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DE29919009U1 - Verpackung für Nahrungsmittel - Google Patents

Verpackung für Nahrungsmittel

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DE29919009U1
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RONCADIN GmbH
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Description

Verpackung für Nahrungsmittel
Verpackungen für Nahrungsmittel oder dgl. in einem Mikrowellenherd zu erwärmende Waren bestehen im allgemeinen aus einem elektrischen isolierenden Material wie Kunststoff, Papier oder Pappe, damit eine effektive, d.h. verlustarme und auch gleichmäßige Erwärmung im Mikrowellenherd erzielt wird. Im gleichen Sinne sind auch Mikrowellenherde auf eine gleichmäßige Erwärmung der Ware ausgerichtet. In dieser Hinsicht wird darauf geachtet, daß die von einem Mikrowellengenerator (Magnetron) erzeugten Wellen nicht nur von einer nach Strahlungsrichtung und Strahlungsverteilung abgestimmten Antenne abgestrahlt und an dessen Wänden möglichst gleichförmig reflektiert werden, sondern daß auch noch unvermeidliche bereichsweise Schwankungen der Mikrowellenenergie dadurch ausgeglichen werden, daß entweder die Antenne oder aber ein Aufstellbereich für die Waren im Herdraum bewegt (gedreht) wird. Mit solchen Maßnahmen ist es möglich geworden, eine befriedigend gleichmäßige Einleitung von Mikrowellenenergie in die Ware zu bieten.
Es gibt allerdings Anwendungsfälle, in denen sich gleichwohl unbefriedigende Erwärmungsergebnisse bieten. Dies kann darauf beruhen, daß etwa bei Speisen
bestimmte Zutaten oder Beilagen mehr oder weniger an elektromagnetischer Energie aus der Mikrowellenstrahlung absorbieren und sich damit (unerwünscht) stärker oder schwächer erwärmen und/oder daß sich Bereiche der Ware bei gleicher Energieabsorption etwa infolge unterschiedlicher Materialdichte stärker oder schwächer erwärmen und/oder daß bei der Ware keine gleichmäßige Erwärmung, sondern bereichsweise unterschiedliche Temperaturen gewünscht werden. So kann es im Nahrungsmittelbereich beispielsweise vorkommen, daß bei einem Reisgericht Reis im Mikrowellenherd zuviel Wasser verliert und damit zu trocken wird oder daß bei einer Mischung von Eis und heißen Früchten eine gleichmäßige Erwärmung etwa aus einem tiefgeforenen Zustand heraus unerwünscht wäre.
Aufgabe der Erfindung ist es dementsprechend, die Anwendungsmöglichkeiten der überaus praktischen Erwärmung in einem Mikrowellenherd auch auf solche Fälle auszuweiten, in denen die gleichmäßige Einstrahlung der elektromagnetischen Energie bisher unbrauchbare Ergebnisse lieferte.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe mit Hilfe einer Verpackung nach dem Anspruch 1 gelöst. Entgegen der allgemeinen Verbraucherempfehlung, nichts metallisches in den Mikrowellenherd einzubringen, kann eine gezielte Abschirmung mit elektrisch leitendem Material, insbesondere metallischem Material, entscheidende Vorteile liefern. Besonders vorteilhaft sind solche Abschirmungen nicht an der Ware selbst angebracht, die sonst bisweilen für die Erwärmung im Mikrowellenherd umgefüllt wird, sondern mit der Verpackung verbunden, womit sich eine vorgegebene Kontrolle der Erwärmung bzw. der Abschirmung ergibt. Abschirmungen dieser Art sind zu mehreren Seiten hin vorzusehen, wenn die Mikrowellenenergie in der bei solchen Mikrowellenherden üblichen Weise durch
Reflektionen im Herd und Drehung der Ware oder der Antenne aus sich ändernden Richtungen eingebracht wird.
Besonders vorteilhaft kann eine solche Verpackung, wenn sie für Nahrungsmittel bestimmt ist, von vornherein als Geschirr benutzbar ausgelegt sein. So kann etwa eine Verpackung für eine in der Mikrowelle aufzutauende oder zu erwärmende Flüssigkeit als Trinkbecher oder eine Verpackung für sonstige Nahrungsmittel als Teller ausgelegt sein. Gerade in einem solchen Fall ist die kontrollierte (unterschiedliche) Erwärmung auch mit der vorgegebenen Anordnung der zu erwärmenden Bestandteile möglich.
Zwei Ausführungsbeispiele für den Gegenstand der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden nachfolgend näher beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform und
Fig. 2 eine zweite Ausführungsform einer Eiskaffee-Verpackung, jeweils auf der rechten Hälfte schnittbildlich dargestellt.
Die in Fig. 1 insgesamt mit 1 bezeichnete Verpackung für Eiskaffee, der im tiefgefrorenen Zustand transportiert, gelagert und verkauft werden soll, um jeweils frisch zum Verbrauch im Mikrowellenherd durch Erwärmung zubereitet zu werden, besteht unterseitig aus einem Becher 2, der oberseitig durch einen Deckel 3 abgeschlossen wird. Der Becher 2 ist oben mit einem gestuften Rand 4 versteift und an seiner oberen Kante noch mit einem Kragen 5 versehen, auf den der Deckel 3 mit festem Sitz aufgreift.
Sowohl der Becher 2 wie auch der Deckel 3 sind insgesamt in Kunststoff ausgeformt, wobei der Becher 2, der durch seine Formgebung auch ohne Deckel 3 gut handhabbar ist, als Trinkgefäß dienen kann. Der verwendete Kunststoff ist also fachmännisch unter den bekannten Möglichkeiten lebensmittelgerecht und temperaturfest sowohl für den tiefgefrorenen Zustand wie auch für hohe Trinktemperaturen ausgewählt. Der Deckel kann aus dem gleichen Kunststoffmaterial gefertig sein, braucht aber nicht für hohe Temperaturen und nicht zur Benutzung als Trinkgefäß ausgelegt zu sein.
Der Becher 2 trägt unterhalb seines Randes 4 und mit Abstand zur Kante 5 über eine vorzugebende Breite außenseitig einen Ring 6 aus elektrisch hochleitendem Material, nämlich Aluminiumfolie, die einfach von unten auf die stumpfkegelige Form des Bechers aufgeschoben sein kann, wobei im Bereich eines unteren Randes 7 ein umlaufender Ringwulst, eine Stufe oder Schulter am Becher den Sitz des Ringes 6 sichern kann. Der Ring 6 kann aber auch aufgeklebt sein. Grundsätzlich ist auch eine entsprechend metallisierte Ausführungsform des Ringes in einem direkten Auftrag des metallischen Materials auf den Grundkörper des Bechers 2 aus Kunststoff möglich.
Es versteht sich, daß Metallfolie, insbesondere Aluminiumfolie, nur ein sich anbietendes Material darstellt. Andere elektrisch gut leitende Materialien wie etwa Karbonschichten (Kohleschichten, auch in Faserform) sind grundsätzlich möglich. Desgleichen wirken auch ferromagnetische Materialien abschirmend.
Auch der Kunststoff-Grundkörper des Deckels 3 ist mit einer Aluminiumfolie 8 belegt, und zwar auf der Innenseite ausgekleidet, wobei diese Auskleidung die gesamte Innenfläche des Deckels 3 bishin zu einem für ein leichtes Erfassen beim Abheben des Deckels mit einem Randwulst versehenen Rand 9 geführt ist. Auch
für diese Auskleidung gibt es die oben in bezug auf den Ring 6 erwähnten alternativen Materialien.
Wichtig ist in beiden Fällen, daß es sich um elektrisch leitende Materialien handelt, die nämlich eine ringförmige umfangsseitige Abschirmung 6 bzw. eine deckeiförmige Abschirmung bilden, die zusammen den oberen Bereich des Verpackungsinnenraums mehrseitig abdecken. Diese Abschirmung 6,8 dient dazu, die Verpackung 1 im oberen Bereich zumindest teilweise gegen die Einwirkung der elektromagnetischen Mikrowellenstrahlung in einem Mikrowellenherd zu schützen, so daß beispielsweise im oberen Bereich des Innenraums der Verpackung 1 eine geringere Erwärmung entsteht als im, unteren Bereich.
Bei der hier als Beispiel betrachteten Verpackung für Eiskaffee, im Tiefgefrierzustand angeliefert, füllt der Kaffee im wesentlichen den unteren Teil unterhalb der Randlinie 7 aus, während darüber beispielsweise Vanilleeis aufgestockt ist, um oben noch eine Garnierung mit Sahneeiscreme aufzunehmen. Zum Verzehr müßte der Kaffee zumindest aufgetaut sein und eine Temperatur von oberhalb 20C erhalten, besser jedoch eine Verbrauchstemperatur von z.B. 100C, während das Vanilleeis oder die Eiscreme bei leichten Gefriertemperaturen von z.B. -40C bis -6°C gehalten werden sollte. Eine derartige bereichsweise unterschiedliche Erwärmung beim Auftauen wird durch die Abschirmungen 6,8 erreicht.
Es versteht sich ohne weiteres, daß die Abschirmung 6,8 - bewußt - unvollkommen ist, sonst würde sie die abgeschirmten Bereiche auch unvorteilhaft in der Nähe des tiefgefrorenen Zustands belassen. Hier kann Mikrowellenstrahlung von unten bzw. schräg von unten auch in den oberen Bereich eindringen. Überdies ist der Bereich des Randes 4 abschirmungsfrei. Es versteht sich, daß bei Bedarf an einer stärkeren Abschirmung etwa der Abschirmungsring 6 weiter nach oben bis
etwa zur Kante 5 und sogar auch noch in einen metallischen Kontakt mit der Abschirmung 8 zu bringen wäre. Die Abschirmung hängt auch von deren Leitfähigkeit ab, wozu auch die Dicke rechnet. Bei Aluminiumfolie läßt sich mit üblicher "Haushaltsfolie" mit einer Dicke von 10 bis 20 &mgr;&idiagr;&eegr; (0,01 bis 0,02 mm) eine reduzierte Abschirmwirkung gegenüber der hier bevorzugten Aluminiumfolie von mehr als 0,02 mm, vorzugsweise 0,5 bis 0,6 mm beobachten. Die Stärke der Abschirmung (wie auch die spezifische Leitfähigkeit des Materials) kann aber grundsätzlich für eine gewünschte dosierte Abschirmung eingeplant werden, genauso wie Lücken in der Abschirmung, hier zwischen dem Abschirmring 6 und der Deckelabschirmung 8. Letzteres ließe sich natürlich auch mit einer streifenförmigen oder gelochten Abschirmung erreichen. In jedem Fall ist aber auch dabei die Größe von Abschirmungslücken wie hier im Bereich des Randes 7 gegenüber Strahlungseinfall von unten einzurechnen.
Eine zweite Ausführungsform 11 einer Verpackung für Eiskaffee geht von einem Kunststoffbecher 12 und einem Kunststoffdeckel 13 wie bei der Ausführungsform nach Fig. 1 aus. Auch hier ist der Deckelrand handhabungsgerecht gestuft und zur klemmenden bzw. rastenden Aufnahme des Deckels 13 ausgebildet. Becher 12 und Deckel 13 sind aber selbst nur aus Kunststoff - ohne jegliche Abschirmung gefertigt.
Eine Abschirmung ist hier in Form einer gesonderten Haube 18 aus Aluminiumfolie bzw. dünnwandigem Aluminium vorgesehen. Auch hier versteht es sich, daß eine solche Abschirmung aus anderen elektrisch leitfähigem Material, gegebenenfalls auch aus ferromagnetischem Material gebildet sein kann. Die Haube 18 deckt den oberen Teil der Verpackung 11 ab und schafft damit eine Abschirmung gegen elektromagnetische Wellen im Mikrowellenherd für den oberen Bereich des Verpackungs-Innenraums.
Es ist aber auch hier erkennbar, daß die Haube gegenüber Einstrahlungen von unten bzw. schräg von unten keinen wirksamen Schutz ergibt, so daß - wunschgemäß - eine nur teilweise Abschirmung entsteht.
Die hier dargestellte Haube 18 ist lediglich übergestülpt, könnte also auch eine festere, mehrfach verwendbare Form haben. Auf der anderen Seite ist es durchaus möglich, eine solche Haube aus Folie auszuführen und dann im Bereich des unteren Randes 17 eng an den Kunststoffbecher 12 anzuformen, so daß sich auch eine Unversehrtheitskontrolle ergibt.
Abschirmungen der hier betrachteten Art sind allerdings nicht nur für Eiskaffee oder Eis-Schokolade von Interesse, also die Kombinationen von Eis und einem wärmeren Getränk, wozu die Verpackung vorteilhafterweise gleich einen Trinkbecher bieten kann. Ähnliche Betrachtungen sind ohne weiteres etwa bei Eis in Kombination mit warmen Früchten oder Süßspeisen gegeben. Es gibt aber darüber hinaus eine Vielzahl von Nahrungsmitteln mit Hauptbestandteilen, Beilagen und Zutaten, die wunschgemäß unterschiedliche Temperaturen haben sollen oder aber - bei unterschiedlichen oder auch gleichen Temperaturen - teils stärker, teils weniger stark der Mikrowelleneinstrahlung ausgesetzt werden sollen. In dieser Hinsicht versteht es sich, daß nicht nur Becher, sondern auch einfache oder unterteilte Schalen in Betracht kommen, wobei Abschirmungen zweckmäßig zu mehreren Seiten hin, aber nicht unbedingt allseitig in Betracht kommen.

Claims (9)

1. Verpackung (1) für Nahrungsmittel oder dgl. in einem Mikrowellenherd zu erwärmende Waren mit einen Verpackungs-Innenraum zumindest teilweise umschließenden Wandungen aus einem elektrisch isolierenden Material, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Teilbereich des Innenraums zu mehreren Seiten hin durch Abschirmungen (6, 8, 18) aus elektrisch leitendem Material abgedeckt ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmungen (6, 8) aus Folie bestehen, die an Wandungen aus isolierendem Material angebracht sind.
3. Verpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmungen (6, 8, 18) aus einer mehr als 0,02 mm starken Aluminiumfolie bestehen.
4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmungen oberseitig in Form einer Haube (8, 18) angeordnet sind.
5. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmung (8) an einem Deckel (3) angebracht ist.
6. Verpackung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmung (8, 18) über den Deckel hinaus sich auf einen angrenzenden Bereich einer unteren Schale erstreckt.
7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmung (6, 8, 18) für den Teilbereich des Innenraums diesen überwiegend umschließt.
8. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß sie unterseitig ein schalen- oder becherförmiges Gefäß (2, 12) aus Kunststoff umfaßt.
9. Verpackung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Gefäß (2, 12) als ein Nahrungsmittel-Geschirr gestaltet ist.
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