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Schleudertrommel
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Die Erfindung betrifft eine Schleudertrommel mit waagrechter Rotationsachse
zum Entwässern von Naßwäsche.
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Solche Trommeln sind in zahlreichen Ausführungen, sei es als reine
Schleudertrommeln, sei es als Waschtrommeln mit Schleudergang bekannt. Bei den meisten
dieser Trommeln erfolgt das Be- und Entladen vom gleichen Trommelende her, wobei
der betreffende Vorgang durch entsprechend geformte Rippen oder eine Kippvorrichtung
unterstütztwird.
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Trotz zahlreicher Vorschläge zur unwuchtfreien Verteilung der Wäsche
bei der Erhöhung der Geschwindigkeit auf Schleudergang hat man das Auftreten einer
Unwucht bisher praktisch nicht vollständig verhindern können, wodurch die Schleudergeschwindigkeit
begrenzt ist. Der Schleudervorgang verlängert
sich dadurch erheblich,
wodurch die Durchsatzleistung der Maschinen stark herabgesetzt wird. Eine weitere
Leistungsherabsetzung ist durch das einseitige Be- und Entladen gegeben, wobei der
Wäschefluß zusätzlich eine Richtungsänderung erfährt. Dieser Nachteil konnte auch
durch Schleudertrommeln mit senkrechter Rotationsachse nicht ausgeglichen werden.
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Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer Schleudertrommel, durch
die bei Einsatz in einer Waschstraße die Richtung des Wäscheflusses nicht geändert
werden muß.
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Erfindungsgemäß wird das dadurch erreicht, daß die Schleudertrommel
als an beiden Enden offene Durchlauftrommel ausgebildet ist.
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Gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist die Schleudertrommel
als im Mittelfeld perforiertes, zylindrisches Rohr-mit Eingangs- und Ausgangsschwelle
und Lagern mindestens in den Endbereichen ausgebildet und weist eine Kippvorrichtung
zum Be- und Entladen auf.
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Nach der bevorzugten Ausführungsform ist die Schleudertrommel als
mindestens in den Endbereichen gelagertes konisches Rohr ausgebildet. Sie kann hierbei
einen eingangsseitigen Bereich mit geringerer und einen mittleren und Endbereich
mit größerer Konizität aufweisen.
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Desweiteren wird vorgeschlagen, daß die Lager Stützguellenlager sind.
Die Schleudertrommel kann ferner eine Vorrichtung zur unwuchtabhängigen Steigerung
der Umlaufgeschwindigkeit
haben, sie kann im mittleren Bereich perforiert
oder an der Ausgangskante trompetenartig aufgebogen sein.
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Zweckmäßig ist der Schleudertrommel ausgangsseitig ein mit einem Behälter
verbundener Auffangring für Wasser zugeordnet, der Teil eines Gehäuses sein kann.
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Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen näher erläutert.
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Es zeigt: Fig. 1 eine zylindrische Schleudertrommel mit Kippvorrichtung
in Längsschnitt; Fig. 2 den Längsschnitt durch eine konische Schleudertrommel.
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Die Schleudertrommel 1 in der Ausführungsform gemäß Fig. 1 ist zylindrisch
ausgebildet und beidendig in Lagern 2 gelagert. Am Beladeende ist über Treibriemen
3 ein Motor 4 angeschlossen. Die Trommel weist in ihrem Mittelteil Perforationen
5 auf und ist in diesem Bereich von einem Gehäuse 6 umgeben, das in seinem unteren
Teil einen Ablauf 7 aufweist. Die Trommel ist bei 8 schwenkbar gelagert, bei 9 durch
ein Auflager unterstützt und durch einen Kraftzylinder 10 anhebbar. Die Trommel
1 ist in den Endbereichen eingezogen, so daß eine Eingangs- und eine Ausgangsschwelle
11 gebildet ist.
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Die Schleudertrommel 1 gemäß Fig. 2 ist konisch ausgebildet und ebenfalls
in Lagern 2 gelagert und über Treibriemen 3 von einem Motor 4 angetrieben. Vorzugsweise
weist sie in
ihrem Mittelteil Perforationen 5 auf und ist von einem
Gehäuse 6 umgeben, das an seinem tiefsten Punkt einen Ablauf 7 aufweist. Das Wasser
gelangt durch den Ablauf 7 in eine Wanne 6a und wird aus dieser durch einen Ablauf
12 abgeführt.
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Am Trommeleingang kann die Trommel leicht eingezogen sein, so daß
auch hier eine Eingangsschwelle 11 gebildet wird.
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Ausgangsseitig ist die Trommel an ihrem Ende 13 trompetenartig aufgebogen.
Am Ausgang ist ferner ein Auffangring 14 für Wasser angeordnet, der einen Teil des
Trommelgehäuses bildet. Der Auffangring 14 weist einen Ablauf 15 auf. Beiden Ausführungsformen
der Schleudertrommel kann eingangs- sowie ausgangsseitig ein Transportmittel, beispielsweise
ein Förderband 16 zugeordnet sein.
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Die Konizität der Trommel ist so gewählt, daß die Wäsche nach Eingabe
Zeit hat sich zu entfalten und vereinzeln.
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Ihre Länge ist so gewählt, daß die Ausgangsöffnung mindestens zweimal,vorzugsweise
dreimal so groß ist, wie die Eingangsöffnung. Die Eingabegeschwindigkeit ist so
gewählt, daß am Eingang eine 1/2 g entsprechende Zentrifugalkraft erreicht wird.
In der ausgangsseitigen Trommelhälfte ist daher eine 1 g überschreitende Zentrifugalkraft
wirksam, so daß sich ein Wäschering 17 bildet. Da die Wäsche in der eingangsseitigen
Trommelhälfte bereits vereinzelt und ausgebreitet wurde, kann in verhältnismäßig
kurzer Zeit eine sehr gleichmäßige Verteilung der Wäsche erreicht werden. Die Konizität
kann daher in der ausgangsseitigen Hälfte der Trommel stärker sein (nicht dargestellt)
wodurch die Ausbildung eines schmalen Ringes erreicht und die Länge der Trommel
reduziert werden kann.
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Eine solche selbsttätige Ausbildung eines Wäscheringes mit
gleichmäßiger
Massenverteilung kann bei der zylindrischen Trommel nur durch Geschwindigkeitserhähung
auf über 1 g erreicht werden, wobei eine unwuchtabhängige Beschleunigung des Trommelumlaufs
notwendig ist. Hier ist eine Vorrichtung erforderlich (nicht dargestellt) die die
leisesten Anzeichen des Auftretens einer Unwucht registriert, die Beschleunigung
entsprechend vermindert und notfalls auf weniger als 1 g reduziert um dann erneut
die Trommel zu beschleunigen. Da dem Fachmann die möglichen Ausführungsformen eines
solchen Unwuchtwächters ohne weiteres klar sind, wird auf dessen nähere Beschreibung
verzichtet. Als Sicherheitsvorrichtung kann ein solcher Unwuchtwächter auch für
die konische Trommel von Bedeutung sein.
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Die konische Trommel bedarf nicht unbedingt einer Perforation, da
das in der Wäsche enthaltene, beim Schleudervorgang abgeschiedene Wasser vor die
Wäsche wandert und an der Ausgangskante in die Rinne 14 abgegeben wird. Ist ein
Zuführtransportband 16 vorgesehen, auf dem ein Teil des überschüssigen Wassers abgegeben
werden kann, kann man ohne Trommelperforation auskommen, falls das Fassungsvermögen
der Rinne 14 ausreichend ist.
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Da sich ein praktisch unwuchtloser Wäschering 17 bildet, kann anschließend
auf eine sehr hohe Geschwindigkeit, entsprechend loo g und mehr beschleunigt und
so eine sehr gute Entwässerung der Wäsche erreicht werden. Zum Entladen muß im Gegensatz
zur Ausführungsform gemäß Fig. 1, wo die Trommel gekippt werden muß, lediglich die
Geschwindigkeit auf weniger als 1 g am Trommelausgang verringert werden, wobei sich
die Entladegeschwindigkeit durch geeignete Wahl von Konizität und Geschwindigkeit
regeln läßt.
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Der einfache Aufbau der Trommel ergibt eine geringe Störanfälligkeit,
wozu auch die unwuchtfreie Verteilung der Wäsche beiträgt, so daß hohe Umlaufgeschwindigkeit
und eine entsprechend kurze Verweilzeit der Wäsche in der Trommel erreicht wird.
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Allgemein haben sich für solche Trommeln Stützquellenlager bewährt.
Sie sind jedoch keineswegs Voraussetzung und dürften insbesondere bei kleinen Tommelabmessungen
und verhältnismäßig geringer Konizität entbehrlich sein, insbesondere wenn das ausgangsseitige
Lager weiter in den Mittelbereich der Trommel verlegt wird.
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Die Konizität sollte eingangsseitig nicht allzu groß sein und die
Neigung der Trommelwand zur Achse etwa 200 nicht überschreiten.
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