DE29922297U1 - Stahl-Beton-Decke - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Stahl-Beton-Decke, insbesondere eine Stahl-Beton-Rippendecke oder eine Stahl-Beton-Verbunddecke mit zumindest einem Deckenträger, an dem quer verlaufende Trapezprofilbleche abgestützt sind, die oberseitig mit Beton aufgefüllt sind.
Im Hochbau sind für die Ausbildung von Decken verschiedene Vorgehensweisen bekannt. Neben reinen Holz- oder Stahldecken finden insbesondere Deckenkonstruktionen aus Beton Verwendung. Zu deren Herstellung werden einerseits vorgefertigte, bewehrte Beton-Fertigdeckenelemente verwendet, die nach dem Einbau mit Ortbeton Übergossen werden. Andererseits sind auch sogenannte Stahl-Beton-Rippendecken oder -Verbunddecken bekannt, bei denen ein Stahlblech gleichzeitig die Funktion einer verlorenen Schalung und der Zugbewehrung übernimmt.
Eine Stahl-Beton-Rippendecke oder -Verbunddecke weist in der Regel mehrere parallel verlaufende Deckenträger aus Stahl oder Beton auf. Über die Deckenträger sind quer zu deren Längserstreckung profilierte Stahlbleche insbesondere
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in Form von Trapezprofilblechen gelegt, die auf der Oberseite der Deckenträger befestigt sind. Wenn der Deckenträger aus Stahl besteht, sind auf seiner Oberseite zusätzlich auch noch mehrere Kopfbolzendübel angebracht, die der Schubkraftübertragung dienen. Nach der Fixierung der Trapezprofilbleche und gegebenenfalls nach Einbringung zusätzlicher Bewehrung werden die Trapezprofilbleche mit Ortbeton soweit aufgefüllt, daß das gesamte Blech ausreichend mit Beton überdeckt ist, d.h. die Wellentäler des Profils vollständig gefüllt sind und auch die Wellenberge mit einer ausreichende Betonschicht überdeckt sind. Da die maximal zu erzielende Spannweite der Decke von der Profilform und insbesondere der Profilhöhe der Trapezprofilbleche abhängt, ist die von dem Beton zu überdeckende Profilhöhe bei großen Spannweiten sehr groß. Auf diese Weise werden die Decken sehr schwer und weisen eine relativ große Bauhöhe auf. Darüber hinaus besitzt die Wirkungsebene der Deckenplatte einen relativ großen nach oben gerichteten Versatz relativ zu dem Deckenträger, was statisch ungünstig ist.
Aus der DE 42 15 686 Cl ist es bekannt, die Höhe einer Stahl-Beton-Rippendecke zu reduzieren, indem die Trapezprofilbleche nicht auf die Oberseite der Deckenträger aufgelegt, sondern an diesen an speziellen Querträgern abge-5 hängt werden. Zu diesem Zweck werden auf der Oberseite der Deckenträger seitlich vorstehende Querträger montiert, auf die die Trapezprofilbleche mit in ihren Wellenbergen ausgebilden, speziellen Auskantungen in Form von Aufnahmerillen aufgesetzt werden. Auf diese Weise läßt sich die Bauhöhe 0 der Decke reduzieren und auch der Versatz zwischen der Wirkungslinie der Deckenplatte und dem Deckenträger ist verringert. Nachteilig dabei ist jedoch, daß eine derartige Deckenkonstruktion spezielle Trapezprofilbleche erfordert und daß die Lastabtragung zwischen dem Trapezprofilblech und dem Deckenträger im Bauzustand nur über die Querträger
erfolgt, d.h. die Trapezprofilbleche mit hohen örtlichen Zugspannungen beaufschlagt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Stahl- Beton Rippendecke oder -Verbunddecke der genannten Art zu schaffen, bei der unter Beibehaltung der oben genannten Vorteile mit einer konstruktiv einfachen Ausgestaltung eine statisch günstige Lastabtragung zwischen dem Trapezprofilblech und dem Deckenträger zu erzielen ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer Stahl-Beton-Rippendecke oder -Verbunddecke der genanten Art dadurch gelöst, daß die Trapezprofilbleche mit den Endbereichen der Unterseiten ihrer Wellentäler auf am Deckenträger ausgebildete, seitliche Lagerflächen aufgelagert sind, die von der Oberseite des Dekkenträgers nach unten versetzt sind und konsolenartig seitlich von dem Deckenträger hervorstehen.
Erf indungs.gemäß sind die Lagerflächen zwischen den Trapez profilblechen und dem Deckenträger nicht in oder nahe dessen Oberseite angeordnet, sondern von dieser nach unten versetzt. Auf diese Weise ist es möglich, die Trapezbleche in herkömmlicher Weise mit der Unterseite ihrer Wellentäler auf die Lagerflächen aufzusetzen, wobei durch den Versatz der Lagerflächen eine Verringerung der Bauhöhe der Decke sowie des Abstands zwischen der Wirkungsebene der Deckenplatte und dem Deckenträger gegeben ist. Da bei der erfindungsgemäßen Deckenkonstruktion die Trapezbleche nicht aufgehängt, sondern mit ihrer Unterseite lediglich aufgelegt werden, ist an den Trapezprofilblechen keine spezielle Ausgestaltung von Lagerelementen notwendig, um diese bei der erfindungsgemäßen Decke einsetzen zu können.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß mehrere Lagerflächen in Längsrichtung des Deckenträgers in gegenseitigem Abstand hintereinander angeordnet sind. Dabei sollte der Abstand jeweils dem Rastermaß der verwendeten Trapezprofilbleche entsprechen, so daß jedes Wellental der Trapezprofilbleche auf einer entsprechend zugeordneten Lagerfläche abgelegt ist. Alternativ kann auch vorgesehen sein, die Veilzahl von in Längsrichtung des Deckenträgers angeordneten Lagerflächen an einer längsverlaufenden Leiste vorzusehen, so daß keine speziellen Anpassungen an die Größe des für die Decke verwendeten Trapezprofilblechs vorgenommen werden muß.
Vorzugsweise ist der Deckenträger ein Stahlträger mit einem I-Profil, wobei die Lagerflächen an Konsolenteilen ausgebildet sind, die an den Deckenträger angebracht sind. Dabei finden als Konsolenteile vorzugsweise Stahlprofile Verwendung, die an dem Deckenträger angeschweißt sind. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, die Konsolenteile an dem Obergurt des Deckenträgers anzubringen, wobei in bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen ist, daß die Konsolenteile an der Unterseite des Obergurtes des Deckenträgers angeschweißt sind. Alternativ können die Konsolenteile jedoch auch auf der Oberseite des Obergurtes angeschweißt oder auf der Oberseite des Untergurtes abgestützt sein.
In einer möglichen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Konsolenteile von einem an sich bekannten Z-Profil gebildet sind. Der obere Schenkel des Z-Profils ist am Obergut des Deckenträgers angeschweißt, so daß der Steg des Z-Profils sich im wesentlichen vertikal und parallel zum Steg des Deckenträgers nach unten erstreckt und der am unteren Ende des Steges angeordnete zweite Schenkel des Z-Profils seitlich nach außen vorsteht und die Lagerfläche
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bildet, auf der das Trapezprofilblech aufgelegt wird. Alternativ können die Konsolenteile auch von einem stählernen Formteil, beispielsweise einem Preßteil, gebildet sein.
Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung ersichtlich, wobei die einzige Figur eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Stahl-Beton-Rippendecke im Montagezustand zeigt.
Eine Stahl-Beton-Rippendecke 10 besitzt mehrere parallel in Abstand zueinander angeordnete Deckenträger 11, von denen in der Figur nur einer dargestellt ist. Der Deckenträger 11 ist ein Stahlträger mit einem I-Profil und besitzt einen Obergurt 11a, einen vertikalen Steg lic und einen Untergurt 11b. Auf die Oberseite des Obergurtes 11a des Deckenträgers 11 sind in Längsrichtung in gegenseitigem Abstand eine Vielzahl von Kopfbolzendübeln 14 aufgeschweißt.
Auf beiden Seiten des Steges lic des Deckenträgers 11 sind Konsolenteile 12 angeordnet, die von einem Z-Profil gebildet sind, das mit seinem oberen Schenkel auf der Unterseite des Obergurtes 11a angeschweißt ist und mit seinem unteren Schenkel seitlich von dem Deckenträger 11 hervorsteht. Der untere, seitlich vorstehende Schenkel des Konsolenteils 12 bildet eine Lagerfläche 13. Wie die Figur zeigt, sind in Längsrichtung des Deckenträgers 11 mehrere Konsolenteile 12 in gegenseitigem Abstand hintereinander angeordnet.
Auf die Lagerflächen 13 der Konsolenteile 12 sind beidseitig des Deckenträgers 11 Trapezprofilbleche 15 aufgelagert, die sich senkrecht zur Längsrichtung des Deckenträgers 11 erstrecken und in bekannter Weise eine Querschnittsform mit Wellenbergen und Wellentälern aufweisen. Die Trapezprofilbleche 15 liegen dabei mit den Endbereichen der Unterseiten
ihrer Wellentäler 15a auf den Lagerflächen 13 auf, die um die Höhe des Steges der Konsolenteile 12 relativ zu dem Obergurt 11a des Deckenträgers 11 nach unten versetzt sind. Dabei ist der Versatz so gewählt, daß dieser gleich oder etwas geringer als die Höhe der Trapezprofilbleche 15 ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Oberseite der Trapezprofilbleche 15 etwas oberhalb der Oberseite des Obergurtes 11a des Deckenträgers 11 angeordnet, wobei die sich dabei ergebenden Schlitze durch Abdeckungen 18 verschlossen sind. Gleichzeitig sind im Bereich der Wellentäler die Enden der Trapezprofilbleche 15 auf der dem Deckenträger 11 zugewandten Seite mit Füllkörpern 19 verschlossen.
In den Wellentälern erstreckt sich jeweils eine Zusatzbewehrung 16, die im Bereich des Deckenträgers 11 um diesen oberseitig herumgeführt ist oder nur in dem Tiefsickenbereich des Trapezprofilblechs 15 eingelegt sein kann.
Nachdem die Trapezprofilbleche 15 auf den Lagerflächen 13 der Konsolenteile 12 abgelegt und befestigt sind, werden die Trapezprofilbleche 15 oberseitig mit Beton 17 soweit ausgefüllt, daß die Kopfbolzendübel 14 und die Oberseite der Wellenberge der Trapezprofilbleche 15 mit einer Betonschicht ausreichender Stärke überdeckt ist. Die Trapezprofilbleche 15 bilden dabei einerseits eine verlorene Schalung und andererseits bei Ausgestaltung entsprechender Profilhinterschneidungen die Zugbewehrung einer Stahl -Beton-Verbunddecke. Während des Gießvorganges des noch flüssigen Betons verhindern die Abdeckungen 18 und die Füllkörper 19 ein Auslaufen des Betons.
Claims (7)
1. Stahl-Beton-Decke mit zumindest einem Deckenträger (11), an dem quer verlaufende Trapezprofilbleche (15) abgestützt sind, die oberseitig mit Beton (17) ausgefüllt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Trapezprofilbleche (15) mit den Endbereichen der Unterseiten ihrer Wellentäler (15a) auf am Deckenträger (11) ausgebildete, seitliche Lagerflächen (13) aufgelagert sind, die von der Oberseite des Deckenträgers (11) nach unten versetzt sind und konsolenartig seitlich von dem Deckenträger (11) hervorstehen.
2. Stahl-Beton-Decke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Lagerflächen (13) in Längsrichtung des Deckenträgers in gegenseitigem Abstand hintereinander angeordnet sind.
3. Stahl-Beton-Decke nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckenträger (11) ein I-Profil besitzt und die Lagerflächen (13) an Konsolenteilen (12) ausgebildet sind, die an dem Deckenträger (11) angebracht sind.
4. Stahl-Beton-Decke nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsolenteile (12) an dem Obergurt (11a) des Deckenträgers (11) angebracht sind.
5. Stahl-Beton-Decke nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsolenteile (12) auf der Unterseite des Obergurts (11a) des Deckenträgers (11) angeschweißt sind.
6. Stahl-Beton-Decke nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsolenteile (12) ein Z-Profil aufweisen.
7. Stahl-Beton-Rippendecke- oder -Verbunddecke nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsolenteile von einem stählernen Formteil, insbesondere einem Preßteil, gebildet sind.
Priority Applications (1)
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