DE29919964U1 - Ausweis und Set zur Auswertung von Daten dieses Ausweises - Google Patents
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Description
Prof.Dr.med.Dr.med.habil. A. Weikl
94469 Deggendorf, DE
Ausweis und Set zur Auswertung von Daten
dieses Ausweises
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Ausweis für eine Person mit einem implantierten aktiven, extern ansteuerbaren Implantat gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, auf einen Set zum Auslesen dieser Daten nach dem Anspruch 13 und auf einen Set zum Eingeben und Auslesen dieser Daten nach dem Anspruch 14.
Personen, die aus Krankheitsgründen einen Herzschrittmacher besitzen, erhalten von der Klinik, in welcher die Implantation desselben erfolgt, einen Patientenausweis. Dieser enthält Eintragungen bezüglich der Person mit dem implantierten Herzschrittmacher, sowie Angaben über den Hersteller des Implantats und über die Einstellparameter des Implantats. Derartige Patientenausweise liegen in gedruckter Form, beispielsweise als Faltblatt, vor und die Eingaben werden dort handschriftlich eingetragen. Diese Eintragungen sind zeitraubend und können unter Umständen fehlerhaft sein. Ferner kann es bei hoher Beanspruchung des Ausweises durch den Inhaber, beispielsweise durch Mitführen in Arbeitsanzügen oder dgl., schnell zur Unleserlichkeit dieser Eintragungen kommen.
Es sind zwar bereits Ausweise in Form von Scheckkarten oder von Firmen-Cards bekannt, auf denen personenspezifische Daten und andere Daten gespeichert sind, die Auskunft über ein zur Verfügung stehendes Geld oder zur Kommunikation
mit einem Bankinstitut zwecks Ausgabe von Geld an einem Geldautomaten geben. Auch sind Ausweise von Krankenkassen für deren Mitglieder bekannt, die personenspezifische Daten enthalten. Diese Ausweise enthalten jedoch keine sonstigen Hinweise, insbesondere keine Gefahrenhinweise, betreffend das Kassenmitglied.
Mit der vorliegenden Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, für Patienten mit einem aktiven Implantat einen Ausweis der genannten Art so auszugestalten, daß die eingangs genannten Probleme überwunden werden.
Gelöst wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1.
Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, daß die oft lebenswichtigen Daten dauerhaft in der Art von beispielsweise Scheckkarten, wiederauffüllbaren Cards oder dgl. sichergestellt sind. Außerdem können wichtige Daten auf sehr kleinem Raum untergebracht werden, so daß die Größe der bisher verwendeten Ausweise deutlich verringert werden kann.
Weitere vorteilhafte Einzelheiten der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben und werden nachfolgend anhand eines in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispiels näher beschrieben.
In der einzigen Figur der Zeichnung ist mit 1 ein beispielsweise in Form einer Scheckkarte oder dgl. ausgebildeter Ausweis für einen Patienten mit einem implantierten oder zu implantierenden Implantat, insbesondere einem Herzschrittmacher, bezeichnet.
Der Ausweis 1 kann aus einem Material bestehen, welches durch maschinelles Bedrucken oder durch andere mechanische Einwirkung, beispielsweise durch Einprägen, Herausprägen, Aus- oder Abstanzen von Kartenmaterial mit Daten versehen werden kann. Diese Daten sind somit mechanisch dauerhaft und praktisch zerstörungssicher und jederzeit auslesbar dem Ausweis zugeordnet. Insbesondere sind die Daten außer durch mechanische oder durch Hitze-Einwirkung nicht mehr zerstörbar.
Das Material für den Ausweis 1 kann aber auch ganz oder teilweise, beispielsweise zusätzlich zu dem oben genannten Material, aus einem Speichermaterial, wie einem magnetischen Material, beispielsweise nach Art von Magnetstreifen oder von Magnetstreifenkarten, bestehen.
Auch können Materialien nach Art von Disketten aus einem magneto-optischen oder optischen, beispielsweise mittels Laserstrahlen optisch veränderbaren Materialien, wie beispielsweise bei Compact-Discs, eingesetzt werden.
Der Ausweis 1 kann auch aus elektrischem Material, beispielsweise durch wenigstens einen im Ausweis untergebrachten, extern veränderbaren Schaltkreis oder durch elektrische Bauelemente, wie wenigstens eine integrierte, extern ansteuerbare Mikroschaltung, bestehen.
Diese Materialien bzw. Schaltungen können durch entsprechende Eingabemittel, beispielsweise über eine Magnetisierungseinrichtung bzw. über einen Laser, beispielsweise, wie bei einer CD, bzw. elektrostatisch oder induktiv bleibend oder rückbildbar verändert werden.
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Die Daten können also wieder magnetisch, optisch, elektrisch oder dgl. ausgelesen und gegebenenfalls gelöscht, neu eingegeben oder überschrieben werden. Es ist auch möglich, verschiedene Speicherbereiche zu schaffen, die voneinander unterschiedliche Speichereffekte besitzen.
Vorzugsweise ist die Ausführung derart, daß besonders wichtige Daten nicht mehr gelöscht werden können.
Beispielsweise sind dies personenspezifische Daten oder implantatspezifische Daten, also Daten, welche die Ausführungsart, Seriennummer oder dgl. des Implantats und gegebenenfalls auch den Hersteller des Implantats und/oder eines Zusatzteils, wie beispielsweise die Elektroden eines Herzschrittmachers, betreffen.
Weiterhin können bei einem Herzschrittmacher folgende Daten gespeichert sein:
Die Daten für die Grundfrequenz, die obere Grenzfrequenz, die dynamsiche AV-Zeit oder dgl..
Ebenso können in der Klinik, in der die Implantation durchgeführt wurde, das Implantationsdatum, der Name des ausführenden Arztes, das Datum der erforderlichen Nachuntersuchung oder dgl. eingespeichert sein. Diese Daten sind vorzugsweise nicht mehr veränderbar oder nur über die Aufhebung eines Sperrcodes löschbar bzw. veränderbar und anschließend nur wieder über einen Sperrcode unveränderbar.
Weiterhin werden dem Ausweis 1 personenspezifische, therapeutische Daten eingegeben, die ausgelesen, auch verändert
oder ganz gelöscht oder überschrieben werden können.
Diese Daten können die Parameter der bei der Implantation oder einer Nachsorgeuntersuchung festgestellten, der für den Patienten optimalen Frequenz für den Herzschlag und andere einstellbare Parameter, wie Impulsamplitude A/V, Impulsdauer A/V, Empfindlichkeit A/V, Refraktärzeit A/V, Polarität Wahrnehmung A/V, Polarität Stimulation A/V, AV-Sicherheitsintervall, Frequenzadapter (EIN/AUS), RAP: Datum/Zeit, maximale Sensorfrequenz sein. "A" bedeutet hierbei Atrium und 11V" Ventrikel des Herzens.
Zusätzlich können als personenspezifische therapeutische Daten, beispielweise die Medikation für den Patienten, eingetragen sein oder werden. Bevorzugt sind auch diese Daten nicht löschbar gespeichert.
Diese Daten werden vorzugsweise je Eintragung, beispielsweise bei der Ausstellung des Ausweises 1 oder bei einer Nachuntersuchung jeweils tabellarisch, beispielsweise spaltenweise, eingegeben.
Die Eingabe und das Auslesen der Daten aus dem Ausweis erfolgt zum Teil mit Einrichtungen oder Einheiten, wie sie ähnlich bei Scheckkarten oder dgl. Anwendung finden. Jedoch sind die Einrichtungen oder Einheiten auf den Ausweis abgestimmt.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der einzigen Fig. der anliegenden Zeichnung.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß der Zeichnung besteht der Ausweis 1 aus Speichermaterial oder aus einem oder mehreren Speicherbereichen 1.1, beispielsweise aus einem Magnetstreifen 1.2, beispielsweise mit elektrischen Oberflächenkontakten, die mit einer inneren Schaltung verbunden und in einen Schlitz 2.1 einer Abtasteinrichtung 2 einführbar sind.
In der Abtasteinrichtung 2 können die im Ausweis 1 enthaltenen Daten über geeignete Sensoren, beispielsweise über auf dem Ausweis vorhandene Oberflächenkontakte 1.2, magnetisch, beispielsweise über den Magnetstreifen 1.1, elektrostatisch, induktiv oder optisch abgetastet und als Datensignale ausgegeben werden.
An die Abtasteinrichtung 2 ist eine Eingabeeinheit 3 angeschlossen.
Dieser Eingabeeinheit 3 sind eine Tastatur 4 und eine Anzeige 5 zur Erarbeitung und Anzeige der dem Ausweis 1 einzugebenden Daten und zur Übermittlung derselben an den Ausweis 1 über die Abtasteinrichtung 2 zugeordnet.
Die Tastatur 4 dient auch zur Eingabe von gegebenenfalls auch an der Anzeige 5 sichtbaren Steuerbefehlen, beispielsweise zur Auswahl bestimmter Parameter oder dgl. und zur Eingabe der erstellten oder vorgegebenen Daten in die angewählte Position des Ausweises 1. Mit ihr werden also dem Ausweis 1 die implantatspezifischen, die personenspezifischen, sowie die personenspezifischen, therapeutischen Daten direkt oder über eine zunächst in der Eingabeeinheit 3 erstellte und gespeicherte Datei eingegeben.
Ferner ist an der Eingabeeinrichtung 2 eine Ausleseeinheit 6 angeschlossen oder anschließbar. Über diese Ausleseeinheit 6 werden die in der Abtasteinrichtung 2 anstehenden Datensignale ausgelesen und an der Anzeige 5 angezeigt. Diese können dann, wenn es sich um löschbare oder entfernbare Daten handelt, über die Eingabeeinheit 3 gelöscht und/oder geändert werden.
Anstelle der Verwendung gesonderter Einheiten 2, 3, 4, 5 können diese auch zu einer baulichen Einheit vereinigt sein oder zusammengebaut werden. Zu diesem Zweck sind sie so konstruiert, daß sie durch Stecken und/oder Schrauben oder dgl. zusammengebaut werden können.
Bevorzugt kann auch an die Abtasteinrichtung 2, insbesondere anstelle der Eingabeeinheit 3 und der Ausleseeinheit 6, ein Computer 7 mit zugehöriger Tastatur 8 und zugehörigem Monitor 9 angeschlossen werden. Im Computer 7 ist ein ausweisspezifisches Anwenderprogramm installiert, über welches das Auslesen der Ausweisdaten und die Änderung und/oder Neueingabe von Ausweisdaten bei gleichzeitiger Anzeige am Monitor 9 durchgeführt wird.
Weiterhin kann es vorteilhaft sein, eine Einrichtung zu schaffen, die lediglich zur Auslese und Anzeige der ausgelesenen Daten des Ausweises 1 dient. Eine solche kompakt herstellbare Einrichtung besteht lediglich aus einer Abtasteinrichtung 2, einer Ausleseeinheit 6 und einer Anzeige 5. Hierdurch ist eine schnelle Überprüfung der vorhandenen Daten möglich.
Gegebenenfalls müssen die aus dem Ausweis 1 ausgelesenen Daten in für den Computer 7 verständliche Datensignale umgewandelt werden.
Hierzu kann ein Datenwandler 10 zwischen der Abtasteinrichtung 2 und dessen Computer 7 vorgesehen sein. Vorteilhaft kann ein Datenwandler 10 auch mit der Abtasteinrichtung 2 zusammengebaut oder in diese integriert sein. Die Abtasteinrichtung 2 kann beispielsweise derart ausgestattet sein, daß sie die vom Ausweis stammenden Datensignale in vom Computer 7 verarbeitbare Signale und vom Computer 7 ausgegebene und dem Ausweis 1 zuzuführende Datensignale in ausweisspezifische Daten umwandelt.
Der Ausweis kann anstelle eines Patientenausweises für einen Patienten mit implantiertem, extern ansteuerbarem Herzschrittmacher auch ein solcher für Patienten mit einem anderen aktiven, extern ansteuerbaren Implantat, wie einem implantierten Medikamentenspender, beispielsweise zur Abgabe von Insulin bei zuckerkranken Patienten, ausgestellt und verwendet werden.
Mit Vorteil kann auf dem Ausweis noch ein Registriercode unverschlüsselt oder verschlüsselt und ohne oder mit Hilfsmitteln lesbar vorgesehen sein. Hierdurch kann eine schnelle Zuordnung, beispielsweise in der Klinik, in der die Implantation vorgenommen wurde, erreicht werden.
Claims (17)
1. Ausweis für eine Person mit einem implantierten aktiven, extern ansteuerbaren Implantat, dadurch gekennzeichnet, daß auf und/oder in ihm Daten über die Person, die Art des Implantats und die Einstellung der Implantatparameter über eine ausweisspezifische Abtasteinrichtung (2) auslesbar gespeichert sind, wobei die personenspezifischen Daten, zumindest, soweit notwendig, ohne oder sowohl mit als auch ohne Abtasteinrichtung (2) lesbar sind.
2. Ausweis nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
- Der Ausweis (1) besitzt mindestens einen mechanisch und/ oder elektrisch und/oder magnetisch und/oder optisch veränderbaren Speicher oder Speicherbereich (1.1), in welchem personenspezifische Daten einer eingetragenen oder einzutragenden Person, wie Name, Vorname, Adresse, gegebenenfalls Telefon, Telefax oder dgl., über zugehörige Mittel mechanisch und/oder elektrisch und/oder magnetisch und/oder optisch eingegeben oder eingebbar und dann dort entsprechend gespeichert sind, wobei gegebenenfalls zumindest die wichtigsten personenspezifischen Daten, wie Name und Adresse, auch ohne Hilfsmittel lesbar sind;
- in dem oder einem weiteren mechanisch und/oder elektrisch und/oder magnetisch und/oder optisch veränderbaren Speicher oder Speicherbereich (1.1) sind implantatspezifische Daten des der eingetragenen oder einzutragenden Person zugeordneten Implantats, wie Daten des Herstellers des Implantats, über zugehörige Mittel eingegeben oder eingebbar und dort dann mechanisch und/oder elektrisch und/oder magnetisch und/oder optisch gespeichert;
- in dem oder in einem weiteren mechanisch und/oder elektrisch und/oder magnetisch und/oder optisch veränderbaren Speicher oder Speicherbereich (1.1) sind personenspezifische therapeutische Daten der eingetragenen oder einzutragenden Person, wie Daten der personenspezifischen Einstellung des Programms des Implantats und gegebenenfalls die notwendige Medikation der Person oder dgl., über zugehörige Mittel eingegeben oder eingebbar und dort dann mechanisch und/oder elektrisch und/oder magnetisch und/oder optisch gespeichert;
- alle Daten sind über eine externe implantatspezifische Einrichtung (2) auslesbar;
- die eingegebenen Daten sind entweder unveränderbar oder, insbesondere lediglich die personenspezifischen therapeutischen Daten, sind über eine implantatspezifische Einrichtung erst nach Eingabe eines Codes veränderbar und anschließend wieder über einen Sperrcode unveränderbar (schreibgeschützt) gespeichert.
3. Ausweis nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Daten oder Datengruppen mechanisch und/oder elektrisch und/oder magnetisch und/oder optisch eingegeben oder eingebbar und gespeichert sind.
4. Ausweis nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Daten oder Datengruppen mechanisch und/oder elektrisch und/oder magnetisch und/oder optisch auslesbar sind.
5. Ausweis nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die personenspezifischen Daten derart vorgesehen sind, daß sie, außer durch mechanische und/oder Hitzeeinwirkung, nicht unkenntlich zu machen oder entfernbar sind.
6. Ausweis nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Daten beim Auslesen nicht löschbar sind.
7. Ausweis nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß einzelne, mehrere oder alle personenspezifischen therapeutischen Daten auslesbar und anschließend änderbar oder löschbar sind.
8. Ausweis nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Daten beim Auslesen nur bei Eingabe eines Zusatzbefehls löschbar, änderbar oder überschreibbar sind.
9. Ausweis nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die nicht löschbaren und nicht veränderbaren implantatspezifischen Daten solche des Implantats und/oder zugeordneter implantierter Bauteile wie: Typ, Seriennummer, Herstelldatum, Austauschindikation oder dgl., sind.
10. Ausweis nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die nicht löschbaren und nicht veränderbaren personenspezifischen Daten solche des bzw. der Hersteller des Implantats oder implantierten Zubehörs und der Daten, in welcher die Klinik und gegebenenfalls durch welchen Arzt die Implantation und Justierung des Implantats vorgenommen wurden, fallweise Implantationsdatum, Erst- oder Re-Implantat oder dgl., sind.
11. Ausweis nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß für einen Herzschrittmacher alle oder wenigstens die Mehrzahl der folgenden medizinischen Daten eingebbar oder eingegeben sind und diese änderbar und löschbar sind: Reizschwelle; Mode; Grundfrequenz; programmierte Magnetfrequenz; obere Grenzfrequenz; dynamische A/V-Zeit; Impulsamplitude A/V; Impulsdauer A/V; Empfindlichkeit A/V; Refraktärzeit A/V; Polarität Wahrnehmung A/V; Polarität Stimulation A/V; AV- Sicherheitsintervall; Frequenzadapter (EIN/AUS); RAP: Datum/Zeit; maximale Sensorfrequenz; Datum der Nachuntersuchung; Datum der nächsten Nachuntersuchung; Hinweis auf bei der Justierung oder dgl. des Implantats zu benutzende Geräte; gegebenenfalls Hinweis auf Medikation der eingetragenen Person.
12. Ausweis nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Daten je Eintragungszeitpunkt tabellarisch, insbesondere spaltenweise, eingetragen sind.
13. Set zum Auslesen der Daten eines Ausweises nach einem der Ansprüche 1 bis 12, bestehend aus einer ausweisspezifischen Abtasteinrichtung (2), in welche der Ausweis (1) derart einsetzbar ist, daß die Daten des Ausweises (1) in einer zugeordneten oder in der Abtasteinheit (2) integrierten Ausleseeinheit (6) ansteuerbaren externen oder in der Abtasteinheit (2) integrierten Anzeige (5) auslesbar sind.
14. Set zum Eingeben und Auslesen der Daten eines Ausweises nach einem der Ansprüche 1 bis 12, bestehend aus einer ausweisspezifischen Abtasteinrichtung (2), in welche der Ausweis (1) derart einsetzbar ist, daß die Daten des Ausweises (1) ein- und auslesbar sind, einer mit der Abtasteinrichtung (2) verbundenen Eingabeeinheit (3), einer mit der Abtasteinrichtung (2) verbundenen Ausleseeinheit (6), einer zumindest mit der Eingabeeinheit (3) kommunizierenden Tastatur (4) und einer Anzeige (5) zur Anzeige der ausgelesenen und der einzugebenden Daten.
15. Set nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtasteinrichtung (2) und Ausleseeinheit (6) oder eine zu einer baulichen Einheit zusammengefaßte Eingabe-Ausleseeinheit und die Anzeige (5) mit der Abtasteinrichtung (2) eine bauliche Einheit bilden oder diese zu einer baulichen Einheit zusammengebaut oder zusammenbaubar sind.
16. Set nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Abtasteinrichtung (2) anstelle der Eingabeeinheit (3), der Ausleseeinheit (6) und der Anzeige (5) ein Computer (7) mit Tastatur (9) und Monitor (8) zugeordnet ist und gegebenenfalls zwischen Abtasteinrichtung (2) und Computer (7) ein Datenwandler (10) vorgesehen ist, und daß die von der Abtasteinrichtung (2) bzw. vom Datenwandler (10) bereitgestellten Datensignale mittels eines im Computer (7) installierten ausweisspezifischen Programms auslesbar und je nach Notwendigkeit löschbar, veränderbar oder neue Daten eingebbar sind.
17. Set nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenwandler (10) in der Abtasteinrichtung (2) vorgesehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29919964U DE29919964U1 (de) | 1999-11-15 | 1999-11-15 | Ausweis und Set zur Auswertung von Daten dieses Ausweises |
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| DE29919964U DE29919964U1 (de) | 1999-11-15 | 1999-11-15 | Ausweis und Set zur Auswertung von Daten dieses Ausweises |
Publications (1)
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|---|---|
| DE29919964U1 true DE29919964U1 (de) | 2001-03-22 |
Family
ID=8081571
Family Applications (1)
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| DE29919964U Expired - Lifetime DE29919964U1 (de) | 1999-11-15 | 1999-11-15 | Ausweis und Set zur Auswertung von Daten dieses Ausweises |
Country Status (1)
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Citations (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE4213797A1 (de) * | 1992-04-27 | 1993-10-28 | Bavaria Med Tech | Medizinisches Informationssystem |
| DE4434773A1 (de) * | 1994-09-29 | 1996-04-04 | Horst Dr Ing Habil Ahlers | Anordnung mit Herzschrittmacher |
| DE4440178A1 (de) * | 1994-11-10 | 1996-05-15 | Csb Syst Software Entwicklung | Integrationsmedium zum Erfassen, Aufbereiten, Übertragen und Archivieren von abrufbaren medizinischen Daten eines Individuums, die jeder Zeit an diesem verfügbar sind |
| DE19536204A1 (de) * | 1995-07-26 | 1997-01-30 | Mc Medical Card Systems Gmbh | System zur personenbezogenen Übertragung und Speicherung medizinischklinischer Daten und eine IC-Karte für ein derartiges System |
-
1999
- 1999-11-15 DE DE29919964U patent/DE29919964U1/de not_active Expired - Lifetime
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