DE29924324U1 - Vorrichtung zur Signalgebung - Google Patents
Vorrichtung zur SignalgebungInfo
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Description
Gebrauchsmuster- Anmeldun
des Herrn
Hans-Jakob Stern Waldstr. 68
69168 Wiesloch
betreffend eine
"Vorrichtung zur Signalgebung
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Signalgebung zum Anbringen an der Hand eines Verkehrsteilnehmers, insbesondere eines Fahrrad- oder Kraftradfahrers.
Vorrichtungen zur Signalgebung der in Rede stehenden Art sind seit langem aus der Praxis bekannt und existieren in den unterschiedlichsten Ausführungsformen und Größen. Hierbei sind beispielsweise als Reflektoren ausgebildete Vorrichtungen zur Signalgebung bekannt, die an beispielsweise Handschuhen des Verkehrsteilnehmers angebracht werden können. Dabei handelt es sich um passive Elemente, die lediglich dann ein Signal aussenden, wenn Licht auf sie auftrifft. Des weiteren sind als permanent leuchtende Glühbirnen ausgebildete - aktive - Vorrichtungen zur Signalgebung bekannt, die auch an der Hand eines Verkehrsteilnehmers angebracht werden können. Diese Art der Vorrichtung zur Signalgebung bildet eine Dauerbeleuchtung, quasi im Sinne einer Positionsleuchte. Eine derartige Signalgebung erfordert die permanente Lieferung von Energie.
Gemäß den geltenden Verkehrsregeln haben beispielsweise Radfahrer, die ihre Fahrspur wechseln oder einen Abbiegevorgang durchführen wollen, durch einen vom Körper weggestreckten Arm ein Signal für andere Verkehrsteilnehmer zu geben. Während der Dunkelheit oder anderweitiger schlechter Beleuchtungsverhältnisse kann ein derartiges Signal eines Radfahrers leicht übersehen werden, was häufig zu schweren Unfällen mit häufig sogar tödlichem Ausgang für den Radfahrer führt.
Durch Verwendung von bekannten Reflektoren im Bereich der Hand des Radfahrers läßt sich das obige Problem mildern, jedoch ist es dabei erforderlich, daß ein ausreichendes Maß an Licht - gegebenenfalls durch einen nachfolgenden Autofahrer - auf den Reflektor fällt. Der Sicherheitsgewinn für den Radfahrer durch einen derartigen Reflektor ist folglich begrenzt. Des weiteren könnte ein Dauerleuchtmittel im Bereich der Hand des Radfahrers angebracht werden. Dadurch bleibt die Signalgebung durch den Radfahrer zwar auch bei Dunkelheit erkennbar, jedoch ist ein derartiges Leuchtmittel aufgrund seines permanenten Energieverbrauchs kostspielig.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Signalgebung der eingangs genannten Art anzugeben, bei der eine sichere Signalgebung auch bei Dunkelheit mit kostengünstigen Mitteln erreicht ist.
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Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe durch eine Vorrichtung zur Signalgebung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Danach ist die in Rede stehende Vorrichtung durch ein im Bedarfsfall manuell oder automatisch aktivierbares Leuchtmittel gekennzeichnet.
In erfindungsgemäßer Weise ist erkannt worden, daß die Sicherheit eines aktiven Leuchtmittels auch kostengünstig erreichbar ist. Hierzu ist das Leuchtmittel derart ausgebildet, daß es im Bedarfsfall, d.h. beispielsweise bei einem Abbiegevorgang, manuell oder automatisch aktivierbar ist. Mit anderen Worten ist das aktive Leuchtmittel nur dann in Betrieb, wenn es auch wirklich benötigt wird, d.h. bei beispielsweise einem Abbiegevorgang. Zu anderen Zeiten ist das Leuchtmittel deaktiviert, wodurch Energie gespart wird. Folglich ist mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Signalgebung eine Vorrichtung angegeben, bei der eine sichere Signalgebung auch bei Dunkelheit mit kostengünstigen Mitteln erreicht ist.
Im Hinblick auf ein besonders kompaktes Leuchtmittel könnte das Leuchtmittel mindestens eine Leuchtdiode aufweisen. Alternativ oder zusätzlich hierzu könnte das Leuchtmittel mindestens eine Glühbirne aufweisen. Hierdurch ist ein besonders preiswertes Leuchtmittel realisiert. Weiterhin könnte das Leuchtmittel alternativ oder zusätzlich zu den zuletzt genannten Leuchtmitteltypen mindestens einen Leuchtschlauch aufweisen. Hierdurch wären in einfacher Weise signalgebende Symbole, beispielsweise ein Kreis, herstellbar.
Die Vorrichtung könnte in konstruktiv sehr einfacher Weise als Band ausgebildet sein, das beispielsweise um das Handgelenk des Verkehrsteilnehmers gelegt sein könnte. Dabei könnte das Band derart ausgebildet sein, daß es für nahezu alle Handgelenkdicken passend ist. Hinsichtlich der Befestigung des Bands am Handgelenk ist ein Flächenreißverschluß - Klettverschluß - besonders günstig. Insbesondere durch einen derartigen Flächenreißverschluß ist eine universelle Anpaßbarkeit an unterschiedlichste Handgelenkdicken realisierbar.
In besonders praktischer Weise könnte die Vorrichtung als Handschuh ausgebildet sein. Damit könnte die Vorrichtung nicht nur zur Signalgebung, sondern auch zum Schutz der Hand vor Kälte und/oder Verletzungen dienen. Ein derartiger Handschuh
könnte als Halbhandschuh oder als die Hand vollständig umschließender Handschuh ausgebildet sein.
Im konkreten könnte der Handschuh eine der Handaußenfläche des Verkehrsteilnehmers zugeordnete Außenseite und eine der Handinnenfläche des Verkehrsteilnehmers zugeordnete und an die Außenseite angrenzende Innenseite zur zumindest bereichsweisen Abdeckung der Hand des Verkehrsteilnehmers aufweisen. Das Leuchtmittel könnte an der Außen- und/oder an der Innenseite angeordnet sein. Insbesondere könnte ein an der Innenseite angeordnetes Leuchmittel im Bereich des Handgelenks vorgesehen sein und ein an der Außenseite vorgesehenes Leuchtmittel im Bereich des Handrückens. Alternativ hierzu könnte das Leuchtmittel in der Mitte der Außen- und/oder der Innenseite angeordnet sein.
In einer weiter alternativen Ausgestaltung könnte die Vorrichtung als Fingerring ausgebildet sein. Je nach Erfordernis und gewünschter Leuchtstärke könnte ein Benutzer auch mehrere derartige Fingerringe an einer Hand tragen. Somit wäre insbesondere für die wärmeren Sommermonate eine Vorrichtung realisiert, die kein übermäßiges Schwitzen an einer Hand verursacht, wie dies beispielsweise bei einem Handschuh der Fall sein könnte.
Im Hinblick auf eine besonders hohe Sicherheit könnte das Leuchtmittel mehrere Einzelelemente aufweisen. Derartige Einzelelemente könnten beispielsweise linienförmig angeordnet sein. Derartige Linien könnten in die Richtung des geplanten Abbiegens eines Radfahrers deuten. Dabei könnte jedem Finger des Handschuhs eine Linie aus Einzelelementen zugeordnet sein.
Hinsichtlich eines einfachen Betriebs des Leuchtmittels könnte das Leuchtmittel mittels eines Akkumulators betrieben sein, wobei der Akkumulator der Vorrichtung zugeordnet oder in die Vorrichtung integriert sein könnte. Hierbei könnte es sich in besonders wirtschaftlicher Weise um einen wiederaufladbaren Akkumulator handeln. Ein derartiger wiederaufladbarer Akkumulator könnte mittels einer Solarzelle wiederaufladbar sein. Eine solche Solarzelle könnte in die Vorrichtung, beispielsweise den Handschuh, integriert sein. Damit wäre eine Aufladung des Akkumulators beim Mitführen der Vorrichtung bei Tageslicht möglich.
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In besonders eleganter Weise könnte die Solarzelle der Vorrichtung nicht nur zugeordnet, sondern auch in die Vorrichtung integriert sein. Hierdurch wäre eine zuverlässige Energieversorgung gewährleistet.
Im Hinblick auf einen möglichst kompakten Aufbau der Vorrichtung könnte der Akkumulator eine Knopfzelle sein. Es sind jedoch auch andere Akkumulator- bzw. Batterieformen denkbar.
Bei der Ausgestaltung der Vorrichtung in Form eines Handschuhs könnte der Akkumulator im Schließband des Handschuhs angeordnet sein, welches sich im Bereich des Handgelenks des Verkehrsteilnehmers befindet. Damit wäre eine sichere Aufbewahrung des Akkumulators sichergestellt.
Hinsichtlich einer hohen Sicherheit bei einem Abbiege- oder Spurwechselvorgang könnte das Leuchtmittel blinkend betreibbar sein. Ein derartiger Blinkvorgang könnte mittels eines Relais auf einen einmaligen Impuls hin erreichbar sein.
Die Aktivierung des Leuchtmittels könnte grundsätzlich über einen Schalter erfolgen. Ein derartiger Schalter könnte der als Band oder Handschuh oder Fingerring ausgebildeten Vorrichtung zugeordnet sein. Der Schalter könnte in besonders praktischer Weise mit dem Daumen betätigbar sein. Dabei könnte der Schalter einen Unterbrecherkontakt aufweisen. Je nach Stellung des Unterbrecherkontakts ist das Leuchtmittel aktiviert oder deaktiviert.
Bei einer besonders praktischen Ausführung könnte der Unterbrecherkontakt je nach Stellung oder Spreizung eines Fingers, vorzugsweise des Daumens, des Verkehrsteilnehmers betätigbar sein. Mit anderen Worten ist der Unterbrecherkontakt der Vorrichtung, beispielsweise ein Band oder ein Handschuh, derart zugeordnet, daß allein durch eine Finger- bzw. Daumenbewegung eine Betätigung des Unterbrecherkontakts ermöglicht ist. Ein Fahrradfahrer könnte zur Einleitung eines Abbiegevorgangs beispielsweise zunächst den Arm vom Körper Wegstrecken und anschließend durch eine Finger- bzw. Daumenbewegung das Leuchtmittel aktivieren.
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Alternativ oder zusätzlich hierzu könnte dem Leuchtmittel ein Detektor für die Arm- und/oder Handhaltung zugeordnet sein. Je nach Arm- und/oder Handhaltung könnte somit eine Aktivierung des Leuchtmittels quasi automatisch erfolgen. Als Detektor könnte ein biegsamer Draht oder eine auf Zug empfindliche Einrichtung dienen, der bzw. die auf eine Arm- und/oder Handbewegung reagiert.
Bei einer weiter vorteilhaften Ausgestaltung könnte die Vorrichtung zur Signalgebung zusätzlich zu einem Leuchtmittel einen akustischen Signalgeber aufweisen. Hierdurch könnten andere Verkehrsteilnehmer nicht nur optisch, sondern auch akustisch aufmerksam gemacht werden.
Im Falle des Betriebs des Leuchtmittels mittels eines Akkumulators oder einer Batterie könnte der Akkumulator bzw. die Batterie auswechselbar sein. Hierzu ist ein entsprechender Verschluß in der Vorrichtung vorzusehen.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung dreier bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 in einer Draufsicht, schematisch, das erste Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Signalgebung zum Anbringen an der Hand,
Fig. 2 in einer Draufsicht, schematisch, das zweite Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Signalgebung zum Anbringen an der Hand und
Fig. 3 in einer Seitenansicht, schematisch, das dritte Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Signalgebung zum Anbringen an der Hand.
Fig. 1 zeigt in einer schematischen Draufsicht das erste Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Signalgebung zum Anbringen an der Hand eines Verkehrsteilnehmers. Die Vorrichtung weist ein im Bedarfsfall manuell oder automatisch aktivierbares Leuchtmittel 1 in Form von Leuchtdioden 2 auf.
Die Vorrichtung ist als Handschuh 3 ausgebildet, wobei das Leuchtmittel 1 auf der der Handaußenfläche des Verkehrsteilnehmers zugeordneten Außenseite 4 des Handschuhs 3 angeordnet ist. Auf der der Handinnenfläche des Verkehrsteilnehmers zugeordneten Innenseite 5 des Handschuhs ist bei diesem Ausführungsbeispiel kein Leuchtmittel 1 vorgesehen.
Das Leuchtmittel 1 weist mehrere Einzelelemente 6 in Form der Leuchtdioden 2 auf. Die Einzelelemente 6 sind linienförmig entlang der Finger des Handschuhs 3 angeordnet. Alternativ oder zusätzlich zu den derart angeordneten Einzelelementen 6 könnte das Leuchtmittel 1 auch ein zentrales Leuchtmittel 1 in der Mitte der Außenseite 5 bzw. in der Mitte des Handrückens des Verkehrsteilnehmers aufweisen.
Das Leuchtmittel 1 ist mittels eines Akkumulators 7 oder einer Batterie betrieben. Der Akkumulator 7 oder die Batterie sind wiederaufladbar und im Schließband 8 des Handschuhs 3 angeordnet.
Zum Aktivieren des Leuchtmittels 1 ist im Bereich des Daumens des Handschuhs 3, vorzugsweise an der Knickstelle des Daumens, ein Unterbrecherkontakt 9 vorgesehen. Wird der Unterbrecherkontakt 9 geschlossen, so ist das Leuchtmittel 1 aktiviert. Das Schließen des Unterbrecherkontakts 9 kann durch ein Anlegen des Daumens erfolgen. Alternativ hierzu kann die Aktivierung auch dann vorliegen, wenn der Daumen abgespreizt ist.
Der Akkumulator 7 bzw. die Batterie sind austauschbar und derart im Schließband 8 des Handschuhs 3 angeordnet, daß der Akkumulator 7 bzw. die Batterie optisch nicht auffallen. Zur Elektrifizierung der Leuchtmittel 1 kann eine Serienschaltung vorgesehen sein, bei der sämtliche Einzelelemente 6 entlang einer Leitung angeordnet sind. Alternativ hierzu könnten auch Gruppen von Einzelelementen 6 oder auch jedes Einzelelement 6 separat verkabelt und an den Akkumulator 7 bzw. an die Bat-
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terie angeschlossen sein. Wesentlich ist lediglich, daß eine manuelle Betätigung mittels des Unterbrecherkontakts 9 oder mittels eines anderen Schalters ermöglicht ist.
Fig. 2 zeigt in einer schematischen Draufsicht das zweite Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Signalgebung zum Anbringen an der Hand eines Verkehrsteilnehmers, wobei die Vorrichtung als Band 10 ausgebildet ist, das am Handgelenk des Verkehrsteilnehmers anbringbar ist. Entlang des Bands 10 sind als Leuchtmittel 1 drei Einzelelemente 6 vorgesehen. Die Einzelelemente 6 sind in Form von Leuchtdioden 2 realisiert. Zum Verschließen des Bands 10 ist ein Flächenreißverschluß 11 vorgesehen. Der Akkumulator 7 bzw. die Batterie zum Betreiben des Leuchtmittels 1 ist im Bereich des Flächenreißverschlusses 11 angeordnet. Auch dieses Ausführungsbeispiel in Form eines Bands 10 weist einen Schalter oder einen Unterbrecherkontakt zum Aktivieren des Leuchtmittels 1 auf, der in der Abbildung jedoch nicht dargestellt ist. Dabei ist es denkbar, die Aktivierung des Leuchtmittels 1 über eine Bewegung des Arms, der Hand oder eines Fingers des Verkehrsteilnehmers vorzusehen.
Fig. 3 zeigt in einer schematischen Seitenansicht das dritte Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Signalgebung zum Anbringen an der Hand eines Verkehrsteilnehmers, wobei die Vorrichtung als Fingerring 12 ausgebildet ist. Die Vorrichtung weist ein Leuchtmittel 1 auf, unter dem oder neben dem ein Akkumulator 7 und/oder eine Solarzelle angeordnet ist bzw. sind.
An der Unterseite des Fingerrings 12 ist ein Schalter 13 angeordnet, der mittels eines Daumens betätigbar ist. Das Leuchtmittel 1 ist über eine elektrische Verbindung 14 mit dem Schalter 13 verbunden. Die elektrische Verbindung 14 könnte innerhalb des Fingerrings 12 verlaufen.
Mit anderen Worten ist an der Oberfläche des Fingerrings 12 eine Solarzelle und/oder das Leuchtmittel 1 eingearbeitet. Auch bei dem Fingerring 12 ist ein blinkender Betrieb des Leuchtmittels 1 möglich. Eine Solarzelle könnte sich während des Tags aufladen, wobei dann während der Dunkelheit bzw. der Nachtstunden ausreichend Energie zum Betrieb des Leuchtmittels 1 gespeichert ist.
1 ♦ ·
Der Fingerring 12 eignet sich insbesondere für die Verwendung im Sommer, während die als Handschuh ausgebildete Vorrichtung mehr für die Wintermonate geeignet ist.
Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den allgemeinen Teil der Beschreibung sowie auf die beigefügten Patentansprüche verwiesen.
Schließlich sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die voranstehend erörterten Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung lediglich zur Erörterung der beanspruchten Lehre dienen, diese jedoch nicht auf diese Ausführungsbeispiele einschränken.
| 1 | Leuchtmittel |
| 2 | Leuchtdiode |
| 3 | Handschuh |
| 4 | Außenseite |
| 5 | Innenseite |
| 6 | Einzelelemente |
| 7 | Akkumulator |
| 8 | Schließband |
| 9 | Unterbrecherkontakt |
| 10 | Band |
| 11 | Flächenreißverschluß |
| 12 | Fingerring |
| 13 | Schalter |
| 14 | Elektrische Verbindung |
Claims (30)
1. Vorrichtung zur Signalgebung zum Anbringen an der Hand eines Verkehrsteilnehmers, insbesondere eines Fahrrad- oder Kraftradfahrers, gekennzeichnet durch ein im Bedarfsfall manuell oder automatisch aktivierbares Leuchtmittel (1).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Leuchtmittel (1) mindestens eine Leuchtdiode (2) aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Leuchtmittel (1) mindestens eine Glühbirne aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Leuchtmittel (1) mindestens einen Leuchtschlauch aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung als Band (10) ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Band (10) einen Flächenreißverschluß (11) aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung als Handschuh (3) ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Handschuh ein Halbhandschuh ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Handschuh (3) eine der Handaußenfläche des Verkehrsteilnehmers zugeordnete Außenseite (4) und eine der Handinnenfläche des Verkehrsteilnehmers zugeordnete und an die Außenseite (4) angrenzende Innenseite (5) zur zumindest bereichsweisen Abdeckung der Hand des Verkehrsteilnehmers aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Leuchtmittel (1) an der Außen- und/oder an der Innenseite (4, 5) angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Leuchtmittel (1) in der Mitte der Außen- und/oder der Innenseite (4, 5) angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung als Fingerring (12) ausgebildet ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Leuchtmittel (1) mehrere Einzelelemente (6) aufweist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzelelemente (6) linienförmig angeordnet sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Finger des Handschuhs (3) eine Linie aus Einzelelementen (6) zugeordnet ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Leuchtmittel (1) mittels eines Akkumulators (7) betrieben ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Akkumulator (7) der Vorrichtung zugeordnet oder in die Vorrichtung integriert ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Akkumulator (7) wiederaufladbar ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Akkumulator (7) mittels einer Solarzelle wiederaufladbar ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Solarzelle der Vorrichtung zugeordnet oder in die Vorrichtung integriert ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Akkumulator (7) eine Knopfzelle ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Akkumulator (7) im Schließband (8) des Handschuhs (3) angeordnet ist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Leuchtmittel (1) blinkend betreibbar ist.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Leuchtmittel (1) über einen Schalter (13) aktivierbar ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Schalter (13) dem Band (10) oder Handschuh (3) oder Fingerring (12) zugeordnet ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Schalter (13) mit dem Daumen betätigbar ist.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Schalter einen Unterbrecherkontakt (9) aufweist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterbrecherkontakt (9) je nach Stellung oder Spreizung eines Fingers, vorzugsweise des Daumens, des Verkehrsteilnehmers betätigbar ist.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß dem Leuchtmittel (1) ein Detektor für die Arm- und/oder Handhaltung zugeordnet ist.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorrichtung ein akustischer Signalgeber zugeordnet ist.
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|---|---|---|---|
| DE29924324U DE29924324U1 (de) | 1999-10-22 | 1999-10-30 | Vorrichtung zur Signalgebung |
Applications Claiming Priority (3)
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| DE19950961 | 1999-10-22 | ||
| DE29924324U DE29924324U1 (de) | 1999-10-22 | 1999-10-30 | Vorrichtung zur Signalgebung |
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Publications (1)
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| DE29924324U1 true DE29924324U1 (de) | 2002-12-19 |
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Family Applications (1)
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Country Status (1)
| Country | Link |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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-
1999
- 1999-10-30 DE DE29924324U patent/DE29924324U1/de not_active Expired - Lifetime
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|---|---|---|---|
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Effective date: 20030130 |
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Effective date: 20030701 |