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DE29924180U1 - Trägerplatte aus folienartigem Kunststoff für einen plattenbekleideten Bodenaufbau oder eine Wand - Google Patents

Trägerplatte aus folienartigem Kunststoff für einen plattenbekleideten Bodenaufbau oder eine Wand

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DE29924180U1
DE29924180U1 DE29924180U DE29924180U DE29924180U1 DE 29924180 U1 DE29924180 U1 DE 29924180U1 DE 29924180 U DE29924180 U DE 29924180U DE 29924180 U DE29924180 U DE 29924180U DE 29924180 U1 DE29924180 U1 DE 29924180U1
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Description

Trägerplatte aus folienartigem Kunststoff für einen plattenbekleideten Bodenaufbau oder eine Wand
Trägerplatte aus folienartigem Kunststoff für einen plattenbekleideten Bodenaufbau oder eine Wand zum Erzielen einer Entkopplung zwischen dem Untergrund und der auf die folienartige Platte aufzubringenden Flächenbekleidung, wobei die Trägerplatte eine Strukturierung zum Ausbilden von Vertiefungen durch im wesentlichen in einer Richtung verlaufende Ausprägungen auf einer Seite und auf der anderen Seite niveaugleiche, erhabene Bereiche aufweist, zwischen denen Kammern zur Aufnahme eines zur Ausbildung einer Kontaktschicht mit der aufzubringenden
&iacgr;&ogr; Flächenbekleidung vorgesehenen aushärtenden Kontaktmittels, wie Mörtel oder Kleber gebildet sind und wobei an einer Plattenseite ein netzartiges Gewebe oder ein Vlies vorgesehen ist
Die Aufbringung von Bekleidungen, insbesondere Keramikplatten, im Inneren oder außen an Gebäuden ist vielfach problematisch. Aufgrund unterschiedlicher Wärmeausdehnungen und den damit verbundenen Spannungen können Risse in der Bekleidung entstehen, auch das Ablösen von Bekleidungsplatten ist aufgrund solcher Spannungszustände feststellbar.
Insbesondere Keramikplattenbeläge werden vielfach im sogenannten Dünnbettverfahren verlegt, bei dem ein geeigneter Kontaktkleber Verwendung findet. Dabei ergeben sich Schwierigkeiten in den unterschiedlichen
Haftungsbedingungen an der Unterseite einer solchen Platte bzw. an dem Untergrund. Zusätzlich werden solche Problematiken auch noch durch Anforderungen an die Dichtheit des Aufbaues oder die Vorsehung einer Drainagefähigkeit beeinflußt.
Um in solchen Anwendungsfällen auftretende Spannungsunterschiede abzubauen bzw. den Aufbau bezüglich der auftretenden Spannung vom Untergrund zu entkoppeln, sind bereits Trägerplatten aus folienartigem Kunststoff vorgeschlagen, die auch als Drainageplatten mit entsprechenden Durchbrechungen ausgestaltet sein können. Eine entsprechende Platte ist aus der DE 37 04 414 A1 bekannt. Durch abwechselnd nach beiden Plattenseiten hin offenen schwalbenschwanzförmigen Nuten ist dabei eine Trägerplatte vorgeschlagen worden, die sich bei Druck- und Zugbeanspruchung quer zum Verlauf dieser Nuten bewegen läßt. Wird eine solche Trägerplatte am Untergrund befestigt und darauf eine Bekleidung mit entsprechendem Kontaktmittel aufgebracht, so kann dann ein Spannungsausgleich in dieser angegebenen Richtung herbeigeführt werden, wenn sichergestellt ist, daß sich die gebildeten Nuten nicht mit dem Kontaktmittel, beispielsweise einem Kleber, vollständig ausfüllen. Um dieses Ausfüllen zu verhindern, ist bereits vorgeschlagen worden, solche Platten an einer oder an beiden Seiten mit netzartigen Textilien oder einem Vlies zu versehen, wodurch auch eine erhöhte Kontaktfähigkeit begünstigt wird. Solche Trägerplatten sind aber nur in einer bevorzugten Richtung dehnfähig bzw. zusammendrückbar. Vielfach ist daher mit solchen Platten ein notwendiger Spannungsabbau nicht möglich.
Aus der Tatsache, daß aufgrund unterschiedlicher Ausdehnungsspannungen Risse im Aufbau auftreten, ist es bekannt, daß sich diese Spannungen in Rißbildungen darstellen. Man hat daher auch bereits vorgeschlagen, Trägerplatten mit Strukturelementen so zu gestalten, daß bewußt die Ausbildung einer Vielzahl von solchen Spannungsrissen begünstigt, sozusagen initiiert wird. In der DE 296 02 442 U1 sind Fußbodenverbundkörper mit vollvolumigen Trägerplatten aus Styropor oder dergleichen vorgeschlagen worden mit einer Vielzahl gleichmäßig über die Fläehe verteilten Strukturelementen. Bei Auftreten von Spannungen im Fußbodenaufbau können sich an diesen Strukturelementen, insbesondere an deren Kanten und Ecken Trennflächenscharen ausbilden, die die Spannungen abbauen, so daß stärkere Rißbildungen, insbesondere im Bereich
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der Plattenbekleidung vermieden werden.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Träger- und / oder Drainageplatte aus folienartigem Kunststoff für den plattenbekleideten Bodenaufbau oder eine entsprechende Wand vorzuschlagen, mit der in optimierender Weise bei deren entsprechendem Einsatz auftretende unterschiedliche Spannungen zwischen Untergrund und Bekleidung abgebaut bzw. entkoppelt werden.
&iacgr;&ogr; Gelöst wird diese Erfindungsaufgabe mit einer Träger- und / oder Drainageplatte mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Eine solche erfindungsgemäße Platte aus folienartigem Kunststoff weist eine sich kreuzende Strukturierung auf, bei der auf einer Plattenseite sich kreuzende Ausprägungen ausgebildet sind, die jeweils umfänglich geschlossene Kammern bilden. Auf der anderen Seite sind diese Ausprägungen nutartig ausgebildet, so daß die andere Plattenseite durch sich kreuzende Nutenscharen bestimmt ist. In der Regel wird die Plattenseite mit den Ausprägungen und den damit gebildeten Kammern dem Kleber oder Mörtel aufnehmen, wodurch ein inniger Verbund mit der Kleber- oder Mörtelschicht entsteht. In dieser Schicht können sich bei vorhandenen Spannungen wiederum an den zahlreichen Kanten und Ecken der Ausprägungen Trennflächenscharen ausbilden, die dem Spannungsabbau dienen. Die folienartige Platte selbst ist aufgrund der vorgeschlagenen Strukturierung und ihres Materials in beiden Richtungen ihrer Erstreckungsebene zumindest in geringem ausreichendem Maße dehnfähig bzw. zusammenschiebbar, so daß Spannungsdifferenzen aus dem Untergrund und der Bekleidung aufgenommen werden können.
Bei der erfindungsgemäß strukturierten Platte aus einer Kunststoffolie wird bevorzugt vorgeschlagen, die zu einer Seite offenen Ausprägungen mit Nuten mit einem im wesentlichen rechteckigen Querschnitt auszubilden, so daß sich kreuzende Nutenscharen vorhanden sind. Dabei ist es zweckmäßig, diese Nutenscharen in gleichmäßiger Flächenverteilung in zueinander senkrechter Anordnung auszubilden.
Die zumindest in zwei unterschiedlichen, sich kreuzenden Richtungen verlaufenden Ausprägungen bilden jeweils Kammern zur Aufnahme von Mörtel oder Kleber zum Befestigen des eigentlichen Bekleidungsgelages.
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Anstelle von zwei in unterschiedlichen Richtungen verlaufenden Ausprägungen können auch drei oder mehr vorgesehen sein. Durch die Ausbildung von Ausprägungen, die in zumindest zwei unterschiedlichen Richtungen verlaufend angeordnet sind, können auftretende Scherspannungen entsprechend der richtungsunterschiedlichen Ausbildung der Ausprägungen aufgefangen werden, so daß die Flächenbekleidung von dem Untergrund wirksam entkoppelt ist. Durch die sich kreuzenden Ausbildungen der Ausprägungen sind im Gegensatz zum vorbekannten Stand der Technik die zur Aufnahme von Mörtel oder Kleber vorgesehenen Kammern in allen Umfangsrichtungen begrenzt und grenzen jeweils an eine Schubspannung aufnehmende Ausprägung. In Abhängigkeit der Richtung der auftretenden Scherspannung wird diese mit unterschiedlichen Anteilen in Abhängigkeit der jeweiligen Ausrichtung von den Ausprägungen aufgenommen.
Zweckmäßigerweise ist die lichte Weite der einzelnen Nuten der Nutenschar entsprechend derjenigen der anderen Nutenschar ausgebildet, so daß das durch die Nuten ermöglichte Kompensationsvermögen im Hinblick auf die auftretenden Scherkräfte in beiden Richtungen gleich ist. Zur Ausbildung des in eine Kammer hineinragenden Hinterschnittes zum Herbeiführen einer formschlüssigen Verklammerung eines in eine solche Kammer eingebrachten Mörtels oder Klebers kann vorgesehen sein, daß dieser Hinterschnitt Teil einer Ausprägung ist.
Eine solche Ausprägung läßt sich beispielsweise durch Vakuumformen einer Kunststoffolie ausbilden. Dabei kann vorgesehen sein, daß der Hinterschnitt voll umfänglich entlang den einer Kammer begrenzenden Ausprägungen angeordnet ist. Es kann auch vorgesehen sein, daß lediglich Abschnitte der angrenzenden Ausprägungen jeweils einen Hinterschnitt aufweisen, wie dies beispielsweise bei sich kreuzenden Nutenscharen durch jeweils bestimmte Abschnitte einer Kante einer solchen Kammer bildenden Ausprägung realisiert sein kann. Zur Ausbildung einer solchen Hinterschneidung können auch die Kreuzungspunkte der sich kreuzenden Ausprägungen, beispielsweise der sich kreuzenden Nuten, vorgesehen sein, wobei eine solche Hinterschneidung teilweise der einen Nutenschar und teilweise der anderen Nutenschar zugeordnet werden kann.
Nach einer bevorzugten Ausführungsart der Erfindung sind die ausge-
prägten Strukturelemente wabenartig angeordnet, wobei innerhalb dieser wabenartig angeordneten Strukturelemente jeweils mit stirnseitigem Abstand weitere im Grundriß etwa rechteckige und im Querschnitt etwa U-förmige, stegartig ausgeprägte Strukturelemente vorgesehen sind. Dabei können zur Ausbildung eine Drainageplatte die gleichmäßig flächenverteilten Strukturelemente zur Wasserdurchflußseite durchbrochen sein. Die Ausbildung dieser wabenartigen Strukturen führten zu einer stabilen tragfähigen Platte, die die Entkopplungsfunktion in einem Fußbodenaufbau in der darüber anzuordnenden Mörtelschicht übernimmt. An den gleichmäßig verteilten Strukturelemente bilden sich bei entsprechender Überdeckung mit der Kontaktschicht in feiner Verteilung Trennflächenscharen bei Spannungsbeaufschlagung in besonders günstiger Weise auf. Die Strukturelemente bilden zu ihrer Unterseite hin offene Strömungskanäle für das durchtretende Drainagewasser. Die zwischen den Strukturelementen ausgebildeten Bereiche stellen großflächige Übertragungsbereiche für die senkrechten Belastungen dar, so daß senkrechte hohe örtliche Flächenpressungen auf den Abdichtungsgrund, beispielsweise eine Bitumenschicht, vermieden werden.
Um solche erfindungsgemäßen Platten am Untergrund und/oder Bekleidung zu befestigen, wird vorgeschlagen, auf einer oder beiden Plattenseiten wasserdurchlässiges Vlies oder netzartiges Textilgewebe vorzusehen.
Anhand abgebildeter Ausführungsbeispiele wird die Erfindung im folgenden näher erleutert. Es zeigen:
Fig. 1a: eine schematisierte Draufsicht auf einen Ausschnitt einer strukturierten Kunststoffolie als Trägerplatte für eine Gebäudeflächenbekleidung zum Erzielen einer Spannungsentkopplung,
Fig. 1b: eine dreidimensionale Schnittdarstellung durch die Trägerplatte der Figur 1a entlang der Schnittlinie A-B,
Fig. 2a: eine weitere strukturierte Kunststoffolie im Ausschnitt als Trägerplatte für eine Gebäudeflächenbekleidung zum Erzielen einer Spannungsentkopplung in einer schematisierten
Draufsicht,
Fig. 2b: eine dreidimensionale Schnittdarstellung durch die Kunststoffolie der Figur 2a entlang der Linie C-D,
Fig. 3a: im Ausschnitt eine weitere Trägerplatte für eine Gebäudeflächenbekleidung zum Erzielen einer Spannungsentkopplung in einer schematisierten Draufsicht,
&iacgr;&ogr; Fig. 3b: eine dreidimensionale Schnittdarstellung durch die Platte der Figur 3a entlang der Linie E-F,
Fig. 4: die Platte der Figur 1a in einer Einbausituation.
Fig. 5: eine Draufsicht auf eine Drainageplatte,
Fig. 6: eine zugehörige Unteransicht zu Fig. 5 und
Fig. 7: einen Schnitt nach der Linie l-l in Fig. 6.
Eine vakuumgeformte Trägerplatte 1 aus einer Kunststoffolie ist durch zwei rechtwinklig zueinander verlaufende Nutenscharen mit den Nuten N1, N2 strukturiert. Die Nuten N1, N2 sind zu einer Seite der Platte 1 hin offen, so daß sich diese bei der in Figur 1a gezeigten Draufsicht als erhabene Stegbereiche S1 bzw. S2 darstellen. Die Stegbereiche S1 verlaufen in Längsrichtung der Platte 1; die Stegbereiche S2 verlaufen in Querrichtung. Die Nuten N1 und N2 schneiden sich rechtwinklig, wobei vorgesehen ist, daß die Nutenschar bildenden Nuten N1 und die die Nutenschar bildenden Nuten N2 jeweils einen gleichen Abstand zueinander aufweisen. Die Stegbereiche S1, S2 umschließen jeweils eine Mörtelkammer M1, in die Mörtel zum Anbringen eines Flächenbelages, beispielsweise eines Fliesenbelages eingebracht wird. Die Mörtelkammern M1 weisen einen voll umfänglich angeordneten Hinterschnitt H1 auf, so daß in eine Mörtelkammer M1 eingebrachter Mörtel nach seinem Aushärten formschlüssig darin gehalten ist und somit mit der Platte 1 verbunden ist. Die Darstellung des Hinterschnittes H1 einer Mörtelkammer M1 wird ebenfalls aus der Schnittdarstellung der Figur 1b deutlich. Unterseitig trägt die Platte 1 ein Vlies 2, welches zur Verklammerung der Platte 1 in einer auf einem Untergrund auf-
gebrachten Kontaktschicht dient. Ferner dient das Vlies 2 oder ein feinmaschiges Gittergewebe zur Verhinderung eines Verfüllens der rückseitig offenen Nuten N1 und N2 der Nutenscharen. Dabei kann das Vlies 2 durch eine Klebeverbindung an der Rückseite der Platte 1 befestigt oder in noch plastischem Zustand der Platte 1 rückseitig in diese eingedrückt sein.
Der Hinterschnitt H1 der Platte wird dadurch ausgebildet, daß die Nuten N1, N2 oberseitig eine T-förmige Verbreiterung aufweisen. Eine solche hinterschnittene Ausbildung läßt sich beispielsweise durch einen Vakuumformprozeß erstellen. Anstelle der in den Figuren 1a und 1b gezeigten Ausbildung des Hinterschnitts H1 kann dieser ebenfalls etwa schwalbenschwanzförmig ausgebildet sein.
Eine weitere gleichartige Trägerplatte 3 ist in den Figuren 2a und 2b dargestellt. Diese Platte 3 ist entsprechend der Platte 1 aufgebaut, weist jedoch im Unterschied zu der Kunststoffolie 1 Mörtelkammern M2 auf, die nur bereichsweise hinterschnitten sind. Die Hinterschnitte H2 dieser Platte 3 sind jeweils einer Nut N3, N4 bzw. einem Abschnitt des Steges S3 bzw. S4 zugeordnet. Die hinterschnittenen Bereiche der Stege S3 bzw. S4 sind durch zur Mörtelkammer M2 weisende Auskragungen, wie in Figur 2b verdeutlicht gebildet.
Noch eine weitere Trägerplatte 4 ist den Figuren 3a und 3b gezeigt, die ebenfalls aufgebaut ist wie die Platte nach den Figuren 1 a und 1 b mit dem Unterschied, daß die durch die Nuten N5, N6 gebildeten Stege S5, S6 in die Mörtelkammern M3 hineinragende Hinterschneidungen H3 definieren, die sich im Bereich der Kreuzungspunkte der Nuten N5, N6 bzw. der Stege S5, S6 befinden. Die Ausbildung des Hinterschnittes H3 wird insbesondere aus der Figur 3b ersichtlich.
Figur 4 zeigt die Platte 1 in einer Einbausituation, bei der die Platte 1 mittels eines Klebers oder Mörtels 5 auf einem Untergrund 6 befestigt ist. Der in das Vlies 2 eindringende Kleber oder Mörtel 5 findet in dem Vlies 2 eine ausreichende Verklammerung zur Anbindung der Platte 1 an den Untergrund 6. Nach Befestigen der Platte 1 auf den Untergrund 6 wird die Platte 1 mit einem Kleber 7 oder Mörtel überdeckt, der in die Mörtelkammern M eindringt und auch hinter die Hinterschneidungen H1 eingebracht wird. Auf den Kleber werden anschließend Fliesen 8 aufgelegt. Dabei ist
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vorgesehen, daß die Oberseiten der Stegbereiche S11 S2 nur in einer geringen Schichtdicke mit Kleber 7 bedeckt sind. Bei einem Einsatz des Fliesenbelages als Fußboden stützen sich die Fliesen 8 stelzenartig über den in den Mörtelkammern M ausgehärteten Kleber 7 untergrundseitig ab. Diese Mörtelstelzen sind durch die Nuten N1, N2 voneinander getrennt. Auftretende Scherkräfte zwischen dem Untergrund und dem Belag 8 können nunmehr wirkungsvoll durch die Kunststoffolie 1 infolge der Anordnung der Nuten N1, N2 kompensiert, so daß eine durchgreifende Rißbildung vermieden ist.
Die Seitenwände der Nuten können, wie in den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen, mit Durchbrechungen versehen sein. Die Nutenkanäle dienen dann auch als Entwässerungskanäle, so daß in einem solchen Fall die verwendete Trägerplatte nicht nur der Spannungsentkopplung sondern auch eine Drainageplatte dient.
Die mit der Ziffer V insgesamt bezeichnete Drainageplatte aus Kunststoff gemäß der Figuren 5-7 läßt sich aus einer Folie in einfacher Weise entweder durch Prägen oder Tiefziehen herstellen. An dieser Drainageplatte 1' sind in der Art eines Wabengitters in gleichmäßiger Flächenverteilung Strukturelemente zur Oberseite hin vorstehend ausgeprägt, die mit den Ziffern 11, 12, 13 bezeichnet sind. Diese im Querschnitt nach unten offenen Strukturelemente bilden ein zusammenhängendes System von zum Untergrund hin offenen Nuten oder Strömungskanälen 11 b, 12 b, 13 b.
Die Bereiche 16 zwischen den die Waben bildenden ausgeprägten Strukturelementen 11, 12, 13 bilden mit ihrer Unterseite die Auflageflächen einer solchen Drainageplatte.
Innerhalb der wabenartigen Kammern M4 bilden Anordnungen der stegartigen Strukturelemente zusätzliche im Grundriß etwa rechteckige Strukturelemente 14, die nach oben vorstehend ausgeprägt und im Querschnitt U-förmig profiliert sind. Von den Stirnwänden 14 a dieser Strukturelemente ausgehend sind schlitzartige Druchbrechungen 15 vorgesehen, die sich jeweils bis zu den vertikalen Seitenwänden 13 a der Strukturelemente bzw. der Strukturelementabschnitte 13 erstrecken. Solche Durchbrechungen lassen sich in einfacher Weise nach der Prägung der Grundplatte durch entsprechende durchlaufende Schnitte von der Rückseite her einbringen.
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In den Bereichen 16 bzw. den Kammern M4, deren nach oben ragende Ansichtsflächen die Ziffern 16 a tragen, wird beim Fußboden- oder Wandaufbau der Mörtel eingebracht und bildet in diesem Bereich zwisehen den Strukturelementen Stelzen. Ausgehend von den Strukturelementen 11, 12, 13 insbesondere von deren von den Oberseiten 11 a, 12 a, 13 a her abgekantete Bereiche bilden nach Aushärten des Mörtels und einer späteren Spannungsbelastung in vielfältiger Weise die gewünschten Haarrisse als Trennscharen in dem Mörtel aus. Diese Rißausbildung wird ebenfalls begünstigt durch die zusätzlichen Strukturelemente 14.
Die ausgeprägten Strukturelemente 12 bilden Stegscharen S7, die sich mit dem durch die Strukturelemente 13 gebildeten Stegscharen S8 kreuzen. An der anderen Plattenseite sind dabei die entsprechenden sich kreuzenden Nutenscharen N7 und N8 ausgebildet.
Flache Randbereiche 17 der Drainageplatte 1' dienen der überlappenden Verbindung zweier Platten.
Die niveaugleichen Stegoberseiten der Stegscharen bieten die Möglichkeit von abgedichteten Stoßverbindungen in unterschiedlichen Richtungen der durch die Stegoberseiten bestimmten Ebene mittels entsprechend breiten aufgeklebten Dichtbändern.
Zusammenstellung der Bezugszeichen
1,1' Platte
11 Strukturelement
11 a Oberseite
11 b Nut, Strömungskanal
12 Strukturelement
12a Oberseite
12 b Strömungskanal
13 Strukturelement
13a vertikale Wand
13 b Strömungskanal
14 Strukturelement
14 a Stirnwand
14 b Strömungskanal
15 Durchbrechung
16 Kammer
16a Oberseite
16b Unterseite
17 Rand abschnitt
2 Vlies, netzartiges Ge
3 Platte
4 Platte
5 Mörtel, Kleber
6 Untergrund
7 Kleber, Mörtel
8 Fliese
N1-N8 Nuten, Nutenschar
S1-S8 Stege, Stegschar
M1-M4 Mörtelkammer
H1-H3 Hinterschnitt
* ■

Claims (5)

1. Trägerplatte aus folienartigem Kunststoff für einen plattenbekleideten Bodenaufbau oder eine Wand zum Erzielen einer Entkopplung zwischen dem Untergrund und der auf die folienartige Platte aufzubringenden Flächenbekleidung, wobei die Trägerplatte eine Strukturierung zum Ausbilden von Vertiefungen durch im wesentlichen in einer Richtung verlaufende Ausprägungen (N1, N3, N5, N7 bzw. N2, N4, N6, N8) auf einer Seite und auf der anderen Seite niveaugleiche, erhabene Bereiche aufweist, zwischen denen Kammern (M1-M3) zur Aufnahme eines zur Ausbildung einer Kontaktschicht mit der aufzubringenden Flächenbekleidung vorgesehenen aushärtenden Kontaktmittels, wie Mörtel oder Kleber gebildet sind und wobei an einer Plattenseite ein netzartiges Gewebe oder ein Vlies (2) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Strukturierung aus mindestens einer in einer weiteren Richtung verlaufenden und die Ausprägungen (N1, N3, N5, N7 bzw. N2, N4, N6, N8) kreuzende Ausprägungen (N2, N4, N6, N8 bzw. N1, N3, N5, N7) besteht, wobei die gebildeten Kammern (M1-M3) umfänglich durch die zur anderen Seite der Trägerplatte hin offenen, die erhabenen Bereiche bildenden Ausprägungen (S1-S6) begrenzt sind und das netzartige Gewebe oder das Vlies (2) an der Unterseite der Platte angeordnet ist.
2. Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zu einer Seite offenen Ausprägungen (N1-N6 bzw. S1-S6) Nuten mit einem im wesentlichen rechteckigen Querschnitt bilden, so daß sich kreuzende Nutenscharen gebildet sind.
3. Platte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwei sich kreuzende Nutenscharen (N1-N6 bzw. S1-S6) vorgesehen sind.
4. Platte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Nuten (N1, N3, N5) einer ersten Nutenschar voneinander und der Abstand der Nuten (N2, N4, N6) einer zweiten Nutenschar voneinander gleich ist.
5. Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein in eine Kammer (M1-M3) hineinragender Hinterschnitt (H1-H3) Teil einer Ausprägung ist.
DE29924180U 1998-04-22 1999-04-15 Trägerplatte aus folienartigem Kunststoff für einen plattenbekleideten Bodenaufbau oder eine Wand Expired - Lifetime DE29924180U1 (de)

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