselements und eines Kurvenfolgerelements vorgesehen ist, von denen das eine mit den Treibstangenmitteln beweglich und das andere am Blendrahmen betriebsmäßig fest, jedoch ggf. in Längsrichtung der Treibstangenmittel, justierbar und feststellbar angeordnet ist. Dabei kann nach einer ersten Ausgestaltung dieser Alternative das Kurvenführungselement als ein Doppelkurvenführungselement ausgebildet sein mit je einer Kurve, welche durch Zusammenwirken mit dem Kurvenfolgerelement den Flügelrahmen in der Spaltöffnungsstellung gegen vollständiges Schlitz ßen bzw. gegen weiteres öffnen sichern.
- Nach einer anderen Ausgestaltung der ersten Lösung ist eine Paarung eines Einfachkurvenführungselements und eines Kurvenfolgerelements vorgesehen, von denen das eine mit den Treibstangenmitteln beweglich und das andere am Blendrahmen betriebsmäßig fest, jedoch ggf. in Längsrichtung der Treibstangenmittel justierbar und feststellbar angeordnet ist, wobei diese Paarung die zwangsweise Überführung des Flügelrahmens in die Spaltöffnungsstellung bewirkt, wenn die. Handbetätigungsmittel und die Treibstangenmittel in die Spaltöffnungsstellung überführt werden und welche weiterhin die vollständige Schliessung des Flügelrahmens aus der Spaltöffnungsstellung heraus verhindern; daneben ist dann an dem Flügelrahmen ferner ein erstes Halteglied angebracht, welches durch die Treibstangenmittel in der Ebene des Flügelrahmens zwischen einer Haltestellung und einer Ruhestellung verstellbar ist und mit einem zweiten Halteglied am Blendrahmen in der Weise zusammenwirkt, daß bei Eintritt der Treibstangenmittel in die Spaltöffnungsstellung das erste Halteglied in Eingriff mit dem zweiten Halteglied gelangt und den Flügelrahmen gegen weiteres öffnen sichert.
- genannte Alternative , bei der der Flügelrahmen nach Einstellen der Treibstangenmittel in eine Spaltöffnungsbereitschaftsstellung durch Einwirkung einer senkrecht auf den Flügelrahmen einwirkenden Kraft in die Spaltöffnungsstellung überführbar ist, kann in der Weise realisiert werden, daß an dem Flügel- rahmen ein erstes Feststellglied angebracht ist, welches durch die Treibstangenmittel in der Ebene des Flügelrahmens zwischen einer Feststellbereitschaftsstellung und einer Ruhestellung verstellbar ist und mit einem zweiten Feststellglied am Blendrahmen in der Weise zusammenwirkt, daß nach erfolgter Einstellung des ersten Feststellglieds in die Feststellbereitschaftsstellung und nachfolgender Annäherung des Flügelrahmens an die Spaltöffnungsstellung Feststellglieder unter Vor spannung aneinander anliegend in Bewegungsrichtung des Flügels aneinander vorbeigleiten bis sie nach Erreichen der Spaltöffnungsstellung durch die Vorspannung verrastet werden. Dabei kann die Vorspannung sowohl durch Federkraft als auch durch Schwerkraft erzeugt werden.
- Es ist erwünscht, daß die Feststellmittel für Rechtsanschlag und für Linksanschlag gleichermaßen verwendbar sind. Um die Feststellung in der Spaltöffnungsstellung mit möglichst geringen Kräften in der Konstruktion des Beschlags erzielen zu können ist es erwünscht, daß die Feststellmittel jeweils an den von der öffnungsbewegungsachse abgelegenen Schenkeln des Flügelrahmens und des Blendrahmens oder in den der Offnungsbewegungsachse fern gelegenen Bereichen der zu ihr senkrechten Schenkel des Flügelrahmens und des Blendrahmens angeordnet sind.
- Aus Gründen der räumlichen Unterbringung der Feststellmittel neben anderweitig benötigten Funktionsteilen ist es insbesondere bei Drehkippfenstern erwünscht, daß die Feststellmittel in den von der Drehöffnungsachse abgelegenen Endbereichen der oberen Schenkel des Blendrahmens und des Flügelrahmens angeordnet sind oder in den oberen Endbereichen der von der Drehöffnungsachse abgelegenen Schenkeln des Blendrahmens und des Flügelrahmens. Beispielsweise können die Feststellmittel von Teilen einer Eckumlenkung angesteuert sein, welche Treibstangen aneinander anschließender Flügelschenkel miteinander verbinden.
- Im Falle eines Drehkippfensters mit einer Kippausstellvorrichtung am oberen Flügelrahmen (Schere), welche ggf. die obere Drehlagerung des Flügels für den Drehbetrieb mit übernimmt und einen einerseits im Bereich der Drehöffnungsachse am Blendrahmen drehbar gelagerten und andererseits am oberen Flügelrahmenschenkel drehbar und verschiebbar geführten und ggf. am oberen Flügelrahmenschenkel für den Drehbetrieb in Parallelstellung zum Flügelrahmen festlegbaren Ausstellarm umfaßt, können an dem oberen Flügelrahmenschenkel zusätzliche, durch die Treibstangenmittel betätigte Abstützmittel vorgesehen sein, welche in der Spalt-Kippstellung eine zusätzliche Abstützung zumindest gegen vollständiges Schließen des Flügelrahmens bewirken und mit Gegenabstützmitteln an dem Ausstellarm zusammenwirken. Durch diese zusätzlichen Abstützmittel bzw. Gegenabstützmittel kann erreicht werden, daß bei einem von Haus aus verwundenen Flügelrahmen oder bei Winddruck auf den Flügelrahmen die Kippspaltöffnungsweite gegen unbeabsichtigte Verkleinerung gesichert wird.
- Die beiliegenden Figuren erläutern die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen. Es stellen dar Fig. 1 ein Drehkippfenster erfindungsgemäßer Art in Kippöffnungsstellung; Fig. 2 das Schaltfolgeschema eines Handbetätigungsgriffs für ein Drehkippfenster gemäß Fig. 1; Fig. 3 eine Draufsicht auf das scherenseitiqe Teil eines Drehkippbeschlags nach einer ersten Ausführungsform der Kippöffnungsstellung; Fig. 4 die Feststellmittel für die Spaltöffnungsstellung der Beschlagausführungsform nach Fig. 3 in verschiedenen Funktionsstellungen der Treibstangenmittel; Fig. 5 die Fwststellmittel für die Spaltöffnungsstellung nach einer zweiten Ausführungsform; Fig. 6 einen Schnitt nach Linie VI-VI der Fig. 5; Fig. 7 die Feststellmittel für die Spaltöffnungsstellung nach einer dritten Ausführungsform; und Fig. & eine Teilansicht zu Fig. 7 in-Pfeilrichtung VIII der Fig. 7: In Fig. 1 ist der Blendrahmen eines Drehkippfensters ganz allgemein mit 10 und der Flügelrahmen ganz allgemein mit 12 bezeichnet. Der -Flügelrahmen befindet sich in Kippöffnungsstellung. Der Flügelrahmen 12 ist in bekannter Weise durch ein Ecklager 14 gelagert und bei 16 durch ein Kipplager lagerbar.
- Zwischen dem oberen Flügelrahmenschenkel 18 und dem oberen Blendrahmenschenkel 20 befindet sich eine Ausstellvorrichtung 22. An dem Flügelrahmen 12 und zwar jedenfalls an dem oberen Flügelrahmenschenkel 18 und an dem drehachsenfernen Flügelrahmenschenkel 24 sind Treibstangenmittel angeordnet. Diese Treibstangenmittel gestatten es unter Vermittlung von Schließkloben, z.B. 28, den Flügelrahmen 12 in der vollständig geschlossenen Stellung zu verriegeln. Sie gestatten es ferner, das Kipplager bei 16 auf Kippfunktion zu schalten, so das der Flügelrahmen 12 um die Kippachse 30 gekippt werden kann und sie gestatten es ferner, einen Ausstellarm 32 der Ausstellvorrichtung 22 mittels eines Festlegenockens 34 und eines Nockeneingriffteils 36 in Parallelstellung zu dem oberen Flügelrahmenschenkel 18 festzulegen, so daß das Drehlager 38 des Ausstellarms 32 die Drehlagerung des Flügelrahmens 12 um die Drehachse 40 für den Drehöffnungsbetrieb übernehmen kann. An dem Flügelrahmen und dem Blendrahmen sind Festlegemittel 42 für die Festlegung des Flügelrahmens 12 in einer Spalt-Kippstellung vorgesehen, in welcher der Flügelrahmen 12 nur ein geringfügig und weit weniger als in Fig. 1 dargestellt, um die Kippachse 30 aufgekippt ist. Wie aus Fig. 1 ersichtlich, handelt es sich um einen vollverdeckten Beschlag, wobei sowohl die Treibstangenmittel 26 als auch die Ausstellvorrichtung 22 im Falzraum zwischen Blendrahmen und Flügelrahmen untergebracht ist. Die Tiefe des treibstangenmittelaufnehmenden Falzraums ist mit h angedeutet. In der Spaltöffnungsstellung soll der Abstand zwischen der Blendrahmensichtfläche und der Anschlagfläche 46 des Flügelrahmenüberschlags in der Größenordnung desMaßes h liegen.
- Ein Handbetätigungsgriff 48 dient zur Einstellung der Treibstangenmittel in verschiedene Funktionsstellungen. In Fig. 1 befindet sich der Handbetätigungsgriff 48 in der Kippbereitschaftsstellung.
- In Fig. 2 sind die verschiedenen Funktionsstellungen des Handbetätigungsgriffs 48 angedeutet: Die Stellung 48-a entspricht der Schließverriegelungsstellung (Zu),die Stellung 48 b entspricht der Drehbereitschaftsstellung (Dreh), die Stellung 48 c entspricht der Spalt-Kippstellung oder Spalt-Kippbereitschaftsstellung (Spalt-Kipp) und die Stellung 48d (siehe auch Fig. 1) entspricht der Kippbereitschaftsstellung(Kipp). Der Winkelabstand von 48a nach 48b ist 90°, der Winkelabstand von 4&b nach 48c ist 450 und der Winkelabstand von 48c nach 48d ist wiederum 50. Es steht also für den Übergang von derlchließverriegelungsstellung 48a zur Drehbereitschaftsstellung 48b ein Schaltweg von 900 zur Verfügung, für den Übergang von der Drehöffnungsstellung zur Spalt-Kippstellung bzw. Spalt-Kippbereitschaftsstellung ein weiterer Schaltweg von 450 und für den Übergang von der Schalt-Kipp bzw. Schalt-Kippbereitschaftsstellung zur Kippbereitschaftsstellung ein weiterer Schaltweg von 450 zur Verfügung. Es ist ohne weiteres möglich, die einzelnen Schaltwege und damit den Gesamtschaltweg zu vergrößern, wenn dabei der Handbetätigungsgriff 48 nicht in Kollision mit der das Fenster aufnehmenden Maueröffnung ge- langt. Besteht diese Gefahr, so läßt sich der Schaltweg beispielsweise dadurch vergrößern, daß der Handbetätigungsgriff 48 um eine Umlegeachse 50 umlegbar zu machen ist. Geschieht dies, so kann der Gesamtschaltweg von 1800 zweimal durchlaufen werden, ohne daß eine Kollision mit den Begrenzungsflächen der Maueröffnung eintritt und die Einzelschaltwege können dann beispielsweise verdoppelt.werden.
- In der Schaltstellung 48a befindet sich der Verriegelungskloben 28 und ggf. weitere Verriegelungskloben in Eingriff mit nicht eingezeichneten Schließblechen an dem Blendrahmen 10, so daß der Flügelrahmen 12 in seiner Schließstellung am Blendrahmen verriegelt ist. In der Schaltstellung 48b ist der Verriegelungskloben 28 aus dem nicht dargestellten Schließblech des Blendrahmens 10 gelöst. Weiterhin gelöst ist das Kipplager bei 16. Wohl aber steht der Festlegenocken 34 in Eingriff mit dem Nockeneingriffteil 36 des Ausstellarms 32, so daß der Ausstellarm 32 an dem oberen Flügelrahmenschenkel 18 in Parallelstellung zu diesem festgelegt ist und deshalb der Flügelrahmen 12 unter Vermittlung des Ausstellarms 32 in dem Drehlager 38 zur Drehung um die durch das Ecklager 14 und das Drehlager 38 definierte Drehachse 40 bereit ist.
- In der Kippbereitschaftsstellung 48d ist das Kipplager bei 16 in Funktion, so daß der Flügelrahmen 12 um die Kippachse 30 in die in Fig. 1 gezeichnete Kippöffnungsstellung gekippt werden kann. Dabei ist selbstverständlich der Verriegelungskloben 28 wiederum aus dem Eingriff mit dem zugehörigen Schließblech am Blendrahmen 10 gelöst und auch der Festlegenocken 34 befindet sich außer Eingriff mit dem Nockeneingriffteil 36 des Ausstellarms 32.
- In Fig. 3 erkennt man die Ausstellvorrichtung 22 und die zugehörigen, am oberen Flügelrahmenschenkel 18 anzubringenden, Teile der Treibstangenmittel 26. Zu diesen Treibstangenmittel gehört eine in einer Nut des Flügelfalz eingelassene Stulp- schiene 52 an deren Unterseite eine Treibstange 54 geführt ist. Die Treibstange 54 steht über eine Eckumlenkung 56 in bewegungsübertragender Verbindung mit einer Treibstange, die ebenfalls unter einer Stulpschiene 60 an dem Flügelrahmenschenkel 24 geführt ist und die ihrerseits in bewegungsübertragender Verbindung mit dem Handbetätigungsgriff 48 steht.
- Der Festlegenocken 34 ist an der Treibstange 54 rechts/links umsetzbar befestigt und steht durch ein Langloch in der tulpschiene 52 in Verbindung mit der Treibstange 54. Auch das Nockeneingriffsteil 36 ist, wie aus Fig. 3 ersichtlich,rechts/ links umstellbar an dem Ausstellarm 32 angebracht. Der Ausstellarm 32 ist zusätzlich durch einen Zusatzarm 62 gelenkig mit der Stulpschiene 52 in bekannter Weise verbunden. Zur Festlegung des Ausstellarms 22 an dem oberen Flügelrahmenschenkel 18 sind zusätzliche Eingriffsmittel in der Nähe der Drehöffnungsachse 40 vorgesehen, nämlich ein Zusatznocken 64 und ein Zusatzeingriffsteil 66, die ebenfalls für Rechts-/Linksanschlag geeignet ausgebildet sind, d.h. symmetrisch angeordnet sind zu den Längsachsen der Stulpschiene 52 und des Ausstellarms 32. Der Zusatznocken 64 und das Zusatzeingriffsteil 66 stehen nur in der Schließverrieqelungsstellüng 48a und in der Drehbereitschaftsstellung 48b miteinander in Eingriff und sind sonst voneinander gelöst.
- An der'Treibstange 54 ist weiterhin als Teil der die Spalt-Kippstellung definierenden Festlegemittel 42 ein Doppelkurvenführungselement 6'8 angebracht, welches im einzelnen in der Fig. 4 dargestellt ist. Dieses Doppelkurvenführungselement 68 ist durch ein Langloch der Stulpschiene hindurch mit der Treibstange 54 verbunden und mit der Treibstange 54 in deren Längsrichtung beweglich. Das Doppelkurvenführungselement 68 arbeitet mit einem Kurvenfolger 70 zusammen, welcher an dem Blendrahmen 10 in dessen Falzraum in Längsrichtung des Blendrahmenoberschenkels 20 justierbar und feststell- bar angeordnet ist. Die beiden Führungskurven des Doppelkurvenführungselements 68 sind mit 72 -und 74 bezeichnet.
- In Fig. 4 d befindet sich das Doppelkurvenführungselement 68 in der KippbereitschaftssteIlunq, Die Führungskurve 74 weist eine Mittelöffnung 76 auf, so daß der Kurvenfolger 70 und die Führungskurve 74 hindurch bewegt werden kann und somit der Flügelrahmen 12 in die Kippöffnungsstellung gemäß Fig. 1 treten kann.
- In Fig. 4 c ist der Kurvenfolger 70 zwischen den beiden Kurven 74 und 72 gefaßt, so daß der Flügelrahmen in einer'Spalt-Kippstellung festgehalten ist, in welcher der Abstand der Anschlagfläche 46 des Flüqelrahmenuberschlags von der Sichtfläche 44 des Blendrahmens nur sehr klein ist, beispielsweise cer Höhe h gemäß Fig. 1 entspricht.
- In der Stellung des Doppelkurvenführungselements 68 gemäß Fig. 4 b und in der Stellung gemäß Fig. 4 a befindet sich das Doppelkurvenführungselement 68 jeweils außerhalb des Eingriffs mit dem Kurvenfolger 70, so daß die Drehöffnung des Flügelrahmens 12 gegenüber dem Blendrahmen 10 und der Andruck des Flügelrahmens 12 gegen den Blendrahmen 10 bei der Schließverriegelung nicht behindert werden.
- Wenn der Handbetätigungsgriff 48 von der Stellung 48a über die Stellung 48b in Richtung auf die Spalt-Kippstellung 48c geschaltet wird, gelangt eine Flanke 72a der Kurve 72 in Eingriff mit dem Kurvenfolger 70, so daß die Kurve 72 zwangsläufig in Pfeilrichtung der Fig. 4b gedrückt wird und damit der Flügelrahmen 12 zwangsläufig durch die Schaltbewegung der Treibstangenmittel in die Spalt-Kippstellung gemäß Fig.
- 4c übergeht.
- Die syirrnetrische Ausgestaltung des Doppelkurvenführungselements 68 gestattet dessen Umsetzen unter Drehung um 180, so daß auch- insoweit Rechts-/Linksverwendbarkeit gewähr- leistet ist.
- Wenn von der Spalt-Kippstellung gemäß Fig. 4 c auf die Drehstellung gemäß Fig. 4 b zurückgeschaltet wird, so wirkt der Kurvenfolger 70 mit einer Flanke 74a der Kurve 74 zusammen, so daß das Doppelkurvenführungselement 68 in der Pfeilrichtung der'Fig. 4 c gegen den Blendrahmen angedrückt wird, so daß der Übergang von Spalt-Kippstellung in Drehstellung und Schließverriegelungsstellung und zurück ausschließlich durch drehende Einwirkung auf den Handbetätigungsgriff 48 ohne zusätzliche Kraftausübung auf den Flügelrahmen erfolgen kann.
- DemZusatznocken 64 steht in der Spalt-Kippstellung eine Abstützleiste 78 gegenüber, so daß in der S?alt-Kippstellung eine Annäherung des Flügelrahmens 12 an den Blendrahmen 10 unter Verwindung des Flügelrahmens,etwa infolge Winddrucks von innenrnicht möglich ist, obwohl die Feststellmittel 42 nahe der Griffseite des Flügelrahmens angeordnet sind ; damit ist durch den Eingriff der Abstützleiste 78 und des Zusatznockens 64 die Aufrechterhaltung einer bestimmten Mindestspaltweite auch bei einer Gefahr der Verwindung des Flügelrahmens über die gesamte Länge- des Flügelrahmenoberschenkels gewährleistet.
- Nachzutragen ist noch, daß es im Hinblick auf die Rechts-/ Linksverwendbarkeit der Ausstellvorrichtung notwendig ist, den Ausstellarm 22 gegenüber dem Drehlager 38 um die Achse 80 umstellbar zu machen.
- In der Ausführungsform nach den Fig. 5 und 6 sind vergleichbare Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen unter Vermehrung um die Zahl 100. An dem Gehäuse der Eckumlenkung 156 ist ein alsBlattfeder ausgebildeterHebel 182 angeordnet der an seinem freien, Ende ein erstes Feststellglied 184 trägt.
- Dieses erste Feststellglied 184 arbeitet mit einen zweiten Feststellglied 186 zusammen, welches am Blendrahmen 110 im Falzbereich angeordnet ist. Die Blattfeder 182 weist einen mittleren Längsschlitz 188 auf, in dessen mittlerem Bereich eine Steuerbrücke 190 mit hochgerundeten Enden vorgesehen ist. An dem beweglichen Federband 192 der Eckumlenkung 156 ist ein durch einen Schlitz 194 des Gehäuses hindurchgreifender Steuernocken 196 vorgesehen, welcher in der in Fig. 5 gezeichneten Spalt-Kippbereitschaftsstellung an der Steuerbrücke 190 angreift und die Blattfeder 182 gegen ihre Federwirkung von dem Gehäuse der Eckumlenkung 156 abhebt derart, daß das erste Feststellglied 184 an dem zweiten Feststellglied 186 unter Vorspannung anliegt.
- Wenn der Steuernocken 196 in der in Fig. 5 gezeichneten Spalt-Kippbereitschaftsstellung ist und der Flügelrahmen wird aus der Schließstellung um die Kippachse 30 gekippt, so gleitet das erste Feststellglied 184 unter elastischer Deformierung der Blattfeder 182 über die gekrümmte Oberfläche des zweiten Feststellglieds 186 bis das erste Feststellglied 184 in den Schlitz 198 des zweiten Feststellglieds 186 einrastet und damit die Spalt-Kippstellung festlegt und zwar sowohl gegen vollständiges Schließen als auch gegen Überführung in Richtung auf die normale Kippstellung gemäß Fig. 1.
- In allen übrigen Stellungen der Treibstangenmittel greift der Steuernocken 196 durch den Schlitz 188 der Blattfeder 182 hindurch, so daß die Blattfeder 182 unter ihrer Eigenfederwirkung an dem Gehäuse der Eckumlenkung 156 anliegt.
- In der Ausführungsform nach den Fig. 7 und 8 sind vergleichbare Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen wie in den Ausführungsformen nach den Fig. 1 bis 4 sowie 5 und 6 jeweils vermehrt um die Zahl 100 bzw. 200. In der Ausführungsform nach den Fig. 7 und 8 sind die Feststellmittel 242 in Abweichung von den bisher beschriebenen Ausführungsformen zwischen den oberen Enden der griffseitigen Vertikalschenkel des Flügelrahmens und des Blendrahmens 211 angeordnet, welchesmit einem Schließkloben 213 zusammenarbeitet.Der Schließkloben 213 ist mit dem Federband 292 durch ein Langloch des Eckumlenkungsgehäuses 256 hindurch verbunden. In Fig. 8 ist der Schließkloben 213 in der Schließverriegelungsstel--lung 213a, der Drehöffnungsbereitschaftsstellung 213b, der Spalt-Kippstellung 213c und der Kippbereitschaftsstellung 213d gezeichnet. Wenn der Schließkloben 213 sich in der Drehöffnungsbereitschaftsstellung 213b befindet und durch weiteres Verschwenken des Handbetätigungsgriffs weiter nach unten verschoben wird, so gleitet er über eine Kurve 215 des Schließblechs 211, so daß der Fügelrahmen vom Blendrahmen abgehoben wird. Damit ist durch die Kurve 215 und den Schließkloben 213 die Spalt-Kippstellung bestimmt und der Flügelrahmen daran gehindert, sich in, die Stellung völliger Schließung zu begeben. Gegen weiteres öffnen des Flügelrahmens in der Spalt-Kippstellung in Richtung auf die normale Kippstellung dienen folgende Maßnahmen: An dem Gehäuse der Eckumlenkung 256 ist ein Kipphebel 217 kippbar gelagert. Die zur Flügelrahmenebene senkrechte Kippachse -ist durch einen Lagerniet 219 definiert. Der Kipphebel 217 ist durch eine Blattfeder 221 in Richtung auf seine Ruhestellung vorgespannt. An dem freien Ende des Kipphebels 217 ist ein erstes Halteglied 223 angebracht. Diese erste Halteglied 223 steht einem zweiten Halteglied 225 gegenüber, welches Teil des Schließbleches 211 ist. An einem mit dem Federband 292 verbundenen Treibstangenabschnitt 227 ist eine Steuerbrücke 229 im Bereich eines Langlochs 231 angeordnet. An dem Kipphebel 217 ist in dessen Längsrichtung verstellbar, ein Steuernocken 233 angebracht. Wenn sich der Schließkloben 213 der Spalt-Kippstellung 213ç nähert, nähert sich die Steuerbrücke 229 dem Steuernocken 233, so daß nach Eintritt des Schließklobens 213 in die Spalt-Kippstellung 213c der Steuernocken 233 auf der Steuerbrücke 229 aufliegt und der Kipphebel 217 um seine Kippachse bei 219 im Gegenzeigersinn gegen die Wirkung der Feder 221 verschwenkt wird und das erste Halteglied 223 hinter das zweite Halteglied 225 eingreift. Damit ist in der Spalt-Kippstellung der Flügelrahmen gegen weitergehendes Öffnen in Richtung auf die normale Kippstellung gemäß Fig. 1 durch den Eingriff des ersten Halteglieds 223 und des zweiten Halteglieds 225 gesichert.
- In allen übrigen Stellungen der Treibstangenmittel befindet sich der Steuernocken 233 außer Eingriff mit der Steuerbrücke 229 im Bereich des Langlochs 231, so daß die Funktionen Schließverriegelung, Drehöffnung und Kippöffnung durch die Halteglieder 223 und 225 nicht behindert werden.
- Der Kipphebel 217 ist durch einen Führungsstift 235 in der Stulpschiene und in dem Teil 227 gegen Ausschwenken aus der Flügelebene gesichert.
- Zur Schaltfolge ist noch nachzutragen, daß es auch möglich wäre, die bei Dreh-Kippfenstern normale Schaltfolge, Schließverriegelung, Drehöffnungsbereitschaft, Kippbereitschaft vorzusehen und anschließend an die eine Endstellung, insbesondere an die Endstellung Kippöffnungsbereitschaft, eine Funktionsstellung, ,Spalt-Kipp- bzw. Spalt-Kippbereitschaft vorzusehen.
Claims (22)
- Fenster Kipp und Spaltkipp Patentansprüche 1. Fenster oder dergleichen, umfassend einen Blendrahmen und einen Flügelrahmen, wobei an wenigstens einem Teil der Flügelrahmenschenkel - vorzugsweise im Falzbereich - Treibstangenmittel angeordnet sind, um Fensterfunktionen zu vermitteln, z.B. Kippbereitschaft, Drehbereitschaft, Schließverriegelung, und wobei diese Treibstangenmittel durch Handbetätigungsmittel in Längsrichtung des jeweiligen Flügelschenkels bewegbar sind, welche nacheinander in"verschiedene Funktionsstellungen einstellbar sind, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß der Flügelrahmen (12) unter Vermittlung der Treibstangenmittel (26) durch Feststellmittel (42) in einer Spaltöffnungsstellung gegen vollständiges Schließen und weitergehendes öffnen sicherbar ist.
- 2. Fenster nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t , daß die Spaltöffnungsweite - ausgedrückt als der maximale Abstand h zwischen zusammengehörigen, zur Fensterebene parallelen Anschlagflächen (46, 44) des Flügelrahmens (12) und des Blendrahmens (10) - annähernd gleich oder kleiner ist als die senkrecht zur Fensterebene gemessene Tiefe h des die Treibstangenmittel (26) aufnehmenden Falzbereichs.
- 3. Fenster nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , daß die maximale Spaltöffnungsweite - ausgedrückt als der Abstand zwischen zusammengehörigen, zur Fensterebene parallelen Anschlagflächen (44, 46) des Flügelrahmens (12) und des Blendrahmens (10) - kleiner ist als 20 mm, vorzugsweise kleiner als 15 mm.
- 4. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , daß das Fenster einDrehkippfenster ist, bei welchem die Handbetätigungsmittel (48) und die Treibstangenmittel (26) in eine Schließverriegelungsstellung (48a), eine Drehbereitschaftsstellung (48b), eine Kippbereitschaftsstellung (48d), und eine Spalt-Kippstellung oder Spalt-Kippbereitschaftsstellung (48c) einstellbar sind.
- 5. Fenster nach Anspruch 4, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t ; daß die Funktionsstellungen der Handbetätigungsmittel (48) und der Treibstangenmittel (42) in der Reihenfolge Schließverrieglungsstellung (48a), Drehbereitschaftsstellung (48b), Spalt-Kippstellung bzw. Spalt-Kippbereitschaftsstellung (48c), Kippstellung (48d) aufeinanderfolgen.
- 6. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , daß der Flügelrahmen (12) durch die Bewegung der Treibstangenmittel (26) in die Spaltöffnungsstellung zwangsläufig einsteuerbar ist.
- 7. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch g e - k e n n z e i c h n e t , daß der Flügelrahmen (112) nach Einstellen der Treibstangenmittel (126) in eine Spalt-Offnungsbereitschaftsstellung durch Einwirkung einer senkrecht auf den Flügelrahmen (112) einwirkenden Kraft in die Spaltöffnungsstellung (Fig. 5) überführbar ist.
- 8. Fenster nach Anspruch 6, g e k e n n z e i c h n e t durch eine Paarung eines Kurvenführungselements (68) und eines Kurvenfolgerelements (70) , von denen das eine (68) mit den Treibstangenmitteln (26) beweglich und das andere am Blendrahmen (10) betriebsmäßig fest, jedoch ggf. in Längsrichtung der Treibstangenmittel (26) justierbar und feststellbar angeordnet ist.
- 9. Fenster nach Anspruch 8, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t, daß das Kurvenführungselement (68) mit den Treibstangenmitteln (26) verstellbar und das Kurvenfolgerelement (70) am Blendrahmen (10) angebracht ist.
- 10. Fenster nach Anspruch 7, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t, daß an dem Flügelrahmen (112) ein erstes Feststellglied (184) angebracht ist, welches durch die Treibstangenmittel (126) in der Ebene des Flügelrahmens (112) zwischen einer Feststellbereitschaftsstellung und einer Ruhestellung verstellbar ist, und mit einem zweiten Feststellglied (186) am Blendrahmen (110) in der Weise zusammenwirkt, daß nach erfolgter Einstellung des ersten Feststellglieds (184) in die Feststellbereitschaftsstellung und nachfolgender Annäherung des Flügelrahmens (112) an die Spaltöffnungsstellung die Feststellglieder (184, 186) unter Vorspannung aneinander anliegend in Bewegungsrichtung des Flügels aneinander vorbeigleiten bis sie nach Erreichen der Spaltöffnungsstellung durch die Vorspannung miteinander verrastet werden.
- 11. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , daß die'Feststellmittel (42) für Rechts- und Linksanschlag gleichermaßen verwendbar sind.
- 12. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch g e -k e n n z e i c h ne t , daß die Feststellmittel (42) jeweils an den von der öffnungsbewegungsachse (30) abgelegenen Schenkeln (18, 20) des Flügelrahmens (12) und des Blendrahmens (10) oder in den der öffnungsbewegungsachse (30) ferngelegenen Bereiche der zu ihr senkrechten Schenkel (24) des Flügelrahmens (12) und des Blendrahmens (10) angeordnet sind.
- 13. Fenster nach den Ansprüchen 4 und 12, dadurch g e k e n nz e i c h n e t , daß die Feststellmittel (42) in den von der Drehöffnungsachse (40) abgelegenen Endbereichen der oberen Schenkel (20, 18) des Blendrahmens (10) und des Flügelrahmens (12) angeordnet sind oder in den oberen Endbereichen der von der Drehöffnungsachse (40) abgelegenen Schenkel (24) des Blendrahmens (10) und des Flügelrahmens (12).
- 14. Fenster nach Anspruch 13, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t , daß, bei Vorhandensein einer ggf. die obere Drehlagerung des Flügelrahmens (12) für den Drehbetrieb übernehmenden Kippausstellvorrichtung (22) am oberen Flügelrahmenschenkel (18) mit einem einerseits im Bereich der Drehöffnungsachse (40) am Blendrahmen (10) drehbar gelagerten und andererseits am oberen Flügelrahmenschenkel (18) drehbar und verschiebbar geführten und ggf. am oberen Flügelrahmenschenkel (18) für den Drehbetrieb in Parallelstellung zum Flügelrahmen (12) festlegbaren Ausstellarm (32) an dem oberen Flügelrahmenschenkel (18) zusätzliche, durch die Treibstangenmittel (42) betätigbare Abstütz- mittel (64) vorgesehen sind, welche in der Spalt-Kippstellung eine zusätzliche Abstützung zumindest gegen vollständiges Schließen des Flügelrahmens (12) bewirken und mit Gegenabstützmitteln (78) an dem Ausstellarm (32) zusammenwirken.
- 15. Fenster nach Anspruch 14, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t , daß die zusätzlichen Abstützmittel (64) von einem Festlegenocken (64) gebildet sind, welcher für den Drehbetrieb die Ausstellvorrichtung (22) am oberen Flügelrahmenschenkel (18) festlegt.
- 16. Fenster nach einem der Ansprüche 14 und 15, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , daß die zusätzlichen Abstützmittel (64) und Gegenabstützmittel (78) zur Verwendung für Rechts- und Linkanschlag ausgebildet und angeordnet sind.
- 17. Fenster nach einem der Ansprüche 8, 11! 12, 13, 14, 15 und 16, dadurch g e k e n n z e i c h n e t ,daß das Kurvenführungselement (68) ein Doppelkurvenführungselement ist mit je einer Kurve (72, 74), welche durch Zusammenwirken mit dem Kurvenfolgerelement (70) den Flügelrahmen (12) in der Spaltöffnungsstellung gegen vollständiges Schließen bzw. gegen weiteres öffnen sichern.
- 18. Fenster nach einem der Ansprüche 6, 8, 11, 12, 13,, 14, 15 und 16, g e k e n n z e i c h n e t durch eine Paarung eines Einfachkurvenführungselements (215) und eines-Kurvenfolgerelements (213) von denen das eine (213) mit den Treibstangenmitteln t226) beweglich und das andere (215) am Blendrahmen betriebsmäßig fest jedoch ggf. in Längsrichtung der Treibstangenmittel (226) justierbar und feststellbar angeordnet ist, wobei diese Paarung (215, 213) die zwangsweise Überführung des Flügelrahmens in die Spaltöffnungsstellung bewirkt, wenn die Handbetätigungs- mittel und die Treibstangenmittel (226) in die Spaltöffnungsstellung überführt werden, und welche weiterhin die vollständige Schließung des Flügelrahmens aus der Spaltöffnungsstellung heraus verhindern, und daß an dem Flügelrahmen ferner ein erstes Halteglied (223) angebracht ist, welches durch die Treibstangenmittel (226) in der Ebene des Flügelrahmens zwischen einer Haltestellung und einer Ruhestellung verstellbar ist und mit einem zweiten Halteglied (225) am Blendrahmen (210) in der Weise zusammenwirkt, daß bei Eintritt der Treibstangenmittel (226) in die Spaltöffnungsstellung das erste Halteglied (223) in Eingriff mit dem zweiten Halteglied (225) gelangt und den Flügelrahmen gegen weiteres Öffnen sichert.
- -19. Fenster nach Anspruch 18, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t, daß das Einfachkurvenführungselement (215) Teil eines am Blendrahmen (210) angebrachten Schließblechs (211) und der Kurvenfolger ein Schließverriegelungskloben (213) ist.
- 20. Fenster nach Anspruch 19, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t ,.daß das zweite Halteglied (225) Teil des Schließblechs (211) ist.
- 21. Fenster nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , daß das erste Halteglied (223) an einem Kipphebel (217) angeordnet ist, welcher an dem Flügelrahmen um eine zur Flügelrahmenebene senkrechte Kippachse kippbar gelagert ist und durch eine Nockensteuerung (233, 229) von den Treibstangenmitteln (226) her verstellbar ist.
- 22. Fenster nach Anspruch 21, dadurch g e k e n n-z e i c h -n e t, daß der Kipphebel (217) in Richtung auf die Ruhestellung durch Federmittel (221) vorgespannt ist und durch die Nockensteuerung (233, 229) in die Haltestellung überführbar ist.
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