DE2936655A1 - Vorrichtung zum einfuehren eines medizinischen instrumentes in einen koerperdurchlass - Google Patents
Vorrichtung zum einfuehren eines medizinischen instrumentes in einen koerperdurchlassInfo
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Description
VON KREISLER SCHONWALD EISHOLD FUES VON KREISLER KELLER SELTING WERNER
PATENTANWÄLTE Alexander George Brian O'Neil und Dr.-|ng. von Kreisler+1973
Dr.-Ing. K. Schönwald, Köln
King Edward Memorial Hospital Dr.-lng. K. W. Eishold, Bad Soden
Dr. J. F. Fues, Köln
SubiacO, Australien 6008 Dipl.-Chem. Alek von Kreisler, Köln
Dipl.-Chem. Carola Keller, Köln Dipl.-Ing. G. Selting, Köln
Dr. H.-K. Werner, Köln
Sch-DB/in
DEICHMANNHAUS AM HAUPTBAHNHOF
D-5000 KÖLN 1 10.9.1979
Vorrichtung zum Einführen eines medizinisches Instrumentes in einen Körperdurchlaß.
Die Erfindung betrifft ein medizinisches Instrument zur Einführung in einen Körperdurchlaß.
Eines der häufigsten medizinischen Verfahren ist das Einführen eines medizinischen Instrumentes in einen Knrnerdurchlaß,
z.B. das Einführen eines Abstrichnehmers oder Katheters in die Harnröhre. Dieser Vorgang bleibt eine Infektionsquelle
für Organe, z.B. die Blase, obwohl bei der Verhinderung von Infektionen auf vielen Gebieten schon große Fortschritte
gemacht worden sind.
Das Einführen von Kathetern wird überlicherweise erst durchgeführt,
nachdem der Bereich um den Körperdurchlaß gründlich gereinigt, der Katheter sterilisiert wurde und der Arzt
Operationshandschuhe und Maske angelegt hat und trotzdem treten Infektionen auf. Als Grund hierfür sind jetzt Bakterien
erkannt worden, die sich im Körperdurchlaß selbst, insbesondere an seinem äußeren Ende, befinden,und die vor
Einführung des Instrumentes schwierig oder gar nicht zu entfernen sind. Wenn das Instrument in den Körperdurchlaß eintritt,
kommt es daher mit den Bakterien in Berührung und · nimmt sie beim Durchgang durch den Durchlaß mit, wodurch am
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Telefon: (0221) 131041 - Tel«: 8882307 dopo d - Telegramm Dompotent Köln
Ende des Körperdurchlasses Infektionen hervorgerufen werden. Keine noch so gründliche Vorreinigung des äußeren Bereiches
des Körperdurchlasses kann dies verhindern.
Ein ähnliches Problem ergibt sich bei der Entnahme von Abstrichproben
von einer bestimmten Stelle innerhalb eines Körperdurchlasses oder einer Körperhöhle, weil das Abstrichinstrument
beim Einführen in den Kürperdurchlaß Bakterien aufnimmt, bevor es die Abstrichstelle erreicht, so daß
eine genaue Bakterienzahl von dieser Stelle nicht erhalten werden kann. Beim Herausziehen des Abstrichinstrumentes werden
mehr Bakterien aufgenommen oder es sind bereits einige Bakterien inzwischen verlorgengegangen. Die Entnahme von Abstrichproben
aus einer Körperhöhle oder einem Körperdurchlaß ist daher zufallsbedingt und sehr ungenau.
Es sind bereits mehrere Vorschläge gemacht worden, um zu verhindern,
daß das Instrument Bakterien durch den Körperdurchlaß trägt, jedoch ist keiner von ihnen völlig zufriedenstellend.
Beispielsweise die US-PS 3 332 424 (Minteer),3 908 635 (Vick) und 3 908 663 (Vick) beschreiben Katheter mit einem Röhrchen
»0 aus dünnem flexiblem Material, an dessen einem Ende ein ringförmiger
steifer Kragen befestigt ist. Im Gebrauch werden diese Katheter so gehandhabt, daß der Kragen um den Eingang
des Körperdurchlasses herumgelegt und das Röhrchen durch den Kragen hindurchgeschoben wird, so daß es allmählich in dem
!5 Durchlaß vordringt. Auf diese Weise wird die Bewegung der Röhrchenwand relativ zur Wand des Körperdurchlasses verringert,
so daß die Wahrscheinlichkeit der Mitnahme von Bakterien längs des Körperdurchlasses geringer wird, jedoch können trotzdem
Bakterien in das offene Vorschubende des vordringenden Röhrchens hineingedrückt werden. Diese Bakterien werden dann bei
fortgesetzter Bewegung des Röhrchens an anderer Stelle des
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Körperdurchlasses wieder abgelagert. Obwohl diese bekannten Katheter eine Verbesseruna aeaenüber einem Grundkatheterröhrchen
darstellen, bewirken auch sie noch eine gewisse Verseuchung durch Einschleppen von Bakterien in innere Bereiche
des Körperdurchlasses.
US-PS 3 669 099 (Silverman) beschreibt und beansprucht ein System, das dem oben beschriebenen Stand der Technik darin
ähnlich ist, daß es ein Umkehrröhrchen zur Berührung einer Körperhöhlenwand aufweist, bei dem jedoch die Röhrchenenden
dicht befestigt sind an einem das Röhrchen umgebenden 'starren zylindrischen Rohr, so daß das Röhrchen eine geschlossene
Ringkammer bildet, die dann mit einem Fluid gefüllt wird. Anschließend kann ein langes zylindrisches medizinisches
Instrument durch das Röhrchen hindurchgesteckt werden, und der Fluiddruck veranlaßt ein Umstülpen des
Röhrchens, wenn das Instrument durch es hindurchtritt. Diese bekannte Anordnung ist kompliziert, weil in dem starren
Rohr ein Fluideinlaß zum Injizieren von Fluid bis zu einem angemessenen Druck vorgesehen sein muß. Außerdem wird
das Gerät durch die Ringkammer verhältnismäßig breit und daher für den Patienten etwas unangenehm. Ferner ist seine Herstellung
recht kostspielig.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein medizinisches Instrument zum Einführen in einen Körperdurchlaß so auszubilden, daß es
sich preiswürdig anfertigen läßt und den Patienten beim Gebrauch nicht unnötig beeinträchtigt.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch einen stabförmigen Instrumentenkörper mit einem distalen und einem
proximalen Ende und einer undurchlässigen Hülse, die sich über das distale Ende des Instrumentenkörpers erstreckt, so
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daß der Körper in der Hülse verschiebbar ist, wobei die Hülse ein geschlossenes Ende aufweist, das Offenbar ist, damit das
distale Ende des Körpers hindurchgleiten kann.
Der Instrumentenkörper kann z.B. ein Katheter oder ein Abstrichnehmer
sein.
Im Gebrauch wird die Hülse in einen Körperdurchlaß vorzugsweise soweit eingeführt, daß sie etwas über Bakterien im Bereich
des äußeren Endes des Körperdurchlasses hinausragt, so daß der Instrumentenkörper von der Hülse gegen solche Bakterien
isoliert wird. Der Körper wird dann durch das geschlossene Ende der Hülse hindurchgeschoben, um durch den Körperdurchlaß
zum Zielbereich vorzudringen,und auf diese Weise werden keine Bakterien von dem Instrument in den Zielbereich
hineingetragen.
Vorzugsweise ist die Hülse mit einem Anschlag, z.B. einem Teil verqrößerten Durchmessers in Form eines Kragens, der im
Abstand von den Hülsenenden angeordnet ist, versehen, der gegen den Bereich um den Durchlaßeingang anliegt, um
das Eindringen der Hülse zu begrenzen. Der Anschlag kann mit einem vorbestimmten Abstand zum geschlossenen Hülsenende
auf der Hülse angebracht sein, wobei der Abstand von der üblichen Erstreckung der Bakterien in dem Körperdurchlaß
abhängt.
Es ist sehr vorteilhaft, das offenbare Ende der Hülse geschlitzt auszubilden, so daß der Schlitz in normalem Zustand
geschlossen ist und das Hülsenende abdichtet, jedoch bei Andruck des distalen Endes des Instrumentenkörpers vom Hülseninneren zur Bildung einer Durchlaßöffnung für den Instrumentenkörper
aufgespreizt wird. Damit dieser Vorgang besonders
wirkungsvoll ist, ist vorteilhaft der Hülsenendteil elastisch
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ausgebildet, so daß der Schlitz sich bei Zurückziehen des Instrumentenkörpers in die Hülse wieder schließt. Bakterien
werden dadurch beim Zurückziehen des Instrumentes aus dem Körperdurchlaß an Eintritt in die Hülse gehindert. Bei einer
Ausgestaltung der Erfindung kann die Hülse an ihrem Ende von einer Membran überspannt sein, die beim Anstoßen des Instrumentenkörpers
zerreißt.
Zur erleichterten Einführung und zur wirksamen Abdichtung ist der Endteil der Hülse vorteilhaft verjüngt gestaltet.
-Die Hülse kann einstückig oder aus mehreren Teilen aufgebaut
sein, die gemeinsam die gewünschten Merkmale hervorrufen. Beispielsweise kann die Hülse einen offen endenden Rohrkörperteil
aufweisen, in dem das Instrument gleitet,und auf einem Ende des Rohres kann eine Kappe stecken, die ein offenbares geschlossenes
Ende aufweist. Auf jeden Fall ist es vorteilhaft, daß die Hülse ausreichend lang ist, damit sie zur erleichterten
Handhabung des Instrumentes außerhalb des Körperdurchlasses gehalten werden kann.
Das erfindungsgemäße Instrument kann so abgewandelt werden,
daß der Benutzer ohne Operationshandschuhe und andere Schutzbekleidung mit ihm hantieren kann. Zu diesem Zweck
wird die Hülse länger als der in den Körperdurchlaß einzuführende Teil des Instrumentes ausgebildet, so daß dieser
Teil des Instrumentes vor Gebrauch von der Hülse umschlossen ist. Auf diese Weise handhabt der Benutzer den Instrumentenkörper
nur in Bereichen, die nicht in den Körperdurchlaß eintreten, so daß von den Händen des Benutzers über den Instrumentenkörper
keine Bakterien in den Körperdurchlaß übertragen werden können.
Zur weiteren Gewährleistung der Bakterienisolierung kann eine zweite Hülse vorgesehen sein, die mit dem Instrumentenkörper
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bewegbar und mit der ersten Hülse so verbunden ist, daß sie sich relativ zueinander längs bewegen können, während sie
zwischen sich eine Barriere gegen den Durchlaß von Bakterien zum Instrumentenkörper halten. Die Hülsen können teleskopartig
so miteinander verbunden sein, daß die eine Hülse in der anderen verschiebbar ist. Alternativ kann eine Faltverbindung
sich zwischen ihnen erstrecken, z.B. der Balg einer Ziehharmonikaverbindung. Die zweite Hülse kann an dem
Instrumentenkörper so befestigt sein, daß sie sich immer gemeinsam mit ihm bewegt, oder sie kann aus flexiblem Material
bestehen, so daß der Instrumentenkörper mittels Fingerdruck durch die zweite Hülse hindurch erfaßt werden
kann.
Die Erfindung bezieht sich auch auf einen Einführer zum Einsetzen eines medizinischen Instrumentes in einen Körperdurchlaß,
bestehend aus einer undurchlässigen Hülse mit einem offenen Ende zur Aufnahme eines stabförmigen Instrumentenkörpers
und mit einem geschlossenen Ende, das zum Durch- laß des Instrumentenkörpers offenbar ist.
Außerdem betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Einführung eines medizinischen Instrumentes in einen Körperdurchlaß, gemäß
dem man in den Körperdurchlaß eine undurchlässige Hülse zur Aufnahme des Instrumentenkörpers einführt, die an ihrem distalen
Ende geschlossen ist, und wenigstens einen distalen Endteil des Instrumentenkörpers durch die Hülse schiebt, damit
er das distale Ende der Hülse durchdringt.
Die Hülse wird zweckmäßig in den Körperdurchlaß soweit hineingeschoben,
daß ihr distales Ende hinter der bakteriell verseuchten Zone in der Nähe des proximalen Endes des Durchlasse liegt,
und die Bakterien von dem Instrumentenkörper nicht in dem Durchlaß weitergetragen werden können.
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Ausführungsformen der Erfindung werden anhand der Zeichnung
näher erläutert.
Es zeigen:
Figur 1 ein Schema zur Darstellung der Bakterienverteilung in einer weiblichen Harnröhre,
Figur 2 eine geschnittene Seitenansicht eines Katheters mit seinem Einführer gemäß der Erfindung,
Figur 3 eine geschnittene Seitenansicht des Katheters und Einführers gemäß Fig. 2 in Gebrauchsstellung,
Figur 4 eine Endansicht der Anordnung nach Fig.2 , Figur 5 eine Endansicht der Anordnung nach Fig. 3,
Figur 6 eine geschnittene Seitenansicht eines Abstrichnehmers und einer alternativen Ausführungsform des Einführers und
Figur 7 eine geschnittene Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform
eines Harnröhrenkatheters mit Einführer.
Gemäß Fig. 1 bildet die Harnröhre 2 einen Körperdurchlaß zur
Blass 1.Die Blase 1 und der obere Teil der Harnröhre 2 sind steril, während ihr unterer Teil und der diesen umgebende
Bereich mit Bakterien 3 stark verseucht sind. Wenn die Blase mittels eines Katheters entleert werden soll, wird der Außenbereich
um die Harnröhre 2 zwar gründlich gereinigt, jedoch ist es sehr schwierig, das untere Ende der Harnröhre innen
zu reinigen und deshalb bleiben beträchtlich viele Bakterien 3 zurück. Bei Einführung eines ungeschützten Katheters, Ab-
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strichnehmers oder anderen medizinischen Instrumentes in die Harnröhre 2 werden daher die Bakterien 3 in die Harnröhre 2
weiter hineingetragen, und sie verseuchen den oberen Teil der Harnröhre und die Blase, wenn das Instrument ausreichend weit
hingeschoben wird.
Gemäß Fig. 2 bis 5 wird das Problem der Bakterienverschleppung in der Harnröhre 2 dadurch überwunden oder entschärft,
daß ein Katheterröhrcnen 4 aus üblichem Kunststoffmaterial in einer Hülse 5 untergebracht ist, deren Seitenwände gegen
Bakterien undurchlässig sind. Die Hülse 5 besteht aus einem äußeren Kunststoffrohr 6, das koaxial zu dem Katheterröhrchen
4 ausgerichtet ist und auf dessen distales Ende eine Latexgummikappe 7 aufgesteckt ist. Das distale Ende der Kappe 7
ist mit einem Kreuzschlitz versehen, so daß sich eine Dichtung gegen den Durchlaß von Bakterien ergibt, wenn der Schlitz geschlossen
ist (Fig. 2 und 4), während das Außenrohr 6 und das Katheterröhrchen 4 durch den Schlitz hindurchgedrückt werden
können (Fig. 3 und 5).
Bei der Benutzung wird der Katheter mit der Kappe 7 voran in die Harnröhre 2 eingeführt, bis ein die Kappe 7 umgebender
Kragen 8 gegen den Bereich um den Harnröhreneingang anliegt und einen weiteren Vorschub verhindert. In diesem Stadium befindet
sich das kreuzgeschlitzte Ende der Kappe in der Harnröhrenzone "X" in Fig. 1. Da der Kragen 8 mit Abstand zu den
Enden der Hüse 5 angeordnet ist, läßt sich die Hülse vom Benutzer noch gut erfassen, wenn sie bis zum Anschlag in die
Harnröhre einqesetzt ist, indem das Außenrohr 6 gehalten wird. Das Außenrohr 6 wird sodann durch das kreuzgeschlitzte Ende
der Kappe 7 hindurchgeschoben, damit es sich weiter in die Harnröhre erstreckt, ohne jedoch bis in die Blase 1 vorzudringen.
Aufgrund des geschlossenen Endes der Kappe 7 wird
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während der Einführung das Außenrohr 6, wenn überhaupt, nur sehr geringfügig mit Bakterien 3 besetzt, wenn es durch
die Kappe 7 ragt.
Im Endstadium der Einführung wird das Katheterröhrchen 4 durch das äußere Rohr 6 bis in die Blase 1 vorgeschoben.
Die Blase 1 kann dann ohne Infektionsgefahr durch den Katheter entleert werden.
Anstatt das äußere Rohr 6 durch das kreuzgeschlitzte Ende der Kappe 7 hindurchzuschieben, kann das Katheterröhrchen 4
gerade durch das kreuzgeschlitzte Ende in die Blase 1 geschoben werden. Auf diese Weise ist zwar das Risiko einer
Blaseninfektion etwas größer, jedoch immer noch unbedeutend.
Der Innendurchmesser des Außenrohres 6 entspricht dem Außendurchmesser
des Katheterröhrchens 4 oder ist etwas kleiner, so daß das Katheterröhrchen 4 in dem äußeren Rohr 6 reibungsschlüssig
gehalten ist und während des Gebrauches nicht herausfällt. Bei einer alternativen Ausführungsform kann
der Durchmesser der öffnung in dem Gummikragen 8 so gewählt sein, daß er das äußere Rohr 6 und das Katheterröhrchen 4
zur Erzielung des gleichen Zweckes eingeklemmt hält.
Außerdem ist bei dieser Ausführungsform der Erfindung wichtig,
daß das Außenrohr 6 länger ist als das längste während des Gebrauches über die Kappe 7 vorstehende Stück des Katheterröhrchens
4. Auf diese Weise wird jede Verunreinigung des Katheterröhrchens 4 außerhib des äußeren Rohres 6 nicht
durch das äußere Rohr 6 in die Harnröhre 2 oder die Blase hineingetragen. Wenn der Katheter in der beschriebenen Weise
benutzt wird, soll das Außenrohr 6 um kein größeres Stück als die Kappenlänge durch die Kappe 7 hindurchgeschoben werden.
Auch dies trägt dazu bei, dao^Bäfterien in die Blase oder die
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Harnröhre übertragen werden.
Gemäß Fig. 6 wird anstatt des Katheterrohrchens 4 ein Abstrichnehmer
9 verwendet, und das Außenrohr 6 mit einer Gummikappe 7 ist ersetzt durch die einteilig ausgebildete
Hülse 5, deren distales Ende verjüngt und zur Erzielung des gleichen Effektes wie bei der Kappe 7 kreuzgeschlitzt
ist. Wegen des Fehlens des separaten Außenrohres 6 ist es erforderlich, den Abstrichnehmer 9 direkt durch
den Kreuzschlitz der Hülse 5 in den Körperdurchlaß einzuschieben. Die Form der Hülse 5 schützt den Abstrichnehmer
vor Berührung mit Bakterien beim Zurückziehen aus dem Körperdurchlaß,
weil das Zurückziehen des Abstrichnehmers 9 in die Hülse 5 einen Verschluß des Kreuzschlitzes verursacht,
so daß die Bakterienschranke wiederhergestellt ist. Die genommene Abstrichprobe gibt daher ein genaues Bild von dem
gewünschten Bereich.
Bei dem Beispiel gemäß Fig. 7 sind zwei Außenrohre 10 und koaxial um das Katheterröhrchen 4 angeordnet. Das zweite
!0 Außenrohr 11 hat einen kleineren Durchmesser als das erste
Außenrohr 10 und ragt bei 12 teleskopartig in dieses hinein. Das erste Rohr 10 trägt an seinem anderen Ende eine Gummikappe
7, die auf diesem Rohr 10 mittels eines Gummikragens 8 gehalten ist, der außerdem als Anschlag dient, wie zu Fig.
bis 5 beschrieben wurde. Die Kappe 7 ist an ihrem distalen Ende kreuzgeschlitzt.
Das freie Ende der zweiten Hülse 11 ist an dem Röhrchen 4
mittels einer Paßmuffe 13 befestigt, die eine Relativbewe^ gung zwischen Röhrchen 4 und Hülse 11 verhindert.
Die Hülsen 10 und 11 bestehen aus steifem Kunststoffmaterial,
während das Röhrchen 4 aus biegsamem Kunststoff und die Kappe
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7 aus weichem Gummi hergestellt sind.
Das Instrument nach Fig. 7 wird ähnlich wie diejenigen der Fig. 2 bis 5 benutzt, außer daß das Katheterröhrchen 4 nicht
direkt gehandhabt wird, weil es durch die Hülsen 10 und 11 geschützt ist.
Zum Einschieben des Katheterröhrchens 4 in die Harnröhre wird die zweite Hülse 11 angefaßt und^yiie erste Hüle 10 hineingeschoben.
•Die Steifigkeit der Außenhülsen 10 und 11 ermöglicht eine einfache Einführung des biegsamen Röhrchens 4. An den beiden
äußeren Hülsen 10 und 11 ist eine dünne Kunststoffhülle 14 befestigt, die ein Eindringen von Bakterien zwischen die
beiden Hülsen 10 und 11 und eine Verseuchung des Röhrchens 4 verhindert.
Die Gestalt des Endes 7 kann auf einfache Weise so abgewandelt werden, daß das Instrument z.B. für epidurale Operationen verwendbar
ist.
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Claims (9)
- Ansprüche1/. Vorrichtung zum Einführen eines medizinischen Instrumentes in einen Körperdurchlaß, gekennzeichnet durch eine undurchlässige Hülse (5),deren offenes Ende ein stabförmiges Instrument (4; 9) aufnimmt und deren geschlossenes Ende (7) zum Durchlaß des axial verschobenen Instrumentes (4) offenbar ist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (5) einen Anschlag (8) aufweist, der die Länge des Eindringens der Hülse (5) in einen Körperdurchlaß (2) begrenzt.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (8) aus einem Teil größeren Durchmessers besteht, der mit Abstand zu den Enden der Hülse(5) angeordnet ist.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das geschlossene Ende der Hülse (5) geschlitzt ausgebildet ist, und der Schlitz im Normalzustand zur Erzielung einer Abdichtung geschlossen ist, sich jedoch bei Druckausübung aus dem Hülseninneren zur Bildung eines Durchlasses öffnet.
- 5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich das geschlossene Ende der Hülse (5) verjüngt, und daß der Schlitz als Kreuzschlitz ausgebildet ist.
- 6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das geschlossene Ende aus einer auf die Hülse (5) aufgeschobenen Kappe (7) aus weichem, elastischem Material besteht.030013/0774 ftanms /0771293665*"Ί-nachtrürjHoh geändert
- 7. Medizinisches Instrument zur Einführung in einen Körperdurchlaß, gekennzeichnet durch einen stabförmigen Instrumentenkörper mit einem distalen und einem proximalen Ende, durch eine undurchlässige Hülse (5), die sich über das distale Ende des Instrumentenkörpers erstreckt, so daß der Instrumentenkörper in der Hülse (5) axial verschiebbar ist, und durch ein geschlossenes Ende (7) der Hülse (5) , das zum Durchlaß des distalen Endes des Instrumentenkörpers offenbar ist.
- 8. Medizinisches Instrument nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Instrumentenkörper ein Katheter (4) oder ein Abstrichnehmer (9) ist.
- 9. Medizinisches Instrument nach den Ansprüchen 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine zweite Hülse (11) mit dem Instrumentenkörper (4) bewegbar und mit einer ersten Hülse (10) so verbunden ist, daß beide Hülsen (10, 11) sich relativ zueinander längs bewegen können, während zwischen ihnen eine Schranke gegen einen Bakteriendurchlaß aufrechterhalten ist.
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