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Vorrichtung zur Zündung einer Zündschnur, eines
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Verzögerungssatzes oder einer Sprengkapsel Die Erfindung betrifft
eine Vorrichtung zur Zündung einer Zündschnur, eines Verzögerungssatzes oder einer
Sprengkapsel mit einem durch einen Schlagbolzen entzündbaren Zündhütchen, das in
einem Zündhütchenträger gehalten ist, welcher in eine zentrale Bohrung im Zündergehäuse
unterhalb der Schlagbolzenspitze eingeschraubt ist.
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Vorrichtung zur Zündung einer Zündschnur, eines Verzögerungasatzes
oder einer Sprengkapsel der voranstehend beschriebenen Art sind bekannt. Sie können
auch zur Zündung pyrotechnischer Sätze sowie Detonatoren verwendet werden. Da es
sich bei ihnen um von Hand mechanisch auszulösende Zünder handelt, werden sie auch
als mechanisch auslösbare Spannabzugzünder bezeichnet.
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Bei den bekannten Spannabzugzündern werden Zündhütchen entweder aus
einem Bleitrinitroresorcinatsatz oder aus einem Knallquecksilberchloratsatz verwendet.
Der Bleitrinitroresorcinatsatz ist an der Abfeuerungsseite mittels einer Folie abgedichtet
und besitzt unterhalb des Zündhütchens ein Reduzierventil aus einer mittig zur Zünderachse
unterhalb des Zündhütchens angeordneten
Öffnung sowie eine oder
mehrere Entgasungsöffnungen zum Ableiten des bei der Zündung eines derartigen Satzes
entstehenden hohen Gasdruckes.
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Bei diesen bekannten Ausführungsformen werden zur Zündung Zündhütchen
mit einem Kaliberdurchmesser unter 4,5 mm und einem Ladungsgewicht von 12 bis 16
mg Zündsatz verwendet.
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Die Fertigung derartiger Zündhütchen mit einem Durchmesser von unterhalb
4,5 mm bereitet naturgemäß größere Fertigungsschwierigkeiten, weil die Einhaltung
der erforderlichen Toleranzen und das Einfüllen des Ladungsgewichtes mit größerem
Aufwand verbunden ist. Da das Anbringen einer Folie an der Abfeuerungsseite dieser
Zündhütchen fertigungsmäßig nicht möglich ist, können Zündhütchen mit einem Durchmesser
unterhalb von 4,5 mm nicht luft- und wasserdicht gekapselt werden.
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Aus diesem Grunde ist es zur Erzielung einer luft- und wasserdichten
Kapselung bei den bekannten Ausführungen von Spannabzugzündern erforderlich, das
Zündhütchen in einen dünnwandigen Topf einzusetzen und das Zündhütchen und den Topf
gegenseitig zu verbördeln. Hierbei kann es vorkommen, daß der Zündstrahl des Zündhütchens
den Topfboden nicht durchstößt. Dieser Fehler tritt stets dann auf, wenn das Ladungsgewicht
an der untersten Toleranzgrenze liegt und der Topfboden zu hart oder zu dick ist.
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In diesem Fall wird der Topf nur ausgebaucht. Der Gasdruck entweicht
nach oben. Es entsteht ein Versager. Da durch Kälteeinwirkung die Zündstärke des
Zündsatzes beeinträchtigt wird, kommt dieser Fehler besonders bei tiefen Temperaturen
vor.
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Wegen der voranstehend beschriebenen Nachteile der Zündhütchen mit
einem Kaliberdurchmesser unter 4,5 mm wird
bei Munitionsarten großkalibrigen
Zündhütchen der Vorzug gegeben. Diese großkalibrigen Zündhütchen besitzen einen
Durchmesser oberhalb von 6,5 mm und Ladungsgewichte von 30 bis 50 mg. Infolge dieses
hohen Ladungsgewichtes sind die großkalibrigen Zündhütchen Jedoch zur Verwendung
in den eingangs beschriebenen Spannabzugzündern nicht geeignet, weil der bei der
Zündung entstehende Gasdruck so groß wäre, daß eine starke Deformation des Zündergehäuses
und der Einbauteile eintreten würde, wobei sogar Verletzungen der Hände des Bedienungsmannes
nicht auszuschließen wären.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Nachteile der bekannten
Vorrichtungen zur Zündung einer Zündschnur, eines Verzögerungssatzes oder einer
Sprengkapsel der eingangs beschriebenen Art zu vermeiden und eine Vorrichtung zu
schaffen, die unter Ausnutzung der Vorteile eines großkalibrigen Zündhütohens bekannter
Bauart und unter Verwendung der bekannten Spannabzugzünder mit geringem mechanischen
Aufwand und einfachem Gehäuseaufbau eine einwandfreie Zündung gewährleistet.
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Diese Aufgabenstellung wird mit der Erfindung dadurch gelöst, daß
ein wasser- und luftdicht gekapseltes großkali briges Zündhütchen mit reduziertem
Ladungsgewicht in den Zündhütchenträger eingesetzt ist. Hierdurch werden Beschädigungen
und ein Absprengen der Zündschnur oder des Verzögerungssatzes verhindert. Während
großkalibrige Zündhütchen üblicherweise ein Ladungsgewicht von ca.
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45 mg aufweisen, wird dieses erfindungsgemäß auf 15 bis 20 mg reduziert,
ohne daß hierbei eine Änderung der Zündhütchenkonstruktion erforderlich ist. Eine
gegebenenfalls vorteilhafte Formänderung des Zündhütohenambosses
kann
bei den heutigen Fertigungsmethoden ohne technische Schwierigkeiten durchgeführt
werden. Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung besteht die Ladung des Zündhütchens
aus Bleitrinitroresorcinat, Bariumnitrat, Tetrazen und Schwefelantimon.
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Eine erfindungsgemäße Weiterbildung ist dadurch gekennzeichnet, daß
der Zündhütchenträger den Zündhütchenmantel unterhalb des Zündhütchenbundes mittels
eines Halteringes umgibt, dessen Außendurchmesser maximal dem Außendurchmesser des
Zündhütchenbundes entspricht und der auf seiner Außenseite mit mindestens zwei axial
verlaufenden Stegen versehen ist, die auf ihrer Außenfläche Jeweils mit einem Außengewinde
zum Einsatz in die zentrale Bohrung des Zündergehäuses versehen sowie in axialer
Richtung zu um den Zündhütchenbund herumbiegbaren Halteklammern verlängert sind.
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Durch diese erfindungsgemäße Ausbildung ist es möglich, ohne Vergrößerung
des Raumbedarfs für das in einem Zündhütchenträger angeordnete Zündhütchen, insbesondere
ohne Vergrößerung des Zündergehäusedurchmessers, großkalibrige Zündhütchen mit deren
Vorteilen einer wasser- und luftdichten Kapselung in vorhandenen bzw. gleich großen
Zündergehäusen unterzubringen, so daß für fast alle Munitionsarten verwendete Standardzündhütchen
nunmehr auch für Spannabzugzünder verwendet werden können. Da die Fertigung derartiger
großkalibriger Zündhütchen ausschließlich maschinell erfolgt, da auch das Einbringen
des Ladungsgewichtes in das Zündhütcheninnere mittels einer besonderen Vorrichtung
maschinell durchgeführt wird, sind derartige Zündhütchen trotz ihrer sicheren Zündfähigkeit,
Wasserdichtigkeit, Fall sicherheit, Temperatur-und Alterungsbeständigkeit besonders
preisgünstig.
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Ein Absprengen oder Beschädigen der mit der erfindungsgemäßen
Zündvorrichtung
zu entzündenden Zündschnur bzw.
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eines Verzögerungssatzes oder einer Sprengkapsel kann in Weiterbildung
der Erfindung alternativ oder zusätzlich zur Ladungsgewichtreduzierung durch ein
einfaches Bauteil verhindert werden, wenn die Zündschnur oder der Verzögerungssatz
durch eine auf das Ende des Zündergehäuses aufschraubbare Klemmhülse mittels eines
Klemmringes und mindestens eines Rundschnurringes befestigt wird.
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In diesem Fall wird erfindungsgemäß auf die Stirnfläche der Zündschnur
oder des Verzögerungsaatzes ein mit einer zentralen Öffnung versehener Führungsring
aufgesetzt, der mit einem in radialer und axialer Richtung abstehenden Rand an dem
Rundschnurring anliegt und in radialer Richtung geführt ist.
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Dieser erfindungsgemäße Führungsring ergibt einmal eine selbsttätige
Zentrierung des in das Zündergehäuse hineinragenden Endes der Zündschnur bzw. des
Verzögerungssatzes.
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Zum anderen überträgt der Führungsring den bei der Zündung des Zündhütchens
entstehenden Gasdruck mittels seines in radialer und axialer Richtung abstehenden
Randes auf den Rundschnurring, der auf diese Weise zusätzlich durch den Gasdruck
belastet wird, wobei diese Belastung zu einer Erhöhung der Klemmwirkung und damit
zu einem sichereren Festhalten der Zündschnur bzw. des Verzögerungssatzes führt.
Auch höhere Gasdrücke, die eine sicherere EntzUndung der Zündschnur oder des Verzögerungssatzes
zur Folge haben, können somit nicht zu einem unerwünschten Absprengen oder Beschädigen
der Zündschnur bzw. des Verzögerungssatzes führen.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Führungsringes
besitzt der Rand einen im wesentlichen
axial verlaufenden Zentrierabschnitt
für die Zündschnur oder den Verzögerungssatz und anschließend daran ein schräg nach
außen abstehendes Endstück, welches an der Bohrung des Zündergehäuses geführt ist.
Das schräg nach außen abstehende Endstück des Führungsringes liegt hierbei erfindungsgemäß
etwa in der Mitte des Querschnittes am Rundschnurring an, um eine besonders gute,
aus dem Gasdruck abgeleitete Zusatzklemmwirkung zu erzielen.
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Mit der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Ausbildung besteht der große
Vorteil, daß auf ein vorhandenes, bewährtes und bekanntes Zündhütchen zurückgegriffen
werden kann, welches allen militärischen Forderungen, wie sichere Zündfähigkeit,
Wasserdichtigkeit, Vollsicherheit und Temperatur- sowie Alterungsbeständigkeit gerecht
wird und dennoch preisgünstig herstellbar ist.
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Auf der Zeichnung ist ein Ausführungabeispiel der erfindungsgemäßen
Vorrichtung dargestellt, und zwar zeigt: Fig. 1 einen Längsschnitt durch die Vorrichtung
zur Zündung einer Zündschnur, Fig. 2 eine Draufsicht auf den Zündhütchenträger und
das Zündhütchen, Fig. 3 einen Querschnitt durch den Zündhütchenträger gemäß der
Schnittlinie III-III mit in der Seitenansicht gezeichnetem Zündhütohen, Fig. 4 einen
Querschnitt durch den Zündhütchenträger gemäß der Schnittlinie IV-IV in Figur 2,
ebenfalls mit in der Ansicht gezeichnetem Zündhütchen und
Fig.
5 eine Seitenansicht der gesamten Zünivorrichtung.
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Beim dargestellten Ausführungsbeispiel dient die Zündvorrichtung zum
Zünden einer Zündschnur 1, die am unteren Ende eines Zündergehäuses 2 mittels einer
Klemmhülse 3 befestigt ist. Die Klemmhülse 3 wird mittels eines Innengewindes auf
ein Außengewinde am unteren Teil des Zündergehäuses 2 aufgeschoben und enthält einen
Klemmring 4, der beim Ausführungsbeispiel mit zwei konischen Schrägflächen versehen
ist. Jede dieser Klemmflächen wirkt mit einem Rundschnurring 5 zusammen, der beim
Aufschrauben der Klemmhülse 3 auf das Zündergehäuse 2 zwischen der Schrägfläche
des Klemmringes 4 und einer weiteren Schrägfläche an der Stirnfläche des Zündergehäuses
2 bzw. an der Klemmhülse 3 zusammengedrückt wird und auf diese Weise das vordere
Ende der Zündschnur 1 festklemmt, wie dies im unteren Teil der Figur 1 zu erkennen
ist.
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Auf dieses vordere Ende der Zündschnur 1 ist ein mit einer zentralen
Öffnung versehener Führungsring 6 aufgesetzt, der einen Rand aus einem im wesentlichen
axial verlauienden Zentrierabschnitt 6.1 und anschließend daran ein schräg nach
außen abstehendes Endstück 6.2 aufweist.
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Der Zentrierabschnitt 6.1 dient dazu, das in das Zündergehäuse 2 hineinragende
Ende der Zündschnur 1 selbsttätig zu zentrieren. Diese Zentrierwirkung wird in Verbindung
mit dem in radialer und axialer Richtung ab stehenden Endstück 6.2 erreicht, da
sich dieses Endstück 6.2 an der Bohrung des Zündergehäuses 2 in radialer Richtung
führt.
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Die Kante des Endstückes 6.2 liegt etwa in der Mitte des Querschnittes
am Rundschnurring 5 an, so daß bei einer Belastung des in der Art eines Kolbenbodens
wirkenden Fuhrungsringes 6 durch den Gasdruck eine zusätzliche
Kiemmwirkung
über den Rundschnurring 5 auf die Zündschnur 1 ausgeübt wird.
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Im Abstand oberhalb der Stirnfläche der Zündschnur 1 ist ein großkalibriges
Zündhiitchen 7 in einem Zündhütchenträger 8 angeordnet. Das Zündhütchen 7 besitzt
einen Zündhütchenmantel 7.1 und einen Zündhütchenamboß 7.2, unter welchem sich eine
auf einem Zündhütchenlager 7.4 abgestützte Zündhütchenladung 7.3 befindet. Diese
Zündhütchenladung 7.3 besteht vorzugsweise aus Bleitrinitoresorcinat, Bariumnitrat,
Tetrazen und Schwefelantimon.
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Die wasser- und luftdichte Kapselung des Zündhütchens 7 wird durch
eine Abdeckfolie 7.5 erzielt. Schließlich besitzt das Zündhütchen 7 einen Zündhütchenbund
7.6, der radial nach außen über den eigentlichen Zündhütcheninantel 7.1 hervorragt.
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Der zur Lagerung des Zündhütchens 7 im Zündergehäuse 2 dienende Zündhütchenträger
8 ist gesondert in den Figuren 2 bis 4 dargestellt. Diese Darstellungen zeigen,
daß der Zündhütchenträger 8 einen Haltering 8.1 besitzt, dessen Außendurchmesser
maximal dem Außendurchmesser des Zündhütchenbundes 7.6 entspricht. Dies reicht aus,
um das Zündhütchen 7 über seinen Zündhütchenbund 7.6 sicher an der oberen Stirnfläche
des Halteringes 8.1 zu halten.
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Auf der Außenseite des Halteringes 8.1 sind mindestens zwei, beim
dargestellten Ausführungbeispiel vier Stege 8.2 ausgebildet, die jeweils auf ihrer
Außenfläche mit einem Außengewinde 8.3 versehen sind, welches in das Gewinde der
Bohrung im Zündergehäuse 2 eingeschraubt wird, wie dies die Figur 1 zeigt. Diese
Stege 8.2 sind in axialer Richtung über den Haltering 8.1 hinaus verlängert und
bilden Halteklammern 8.4, die zum Festhalten des Zündhütchens
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um den Zündhütchenbund 7.6 herumgebogen werden können, wie dies insbesondere die
Figur 1 und 2 zeigt.
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Die voranstehend beschriebene Ausführung des Zündhütchenträgers 8
ermöglicht, ein großkalibriges Zündhütchen 7 in der Bohrung eines Zündergehäuses
2 unterzubringen, das bisher nur für die Aufnahme kleinkalibriger Zündhütchen geeignet
war.
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Die Zündung des Zündhütchens 7 erfolgt mittels eines Schlagbolzens
9, der durch eine Druckfeder 9.1 belastet ist, welche sich über einen Federteller
10 am Zündergehäuse 2 abstützt. Der Schlagbolzen 9 wirkt mit einem Halteteil 11
zusammen, der durch eine Dichtung 12 gegenüber dem Zündergehäuse 2 abgedichtet ist.
Zum Auslösen des Schlagbolzens 9 dient eine Abzugkordel 13, deren eines Ende an
einer Zugscheibe 14 befestigt ist, die sich in einem Abreißkopf 15 befindet. Dieser
Abreißkopf 15 wird unter Zwischenfügen eines Dichtringes 16 auf das obere Ende des
Zündergehäuses 2 aufgeschraubt, wie dies in Figur 1 zu erkennen ist. Hierdurch ergibt
sich insgesamt ein geschlossenes Zündergehäuse 2, wie dies Figur 5 zeigt.
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Zum Zünden der Zündschnur 1 wird der Abreißkopf 15 vom Zündergehäuse
2 abgeschraubt und durch Zug in Längsrichtung der Zünderachse der Schlagbolzen 9
mit dem Halteteil 11 aus dem Zündergehäuse 2 gezogen. Hierdurch wird der Schlagbolzen
9 freigegeben, der nunmehr durch die Kraft der zusammengedrückten Druckfeder 9.1
mit seiner Spitze auf das Zündhütchen 7 trifft und dessen ZUndhUtchenladung 7.3
entzündet. Die Zündflamme des Zündhütchens 7 durchstößt die Zundhütchenabdeckfolie
7.5 und zündet durch die zentrale Öffnung des Führungsringes 6 die Zündschnur 1
(oder einen Verzögerungssatz) an. Die Gase der brennenden
Zündschnur
1 oder des Verzögerungssatzes können durch die öffnungen im Zündergehäuze 2 und
im Zündhütchenträger 8 frei nach oben entströmen.
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Bezugsziffernliste 1 Zündschnur 2 Zündergehäuse 3 Klemmhülse 4 Klemmring
5 Rundschnurring 6 FUhrungsring 6.1 Zentrierabschnitt 6.2 Endstück 7 Zündhütchen
7.1 Zündhütchenmantel 7.2 Zündhütchenamboß 7.3 Zündhütchenladung 7.4 Zündhütchenlager
7.5 Zündhütchenabdeckfolie 7.6 Zündhütchenbund 8 Zündhütchenträger 8.1 Haltering
8.2 Steg 8.3 Außengewinde 8.4 Halteklammer 9 Schlagbolzen 9.1 Druckfeder 10 Federteller
11 Halteteil 12 Dichtung 13 Abzugkordel 14 Zugscheibe 15 Abreißkopf 16 Dichtring