DE2918713C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Maschine zum Verseilen einer Mehrzahl
von Drähten, um eine Schnur zu bilden, gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
Die Erfindung betrifft insbesondere die Herstellung von Metallschnüren,
z. B. Stahlschnüren, die in der Kautschukindustrie in
großem Ausmaß im Gebrauch sind, und zwar als Verstärkungselemente
für verschiedene Erzeugnisse, wie beispielsweise Reifen,
Riemen oder Bänder, Förderriemen, Förderbänder usw.
Für eine grundsätzliche Erläuterung werden gewisse grundsätzliche
Tatsachen in Verbindung mit Metallschnüren nachstehend
erläutert.
In der nachstehenden Beschreibung werden die Grundelemente
der Schnur als "Einzeldrähte" bezeichnet, die sehr dünne
Stahldrähte mit einem vorbestimmten Durchmesser sind, der für
Schnüre, die in der Kautschuktechnologie verwendet werden, in
einem Bereich zwischen 0,12 und 0,38 mm liegt. Es ist bekannt,
daß eine Metallschnur aus einer Mehrzahl von Einzeldrähten
gebildet wird, die nach verschiedenen geometrischen Konfigurationen
verdrallt bzw. verseilt werden, und diese Konfigurationen
werden durch geeignete permanente Verformungen stabilisiert,
die an den Einzeldrähten hervorgerufen werden. Diese
permanenten Verformungen, die in der Lage sind, die Drahtstränge
sicher in ihrer Gestalt zu halten, können von zwei Arten sein.
Die eine Art permanenter Verformung ist lediglich eine Biegeverformung,
die in einer Richtung parallel zur Drahtachse, d. h.
in Übereinstimmung mit einer Erzeugenden des Drahtes, und entlang
einer Bahn hervorgerufen werden kann, die eine zylindrische
Schraubenlinse an der Oberfläche des Drahtes beschreibt. Die
andere Art permanenter Verformung ist eine Mischverformung,
die sich aus Torsionsverformung und Biegeverformung zusammensetzt
und die letztlich die gleiche Wirkung wie die zuvor
genannte Verformung, die einzig eine Biegeverformung ist, hat,
und zwar entlang einer schraubenlinienförmigen Bahn.
Es ist offensichtlich, daß eine permanente Verformung, die ausschließlich
eine Torsionsverformung ist, beim Verdrallen oder
Verseilen von mehreren Metalldrähten nicht angewendet werden
kann.
In der nachstehenden Beschreibung wird als "Strang" eine Schnur
bezeichnet, die aus einer Mehrzahl von zusammengewickelten
Einzeldrähten gebildet ist. Es ist bekannt, daß Metallschnüre
entweder aus einem einzigen Strang oder aus mehreren zusammengewickelten
bzw. verseilten Strängen in verschiedenen geometrischen
Variationen gebildet sein können.
Wenn in der nachstehenden Beschreibung auf einen "Draht" Bezug
genommen wird, soll mit diesem Ausdruck entweder ein Einzeldraht
oder auch ein Strang bezeichnet werden, es sei denn, daß
ausdrücklich das Gegenteil angegeben ist.
Mit dem Ausdruck "Schnur oder Kern" ist eine Schnur zu verstehen,
die aus einer gewissen Anzahl von Drähten gebildet ist, die
alle mit der gleichen Steigung gewickelt sind. Jeder Draht
nimmt in der Schnur aufeinanderfolgend und periodisch alle
Stellungen in einem gegebenen Querschnitt ein, die gleichzeitig
von anderen Drähten eingenommen werden, wobei sich die Drähte
abwechseln. Diese Schnüre werden üblicherweise mit einem nachstehend
angegebenen allgemeinen Ausdruck bezeichnet: a×b×c,
worin a die Anzahl der Stränge, b die Anzahl der Einzeldrähte
in jedem Strang, und c den Durchmesser der Einzeldrähte bezeichnet.
Gewisse Beispiele solcher Schnüre sind die Schnüre 1×5×0,20,
1×7×0,18 und 7×3×0,18.
Im Unterschied zu den kernlosen Schnüren weisen Schnüre mit
Kern einen mittleren geradlinig verlaufenden Draht auf, um
welchen herum mehrere Drähte gewickelt sind, welche die sogenannte
"Lage" darstellen. Solche Schnüre können allgemein wie
folgt bezeichnet werden: a×b×c+d×e×f, worin a und b
die Anzahl der Stränge bzw. der Einzeldrähte in jedem Strang
des Kernes, d und e die Anzahl der Stränge bzw. die Anzahl der
Einzeldrähte in jedem Strang für die Lage, und c und f den
Durchmesser der Einzeldrähte im Kern bzw. in der Lage bezeichnen.
Beispiele solcher Schnüre sind wie folgt: 1×3×0,15+5×7×0,15,
oder auch 1×3×0,15+6×1×0,27.
Die letztere Schnur ist international besser bekannt unter der
Bezeichnung "Sechs-über-drei"-Schnur, und sie umfaßt einen
Kern, der einen Strang aus drei zusammengewickelten Einzeldrähten
aufweist, und eine Lage aus sechs Einzeldrähten, die
schraubenlinienförmig um den mittleren Strang gewickelt sind.
Eine solche Schnur wird in der Kautschukindustrie in großem
Ausmaß verwendet, wobei in der Industrie angestrebt wird, solche
Schnüre hoher Qualität mit möglichst niedrigen Kosten herzustellen.
Mit einer bekannten Maschine gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1
(DE-OS 15 10 148) kann eine Mehrzahl von Einzeldrähten
miteinander verseilt werden, wobei es möglich erscheint,
anstelle der dort offenbarten drei Einzeldrähte auch
zwei oder vier Einzeldrähte zu verseilen. Mit einer ähnlichen
bekannten Maschine (DE-OS 28 13 966) kann auch ein Kern für
eine Schnur hergestellt werden, der dann in einer weiteren Verseilmaschine
mit einer Schicht aus einem oder mehreren Einzeldrähten
umwickelt werden kann.
Mit den bekannten Verseilmaschinen ist es nicht möglich, wahlweise
Schnüre mit oder ohne Kern herzustellen, was aber auf dem
hier in Rede stehenden Gebiet erwünscht ist.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Maschine zum Verseilen
von Drähten zu schaffen, mit der bei einfacher Konstruktion und
auf einfache Weise sowohl kernlose Schnüre als auch Schnüre mit
Kern hergestellt werden können.
Gelöst wird diese Aufgabe, ausgehend von einer Maschine gemäß
dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 durch die Merkmale des
kennzeichnenden Teiles des Patentanspruchs 1.
Mit einer Verseilmaschine gemäß der Erfindung können zwei unterschiedliche
Schnurarten hergestellt werden. Um beispielsweise
eine Schnur mit Kern herzustellen, genauer gesagt, auf
einen inneren Kern eine Kronenlage oder Außenlage zu wickeln,
weist die Verseilmaschine im Gestell eine Mehrzahl von Rollen
auf, die so vorgesehen sind, daß die auf den Kern zu wickelnden
Drähte, das heißt die von den Vorratsspulen abgezogenen Drähte
einem ersten Weg folgen, während der Kern, welcher der Verseilmaschine
von außen zugeführt wird, sich entlang eines zweiten
Weges bewegt. Die beiden Wege vereinigen sich an einer Stelle
stromabwärts der Vorformeinrichtung. Wird eine Schnur ohne Kern
hergestellt, so gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Zum
einen kann die Schnur lediglich aus Drähten gebildet werden,
die von den Vorratsspulen innerhalb des Gestells abgezogen werden.
Diese Schnüre folgen demjenigen Weg, der oben als der erste
Weg definiert ist. Der oben erläuterte zweite Weg bleibt
bei dieser Ausführungsform unbenutzt. Eine kernlose Schnur kann
aber auch hergestellt werden aus Drähten, die von den Vorratsspulen
abgezogen werden, und aus einem von außen zugeführten
weiteren Draht. Bei dieser Ausführungsform laufen alle Drähte,
die zum Bilden der Schnur verwendet werden, über die im Abstand
von der Achse des Käfigs angeordnete Einrichtung zum Sammeln
aus verschiedenen Richtungen kommenden Drähten und über die
Vorformeinrichtung. Im Unterschied hierzu wird beim Herstellen
einer Schnur mit Kern der Kern nicht über die Vorformeinrichtung
geführt.
Im Vergleich zu den bekannten Maschinen ist die Maschine gemäß
der Erfindung außerordentlich vielseitig, wobei sie weiterhin
eine Produktionskapazität hat, die wenigstens gleich der Kapazität
der Maschinen ist, die bis heute zum Verseilen von Drähten
zum Herstellen von Schnüren verwendet werden. Bei einer Maschine
gemäß der Erfindung ergibt sich eine sehr gute volumetrische
Ausnutzung, so daß die Maschine im Vergleich zu bekannten
Maschinen, die ähnliche Leistungen bieten, kleinere Abmessungen
und größere Produktivität hat, wobei bereits die letztere
Eigenschaft es ermöglicht, beträchtliche wirtschaftliche
Vorteile zu erzielen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung beispielsweise
erläutert.
Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung gemäß der Erfindung zur
Herstellung einer kernlosen Schnur, die aus einer
geradzahligen Anzahl von Drähten gebildet wird.
Fig. 2 zeigt die Vorrichtung gemäß Fig. 1 zur Herstellung
einer kernlosen Schnur mit einer ungeradzahligen Anzahl
von Drähten.
Fig. 3 zeigt die Vorrichtung gemäß Fig. 1 zur Herstellung
einer einen Kern aufweisenden Schnur.
Gemäß Fig. 1 umfaßt die Vorrichtung einen Käfig 1, der an
einem am Erdboden befestigten Bett 2 um seine Achse drehbar
abgestützt ist, die horizontal verläuft, und ein Spulengestell
3, welches in dem Käfig 1 gleichachsig zu diesem und zu diesem
frei drehbar angeordnet ist.
In der weiteren Beschreibung der Vorrichtung werden zweiteilige
Bezugszeichen verwendet. Der erste Teil des Bezugszeichens dient
zum Bezeichnen des Elementes oder Bauteiles, zu welchem die zu
beschreibende Einzelheit gehört.
Der Käfig 1 weist zwei Scheiben 11 und 11′ auf, die gleichachsig,
jedoch in einem Abstand voneinander angeordnet und aneinander
befestigt sind. Jede Scheibe 11, 11′ ist mit einer axial hohlen
Nabe 12 bzw. 12′ versehen, die an einem Rahmen 13 bzw. 13′
befestigt ist, der axial außerhalb des Käfigs 1 angeordnet ist
und eine Hülse 14 bzw. 14′ trägt, die ebenfalls hohl ausgebildet
und gleichachsig zur Nabe 12 bzw. 12′ angeordnet ist. Jede
Hülse 14 bzw. 14′ ist an einer entsprechenden Stütze 21 bzw. 21′
des Bettes 2 mittels bekannter Mittel angeordnet, beispielsweise
mittels üblicher Rollenlager oder Kugellager, oder durch
irgendwelche andere Mittel, welche freie Drehung der Hülse 14
bzw. 14′ ermöglichen.
An der gemäß Fig. 1 linken Hülse 14 ist gleichachsig ein Zahnrad
15 befestigt, welches mit einem entsprechenden Zahnrad 22
kämmt, das mit einem am Bett 2 befestigten Antriebsmotor 23
verbunden ist.
Jeder Rahmen 13 bzw. 13′ trägt die waagerecht und rechtwinklig
zur Käfigachse angeordneten Drehachsen zweier frei drehbarer
Umlenkrollen 18 und 19 bzw. 16 und 17.
Die Naben 12 und 12′ ragen im Käfig 1 frei vor und dienen als
Abstützung für das Gestell 3. Das Gestell 3 umfaßt einen Rahmen
31, der, um die Darstellung zu vereinfachen, nicht im
einzelnen dargestellt ist und an dem zwei Buchsen 32 und 32′
befestigt sind, die gleichachsig angeordnet sind und sich an
der Nabe 12 bzw. 12′ frei drehen können.
Der Rahmen 31 trägt waagerechte und rechtwinklig zur Käfigachse
verlaufende Achsen von Lieferspulen 33, von Umlenkrollen
34, 35, 36, 37 und 34′, 35′, 36′ und 37′, von einer
Rolle 38 und von einem Vorformungsstift 39. Die Lieferspulen
33 und die genannten Rollen 34 bis 38 können sich um ihre
Achse frei drehen. Für die Lieferspulen 33 sind nicht dargestellte
Bremseinrichtungen vorgesehen, die an sich bekannt
sind. Die Bremseinrichtungen kommen beim Verzögern der Abziehgeschwindigkeit
in Übereinstimmung mit den bereits bekannten
Arbeitsschritten zur Wirkung.
In Fig. 1 sind nur zwei Lieferspulen 33 dargestellt. Jedoch
kann eine größere Anzahl von Lieferspulen vorhanden sein, und
sie können insbesondere mit Bezug auf eine axiale waagerechte
Ebene oder auch mit Bezug auf eine axiale senkrechte Ebene
symmetrisch angeordnet sein.
Die Umlenkrollen 16 und 17, 18 und 19 und 37 und 37′ sind an
ihrer Tragausführung derart angeordnet, daß ihre Drehfläche
tangential zu der Achse angeordnet ist, die dem Käfig 1 und
dem Gestell 3 gemeinsam ist.
Die Rollen 36 und 36′ sind an dem Gestell 3 derart angeordnet,
daß die ihren Drehflächen gemeinsame Tangente, welche die Bahn
eines Drahtes direkt von einer Rolle zu der nächsten darstellt,
jedoch mit der wirksamen Bahn der Drähte an den Rollen in Verbindung
steht, keinen Punkt oder keine Stelle hat, der bzw.
die eine Störung mit dem Verformungsstift 39 bildet, wobei
diese Bahn höchstens als Tangente an den Stift 39 verläuft (Fig. 3).
Der Vorrichtung ist weiterhin eine Vorrichtung zugeordnet,
welche die hergestellten Schnüre sammelt und stromabwärts
einer Rolle A angeordnet ist (diese Vorrichtung ist nicht
dargestellt), und zwar mit Bezug auf die Vorbewegungsrichtung
der hergestellten Schnur, die durch einen Pfeil angedeutet
ist. Diese Sammelvorrichtung übt Zugkräfte auf die Drähte aus,
die erforderlich sind, um sie von der betreffenden Lieferspule
33 abzuziehen und sie in bekannter Weise durch die Vorrichtung
hindurchzuziehen.
Der Vorrichtung gemäß der Erfindung ist weiterhin eine ebenfalls
nicht dargestellte Vorrichtung zugeordnet, die eine
weitere Lieferspule trägt und die mit Bezug auf die Vorbewegungsrichtung
der Drähte stromabwärts einer Rolle B außerhalb
der Vorrichtung gemäß der Erfindung angeordnet ist. Diese
Lieferspule führt der Vorrichtung entweder einen weiteren Draht
- für verseilte Schnüre - oder einen Kern zu, wenn eine entsprechende
Schnur mit Kern hergestellt werden soll. Wenn die
Vorrichtung gemäß der Erfindung sich im Betrieb befindet, wird
der Käfig 1 mittels des Motors 23 um seine Achse gedreht, und
mit der Drehung des Käfigs werden auch die Achsen der Rollen
16 und 17 sowie 18 und 19 gedreht, während das Gestell 3,
welches an den Naben 12 und 12′ frei drehbar angebracht ist,
sich nicht dreht, und zwar auch infolge der Wirkung des
beträchtlichen Gewichtes des Gestelles 3, dessen Baryzentrum
gegenüber dem Mittelpunkt der Traganordnung auf einer niedrigeren
Höhe liegt. Auf diese Weise kann es sich höchstens ergeben,
daß das Gestell während der Übergangsphasen beim Anlaufen
und beim Abschalten der Vorrichtung Schwingbewegungen
um seine Achse ausführt.
Außer dem Gestell 3 bleiben auch die Achsen der Lieferspulen 33
und aller anderen am Gestell 3 angeordneten Rollen stillstehend.
Nachstehend wird die Arbeitsweise der soweit beschriebenen
Vorrichtung beschrieben.
In Fig. 1 ist die Vorrichtung dargestellt, wie sie verwendet
wird, wenn eine Metallschnur der Formation a×b×c hergestellt
werden soll, d. h. eine Schnur mit einem einzigen Strang und
ohne mittleren Kern. Es kann auch insbesondere angenommen werden,
daß dies eine Schnur 1×4×0,22 ist, d. h. eine Schnur mit einem
einzigen Strang, der aus vier zusammengewickelten oder verseilten
Einzeldrähten besteht.
Die genannten vier Drähte sind auf Spulen 33 aufgewickelt, beispielsweise
zwei Drähte je Spule 33, oder sogar ein Draht je
Spule 33. Im letzten Fall sind vier Spulen 33 vorhanden und
mit Bezug auf die axiale senkrechte Ebene der Vorrichtung
symmetrisch angeordnet.
Die Einzeldrähte werden von ihren Spulen 33 abgezogen und zu
dem Vorformungsstift 39 geführt, und zwar mittels der dargestellten
Umlenkrollen 34, 35 bzw. 34′ und 35′ und 38, wobei
alle Drähte identischen permanenten Biegeverformungen unterworfen
werden entlang einer Linie parallel zu ihrer Achse, d. h.
entlang einer ihrer Erzeugenden.
Von dem Vorformungsstift 39 aus werden die Einzeldrähte zu den
Rollen 36′ und 37′ geführt, von wo sie durch die Innenbohrung
der Nabe 12′ hindurch zu der Rolle 17 gelangen, mittels welcher
sie, wie aus Fig. 1 ersichtlich, derart umgelenkt werden,
daß sie dann über die Scheibe 11′, entlang der Außenfläche des
Käfigs 1, dann über die Scheibe 11 und über die Rollen 18 und A
zur Sammelvorrichtung gelangen.
Die Drähte gelangen, wenn sie sich parallel zueinander befinden,
zuerst auf die Rolle 37′, die eine ortsfeste Achse hat, dann
auf die Rolle 17, deren Achse sich mit dem Rahmen 13′ um die
Achse des Käfigs 1 dreht bzw. um diese Achse umläuft.
Daher werden die Drähte in der Bahn zwischen den Rollen 37′ und
17 einer ersten Torsion unterworfen, welche die Wirkung hat,
die Drähte miteinander zu verdrallen oder zu verseilen. Dieser
Verseilungsvorgang wird einfach und regelmäßig verwirklicht,
und zwar zufolge der permanenten Biegeverformung, welche die
Drähte zuvor an dem Verformungsstift 39 erfahren haben.
Es ist ersichtlich, daß von der Rolle 17 eine bereits gebildete
Schnur abgezogen wird und nicht mehr eine Gruppe von vier verschiedenen
Drähten, die von der Rolle 37 kommen. Weiterhin
ist ersichtlich, daß die Schnur, bevor sie an der Sammelvorrichtung
aufgewickelt wird, eine weitere Torsion erfährt, und zwar
in der gleichen Richtung wie die erste Torsion, wenn die Schnur
von der Rolle 18, deren Achse mit dem Käfig 1 umläuft, zur
Rolle A läuft, deren Achse ortsfest ist.
Wenn die Schnur von komplexerer Art ist, beispielsweise eine
Schnur 4×7×0,18, wird die gleiche Arbeitsweise wie eben
beschrieben angewendet. Selbstverständlich müssen in einem
solchen Fall auf die Lieferspulen 33 nicht die Einzeldrähte,
sondern die vier Stränge zuvor aufgewickelt worden sein, welche
die Schnur der Formation 1×7×0,18 bilden.
Es ist offensichtlich, daß, um maximales volumetrisches Ausfüllen
der Vorrichtung, d. h. maximales volumetrisches Ausfüllen
des zylindrischen Volumens des Käfigs 1 und demgemäß eine
Vorrichtung mit kleineren Abmessungen zu erhalten, wobei jedoch
die Vorrichtung große Produktivität hat, die Lieferspulen
33, die an dem Käfig 1 angeordnet sind, wie vorher
erwähnt, mit Bezug auf die zwei rechtwinklig zueinander
liegenden Ebenen - die waagerechte und die senkrechte Ebene -
symmetrisch angeordnet werden müssen. Dies erfordert, daß
eine geradzahlige Anzahl von Lieferspulen 33 vorhanden ist.
Wenn es dann gewünscht sein sollte, eine Schnur mit einer
ungeradzahligen Anzahl von Drähten zu bilden, beispielsweise
eine Schnur der Formation 1×5×0,25, bei welcher fünf Einzeldrähte
od. dgl. vorhanden sind, kann die Gesamtkapazität der
Vorrichtung nicht vollständig ausgenutzt werden zufolge
der Tatsache, daß ein Lieferspulenplatz freibleiben muß, so
das eigentlich eine Vorrichtung vorhanden sein müßte, die eine
Kapazität hat, die größer als die in der Praxis geforderte
Kapazität ist, wobei sich außerdem ein Ungleichgewicht ergäbe.
Gemäß der Erfindung wird in einem solchen Fall einer der Drähte
zur Bildung der Schnur nicht mehr vom Inneren der Vorrichtung,
sondern von deren Außenseite aus zugeführt, so daß eine ganz
andere Arbeitsweise zum Bilden von Schnüren und gleichzeitig
eine neue Art von Schnur geschaffen sind, wie es nachstehend
beschrieben wird.
Der Einfachheit halber sei angenommen, daß eine Schnur 1×5×0,25
hergestellt werden soll, wozu Bezug genommen wird auf
Fig. 2. Vier der die Schnur bildenden fünf Drähte sind auf den
Spulen 33 wie im vorhergehenden Fall aufgewickelt, und ein
Draht ist auf die nicht dargestellte Spule gewickelt, die
stromaufwärts der Rolle B angeordnet ist. Der von dieser Spule
abgezogene Draht tritt in der Hülse 14′ ein, von wo aus der
zur Außenseite der Käfigscheibe 11′ und entlang der Außenfläche
des Käfigs 1 bis zu dessen gegenüberliegenden Ende läuft, wo
er in die hohle Nabe 12 eintritt, dort über die Rolle 19 läuft,
dann durch die Nabe 12 hindurch ins Innere des Käfigs 1 und
dort über die Rollen 37 und 36 zur Rolle 38 läuft. Auf dieser
Bahn erfährt dieser Draht eine erste Torsion zwischen den
Rollen B und 16, und eine zweite Torsion erfährt dieser Draht
in der gleichen Richtung wie die erste Torsion zwischen den
Rollen 19 und 37, was verständlich ist, wenn berücksichtigt
wird, daß die Achse der Rollen B und 37 ortsfest ist, wohingegen
die Achse der Rollen 16 und 19 umlaufen bzw. sich
drehen.
Schließlich langt, wie gesagt, der verdrehte Draht an der
Rolle 38 an, wo er sich mit den anderen von den Spulen 33
abgezogenen Drähten vereinigt, wonach er zusammen mit diesen
Drähten über den Vorformungsstift 39 läuft.
Es ist somit ersichtlich, daß zufolge der zuvor erteilten
Torsion die permanente Biegeverformung entlang einer Linie
parallel zur Vorbewegungsrichtung der Drähte, die an dem
Vorformungsstift 39 erteilt wird, mit Bezug auf einen
unverdrehten Draht eine zylindrische Wendel erhalten wird.
Von dem Verformungsstift 39 aus folgen die fünf Drähte der
bereits beschriebenen Bahn, bevor sie die obengenannten
Torsionen zwischen den Rollenpaaren 37′ und 17 und 18 und A,
wobei sie zwischen ihnen schraubenlinienförmig verdreht werden,
derart erfahren, daß die geforderte Schnur hergestellt
wird.
Es ist jedoch festzustellen, daß, während für die von den
Spulen 33 abgezogenen vier Drähte die letzten beiden erwähnten
Torsionen tatsächliche Torsionen oder Verdrehungen sind, die
zu der erforderlichen Strangbildung, Schnurbildung, Verseilung
od. dgl. führen, für den Draht, der von der Spule abgezogen
wird, die außerhalb der Vorrichtung angeordnet ist, und der
zwischen den Rollen B und 16 und 19 und 37 vorläufig verdreht
wird, die nachfolgenden Torsionen oder Verdrehungen tatsächlich
gewisse Aufdrehungen sind, durch welche der Draht in seinen unverdrehten
Zustand zurückgeführt wird, so daß er lediglich
durch Biegung permanent verformt wird. Diese Biegeverformung
wird jedoch, wie bereits erwähnt, in Übereinstimmung mit einer
zylindrischen Wendel hervorgerufen, so daß es möglich ist,
den Draht zusammen mit den vier anderen Drähten regelmäßig
zu verseilen.
Es ist ersichtlich, daß bei den auf die beschriebene Weise
hergestellten Schnüren alle Drähte schraubenlinienförmig
gestaltet sind. Diese Bildung wird in einem einzelnen Draht
ausschließlich mittels einer Biegeverformung hervorgerufen,
die jedoch in Übereinstimmung mit einer zylindrischen Wendel
entlang der Achse des Drahtes hervorgerufen wird, und bei den
verbleibenden Drähten über die gleichzeitige permanente Torsionsverformung
und Biegeverformung hervorgerufen wird, von denen
die letztere entlang einer Linie parallel zur Achse des Drahtes,
d. h. entlang einer Erzeugenden des Drahtes hervorgerufen wird.
Unter Würdigung der vorstehenden Beschreibung ist auch die
Arbeitsweise der Vorrichtung gemäß Fig. 3 zur Herstellung
von Schnüren mit Kern verständlich.
Es sei beispielsweise angenommen, daß die obengenannte "Sechs-
über-drei"-Schnur hergestellt werden soll. In diesem Fall wird
von der außerhalb der Vorrichtung angeordneten Lieferspule
der Kern für die Schnur abgezogen, der in Form eines Stranges
mit der Formation 1×3 vorhanden ist. Die Spulen 33 sind dagegen
in dem Gestell 3 angeordnet, und sie tragen die Lagendrähte.
Der Kern läuft zunächst in die Hülse 14′ und von dort über die
Rolle 16 zur Außenseite des Käfigs 1 und dann zur Rolle 19,
von welcher er durch die Nabe 12 hindurch und über die Rollen
37 und 36 läuft. Von der Rolle 36 läuft der Kern direkt zur
Rolle 36′, ohne daß er über den Verformungsstift 39 läuft.
Hierbei läuft der Kern im äußersten Fall tangential zum Stift 39.
Demgemäß gelangt der Kern auf die Rolle 36′, ohne daß er
irgendeine Vorformung erfährt, d. h. keine permanente Biegeverformung
erfährt.
In der Bahn zwischen dem Vorformungsstift 39 und der Rolle 36′
vereinigt sich der Kern mit den sechs Lagendrähten, die von
dem Vorformungsstift 39 kommen, und der Kern folgt zusammen
mit diesen Drähten der bereits beschriebenen Bahn.
Da der Kern keine Biegeverformung erfahren hat, sondern lediglich
Torsionsverformung, und zwar zwischen den Rollen B und
16 und den Rollen 19 und 37, kann der Kern sich nicht zusammen
mit den Lagendrähten schraubenlinienförmig verseilen, so daß
er geradlinig bleibt, während die Lagendrähte zufolge der
Torsionsverformung, die sie zwischen den Rollen 37′ und 17 und
den Rollen 18 und A erfahren, schraubenlinienförmig um den
Kern gewickelt werden.
Es ist somit ersichtlich, daß, wie zuvor erläutert, die zuletzt
genannten beiden Torsionsverformungen die Wirkung haben, den
Kern vollständig aufzudrehen, so daß er sich beim Ablaufen von
der Rolle A in unverformtem Zustand befindet, und zwar trotz
der Verdrehungen, die er während des Durchganges durch die
Vorrichtung erfahren hat.
Offensichtlich können stromabwärts der Rolle A und stromaufwärts
der Rolle B anstelle der oben beschriebenen Einrichtungen
andere Verseilungsvorrichtungen gleicher Art oder
anderer Art vorgesehen sein, um die Drähte abzuziehen, bzw.
eine Einrichtung vorgesehen sein, die von der Vorrichtung
gemäß der Erfindung gespeist wird zu dem Zweck, Schnüre mit
komplexerer Formation herzustellen.
Claims (4)
1. Maschine zum Verseilen einer Mehrzahl von Drähten, um
eine Schnur zu bilden, umfassend einen Käfig (1), der um seine
Achse drehantreibbar ist und in welchem ein Gestell (3) gleichachsig
angeordnet ist, welches relativ zu dem Käfig und um die
Drehachse des Käfigs frei drehbar angebracht ist, wenigstens
eine Drahtvorratsspule (33), die in dem Gestell um ihre Achse
frei drehbar angebracht ist, wobei der Käfig und das Gestell
hohle Lager (12, 32, 12′, 32′) bilden, so daß die Drähte vom Inneren des
Gestells zur Außenseite des Käfigs laufen können, und eine Mehrzahl
von Rollen (16 bis 19, 37, 37′) aufweisen, die um ihre Achse
frei drehbar sind, um die Drähte in dem Gestell entlang eines
Weges zu führen, der sich zwischen den Enden des Gestells erstreckt,
jedoch mit der Achse des Käfigs nicht übereinstimmt,
dadurch gekennzeichnet, daß an jedem
Ende des Käfigs (1) ein Paar von frei drehbaren Umlenkrollen
(16, 17; 18, 19) vorgesehen ist zum Führen von von der Außenseite
der Verseilmaschine kommenden Drähten in den Käfig und zum Wegführen
von vom Inneren der Verseilmaschine kommenden Drähten von
der Verseilmaschine, und daß im Inneren des Gestells (3) vorgesehen
sind:
- - eine Vorformeinrichtung, die in einem Abstand von der Achse des Käfigs (1) liegt und dazu dient, wenigstens einen Teil der Drähte durch Biegen dauerhaft zu verformen,
- - eine Einrichtung, die im Abstand von der Achse des Käfigs (1) angeordnet ist und dazu dient, wenigstens einen Teil der aus verschiedenen Richtungen kommenden Drähte zu sammeln, um sie parallel, coplanar und nebeneinander anzuordnen und sie entlang eines ersten Weges zu der Vorformungseinrichtung (39) zu führen, und
- - eine Einrichtung, die an dem Gestell (3) in einem Abstand von der Achse des Käfigs (1) angebracht ist und dazu dient, wenigstens einen Teil der Drähte entlang eines von dem erstem Weg verschiedenen zweiten Weges zu führen, der an einer Stelle stromabwärts der Vorformungseinrichtung (39) sich mit dem ersten Weg vereinigt.
2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorformungseinrichtung einen Vorformungsstift (39) ist,
der an dem Gestell (3) so angeordnet ist, daß seine
Achse zu dem Weg der Drähte orthogonal gerichtet ist.
3. Maschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung zum Sammeln der Drähte eine Rolle (38) ist,
die mit Bezug auf den Weg der Drähte stromaufwärts des Vorformungsstiftes
(39) in dem Gestell (3) derart angeordnet ist,
daß ihre Achse parallel zur Achse der wenigstens einen Drahtvorratsspule
(33) verläuft.
4. Maschine nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung zum Führen der Drähte zwei
Rollen (36, 36′) sind, die in dem Gestell (3) auf der mit
Bezug auf den Vorformungsstift (39) und die Einrichtung
zum Sammeln der Drähte gegenüberliegenden Seite derart angeordnet
sind, daß der Weg der Drähte, welcher die beiden Rollen
(36, 36′) direkt verbindet, keinerlei Berührungspunkte mit dem
Vorformungsstift (39) hat.
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