DE2913036C2 - Pessar zur Verhütung einer Schwangerschaft - Google Patents
Pessar zur Verhütung einer SchwangerschaftInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Pessar zur Verhütung einer Schwangerschaft mit einem in einem rohrförmigen so
Mantel verschiebbaren Stempelteil, das am distalen Ende mit wenigstens einer in den Mantel einziehbaren
Spirale versehen ist.
Ein derartiges als Intrauterinpessar ausgebildetes Pessar ist aus der GB-PS 10 69 110 bekannt und wird zur
Einführung zunächst in einen rohrförmigen Mantel eingezogen, so daß der als Doppelspirale ausgebildete
Haltekopf abgewickelt wird und in dem rohrförmigen Mantel Platz findet. Nach dem Einführen wird der
rohrförmige Mantel zurückgezogen, so daß die als Haltekopf wirkenden Spiralen im Inneren des Uterus zu
liegen kommen und sich dort gegen die Uteruswand anlegen. Der rohrförmige Mantel wird somit völlig
entfernt, da er nur ein Hilfsmittel zum Einführen ist. Die Spiralen, deren Enden abgerundet sind, haben neben der
Haltefunktion im wesentlichen die Aufgabe der Nidationshemmung.
Wegen der schwerwiegenden Nebenwirkungen solcher Intrauterinpessare wurden zum Verschluß der
Eileiterlumina Intratubarpessare entwickelt Ein aus der
US-PS 36 80 542 bekanntes Intratubarpessar wird nach dem öffnen der Bauchhöhle vom abdominalen Ende der
Tube her in den inneren Teil der Tube geschoben. Das bekannte Pessar ist im wesentlichen als Stopfen
ausgebildet' der mit verhältnismäßig großem operativem Aufwand bei totalem Öffnen der Bauchhöhle
befestigt und entfernt werden muß. Außerdem ist der Verschluß der Tube wegen möglicher Aufweitung und
Ausbildung von Leckstellen nicht ganz sicher.
Bei einem Intratubarpessar gemäß der DE-OS 23 28 175 ist ein Einsetzen ohne Durchschneiden von
Gewebe vom Uterus her möglich, so daß lediglich eine ambulante Behandlung erforderlich ist Dazu ist das
Pessar als länglicher Stift ausgebildet dessen Außendurchmesser in den verschiedenen Abschnitten im
wesentlichen dem Innendurchmesser der entsprechenden Tubenabschnitte entspricht Das in das uterine Ende
der Tube eingesetzte bekannte Pessar verfügt insbesondere über einen aufgeweiteten Vorderteil und einen
zylindrisch ausgebildeten Mittelteil. Nach hinten abgewinkelte Ringscheiben sollen dabei eine Befestigung
und ein Abdichten der Tube sicherstellen. Jedoch haben Versuche gezeigt, daß im Eileiterlumen eingebrachte
Implantate durch die Aktivität des Eileiters häufig ausgetrieben werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Pessar zu schaffen, das einen sicheren mechanischen Verschluß
des Eileiterlumens gewährleistet und eine gewebeschonende Fixierung ermöglicht
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Pessar der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß
die Spirale ein mit einer angeschärften Spitze versehener Draht ist und der Mantel wenigstens ein
seitlich angeordnetes Fenster aufweist, in dem bei zurückgezogenem Stempel die zurückgezogene Spitze
der gestreckten Spirale ruht und durch das beim Eintreiben des Stempels in den Mantel der die Spirale
bildende Draht ausfahrbar ist.
Die Applikation und Fixierung des Pessars erfolgt ausschließlich von der Gebärmutterhöhle her (hysteroskopisch).
Eine Eröffnung der Bauchhöhle ist nicht notwendig. Eine sichere und gewebeschonende Fixierung
ergibt sich deshalb, weil die Eiieiterwand durch die als Krallen wirkenden Spiralen mehrfach perforiert
wird. Ein Ausreißen der Spiralen ist nicht zu befürchten, da die Eileiterwand sehr muskelstark ist. Die glatte
Perforation der Eileiterwand durch die als dünne Krallen ausgebildete Spiralen ist die denkbar atraumatischste
Fixierungsmethode des Pessars.
Bei einem zweckmäßigen Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der Mantel mit zwei radial gegenüberliegenden
Fenstern und der Stempel mit zwei radial gegenüberliegend angeordneten Spiralen versehen. Ein
besonders sicherer Verschluß des Eileiterlumens wird durch einen Spreizdübelmechanismus erreicht, wenn
der Mantel ein sich in Richtung auf die Fenster verjüngendes Lumen aufweist, so daß er beim
Eintreiben des im wesentlichen zylindrischen Stempels aufweitbar ist.
Als Mantelhandhabe dient eine an dem von dem Fenster wegweisenden Ende des Mantels angeordnete
Ringwulst. Zweckmäßig ist es, wenn auch der Stempel an dem der Spirale gegenüberliegenden Ende mit einer
kugelförmigen Handhabe versehen ist.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der Schaft des Stempels mit zwei radial
gegenüberliegend angeordneten Leisten versehen, die in die an den Fensteröffnungen endenden zugeordneten
Nuten im Lumen des rohrförmigen Mantels eingreifen. Die Leisten an der Stempelspitze gehen dabei in die
Drähte der Spiralen über.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung dargestellt. Es zeigt
F i g. 1 einen Längsschnitt durch ein Pessar, das von der Gebärmutter her in den Anfangsteil des Eileiters
»bis zum Anschlag« eingeführt wurde,
Fig. la einen Ausschnitt aus einem außen geriffelten
Pessarmantel,
Fig. Ib einen Querschnitt durch den Mantel und den
Stempel des Pessars zur Verdeutlichung der präzisen Einpassung des Stempeiquerschnittes mit seinen Leisten
in die lichte Weite des Mantels mit ihren Nuten,
F i g. 2 ein im Eileiterlumen fixiertes und dieses dicht verschließendes Pessar, dessen Stempel mit Hilfe eines
geeigneten Instrumentes, das die Ringwulst am Mantel fixiert und die Handhabe bis zu der gezeichneten
Endstellung gegen den Mantel bewegt, in das Lumen des Mantels geschoben worden ist,
F i g. 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Pessars mit einer einzigen krallenartigen Spirale vor dem
Ausfahren der Spirale und
F i g. 3a das Pessar gemäß F i g. 3 nach dem Einschieben des Stempels in den Mantel.
Das in den F i g. 1 bis 2 dargestellte Pessar besteht aus einem zylindrischen Mantel Maus körperverträglichem
Kunststoff (ähnlich einem einfachen Kathederstück). Seine äußeren Abmessungen sind 1—3 mm Dicke und
10—20 mm Länge. Am unteren Ende befindet sich ein derber Ringwulst Mi, der als Handhabe dient. Die
äußere Oberfläche des Pessars kann glatt, rauh oder in irgendeiner Form geriefelt sein. Dies ist in Fig. la, die
einen Ausschnitt aus einem außen geriefelten Pessarmantel darstellt, zu sehen. Das vordere Pessarende M 4
ist abgerundet und offen und trägt seitlich eine oder mehrere Fenster M 2, in denen mit scharfen Spitzen
versehene Spiralen oder Krallen K gerade eben verborgen sind. Das Lumen Λ/3 des Pessars verjüngt
sich konisch von der Basis zum vorderen Pessarende hin und weist zwei längs verlaufende Nuten auf, die innen an
den Fenstern M 2 enden.
Der zweite Teil des Pessars besteht aus einem zylindrischen Stempel 5 aus einem körperverträglichen
Metall oder Kunststoff, der mit seinen längs verlaufenden Leisten S1 in die lichte Weite des Pessars an seiner
Basis mit ihren Nuten hineinpaßt. Der Stempel S trägt an seiner Basis eine kugelförmige Handhabe S 2. An der
Stempelspitze gehen die Leisten S1 in die gestreckten
Spiralen oder Krallen Küber.
Die Krallen K sind dünne, elastische, vorgeformte Drähte aus einem körperverträglichen Metall. Ihre
Basis ist auf der Spitze des Stempels S verankert. Die Spitze jeder Kralle K ist scharf geschliffen. Die
vorgegebene elastische Form der Kralle K ist nahezu ein Kreis von 2—5 mm Durchmesser. Diese Form
nimmt die Kralle K jeweils ein, wenn sie nicht unter äußeren mechanischen Zwängen steht. Sie kann aber
auch bis nahezu in eine gerade Linie gestreckt werden, ohne ihre elastischen Eigenschaften zu verlieren. Beim
nicht implantierten Pessar befinden sich die Krallen K nahezu gestreckt in den Nuten des Lumens M3. Die
Nuten dienen den Krallen K einerseits als Logen, die eine maximale Krümmung der Kralle Kim Pessarlumen
erlaubt, zum anderen garantieren sie die exakte Führung der Krallenbewegung bei der Bewegung des
Stempels S. Die geschliffenen Spitzen der Krallen K liegen beim nicht implantierten Pessar gerade verdeckt
in den Fenstern MT. des Mantels M an dem vorderen Pessarende M 4.
Zur Anwendung wird das Pessar mit einem geeigneten Instrument, das die Ringwulst MX des
Mantels M und die kugelförmige Handhabe 52 des Stempels S erfaßt und beide gegeneinander bewegen
kann, hysteroskopisch in den intramulaven Teil des ίο Eileiters eingeführt Danach wird mit Hilfe des
Einführungsinstrumentes der Stempel S in das Lumen M3 des Mantels M hineingedrückt, wobei der
zylindrische Stempel 5 den Mantel M zylindrisch aufweitet und so einen Dübeleffekt erzielt Gleichzeitig
werden die Krallen K aus dem in der Nähe des vorderen Pessarendes M 4 gelegenen Fenstern M 2 ausgefahren
und nehmen ihre vorgegebene elastische nahezu kreisförmige Gestalt an. Sie durchbohren dabei mit
ihrer scharf geschliffenen Spitze in der Nähe des vorderen Pessarendes die Eileiterwand, durchlaufen auf
einer kurzen Strecke in einer maximalen Distanz von 1 mm vom Peritoneum die freie Bauchhöhle und
verbergen dann wieder die Krallenspitze uteruswärts in der Eileiterwand. Dabei hat jede Kralle K mit ihrer
scharf geschliffenen Spitze die Eileiterwand zweimal durchbohrt Die gefährlichen scharfen Krallenspitzen
sind uteruswärts in der Eileiterwand verborgen und damit »entschärft«. Das Einführen des zylindrischen
Stempels 5 in das sich spitzenwärts verjüngende Lumen M3 bewirkt somit gleichzeitig ein dübelartiges Aufweiten
des vorderen Pessarendes MA und ein Ausfahren
der Krallen K.
Die Entfernung des Pessars erfolgt nach beliebig langer Liegedauer durch eine zweite Hysteroskopie. Mit
einem geeigneten Instrument werden der Stempel Sund die Krallen K des Pessars zurückgezogen und danach
das gesamte Pessar aus dem intramularen Teil des Eileiters entfernt.
Die spreizdübelartige Aufweitung des vorderen Pessarendes M 4, die Riefelung der Außenfläche des
Pessarmantels und die doppelte Perforation der Eileiterwand durch die ausgefahrenen Krallen K
garantieren den festen Halt des Pessars und die sichere Abdichtung des Tubenlumens bei gleichzeitiger größtmöglicher
Gewebeschonung aller Schichten der Eileiterwand.
Die ausgefahrenen Krallen K garantieren einen sicheren Halt des Pessars, weil sie die Eileiterwand an
zwei Stellen komplett durchbohren und eine Austreibung des Pessars durch die peristaltischen Kräfte des
Eileiters nur dann möglich wäre, wenn die Eileiterwand zwischen den Perforationen knopflochförmig durchreißen
würde. Dieses Ereignis ist allerdings sehr unwahrscheinlich, weil die Eileiterwand sehr mu?kelstark ist
und durch die nahezu kreisförmige Gestalt der Kralle K auch kein Druck auf das von ihr erfaßte Gewebe
ausgeübt wird, der zu Gewebeschwund durch permanenten Druck führen könnte. Die glatte Perforation
eines Gewebes mit einer scharfen, dünnen Narbe, stellt für das perforierte Gewebe eine minimale und leicht
reversible Traumatisierung dar, was leicht am Beispiel der intravenösen Injektion zu belegen ist.
Das in den F i g. 3 und 3a gezeigte Ausführungsbeispiel eines weiteren Pessars verfügt über eine einzige
vorgfcformte elastische Kralle, die hier zu einer Biegung
des verformbaren Pessarmantels führt. Ein gebogenes Intratubarpessar kann bei der Einführung von Vorteil
sein, weil der intramurale Teil der Tube eine natürliche
Krümmung aufweist. Das gebogene Pessar kommt außerdem der vorgegebenen elastischen Form der
Kralle entgegen. Die Kralle muß nicht extrem gestreckt werden. Das Pessar mit einer Kralle hat außerdem den
Vorteil der noch geringeren Gewebetraumatisierung.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (7)
1. Pessar zur Verhütung einer Schwangerschaft mit einem in einem rohrförmigen Mantel verschiebbaren
Stempelteil, das am distalen Ende mit wenigstens einer in den Mantel einziehbaren Spirale
versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Spirale (K) ein mit einer angeschärften
Spitze versehener Draht ist und der Mantel (M) wenigstens ein seitlich angeordnetes Fenster (M 2)
aufweist, in dem bei zurückgezogenem Stempel (S) die zurückgezogene Spitze der gestreckten Spirale
(K) ruht und durch das beim Eintreiben des Stempels (S) in den Mantel (M) der die Spirale (K) bildende
Draht ausfahrbar ist
2. Pessar nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (M) mit zwei radial gegenüberliegenden
Fenstern (M 2) und der Stempel (S) mit zwei radial gegenüberliegend angeordneten Spiralen
(K)versehen ist
3. Pessar nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (M) ein sich in
Richtung auf die Fenster (M 2) verjüngendes Lumen aufweist so daß er beim Eintreiben des im
wesentlichen zylindrischen Stempels (S) aufweitbar ist
4. Pessar nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (M) an dem von dem Fenster
(M 2) wegweisenden Ende mit einer äußeren Ringwulst (M 1) ausgerüstet ist.
5. Pessar nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß der Stempel (S) an dem der Spirale (K)
gegenüberliegenden Ende mit einer kugelförmigen Handhabe fS 2) versehen ist.
6. Pessar nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft des Stempels (S) mit
zwei radial gegenüberliegend angeordneten Leisten (Si) versehen ist, die in an den Fensteröffnungen
(M2) endenden zugeordneten Nuten im Lumen des +0
rohrförmigen Mantels (^eingreifen.
7. Pessar nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Leisten (S 1) an der Stempelspitze in die
Drähte der Spiralen f£J übergehen.
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Cited By (1)
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|---|---|---|---|---|
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