DE2914350C2 - Aufzugseinrichtung - Google Patents
AufzugseinrichtungInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B66—HOISTING; LIFTING; HAULING
- B66B—ELEVATORS; ESCALATORS OR MOVING WALKWAYS
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- B66B9/06—Kinds or types of lifts in, or associated with, buildings or other structures inclined, e.g. serving blast furnaces
- B66B9/08—Kinds or types of lifts in, or associated with, buildings or other structures inclined, e.g. serving blast furnaces associated with stairways, e.g. for transporting disabled persons
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Description
Die Erfindung betrifft eine Aufzugseinrichtung mit einem längs einer Treppe geführten, als Plattform oder
Sitz ausgebildeten Lastaufnahmemittel, welches durch eine auf einer Spindel laufenden Spindelmutter angetrieben
wird.
Derartige Aufzugs- oder Lifteinrichtungen finden beispielsweise Verwendung als Behindertenfahrzeuge
und können nachträglich in Treppenhäuser eingebaut werden. Es sind bereits Behindertenlifte bekannt, bei
denen als Trag- und Zugmittel Ketten, Zahnstangen oder Seile mit Stützgliedern verwendet sind. Die
Führungsschienen, an denen der Sitz eines solchen Aufzugs entlangrollt, sind dabei in einem Kasten oder
Kanal eingebaut, der im Treppenhaus fest installiert sein
ίο muß. Ein solcher Kasten nimmt einen Teil der
Treppenbreite in Anspruch und versperrt möglicherweise auf Treppenabsätzen den Durchgang zu Etagentüren.
Aus Sicherheitsgründen muß ein solcher Aufzug eine Fangvorrichtung bzw. eine besondere Bremse
haben. Dadurch kann sich eine doppelte Seil- oder Kettenzahl ergeben.
Die bekannten Aufcüge haben außerdem den Nachteil einer fertigungstechnisch sehr aufwendigen
Bauweise. Aus der FR-PS 76 881 ist eine Aufzugseinrichtung bekannt, die ein längs der Treppe angeordnetes
Schienengehäuse benötigt. Die US-PS 38 33 092 zeigt eine Aufzugseinrichtung, bei der das Lastaufnahmemittel
sich längs einer Spindel selbsttätig infolge seines Gewichtes nach unten bewegen kann, wenn der Antrieb
ausfällt. Dieser Aufzug benötigt eine Sicherheitseinrichtung mit einem Mikroschalter, der dann betätigt wird,
wenn ein unkontrolliertes Abwärtsfahren des Lastaufnahmemitteis eintritt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
μ Aufzugseinrichtung für relativ kurze Treppen zu
schaffen, die ohne zusätzliche besondere Sicherheitseinrichtungen, wie Bremse, Fangvorrichtung o. dgl., den
Sicherheitsbestimmungen genügt und dabei einfach aufgebaut ist, einen nennenswerten Platzbedarf nur für
das Lastaufnahmemittel aufweist und im übrigen die freie Treppenbreite sowie den Podestraum nicht
verringert.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Plattform an zwei sich längs der Treppe
erstreckenden Stützholmen abgestützt ist, die Spindel als Antriebsspindel senkrecht an der Plattform gelagert
ist und die Spindelmutter auf zwei an einem Führungsholm laufende Tragrollen einwirkt, wobei der
Führungsholm längs der Treppe gegenüber den Stützholmen geneigt angeordnet ist.
Bevorzugt ist die Antriebsspindel von einem an der Plattform befestigten, als Führungsprofil wirkenden,
vorzugsweise etwa C-förmigen Träger umgeben, welcher mittels jeweils an seinem unteren und oberen
Ende gelagerter Tragrollen an dem unteren Stützholm und dem darüber angeordneten oberen Stützholm
abgestützt ist.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Schutzansprüchen enthalten. Die mit der Erfindung
erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß als Fahrbahn am Treppenrand nur noch drei Holme
angeordnet sind. Sie können an beiden Seiten der Treppe angeordnet werden und dienen gemeinsam mit
zusätzlichen senkrechten Begrenzungsstäben auch als Treppengeländer. Ketten oder Seile a!·; Trag- und
Zugmittel entfallen. Eine zusätzliche Bremse oder Fangvorrichtung ist an der Fahrstuhleinrichtung nicht
erforderlich, da der Antrieb mit der Antriebsspindel und der Spindelmutter selbsthemmend ist. Die Anordnung
einer zweiten, nicht belasteten Spindelmutter zusätzlich zu der die Bewegung übertragenden Spindelmutter
erfüllt die Forderung nach den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen auf einfache Weise. Die
Geschwindigkeit des Lastaufnahmemittels kann durch Veränderung des Anstellwinkels des Führungsholms in
gewünschter Weise geändert werden, so läßt sie sich beispielsweise bei einer Kurvenfahrt durch einen
wendeiförmigen Teil der Treppe herabsetzen so daß die auftretenden Zentrifugalkräfte gering gehalten werden.
Eine solche durch einfache konstruktive Maßnahmen erzeugte Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit trägt
zur Sicherheit des Benutzers bei.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher
beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 eine an geradlinig verlaufender Treppe eingebaute Aufzugseinrichtung;
F i g. 2 eine an einer wendelförmig ausgebildeten Treppe eingebaute Aufzugseinrichtung;
F i g. 3 eine vergrößerte Darstellung der Aufzugseinheit, von der Rückseite gesehen;
F i g. 4 einen senkrechten Schnitt durch den Verbindungsbereich von Aufzugseinheit und Führt, jgsholm in
vergrößerter Darstellung;
F i g. 5 eine Draufsicht auf die Aufzugseinheit gemäß Schnitt V-V der Fig.3, die eine Kurve durchfährt, in
vergrößerter Darstellung.
Die erfindungsgemäße Aufzugseinrichtung ist in einem Treppenhaus längs einer geradlinig verlaufenden
Treppe 10 bzw. längs einer wendelförmig geschwungenen Treppe 11 eingebaut. Die Aufzugseinheit ist jeweils
an einem oberen Stützholm 12 bzw. 13 und einem unteren Stützholm 14 bzw. 15 abgestützt. Zwischen dem
oberen Stützholm 12 bzw. 13 und dem unteren Stützholm 14 bzw. 15 verläuft gemäß Fig. 1 der
Zeichnung ein Führungsholm 16 und gemäß Fig. 2 der Zeichnung ein Führungsholm 17. Alle Holme 12,14 und
16 bzw. 13, 15 und 17 sind senkrecht übereinander angeordnet und von einer unteren Stütze 18 bzw. 19 am
unteren Treppenabsatz sowie von einer oberen Stütze 20 bzw. 21 am oberen Treppenabsatz gehalten. Diese
Stützen verlaufen senkrecht vom Boden bis zur Decke in einem Stockwerk.
Der Führungsholm 16 bzw. 17 bestimmt die Stellung der Aufzugseinheit längs der Treppe. Es verläuft jeweils
am unteren Ende der Treppe 10 bzw. 11 vom Anfang des unteren Stützholms 14 bzw. 15 bis zum Ende des oberen
Stützholms 12 bzw. 13 am oberen Ende der Treppe. Die Stützholme 12 bzw. 15 und die Führungsholme 16 und 17
können aus Rohren hergestellt sein.
Die Aufzugseinheit enthält eine waagerechte Plattform 22 mit senkrechter Wand 23, an der ein Haltebügel
24 angeordnet ist. An der Rückseite der Wand 23 ist ein ungefähr C-förmiges Führungsprofil 25 mit Hilfe von
Schraubenbolzen 26 befestigt. Das Führungsprofil 25 ist senkrecht angeordnet, an seinem unteren Ende befindet
sich ein unterer Ausleger 27 und an seinem oberen Ende ist ein oberer Ausleger 28 befestigt. Diese Ausleger
verlaufen parallel zu den Stützholmen 12 bis 15 und sind an ihren freien Enden mit Tragrollen 29 bis 32 versehen,
über welche die Aufzugseinheit an den Stützholmen 12 und 14 bzw. 13 und 15 abgestützt ist. So befindet sich am
freien Ende des unteren Auslegers 27 eine untere Tragrolle 29 und eine dieser in bezug auf den unteren
Stützholm 14 bzw. 15 gegenüberliegenden obere Tragrolle 30. In gleicher Weise ist am freien Ende des
oberen Auslegers 28 eine untere Tragrolle 31 und eine obere Tragrolle 32 angeordnet, die an dem oberen
Stützholm 12 bzw. 13 an zwei gegenüberliegenden Seiten anliegen.
Die obere Tragrolle ist mit ihrer waagerechten
ίο
Schwenkachse jeweils in einem Schwenklager mit senkrechter Achse an dem zugehörigen Ausleger
gelagert, während die untere Tragrolle an einem um die Schwenkachse der Tragrolle drehbaren Schwenkhebel
gelagert ist, so befindet sich gemäß Fig.5 der
Zeichnung die obere Tragrolle 30 mit ihrer Schwenkachse 33 an einem Lagerkörper 34, der über ein
Schwenklager 35 mit senkrechter Achse an dem Ausleger 27 angelenkt ist. An dem Lagerkörper 34 ist
der Schwenkhebel 36 um die Schwenkachse 33 drehbar gelagert an seinem freien Ende ist die untere Tragrolle
29 drehbar gelagert. Die Aufzugseinheit hängt somit über ihre Tragrollen 29 bis 32 an den Stützholmen 12
und 14 bzw. 13 und 15, an denen sie entlangfahren kann.
Der Antrieb der Aufzugseinrichtung befindet sich an der fahrbaren Aufzugseinheit und steht mit dem
Führungsholm 16 bzw. 17 im Eingriff. Er besteht aus einem am oberen Ende des Führungsprofils 25
angeordneten Antriebsmotor 37, einem nachgeschalteten Getriebe 38 und einer senkrechten Antriebsspindel
39, die innerhalb des Führungsprofils 25 angeordnet und mit ihrem Ende dort gelagert ist Sie steht über einen
Tragrahmen 40, eine untere Tragrolle 41 und eine obere Tragrolle 42 mit dem Führungsholm 16 bzw. 17 in
Verbindung.
Auf die Antriebsspindel 39 ist eine Spindelmutter 43 aufgeschraubt welche einen die Antriebsspindel 39
umgebenden Lagerbock 44 trägt In eine waagerechte Bohrung dieses Lagerbockes 44 ist die Achse 45 der
unteren Tragrolle 41 und eines Schwenkhebels 46 eingesteckt, an dessen freiem Ende die obere Tragrolle
42 mit waagerechter Achse 47 gelagert ist. Die untere Tragrolle 41 und die obere Tragrolle 42 liegen
außerhalb des Führungsprofils 25 an zwei gegenüberliegenden Seiten des Führungsholms 16 bzw. 17 an diesem
an.
Der Lagerbock 44 befindet sich innerhalb des Tragrahmens 40, an welchem er an seinem oberen Ende
und an seinem unteren Ende abgestützt ist, so daß er sich mit diesem bewegen muß. Der Tragrahmen 40 ist
innerhalb des Führungsprofiles 25 in senkrechter Richtung verschiebbar. Zu diesem Zweck weist er an
zwei senkrechten Außenseiten Gleitschuhe 48 auf, die mit Hilfe von Schraubenbolzen 49 an dem Tragrahmen
40 befestigt sind.
Der die Antriebsspindel 39 umgebende Lagerbock 44 wird in radialer Richtung an seiner Unterseite von der
Spindelmutter 43 und an seiner Oberseite von einer zweiten Spindelmutter 50 gehalten. Er weist also
senkrechte Bohrungen auf, die mit ihrer inneren kreiszylindrischen Oberfläche an den äußeren Oberflächen
der Spindelmutter 43 und der zweiten Spindelmutter 50 anliegen. Der Lagerbock 44 hält jedoch in
senkrechter Richtung einen geringen Abstand zu der zweiten Spindelmutter 50 ein. Dieser Abstand befindet
sich am unteren Ende der Spindelmutter 50. Auch der Tragrahmen 40, der ebenso wie der Lagerbock 44 in
radialer Richtung von den Spindelmuttern 43 und 50 gehalten wird, berührt die zweite Spindelmutter 50 in
axialer Richtung der Antriebsspindel 39 nicht unmittelbar, sondern hält dazu einen geringen Abstand ein. Der
Tragrahmen 40 und der Lagerbock 44 werden an der Antriebsspindel 39 daher nur über die Spindelmutter 43
gehalten. Sollte diese jedoch defekt werden und ausfallen, so übernimmt ihre Aufgabe die zweite
Spindelmutter 50. Diese Anordnung von zwei Spindelmuttern 43 und 50 bietet daher eine Sicherheitseinrichtung,
so daß die als Lastaufnahmemittel ausgebildete
Plattform 22 auch dann gehalten wird, wenn die Haupt-Spindelmutter 43 ausfällt.
Die erfindungsgemäße Aufzugseinrichtung arbeitel wie folgt. Zunächst befindet sich die Plattform 22 am
unteren Treppenabsatz. Der Antriebsmotor 37 wird eingeschaltet und erteilt der Antriebsspindel 39 über das
Getriebe 38 eine Drehung um ihre Achse. Die Spindelmutter 43 ist an dem Tragrahmen 40 in
Umfangsrichtung gehalten, so daß sie sich nicht um ihre Achse drehen kann. Bei sich drehender Antriebsspindel
39 muß sich die Spindelmutter 43 daher nach oben bewegen. Dabei nimmt sie den Lagerbock 44 und den
Tragrahmen 40 mit, die sich innerhalb des Führungsprofils 25 nach oben verschieben. Da der Lagerbock 44 und
mit ihm der Tragrahmen 40 aber auch von dem '5 Führungshoim 16 bzw. 17 über die Tragroilen 41 und 42
gehalten ist, kann die Aufwärtsbewegung innerhalb des Führungsprofiles 25 nur dann erfolgen, wenn der
Führungsholm 16 bzw. 17 diese Bewegung zuläßt. Das ist dann der Fall, wenn die Tragrollen 41 und 42 am
Führungsholm 16 bzw. 17 abrollen können. Da der Führungsholm 16 bzw. 17 geneigt angeordnet ist, ist mit
einer senkrechten Aufwärtsbewegung des Lagerbockes 44 zwangsläufig eine Bewegung des Führungsprofiles 25
längs des oberen Stützholmes 13 und des unteren Stützholmes 15 verbunden. Die Plattform 22 fährt also
an den Stützholmen entlang über die Treppe 10 bzw. 11 nach oben. Die Abwärtsbewegung erfolgt mit entgegengesetzter
Drehrichtung der Antriebsspindel 39.
Gemäß Fig. 1 der Zeichnung ist die Neigung des oberen Stützholmes 12 und des unteren Stützholmes 14
am Anfang und am Ende der Fahrbahn jeweils veränderlich, wobei die Stützholme von unten nach
oben zunächst in einem Übergangsbereich aus der waagerechten in eine konstant geneigte Richtung
übergehen, die sie längs des Treppenyerlaufs einhalten, und dann am oberen Ende in einem Übergangsbereich
von der geneigten in die waagerechte »Richtung übergehen. Da die Neigung des Führungsholms 16 im
wesentlichen konstant ist, ergibt sich durch die unter einem anderen Winkel auslaufenden Stützholme 12 und
14 eine verzögerte Fahrgeschwindigkeit der Aufzugseinrichtung in die Haltesteilen.
Die Verwendung des C-förmigen Führungsprofils ergibt weitere Möglichkeiten für die Fahrweise des
Liftes. Wenn z. B. die durch die Stützholme 12 und 14 und den Führungsholm 16 gemäß Fig. 1 bestimmte
Fahrbahn so verschwenkt wird, daß die Holme 12 und 14 senkrecht stehen, so kann der Lift in senkrechter
Richtung fahren. Dabei behalten das C-förmige Führungsprofil 25 und die Antriebsspindel 39 ihre
Winkelstellung zu den Stützholmen 12 und 14, während die Plattform 22 gegenüber dem Führungsprofil 25 so
angeordnet wird, daß sie wieder waagerecht ist.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (8)
1. Aufzugseinrichtung mit einem längs einer Treppe geführten, als Plattform oder Sitz ausgebildeten
Lastaufnahmemittel, welches durch eine auf einer Spindel laufende Spindelmutter angetrieben
wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattform (22) an zwei sich längs der Treppe (10,11)
erstreckenden Stützholmen (12—15) abgestützt ist, die Spindel als Antriebsspindel (39) senkrecht an der
Plattform (22) gelagert ist und die Spindalmutter (43) auf zwei an einem Führungsholm (16, 17) laufende
Tragrollen (41, 42) einwirkt, wobei der Führungsholm (16, 17) längs der Treppe (10, 11) gegenüber
den Stützholmen (12—15) geneigt angeordnet ist
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsspindel (39) von eirwm an
der Plattform (22) befestigten, als Führungsprofil (25) wirkenden, vorzugsweise etwa C-förmigen
Träger umgeben ist, welcher mittels jeweils an seinem unteren und oberen Ende gelagerter
Tragrollen (29—32) an dem unteren Stützholm (14, 15) und dem darüber angeordneten oberen Stützholm
(12,13) abgestützt ist
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragrollen (29—32) an den Enden
des Führungsprofiles (25) an in Richtung des Weges der Plattform (22) abstehenden Auslegern (27, 28)
gelagert sind.
4. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsspindel
(39) an einem ihrer Enden von einem Antriebsmotor (37) über ein Getriebe (38) antreibbar ist, welche an
einem Ende des Führungsprofils (25) befestigt sind.
5. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindelmutter (43)
mittels eines über Gleitschuhe (48) innerhalb des Führungsprofils (25) in senkrechter Richtung verschiebbaren
Tragrahmens (40) an der Plattform (22) geführt ist.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb des Tragrahmens (40) ein die
Antriebsspindel (39) umgebender, den Tragrahmen
(40) abstützender Lagerbock (44) angeordnet ist, welcher sich an der Spindelmutter (43) abstützt.
7. Einrichtung nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß an der Antriebsspindel
(39) oberhalb der Spindelmutter (43) eine zweite Spindelmutter (50) angeordnet ist, welche zu dem
Lagerbock (44) und dem Tragrahmen (40) in axialer Richtung jeweils einen geringen Abstand einhält.
8. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragrollen (41, 42) an zwei Seiten
an dem Führungsholm (16, 17) anliegen, wobei die untere Tragrolle (41) an dem Lagerbock (44)
gelagert und die obere Tragrolle (42) an einem Schwenkhebel (46) gelagert ist, welcher um die
Achse (45) der unteren Tragrolle (41) verschwenkbar ist.
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Family Applications (1)
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1980
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